Betrieb von Drohnen Rechtsgrundlagen

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1 Betrieb von Drohnen Rechtsgrundlagen WKO E-Day 2018, Mag. Nina Dorfmayr & Martina Koller, BA, Austro Control GmbH DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION

2 Luftfahrtgesetz Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge, 24c ff LFG "Spielzeug" Flugmodell 25 kg Flugmodell > 25 kg ulfz der Klasse 1 ulfz der Klasse 2 24d LFG 24c LFG 24c LFG 24f LFG 24g LFG max. Bewegungsenergie 79 Joule max. 30 m über Grund Betrieb in Sichtverbindung - Umkreis max. 500 m + Umkreis > 500 m unentgeltlich + gegen Entgelt nicht gewerblich + gewerblich im Freizeitbereich + nicht im Freizeitbereich ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst Betrieb ohne Sichtverbindung = Zivilluftfahrzeug - keine Gefährdung von Personen oder Sachen - keine Gefährdung von Personen oder Sachen Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67 (LBTH 67) Luftfahrtgesetz (LFG) Luftverkehrsregeln (LVR2014) Lufttüchtigkeit (ZLLV) Lizenzen (ZLPV) nicht im Anwendungsbereich des LFG keine Bewilligung erforderlich Bewilligung ÖAeC Bewilligung ACG Anwendung aller Regelungen der bemannten Luftfahrt 2

3 Luft- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67 für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß 24h LFG Risk based approach: Abstufung der technischen, betrieblichen und personellen Anforderungen je nach Risikopotential des Betriebs des ulfz (Kategorie A D) 3

4 Antragstellung Erforderliche Unterlagen Kategorie A: Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges inkl. Steuerung, Foto Betriebsgrenzen (max. Betriebsmasse, max. Bodenwind, etc.) Lärmmessbericht (entfällt bei ulfz mit elektrischem Antrieb bis zu einer Betriebsmasse von max. 5 kg) Versicherungsbestätigung (Deckungssumme von SZR) Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers sowie des/der Piloten Kategorie B: Übereinstimmung mit Bauvorschrift nach Anlage B LBTH Nr. 67 Betriebssicherheitsanalyse nach Anlage F LBTH Nr. 67 Deklaration der Befähigung des/der Piloten Kategorie C: Wartungscheckliste, Checkliste zur Vorflugkontrolle Nachweis der medizinischen Tauglichkeit und der luftfahrtrechtlichen Kenntnisse des/der eingesetzten Piloten Kategorie D: Übereinstimmung mit Bauvorschrift nach Anlage C LBTH Nr. 67 4

5 Betriebsbewilligung für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß 24f Abs. 2 LFG Die Erteilung der Betriebsbewilligung kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen: Generelle Betriebsbewilligung (befristet auf 1 bzw. 2 Jahre) Temporäre Betriebsbewilligung (zeitlich und örtlich begrenzt) Bescheidauflagen: Geltungsbereich: Kategorie/Einsatzgebiet Namen der Piloten, Ordnungszahl Gerät (Datenschild) Abstand zu unbeteiligten Personen/Menschenansammlungen Kein Betrieb über Personen! Abstand zu höherwertigeren Einsatzgebieten Führen von Betriebsaufzeichnungen (Datum/Uhrzeit, Ort, Piloten, ) Mitführen der Bewilligung 5

6 Betriebsbewilligungen für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß 24f Abs. 2 LFG >5.400 Anträge seit ~4.400 generelle Bewilligungen, ~350 Einzelbewilligungen erteilt Anträge/Monat: 2014 ~28, 2015 ~50, 2016 ~100, 2017 ~200+ B 3% C 10% D 3% A 84% Kategorie C: zb Mikrokopter Oktro XL Kategorie D: zb Riegl RiCopter Kategorie B: zb DJI F550 Übersicht Betriebsbewilligungen (Stand: ) Kategorie A: zb Yuneec Typhoon Q500 6

7 Weitere erforderliche Bewilligungen Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014, BGBl. II Nr. 297/2014) 18 LVR 2014 (1) Der Betrieb von Flugmodellen, unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 und von selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät (wie Drachen, Fesselballone, Raketen und dergleichen) in Höhen von 150 m über Grund aufwärts oder unter Umständen, unter denen mit einem Überfliegen der Bundesgrenzen gerechnet werden muss, ist unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde zulässig. (2) Der Betrieb von selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät und von Flugmodellen über dicht besiedelten Gebieten oder über Menschenansammlungen im Freien ist unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde zulässig. (3) Betrieb von selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät und von Flugmodellen über feuer- oder explosionsgefährdeten Industriegeländen ist verboten. ACG Luftfahrtagentur 7

8 Sicherheitszonen Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014, BGBl. II Nr. 297/2014) 18 Abs. 4 LVR 2014 Der Betrieb von Flugmodellen, unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 und selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät ist unbeschadet anderer Bestimmungen innerhalb von Sicherheitszonen 1. bei kontrollierten Flugplätzen nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde und 2. bei unkontrollierten Flugplätzen nur mit Zustimmung des Flugplatzbetriebsleiters zulässig. Bei einem Flugplatz ohne Sicherheitszone ist der Betrieb von Flugmodellen, unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 und selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät innerhalb eines Umkreises von 2500 m um den Flugplatzbezugspunkt nur mit Zustimmung des Flugplatzbetriebsleiters zulässig. ACG Luftfahrtagentur 8

9 Kontrollzonen Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014, BGBl. II Nr. 297/2014) 18 Abs. 5 LVR 2014 Der Betrieb von Flugmodellen innerhalb von Kontrollzonen ist verboten. Ausgenommen davon ist der Betrieb von Flugmodellen innerhalb von Modellflugplätzen, die zum Zeitpunkt der Festlegung einer Kontrollzone bereits bestanden haben. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 innerhalb von Kontrollzonen ist nur mit Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle zulässig. ACG Luftfahrtagentur 9

10 Flugbeschränkungsgebiete Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014, BGBl. II Nr. 297/2014) Punkt A Anhang B der LVR 2014 (ivm 4 Abs. 1 LFG) 1. Flugbeschränkungsgebiet Seibersdorf (LO R 1) Durchflug nur zulässig bei Einsatzflügen, bei Ambulanz- oder Rettungsflügen oder bei Katastropheneinsätzen 2. Flugbeschränkungsgebiet Wien (LO R 15) 3. Flugbeschränkungsgebiet Neusiedler-See (LO R 16) 4. Flugbeschränkungsgebiet Rheindelta (LO R 18) Durchflug nur in o.g. Fällen oder mit Bewilligung der ACG ACG Luftfahrtagentur 10

11 Drone Space Die Austro Control Drohnen App für ios und Android Funktionalitäten: Standortbezogenen Informationen über die Luftraumstruktur nach Angabe von Flughöhe und -radius basierend auf den offiziellen Luftfahrtkarten von Austro Control Berücksichtigung aller anwendbaren Rechtsgrundlagen Information zur Bewilligungspflicht von Drohnen in Österreich Bei Erstellung eines Accounts zusätzlich Fly-Now-Funktion: Anzeige weiterer Drohnen im Umkreis Logbuch 11

12 Ausblick: EASA Regulativ Operations centric & risk based approach 12

13 Weiterführende Informationen & Kontakt Betriebsbewilligung 05 / App Support dronespace@austrocontrol.at 13

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