Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den Arbeit und Frauen Tel.: I A 12
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- Maya Braun
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1 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den Arbeit und Frauen Tel.: I A 12 An die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Ideenmanagement 59. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen vom Kapitel Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Prämien für besondere Leistungen Ansatz 2007 (Entwurf des Haushaltsplans 2006/2007): Ansatz 2006 (Entwurf des Haushaltsplans 2006/2007): Ansatz 2005: 100 Ist 2004: 0 Ist 2005 (per ): 0 Der Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen wird aufgefordert, dem Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 13 am 14. September 2005 einen Bericht zu was und in welcher Höhe prämiert wird und wie viele Prämien bisher ausgezahlt wurden vorzulegen. Hierzu wird berichtet: Die Grundlage für das Berliner Ideenmanagement bildet die von der Senatsverwaltung für Inneres herausgegebene und von Herrn Senator Wolf angebotene Verwaltungsvorschrift für das Berliner Ideenmanagement II vom 21. März Diese ist als Anlage beigefügt. Das Berliner Ideenmanagement ist ein Baustein des Qualitätssicherungssystems gem. 7 VGG. Es dient der kontinuierlichen Einbeziehung der Erfahrungen und des Detailwis-
2 2 sens jeder/jedes einzelnen Beschäftigten zur wirtschaftlichen, wirksamen und bürgerorientierten Aufgabenerledigung. Danach müssen Qualitätsvorschläge konkrete Probleme oder Anregungen für Verbesserungen aufzeigen. Sie werden von der jeweils verantwortlichen Dienststelle auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. In der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen wurden seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift für das Berliner Ideenmanagement II insgesamt 38 Qualitätsvorschläge eingereicht. Davon wurden - 10 Qualitätsvorschläge an die zuständige Fachverwaltung abgegeben - 24 Qualitätsvorschläge abgelehnt - 4 Qualitätsvorschläge umgesetzt und prämiert. Für die umgesetzten Qualitätsvorschläge wurden Prämien in Höhe von insgesamt 67,50 EURO gewährt. Ich bitte, den Berichtsauftrag damit als erledigt anzusehen. In Vertretung Susanne A h l e r s... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
3 Anlage zum Schreiben an den Ausschuss Senatsverwaltung für Inneres R VR 2 Gs Frau Gers Verwaltungsvorschriften für das Berliner Ideenmanagement II vom 21. März 2000 Qualitätsbörse bei der Senatsverwaltung für Inneres Fernruf: , intern Anlage Auf Grund des 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: 1. Grundsätze Das Berliner Ideenmanagement ist ein Baustein des Qualitätssicherungssystems gem. 7 VGG 1. Es dient der kontinuierlichen Einbeziehung der Erfahrungen und des Detailwissens jedes einzelnen Beschäftigten zur wirtschaftlichen, wirksamen und bürgerorientierten Aufgabenerledigung. Es bietet allen Beschäftigten die Chance, durch Qualitätsvorschläge aktiv an Veränderungsprozessen mitzuwirken und an den erzielten Verbesserungen beteiligt zu werden. Durch diese Verwaltungsvorschriften wird der grundsätzliche Umgang mit Qualitätsvorschlägen der Beschäftigten, durch die Produktqualitäten, Geschäftsprozesse und die Zusammenarbeit im Interesse der Berliner Verwaltung und der Bürger/innen, als ihre Kunden, verbessert werden, verbindlich geregelt. Weitergehende Detailregelungen sind durch die Dienststellen festzulegen. Die Dienststellen stellen die zügige Behandlung sowie unverzügliche Umsetzung der Qualitätsvorschläge sicher und arbeiten konstruktiv zusammen. Die bei der Senatsverwaltung für Inneres für den berlinweiten Informationsaustausch eingerichtete Qualitätsbörse berät und unterstützt alle Dienststellen beim Aufbau und der Durchführung des Berliner Ideenmanagements. Die einzelnen Leistungen der Qualitätsbörse sind in einem Servicekatalog verankert. 2. Handlungsverantwortung Die Führungskräfte sind zur Förderung und Unterstützung der Beschäftigten bei der Entwicklung von Qualitätsvorschlägen und deren Umsetzung verpflichtet. Zu ihrer Unterstützung ist in jeder Dienststelle mindestens ein/e Ansprechpartner/in zu benennen, der das Berliner Ideenmanagement betreut. Die Aufgaben der Ansprechpartner/innen sind in einem einheitlichen Anforderungsprofil festgelegt. Die Beschäftigtenvertretungen sind zur beratenden Mitwirkung einzubeziehen. 1 Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz VGG vom 17. Mai 1999 Verwaltungsvorschriften für das Berliner Ideenmanagement II Seite 1 von 3
4 3. Teilnahme/ Bezugsbereich Alle Beschäftigten der Berliner Verwaltung können für jeden Verwaltungsbereich Qualitätsvorschläge einreichen. Diese können sowohl eigene als auch fremde Aufgabengebiete betreffen. Qualitätsvorschläge sind dem/r Ansprechpartner/in der eigenen Dienststelle zuzuleiten. Diese/r sorgt für die Meldung des Vorschlages an die Qualitätsbörse bzw. bei nicht bestehender Zuständigkeit für die Weiterleitung an die verantwortliche Dienststelle. Sind für einen Qualitätsvorschlag mehrere Dienststellen verantwortlich, einigen sich diese über die Federführung. 4. Gegenstand/ Prüfung Jeder Qualitätsvorschlag muss ein konkretes Problem oder eine Anregung aufzeigen. Inhaltsgleiche (innerhalb von 3 Jahren) oder nicht neue Anregungen gelten in diesem Sinne nicht als Qualitätsvorschlag. Qualitätsvorschläge werden zügig von der verantwortlichen/ federführenden Organisationseinheit geprüft. Für die Prüfung können von den Dienststellen Kriterien und Fristen vorgeben werden. Enthält der Qualitätsvorschlag keine umsetzungsfähige Lösung, ist bei entsprechender Themenkomplexität ein Qualitätszirkel in Abstimmung mit der verantwortlichen Organisationseinheit zu initiieren. 5. Entscheidung Über die Annahme oder Ablehnung eines Qualitätsvorschlags einschließlich der Honorierung entscheidet ein Qualitätsgremium. Das Qualitätsgremium hat seine Entscheidung bei einer Annahme transparent darzulegen und bei einer Ablehnung für die Betroffenen nachvollziehbar zu begründen. Das Qualitätsgremium entscheidet abschließend über mögliche Einwände. Die konkrete Besetzung und Aufgabenwahrnehmung des Qualitätsgremiums ist von den Dienststellen festzulegen. Die Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen [Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom Juli 1957](BGBl. I S. 756/ GVBl. S. 869) und gebotene Beteiligungen der Beschäftigtenvertretungen [insbesondere Personalvertretungsgesetz -PersVG- Berlin vom Juli 1974] (GVBl. S. 1669) in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt. 6. Umsetzung Die betroffenen Organisationseinheiten sind zur unverzüglichen Umsetzung angenommener Qualitätsvorschläge verpflichtet. Die Umsetzung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Qualitätsvorschläge aus anderen Dienststellen sind auf ihre Übernahmefähigkeit zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen. 7. Anerkennung Die Teilnahme der Beschäftigten am Berliner Ideenmanagement ist in geeigneter Weise zu würdigen. Die Anerkennung ist von der Dienststellenleitung auszusprechen. Verwaltungsvorschriften für das Berliner Ideenmanagement II Seite 2 von 3
5 8. Honorierung Umgesetzte Qualitätsvorschläge sind mit Geldprämien, Sachprämien oder einem Freizeitausgleich in angemessener Höhe zu honorieren. Als umgesetzt gelten auch von anderen Dienststellen übernommene Qualitätsvorschläge, die auf die besonderen Gegebenheiten angepasst wurden. Die Gewährung von Prämien für Qualitätsvorschläge, die sich nicht verwirklichen lassen, liegt im Ermessen der Dienststelle. Prämienberechtigt sind alle an der Lösungserarbeitung beteiligten Beschäftigten, sofern kein konkreter dienstlicher Auftrag vorlag und der Vorschlag nicht eigenverantwortlich umgesetzt werden konnte. Als prämienberechtigte Qualitätsvorschläge aus dem eigenen Aufgabengebiet gelten daher nur solche, zu deren Erfüllung der/ die Beschäftigte nicht bereits dienstlich verpflichtet ist. Die benannten Ansprechpartner/innen sind nicht prämienberechtigt. Wurden durch die Umsetzung des Qualitätsvorschlages berechenbare Einsparungen erzielt, ist eine Geldprämie von mindestens 20% der erzielten Nettoeinsparungen eines Jahres zu gewähren. Die Ermittlung von Prämien oder Freizeitausgleich für Vorschläge, die keine berechenbaren Einsparungen erbringen, erfolgt über einen von den Dienststellen festzulegenden Prämienplan. Ein Freizeitausgleich kann nur für Beschäftigte der eigenen Dienststelle gewährt werden. 9. Wirksamkeit Die Wirksamkeit dieser Verwaltungsvorschriften wird im zweijährlichen Abstand von der Qualitätsbörse überprüft. 10. In-Kraft-Treten Diese Verwaltungsvorschriften treten am 22. März 2000 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 21. März 2010 außer Kraft. Verwaltungsvorschriften für das Berliner Ideenmanagement II Seite 3 von 3
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