Zur Bewertung der bisherigen E-Government - Angebote
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- Gregor Schmid
- vor 8 Jahren
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1 Zur Bewertung der bisherigen E-Government - Angebote 19. Berliner Anwenderforum E-Government am 19. und 20. Februar Peter Klinger 1
2 Drei Fragen: Braucht E-Government ein Gesetz? Braucht die deutsche Verwaltung E-Government? Förderung das Gesetz E-Government? Peter Klinger 2
3 Braucht E-Government ein Gesetz? Peter Klinger 3
4 E-Government in Deutschland 2013 Informations - E-Government, einfache elektronische Kommunikation, PDF Interaktionen, kaum Transaktionsservices, Prozessketten Fehlanzeige Medienbruch ist Standard Hochkomplexe Regelungen und Techniken zum Schriftformersatz mit Null Verbreitungsgrad (ca QES bei 82 Mio Einwohnern) Ambitionierte Nationale E-Government-Strategie (NEGS): Das Deutsche E-Government erreicht bis 2015 einen Spitzenplatz in Europa Peter Klinger 4
5 Einordnung in das Reifegradmodell: Unterstützung angebotsorientierter Dienste Angebotsorientierung (E-Bürgerservice) Reifegrad IT-Umsetzung Kundenspez./ proaktive Dienste Online Transaktionen Internetseite, CMS +: Formularserver +: Online Portal, VPS, Web-Mail, E-Workflow, +: E-Payment, Warenkorb, Anwendungs- Integration (ESB), Verzeichnisdienste Q-E-Sig, eid, Mehrwert E-Gov-Framework +: CRM, Nutzerkonto, Prozessketten, FO-/BO, Shared Services +40% +60% Prozesseffizienz Zweiseitige Interaktion Kommunen +20% Einseitige Interaktion State of the art Information IT-Umsetzung Quelle: b.i.t.consult GmbH Peter Klinger 5
6 Einige E-Government Hindernisse Der Föderalismus Jeder macht was er will, keiner was er soll! Mangelnde Standardisierung XÖV ist lediglich ein Reparaturbetrieb Gesetze sind nicht E-Government fähig Schriftformerfordernisse und gefühlte Schriftformerfordernisse Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten Bislang fehlende digitale Identität Peter Klinger 6
7 Braucht die deutsche Verwaltung E-Government? Peter Klinger 7
8 Herausforderungen Die kommunalen Herausforderungen Treiber für Verwaltungsprozessreorganisation Haushaltskonsolidierung Ressourcenverbrauchskonzept aus NKF Finanz- /Wirtschafts -krise 2 Demografieprobleme Tarifvertrag Zwang zu Skaleneffekten Prozessorientierung der Gemeinden Netzwerk- Kommune Europäische DL-Richtlinien Neue Aufgaben Peter Klinger 8
9 Altersstruktur deutscher Kommunalverwaltungen Peter Klinger 9
10 Demografie der kommunalen Beschäftigten in NRW Bei den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbänden sind im Jahre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt gewesen. Davon sind Beschäftigte (34 %) 50 Jahre und älter und scheiden damit in absehbarer Zeit aus. Die Zahl der unter 30 jährigen liegt demgegenüber nur bei (ca. 11 %). Durch die kommunale Beschäftigtendemografie, werden in absehbarer Zeit große Teile des kommunalen Personalkostenbudgets frei, da personelle Ausgleiche wegen der Haushaltskonsolidierung nur in Ausnahmefällen zu erwarten sein werden. (Quelle: IT NRW; Personal der öffentlichen Verwaltung in NRW 2010, S. 91 ff) Peter Klinger 10
11 Auswirkungen der Demografie auf das Personalkostenbudget Beschäftige x = ca. 3.8 Milliarden schrittweise jährliche Verringerung des Personalkostenbudgets in den nächsten 15 Jahren, nur durch altersbedingtes Ausscheiden, ohne Berücksichtigung der normalen Fluktuationsrate bei den Kommunen in NRW. Daraus ergibt sich zwangsläufig folgende Frage: Wie kann es gelingen, einen Teil der entfallenden Personalkosten für neue Rationalisierungsmaßnahmen und einen anderen Teil für die Haushaltskonsolidierung zu aktivieren, ohne dass ganze Dienstleistungs-Bereiche mangels Beschäftigter nicht mehr wahrgenommen werden können, bzw. Bürger- und Kunden-Service nicht mehr stattfinden? Peter Klinger 11
12 Demografie der Beschäftigten einer westf. Großstadt Unter 30 Jahren: 455 = ca. 9 % Jahre: = ca. 49 % 50 und älter: 2090 = ca. 42 % Auswirkungen auf das Personalkostenbudget der Stadt: Beschäftigte x = ca. 79 Mio schrittweise Verringerung des Personalkostenbudgets ohne Berücksichtigung der normalen jährlich Fluktuation Peter Klinger 12
13 Eine Antwort: Durch Aktivierung von Organisations- und Technikreserven Neumodellierung und Standardisierung kommunaler Unterstützungs- und Produkterstellungsprozesse (Geschäftsprozessmanagement) Konsequente Nutzung der durch das E-Government - Gesetz ermöglichten rechtssicheren Gestaltung von E-Government - Services mit dem elektronischem Identitätskennzeichen (eid) / De.Mail im Internet / Intranet everwaltungsarbeit (eakte, eworkflow, ezusammenarbeit) Vermittlung des dazu notwendigen Wissens an die Beschäftigten, um diese für die Mitarbeit bei der Gestaltung optimierter Verwaltungsprozesse zu gewinnen Verändertes kommunales Produktionsmodell gekennzeichnet durch Interkommunale Zusammenarbeit, Shared Service-Center und Front- / Backoffice- Organisation Peter Klinger 13
14 Transformationspotentiale durch Organisation und E-Government 4. Stufe: Neues Kommunales Produktionsmodell Front- und Backoffice-Organisation / Netzwerkverwaltung Shared Services auf der Basis standardisierter Verwaltungsprozesse 3. Stufe: Plus E-Government Modellierung von E-Governmentfunktionen in den Prozessen, Verschmelzung digitalisierter Prozesse mit den manuellen, Verlagerung von Arbeiten auf die Nutzer, Bildung Nutzergruppen, SB-Services durch eid 2. Stufe: Plus everwaltungsarbeit Dokumentenmanagement / Archivierung E-Vorgangsbearbeitung, E Workflows, Scannen / Digitalisieren, Outputmanagement 1. Stufe: Verwaltungsprozessoptimierung /GPM Optimierter Einsatz Büroautomation und Fachverfahren, Entbürokratisierung, Schnittstellenminimierung, Lauf- und Liegezeitenverkürzung, Personalbemessung Gewerbe anmeldung Antrag erstellen Handelsregisterauszug erstellen Handwerkerkarte ausstellen Gewerbe anmeldung Antrag annehmen Handwerkerkarte GZR beantragen BZR beantragen Erteilen von Konzessionen/ Erlaubnissen Gewerbe anmeldung bearbeiten HR-Auszug außerhalb von NRW Gewerbezentral registerauskunft Amtliches Führungszeugnis Konzession / Erlaubnis Gewerbe anmeldung aushändigen Amtsgericht IHK Gewerbemeldestelle Ordnungsamt Ordnungsamt Gewerbemeldestelle Gewerbe ummelden Gewerbe abmelden Peter Klinger 14
15 Fördert das Gesetz E-Government? Peter Klinger 15
16 Die wichtigsten Regelungen des E-Government-Gesetzes: Schriftformerfordernis ( 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz) eid aus neuem Personalausweis und D ersetzen Schriftform. Ein Web-Formular gilt als unterschrieben, wenn eid eingesetzt wird, eine D , wenn diese als absenderbestätigt übermittelt wird. Jede Verwaltung hat einen elektronischen Zugang zu eröffnen Elektronische Bezahlmöglichkeiten im Internet sind anzubieten Nachweise / Antragsunterlagen können elektronisch übermittelt werden Mit Einwilligung der Bürger kann ein Nachweis direkt von der Behörde A bei der Behörde B angefordert werden Die Behörden des Bundes sollen ihre Akten elektronisch führen Dateien statt Papier Papieroriginale sind nach einer Frist zu vernichten Neue IT-Verfahren werden erst nach Prozessoptimierung eingeführt Peter Klinger 16
17 Offene Punkte Bisherige Bundesratsberatungen Kein verpflichtender elektronischer Zugang; Doppelstrukturen; Nicht finanzierbar, deshalb Konnexitätsforderung; Technikneutralität; Verabschiedung und Inkrafttreten unklar Übertragung der Vorschriften auf die kommunale Ebene durch unterschiedliche Landes - E-Government - Gesetze (Führen Gemeinden und Gemeindeverbände Bundesrecht aus gilt dieses Gesetz, wenn ihnen die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen worden sind.) Zur Erinnerung: Wie formuliert es die NEGS: Das Deutsche E-Government erreicht bis 2015 einen Spitzenplatz in Europa Peter Klinger 17
18 Es gibt auch Lichtblicke: Peter Klinger 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihre Ansprechpartner: Peter Klinger Dipl. Verwaltungswirt Betriebsleiter a D. des Hagener Betriebes für Informationstechnologie. Peter.Karl.Klinger@t-online.de Peter Klinger 19
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