Vorwort... 6 Anwendungshinweise... 8 Wichtige Begriffe und Abkürzungen Inhalt... 11
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- Leopold Meyer
- vor 8 Jahren
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1 Schnellübersicht Vorwort Anwendungshinweise Wichtige Begriffe und Abkürzungen Inhalt Das ist neu Kapitel A Kurzarbeit statt Entlassung Kapitel B Vor der Arbeitslosigkeit Kapitel C Tipps zur Suche und Vermittlung von Arbeit und zum Umgang mit der Arbeitsagentur Kapitel D Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I und wie lange? Kapitel E Arbeitslosengeld I Wie viel zahlt die Arbeitsagentur? Kapitel F Nebeneinkommen Wie viel kassiert die Arbeitsagentur? Kapitel G Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, pflegende Angehörige und Beschäftigte außerhalb der EU Kapitel H Hilfen der Arbeitsagenturen zur Existenzgründung Kapitel I Renten-, Pflege- und Krankenversicherung für Arbeitslose Kapitel J Tipps für arbeitslose Mütter und Väter Kapitel K Tipps für ältere Arbeitslose Kapitel L Tipps für andere Personengruppen Kapitel M Wenn eine Sperrzeit droht Kapitel N Arbeitslosengeld II, Wohngeld und andere Leistungen Kapitel O Nach der Arbeitslosigkeit Kapitel P Arbeitslos, doch nicht wehrlos Wie Sie Ihre Rechte durchsetzen 264 Stichwortverzeichnis Schnellübersicht 5
2 Vorwort Die Arbeitslosigkeit geht zurück. Dies ist eine erfreuliche Nachricht. Allerdings sieht die Wirklichkeit anders aus, als die Statistik uns glauben machen will. Wer über 58 Jahre ist, Grundsicherung bezieht und schon zwölf Monate arbeitslos ist, wird nicht mehr mitgezählt, ebenso Teilnehmer an Maßnahmen und in Ein-Euro Jobs. Insgesamt suchen über vier Millionen Menschen dringend Arbeit und sind weiterhin auf öffentliche Unterstützung angewiesen. Andererseits gibt es in einigen Bereichen Fachkräftemangel. Wie passt das zusammen? Die Konsequenz muss sein, wir müssen mehr in Weiterbildung investieren. Hier sind auch die Agenturen gefragt, in den letzten Jahren wurden die Anstrengungen für Weiterbildung reduziert, dieser Trend muss sich ändern. Weiterbildung ist eine Investition in die Zukunft. Deswegen sollten Arbeitsuchende auch die Möglichkeiten der Weiterbildung mit der Agentur erörtern. Ein Hochtechnologiestandort kann nur überleben, wenn hohe berufliche Qualifikationen zu innovativen Produkten und rationeller Fertigung führen. Die Gewerkschaften sagen deswegen: Wir müssen besser, nicht billiger werden. Der Wettbewerb über möglichst niedrige Löhne ist ein Irrweg. In den letzten Jahren konnten die Arbeitsagenturen ihre Dienstleistungen verbessern. Vor allem die Vermittlung von neu eintretenden Arbeitslosen geht schneller als noch vor einigen Jahren. Doch das ist nur ein Teil der Wirklichkeit. Gleichzeitig nimmt der Druck auf Arbeitslose enorm zu. Niedrige Löhne, Leiharbeit, Minijobs und unfreiwillige Teilzeitarbeit sind die andere Seite der Medaille. Die Agenturen sind gegenüber diesen Arbeitsverhältnissen zu unkritisch. Dabei gehört doch zu ihrem gesetzlichen Auftrag, unterwertiger Beschäftigung entgegenzuwirken und nicht diese zu begünstigen. Auch bei der Vermittlung muss der Qualität der Arbeitsplätze in Zukunft ein höherer Stellenwert beigemessen werden. 6 Vorwort
3 Ab Januar 2011 sind in der Arbeitslosenversicherung wichtige Änderungen in Kraft getreten. So wurden die Regelungen für die Freiwillige Weiterversicherung von Selbstständigen und Pflegenden und die Regelungen zum Transfer-Kurzarbeitergeld geändert, die erleichterten Bedingungen für Kurzarbeit wurden verlängert bis Das Recht der Arbeitslosenversicherung bleibt kompliziert. Gerade in der Arbeitslosenversicherung gilt: Wer um seine Rechte weiß, hat Chancen, schneller zum Ziel zu kommen. Nutzen Sie Ihre Rechte und machen Sie Ansprüche, die Ihnen zustehen, geltend. Machen Sie sich kundig und nutzen Sie die Beratungsangebote. Arbeitslose Gewerkschaftsmitglieder haben die Möglichkeit, sich auch bei Konflikten mit den Agenturen für Arbeit beraten zu lassen und die Rechtsschutzstellen des DGB in Anspruch zu nehmen. Hier werden sie kompetent bei Gerichtsprozessen vertreten. Die Rechtsstellen des DGB sind über die neueste Rechtsprechung und über die Veränderungen in den Agenturen sowie der Arbeitsmarktpolitik ständig informiert. Annelie Buntenbach Mitglied des Geschäftsführenden DGB Bundesvorstands Vorwort 7
4 Anwendungshinweise Gibt es für diejenigen Arbeitslosengeld I (ALG I), die zwei Jobs haben, und einen davon verlieren? Wann haben Arbeitnehmer, die überwiegend nur kurze Jobs finden, Anspruch auf ALG I? Können Arbeitslose durch einen simplen Steuerklassenwechsel mehr ALG I erhalten? Für wen gibt es das so genannte Transferkurzarbeitergeld? Haben Gekündigte einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung? Kann man bei der Abfindungszahlung Steuern sparen? Wie lange wird ALG I gezahlt? Wer kann sich freiwillig arbeitslosenversichern? Wann können ältere Arbeitslose von der so genannten Entgeltsicherung profitieren? Auf diese und viele andere Fragen geben die»111 Tipps für Arbeitslose«Antworten. Sie zeigen, wie Erwerbslose von den Ämtern die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen, und wie sie verhindern, dass ihre Unterstützung gekürzt oder gar ganz gestrichen wird. Das Buch, das 1985 erstmals erschienen ist (damals waren es noch»88 Tipps«) und nun zum zwölften Mal aktualisiert und erweitert wurde, ist zu einer der wichtigsten praktischen Hilfen für Arbeitslose geworden. Die»111 Tipps«richten sich direkt an Betroffene. Sie gehen von den konkreten Problemen Erwerbsloser aus und zeigen Handlungsmöglichkeiten und Fallstricke. Leider gibt es genügend Fallstricke, schon allein deshalb, weil das Arbeitsförderungsrecht jedes Jahr und inzwischen in der Regel sogar mehrfach geändert wird. Seit der 12. Auflage der»111 Tipps«gab es etliche Gesetzesänderungen, die vorerst letzte ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Über die wichtigsten Neuregelungen informiert die Übersicht auf den Seiten 19 und 20 dieses Buches. Auch andere Gesetze die direkt nichts mit der Arbeitslosenversicherung zu tun haben wirken sich für Arbeitslose aus. Ein Beispiel hierfür ist die noch weitgehend unbeachtete Steuerklasse»IV Faktor«, die für Bezieher von Arbeitslosengeld I bares Geld wert sein kann (siehe Tipp 61). Über den neuen Faktor wirken sich nun erstmals auch steuerliche Freibeträge auf die Höhe des ALG I aus allerdings nur bei Verheirateten (siehe Tipp 62). Anfang 2005 gab es für mehr als zwei Millionen Arbeitslose dramatische Einschnitte. Damals wurde die Arbeitslosenhilfe abgeschafft, die inzwischen zur wichtigsten Leistung der Arbeitsagenturen geworden war. Statt dieser Hilfe gibt es seither für Erwerbslose, die keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I (mehr) haben, allenfalls noch Arbeitslosengeld II. Dieses wird übrigens auch als»aufstockendes ALG II«zusätzlich zu der Versicherungsleistung ALG I gewährt. Kapitel N bietet Kurzinformationen hierzu. Ausführlich informiert darüber der Rat geber»111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld«, der ebenfalls vom DGB-Bundesvorstand herausgegeben wird (siehe Tipp 111). Dieser Ratgeber hilft denjenigen bei der 8 Anwendungshinweise
5 Orientierung, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (mehr) haben und stattdessen die neue sozialhilfeähnliche Leistung beantragen müssen. Die»111 Tipps für Arbeitslose«sind kein juristischer Leitfaden. Sie gehen vielmehr von konkreten Problemen der Arbeitslosen aus. Konkrete Fälle mit allgemeiner Bedeutung stehen im Vordergrund. Wird z. B. (in Tipp 93) beschrieben, wie die 41-jährige arbeitslose Sekretärin Almut Schröder durch ihren Wunsch nach Teilzeitarbeit 344 E aufs Spiel setzte, dann treffen die geschilderten Regelungen selbstverständlich nicht nur für sie zu. Sie gelten vielmehr für alle Arbeitslosen, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Wer etwas speziell zu»seinem«problem sucht, sollte zunächst im Inhaltsverzeichnis nachsehen. Findet er eine nummerierte Überschrift, die seinen Fall betreffen könnte, so sollte er den Tipp mit der entsprechenden Nummer im Textteil nachlesen. Hier finden sich dann auch oft Verweise auf andere Tipps, die für den jeweiligen Fall noch wichtig sein könnten. Eine gute Orientierungshilfe liefert das Stichwortverzeichnis am Ende des Buches. Zur ersten groben Orientierung kann die Schnellübersicht auf Seite 5 herangezogen werden. Von großem Nutzen können auch die in dieser Ausgabe nochmals erweiterten Checklisten (am Anfang der Kapitel) sein. Sie ermöglichen einen raschen Überblick, was Erwerbslose in ihrer jeweiligen Situation abklären müssen, um alle Dienste und Leistungen, die für sie in Frage kommen, in Anspruch nehmen zu können. 111 Tipps auf knapp 280 Seiten in einem Ratgeber sind nicht wenig. Dennoch können sie nicht auf alle Fragen und Problemstellungen eingehen, die Arbeitslose betreffen. Zusätzlich kann man in die in Tipp 111 aufgeführten Bücher, Broschüren und Fachzeitschriften schauen. Auch die Arbeitsagenturen und die Sozialämter oder andere Behörden, die Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen oder die Arbeitslosenund Sozialhilfeempfängerinitiativen können weiterhelfen. Arbeitslose Gewerkschafts mitglieder sollten insbesondere Tipp 25 beachten. Köln, im Dezember 2010 Rolf Winkel Hans Nakielski Anwendungshinweise 9
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