Aufhebbare Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung
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1 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode Drucksache 9/ achgebiet 74 Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung A. Zielsetzung elbstbeschränkung der Ausfuhr bestimmter tahlerzeugnisse in die Vereinigten taaten von Amerika. B. Lösung Änderung der Ausfuhrliste durch Einführung eines Genehmigungserfordernisses für die hierzu bestimmten tahlerzeugnisse. C. Alternative keine Zugeleitet mit chreiben des Bundeskanzlers 14 (42) Au 87/82 vom 10. Januar Verkündet am 31. Dezember 1982 im Bundesanzeiger Nr. 244.
2 Drucksache 9/2383 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung Auf Grund des 27 Abs. 1 atz 1 und 2 in Verbindung mit 2 Abs. 1 und 5 des Außenwirtschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer , veröffentlichten bereinigten Fassung, von denen 27 Abs. 1 atz 1 und 2 durch das Gesetz vom 6. Oktober 1980 (BGBl. I. 1905) geändert worden ist, verordnet der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit den Bundesministern des Auswärtigen und der Finanzen: Artikel 1 Die Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung in der Fassung der Verordnung vom 10. November 1981 (BAnz. Nr. 217 a vom 20. November 1981, Beilage 42/81), geändert durch die Verordnung vom 14. Dezember 1981 (BAnz. Nr. 239 vom 22. Dezember 1981), wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 4 der Vorbemerkungen Anwendung der Ausfuhrliste" wird folgender atz angefügt:,waren mit- Ursprung in den Europäischen Gemeinschaften, deren Ausfuhr gemäß 6 b AWV in die Vereinigten taaten von Amerika einer Genehmigung bedarf, sind in palte 3 mit gekennzeichnet." 2. Teil II wird wie folgt geändert: a) In Kapitel 73 wird vor die Zwischenüberschrift Bearbeitungsabfälle und chrott, von Eisen oder tahl (EGK):" der Buchstabe A." gesetzt. b) Nach der Warennummer werden die Zwischenüberschrift B. tahlausfuhren in die Vereinigten taaten von Amerika" und folgende Warennummern angefügt: Warmbreitband aus tahl, in Rollen: mit einer Breite von weniger als 1,50 m, zum Wiederauswalzen bestimmt (EGK): anderes als für Elektrobleche, mit einer Dicke: von mehr als 4,75 mm von 3 mm bis 4,75. mm von weniger als 3 mm anderes Warmbreitband (EGK): - mit einer Breite von weniger als 1,50 m, nicht zum Wiederauswalzen bestimmt, und mit einer Dicke: von mehr als 4,75 mm von 3 mm bis 4,75 mm von weniger als 3 mm mit einer Breite von 1,50 m oder mehr und mit einer Dicke: von mehr als 4,75 mm von 3 mm bis 4,75 mm von weniger als 3 mm Breitflachstahl (EGK) tabstahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet (einschließlich Walzdraht); tabstahl, kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt; Hohlbohrerstäbe aus tahl für den Bergbau: nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt: Walzdraht (EGK) tabstahl, massiv (EGK): anderer tabstahl als Armierungs stähle für Beton plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert, überzogen): nur plattiert: warm gewalzt oder warm strangge preßt (EGK) 2 ) - aus andere (mit Oberflächenbearbeitung, z. B. poliert, überzogen), nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt Profile aus tahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt, geschmiedet, kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt; pundwandstahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt: Profile: nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt (EGK): U-, I- oder H-Profile, mit einer Höhe von: 80 mm oder mehr: H-Profile (Breitflanschträger) U- oder I-Profile: mit Flanschen, deren Flächen parallel verlaufen andere U- oder I-Profile andere Profile nur geschmiedet nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt: aus Warmbreitband, Breitflach stahl, Bandstahl oder Blechen andere (aus anderem Vormaterial) pundwandstahl (EGK) Bandstahl, warm oder kalt gewalzt: nur warm gewalzt (EGK): anderer Bandstahl als Elektroband stahl nur kalt gewalzt: aus anderer Bandstahl als in Rollen, zum Herstellen von Weißband (EGK), und anderer als Elektrobandstahl 4 ) plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung: aus liert 4 ) verzinnt: aus Weißband (EGK) 4 ) anderer verzinnter Bandstahl verzinkt oder verbleit: aus elektrolytisch verzinkt 4 ) aus anders verzinkt 4 ) aus verbleit 4 ) anderer (z. B. verkupfert, künstlich oxidiert, lackie rt, vernickelt, verniert, plattiert, parkerisiert, bedruckt): nur plattiert: aus warm gewalzt (EGK) 4 ) aus kalt gewalzt 4 ) andere (Bandstahl mit anderer Oberflächenbearbeitung) als mit einer Dicke von weniger als 0,50 mm und einer elektrolytisch aufgebrachten Überzugsschicht von 0,05 Mikrometer oder weniger aus Chromoxid oder Chrom und Chromoxid, auch verniert, lackiert und/oder bedruckt (sogenanntes TF-Band): aus lackiert, verniert, mit Farbe bestrichen oder mit Kunststoff beschichtet 4 )
3 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode Drucksache 9/2383 Bleche aus tahl, warm oder kalt gewalzt: andere Bleche als Elektrobleche: nur warm gewalzt, mit einer Dicke: von 2 mm oder mehr (EGK): von mehr als 4,75 mm: mit eingewalzten Vertiefungen und Erhöhungen (z. B. Riffelbleche) andere von 3 mm bis 4,75 mm: mit eingewalzten Vertiefungen und Erhöhungen (z. B. Riffelbleche) andere von 2 mm oder mehr, jedoch we niger als 3 mm -von weniger als 2 mm (EGK): von mehr als 1 mm, jedoch weni ger als 2 mm von 0,50 mm bis 1 mm von weniger als 0,50 mm nur kalt gewalzt, mit einer Dicke: von 3 mm oder mehr von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm (EGK): von 2 mm oder mehr, jedoch we niger als 3 mm von mehr als 1 mm, jedoch weni ger als 2 mm von 1 mm oder weniger (EGK): von 0,50 mm bis l mm us von 0,36 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,50 mm nur glänzend gemacht, poliert oder hochglanzpoliert (EGK) plattiert, überzogen oder mit einer Oberflächenbearbeitung: verzinkt: Weißblech (EGK) andere verzinnte Bleche (EGK) verzinkt oder verbleit (EGK): elektrolytisch verzinkt anders verzinkt: gewellt andere (glatt) verbleit andere (z. B. verkupfert, künstlich oxidiert, lackiert, vernickelt, verniert, plattiert, parkerisiert, bedruckt) (EGK): plattiert, mit einer Dicke: von 3 mm oder mehr von weniger als 3 mm andere (Bleche mit anderer Oberflächenbearbeitung) als mit einer Dicke von weniger als 0,50 mm und einer elektrolytisch aufgebrachten Überzugsschicht von 0,05 Mikrometer oder weniger aus Chromoxid oder Chrom und Chromoxid, auch verniert, lakkiert und/oder bedruckt (sogenanntes TF-Blech): lackiert, verniert, mit Farbe be strichen oder mit Kunststoff beschichtet Legierter tahl und Qualitätskohlenstoff stahl, in den in den Tarifnrn bis aufgeführten Formen: Qualitätskohlenstoffstahl: Warmbreitband in Rollen (EGK) Breitflachstahl (EGK) tabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe für den Bergbau) und Profile: aus nur geschmiedete Profile nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt: Walzdraht (EGK) andere (EGK): tabstahl (einschließlich - Hohl bohrerstäbe) aüs Profile 3 ) aus nur kalt hergestellte oder kalt fertiggestellte Profile plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert, überzogen): nur plattiert: aus warm gewalzter oder warm stranggepreßter tabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe) (EGK) 2 ) aus anderer tabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe) (mit Oberflächenbearbeitung, z. B. poliert, überzogen), nur warm gewalzt oder warm stranggepreßt Bandstahl: nur warm gewalzt (EGK) aus nur kalt gewalzt 4 ) plattiert, überzogen oder mit ande rer Oberflächenbearbeitung: nur plattiert: warm gewalzt (EGK) kalt gewalzt aus anderer (mit Oberflächenbearbeitung, z. B. poliert, überzogen) 4 ) Bleche: nur warm gewalzt (EGK) : mit einer Dicke von mehr als 4,75 mm mit einer Dicke von 3 mm bis 4,75 mm mit einer Dicke von weniger als 3 mm nur kalt gewalzt, mit einer Dicke: von 3 mm oder mehr von weniger als 3 mm (EGK) plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Oberflächenbearbeitung (EGK) legierter tahl: Warmbreitband in Rollen (EGK): aus anderem legierten tahl als für Elektrobleche und aus anderem als tahl I) Breitflachstahl (EGK) : aus anderem legierten tahl als aus korrosions- oder hitzebeständigem tahl 1) - tabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe für den Bergbau) und Profile: nur geschmiedet: aus aus chnellarbeitsstahl 1) (für Profile gilt Fußnote 3 ) ) aus aus anderem legierten tahl als tahl 1 ) (für Profile gilt Fußnote 3 ) ) - - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt: Walzdraht (EGK): aus r aus chwefel-, Blei-, Phospho stahl (Automatenstahl und anderer) I ), 5 )
4 Drucksache 9/2383 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode anderer tabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe); Profile (EGK): aus aus chnellarbeitsstahl 1 ) (für Profile gilt Fußnote 3 ) ) aus aus chwefel-, Blei-, Phosphorstahl (Automatenstahl und anderer) 1 ) (für Profile gilt Fußnote 3 )) (für tabstahl in Ringen in den Abmessungen von 13 mm bis 18,8 mm Durchmesser und für unlegierten tabstahl, warm gewalzt, gilt die Fußnote 5 )) (für legierten tabstahl, warm gewalzt, gilt die Fußnote 6)) aus aus Mangan-ilicium-tahl 1 ) (für Profile gilt Fußnote 3 )) aus anderem legierten tahl als tahl 1) : aus Profile 3 ) tabstahl: aus Wälzlagerstahl 1 ) aus anderem legierten tahl nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt: Profile, hergestellt aus Warmbreitband, Breitflachstahl, Bandstahl oder Blechen: aus anderem legierten tahl als tahl ' ) andere Profile; tabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe): aus Profile aus chnellarbeits stahl 1) aus Profile aus chwefel-, Blei-, Phosphorstahl (Automaten stahl und anderer) 1 ), 3 ) aus anderem legierten tahl als tahl 1 ): Profile plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert, überzogen): nur plattiert: aus warm gewalzter oder warm stranggepreßter tabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe) (EGK) 2 ) andere (mit Oberflächenbearbei tung, z. B. poliert, überzogen): aus anderem legierten tahl als tahl ' ): aus warm gewalzter, warm stranggepreßter oder ge schmiedeter tabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe) Bandstahl: nur warm gewalzt (EGK): aus anderem legierten tahl als Elektrobandstahl und anderem als tahl 1 ) nur kalt gewalzt: aus aus chnellarbeitsstahl 1 ), 4) aus aus anderem legierten tahl als Elektrobandstahl und anderem als tahl 1 ), 4) plattiert, überzogen oder mit ande rer Oberflächenbearbeitung: nur plattiert: aus warm gewalzt (EGK) 4 ) aus kalt gewalzt 4 ) anderer (mit Oberflächenbearbeitung, z. B. poliert, überzogen): aus aus anderem legierten tahl als tahl ' ), 4 ) Bleche: andere Bleche als Elektrobleche: nur warm gewalzt (EGK): mit einer Dicke von mehr als 4,75 mm: aus chnellarbeitsstahl 1 ) aus Mangan-ilicium - tahl 1) aus anderem legierten tahl als tahl 1 ) mit einer Dicke von 3 mm bis 4,75 mm: aus chnellarbeitsstahl 1 ) aus anderem legierten tahl als tahl 1 ) mit einer Dicke von weniger als 3 mm: aus chnellarbeitsstahl 1 ) aus anderem legierten tahl als tahl 1 ) nur kalt gewalzt, mit einer Dicke: von 3 mm oder mehr: aus chnellarbeitsstahl 1 ) aus anderem legierten tahl als tahl ' ) von weniger als 3 mm (EGK): aus chnellarbeitsstahl 1 ) aus anderem legierten tahl als tahl 1 ) plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Oberflächenbearbeitung (EGK): aus anderem legierten tahl als aus korrosions- oder hitzebe ständigem tahl 1 ) Oberbaumaterial für Bahnen aus Eisen oder tahl: chienen, Leitschienen, Weichenzungen, Herzstüdke, Kreuzungen, Weichen, Zungenverbindungsstangen, Zahnstangen, Bahnschwellen, Laschen, chienenstühle und Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, purplatten und purstangen und anderes speziell für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von chienen hergestelltes Material: chienen: tromschienen mit einem Leiter aus NE-Metall andere chienen: neu (EGK): mit einem Gewicht pro lfd. Meter von 20 kg oder mehr mit einem Gewicht pro lfd. Meter von weniger als 20 kg gebraucht (EGK) Leitschienen (EGK) bis s. nach Nummer ) Begriffsbestimmung siehe tatistische Anmerkung 7 zu Kapital 73 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2 ) nicht einbezogen, wenn beschichtet 3) einbezogen, soweit U-, I- oder H-Profile, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr 4 ) mit einer Breite von mehr als 12 Zoll (304,8 mm) 5) mit einem Gehalt an Blei oder chwefel von 0,35% oder weniger 6 ) mit einem Gehalt an Blei oder chwefel von mehr als 0,35% Artikel 2 Diese Verordnung gilt nach 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit 51 Abs. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin. Artikel 3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 1982 in Kraft.
5 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode Drucksache 9/2383 Begründung I. Allgemeines Die Notwendigkeit zur Änderung der Ausfuhrliste ergibt sich aus den Rechtsakten des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Oktober 1982 und 28. Oktober 1982 über die Beschränkung der Ausfuhr von bestimmten tahlerzeugnissen in die Vereinigten taaten von Amerika (vgl. ABl. EG Nr. L 307 vom 1. November 1982,. 3 und 27). Nähere Ausführungen hierzu sind in der Begründung der gleichzeitig ergangenen Dreiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) enthalten. Auch hinsichtlich der Auswirkungen der neuen Ausfuhrbeschränkungen auf Einzelpreise und Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, kann auf die Begründung zur Dreiundfünfzigsten Änderungsverordnung zur AWV verwiesen werden. II. Im einzelnen Artikel 1 In Teil II Kapitel 73 der Ausfuhrliste wird ein neues Unterkapitel angefügt, das die tahlerzeugnisse bezeichnet, deren Ausfuhr in die Vereinigten taaten von Amerika gemäß dem mit der Dreiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der AWV in die AWV eingefügten 6 b der Genehmigung bedarf. Die Vorbemerkungen Anwendung der Ausfuhrliste" werden in Nummer 4 entsprechend ergänzt. Artikel 2 Diese Vorschrift enthält die Berlin-Klausel. Artikel 3 Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung.
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