Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I"

Transkript

1 Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: Büro: Paradeplatz 4 Raum-Nr. 410

2 Der dreistufige Verbrechensaufbau I. Tatbestand 1. objektiver Tatbestand äußere Begebenheiten tauglicher Täter strafrechtliche relevante Handlung (menschliches, willensgesteuerter Verhalten) Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges Kausalität objektive Zurechnung 2. subjektiver Tatbestand innere Begebenheiten Vorsatz ( 15 StGB) = Der Wille zur Verwirklichung einer Straftat in Kenntnis all seiner objektiven Tatbestandsmerkmale. Drei Formen des Vorsatzes: dolus directus 1. Grades dolus directus 2. Grades dolus eventualis

3 Der dreistufige Verbrechensaufbau II. Rechtswidrigkeit In der Rechtswidrigkeit wird geprüft, ob etwaige Rechtfertigungsgründe vorliegen Rechtfertigungsgründe sind solche, die in bestimmten Fällen ein eigentlich verbotenes Handeln erlauben Es wäre ungerecht, wenn B sich gegen den Angriff durch A nicht wehren dürfte und diesen dulden müsste. Er darf sich daher gegen den Angriff des A wehren und A dabei auch verletzen. Er macht sich nicht strafbar, weil er gerechtfertigt ist.

4 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Aufbau Aufbau folgt meist gleichen Strukturen: I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit 1. Rechtfertigungslage (Wann gilt der RF-Grund) 2. Rechtfertigungshandlung (Wie ist er anzuwenden) 3. Rechtfertigungswille (Warum handelte der Täter)

5 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Problem: fehlender Rechtfertigungswille Grundverständnis: objektiver Tatbestand des Delikts verkörpert das sog. Erfolgsunwert Der subjektive Tatbestand verkörpert dagegen das sog. Handlungsunwert 1. Objektive Tatbestand = sinnlich wahrnehmbare Merkmale, beschreibt Täterkreis, Tatsituation etc. die äußere Welt Sog. Erfolgsunwert 2. Subjektiver Tatbestand = umfasst Motive des Täters, die innere Welt des Täters Sog. Handlungsunwert

6 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Problem: fehlender Rechtfertigungswille I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtfertigungsgründe 1. Rechtfertigungslage 2. Rechtfertigungshandlung 3. Rechtfertigungswille Erfüllt das sog. Erfolgsunrecht Erfüllt das sog. Handlungsunrecht Tilgen das Erfolgsunrecht Tilgt das Handlungsunrecht

7 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Problem: fehlender Rechtfertigungswille I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand Erfüllt das sog. Handlungsunrecht II. Rechtfertigungsgründe 1. Rechtfertigungslage 2. Rechtfertigungshandlung 3. Rechtfertigungswille Fehlt dem Täter jetzt der Rechtfertigungswille, so wird zwar das Erfolgsunrecht (obj. Tatbestand) durch die Rechtfertigungslage aufgehoben das Handlungsunrecht (subj.tatbestand) bleibt jedoch Also ist auch nur der subjektive Tatbestand zurechenbar Entspricht der Versuchs-Konstellation! (Sog. Versuchslösung)

8 Irrtümer Überblick über die wichtigsten Irrtümer Irrtum = Fehlvorstellung von etwas Tatbestandsirrtum 16 I 1 StGB - Error in persona - aberratio ictus - Irrtum über den Kausalverlauf Erlaubnistatbestandsirrtum Verbotsirrtum 17 I StGB

9 Der Tatbestandsirrtum 16 I S. 1 StGB Abgrenzung error in persona/ aberratio ictus Error in persona A kriegt eine drauf Zielt auf B, trifft auch B B Aberratio ictus A A kriegt eine drauf B

10 Der Tatbestandsirrtum 16 I S. 1 StGB Irrtum über den Kausalverlauf Irrtum über den Kausalverlauf dann, wenn tatsächlicher Kausalverlauf vom vorgestellten abweicht Täter Zielobjekt Abgrenzung unwesentlich und wesentliche Abweichung Def: Wesentlich ist die Abweichung dann, wenn sie sich nicht mehr innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung befindet. Dann Irrtum erheblich! 16 I S.1 StGB Vorsatz entfällt

11 Irrtümer Der Verbotsirrtum 17 StGB Unrechtsbewusstsein fehlt Täter hat keine Einsicht, Unrecht zu tun bzw. gegen das Recht zu verstoßen Maßgeblich für Strafbarkeit: Vermeidbarkeitskriterium Fälle: Def: unvermeidbar, wenn Täter nach den Umständen und seinen Fähigkeiten keine Möglichkeit hatte, Recht einzusehen bzw. Auskunft zu holen Direkter Verbotsirrtum = Irrtum über Existenz eines Verbotes Erlaubnisirrtum = Irrtum über Existenz eines Rechtfertigungsgrundes, der nicht von der Rechtsordnung anerkannt ist.

12 Erlaubnistatbestandsirrtum Def: Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter irrige Umstände annimmt, die, wenn sie tatsächlich vorlägen, ihn rechtfertigen würden Beispiel: Die ängstliche A joggt abends durch den Wald. Da kommt ihr B entgegen, der irgendwie angsteinflößend wirkt. B läuft auf einmal los direkt in die Richtung der A. Dadurch denkt A, dass B vorhat, ihn auszurauben. Als B kurz vor A ist, haut dieser mit einem harten Schlag dem B ins Gesicht. Die Nase vom B bricht und fängt an zu bluten. B wollte eigentlich ebenfalls nur joggen gehen und lediglich an A vorbei laufen.

13 Erlaubnistatbestandsirrtum Def: Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter irrige Umstände annimmt, die, wenn sie tatsächlich vorlägen, ihn rechtfertigen würden Beispiel: Die ängstliche A joggt abends durch den Wald. Da kommt ihr B entgegen, der irgendwie angsteinflößend wirkt. B läuft auf einmal los direkt in die Richtung der A. Dadurch denkt A, dass B vorhat, ihn auszurauben. Als B kurz vor A ist, haut dieser mit einem harten Schlag dem B ins Gesicht. Die Nase vom B bricht und fängt an zu bluten. B wollte eigentlich ebenfalls nur joggen gehen und lediglich an A vorbei laufen. Wären die Vorstellung des A richtig, so würde 32 StGB greifen. Er wäre also durch die Notwehr gerechtfertigt. Dabei irrt er nicht über die Rechtslage, sondern nur um die tatsächliche Lage vor Ort! => Das ist der sog. Erlaubnistatbestandsirrtum

14 Erlaubnistatbestandsirrtum Def: Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter irrige Umstände annimmt, die, wenn sie tatsächlich vorlägen, ihn rechtfertigen würden Unterschied zum Erlaubnisirrtum 17 I StGB Erlaubnistatbestandsirrtum: Täter irrt über Vorliegen eines Rechtsfertigungsgrundes, den die Rechtsordnung nicht kennt Erlaubnistatbestandsirrtum: Täter irrt über tatsächliche Umstände

15 Erlaubnistatbestandsirrtum Lösung umstritten strenge Schuldtheorie - 17 I StGB direkt Täte weiß über tatbestandsmäßiges Handeln, insb. über eigentliches Verboten sein der Handlung Kein Unterschied zu Erlaubnisirrtum - Nicht sachgerecht - Täter will sich eigentl. Rechtstreu verhalten - Schussel nicht gleich Täter eingeschränkte Schuldtheorie - 16 I StGB analog Täter handelt an sich rechtstreu, steht demjenigen näher, der im Tatbestandsirrtum handelt Schussel nicht gleich Schurke böswillige Teilnehmer eben so straflos rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie - 16 I StGB entsprechend Tatbestandsvorsatz bleibt bestehen, aber die Vorsatzschuld entfällt Nur die Rechtsfolge des 16 StGB findet Anwendung Schuldvorsatz entfällt

16 Erlaubnistatbestandsirrtum Lösung umstritten strenge Schuldtheorie - 17 I StGB direkt eingeschränkte Schuldtheorie - 16 I StGB analog rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie - 16 I StGB entsprechend Prüfungsort: Niemals im Vorsatz, da tatsächliche Rechtswidrigkeit noch nicht geklärt Prüfungspunkt in der Schuld (mgl. auch extra Prüfungspunkt nach der Rechtswidrigkeit) Hier dann hypothetische Rechtfertigung nach Vorstellung des Täters prüfen

17

Täter irrt über. Erlaubnistatbest.-irrtum Irrtum über tatsächliche Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes, str.

Täter irrt über. Erlaubnistatbest.-irrtum Irrtum über tatsächliche Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes, str. Strafrecht Irrtümer Übersicht im Prüfungsaufbau Täter irrt über Prüfungsfolge Tatumstände/ Tatsachen (Sachverhaltsebene) I. 1. Obj. TB Erfolg Handlung Kausalität Obj. Zurechnung 2. Subj. TB Vorsatz bes.

Mehr

Tutorium Strafrecht AT 1 Crashkurs

Tutorium Strafrecht AT 1 Crashkurs Tutorium Strafrecht AT 1 Crashkurs Das vvb - Die Irrtümer Übersicht über alle Irrtümer Tatbestandsirrtum, 16 I Irrtum über privilegierende Tatumstände, 16 II Irrtum über normatibe TBM Irrtum über descriptive

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Der Verbrechensaufbau - - i.d.r.: dreistufiger Aufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Der subjektive Tatbestand I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand a. b. Subjektive Unrechtselemente II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Vorsatz ist die Grundlage für die subjektive

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Der subjektive Tatbestand I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand a. b. Subjektive Unrechtselemente II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Vorsatz ist die Grundlage für die subjektive

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 4. Stunde: Vorsatz und Irrtümer Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Vorsatz = Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz

Mehr

BGH, Beschluss vom 18. März 1952, BGHSt 2, 194 Anwaltsnötigung. Materialien: Arbeitsblatt AT 26; Arbeitsblatt Examinatorium AT 27

BGH, Beschluss vom 18. März 1952, BGHSt 2, 194 Anwaltsnötigung. Materialien: Arbeitsblatt AT 26; Arbeitsblatt Examinatorium AT 27 BGH, Beschluss vom 18. März 1952, BGHSt 2, 194 Anwaltsnötigung Sachverhalt: Rechtsanwalt Rolf hat die Verteidigung Bertas in einer Strafsache übernommen, ohne zuvor ein bestimmtes Honorar mit ihr zu vereinbaren.

Mehr

C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben.

C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben. Fall 5 I. Strafbarkeit des C C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand C müsste den Tod einer anderen Person kausal

Mehr

Erlaubnistatbestandsirrtum und Co - ein Webinar rund um die Irrtümer im Rechtfertigungsbereich Sabine Tofahrn. juracademy.de 1

Erlaubnistatbestandsirrtum und Co - ein Webinar rund um die Irrtümer im Rechtfertigungsbereich Sabine Tofahrn. juracademy.de 1 - ein Webinar rund um die Irrtümer im Rechtfertigungsbereich Sabine Tofahrn juracademy.de 1 Tod eines Menschen Obj. Vor. des 32 Die Struktur der Rechtfertigungsgründe Erfolgsunwert Tatbestand = Verbotsnorm

Mehr

Fall 10. A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M

Fall 10. A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M Lösungshinweise A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M 1. Objektiver Tatbestand - Tatobjekt Wohnung eines anderen (+), V befand

Mehr

Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren.

Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren. 36. Brief: Ein Schatz Die Schemata für die Klausuren Liebe Passionara! Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren. Schemata sind durch so viele Fälle durchgelaufen,

Mehr

Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf

Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I Rechtfertigungsgründe Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf I. Grundlagen Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht und nicht durch

Mehr

Lösungsskizze Fall 8

Lösungsskizze Fall 8 Lösungsskizze Fall 8 A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand - Tatobjekt Wohnung eines

Mehr

Lösungshinweise Fall 11

Lösungshinweise Fall 11 Lösungshinweise Fall 11 A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M 1. Objektiver Tatbestand - Tatobjekt Wohnung eines anderen

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Die Rechtfertigung tatbestandsmäßigen Handelns I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Rechtswidrigkeitsausschluss durch: Rechtfertigungsgründe

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte. Franziska Cichon

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte. Franziska Cichon Lehrstuhl für Internationales Strafrecht Prof. Dr. Frank Schuster Mag. Iur. Franziska Cichon Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte Franziska Cichon Email: franziska.cichon@uni-wuerzburg.de

Mehr

Lösungsskizze Fall 8

Lösungsskizze Fall 8 Lösungsskizze Fall 8 A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB V könnte sich wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er die Wohnung des M betrat

Mehr

BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, BGHSt 49, 34 Heroin

BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, BGHSt 49, 34 Heroin BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, BGHSt 49, 34 Heroin Sachverhalt: Anton spritzt Bruno, welcher sich in einem schlechten körperlichen Zustand befindet, auf dessen ausdrückliche Bitte Heroin. Bruno weist,

Mehr

Variante 2a Der Besitzer des Supermarktes ist Ls Vater V. Prüfen Sie die Strafbarkeit der M und des L!

Variante 2a Der Besitzer des Supermarktes ist Ls Vater V. Prüfen Sie die Strafbarkeit der M und des L! APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 3 M leidet an paranoider Schizophrenie. Eines Tages wird sie wieder von Wahnvorstellungen geplagt. Eine innere Stimme befiehlt

Mehr

Examensrepetitorium Strafrecht AT. Der subjektive Tatbestand - Irrtümer

Examensrepetitorium Strafrecht AT. Der subjektive Tatbestand - Irrtümer Examensrepetitorium Strafrecht AT Der subjektive Tatbestand - Irrtümer Fall 2: Strafbarkeit der A I. aus 212 StGB zu Lasten des K 1. TB A) obj. Erfolg, Kausa, obj. ZR (+) B) subj. Vorsatz (P) A wollte

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Grundkurs Strafrecht IV Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Strafrecht I Allgemeiner Teil 1. Vorsatz, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski

Strafrecht I Allgemeiner Teil 1. Vorsatz, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht I Allgemeiner Teil 1 Vorsatz, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Strafrecht I AT 1 Hinweise Zum Vertiefen: Klesczewski, Strafrecht Allgemeiner

Mehr

Fall 4. Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.

Fall 4. Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben. Lösungshinweise A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.

Mehr

Strafrecht V. 145d, 113 StGB. Prof. Dr. D. Klesczewski

Strafrecht V. 145d, 113 StGB. Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht V 145d, 113 StGB Prof. Dr. D. Klesczewski 1 Organisatorisches Nachholstunde: Mo., 8. 2., 11-13 Uhr, HSG, HS 4 Zum Nachlesen: Klesczewski, BT 3, S. 168-175, 183-196 2 Vortäuschen einer Straftat

Mehr

Methodik der Fallbearbeitung im Strafrecht Prof. Dr. Struensee Sommersemester 2000 Hausarbeit

Methodik der Fallbearbeitung im Strafrecht Prof. Dr. Struensee Sommersemester 2000 Hausarbeit Helmke, Olaf Friedrich- Ebert- Str. 69 48153 Münster 3. Semester Matrikelnummer 247533 Methodik der Fallbearbeitung im Strafrecht Prof. Dr. Struensee Sommersemester 2000 Hausarbeit 1 LITERATURVERZEICHNIS

Mehr

Erlaubnistatbestandsirrtum

Erlaubnistatbestandsirrtum Erlaubnistatbestandsirrtum Fall 1 Strafbarkeit des A I. aus 212 I StGB zu Lasten des P 1. TB a) obj. (P) Objektive Zurechenbarkeit des Erfolges - mögliche Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch

Mehr

Herzlich Willkommen. Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III. Daniel Müller Rechtsanwalt

Herzlich Willkommen. Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III. Daniel Müller Rechtsanwalt Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Daniel Müller Rechtsanwalt Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Strafrecht E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de

Mehr

Skript zur Vorlesung Strafrecht AT

Skript zur Vorlesung Strafrecht AT Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser Skript zur Vorlesung Strafrecht AT 29: Irrtum über Rechtfertigungsvoraussetzungen (Erlaubnistatbestandsirrtum) 1. Vier Irrtumsmöglichkeiten: Der Täter (1) hat die

Mehr

Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19

Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19 Universität zu Köln Fachschaft Jura Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19 Fall 2 Schulhof Sachverhalt: A schlägt den körperlich stark unterlegenen B auf dem Schulhof. Nach mehreren Schlägen, die

Mehr

Deliktsaufbau / Irrtumslehre (zu Fall 1) Teil 1: Einführung StGB-AT

Deliktsaufbau / Irrtumslehre (zu Fall 1) Teil 1: Einführung StGB-AT Strafrecht Hauptkurs Folie- Seite 1 Deliktsaufbau / Irrtumslehre (zu Fall 1) Teil 1: Einführung StGB-AT A. Gesetzlichkeitsprinzip, 1 StGB (Art. 103 II GG) Schriftlichkeitsgebot, Bestimmtheitsgebot Analogieverbot,

Mehr

Lösung. A. Strafbarkeit des B. I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. 1. Objektiver Tatbestand. a) Unfall im Straßenverkehr (+)

Lösung. A. Strafbarkeit des B. I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. 1. Objektiver Tatbestand. a) Unfall im Straßenverkehr (+) Lösung A. Strafbarkeit des B I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB a) Unfall im Straßenverkehr (+) b) Unfallbeteiligter, 142 Abs. 5 StGB (+) c) sich vom Unfallort entfernt (+) d) ohne zuvor Pflicht aus 142 Abs. 1 Nr.

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Irrtumslehre. Daher auch: Unterscheidung zwischen Sachverhaltsirrtum und Irrtum über rechtliche Wertung!!!

Irrtumslehre. Daher auch: Unterscheidung zwischen Sachverhaltsirrtum und Irrtum über rechtliche Wertung!!! Irrtumslehre Ausdrücklich geregelte Fälle des Irrtums im AT: - 16-17 - 35 II - ( 33) Im Gesetz angelegter Grundansatz: Schuldtheorie: Der Vorsatz umfasst nicht Unrechtsbewusstsein, vielmehr reicht hinsichtlich

Mehr

Strafrecht. Eine Einführung für die. Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel. Die gezeigten PowerPoint Folien

Strafrecht. Eine Einführung für die. Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel. Die gezeigten PowerPoint Folien Strafrecht Eine Einführung für die Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel Die gezeigten PowerPoint Folien (soweit sie nicht Bestandteil des Skripts sind) Tatbestand - Rechtswidrigkeit

Mehr

Einführung in das Strafrecht (AT) 13/1

Einführung in das Strafrecht (AT) 13/1 Einführung in das Strafrecht (AT) 13/1 DIE STRAFTAT 3. Abschnitt - Irrtumslehre 13 Irrtum 1 GROPP 13; ROXIN 12, 21; KINDHÄUSER AT (5.A. 2011), 26-29; JÄGER EXREP AT (5.A. 2011), 5 RN 187-189, 211-221,

Mehr

Leseprobe Text (Auszug) Der Irrtum über rechtfertigende Umstände

Leseprobe Text (Auszug) Der Irrtum über rechtfertigende Umstände Leseprobe Text (Auszug) Der Irrtum über rechtfertigende Umstände Der Irrtum über rechtfertigende Umstände wird auch Erlaubnistatbestandsirrtum genannt. Dieser Fall des Irrtums ist im Gesetz nicht ausdrücklich

Mehr

16: Irrtumsfragen bei der Rechtfertigung (Teil 1)

16: Irrtumsfragen bei der Rechtfertigung (Teil 1) I. Der Erlaubnistatbestandsirrtum 1. Problemstellung 16: Irrtumsfragen bei der Rechtfertigung (Teil 1) Von großer Bedeutung in der universitären Ausbildung ist nach wie vor der Streitstand, wie sich ein

Mehr

Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14

Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau Fall 1: Doofgelaufen 14 Der Deliktsaufbau eines vorsätzlichen Erfolgsdelikts;

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil I

Strafrecht Allgemeiner Teil I Strafrecht Allgemeiner Teil I Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des internationalen Strafrechts Prof. Dr. iur. Frank Meyer, LL.M. 15.09.2016 Seite 1 Lektion 3 - Allgemeine

Mehr

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 4. Stunde: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, 243 StGB Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de Internet: www.jura.uni

Mehr

Erster Aufbau der mittelbaren Täterschaft nach 25 I 2.Var StGB

Erster Aufbau der mittelbaren Täterschaft nach 25 I 2.Var StGB Erster Aufbau der mittelbaren Täterschaft nach 25 I 2.Var StGB 1. TB obj:! Handlung, Erfolg, Kausalität! Begehung der Tat durch einen anderen subj:! Vorsatz bezüglicher sämtlicher Voraussetzungen der mittelbaren

Mehr

Kurzübersicht / Irrtumslehre

Kurzübersicht / Irrtumslehre Kurzübersicht / Irrtumslehre A. Irrtum über den Sachverhalt I. Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum, 16 StGB 1. 16 StGB regelt den Irrtum über Tatumstände (auch bzgl. der Qualifikationsmerkmale) und

Mehr

Inhalt. Definitionen für die Strafrechtsklausur. 1. Lektion: Die Straftat, allgemeine Grundlagen Lektion: Einteilung der Delikte...

Inhalt. Definitionen für die Strafrechtsklausur. 1. Lektion: Die Straftat, allgemeine Grundlagen Lektion: Einteilung der Delikte... Inhalt Definitionen für die Strafrechtsklausur 1. Lektion: Die Straftat, allgemeine Grundlagen. 7 2. Lektion: Einteilung der Delikte... 9 3. Lektion: Allgemeiner Teil, Grundlagen. 12 4. Lektion: Rechtfertigungsgründe

Mehr

IX. Erlaubnistatbestandsirrtum

IX. Erlaubnistatbestandsirrtum Wegen des Verdachts von Straftaten im Rotlichtmilieu erließ das AG einen Durchsuchungsbeschluss gegen A, ein Mitglied des Motorradclubs Hells Angels. Da A als gewaltbereit eingeschätzt wird und über eine

Mehr

Besprechungsfälle zum Erlaubnistatbestandsirrtum

Besprechungsfälle zum Erlaubnistatbestandsirrtum Besprechungsfälle zum Erlaubnistatbestandsirrtum I. (vgl. Wessels/Beulke, RN 453 ff.) Da er seiner Ehefrau F wieder einmal nicht richtig zugehört hat, glaubt der A, sein derzeit verreister Nachbar N habe

Mehr

Universität Heidelberg Besprechungsfall 1 Sommersemester 2014

Universität Heidelberg Besprechungsfall 1 Sommersemester 2014 Lösungsskizze 1. Tatkomplex: Der Tod des X A. Strafbarkeit des C I. 211 I StGB zum Nachteil des X 1. Objektiver Tatbestand Tod eines Menschen (+) Kausalität (+) Mordmerkmal: o Heimtücke? (-) C geht auf

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 3. Stunde: Täterschaft und Teilnahme Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Rechtfertigende Pflichtenkollisionen Rechtfertigungsgrund kommt in Betracht,

Mehr

... jeder Fahrlässigkeitstat =

... jeder Fahrlässigkeitstat = Michael Jasch 1 ... jeder Fahrlässigkeitstat = objektive Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit bei subjektiver Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit. z.b.: 229 (fahrlässige KV), 222

Mehr

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 9. Stunde: Abgrenzung Betrug/Diebstahl; räuberischer Diebstahl Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de Internet:

Mehr

Fall 4 I. Strafbarkeit des K 1. Tatbestand

Fall 4 I. Strafbarkeit des K 1. Tatbestand Fall 4 I. Strafbarkeit des K K könnte sich durch das Ohrfeigen wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand aa)

Mehr

A müsste B körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt haben.

A müsste B körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt haben. DR. BENJAMIN ROGER, MAÎTRE EN DROIT (PARIS II) ARBEITSGEMEINSCHAFT ZUM GRUNDKURS STRAFRECHT WINTERSEMESTER 2015/2016 Einheit 9 Fall 1 Der furchtsame Hüne A sieht sich einem körperlichen Angriff des ihm

Mehr

AG Modul Strafrecht I WS 15/16

AG Modul Strafrecht I WS 15/16 AG Modul Strafrecht I WS 15/16 Fall 8: Ladendetek=v Sajanee Arzner WissenschaCliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und neuere Rechtsgeschichte von

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil Inhalt

Strafrecht Allgemeiner Teil Inhalt Strafrecht Allgemeiner Teil Inhalt Karteikarten 1 bis 34 Lektion 1: Verbrechensaufbau. 1 Rechtfertigender Notstand, 34. 20 Lektion 2: Objektiver Tatbestand Rechtfertigender Notstand, 228, 904 BGB 21 Kausalität

Mehr

Examensrepetitorium Strafrecht AT Der subjektive Tatbestand - Irrtümer

Examensrepetitorium Strafrecht AT Der subjektive Tatbestand - Irrtümer Examensrepetitorium Strafrecht AT Fall 2: Strafbarkeit der A I. aus 212 StGB zu Lasten des K 1. TB A) obj. Erfolg, Kausa, obj. ZR (+) B) subj. Vorsatz (P) A wollte K und nicht E töten 1 Fehlvorstellung

Mehr

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 5. Stunde: Mehraktige Geschehensabläufe, Vorsatz und Fahrlässigkeit Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Vorsatz und Fahrlässigkeit Vorsatz Voluntatives

Mehr

Stress in der Schule

Stress in der Schule Stress in der Schule Lehrer L klagt seiner Ehefrau E sein Leid über die heutige Jugend, die ihn regelmäßig mit Papierkügelchen beschießt, wenn er an der Tafel steht und der Klasse den Rücken kehrt. E empfiehlt

Mehr

16: Irrtumsfragen bei der Rechtfertigung

16: Irrtumsfragen bei der Rechtfertigung 16: Irrtumsfragen bei der Rechtfertigung I. Der Erlaubnistatbestandsirrtum 1. Problemstellung Von großer Bedeutung in der universitären Ausbildung ist nach wie vor der Streitstand, wie sich ein Irrtum

Mehr

Der Zweifel über das Vorliegen einer Rechtfertigungslage

Der Zweifel über das Vorliegen einer Rechtfertigungslage Thilo Schüler Der Zweifel über das Vorliegen einer Rechtfertigungslage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis A. Einführung 15 I. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit 15 II. Der

Mehr

Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1

Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1 12 Fahrlässigkeit Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR VERTIEFUNG:

Mehr

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016 Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Zur Rangfolge der Auslegungsrichtlinien 540 Abs. 1 BGB 1 Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache

Mehr

Der strafbare Versuch

Der strafbare Versuch Vorlesung an der Universität Trier am 7. Mai 2012 PD DR. PIERRE HAUCK LL.M. (SUSSEX) 1 Gliederung: B. Die Stadien der C. Der Strafgrund des s D. Der Aufbau des sdelikts E. Der Tatentschluss (inkl. Fehlgeschlagener

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz

Mehr

Gliederung. 2. Kapitel - Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts...9

Gliederung. 2. Kapitel - Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts...9 Gliederung 1. Kapitel - Aufgaben und Zwecke des Strafrechts 1 I. Rechtsgüterschutz 1 II. Sinn und Zweck von Strafe; Straftheorien 4 III. Materielles und formelles Strafrecht 8 IV. Kernstrafrecht und Nebenstrafrecht

Mehr

Universität Heidelberg Besprechungsfall 3 Sommersemester 2014

Universität Heidelberg Besprechungsfall 3 Sommersemester 2014 1. Tatkomplex: Der fehlgegangene Schuss A. Strafbarkeit des B I. 211, 212, 22 StGB Vorprüfung: Keine Vollendung und Strafbarkeit des Versuchs (+) 1. Subjektiver Tatbestand: Tatentschluss Identitätsverwechslung

Mehr

Strafrecht I Allgemeiner Teil 1. Einwilligung; mutmaßliche Einwilligung; Rechtswidrigkeit Prof. Dr. D. Klesczewski

Strafrecht I Allgemeiner Teil 1. Einwilligung; mutmaßliche Einwilligung; Rechtswidrigkeit Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht I Allgemeiner Teil 1 Einwilligung; mutmaßliche Einwilligung; Rechtswidrigkeit Prof. Dr. D. Klesczewski Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski,

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil Strafrecht Allgemeiner Teil Eine Einführung für Anfangssemester Dr. Fritjof Haft o. Professor an der Universität Tübingen 9. Auflage Verlag C. H. Beck München 2004 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016

AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 Sajanee Arzner Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und neuere Rechtsgeschichte von Prof.

Mehr

Fall 2 Lösung des 2. Falles zur Täterschaft/Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe, 28 II); ausnahmsweise ausformuliert

Fall 2 Lösung des 2. Falles zur Täterschaft/Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe, 28 II); ausnahmsweise ausformuliert Fall 2 Lösung des 2. Falles zur Täterschaft/Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe, 28 II); ausnahmsweise ausformuliert Strafbarkeit des M I. Versuchter Mord, 212, 211, 22, 23 StGB Indem M seiner Ehefrau eine

Mehr

Einführung 1. Der dreistufige Deliktsaufbau 10. A. Einleitung und Grundlagen 10 B. Der T atbestand 10 C. Die Rechtswidrigkeit 11 D.

Einführung 1. Der dreistufige Deliktsaufbau 10. A. Einleitung und Grundlagen 10 B. Der T atbestand 10 C. Die Rechtswidrigkeit 11 D. Einführung 1 A. Strafrecht - Das dritte Teilgebiet des Rechts 1 B. Strafrecht und Rechtsgüterschutz 1 I. Grundlagen 1 II. Der fragmentarische Charakter des Strafrechts 1 C. Strafrecht und Strafe (Straftheorien)

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Grundkurs Strafrecht III IV Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2017/18

Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2017/18 Universität zu Köln Fachschaft Jura Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2017/18 Fall 1 Hells Angels Sachverhalt: A war Mitglied in dem unter "Hells Angels" bekannten Motorrad- und Rockerclub. Die Hells

Mehr

Strafrecht IV. Aussagedelikte. Prof. Dr. D. Klesczewski

Strafrecht IV. Aussagedelikte. Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht IV Aussagedelikte Prof. Dr. D. Klesczewski 1 Systematik der Aussagedelikte Falschaussage, 153 Meineid, 154 I Falsche Versicherung an Eides statt, 156 2 Systematik der Aussagedelikte Falschaussage,

Mehr

F könnte sich durch die Messerattacke auf M wegen Totschlags gem. 212 I StGB strafbar gemacht haben.

F könnte sich durch die Messerattacke auf M wegen Totschlags gem. 212 I StGB strafbar gemacht haben. I. Strafbarkeit der F gem. 212 I StGB F könnte sich durch die Messerattacke auf M wegen Totschlags gem. 212 I StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) Objektiver Tatbestand aa) Taterfolg Der Tod eines

Mehr

Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte

Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte Wiss. Mit. Julia Volkmann-Benkert/ Johannes Koranyi, Bo. 3, Raum 3316 Tel.: 030/ 838 547 15; email: julia.volkmann-benkert@fu-berlin.de;

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Einführung in das Strafrecht (AT) 12/1

Einführung in das Strafrecht (AT) 12/1 Einführung in das Strafrecht (AT) 12/1 DIE STRAFTAT 12 Fahrlässigkeit 1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Stadien der Verwirklichung einer Straftat Stadien der Straftat Beendigung (stets strafbar) Vollendung (stets strafbar) Versuch (strafbar nach 23 StGB) Vorbereitung (grds. nicht relevant; Ausnahme z.b.

Mehr

Lösungsskizze Fall 3

Lösungsskizze Fall 3 Lösungsskizze Fall 3 A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.

Mehr

Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II

Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II Lernmaterial im Strafrecht Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II 2. Fachsemester Strafrecht: Allgemeiner Teil II von Seite I Inhaltsverzeichnis A. Aufbau von Delikten... 1 I. Vollendetes vorsätzliches

Mehr

AG Strafrecht I. Sommersemester 2019 Woche 1

AG Strafrecht I. Sommersemester 2019 Woche 1 AG Strafrecht I Sommersemester 2019 Woche 1 1 Programm für heute Wiederholung aus dem letzten Semester Einführung Sommersemester 2019 Fortsetzung AT Straftaten gegen die Person Fall Der Verräter Fragen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teill Einführung in das Strafrecht

Inhaltsverzeichnis. Teill Einführung in das Strafrecht Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Teill Einführung in das Strafrecht A. Aufgaben und Ziele des Strafrechts 1 I. «Rechtsgüterschutz» 1 1. Orientierung am potentiellen Opfer 1 2. Versuch zur Eingrenzung

Mehr

Klausur Strafrecht AT Sabine Gless

Klausur Strafrecht AT Sabine Gless Klausur Strafrecht AT 2008 Frage 1: Strafbarkeit der T A. Strafbarkeit der T wegen vorsätzlicher Tötung nach Art. 111 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand (Eventual-) Vorsatz?

Mehr

besteht aus. a) Vorsatz. und

besteht aus. a) Vorsatz. und Prof. Dr. Michael Jasch 1... besteht aus a) Vorsatz und b) wenn das Gesetz solche nennt: besonderen subjektiven Merkmalen des Tatbestandes (z.b.: Zueignungsabsicht in 242, niedere Beweggründe in 211) 2

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Sommersemester 2015 Übung im Strafrecht für Anfänger Hausarbeit vom 20. Juli Lösungshinweise. Teil 1 Der Wurf mit der Hantelscheibe

Sommersemester 2015 Übung im Strafrecht für Anfänger Hausarbeit vom 20. Juli Lösungshinweise. Teil 1 Der Wurf mit der Hantelscheibe FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht Prof. Dr. Tonio Walter Richter am Oberlandesgericht Sommersemester 2015 Übung

Mehr

11: Grundfragen der Unrechtslehre

11: Grundfragen der Unrechtslehre 11: Grundfragen der Unrechtslehre I. Die Wertungsstufe der Rechtswidrigkeit Sind der obj. und der subj. Tatbestand erfüllt, liegt i.d.r. auch Rechtswidrigkeit vor. Da der gesetzliche Tatbestand das Unrecht

Mehr

Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke

Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke Vorwort zur 6. Auflage Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke Teil 1 Einführung in das Strafrecht A. Aufgaben und Ziele des Strafrechts I. «Rechtsgüterschutz» 1. Orientierung

Mehr

Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei - Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten

Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei  - Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei E-Mail- Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten Beitrag für das 2. DialogCamp München, 22.02.2013 von

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Juristisches Repetitorium Würzburg - Erlangen - Bayreuth - Regensburg - München - Passau - Augsburg Frankfurt/M. - Bochum - Konstanz - Heidelberg - Freiburg - Mainz - Berlin - Bonn - Köln Göttingen - Tübingen

Mehr

Ärztliche (Heil-)Eingriffe

Ärztliche (Heil-)Eingriffe Ärztliche (Heil-)Eingriffe Lösungshinweise Fall 1 (vgl. BGHSt. 11, 111; BGH NStZ 1987, 174; 1996; 34) A. Strafbarkeit des A bzgl. des Kaiserschnitts gem. 223 I I. Körperliche Misshandlung? Eine körperliche

Mehr

Arten des Vorsatzes. Deliktsaufbau

Arten des Vorsatzes. Deliktsaufbau Arten des Vorsatzes 1. dolus directus I. Grades: wenn der Täter den Erfolg für möglich hält und es ihm gerade darauf ankommt. 2. dolus directus II. Grades: wenn der Täter den Erfolg als notwendige Folge

Mehr