%HVRQGHUH%HGLQJXQJHQXQG5LVLNREHVFKUHLEXQJHQI UGDV+HLOZHVHQ

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "%HVRQGHUH%HGLQJXQJHQXQG5LVLNREHVFKUHLEXQJHQI UGDV+HLOZHVHQ"

Transkript

1 %HVRQGHUH%HGLQJXQJHQXQG5LVLNREHVFKUHLEXQJHQI UGDV+HLOZHVHQ $ $OOJHPHLQH %HVWLPPXQJHQ I U DOOH %HUXIVJUXSSHQ Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen beruflichen Tätigkeit. Bei Veränderung der Risikoverhältnisse (z. B. bei Erhalt der Facharztanerkennung, Ernennung zum leitenden Arzt, bei Eröffnung einer eigenen Praxis) ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diese unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Die Versicherung wird dann zu den für die neue Tätigkeit maßgebenden Beiträgen und Bedingungen fortgeführt. Versicherungsschutz für Behandlungen, die nicht in der Heilkunde anerkannt sind, muss besonders vereinbart werden. Ebenfalls besonders zu vereinbaren ist Versicherungsschutz für die regelmäßige Betreuung von Leistungssportlern. 0LWYHUVLFKHUWH5LVLNHQ 1DFKKDIWXQJ Bei Beendigung des Versicherungsvertragsverhältnisses durch endgültige Aufgabe der beruflichen Tätigkeit beziehungsweise Tod des Versicherungsnehmers gilt folgende Vereinbarung: Versicherungsschutz (mit Ausnahme des Umweltrisikos) wird beitragsfrei im Umfang des Vertrages zum Zeitpunkt seiner Beendigung für die Dauer von 5 Jahren nach Vertragsaufhebung für Schadenereignisse geboten, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehen, soweit diese Schadenereignisse durch die zuvor bei uns versicherten Tätigkeiten verursacht wurden. Voraussetzung für die Eintrittspflicht ist jedoch, dass die Haftpflichtversicherung mindestens die letzten drei Beitragsjahre vor der Aufgabe der beruflichen Tätigkeit bei unserer Gesellschaft bestanden hat. $SSDUDWH (1) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwendung von Apparaten, soweit sie in der Heilkunde anerkannt sind und nicht gesondert Versicherungsschutz hierfür beantragt werden muss. (2) Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Geräte nicht ausreichend gewartet wurden. 9HUP JHQVVFKlGHQ (1) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des 1 Ziffer 3 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. (2) Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus a. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie Untreue und Unterschlagung; b. Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen sowie Ansprüche von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen und dergleichen, die daraus hergeleitet werden, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschreibung von Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfolges nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen; c. vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; d. Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; e. der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; f. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Übersetzung und Auskunftserteilung. $XVODQGVVFKlGHQ (1) Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für im Ausland vorkommende Schadenereignisse, sofern diese auf a. die Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Inland, b. Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen im Ausland, c. die Teilnahme an Kongressen und Symposien zurückzuführen sind. (2) Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeiten im Ausland muss besonders vereinbart werden. In diesem Fall ist - abweichend von 4 Ziffer I 3 AHB - auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen mitversichert. Ohne besondere Vereinbarung mitversichert sind vorübergehende Auslandsaufenthalte innerhalb Europas mit einer jährlichen Gesamtdauer von maximal 8 Wochen. (3) Bei Schadenereignissen in den USA und Kanada werden - abweichend von 3 Ziffer II 4 AHB - die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. (4) Die Leistungen des Versicherers erfolgen in EURO. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der %HWUDJ EHL HLQHP LQOlQGLVFKHQ Geldinstitut angewiesen ist.

2 6WUDKOHQVFKlGHQ (1) Mitversichert ist - abweichend von 4 Ziffer I 7 und 4 Ziffer I 8 AHB - die gesetzliche Haftpflicht a. wegen Schäden durch Röntgeneinrichtungen zu Untersuchungszwecken sowie Störstrahler b. wegen Schäden aus Besitz oder Verwendung von Röntgeneinrichtungen zu Heilzwecken sowie deckungsvorsorgefreien radioaktiven Stoffen und Beschleunigern; c. wegen Schäden, die ein Patient erleidet aus der Untersuchung oder Behandlung mit Röntgeneinrichtungen zu Heilzwecken sowie deckungsvorsorgefreien radioaktiven Stoffen und Geräten. und, falls besonders vereinbart, d. wegen Schäden aus Besitz oder Verwendung von deckungsvorsorgepflichtigen radioaktiven Stoffen und Geräten; e. wegen Schäden, die ein Patient erleidet aus der Untersuchung oder Behandlung mit deckungsvorsorgepflichtigen radioaktiven Stoffen und Geräten. (2) Hinweis für angestellte Ärzte und Medizinstudenten im Praktischen Jahr: für den Umgang mit deckungsvorsorgepflichtigen radioaktiven Stoffen und Geräten besteht ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz ü- ber die Pflichtversicherung des Gerätebetreibers. (3) Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche a. wegen Schäden bei Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen in der medizinischen Forschung; b. wegen genetischer Schäden. c. aus Schadenfällen von Personen, die - gleichgültig für wen und in wessen Interesse - aus beruflichem oder wissenschaftlichem Anlass im Betrieb des Versicherungsnehmers eine Tätigkeit ausüben und hierbei die von energiereichen ionisierenden Strahlen ausgehenden Gefahren in Kauf zu nehmen haben. Dies gilt nur hinsichtlich der Folgen der Personenschäden. d. wenn die radioaktiven Stoffe oder Beschleuniger o- der die notwendigen Messgeräte nicht dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik entsprochen haben. Das gleiche gilt, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass die Stoffe, Beschleuniger oder Messgeräte nicht oder nicht ausreichend gewartet worden sind. (4) Der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen sind verpflichtet, Gesetze, Verordnungen, behördliche Verfügungen und Anordnungen, die dem Schutz Dritter vor Strahlenschäden dienen, einzuhalten. Der Versicherer ist denjenigen versicherten Personen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, die den Schaden durch vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen diese Obliegenheit verursacht haben. Darüber hinaus besteht Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer oder solchen mitversicherten Personen, die er mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Umgangs mit den in Absatz (1) genannten Apparaten oder Stoffen beauftragt hat, wenn sie den Schaden durch die Duldung eines vorsätzlichen Zuwiderhandelns gegen diese Obliegenheit verursacht haben. Es besteht kein zusätzlicher Versicherungsschutz über die Umwelt-Haftpflicht-Deckung (Position A. 2.9.). /DVHUXQG/DVHUDQODJHQ (1) Mitversichert ist - in teilweiser Abweichung von 4 Ziffer I 7 und 4 Ziffer I 8 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen mit Laseranlagen und Laserstrahlen. (2) Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche a. wegen genetischer Schäden, b. aus Schadenfällen von Personen, die - gleichgültig für wen oder in wessen Interesse - aus beruflichem oder wissenschaftlichem Anlass im Betrieb des Versicherungsnehmers eine Tätigkeit ausüben und hierbei die von Laserstrahlen ausgehenden Gefahren in Kauf zu nehmen haben. Dies gilt nur hinsichtlich der Folgen von Personenschäden. (3) Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei gegenüber jedem Versicherungsnehmer oder Versicherten, der den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Strahlenschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Verfügungen oder Anordnungen herbeigeführt hat. Ein derartiges vorsätzliches Abweichen gilt als Obliegenheitsverletzung. Es besteht kein zusätzlicher Versicherungsschutz über die Umwelt-Haftpflicht-Deckung (Position A. 2.9.). 8QWHUKDOWVNODXVHOI UbU]WH Für Haftpflichtschäden, bei denen es sich um Unterhaltsansprüche gegen den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Arzt wegen ungewollter Schwangerschaft bzw. wegen unterbliebenen Schwangerschaftsabbruches handelt, besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages und nach Maßgabe der vereinbarten Deckungssumme für Personenschäden..RQVLOLDUWlWLJNHLWYRQbU]WHQ Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Konsilien, soweit sie eine reine Beratung und nicht eine Behandlung oder Mitbehandlung darstellen. Darüber hinausgehender Versicherungsschutz für Konsiliartätigkeiten muss besonders vereinbart werden. 8PZHOW+DIWSIOLFKW'HFNXQJ (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages und der beigefügten Bedingungen zum Umwelt-Haftpflicht-Modell (H 220e) die Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus a. Umwelteinwirkungen, die im Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko stehen, soweit diese Umwelteinwirkungen nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen oder ausgegangen sind, die unter den Anwendungsbereich der Risikobausteine Ziffer des Umwelt-Haftpflicht- Modells fallen, unabhängig davon, ob diese Risikobausteine vereinbart wurden oder nicht. Der Versicherungsschutz richtet sich nach Ziffer 2.7 und den sonstigen Bestimmungen des Umwelt-Haftpflicht- Modells. >8PZHOW%DVLV'HFNXQJ@ b. Umwelteinwirkungen, die von im Betrieb des Versicherungsnehmers gelagerten gewässerschädlichen Stoffen (auch deren Verwendung) ausgehen. Das Gesamtfassungsvermögen ist auf l begrenzt, das einzelne Behältnis darf nicht größer als 250 l sein, bei Mineralölen (nicht jedoch Altöl) 500 l. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn die Mengenbegrenzungen überschritten werden. >:+*$QODJHQ.OHLQJHELQGH =LIIHU GHV 8PZHOW +DIWSIOLFKW0RGHOOV@ c. Umwelteinwirkungen, die von dem Besitz und Betrieb von Abscheideanlagen (z.b. Amalgamabscheider) auf Basis des jeweiligen Genehmigungsbescheides ausgehen. >$EZDVVHUDQODJHQ XQG (LQ

3 ZLUNXQJVULVLNR=LIIHUGHV8PZHOW+DIWSIOLFKW (2) Allgemeine Bestimmungen Umwelt a. Die Deckungssumme entspricht der der Berufs-/ Betriebs-Haftpflichtversicherung, jedoch maximal bis zu 5 Mio. SDXVFKDOI U3HUVRQHQ6DFKXQG9Hrmögensschäden. Sie steht für alle beantragten Umweltrisiken je Schadenereignis und einmal im Versicherungsjahr zur Verfügung. Die Deckungssumme für vorgezogene Rettungskosten gemäß Position 5 des Umwelt-Haftpflicht-Modells ist innerhalb der Gesamt-Deckungssumme auf MH6FKDGHQIDOO und Versicherungsjahr begrenzt. b. Ausgeschlossen sind Schäden durch chlorierte und fluorierte Kohlenwasserstoffe, PCB, Dioxine, Benzol sowie Substanzen, die diese Stoffe enthalten. (UZHLWHUWHU6WUDIUHFKWVVFKXW] Hierfür besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. In allen anderen Fällen muss Versicherungsschutz besonders vereinbart werden. Es gilt: (1) 3 Ziffer II 1 Abs. 2 AHB erhält folgende Fassung: In einem Strafverfahren wegen eines Ereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, übernimmt der Versicherer die Gerichtskosten sowie die gebührenordnungsmäßigen - gegebenenfalls auch die mit dem Versicherer besonders vereinbarten höheren - Kosten der Verteidigung. (2) Anstelle von 3 Ziffer II 4 und 3 Ziffer III 1 AHB gilt folgendes: Die Aufwendungen des Versicherers nach vorstehender Ziffer (1) werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. 3 Ziffer III 1 AHB findet keine Anwendung. (3) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Geldbußen, Geldstrafen und Strafvollstreckungskosten. %HDUEHLWXQJVVFKlGHQ Hierfür besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte (nicht für Zahnärzte). In allen anderen Fällen muss Versicherungsschutz besonders vereinbart werden. Es gilt: (1) Eingeschlossen ist - abweichend von 4 Ziff. I 6 b) AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind. (2) Die Ausschlussbestimmungen des 4 Ziff. I 6, Abs. 3, AHB (Erfüllungsansprüche) und des 4 Ziff. II 5 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen) bleiben bestehen. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen Beschädigung von a) Land- und Wasserfahrzeugen sowie Containern beim Be- und Entladen. Für Container gilt dies auch dann, wenn die Schäden entstehen beim Abheben von oder Heben auf Land- und Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden zum Zwecke des Be- und Entladens. b) Erdleitungen, elektrischen Frei- oder Oberleitungen. c) Sachen, die der Versicherungsnehmer zur Reparatur, Lohnarbeit, Be- und Verarbeitung oder zu sonstigen Zwecken übernommen hat. d) Wäsche, Kleidung (3) Die Ersatzleistung ist auf MH 6FKDGHQ XQG I UDOOH6FKlGHQHLQHV9HUVLFKHUXQJVMDKUHVEegrenzt. (4) Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% an jedem derartigen Schaden, mindestens 100 K FKVWHQV 6FKO VVHOVFKlGHQ Hierfür besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. In allen anderen Fällen muss Versicherungsschutz besonders vereinbart werden. Es gilt: (1) Eingeschlossen ist - in Ergänzung von 1 Ziffer 3 AHB und abweichend von 4 Ziffer I 6a AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. (2) Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.b. wegen Einbruchs). Ebenso ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- oder Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. (3) Die Ersatzleistung ist auf MH 6FKDGHQ XQG I UDOOH6FKlGHQHLQHV9HUVLFKHUXQJVMDKUHVEegrenzt. (4) Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% an jedem derartigen Schaden, mindestens 150

4 5LVLNRDEJUHQ]XQJ (UK KXQJ(UZHLWHUXQJGHV5LVLNRV9RUVRUJH (1) Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) geregelten Bestimmungen über die Erhöhung / Erweiterung des Risikos bzw. die Vorsorge ( 1 Ziffer 2b und c sowie 2 AHB) finden keine Anwendung für die Ausdehnung der Tätigkeit auf a. Geburtshilfe b. Kosmetische Chirurgie c. Krankenhäuser mit operativer Tätigkeit d. Blutbanken e. Zelltherapie (2) Diese Abweichung von den AHB gilt nicht für Medizinstudenten im praktischen Jahr, Ärzte im Praktikum und Assistenzärzte ohne Gebietsbezeichnung, die im Rahmen ihrer Weiterbildung eine Ausbildungsphase in entsprechenden Bereichen durchlaufen. (3) Abweichend von 2.2. AHB gelten für die Vorsorgeversicherung die für die Berufshaftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssummen. 8PJDQJPLWEUHQQEDUHQXQGH[SORVLYHQ6WRIIHQ Bei Schäden infolge vorschriftswidrigen Umgangs mit brennbaren oder explosiblen Stoffen ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. 3ULYDWH+DIWSIOLFKWULVLNHQ Versicherungsschutz besteht, sofern dies besonders vereinbart wurde. Es gilt dann Position E. dieser Bedingungen. Bei Medizinstudenten im Praktischen Jahr und Famulanten ist eine Single-Privathaft-pflichtversicherung (siehe Position C.F.) subsidiär enthalten..udiw/xiwxqg:dvvhuidku]hxjh Nicht versichert ist die Haftpflicht aus dem Besitz und der Verwendung von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen nach den folgenden Bestimmungen: (1) Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch a. eines Kraftfahrzeuges oder eines Kraftfahrzeuganhängers verursachen; b. eines Wasserfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeuges in Anspruch genommen werden; c. eines Luftfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luftfahrzeuges in Anspruch genommen werden. (2) Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. (3) Eine Tätigkeit der in Ziffer (1) a. und b. genannten Personen an einem Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeuganhänger und Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmungen, wenn keine dieser Personen Halter o- der Besitzer des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. (4) Nicht versichert ist die Haftpflicht aus a. der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luftfahrzeugen oder Teilen für Luftfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luftfahrzeugen oder den Einbau in Luftfahrzeuge bestimmt waren, b. Tätigkeiten (z.b. Montage, Wartung, Inspektion, Ü- berholung, Reparatur, Beförderung) an Luftfahrzeugen oder Luftfahrzeugteilen, und zwar wegen Schäden an Luftfahrzeugen, den mit diesen beförderten Sachen, deren Insassen sowie wegen sonstiger Schäden durch Luftfahrzeuge. % $OOJHPHLQH %HVWLPPXQJHQ I U IUHLEHUXIOLFK 7lWLJHXQG$SRWKHNHQ 0LWYHUVLFKHUWH5LVLNHQ (LJHQW PHU0LHWHU3lFKWHU Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht (1) des Versicherungsnehmers als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb benutzt werden. Versichert sind hierbei Personen- und Sachschäden infolge Verstoßes gegen die Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen, z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und Fahrdamm. Mitversichert ist hinsichtlich des versicherten Grundstücks die gesetzliche Haftpflicht a. des Versicherungsnehmers aa. als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von MH%DXYRUKDEHQ:LUGGLHVHU%HWUDJüberschritten, so entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung ( 2 AHB). Auf die Frist zur Anzeige nach 2 Ziffer 1 AHB wird besonders hingewiesen; ab. als früherer Besitzer aus 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; b. der Zwangs- oder Konkursverwalter in dieser Eigenschaft ( 7 AHB); (2) der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung und Beleuchtung und sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser dienstlichen Verrichtungen erhoben werden. Arbeits- und Dienstunfälle Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß des Sozialgesetzbuches VII (SGB) handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. 6DFKVFKlGHQGXUFK$EZlVVHU (1) Mitversichert sind - abweichend von 4 Ziffer I 5 AHB - Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch Abwässer aus der Praxis des Versicherungsnehmers bzw. seiner Apotheke. (2) Handelt es sich hierbei um einen Schaden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer), so besteht Versicherungsschutz nur über die Umwelt-Basis-Deckung. 6DFKVFKlGHQ DQ JHPLHWHWHQ 3UD[LV E]Z $SRWKHNHQUlX PHQ

5 (1) Mitversichert ist - abweichend von 4 Ziffer I 6 a und 4 I 8 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Praxis- bzw. Apothekenräumen - jedoch nur Schäden an unbeweglichen Sachen. (2) Nicht versichert sind a. Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung; b. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten; c. Haftpflichtansprüche wegen Ansprüchen, die durch eine sonstige Versicherung des Versicherungsnehmers oder zu seinen Gunsten gedeckt sind oder soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen selbst versichern kann; d. die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche. Der Text dieses Abkommens wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Es besteht kein zusätzlicher Versicherungsschutz über die Umwelt-Haftpflicht-Deckung (Position A. 2.9.). (QWZHQGXQJ XQG $EKDQGHQNRPPHQ HLQJHEUDFKWHU 6D FKHQ (1) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Entwendung und Abhandenkommen der von Patienten, deren Begleitern und Besuchern eingebrachten Sachen, soweit diese ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden ( 1 Ziffer 3 AHB). (2) In keinem Fall versichert sind Geld, Wertpapiere, Urkunden, Schmucksachen, Pelze und Kraftfahrzeuge. (3) Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Deckungssumme für Sachschäden für alle Schäden eines Tages I UGDV9HUVLFKHUXQJVMDKU +DIWSIOLFKWDQVSU FKH PLWYHUVLFKHUWHU 3HUVRQHQ XQWHUHLQ DQGHU Mitversichert sind - abweichend von 4 Ziffer II 2 AHB in Verbindung mit 7 Ziffer 2 AHB - Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander, soweit es sich um Sachschäden von mehr als 50 MH9HUVLFKHUXQJVIDOOKDndelt. 5LVLNRDEJUHQ]XQJ +LQZHLV I U 3UD[LVJHPHLQVFKDIWHQ *HPHLQVFKDIWVSUD [HQ (1) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen Schäden an den von den einzelnen Partnern in die Gemeinschaft eingebrachten oder von der Gemeinschaft beschafften Sachen, gleichgültig, von wem die Schäden verursacht werden. & (2) Ebenso ausgeschlossen bleiben Ansprüche der Partner der Gemeinschaft untereinander sowie Ansprüche der Gemeinschaft gegen die Partner und umgekehrt. %HVRQGHUH%HVWLPPXQJHQ &$ )UHLEHUXIOLFKWlWLJHbU]WHXQG=DKQlU]WH %HVFKlIWLJXQJ YRQ 9HUWUHWHUQ XQG DQGHUHQ 3HUVR QHQ (1) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers a. aus der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (z.b. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung). Die persönliche Haftpflicht des Vertreters ist nicht mitversichert; b. aus der genehmigten Beschäftigung von ständigen Vertretern, Assistenzärzten, Ärzten im Praktikum, Studenten im Praktischen Jahr und Hilfspersonal, einschließlich der persönlichen Haftpflicht dieser Personen für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursacht haben. (2) Versicherungsschutz für in einer Praxis beschäftigte eigenständig tätige Ärzte besteht nur, wenn dies besonders vereinbart wurde. (3) Arbeits- und Dienstunfälle Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß des Sozialgesetzbuches VII (SGB) handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. 3UD[LVYHUWUHWXQJHQXQG1HEHQWlWLJNHLWHQ Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers a. aus der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Arztes / Zahnarztes, soweit die Vertretung nicht über die gemäß Versicherungsschein versicherte Tätigkeit hinausgeht b. aus Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen c. aus Behandlungen in Notfällen d. aus ärztlichen Freundschaftsdiensten im Bekanntenkreis e. aus Gutachtertätigkeit f. aus Not- und Sonntagsdiensten g. als Arzt auf Veranstaltungen &% 'LHQVWOLFKWlWLJHbU]WHXQG=DKQlU]WH Die Versicherung der dienstlichen Tätigkeit erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner ärztlichen Tätigkeit als angestellter oder beamteter Arzt in einer Krankenanstalt, bei einem leitenden Krankenhausarzt, bei einem niedergelassenen Arzt, bei Behörden, soweit hierfür weder eine anderweitige Deckung noch Freistellungspflicht besteht.

6 9HUZDOWHQGH7lWLJNHLWHQ Es besteht kein Versicherungsschutz für verwaltende Tätigkeiten im Rahmen des Dienstverhältnisses. 3UD[LVYHUWUHWXQJHQ (1) Bei Assistenzärzten ohne Gebietsbezeichnung sind ambulante Praxisvertretungen bis zu einer jährlichen Gesamtdauer von 6 Wochen mitversichert. (2) Bei Fach- und Oberärzten, die auch für ihre dienstliche Tätigkeit bei uns versichert sind, sind ambulante Praxisvertretungen im gleichen Fachgebiet bis zu einer jährlichen Gesamtdauer von 6 Wochen mitversichert. (3) Darüber hinausgehender Versicherungsschutz für Praxisvertretungen muss besonders vereinbart werden. && *HOHJHQWOLFKHDX HUGLHQVWOLFKH7lWLJNHLW a. aus Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen b. aus Behandlungen in Notfällen c. aus ärztlichen Freundschaftsdiensten im Bekanntenkreis d. aus gelegentlicher Gutachtertätigkeit e. aus gelegentlichen Not- und Sonntagsdiensten f. aus gelegentlicher Tätigkeit als Arzt auf Veranstaltungen Gelegentlich bedeutet: unregelmäßig, im Monatsdurchschnitt nicht mehr als dreimal. 3UD[LVYHUWUHWXQJHQ Versicherungsschutz für Praxisvertretungen muss besonders vereinbart werden. &' *HOHJHQWOLFKHlU]WOLFKH7lWLJNHLW a. aus Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen b. aus Behandlungen in Notfällen c. aus ärztlichen Freundschaftsdiensten im Bekanntenkreis 3UD[LVYHUWUHWXQJHQ Versicherungsschutz für Praxisvertretungen muss besonders vereinbart werden. &( bu]whlp3udnwlnxp aus seiner Tätigkeit als Arzt im Praktikum im Rahmen der in der Bundesärzteordnung zugelassenen oder vorgeschriebenen ärztlichen Tätigkeiten, soweit hierfür weder eine anderweitige Deckung noch Freistellungspflicht besteht. 1HEHQWlWLJNHLWHQ Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Erste-Hilfe- Leistungen in Unglücksfällen und Behandlungen in Notfällen. &)0HGL]LQVWXGHQWHQLP3UDNWLVFKHQ-DKUXQG)DPXODQ WHQ aus der Tätigkeit im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses, soweit hierfür weder eine anderweitige Deckung noch Freistellungspflicht besteht. 6LQJOH3ULYDWKDIWSIOLFKWYHUVLFKHUXQJ Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson, soweit hierfür keine anderweitige Deckung besteht. Kein Versicherungsschutz besteht für Familienangehörige, Lebensgefährten, Verwandte und im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigte Personen. Im Weiteren gilt Position E. dieser Bedingungen. &*7LHUlU]WH7LHUKHLOSUDNWLNHUXQG9LHKNDVWULHUHU aus der Beschädigung der zur Behandlung übernommenen oder der behandelten Tiere. 0LWYHUVLFKHUWH 5LVLNHQ IUHLEHUXIOLFK WlWLJHU 7LHUlU]WH %HVFKlIWLJXQJ YRQ 9HUWUHWHUQ $VVLVWHQWHQ 9RORQWlUWLHUlU]WHQ 9HWHULQlUSUDNWLNDQWHQ XQG +LOIVSHUVRQDO (1) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers a. aus der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (z.b. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung). Die persönliche Haftpflicht des Vertreters ist nicht mitversichert; b. aus der Beschäftigung von Veterinärpraktikanten und Hilfspersonal, einschließlich der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht dieser Personen für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursacht haben. c. aus der Beschäftigung eines namentlich benannten Assistenztierarztes, einschließlich der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht dieser Person für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursacht. (2) Versicherungsschutz für in einer Praxis beschäftigte Tierärzte sowie weitere Assistenz- und Volontärtierärzte besteht nur, wenn dies besonders vereinbart wurde. (3) Arbeits- und Dienstunfälle Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß des Sozialgesetzbuches VII (SGB) handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. 9HUWUHWXQJYRU EHUJHKHQGYHUKLQGHUWHU7LHUlU]WH

7 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Tierarztes, soweit die Vertretungstätigkeit nicht über die gemäß Versicherungsschein versicherte Tätigkeit hinausgeht. *XWDFKWHUWlWLJNHLW Mitversichert ist gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Erstellung von Gutachten. &+.UDQNHQJ\PQDVWHQ 0DVVHXUH 3V\FKRWKHUDSHX WHQXQGVRQVWLJH+HLOZHVHQEHUXIH Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die nicht dem versicherten Berufsbild eigen sind, muss besonders vereinbart werden. Heilbehandlungen sind nur versichert, soweit sie auf ärztliche Anordnung erfolgen. Das Fehlen dieser Anordnung bleibt folgenlos, wenn nachgewiesen wird, dass ein Arzt die schadenstiftende Behandlung ohne Weiteres verschrieben hätte (z.b. Fortsetzungsrezept). +LQZHLVI UDSSURELHUWHbU]WH Sofern ein Arzt nur für seine Tätigkeit in einem unter Punkt C.H. fallenden Heilwesenberuf genießt, muss die Absicherung der gelegentlichen ärztlichen oder außerdienstlichen Tätigkeit besonders vereinbart werden. &, $SRWKHNHQ 'HFNXQJVYRUVRUJH Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, für die der Versicherungsnehmer eine Deckungsvorsorge gemäß 94 des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu treffen hat. 9HUP JHQVVFKlGHQ Bei einer Verwechslung von Medikamenten wird sich der Versicherer nicht auf die Ausschlussbestimmungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden berufen. 1RWXQG6RQQWDJVGLHQVWH Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Schadenereignissen, die sich im Rahmen von Not- und Sonntagsdiensten ereignen. D. ist entfallen siehe (3ULYDWKDIWSIOLFKWYHUVLFKHUXQJ als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens - mit A u s n a h m e der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen i n s b e s o n d e r e die ge- Beschäftigung. Versichert ist setzliche Haftpflicht a. als Familien- und Haushaltsvorstand (z.b. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige); b. als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen; c. als Inhaber c.a. einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer) - einschließlich Ferienwohnung -, c.b. eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses, c.c. eines im Inland gelegenen Wochenendhauses, sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. Mitversichert ist hierbei die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von nicht mehr als drei Wohnräumen; nicht jedoch von Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen; als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von MH %DXYRUKDEHQ Wird dieser Betrag überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung ( 2 AHB). Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. d. aus dem Miteigentum an zum Einfamilienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z.b. gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Wäschetrockenplatz, Garagenhöfe, Abstellplatz für Mülltonnen; e. als Radfahrer; f. aus der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd, (vgl. jedoch 4 Ziffer I 4 AHB); g. aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken o- der zu strafbaren Handlungen; h. als Reiter bei Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken. Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder - eigentümer sind nicht versichert; i. als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen - nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. 0LWYHUVLFKHUWH5LVLNHQ Mitversichert ist a. die gleichartige gesetzliche Haftpflicht a.a. des Ehegatten des Versicherungsnehmers, a.b. ihrer unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden; b. die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen; c. die gesetzliche Haftpflicht aus der vertraglichen Übernahme der dem Grundstücksbesitzer obliegenden gesetzlichen Reinigungs- und Streupflicht.

8 %HVRQGHUH%HGLQJXQJHQ (1) Auslandsaufenthalt Für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr gilt: Eingeschlossen ist - abweichend von 4 Ziffer I 3 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in EURO. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der %HWUDJEHLHLQHPLQOlQGLVFKHQ*HOdinstitut angewiesen ist. (2) Mietsachschäden Eingeschlossen ist - abweichend von 4 Ziffer I 6 a AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen bleiben a. Haftpflichtansprüche wegen a.a. Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung, a.b. Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektround Gasgeräten, a.c. Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; b. die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche. Der Text dieses Abkommens wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt. (3) Abwässer Eingeschlossen sind - abweichend von 4 Ziffer I 5 AHB - Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer. (4) Gewässerschaden-Restrisiko Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe. Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Für Gerichtsund Anwaltskosten bleibt es bei der Regelung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungsund außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. (5) Fortsetzungsklausel Für mitversicherte Ehegatten und / oder Kinder des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter fort und erlischt dann automatisch. 4. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von a. Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h, b. Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, b.a. die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, b.b. deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, b.c. für die keine Versicherungspflicht besteht; c. Wasserfahrzeugen, ausgenommen eigene Segelboote und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren - auch Hilfs- oder Außenbordmotoren - oder Treibsätzen.

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Seite 1 von 5 BBE 015 - Ausgabe JULI 2001 I. Gegenstand des Versicherungsschutzes Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen

Mehr

Anlage zum Versicherungsschein

Anlage zum Versicherungsschein I. Versichertes Risiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Organisation und Durchführung der im Versicherungsschein benannten Veranstaltung. II. Besondere Vereinbarungen

Mehr

Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung

Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung 1. Versicherungsnehmer und Versicherer: Aufgrund des folgenden Rahmenvertrages werden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen zwischen den Mitgliedsorganisationen

Mehr

Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung

Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung Seite 1 von 9 BVR 004 - Ausgabe JANUAR 2003 I. Gegenstand der Versicherung Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers

Mehr

BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN ZU IHRER JANITOS HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BALANCE. Stand 01.04.2007

BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN ZU IHRER JANITOS HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BALANCE. Stand 01.04.2007 BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN ZU IHRER JANITOS HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BALANCE Stand 01.04.2007 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE JANITOS HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BALANCE Stand 01.04.2007

Mehr

Haftpflicht-Versicherung für Tierpensionen

Haftpflicht-Versicherung für Tierpensionen Haftpflicht-Versicherung für Tierpensionen Sehr geehrte Damen und Herren, Was ist eine Tierpension? Es werden Tiere (Hunde oder Katzen) vorübergehend gegen Entgelt in Pflege genommen, weil die Tierhalter

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko 1 Sind Sie im öffentlichen

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Angebot zur Janitos Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte und sonstige ärztliche Risiken

Angebot zur Janitos Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte und sonstige ärztliche Risiken Angebot zur Janitos Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte und sonstige ärztliche Risiken Interessent : Zu versicherndes Risiko Facharztbezeichnung: Zusatzbezeichnung: Dienstherr / Arbeitgeber

Mehr

nicht notwendig (es sind keine Änderungen eingetreten) vom Kunden/Interessenten nicht gewünscht Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt?

nicht notwendig (es sind keine Änderungen eingetreten) vom Kunden/Interessenten nicht gewünscht Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt? 1. Persönliche Daten Kunde Interessent Herr Frau Titel Name, Vorname Anschrift Das Formular Kundenbasisdaten Eine Aktualisierung ist liegt vor; Datum der Erstellung: nicht notwendig (es sind keine Änderungen

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: (Name/Anschrift) Telefon-Nummer: (für eventuelle Rückfragen) Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: _ Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko Sind Sie im öffentlichen

Mehr

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung Versicherungen Privathaftpflicht Leistungen Privathaftpflichtversicherung Highlights Mietsachschäden 300000 Künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch Schäden durch nicht deliktfähige Kinder

Mehr

Versicherung der Vereins- und Einzelmitglieder. 1 Gegenstand der Versicherung. 2 Versicherte Personen. 3 Umfang des Versicherungsschutzes

Versicherung der Vereins- und Einzelmitglieder. 1 Gegenstand der Versicherung. 2 Versicherte Personen. 3 Umfang des Versicherungsschutzes Versicherung der Vereins- und Einzelmitglieder 1 Gegenstand der Versicherung Die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG gewährt Versicherungsschutz im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Kfz-modellen und Schiffsmodellen sowie Eisenbahnmodellen

Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Kfz-modellen und Schiffsmodellen sowie Eisenbahnmodellen Betriebs-Haftpflichtversicherung 1 Stand: 09.12.2014 Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Kfz-modellen und Schiffsmodellen sowie Eisenbahnmodellen Zuständige Niederlassung: Niederlassung Mainz Hegelstraße

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat- und privaten Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat- und privaten Tierhalter-Haftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat- und privaten Tierhalter-Haftpflichtversicherung Fassung Januar 2008 AH 3000 G 1/01.2008 1. Privat-Haftpflichtversicherung Sofern im Versicherungsschein

Mehr

Haftung versus Deckung. Referent; Christoph A. Stutz. Copyright Allianz 26.09.2013

Haftung versus Deckung. Referent; Christoph A. Stutz. Copyright Allianz 26.09.2013 3 Haftung versus Deckung Referent; Christoph A. Stutz Schutz des Jagdvereines gegen folgende Risiken Der Abschluss einer Vereinshaftpflicht-Versicherung umfasst folgende minimal Deckungen (-> Betriebshaftung

Mehr

Deutscher Siedlerbund

Deutscher Siedlerbund Deutscher Siedlerbund Steinhäuserstr. 1, 76135 Karlsruhe. Tel. 0721-981620, Fax 0721-9816262 Merkblatt zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für Mitglieder des Deutschen Siedlerbundes, Landesverband

Mehr

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich K-ZLU Kompaktversicherung für folgende deutsche Unternehmen: Schulen für Modellflug Modellbauhändler Modellbau-Industrie (Hersteller) Hersteller

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite

Inhaltsverzeichnis. Seite Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung)

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell)

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell) Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell) (A 115 Stand 01/08) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gegenstand der

Mehr

Vergleich der Deckungskonzepte für die Berufshaftpflichtversicherung (Auswahl)

Vergleich der Deckungskonzepte für die Berufshaftpflichtversicherung (Auswahl) Vergleich der Deckungskonzepte für die Berufshaftpflichtversicherung (Auswahl) - freiberuflich therapeutisch und/ gutachterlich tätige Psychologen und - Risikoträger Gothaer BDP Konzept - Barmenia (Standarddeckung)

Mehr

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt.

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt. Bescheinigung Krankenkasse Die Friedrich-List-Schule Darmstadt für im Rahmen des EU Programms Leonardo da Vinci berufsbezogene Praktika im Ausland durch. Während der Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen

Mehr

Besondere Bedingungen zur Mitversicherung von Veranstaltungen mit Zusatzrisiken

Besondere Bedingungen zur Mitversicherung von Veranstaltungen mit Zusatzrisiken Besondere Bedingungen zur Mitversicherung von Veranstaltungen mit Zusatzrisiken Ausgabe Januar 2008 Für den Versicherungsvertrag gelten neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung

Mehr

Für Kleingruppen bis 6 Teilnehmern in Europa sowie Skiläufer oder Hochalpinisten ist nur der Tarif 3 zulässig.

Für Kleingruppen bis 6 Teilnehmern in Europa sowie Skiläufer oder Hochalpinisten ist nur der Tarif 3 zulässig. 10. FERIENVERSICHERUNG 10.1 Allgemeines 10.1.1 Versichert werden Teilnehmer an Gruppen- oder Einzelfahrten. Der Versicherungsschutz wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Fahrtveranstalter die

Mehr

Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung Nummer 0-0 Seite 1 / 6 Berufshaftpflichtversicherung Die Folgen kleiner und großer Fehler können Haftpflichtansprüche sein. Deshalb ist es wichtig, nichts dem Zufall zu überlassen, um im Schadenfall gegen

Mehr

Risikoanalyse private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse private Haftpflichtrisiken Kunde / Interessent: Falls eine Frage mit Ja beantwortet wird, bitte den entsprechenden Zusatzfragebogen ausfüllen Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst? Nein Ja (Bogen ausfüllen) Besitzen Sie

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g zwischen dem Jugendhaus Düsseldorf e.v. CarI-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf im nachfolgenden kurz,,jugendhaus genannt als Versicherungsnehmerin und

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko Sind Sie im öffentlichen

Mehr

2.2 Anlagen des Versicherungsnehmers gem. Anhang 1 zum Umwelthaftungsgesetz (UHG-Anlagen).

2.2 Anlagen des Versicherungsnehmers gem. Anhang 1 zum Umwelthaftungsgesetz (UHG-Anlagen). Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt Darmstadt Anstalt des öffentlichen Rechts Bartningstraße 57 Tel.: 06151 702-0 64289 Darmstadt Fax: 06151 702-1135 www.ghv-darmstadt.de info@ghv-darmstadt.de

Mehr

Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift:

Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift: Kundenbasisdaten: Kunde (Ehe-) Partner Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift: Telefon: privat: privat: dienstlich: dienstlich: mobil: mobil: Telefax: Fax: Fax: E-Mail: Bitte angeben!!!!!

Mehr

für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung)

Mehr

Die Mitgliedschaft in der Siedlervereinigung Markt Schwaben e.v beinhaltet eine

Die Mitgliedschaft in der Siedlervereinigung Markt Schwaben e.v beinhaltet eine Haftpflichtversicherung Die Mitgliedschaft in der Siedlervereinigung Markt Schwaben e.v beinhaltet eine Haus und Grundstückhaftpflichtversicherung Mit dem Haus und Grundbesitz verbunden ist zwangsläufig

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Haftpflichtversicherung für selbstständige Diplom-Psychologen (BDP)

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Haftpflichtversicherung für selbstständige Diplom-Psychologen (BDP) Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Haftpflichtversicherung für selbstständige Diplom-Psychologen (BDP) (A 141 Stand 08/08) Inhaltsverzeichnis Seite A Allgemeine Bestimmungen 1. Versichertes

Mehr

Besondere Bedingungen zur Mitversicherung von Veranstaltungen mit Zusatzrisiken

Besondere Bedingungen zur Mitversicherung von Veranstaltungen mit Zusatzrisiken Besondere Bedingungen zur Mitversicherung von Veranstaltungen mit Zusatzrisiken Ausgabe Januar 2012 Für den Versicherungsvertrag gelten neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung

Mehr

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert.

Mehr

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Sechstes Kapitel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften 149. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung von Ver...

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung von Ver... Seite 1 von 7 Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung von Vereinen BBE 024 - Ausgabe JULI 2006 Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr

Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung Private Haftpflichtversicherung Für den Schaden geradestehen. Der Preis der Größe heißt Verantwortung. Winston Churchill IMPRESSUM Herausgeber Manufaktur Augsburg GmbH Proviantbachstraße 30 86153 Augsburg

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Versicherungsvorschlag vom 8. April 2010

Versicherungsvorschlag vom 8. April 2010 Haftpflichtversicherung sonstige Risiken Betriebsart: Beitrag pauschal: (Netto jährlich) Photovoltaik 75 EUR Versicherungsort:, Versicherungssummen Betriebshaftpflicht - inkl. Umwelt-Kompaktversicherung

Mehr

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Kurzreferat Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung Marcel Quadri Unternehmensberater Schaffhausen, 10.06.2008 Generalagentur Gerhard Schwyn Themen

Mehr

Haftpflichtversicherungsvertrag

Haftpflichtversicherungsvertrag Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung

Mehr

Wichtige Merkblätter zur Haftpfl icht- und Unfallversicherung

Wichtige Merkblätter zur Haftpfl icht- und Unfallversicherung Wichtige Merkblätter zur Haftpfl icht- und Unfallversicherung Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.v. Bundesamt Kesselhaken 23 34376 Immenhausen 402001 (01.16) Tel.: 05673 99584-0 Fax: 05673 99584-44

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelt-Haftpflicht-Modell)

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelt-Haftpflicht-Modell) Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelt-Haftpflicht-Modell) Fassung Juli 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und

Mehr

Synopse der BBR 109 Stand 01/03 und der BBR 109 Stand 07/06

Synopse der BBR 109 Stand 01/03 und der BBR 109 Stand 07/06 Synopse der BBR 109 Stand 01/03 und der BBR 109 Stand 07/06 BBR 109 Stand 01/03 Neue BBR 109 Stand 07/06 Erster Absatz Der Versicherungsschutz für die im Antrag beschriebene Tätigkeit wird auf Grundlage

Mehr

M e r k b l a t t. Als Versicherungsbetreuer des DiCV Würzburg informieren wir nachstehend über pauschale Versicherungslösungen:

M e r k b l a t t. Als Versicherungsbetreuer des DiCV Würzburg informieren wir nachstehend über pauschale Versicherungslösungen: Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V. Martina König Franziskanergasse 3 97070 Würzburg Tel.: 0931-38666742 Fax: 0931-38666741 E-Mail: martina.koenig@caritas-wuerzburg.de Für Sie zuständige Zentrale

Mehr

HAF TPFLICHTVERSICHERUNG

HAF TPFLICHTVERSICHERUNG LEISTUNGSÜBERSICHT 02/2014 HAF TPFLICHTVERSICHERUNG VERSICHERUNGSUMFANG VERSICHERTE DECKUNGSSUMMEN (DS): pauschal pauschal > VS für Personen / Sachschäden > VS für Vermögensschäden > Vorsorgeversicherung

Mehr

(Umwelthaftpflicht-Basisversicherung)

(Umwelthaftpflicht-Basisversicherung) Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich Erläuterungen zu den Besonderen Bedingungen

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Risikobeschreibungen und Besondere Bedingungen für private Haftpflichtrisiken (VEMA 4) (VEMA BBR Stand 01/2010)

Risikobeschreibungen und Besondere Bedingungen für private Haftpflichtrisiken (VEMA 4) (VEMA BBR Stand 01/2010) Risikobeschreibungen und Besondere Bedingungen für private Haftpflichtrisiken (VEMA 4) (VEMA BBR Stand 01/2010) 1 Versicherte Person 2 Umfang des Versicherungsschutzes 3. Obliegenheitsverletzungen 4. Befriedigung

Mehr

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz. Klauseln zu den VGB 2000 (Wohnflächenmodell) 7100 (VGB 2000 Wohnfläche) Versicherte Gefahren und Schäden 7160 (VGB 2000 Wohnfläche) Überspannungsschäden durch Blitz 1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000

Mehr

Deckungskonzept für den Einzelhandel. Schutz für Betriebe. Tarif & Einschlüsse. www.volkswohl-bund.de

Deckungskonzept für den Einzelhandel. Schutz für Betriebe. Tarif & Einschlüsse. www.volkswohl-bund.de V E R S I C H E R U N G E N Deckungskonzept für den Einzelhandel Tarif & Einschlüsse Schutz für Betriebe www.volkswohl-bund.de Das Deckungskonzept für den Einzelhandel Der Kundenkreis: Bäckerei (mit Stehcafé)

Mehr

Abkürzungsverzeichnis Vorbemerkungen 1. Erster Teil: Haftpflichtrecht 5

Abkürzungsverzeichnis Vorbemerkungen 1. Erster Teil: Haftpflichtrecht 5 VII Abkürzungsverzeichnis Vorbemerkungen 1 Erster Teil: Haftpflichtrecht 5 A. Haftpflicht nach dem BGB 7 1. Gesetzliche Haftpflicht aus unerlaubten Handlungen (Deliktshaftung) 7 a) Allgemeine Haftpflichtgrundsätze

Mehr

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat-Haftpflichtversicherung BBV-Haftpflicht-Police OPTIMAL (BBR PHV 2009 Standard)

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat-Haftpflichtversicherung BBV-Haftpflicht-Police OPTIMAL (BBR PHV 2009 Standard) Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat-Haftpflichtversicherung BBV-Haftpflicht-Police OPTIMAL (BBR PHV 2009 Standard) - Stand 01.07.2009 - Inhalt Seite 1. Versicherte Risiken 2 2. Versicherte

Mehr

Prämienzahlweise. jährlich Jahresprämie EUR 684,50. Vom 07.10.2010 an wird Versicherungsschutz im folgenden Umfang gewährt:

Prämienzahlweise. jährlich Jahresprämie EUR 684,50. Vom 07.10.2010 an wird Versicherungsschutz im folgenden Umfang gewährt: Versicherungsnehmer/in IIIDI GERLING HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG Betrieb Standort Hannover Firmen Postfach 21 27, 30021 Hannover Sachverständigenbüro Erik Schneider Gerhart-Hauptmann-Str. 15

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Assekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911.

Assekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. Assekuranzbericht Praxis Dr. Max Mustermann Stand: 18.04.2008 s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 info@ssp-online.de www.ssp-online.de Firmenverträge Vertragsnummer

Mehr

Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete?

Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Absicherungsmöglichkeiten durch Versicherungsschutz Agenda Wer braucht welchen Versicherungsschutz? der Forsteigentümer/Pächter

Mehr

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung Wenn Unachtsamkeit teuer wird Vorschlag für Max Muster Beratung durch: Heinrich GmbH Versicherungsmakler Uerdinger Str. 400 47800 Krefeld Tel.: 02151 / 6446680 Fax: 02151

Mehr

Produktbeschreibung Heilwesen Niedergelassene / Freiberuflich tätige Ärzte + Zahnärzte (1)

Produktbeschreibung Heilwesen Niedergelassene / Freiberuflich tätige Ärzte + Zahnärzte (1) Produktbeschreibung Heilwesen Niedergelassene / Freiberuflich tätige Ärzte + Zahnärzte (1) (Kurzübersicht über das Deckungskonzept optionale Deckungserweiterungen) Grundversicherungssumme: 5.000.000 EUR

Mehr

Schadenanzeige Haftpflichtversicherung

Schadenanzeige Haftpflichtversicherung Versicherer Versicherungsschein-Nr. Schaden-Nr. Versicherungsnehmer Name, Vorname Straße PLZ, Wohnort Telefon-Nr. E-Mail Sollte einmal der Platz nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein gesondertes Blatt

Mehr

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht AXA Versicherung AG Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht 0 0 Nr. Bei Schäden mit Beteiligung eines Luftfahrzeugs bitte die Zusätzliche Schadenanzeige bei Schäden im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen beifügen!

Mehr

Sie arbeiten für Ihren Erfolg wir arbeiten für Ihre Sicherheit Absicherung und Zukunftsvorsorge aus einer Hand

Sie arbeiten für Ihren Erfolg wir arbeiten für Ihre Sicherheit Absicherung und Zukunftsvorsorge aus einer Hand Sie arbeiten für Ihren Erfolg wir arbeiten für Ihre Sicherheit Absicherung und Zukunftsvorsorge aus einer Hand Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Umfassend geschützt: mit der DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung

Mehr

Badische Versicherungen

Badische Versicherungen BGV Badische Versicherungen Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband Badische Allgemeine Versicherung AG A Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von

Mehr

Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige

Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige Leistungen Smart* Komfort** Prestige*** Deckungssumme (DS) 7.5 Mio. EUR 15 Mio. EUR 20 Mio. EUR je geschädigter Person

Mehr

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte

Mehr

Privathaftpflicht- Versicherung. Alles bestens. nv privatpremium. nv privatmax. 4.0. nv privatspar 4.0

Privathaftpflicht- Versicherung. Alles bestens. nv privatpremium. nv privatmax. 4.0. nv privatspar 4.0 Privathaftpflicht- Versicherung Alles bestens. nv privatpremium nv privatmax. 4.0 nv privatspar 4.0 Schnelle Bearbeitung im Schadenfall! Kurz mal nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Eine kleine

Mehr

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Verwaltungsberufe im öffentlichen Dienst best intention -DHVV-2001-Standard *1

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Verwaltungsberufe im öffentlichen Dienst best intention -DHVV-2001-Standard *1 Im Ostholz 25-25a, 44879 Bochum Telefon: (0234) 94 69 7-0 Telefax: (0234) 47 50 05 Internet: http://www.b-i.de email: best-intention@b-i.de Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV

Mehr

Lösungen für Landesschützenverbände Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen

Lösungen für Landesschützenverbände Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Lösungen für Landesschützenverbände Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Vereinbarungen zur Erweiterung der Sportversicherungsverträge für den Westfälischen Schützenbund e.v. Stand: 01.01.2005

Mehr

wog %d4z_ Michael Westkamp GENERALI PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter,

wog %d4z_ Michael Westkamp GENERALI PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter, 50411 Köln www.amv.de PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter, gerne informieren wir Sie über die Änderungen zu Ihrer PRIVATVERSICHERUNG. Sie erhalten heute einen Nachtrag

Mehr

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter

Mehr

2.1 Ehegatten die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners * des Versicherungsnehmers.

2.1 Ehegatten die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners * des Versicherungsnehmers. BESONDERE BEDINGUNGEN UND RISIKOBESCHREIBUNGEN ZUR PRIVAT- UND PRIVATEN TIERHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG 1. Privat-Haftpflichtversicherung Sofern im Versicherungsschein angeschrieben, ist für die darin

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren Unverbindliche Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung

Mehr

Bestehende Versicherungen

Bestehende Versicherungen Bestehende Versicherungen Informationen über pauschale Versicherungslösungen Zur gesetzlichen Unfallversicherung, Haftpflicht- und Dienstreise- Fahrzeugversicherung für die dem Caritasverband für die Diözese

Mehr

Transportversicherung

Transportversicherung Transportversicherung Zusatzbedingungen (ZB) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Verkehrshaftungen (Spediteurhaftpflicht gemäss ABVH Spediteure 2008) Frachtführerhaftpflicht Ausgabe

Mehr

I. Haus- und Grundbesitzer

I. Haus- und Grundbesitzer Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für Haus- und Grundbesitzer Halter von Tieren Lehrer und Erzieher Polizei- und Zollbeamte Halter von Booten für private Zwecke Formular 3036 Stand 01.06.2012

Mehr

Besondere Bedingungen zur Dienst-Haftpflichtversicherung in der Kompakt-Versicherung (KP Dienst-HV)

Besondere Bedingungen zur Dienst-Haftpflichtversicherung in der Kompakt-Versicherung (KP Dienst-HV) (Stand 01/2015) Inhaltsverzeichnis 1 Was enthalten die Allgemeinen Bestimmungen?... 2 2 Welcher Deckungsumfang besteht?... 2 2.1 Auslandsschäden... 2 2.2 Datenschutzverletzungen... 2 2.3 Abhandenkommen

Mehr

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Schadennummer Versicherungsnehmer/in ( und Anschrift) Versicherungsnummer Beruf Telefon privat Telefon dienstlich Sparte % Maschinen % Elektronik

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g

G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g auf Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Deutschen Verein für Vermessungswesen (DVW) Landesverein Bayern e. V. I. Vertragsnummer HV 100056/0100

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Gothaer Haftpflichtversicherungen

Gothaer Haftpflichtversicherungen Deckungssummen Personenschäden 5 Mio EUR pauschal für 20 Mio EUR pauschal für 50 Mio EUR pauschal für Sachschäden Personen-, Sach- und Personen-, Sach- und Personen-, Sach- und Vermögensschäden Vermögensschäden

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung (BBR 1)

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung (BBR 1) Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung (BBR 1) für Privatpersonen, private Tierhalter, Halter von Wassersportfahrzeugen, Lehrer, Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst und

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Versicherungsschutz im Ehrenamt - mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen

Versicherungsschutz im Ehrenamt - mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen Versicherungsschutz im Ehrenamt - mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen Hessische Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung setzen bundesweit Maßstäbe! 1 Referent: Dietrich Blank

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen.

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen. Private Haftpflichtrisiken Einleitende Hinweise für Vermittler Haftung Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle,

Mehr

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN 1/6 VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN In den vergangenen Jahren haben wir unsere Yacht-Kasko-Bedingungen den Wünschen unserer Kunden und den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Sie erhalten

Mehr

Versicherungsschutz für Energieberater. Netzwerktreffen des Projektes Mittelstand für Energieeffizienz 11.02.2015

Versicherungsschutz für Energieberater. Netzwerktreffen des Projektes Mittelstand für Energieeffizienz 11.02.2015 Versicherungsschutz für Energieberater Netzwerktreffen des Projektes Mittelstand für Energieeffizienz 11.02.2015 Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand 1.3.1 Energieberatung

Mehr

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Lehrer im öffentlichen Dienst best intention -DHVL-2001-Standard *1

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Lehrer im öffentlichen Dienst best intention -DHVL-2001-Standard *1 Im Ostholz 25-25a, 44879 Bochum Telefon: (0234) 94 69 7-0 Telefax: (0234) 47 50 05 Internet: http://www.b-i.de email: best-intention@b-i.de Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV

Mehr