Wegweiser. Existenzgründung. Informationen für Gründerinnen und Gründer

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1 Wegweiser Informationen für Gründerinnen und Gründer

2 Impressum Herausgeber Josef-Gockeln-Str Düsseldorf mailto:nordrhein-westfalen.arbeitgeberservices@arbeitsagentur.de Redaktionsteam Annegret Baumeister-Bruns, Agentur für Arbeit Düsseldorf Friederike Lisken, Agentur für Arbeit Düren 3. aktualisierte und erweiterte Auflage Rechte Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet. Bitte beachten Sie bei den Hinweisen auf LINKS auf diesen Seiten, dass die Bundesagentur für Arbeit weder verantwortlich für Informationen und Inhalte anderer Anbieter außerhalb ihres eigenen Angebotes unter ist, noch dass diese Informationen und Inhalte anderer Anbieter von der Bundesagentur für Arbeit kontrolliert werden. Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit, 22. April 2005 Stand: 22. April

3 Inhalt Erste Informationen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer...4 Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit...5 Überbrückungsgeld und szuschuss...5 Überbrückungsgeld ( 57 SGB III)...7 szuschuss ( 421 l SGB III)... 8 Einstellungszuschuss bei Neugründungen ( 225 und folgende SGB III)...10 Weitere Zuschüsse zu den Lohnkosten ( 217 ff SGB III) Finanzierung durch den Europäischen Sozialfonds und die KfW-Mittelstandsbank Das Ziel 2-Programm in Nordrhein-Westfalen ( ) Darlehen der KfW-Mittelstandsbank Das Startgeld Weitere Beratungsangebote für Gründerinnen und Gründer LINKS ins Internet rund um die Finanzielle Unterstützung Betriebsbörsen...16 LINKS für Existenzgründerinnen Coaching während der Gründungsphase...18 Pannenhilfe - Wenn Ihr junges Unternehmen in die Krise gerät...18 Broschüren der Bundesagentur für Arbeit zur Notizen Stand: 22. April

4 Erste Informationen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer Sie haben Interesse an einer, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein, birgt er doch Chancen wie Risiken. Durch die muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Auch die Frage Ihrer sozialen Absicherung durch Krankenversicherung und Altersversorgung sollten sie nicht außer Acht lassen. Die vorliegende Broschüre enthält Informationen und Ratschläge, damit Sie möglichst dauerhaft Ihre Arbeitslosigkeit beenden. Bei der Planung Ihrer sollten Sie sich folgende Fragen auf jeden Fall beantworten: - Welche Art Dienstleistung soll angeboten werden? Was soll produziert werden? - Wer ist als Kunde oder Kundin zu gewinnen? - Welche Kosten entstehen mit der Gründung und in der ersten Zeit der Tätigkeit? - Welches Startkapital wird gebraucht? Habe ich das Startkapital? - Wie und unter welchen Bedingungen bekomme ich einen Kredit? - Welcher Standort wird gewählt? Wie groß ist der Einzugsbereich? - Welche staatlichen finanziellen Hilfen sind möglich? Zu welchen Bedingungen? Dieser Fragenkatalog enthält nur einige Beispiele und ist nicht abschließend. Um die Chancen und Risiken Ihrer Idee zur gut einschätzen zu können, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Eine kostenlose, telefonische Erstberatung erhalten Sie über das GO! Gründungsnetzwerk NRW. - Service Center Mittelstand SCM, Tel.: (zum Ortstarif) Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen erste, grundlegende Informationen zur bis hin zu den finanziellen Leistungen, wie Überbrückungsgeld oder szuschuss, die Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit beantragen können. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Teilnahme an einem sseminar finanzieren. Fragen Sie danach. Ansprechpartnerin und Ansprechpartner sind Ihre Arbeitsvermittlerin und Ihr Arbeitsvermittler. Die aktualisierten Informationen dieser Broschüre finden Sie im Internet unter: Ihre Agentur für Arbeit Nordrhein-Westfalen Dann aus der alphabetischen Liste der Agenturen für Arbeit Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Regionalinformationen. LINK- und Dateiliste. Nutzen Sie diese Informationsmöglichkeiten, damit Ihr Schritt in die ein Schritt zum Erfolg wird. Stand: 22. April

5 Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Überbrückungsgeld und szuschuss Zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gibt es neben dem Überbrückungsgeld seit dem 01. Januar 2003 auch den szuschuss zur Gründung einer Ich-AG. Es kann aber jeweils nur eine dieser beiden Leistungen in Anspruch genommen werden. Wenn Sie Überbrückungsgeld oder einen szuschuss beantragen, benötigen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Frage der Tragfähigkeit Ihres Unternehmens. Fachkundige Stellen sind insbesondere: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Bevor Sie sich an eine fachkundige Stelle wenden, klären Sie die förderungsrechtlichen Fragen zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit nennt Ihnen die fachkundige Stelle, von der eine Stellungnahme über die Tragfähigkeit der vorzulegen ist. So vermeiden Sie unnötige Kosten und Wege. Für beide Leistungen gilt: Wenn bereits eine Selbstständigkeit durch die Agentur für Arbeit gefördert wurde, ist eine erneute Förderung mit einer anderen Selbstständigkeit grundsätzlich frühestens 24 Monate nach Beendigung der vorherigen Förderung möglich. Geförderte Personen, die das 65. Lebensjahr vollenden, haben vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Überbrückungsgeld oder szuschuss. Der zeitliche Umfang der selbstständigen Tätigkeit muss zur Beendigung bzw. Vermeidung von Arbeitslosigkeit führen, d.h. Sie müssen mind. 15 Stunden in der Woche tätig sein. Informieren Sie sich vor der bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit und beantragen Sie dort vor der das Überbrückungsgeld oder den szuschuss. Achtung! Neu ab 01. Januar 2005 Einstiegsgeld Förderung von en bei Bezug von Arbeitslosengeld II Seit Januar 2005 greifen die neuen Regelungen des SGB II. Danach können Existenzgründerinnen und - gründer, die Arbeitslosengeld II beziehen, zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten. Eine Förderung mit dem Überbrückungsgeld oder dem szuschuss ist für diese Personen nicht möglich. Bei gleichzeitigem Bezug Arbeitslosengeld nach 117 SGB III und von Arbeitslosengeld nach dem SGB II wegen Bedürftigkeit der Bedarfsge- Stand: 22. April

6 meinschaft sind jedoch die Voraussetzungen für die Gewährung von Überbrückungsgeld oder szuschuss erfüllt. Auskunft erteilt Ihre Agentur für Arbeit oder Ihre Kommune, je nachdem, von welcher Stelle Sie Ihr Arbeitslosengeld II erhalten. Stand: 22. April

7 Überbrückungsgeld ( 57 SGB III) Sie können bei einer zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes und für die Aufwendungen zur sozialen Absicherung Überbrückungsgeld beantragen. Das Überbrückungsgeld wird als Zuschuss für 6 Monate gezahlt und setzt sich zusammen aus dem Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld bezogen haben oder bei Arbeitslosigkeit bezogen hätten, und den darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen. Sofern Ruhenstatbestände nach den 142 bis 143a SGB III vorliegen, z.b. wenn Sie Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Urlaubsabgeltung, Entlassungsentschädigung beziehen, kann Überbrückungsgeld erst nach Ablauf des Ruhenszeitraums gewährt werden. Eine Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung nach 140 SGB III sowie Sperrzeiten nach 144 SGB III verringern ggf. die Förderhöhe oder die Förderdauer des Überbrückungsgeldes. Fragen Sie bitte hierzu Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler. Überbrückungsgeld wird bewilligt, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbstständigen, hauptberuflichen 1 Tätigkeit oder einer eventuell vorgeschalteten Vorbereitungsmaßnahme entweder der Bezug von Entgeltersatzleistungen 2 nach dem SGB III oder der Anspruch darauf, oder eine Beschäftigung in einer nach dem SGB III geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM). Außerdem muss die Tragfähigkeit des svorhabens durch eine fachkundige Stelle geprüft und bestätigt werden. Sie müssen dazu ein überzeugendes Konzept vorlegen, mit dem Sie nachweisen, dass Sie die persönlichen, fachlichen und materiellen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erfüllen. Dies sind in der Regel die Kurzbeschreibung des svorhabens, ein Lebenslauf einschließlich eines Befähigungsnachweises, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Angaben zur Selbstständigkeit der Tätigkeit. Vergleichen Sie bitte hierzu auch die Ausführungen auf Seite 5 Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit. 1 Die selbstständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbstständige Nebentätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden. 2 Vgl. 116 SGB III dort sind die Lohnersatzleistungen genannt: Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, / Übergangsgeld / Kurzarbeitergeld / Insolvenzgeld und Winterausfallgeld. Stand: 22. April

8 szuschuss ( 421 l SGB III) Achtung! Neue Regelung beim szuschuss ab 01. Januar 2006 Ab dem 01.Januar 2006 finden die folgenden Regelungen nur noch Anwendung, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tage bestanden hat. Der szuschuss (EXGZ) ist eine Alternative zum Überbrückungsgeld, wenn Sie voraussichtlich weniger als Euro im Jahr Arbeitseinkommen 3 haben werden, das heißt Gewinn im Sinne des Steuerrechts. Auch eine Ich-AG darf Arbeitnehmer beschäftigen. Um EXGZ zu bekommen, ist es erforderlich, dass Sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit der mindestens einen Tag Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III beziehen oder in einer nach dem SGB III geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) beschäftigt sind. Anders als beim Überbrückungsgeld reicht der bloße Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht aus. Daher kann die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit während einer Sperrzeit bzw. im direkten Anschluss an eine Sperrzeit nach 144 SGB III zur Ablehnung des Antrags auf EXGZ oder zu einem verkürzten Bezug von EXGZ im ersten Jahr führen. Fragen Sie bitte in diesen Fällen Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler. Seit dem 01. Januar 2005 müssen Sie auch für den szuschuss die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen. Wie beim Überbrückungsgeld müssen Sie dann folgende Unterlagen dort vorlegen: Kurzbeschreibung des svorhabens, Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweis), Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und Angaben des swilligen zur Selbstständigkeit der Tätigkeit. Mit dem szuschuss sollen Sie Ihre soziale Absicherung insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren. Während der Förderung mit EXGZ ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend vorgeschrieben. Dauer der Förderung Der Zuschuss kann für maximal 3 Jahre gewährt werden, wobei die Bewilligung für jeweils ein Jahr erfolgt. Nach Ablauf eines Jahres werden die Förderungsvoraussetzungen erneut geprüft. Dazu müssen 3 Arbeitseinkommen 15 SGB IV: Auskunft erteilen dazu z.b. die Beratungsstellen für ExistenzgründerInnen Stand: 22. April

9 Sie z.b. gegenüber der örtlichen Agentur für Arbeit nachweisen, dass Sie weiterhin nur bis zu Euro Arbeitseinkommen haben. Zur Plausibilitätsprüfung Ihres voraussichtlichen Arbeitseinkommens im zweiten Förderjahr müssen Sie den Nachweis über die Gewinnermittlung für die ersten zehn Monate des ersten Förderjahres vorlegen, den das zuständige Finanzamt vorschreibt z. B.: Einnahmen-, Überschussrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung. Zur Plausibilitätsprüfung im dritten Jahr müssen Sie neben dem Nachweis über die Gewinnermittlung für die ersten zehn Monate des zweiten Förderjahres den Einkommenssteuerbescheid für das Kalenderjahr einreichen, in dem der Förderbeginn lag. Hat die Förderung nach dem 30. September begonnen, so ist der Einkommenssteuerbescheid des Folgejahres vorzulegen. Nur wenn die Förderungsvoraussetzungen weiterhin gegeben sind, wird der szuschuss ein zweites und drittes Jahr gewährt. Höhe des szuschusses - im ersten Jahr 600 Euro pro Monat - im zweiten Jahr 360 Euro pro Monat und - im dritten Jahr 240 Euro pro Monat In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist die Mitgliedschaft zu günstigeren Konditionen möglich. Bei Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Nach Ablauf der Förderung mit EXGZ sind Sie für Ihre soziale Absicherung während der Selbstständigkeit selbst verantwortlich. Stand: 22. April

10 Einstellungszuschuss bei Neugründungen ( 225 und folgende SGB III) Wenn Sie als Jungunternehmer oder Jungunternehmerin Personal benötigen, sollten Sie sich an Ihre örtliche Agentur für Arbeit wenden. Die örtliche Agentur für Arbeit hilft bei der Vermittlung von qualifiziertem Personal und kann Ihr Einstellungsrisiko unter Umständen durch Zuschüsse abfedern, z.b. durch einen Einstellungszuschuss bei Neugründung. Wenn Sie vor nicht mehr als zwei Jahren Ihren Betrieb gegründet haben und nicht mehr als fünf Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen, dann können Sie diesen Zuschuss bekommen für die unbefristete Beschäftigung einer arbeitslosen Arbeitnehmerin oder eines arbeitslosen Arbeitnehmers, wenn diese unmittelbar vor Einstellung mindestens drei Monate Arbeitslosengeld oder Transferkurzarbeitergeld bezogen haben in einer geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) beschäftigt waren oder an einer nach dem SGB III geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben oder die Voraussetzungen erfüllen, um Entgeltersatzleistungen bei beruflicher Weiterbildung oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten und ohne diese Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Der Zuschuss kann höchstens für zwei Arbeitnehmer/innen gleichzeitig gewährt werden. Er beträgt 50% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts - bis zur Höhe des tariflichen Arbeitsentgeltes oder, wenn eine tarifliche Regelung nicht besteht, des ortsüblichen Arbeitsentgeltes und nicht über der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitsförderung und des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Einstellungszuschuss bei Neugründung kann unter Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse bis zur Dauer von 12 Monaten gewährt werden. Stand: 22. April

11 Weitere Zuschüsse zu den Lohnkosten ( 217 ff SGB III) können Sie für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmer/innen beantragen. Informieren Sie sich über den Einstellungszuschuss bei Neugründungen oder zu weiteren Zuschüssen zu den Lohnkosten bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit und lassen Sie sich individuell beraten. Ihr Arbeitsvermittler oder Ihre Arbeitsvermittlerin kommt dazu auch in Ihr Unternehmen. Stand: 22. April

12 Finanzierung durch den Europäischen Sozialfonds und die KfW-Mittelstandsbank Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer gibt es günstige Darlehen aus dem Europäischen Sozialfonds und durch die KfW-Mittelstandbank. Das Ziel 2-Programm in Nordrhein-Westfalen ( ) Im Rahmen der EU-Strukturfonds fördert das Ziel 2-Programm die wirtschaftliche und soziale Umstellung von Gebieten mit Strukturproblemen in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehört die Unternehmens- und Gründungsfinanzierung. Das Ziel 2-Gebiet in Nordrhein-Westfalen umfasst unter anderem weite Teile des Ruhrgebiets, des Kreises Heinsberg sowie der Städte Krefeld und Ahlen. Übergangshilfen werden bis zum Jahr 2005 für die aus der Strukturfondsförderung ausscheidenden ehemaligen Ziel 5b-Gebiete in den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen, Höxter und Paderborn sowie in ehemaligen Ziel 2-Gebieten des Ruhrgebiets gewährt. Hauptziel des aktuellen Ziel 2-Programms von 2000 bis 2006 ist die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, durch die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Region. Konkrete und aktuelle Angaben zu den Fördergebieten erhalten Sie bei den Regionalagenturen (vormals Regionalsekretariate), die in der Regel den Wirtschaftsförderungsämtern angeschlossen sind. Fragen Sie auch nach der GO! Gründungsprämie. Nähre Informationen siehe 1 siehe Förderschwerpunkt 1 Unternehmens- und Gründungsfinanzierung oder wenden Sie sich telefonisch an das Service-Center Mittelstand (zum Ortstarif; Mo Fr von 10 bis 12 Uhr). Darlehen der KfW-Mittelstandsbank 1 oder Tel: (bundesweit zum Ortstarif; Mo-Fr von 07:30 bis 18:30 Uhr) 1 Beachten Sie bitte zu den LINKS den Hinweis im Impressum unter Rechte. Stand: 22. April

13 Das Mikro-Darlehen unterstützt Kleinstgründungen mit einem maximalen Fremdfinanzierungsbedarf von EUR. Wenn Sie mehr als EUR benötigen, dann informieren Sie sich über das Startgeld. Gefördert werden: - gewerbliche oder freiberufliche Gründungen auch Heilberufe - Unternehmensübernahmen - aktive Beteiligungen an einem Unternehmen - bestehende Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten während der ersten drei Jahre nach ihrer Gründung. Die Gründungen können zunächst auch als Nebenerwerb erfolgen, wenn sie später in einen Haupterwerb münden. Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen ("Zweite Chance"). Voraussetzung ist, dass Verpflichtungen aus der ersten Gründung das neue Vorhaben nicht belasten. Stellen Sie den Förderantrag bei Ihrer Hausbank, bevor Sie mit Ihrer Investition beginnen. Eine Kombination mit anderen Produkten der KfW-Mittelstandsbank ist nicht möglich. Weitere Informationen zum Mikrodarlehen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Das Startgeld Das Programm unterstützt Gründerinnen und Gründer mit geringem Finanzierungsbedarf (maximal EUR), die Schwierigkeiten haben, eine Hausbank zu finden. Gefördert werden: - gewerbliche oder freiberufliche en auch Heilberufe - Unternehmensübernahmen - aktive Beteiligungen an einem Unternehmen. Die Gründungen können zunächst auch als Nebenerwerb erfolgen. Der Antragsteller darf jedoch nicht bereits selbstständig sein. Da es sich um eine spezielle Förderung für kleine Investitionsvorhaben handelt, ist das Startgeld auf einen Investitions- und Finanzierungsbedarf von max EUR beschränkt. Stellen Sie den Förderantrag bei Ihrer Hausbank, bevor Sie mit Ihrer Investition beginnen. Weitere Informationen zum Startgeld erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Stand: 22. April

14 Weitere Beratungsangebote für Gründerinnen und Gründer - Das Ziel 2-Programm in Nordrhein-Westfalen ( ) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Das BAFA fördert unter anderem Unternehmensberatungen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe und Existenzgründer. Es gibt Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss bei en 50% max ,00 Euro, bei Existenzaufbauberatungen (innerhalb von 3 Jahren nach Gründung) 50% max ,00 Euro und bei allen übrigen Beratungen 40 % max ,00 Euro. Bei Existenzaufbauberatungen hat das Jungunternehmen ein Beratungskontingent von insgesamt 3000,00 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien Ansprechpartner: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 412 Frankfurter Str Eschborn Tel.: (06196) Fax.: (06196) mailto:foerderung@bafa.bund.de Bundesarbeitsgemeinschaft "alt hilft jung" - Wirtschafts-Senioren Alt hilft jung e.v. ist der Zusammenschluss von Fachleuten aus Industrie, Handel und Handwerk, die aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind und ihr Fachwissen an die jüngere Generation weitergeben. Ehrenamtlich, unbürokratisch, praxisnah und gegen ein geringes Honorar. - regionale Beratungsstellen GO! Gründungsnetzwerk: NRW 1 Hier finden die Gründerinnen und Gründer in NRW Infos zu Ansprechpartner/innen, Veranstaltungen, Förderprogrammen, Gründerstammtische und vieles mehr. - Industrie- und Handelskammern Handwerkskammern Banken und Sparkassen Fragen Sie Ihre Bank oder Sparkasse 1 Beachten Sie bitte zu den LINKS den Hinweis im Impressum unter Rechte. Stand: 22. April

15 LINKS ins Internet rund um die Bitte beachten Sie bei den Hinweisen auf LINKS auf diesen Seiten, dass die Bundesagentur für Arbeit weder verantwortlich für Informationen und Inhalte anderer Anbieter außerhalb ihres eigenen Angebotes unter ist, noch dass diese Informationen und Inhalte anderer Anbieter von der Bundesagentur für Arbeit kontrolliert werden. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Internetangeboten zum Thema. Umfangreiche Informationen hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) auf seiner neuen Homepage bereit. 1 Homepage des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) 1 Informationen für Existenzgründer/innen auf der Homepage des BMWA 1 Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften in NRW Finanzielle Unterstützung 1 Leistungen und Konditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau-Mittelstandsbank können im Internet abgerufen werden, z.b. für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Dort finden Sie auch das virtuelle Gründerzentrum, das Unterstützung rund um die Uhr bietet. Info-Line: zum Ortstarif montags bis freitags von 07:30 bis 18:30 Uhr. 1 Beachten Sie bitte zu den LINKS den Hinweis im Impressum unter Rechte. Stand: 22. April

16 Betriebsbörsen In Betriebsbörsen sind vielfältige Informationen zusammengestellt. Hier können Sie erfahren, ob eine Unternehmensnachfolge angeboten wird, oder Kooperationspartner finden und vieles mehr. Die Bundesagentur für Arbeit bietet interessante Services, beispielsweise eine Vermittlungsbörse für en, Kooperationen und Unternehmensnachfolgen sowie allgemeine Hinweise zur. Unter der Navigation Arbeitnehmer Informationen berufliche Neuorientierung finden Sie unter dem Stichwort auch Hinweise zur Unternehmensnachfolge. 1 Informationen zur Unternehmensnachfolge 1 Bundesweite Börse zur Unternehmensnachfolge 1 Beachten Sie bitte zu den LINKS den Hinweis im Impressum unter Rechte. Stand: 22. April

17 LINKS für Existenzgründerinnen Frauen haben bei der Planung einer häufig auch noch Fragen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit der und der Familie oder Fragen nach einer Gründung in Teilzeit. Informations- und Erfahrungsaustausch gibt es z.b. in Unternehmerinnenstammtischen und Netzwerken von Jungunternehmerinnen. 1 Etwa jedes dritte Unternehmen wird heute von einer Frau geführt. Ein Schwerpunkt der GO! Gründungsoffensive NRW ist die Förderung von qualifizierten Gründungen durch Frauen. Die G.I.B. unterstützt die Landesregierung hierbei durch die Koordinierung des Arbeitskreises "Gründung durch Frauen", durch Entwicklung von Konzepten und Mitarbeit in Projekten wie dem Unternehmerinnentag NRW, Forum Gründerinnen und Unternehmerinnen auf den Startmessen. Die Finanzierung dieser Aktivitäten erfolgt aus Landes- und Eu-Mitteln. 1 Virtuelles Unternehmerinnenforum mit Datenbank. Hier finden Sie frauengeführte Unternehmen, Firmenportraits, Kooperationsbörsen, Unternehmerinnen-Netzwerke. Das Forum ist aus den Unternehmerinnentagen Ruhrgebiet entstanden. 1 Verband deutscher Unternehmerinnen e.v. 1 Internetkurse für Existenzgründerinnen 1 Mutterschutz für Kleinunternehmerinnen im Handwerk und in handwerksähnlichen Unternehmen. Eine Information der Handwerkskammer zu Düsseldorf. 1 Beachten Sie bitte zu den LINKS den Hinweis im Impressum unter Rechte. Stand: 22. April

18 Coaching während der Gründungsphase Gerade in der ersten Phase der selbstständigen Tätigkeit ist es wichtig, dass z.b. finanzielle Probleme oder Probleme wegen fehlender Nachfrage Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung rechtzeitig erkannt und gelöst werden. Im Rahmen eines Coaching werden deshalb Existenzgründer/innen in dieser sensiblen Zeit bei der Bewältigung und Lösung ihrer Schwierigkeiten unterstützt. Die Teilnahme an einem Coaching kann gefördert werden. Sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler oder Ihre Arbeitsvermittlerin in Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit an. Im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Gründungsberatung und die Festigungsberatung junger Unternehmen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Service Center Mittelstand unter (zum Ortstarif). Gründer/innen, die ihr Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben, unterstützt die G.I.B. NRW in Kooperation mit den Go!-Gründungsnetzwerken mit weiteren Beratungsangeboten. Zielsetzung dieses Angebotes ist die Festigung der selbstständigen Tätigkeit, die Unterstützung bei kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie die Krisenprophylaxe. Weitere Informationen erhalten Sie bei der G.I.B. NRW unter , montags bis freitags von 09:00 bis 16 Uhr oder unter 1 Pannenhilfe - Wenn Ihr junges Unternehmen in die Krise gerät... Selbst bei bester Planung, Beratung und Vorbereitung kann ein junges Unternehmen in die Krise geraten. Schieben Sie das Problem dann nicht beiseite, sondern suchen Sie sich Rat und Hilfe bei erfahrenen Beratern. Das Wirtschaftsministerium NRW unterstützt im Rahmen eines Pilotprojektes den Ausbau umfassender Angebote zur Krisenberatung kleiner Unternehmen in den strukturschwachen Regionen des Landes. Die regionalen Krisenkontaktstellen bieten kostenlose Unterstützung bei der Analyse der Sanierungsfähigkeit und entwickeln mit dem Unternehmen gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Sanierung. Weitere Informationen zum Projekt Krisenintervention in kleinen Unternehmen, Broschüren zum Thema Krisenmanagement und Anschriften regionaler Beratungsstellen finden Sie auf der Homepage der G.I.B. NRW unter Beachten Sie bitte zu den LINKS den Hinweis im Impressum unter Rechte. Stand: 22. April

19 Die KfW-Mittelstandsbank bietet z.b. ein Krisenmanagement an. Die Runden Tische der KfW-Mittelstandsbank helfen weiter. An Standorten im ganzen Bundesgebiet leisten erfahrene Berater/innen Pannenhilfe. Nachdem sie das betroffene Unternehmen kostenlos durchgecheckt haben, werden Erfolg versprechende Rettungskonzepte erarbeitet - und zwar gemeinsam mit den wichtigsten Partner/innen des Unternehmens wie z.b. Banken und Kammern. Gründerzentrum der KfW-Mittelstandsbank 1 Runde Tische der KfW-Mittelstandsbank 1 Stand: 22. April

20 Broschüren der Bundesagentur für Arbeit zur Broschüren der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie kostenlos im Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Fragen Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler nach der aktuellen Ausgabe. Beruf Bildung Zukunft - BBZ Nr. 9 - Diese Broschüre enthält umfangreiche Informationen zu freien Berufen, Geschäftsideen, Franchising, Rechtsformen, Finanzierung, Förderprogrammen des Bundes und der Länder sowie Adressen, Ansprechpartner und weiterführende LINKS, die Ihnen beim Aufbau bzw. Ausbau Ihres Unternehmens den Einstieg erleichtern. Arbeitnehmer-Informationen Berufliche Neuorientierung Merkblätter und Broschüren Die folgenden Broschüren stehen als pdf.datei zum Download auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit Merkblatt 3 Leistungen an Arbeitnehmer Arbeitnehmer-Informationen Geldleistungen Aufnahme einer Beschäftigung. Link- und Dateiliste Merkblatt 3 Hinweise und Hilfen zur Arbeitnehmer-Informationen Berufliche Neuorientierung Merkblätter und Broschüren LINK- und Dateiliste Was? Wie viel? Wer? Arbeitnehmer Informationen Berufliche Neuorientierung Merkblätter und Broschüren LINK- und Dateiliste Ich-AG oder Überbrückungsgeld? Wer die Wahl hat, hat die Qual IAB - Kurzbericht Nr. 2 / Stand: 22. April

21 Notizen Stand: 22. April

22 Notizen Stand: 22. April

23 Stand: 22. April

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