Gesund &mehr. 5. Jahrgang Ausgabe 1/2009 E BKK ALP plus Jahre. Mehr als eine Krankenkasse
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- Christin Schulz
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1 5. Jahrgang Ausgabe 1/2009 E70640 Gesund &mehr Ihr Magazin 125 Jahre BKK ALP plus 2009 Mehr als eine Krankenkasse 1884
2 2 EDITORIAL AUF EIN WORT INHALT SERVICE & LEISTUNGEN Vorsorge und Früherkennung 3 Die elektronische Gesundheitskarte (egk) kommt... 6 INTERVIEW BKK ALP plus spendet für den Kinderrettungswagen SINDBAD 8 WETTBEWERB Großer Ideenwettbewerb 10 GEWINNRÄTSEL 11 RECHTSPRECHUNG Bilden Sie sich ein Urteil mit der BKK ALP plus 12 EXTRAS Sterbegeld-Versicherung: Mit Fürsorge vorsorgen 14 IMPRESSUM Gesund & mehr erscheint viermal im Jahr im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung der BKK ALP plus zur Aufklärung über Rechte und Pflichten aus der Sozialversicherung. Herausgegeben von der FKM VERLAG GMBH in Zusammenarbeit mit der BKK ALP plus Redaktion BKK ALP plus: Ralf Steinbrecher Anschrift der BKK ALP plus: Zweifaller Straße 130, Stolberg Tel. (02402) , Fax ( ) Verlag und Vertrieb: FKM VERLAG GMBH Geschäftsleitung: Gregor Wick Redaktion: Dr. Andreas Berger, Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Christian Zehenter Grafik: Martina Keller-Niklasch Verlagsbeirat: Prof. Georg-Berndt Oschatz Anschrift: FKM VERLAG GMBH, Postfach 24 49, Karlsruhe, Fotos: FKM VERLAG GMBH, Bilderbox, Archiv Druck: Druckerei moderna Kunden und Partner erhalten das Magazin im Rahmen ihrer Beiträge. Abonnementbestellungen beim Verlag. Eine Kündigung des Abonnements ist zum des Jahres mit halbjährlicher Kündigungsfrist möglich. Ist der Verlag durch höhere Gewalt, Streik und dergleichen an seiner Leistung verhindert, so besteht keine Ersatzpflicht. Bildnachweis: ALP plus, Archiv, Fotolia, Pixelio Titel: Fotolia Liebe Kundinnen und Kunden, es ist wieder so weit: Die BKK ALP plus wird im Kalenderjahr 2009 wieder zu den günstigsten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gehören. Garantiert! Der Gesundheitsfonds und der damit verbundene bundeseinheitliche Beitragssatz traten am in Kraft. Die Schwächen des Fonds sowie des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs haben sich schnell herauskristallisiert. Auch für Sie, die Kundinnen und Kunden der BKK ALP plus, entstanden insbesondere durch den Einheitsbeitragssatz finanzielle Nachteile gegenüber der bisherigen individuellen Beitragsgestaltung unserer BKK. Auf diese Mehrbelastungen konnten wir leider keinen Einfluss nehmen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass Krankenkassen in nicht allzu ferner Zukunft Zusatzbeiträge erheben oder Leistungseinschränkungen tätigen müssen, da sie mit den Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen werden. Dies würde dann, gerade in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten, eine nochmalige Belastung für gesetzlich Versicherte darstellen. An dieser Stelle sagt die BKK ALP plus: Jetzt ist es genug. Es reicht! Wir schließen für das Kalenderjahr 2009 die Erhebung von Zusatzbeiträgen aus, ohne dass Sie auf den gewohnt guten Service und unsere Pluspunkte verzichten müssen. Im Gegensatz zu weiten Teilen des privaten und gesetzlichen Krankenversicherungsmarkts, in denen derzeit keine ausreichende Transparenz herrscht und viele Aussagen angedeutet und später wieder dementiert werden, geben wir Ihnen darauf unsere Garantie. Denn bei der BKK ALP plus stimmen Leistung und Preis. Zum Schluss geben wir Ihnen noch zwei gute Nachrichten mit auf den Weg: 1. Der aktuelle Einheitsbeitragssatz in Höhe von 15,5 % wird zum um 0,6 % auf 14,9 % abgesenkt. 2. Darüber hinaus prüft die BKK ALP plus derzeit, ob wir Sie noch zusätzlich entlasten können. Durch die gesetzlich verordneten Beitragsmehreinnahmen könnten Sie in den Genuss einer Prämienausschüttung kommen. Auch in diesem Fall müssten Sie nicht auf Leistungen und Service verzichten. Unserer Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt (BVA), liegt ein von uns ausgearbeiteter Vorschlag zur Prüfung vor. Eine Entscheidung ist allerdings noch nicht getroffen. Wir werden Sie regelmäßig über den aktuellen Stand der Dinge informieren. Ihre Wünsche, Fragen und Anregungen nehmen wir jederzeit gerne entgegen: Tel. (02402) Fax (02402) kundenmagazin@bkk-alp.de Ihr Team der BKK ALP plus Josef Alt BKK ALP plus 1/2009
3 3 SERVICE & LEISTUNGEN Vorsorge-Muffel an den Start! Vorsorge und Früherkennung Sie wissen nicht, was der Check-up 35 ist? Sie glauben, Krebs bekomme ich sowieso nicht!? An den Zahnarzt denken Sie nur, wenn es schmerzt? Sie haben Ihren Impfpass verlegt und ernähren sich einseitig? Dann sind Sie ein Vorsorge-Muffel! Oft finden Vorsorge-Muffel zahlreiche Ausreden, um den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen zu entgehen. Wir entkräften die geläufigsten Ausreden. Ausrede 1: Die Rennerei zum Arzt verursacht nur unnütze Kosten für das Gesundheitssystem! Leider falsch! Werden Krankheiten durch mangelnde Vorsorge nicht rechtzeitig erkannt, entstehen für das Gesundheitssystem bei der Krankenbehandlung oft höhere Kosten als für die Behandlung einer bei der Vorsorge ermittelten Erkrankung oder durch die Vorsorge an sich. Gerade beim Thema Krebs ist die Vorsorge von elementarer Bedeutung. Hier sollten Sie in erster Linie nicht an die Kosten für das Gesundheitssystem denken, sondern an Ihre eigene Gesundheit. Gerade die Krebsvorsorge kann Ihr Leben retten. Viele Krebsarten können heutzutage durch den medizinischen Fortschritt im Frühstadium wirksam behandelt und komplett ausgeheilt werden. Voraussetzung ist jedoch: Die Krebserkrankung wird früh- bzw. rechtzeitig erkannt. Ausrede 2: Ich weiß doch gar nicht, was es für gesetzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen gibt! Hier können wir rasch Abhilfe schaffen, denn die BKK ALP plus steht Ihnen dafür jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Die wichtigsten gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen stellen wir Ihnen vor: Die Gesundheitsuntersuchung Check-up 35 wird in unserem Gesundheits-Pass dokumentiert und durch das Bonusprogramm gefördert. Für alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren (alle zwei Jahre) zur Früherkennung von ausgewählten Zivilisationskrankheiten (es müssen also zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Beschwerden bestehen): Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Stoffwechselstörungen wie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und Hautkrebs- Screening. Die Gesundheitsuntersuchung besteht aus: Anamnese (Beratung/Gespräch): Die Ärztin/der Arzt befragt Sie nach eigenen Vorerkrankungen, nach Erkrankungen innerhalb Ihrer Familie und eventuellen Beschwerden. körperlicher Untersuchung mit Blutdruckmessung und Blutentnahme: Im Labor werden Blutzucker- und Cholesterinwert bestimmt. Durch den Blutzuckerwert kann Diabetes mellitus ausgeschlossen oder festgestellt werden. Aus dem Cholesterinwert lässt sich eine eventuelle Gefäßverkalkung (Arteriosklerose) erkennen, die zu einem Herzinfarkt führen kann. Dies gilt besonders dann, wenn auch der Blutdruck erhöht ist oder es sich um eine/n Raucher/in handelt. Im Rahmen des Urinstreifentests wird ein Teststreifen in eine Urinprobe getaucht. Die Verfärbungen geben Hin- Gesund & mehr
4 4 SERVICE & LEISTUNGEN weise auf die Konzentration von Substanzen im Urin, die z. B. Informationen auf das Vorliegen von Nierenerkrankungen oder der Zuckerkrankheit geben können: Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit. Abschlussberatung: Die Ärztin/der Arzt informiert Sie über das Ergebnis des Check-ups 35. Daraus soll Ihre weitere Lebensgestaltung geplant und bei Bedarf auch mögliche Behandlungsalternativen thematisiert werden. Die Ärztin/der Arzt erstellt ein individuelles Risikoprofil und gibt Ihnen Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädigender Verhaltensweisen. Ein Bestandteil des Check-up 35 ist auch die Motivation zur regelmäßigen Inanspruchnahme der Krebsfrüherkennungsuntersuchung, sofern ein Anspruch darauf besteht. Früherkennung von Krebs wird in unserem Gesundheits-Pass dokumentiert und durch das Bonusprogramm gefördert. Genitaluntersuchung (jährlich) für Frauen ab 20 Jahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mit Anamnese, Inspektion des Muttermunds, Krebsabstrich und zytologische Untersuchung, gynäkologischer Tastuntersuchung sowie Befundmitteilung mit Beratung. Brustuntersuchung (jährlich) für Frauen ab 30 Jahren zur Früherkennung von Brustkrebs mit Anamnese, Abtasten der Brust und der Lymphknoten, Anleitung zur Selbstuntersuchung und Beratung. Hautkrebs-Screening (alle zwei Jahre, meist mit dem Check-up 35) für Frauen und Männer ab 35 Jahren zur Früherkennung von Hautkrebs (schwarzer und weißer Hautkrebs) mit Anamnese, visueller standardisierter Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich der behaarten Kopfhaut und aller Körperhautfalten, Befundmitteilung. Prostatauntersuchung/Genitaluntersuchung (jährlich) für Männer ab 45 Jahren zur Früherkennung von Prostatakrebs mit Anamnese, Abtasten des äußeren Genitals, Tastuntersuchung der Prostata und Lymphknoten sowie der Befundmitteilung Dickdarm- und Rektum-Untersuchung (jährlich) für Frauen und Männer zwischen 50 und 54 Jahren zur Früherkennung von Darmkrebs mit Beratung, Tastuntersuchung des Enddarms und dem sog. Guajak-Test auf verborgenes Blut im Stuhl. Darmspiegelung (zwei Untersuchungen im Abstand von zehn Jahren) für Frauen und Männer ab 55 Jahren zur Früherkennung von Darmkrebs mit Beratung, Darmspiegelung und Guajak- Test. Mammografie-Screening (alle zwei Jahre) für Frauen, zwischen 50 und 69 Jahren zur Früherkennung von Brustkrebs mit schriftlicher Einladung zu einer zertifizierten Screening-Einheit, Merkblatt, schriftlicher Anamnese, Röntgen beider Brüste, Doppelbefundung der Röntgenaufnahmen durch zwei unabhängige Sachverständige, Befundmitteilung innerhalb von sieben Werktagen. liche Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen: Einschätzung des Karies-Risikos, Mundhygieneberatung, Inspektion der Mundhöhle, Motivation zur Prophylaxe. Gegebenenfalls erfolgen lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung, Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der Backenzähne Frauen und Männer ab 18 Jahren haben im Rahmen des Bonushefts einmal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf Zahnvorsorge-Untersuchungen mit eingehender Zahnuntersuchung. Bei einer der beiden Zahnvorsorge-Untersuchungen können Zahnstein entfernt, eine Röntgenuntersuchung oder eine Sensibilitätsprüfung durchgeführt werden. Gesetzliche Schutzimpfungen werden im Gesundheits-Pass und/oder im Impfpass dokumentiert und durch unser Bonusprogramm gefördert: Die kostenlosen gesetzlichen Schutzimpfungen schließen folgende Krankheiten ein: Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Haemophilus influenza Typ b, Kinderlähmung (Polio), Hepatits B, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken (Varizellen), Grippe (Influenza), HPV (Humane Papillomaviren). (Gegebenenfalls müssen für den Impfanspruch zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden.) Impfkalender Zahnvorsorge-Untersuchungen werden im Bonusheft dokumentiert und durch unser Bonusprogramm gefördert. Für Kinder bis 6 Jahren besteht grundsätzlich Anspruch auf drei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen mit Einschätzung des Karies-Risikos, Mundhygieneberatung, Inspektion der Mundhöhle, Motivation zur Prophylaxe. Gegebenenfalls erfolgen lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung, Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der Backenzähne. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren besteht einmal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnärztinfo Einen ausführlichen Impfkalender über alle gesetzlichen Schutzimpfungen finden Sie unter BKK ALP plus 1/2009
5 5 SERVICE & LEISTUNGEN Ausrede 3: Da müsste ich ja für jede Behandlung 10 Praxisgebühr zahlen! Falsch. Wer an einer gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung teilnimmt, zahlt dafür keine Praxisgebühr. Sie ist erst dann zu entrichten, wenn der Arzt einen Befund erkannt und direkt mit der Krankenbehandlung beginnt (er verschreibt z. B. ein Medikament oder tätigt weitere Untersuchungen, die über den Rahmen der Vorsorgebehandlung hinausgehen). Die Zahlung der Praxisgebühr entfällt bei minderjährigen Kunden auch, wenn eine Krankenbehandlung vorliegt. Erst ab 18 Jahren zahlen Kunden für jede erste Inanspruchnahme eines ambulant behandelnden Arztes 10 Praxisgebühr je Quartal, wenn die Behandlung nicht im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung oder aufgrund einer Überweisung aus demselben Quartal erfolgte. Hier können BKK ALP plus-kunden allerdings von unserem innovativen Hausarztmodell profitieren: Teilnehmer/innen am Programm erhalten nach einem Teilnahmejahr die gezahlten Praxisgebühren gegen Vorlage der Quittungen zurück. Auf Wunsch nennen wir Ihnen gerne auch weitere Vorteile des Hausarztmodells. Kinder-Vorsorgeuntersuchungen info In der nächsten Ausgabe informieren wir Sie ausführlich über die Kinder- Vorsorgeuntersuchungen. Vorab können Sie jederzeit gerne Fragen an uns richten: Kontakt: Tel. (01802) * *6 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus dem Mobilfunk. Fazit Wer sich bei der BKK ALP plus gesundheitsbewusst verhält, wird gleich mehrfach belohnt. Unser unkompliziertes Bonusprogramm fördert die genannten Vorsorgeuntersuchungen. So kann jede einzelne Vorsorgeuntersuchung bares Geld wert sein. Bei regelmäßiger Teilnahme am Bonusprogramm können Sie einen maximalen Bonus von 120 je Kalenderjahr erreichen. Bonuskarten haben wir ganzjährig vorrätig. Wir stellen Ihnen außerdem kostenfrei zahlreiche Gesundheitsbroschüren zur Verfügung, in denen Sie alle benötigten Informationen finden. Als besonderes Highlight bieten wir Ihnen den BKK ALP plus Gesundheits-Pass. Dieser enthält Tabellen für Schutzimpfungen, Krebsfrüherkennungen, Check-ups 35, Blutdruckwerte, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, chronische Krankheiten sowie je einen Röntgen-Pass und einen Organspendeausweis. Ein Bonusheft für die Zahnvorsorge-Untersuchungen stellen wir Ihnen ebenfalls gerne gratis zur Verfügung. Sie sehen: Wer mitmacht, profitiert. Seien Sie Ihrer Familie, Ihren Bekannten und Freunden ein Vorbild und nehmen Sie aktiv an der Vorsorge teil. Helfen Sie uns mit, Vorsorge-Muffel aus dem Abseits zu holen. Die BKK ALP plus setzt sich für den Fortbestand und Ausbau von gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen ein. Darüber hinaus bieten wir Ihnen bis zu 430 Zuschuss zu Präventionsmaßnahmen, wie z. B. Gesundheitskursen, an. Kunden werben Kunden info Bitte empfehlen Sie uns weiter, wenn Sie von der BKK ALP plus überzeugt sind. Für jedes geworbene Mitglied erhalten Sie 20 in bar von uns! Sprechen Sie uns an! Kontakt: Tel. (01802) * Fax (02402) *6 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus dem Mobilfunk. Gesund & mehr
6 6 SERVICE & LEISTUNGEN Fortsetzung: Die elektronische Gesundheitskarte (egk) kommt Sie fragen wir antworten und wir bereiten Sie weiter darauf vor. Unsere Berichte über die elektronische Gesundheitskarte (egk) in den letzten Kundenmagazinen fanden reges Interesse, wie wir Ihren Rückmeldungen entnehmen konnten dafür ein herzliches Dankeschön. Im Folgenden beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen. Ihre größte Sorge gilt den Kosten. Auch wir sehen das wie Sie, können Ihnen aber versichern, dass wir mit Ihren Beiträgen verantwortungsbewusst umgehen. Das konnten Sie immer von uns erwarten, und daran ändert sich auch künftig nichts. Unsere Vorbereitungen zur Ausgabe der egk treffen wir weiterhin konsequent. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung: Sofern Sie Ihr Lichtbild noch nicht eingereicht haben, erhalten Sie von uns rechtzeitig bzw. erneut die erforderlichen Unterlagen. Wir beobachten kritisch die weitere Entwicklung und entscheiden flexibel, wann sich die Ausgabe der egk für Sie lohnt. Wann kommt die egk? Diese meistgestellte Frage können wir Ihnen leider nicht mit einem konkreten Datum beantworten. Voraussetzung für die Ausgabe ist die Versorgung aller beteiligten Leistungserbringer mit den entsprechenden technischen Geräten bzw. den erforderlichen Programmen. Diese soll nach derzeitigen Planungen bis zum abgeschlossen sein. Aber gerade dieser Termin wurde in der Vergangenheit wiederholt verschoben. Die Ausgabe der egk erfolgt in vier Staffeln (s. Schaubild). Die erste Staffel wird wohl in das dritte Quartal 2009 fallen, die anderen jeweils in die Folgequartale. Bitte senden Sie uns Ihre bisherige Krankenversichertenkarte noch nicht zurück, denn parallel zur egk bleibt sie weiterhin gültig, bis die egk bundesweit eingeführt wurde. 1. Staffel = Startregion Nordrhein 2. Staffel: Bremen Niedersachsen Rheinland-Pfalz Westfalen-Lippe 3. Staffel: Baden-Württemberg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 4. Staffel: Bayern Berlin Brandenburg Sachsen Macht die egk jetzt schon Sinn? Produktion und Ausgabe der egk erfordern hohen logistischen Aufwand, den es zunächst zu bewältigen gilt. Unser erstes Ziel ist die flächendeckende Ausstattung der Leistungserbringer mit einer Infrastruktur, die das Lesen und Verarbeiten der egk- Daten bewältigen kann. Anschließend werden wir Ihnen staffelweise Ihre egk zusenden. Mit dieser Vorgehensweise wird ein äußerst komplexer Vorgang in kleinen Abschnitten umgesetzt. Auf Unwägbarkeiten können wir so auch wesentlich flexibler reagieren. Was sind die Vorteile der egk? Die Frage ist berechtigt, besonders unter dem Aspekt, dass die egk zunächst nur wenige Daten enthält und keine künftige freiwillige Anwendung unterstützt. Lediglich die Aufbringung Ihres Lichtbilds ist neu und erschwert den Kartenmissbrauch deutlich. BKK ALP plus 1/2009
7 7 SERVICE & LEISTUNGEN Ihre zahlreichen Anfragen zeigen, dass Sie aber gerade an der erleichterten Aktualisierung Ihrer Daten und den freiwilligen Anwendungen interessiert sind. Daher die gute Nachricht: Ihre egk kann später grundsätzlich alle Anwendungen unterstützen und muss nicht ausgetauscht werden. Bei Namens- und Adressänderungen muss die egk zunächst noch ausgetauscht werden. Eine Änderung dieser Daten über den angestrebten Datenaustausch ist erst später möglich. Diese finanzielle Mehrbelastung können wir nicht akzeptieren. Erst wenn ein Datenaustausch zeitnah sichergestellt ist, senden wir Ihnen daher Ihre egk zu. Ich wurde zur Abgabe eines Lichtbilds aufgefordert, mein 16-jähriges Kind jedoch nicht. Voraussetzung für die Anforderung des Lichtbilds und Ausstellung der egk ist die Vergabe der neuen lebenslangen Krankenversichertennummer. Für diese Vergabe benötigen wir Ihre Rentenversicherungsnummer bzw. die Ihrer mitversicherten Angehörigen. Wurde noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben, kann daher noch kein Foto auf die Karte aufgebracht werden. Die Rentenversicherungsnummer muss in diesem Fall beantragt werden dies können wir unter Angabe der Geburtsinformationen gerne für Sie übernehmen. Sofern uns Ihre Angaben noch fehlen, haben Sie Anfang März eine persönliche Anfrage von uns erhalten. Ihre Antwort hilft uns, alles Weitere für Sie zu veranlassen. Ich möchte kein Lichtbild auf meiner Karte! Das Lichtbild auf der egk ist verpflichtend für alle Versicherten ab 15 Jahren. Ausgenommen sind Versicherte, die kein Lichtbild beibringen können, weil sie z. B. bettlägerig sind. Eine egk ohne Lichtbild erhalten nur Versicherte bis 14 Jahren sowie Versicherte, die von der Verpflichtung zur Lichtbildabgabe ausgenommen sind. Wenn Sie mit der Abgabe Ihres Lichtbilds noch warten möchten, ist dies allerdings durchaus möglich. Sie erhalten Ihre egk dann später. Kontakt info Ihre weiteren Fragen und Anmerkungen zur egk richten Sie bitte an die BKK ALP plus unter oder Tel. (01802) * *(6 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus dem Mobilfunk). Wie erteile ich die Zustimmung für die Speicherung bzw. Löschung meiner Daten? Die freiwilligen Anwendungen (z. B. Notfalldaten, Patientenakte, Arztbrief) sind mit der Speicherung Ihrer Gesundheitsdaten verbunden. Sie dienen Ihrem Wohl durch Erhöhung der Behandlungsqualität. Ihre Einwilligung zur Speicherung erfolgt in zwei Schritten. Nehmen wir z. B. das Führen einer Patientenakte: Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass eine Patientenakte angelegt werden soll, zeigen Sie dies Ihrem behandelnden Arzt an. Diese Einwilligung in den Gebrauch dieser freiwilligen Anwendung wird auf der egk dokumentiert. Diese Dokumentation dient somit allen Leistungserbringern als Hinweis, dass gegebenenfalls Gesundheitsdaten gespeichert werden sollen. Zusätzlich müssen Sie jeder Speicherung, Änderung, Ergänzung oder Löschung von Gesundheitsdaten innerhalb dieser Patientenakte zustimmen. Dazu ist Ihre persönliche PIN erforderlich. Sie können Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen bzw. auf bestimmte Anwendungen beschränken. SERVICE REGIONAL FÜR UNSERE KUNDEN Alle interessierten Kunden können sich in unseren Geschäftsstellen ablichten lassen. Bitte melden Sie sich hierzu unter Tel. (01802) * an. *6 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus dem Mobilfunk. Die Veränderungen durch die egk stellen uns alle vor neue Herausforderungen. Wir werden Sie dabei persönlich unterstützen. Bei allgemeinem Interesse werden wir Sie gerne wieder zusätzlich in unseren nächsten Magazinen informieren. Gesund & mehr
8 8 INTERVIEW Interview mit Menschenskind e. V. BKK ALP plus spendet für den Kinderrettungswagen SINDBAD Wir lassen unseren Worten Wir sind mehr als eine Krankenkasse auch Taten folgen. In diesem Sinne sammelte die Belegschaft der BKK ALP plus, vom Postboten bis zum Vorstand, für den Kinderrettungswagen SINDBAD Das Geld wurde dem Verein Menschenskind e. V. übergeben, der 1997 das durch Spendengelder finanzierte Fahrzeug angeschafft hatte. Diese Aktion beweist, dass die Mitarbeiter/innen über ihre Krankenkassentätigkeit hinaus soziale Verantwortung übernehmen. Zur Spendenübergabe begrüßten wir Dr. Volker Siller von Menschenskind e. V., zusammen mit SINDBAD und Lydia Birker mit ihrem Sohn Jonathan. Jonathan wurde vor acht Jahren als Frühchen mit SIND- BAD transportiert. Dass dies ihm damals vielleicht das Leben gerettet hat, sieht man dem aufgeweckten Jungen heute nicht mehr an. Wir sprachen mit Herrn Dr. Volker Siller und Lydia Birker über Frühgeborene, den Verein Menschenskind e. V. und die Geschichte von Jonathan Birker. BKK ALP plus: Dr. Siller, was genau verbirgt sich hinter Menschenskind e. V.? Dr. Volker Siller: Der Name Menschenskind ist unser Programm! Wir sind ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der Betreuung und Beratung kranker Kinder und ihrer Familien. Wir wurden im März 1993 auf Initiative betroffener Eltern kranker, genesener, behinderter oder verstorbener Kinder zusammen mit Ärzten und Pflegepersonal der Kinderabteilung des Bethlehem-Krankenhauses in Stolberg gegründet. Wir wollen betroffene Kinder und Familien betreuen und in besonderen Fällen auch finanziell unterstützen. Unter Betreuung verstehen wir Beratung, Aufklärung, Erfahrungsaustausch, Vorträge sowie Vorführungen. Darüber hinaus versuchen wir, die Situation in der Kinderklinik zu verbessern. Wir führen regelmäßig Aktionen und Veranstaltungen durch, z. B. mit Clowns und Zauberern für die kleinen Patienten. Auch fördern wir Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsprophylaxe. Menschenskind e. V. finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitarbeiter(inne)n und gehört keinem Dach- oder Fachverband an. BKK ALP plus: Wie entstand die Idee für den Einsatz eines Kinderrettungswagens? Was genau ist das Besondere daran? Dr. Volker Siller: Als es SINDBAD noch nicht gab, mussten wir Frühchen mit herkömmlichen Rettungswagen transportieren. Es schmerzt in der Seele, wenn man sieht, wie diese kleinen Frühchen bei diesem Transport durchgeschüttelt werden. Vor diesem Hintergrund wurde die Idee für den Kinderrettungswagen geboren. Wir haben zwei Jahre lang täglich und überall gesammelt. Dabei erfuhren wir, dass die Stolberger unsere Idee begeistert aufnahmen und sich mit SINDBAD identifizieren. Entsprechend groß war die Spendenbereitschaft. Auch ich persönlich habe gespendet, damit mein Enkelkind bei Bedarf sicher transportiert werden kann. Denn SINDBAD ist speziell gefedert und besitzt einen auf Babys abgestimmten Transportinkubator, der kontrollierte Außenbedingungen für Brut- und Wachstumsprozesse schafft. Er erzeugt ein Mikroklima mit eng geregelter Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur. Damit können Frühgeborene oder schwererkrankte Neugeborene u. a. von einen Krankenhaus in eine Spezialklinik transportiert werden. Der Transportinkubator ist frei schwebend, also mobil und schnell verlastbar. Mit SIND- BAD steht unserer Region seit Juni 1997 erstmals ein speziell auf die Belange von Säuglingen und Kindern ausgerichtetes, multifunktionales Intensiv-Rettungsmobil zur Verfügung, und es hat bis heute Modell- BKK ALP plus 1/2009
9 9 INTERVIEW BKK ALP plus: Welche anderen Projekte fördert Menschenskind e. V.? Dr. Volker Siller: Zurzeit erneuert ein Tischler bzw. Designer den Wartebereich in der chirurgischen Ambulanz des Bethlehem-Krankenhauses. In der Abteilung für Geburtshilfe wird eine Spielecke für Geschwisterkinder eingerichtet. Menschenskind e. V. stellte dem Krankenhaus außercharakter. Menschenskind e. V. hat SIND- BAD der Stadt Stolberg übereignet. Seitdem ist er auf der Rettungswache in Stolberg stationiert. SINDBAD ist übrigens die Abkürzung für Stolberger Kinder-Notfallbehandlungswagen. Bekanntlich war Sindbad Seefahrer, der sein Ziel immer erreichte genauso wie unser Kinderrettungswagen. BKK ALP plus: Frau Birker, Ihr Sohn wurde als Frühgeborener mit SINDBAD transportiert. Was war geschehen? Lydia Birker: Die Ereignisse waren damals sehr aufregend für mich. Als Schwangere wurde ich von einem anderen Krankenhaus in das Bethlehem-Krankenhaus in Stolberg verlegt, wo sich eine unmittelbare Frühgeburt abzeichnete. Das verunsichert natürlich. Nach fünf Tagen in Stolberg kam Jonathan als Frühchen zur Welt und musste beatmet werden. Mit 10 Tagen musste er aufgrund gesundheitlicher Probleme in das Aachener Klinikum verlegt werden. Ich musste ein Dokument unterzeichnen, dass ich mit einer Verlegung meines Sohnes einverstanden war. Es musste alles schnell gehen. Ich wusste, dass ein Transport aufgrund der Erschütterungen für meinen Sohn risikoreich war. Eine Schwester hielt das Köpfchen, damit der Beatmungsschlauch nicht verrutschen konnte. Ein Hubschraubertransport war im Vorfeld bereits als nicht durchführbar eingestuft worden. Ich war während des ganzen Transports sehr angespannt. Etwas Sicherheit konnte mir dabei SINDBAD geben, der Erschütterungen besser abfedern kann und speziell auf Säuglingsbedürfnisse zugeschnitten ist. Wenn es SINDBAD nicht gegeben hätte, würde mein Sohn vielleicht heute nicht mehr leben, und wir könnten dieses Gespräch gar nicht führen. Deshalb bedanke ich mich auch bei all Ihren Mitarbeiter/innen für die Spendenbereitschaft. Nur durch Leute wie Sie können Projekte wie SINDBAD finanziert werden. Dies weiß mein Sohn Jonathan bereits mit seinen acht Jahren. BKK ALP plus: Stehen Sie noch mit Menschenskind e. V. in Kontakt? Lydia Birker: Ich bin aktives Mitglied und nehme an regelmäßigen Treffen des Frühchenkreises im Stolberger Bethlehem- Krankenhaus teil. Darüber hinaus besuche ich noch Veranstaltungen des Vereins mit dem Thema Frühgeborene in der Grundschule. Zudem stehe ich anderen betroffenen Eltern und Familien, die jetzt in derselben Situation sind wie ich damals, mit Rat und Tat zur Seite. Als mein Sohn wieder nach Stolberg zurückverlegt wurde, geriet ich durch meine Erschöpfung auch in eine Phase, in der ich nicht mehr weiterwollte und -konnte. Einerseits hatte ich schon viel durchgemacht, andererseits wusste ich aber nicht, was noch alles vor mir lag. Da rief Herr Dr. Siller eine Familie an, die früher bereits die gleiche Situation durchlaufen hatte. Diese Familie besuchte mich mit ihrer Tochter, die damals sechs Jahre alt war und völlig normal schien. Vor mir stand also eine Familie mit einem gesunden Kind, das auch als Frühchen zur Welt kam. Wir führten ein langes Gespräch, aus dem ich neue Kraft und Mut schöpfte. Ich fühlte, dass alles ganz normal werden kann. Und so kam es schließlich auch. Mein Sohn Jonathan besucht heute die Grundschule und albert mit den anderen Kindern gerne herum. Diese Erfahrungen gebe ich jetzt an andere Betroffene weiter. Wenn ich den Müttern bei diesen Terminen in die Augen schaue, erkenne ich meinen eigenen Blick von damals wieder. Ich kenne die bedrückenden Gefühle, weiß aber um die Chance auf Normalität. Es ist ein großer Unterschied, was einem Ärzte und Schwestern erzählen oder eine Mutter, die die gleichen Erfahrungen gemacht hat. BKK ALP plus: Herr Dr. Siller, wie wird SINDBAD finanziert, und welche laufenden Kosten verursacht er? Dr. Volker Siller: Wir haben SINDBAD durch Spendengelder angeschafft und ihn dann der Stadt Stolberg übereignet. Sie bezahlt auch die laufenden Kosten, da sie auch über Einnahmen aus den Transporten verfügt. Wenn aber z. B. ein Monitor ausfällt, ist unsere Unterstützung gefragt. Auch bei Neuerungen stehen wir der Stadt Stolberg zur Seite. So gibt es mittlerweile die Möglichkeit, dass eine schwangere Frau während des Transports die Herztöne des Kindes hören kann, was ihr ein beruhigendes Gefühl gibt. BKK ALP plus: Gab es bei SINDBAD schon einmal Finanzierungsprobleme? Dr. Volker Siller: Nein. SINDBAD kommt zwar jetzt in die Jahre, aber der Betrieb des Kinderrettungswagens wurde aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen noch nie in Frage gestellt. dem 1998 einen Kinderspielplatz zur Verfügung, um kranken Kindern auch an der frischen Luft einen kindgerechten Aufenthalt zu ermöglichen. Ebenso konnte eine Unterwasserwelt geschaffen werden. Des Weiteren erhalten wir regelmäßig Anfragen von Familien mit behinderten Kindern, die z. B. ihr Fahrzeug umgestalten müssen. Auch hier bieten wir Hilfe an. Wir haben auch schon schwerkranke Kinder aus anderen Ländern zu uns geholt, um ihnen eine adäquate Behandlung zukommen zu lassen. BKK ALP plus: Wie können interessierte Leser/innen Ihren Verein unterstützen? Dr. Volker Siller: Wer Kontakt zu uns aufnehmen oder sich weitergehend informieren möchte, wendet sich an oder Finanzielle Unterstützung nehmen wir gerne entgegen unter der Konto-Nr , BLZ , Sparkasse Aachen. BKK ALP plus: Frau Birker und Dr. Siller, sind die Krankenkassen Ihr Geld wert? Lydia Birker: Aus Sicht einer Mutter eines besonderen Kindes würde ich mir mehr Unterstützung wünschen. Dies berichten mir auch andere Mütter. Man fühlt sich oft allein gelassen. Das heißt aber nicht, dass Krankenkassen oder andere Institutionen nicht helfen wollen. Als Betroffene ist man dankbar für jede Hilfe. Gelangt man einmal nicht weiter, so stellt sich Enttäuschung ein. Kinder wie Jonathan haben einen erhöhten Betreuungsbedarf, medizinisch, aber auch sozial, wie z. B. in Schulen. Die Verantwortlichen im Gesundheitswesen tragen damit eine hohe Verantwortung. Es haben sich auch schon Verbesserungen eingestellt. Frühgeborene wie Jonathan werden in der Schule öfter mal durch Störgeräusche beeinflusst. Um dies zu vermeiden, kann der Lehrer mit einem Sender ausgestattet werden, der seine Stimme für das betroffene Kind deutlicher macht. In Einzelfällen übernahmen Krankenkassen die Kosten für die Ausstattung. Eine einheitliche gesetzliche Regelung wäre aber für alle Beteiligten wünschenswert. Den Krankenkassen möchte ich aber keinen Vorwurf machen. Wir bedanken uns noch einmal recht herzlich für Ihre Spendenbereitschaft, auch im Namen von Jonathan. Anmerkung der Redaktion Kritik ist uns immer willkommen. Denn nur wenn Probleme öffentlich diskutiert werden, können gemeinsame Lösungen entstehen. Vielen Dank für dieses Gespräch! Gesund & mehr
10 10 WETTBEWERB Mach mit! Für Kinder von 5 12 Jahren Großer Ideenwettbewerb Bilder, Gedichte oder Erzählungen zum Motto: Ich beim Arzt! Hallo Kinder, wir, die BKK ALP plus, das ist die Krankenkasse von dir und deinen Eltern, feiern dieses Jahr unseren 125. Geburtstag. Ganz schön alt, was? Aber trotz unseres hohen Alters sind wir jung geblieben und immer noch gut drauf. Auch wenn du uns noch nicht kennst: Wir sind immer für dich da, besonders wenn du einmal krank bist und mit dem SINDBAD fahren musst. Wir schicken dir auch einen Brief und schenken dir eine kleine Aufmerksamkeit, damit du mit deinen Eltern zu einer Vorsorgeuntersuchung zum Kinderarzt gehst. Das ist sehr wichtig für dich, damit du später gesund bleibst. Wir wollen dich nun zu einem kleinen Wettbewerb einladen. Das Motto lautet Ich beim Arzt! Sicher hast auch du schon das eine oder andere lustige Erlebnis gehabt und magst uns das jetzt mitteilen? So gehts Attraktive Preise zu gewinnen Gewinne einen Erlebnistag in einem Freizeitpark deiner Wahl für zwei Erwachsene und drei Kinder Wenn du gewonnen hast, darfst du mit deiner Familie einen tollen Tag in einem Freizeitpark verbringen. Du kannst dir aussuchen, wo es genau hingeht. Wir wünschen euch einen Superaufenthalt und viel Spaß. z. B. Hansa Park bei Sierksdorf Du kannst uns entweder dazu ein Bild malen, ein Gedicht verfassen oder eine kleine Erzählung schreiben. Schicke deine Idee mit Angabe deiner genauen Adresse und des Alters an: BKK ALP plus Ideenwettbewerb Zweifaller Straße Stolberg Die Gewinne werden unter allen Einsendungen verlost. Einsendeschluss ist der 31. Mai Die Gewinner/innen werden im Kundenmagazin 2/2009 bekannt gegeben. Jeder Teilnehmer erhält eine kleine Anerkennung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. z. B. Europa-Park bei Freiburg z. B. Phantasialand bei Brühl
11 11 Tolle Preise exklusiv für Kunden der BKK ALP plus Herzfrequenz-Messgeräte je 2x GEWINNRÄTSEL Gewinnen Sie eine von je zwei POLAR F4-Pulsuhren im sportlichen Design für den Fitnesssportler oder im femininen Design für die Fitnesssportlerin im Wert von je ca. 80. Die Preise stiftet die FKM VERLAG GMBH. Mitmachen lohnt sich! Viel Glück! BKK ALP plus: Schicken Sie bis zum (Einsendeschluss) die Lösung und Ihre Anschrift per Postkarte an: FKM Verlag GmbH, BKK ALP plus, Postfach 24 49, Karlsruhe oder per an gewinnspiel@fkm-verlag.com Mitarbeiter/innen der BKK ALP plus und der FKM VERLAG GMBH sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Alle Gewinner/innen werden innerhalb von 14 Tagen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Gesund & mehr
12 12 RECHTSPRECHUNG Bilden Sie sich ein Urteil mit der BKK ALP plus Urteile im Namen des Volkes dürfen in deutschen Gerichten ausschließlich Richter verlesen. Doch was genau ist ein Richter, und was befähigt speziell ihn zur Urteilsverkündung? In Deutschland herrscht die sogenannte Gewaltenteilung, als Bestandteil einer demokratischen Grundordnung. Darunter versteht man die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane, womit die Macht eines einzelnen Staatsorgans Grenzen erfährt. Dies dient der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Seinen Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu, die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten. Unterschieden werden die drei Staatsgewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). Nach unserem Grundgesetz ist die rechtsprechende Gewalt in Deutschland ausschließlich den Richtern anvertraut. Dies befähigt und autorisiert sie zur Urteilsverkündung und damit zur Rechtsprechung. Bei seiner Entscheidungsfindung ist der Richter allerdings an Recht und Gesetz gebunden. Dieser Grundsatz ist ebenfalls in unserem Grundgesetz verankert. Der Richter soll als neutrale Person unparteiisch Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben. Verfahrensordnungen legen fest, wann Richter kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen werden z. B. wenn ein Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei besteht oder der Richter selbst zum Gegenstand der Verhandlung werden sollte. Kann der Richter seine Neutralität nicht wahren, spricht man von Befangenheit. Hat eine Partei vor Gericht diese Vermutung, so kann ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter gestellt werden. Der Richter ist Inhaber eines öffentlichen Amts bei einem Gericht und nimmt Aufgaben der Rechtsprechung wahr. Dabei kann er als Einzelrichter oder als Mitglied eines Spruchkörpers fungieren. In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern. Anbei erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Urteile aus der Gesundheitswelt: Das von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlte Krankengeld kann die persönliche Einkommenssteuerbelastung erhöhen. Dies hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. Das höchste deutsche Finanzgericht wies damit die Klage einer Witwe eines freiwillig versicherten selbstständigen Schornsteinfegers ab, die sich gegen die Einbeziehung des Krankengeldes in die Berechnung ihrer Einkommenssteuer gewandt hatte. Das von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlte Krankengeld zählt zwar zu den steuerfreien Sozialleistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch, es wird allerdings in den Progressionsvorbehalt miteinbezogen. Somit bleibt das Krankengeld an sich als Sozialleistung steuerfrei, das übrige Einkommen des Steuerpflichtigen wird aber unter Umständen mit einem höheren Steuersatz belegt. Damit will der Fiskus verhindern, dass ein Krankengeldbezug das Nettoeinkommen erhöhen könnte. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurden alle Sozialkassen verpflichtet, Informationen über gezahlte Leistungen der Finanzverwaltung zu übermitteln. (AZ: X R 53/06) Die Abgabe von Arzneimitteln an computergesteuerten Automaten ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Mainz zulässig. Damit gaben die Richter einem Apotheker Recht, dem der Betrieb eines solchen Automaten seitens des Landes Rheinland-Pfalz untersagt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Abgabe von Medikamenten an computergesteuerten Terminals weder gegen die Apothekenbetriebs- noch gegen BKK ALP plus 1/2009
13 13 RECHTSPRECHUNG Arzneimittelverschreibungsordnungen verstoße. Die gesetzlich geforderten Angaben des Apothekers wie Abholort, Abholdatum und Preis dürfen per Drucker auf dem Originalrezept vermerkt werden. Apothekenautomaten scannen Originalrezepte zunächst ein. Der Apotheker sieht das digitalisierte Abbild des Rezepts auf einem Bildschirm. Über ein Videotelefon steht der Apotheker mit den Kunden in Kontakt. Er kann ihn beraten und das Medikament freigeben. Anschließend werden die Arzneimittel über das Ausgabefach des Automaten gegen Bar- oder Kartenzahlung ausgehändigt. (AZ: 4 K 375/08) Ärzte und Krankenhäuser dürfen Daten von gesetzlich versicherten Patienten nicht an private Abrechnungsstellen weiterleiten. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Dies gilt selbst dann, wenn die Patienten Einwilligungserklärungen unterzeichnet haben. Zahlreiche niedergelassene Ärzte und auch viele Krankenhäuser setzen bei der Abrechnung ihrer Leistungen auf private Anbieter, die ihrerseits für die Bearbeitung entlohnt werden. Eine Klinik aus Nordrhein-Westfalen hat für die Abrechnungen einen privaten Dienstleister beauftragt. Den Patienten wurde eine jederzeit widerrufliche Einwilligungserklärung vorgelegt. Die Kassenärztliche Vereinigung weigerte sich, die Rechnungen zu begleichen, und wurde von den obersten deutschen Sozialrichtern bestätigt. Die Inanspruchnahme von privaten Abrechnungsstellen ist unzulässig, auch wenn die Patienten der Datenweiterleitung formal zugestimmt haben. Die Weiterleitung von Patientendaten an private Dienstleister verstößt gegen Bestimmungen der deutschen Krankenversicherung. Damit sich Ärzte und Krankenhäuser auf die neue Situation einstellen können, wurde eine Übergangsfrist bis zum geschaffen. Wurden Leistungen innerhalb dieser Frist erbracht, müssen Abrechnungen auch dann von den Kassenärztlichen Vereinigungen bezahlt werden, wenn ein Verstoß gegen das Verbot der Datenweitergabe vorliegt. (AZ: B 6 KA 37/07 R) Bei einer künstlichen Befruchtung muss die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung eines privat versicherten Ehepartners nicht mittragen. Die Leistungspflicht einer Krankenkasse umfasst nur Behandlungen an ihren Kunden. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor. Ein gesetzlich krankenversicherter Mann hatte geklagt, dessen Ehefrau bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist. Aufgrund der eingeschränkten Zeugungsfähigkeit des Mannes hatten sich beide einer künstlichen Befruchtung unterzogen. Die Krankenkasse übernahm die Kosten für die Behandlung des Mannes, nicht aber die der Ehefrau. Somit blieb das Paar auf sitzen, für die auch die private Krankenversicherung der Ehefrau nicht aufkommen wollte. (AZ: L1 KR 143/07) Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt muss ein Arzt den Patienten vor einer Operation nur über echte Behandlungsalternativen aufklären. Ein damals sechsjähriger Junge musste sich einer Mandeloperation unterziehen, in deren Folge es zu einer Hirnschädigung kam. Ein Behandlungsfehler konnte dem Arzt nicht nachgewiesen werden. Die Eltern hatten aber unter der Begründung Klage eingereicht, dass sie nicht über konservative Behandlungsmethoden, wie z. B. eine medikamentöse Therapie aufgeklärt wurden. Es wurde immer nur von einer Operation gesprochen. Dieses Vorgehen des Arztes wurde seitens des OLG unter Zuhilfenahme eines Gutachters als rechtmäßig gewertet. Das Krankheitsbild des Jungen habe keine medikamentöse Behandlung ermöglicht, somit gab es auch keine Alternative bzw. Wahlmöglichkeit, die zumindest gewisse Erfolgsaussichten mit sich gebracht hätte. Die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage der Eltern wurde abgewiesen. (AZ: 8 U 267/07) Eine Krankentagegeldversicherung muss keine weiteren Zahlungen leisten, wenn ein Verdacht auf Berufsunfähigkeit besteht. Das entschied das OLG in Koblenz. Nach dem Urteil ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Berufsunfähigkeit auch ärztlich festgestellt wurde. Vielmehr können auch bloße Indizien genügen, um die Einstellung der Zahlungen zu rechtfertigen. Der Kläger hatte seit sieben Jahren 72 Krankentagegeld erhalten. Die Versicherung lehnte nun weitere Zahlungen ab, weil mit einer vollen Arbeitsfähigkeit nicht mehr zu rechnen sei. Angesichts des langen Zeitablaufs dränge sich auch ohne ausdrückliche ärztliche Feststellung die Prognose einer dauerhaften Berufsunfähigkeit auf unabsehbare Zeit auf, verkündeten die Richter. (AZ: 10 U 618/08) Ein Arbeitnehmer verliert aufgrund einer längeren Krankheit nicht seinen Anspruch auf seinen bezahlten Jahresurlaub. Das stellt der Europäische Gerichtshof in einem Urteil klar und wandte sich damit gegen die deutsche Rechtspraxis, nach der Urlaubsansprüche in der Regel nur bis zum ins nächste Jahr mitgenommen werden können. War der/die Betroffene zu diesem Zeitpunkt immer noch krank, erloschen sie. Nach europäischem Recht bleiben Urlaubsansprüche bestehen, wenn der Arbeitnehmer keine Möglichkeit hat, seinen Urlaub zu nehmen. Dies unterstrichen die Richter. (AZ: C-350/06 und C-520/06 ) Teilen Sie uns Ihre Meinung mit! info Tel. (01802) * Fax (02402) kundenmagazin@bkk-alp.de *6 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus dem Mobilfunk. Gesund & mehr
14 14 EXTRAS Exklusiv für BKK ALP plus-kunden Sterbegeld-Versicherung: Mit Fürsorge vorsorgen Wussten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen bereits seit 2004 kein Sterbegeld im Todesfall mehr auszahlen dürfen? Sicher denkt keiner gerne an den eigenen Tod und die damit verbundenen Kosten. Aber es gibt gute Gründe, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen. Jeder sollte sich rechtzeitig überlegen, wie er sich die eigene Bestattung vorstellt und wie viel Geld dafür bereitgestellt werden sollte. Laut Stiftung Warentest kann eine würdevolle Bestattung nämlich rund kosten. (Stiftung Warentest, Sonderheft Bestattung 11/2008). Die tatsächlichen Kosten unterliegen starken regionalen Schwankungen und werden inflationsbedingt in den nächsten Jahren eher steigen. Kontakt Unter der kostenlosen Hotline (0800) stehen Ihnen die Experten der DIREKTE LEBEN Versicherung AG montags bis freitags 8 20 Uhr zur Verfügung. Zusätzlich zur finanziellen Absicherung erhalten Kunden der BKK ALP plus bei Abschluss des Tarifs VorsorgePlan den praktiinfo Viele, auch ältere Menschen, wollen ihren Angehörigen für den Trauerfall finanzielle und organisatorische Sorgen ersparen und frühzeitig vorsorgen. Aber das ist gar nicht so einfach. Eine Risiko-Lebensversicherung kommt aufgrund der Gesundheitsprüfung für ältere Menschen meist nicht mehr in Frage. Mit einem Sparplan z. B. der Überweisung regelmäßiger Beträge auf ein Spar- oder Tagesgeldkonto kann man zwar ebenfalls Vorsorge treffen, allerdings sind hier meist lange Laufzeiten erforderlich, um die Kosten einer Bestattung abzudecken. Diese Schwierigkeiten entfallen bei der Sterbegeld-Vorsorge. Hier werden Sie zum einen garantiert aufgenommen, zum anderen wird bereits nach einer dreijährigen Aufbauzeit im Todesfall die volle garantierte Versicherungssumme ausgezahlt, bei einem tödlichen Unfall sogar vom ersten Tag der Versicherung an. Wir von der BKK ALP plus können unseren Kunden den Tarif VorsorgePlan der DIREKTE LEBEN Versicherung AG vermitteln: eine Sterbegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung, mit 3 % Beitragsvergünstigung gegenüber dem Standardtarif der DIREKTE LEBEN Versicherung AG. Beispiel: info Ein heute 50-jähriger Mann hat sich für eine Vorsorge mit einem garantierten Wert von entschieden. Dafür zahlt er einen monatlichen Beitrag von 22,74. Seiner Familie stehen im Todesfall mit 85 Jahren dann schon zur Verfügung.* * Darin enthalten sind Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Diese können nicht garantiert werden und gelten nur dann, wenn die derzeitig erklärten Überschussanteilsätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. schen Vorsorge-Planer gratis. Hier können Sie anhand von hilfreichen Checklisten alles festhalten, was Ihre Angehörigen im Fall der Fälle wissen müssen (laufende Verträge, Bankverbindungen, Daueraufträge etc.). Im Rahmen der zusätzlichen beitragsfreien Option Bestattungsvorsorge berät Sie die DIREKTE LEBEN gerne telefonisch rund um das Thema und vermittelt professionelle Hilfe für alles Organisatorische. Das bedeutet eine wertvolle Hilfe für Ihre Familie, die deutlich über das rein Finanzielle hinausgeht. Unternehmenskennzahlen für das Jahr 2008 Die BKK ALP plus ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Organe dieser Körperschaft sind der ehrenamtliche Verwaltungsrat sowie der hauptamtliche Vorstand. Mit unseren 170 Mitarbeitern konnten wir im vergangenen Jahr für unsere Kunden individuellen Service leisten. Das Bilanzvolumen betrug 833 Mio. und teilt sich wie folgt auf: Krankenversicherung Mio. Pflegeversicherung Mio. Aufwendungsausgleichskasse nach dem AAG Mio. Sonstige Auftragsgeschäfte Mio. Der Jahresüberschuss im Bereich der Krankenversicherung wird voraussichtlich mehr als 15 Mio. betragen. Unser für die Dauer von sechs Jahren gewählter Vorstand erhielt ein Jahresentgelt in Höhe von sowie einen Zielbonus von Hinzu kommen die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs (Audi A4) sowie ein Zuschuss zur privaten Altersversorgung in Höhe von 9,2 % der jährlichen Grundvergütung. Diese Angaben wurden bereits am im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der höheren Transparenz wegen werden sie aber auch in diesem Kundenmagazin genannt. BKK ALP plus 1/2009
15 Tolle Preise exklusiv für BKK MEDICUS-Mitglieder Herzfrequenz-Messgeräte EXTRAS 15 Gewinnen Sie eine von zwei POLAR F4-Pulsuhren im sportlichen Design für den Fitnesssportler oder im femininen Design für die Fitnesssportlerin im Wert von je ca. 80. Die Preise stiftet die FKM VERLAG GMBH. Mitmachen lohnt sich! Viel Glück! Lösung 1-09 BKK ALP plus: Mehr als eine Krankenkasse Breite: 18 cm Lösung 1-09: Mehr als eine Krankenkasse Höhe: 14 cm
16 Aufnahmeantrag Persönliche Daten zur BKK ALP plus, Zweifaller Straße 130, Stolberg, Tel. (02402) , Fax (02402) Ich möchte Clever-Mitglied werden zum.. Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Geschlecht: männlich weiblich Familienstand: Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsname: Geburtsort: Rentenversicherungs-/Sozialversicherungsnummer: Es wurde noch keine Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer vergeben. Ich bin seit dem.. Auszubildende(r) Arbeiter(in) Angestellte(r) Rentner(in) Rentenantragsteller(in) arbeitslos In den letzten 18 Monaten war ich pflichtversichert freiwillig versichert privat krankenversichert familienversichert durch Meiner bisherigen Krankenkasse habe ich zum gekündigt. Für den Zusatzbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung: Ich habe keine Kinder. Ich habe Kinder (leibliche, Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder). Meine Angehörigen möchte ich beitragsfrei bei der BKK ALP plus mit versichern (Sie erhalten umgehend einen Familienfragebogen zugesandt). Ja Nein Arbeitgeberdaten (Name und Anschrift des Arbeitgebers/Ansprechpartners): BKK ALP plus Team Marketing Zweifaller Straße Stolberg Datum, Ort Unterschrift
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