NÖ Bestattungsgesetz 2007
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- Martina Haupt
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1 Informationsveranstaltung NÖ Bestattungsgesetz Teil Grabstellengebühren und Bestattungsgebühren Referent: Mag. Herbert Hubmayr 1
2 Grabstellen- und Bestattungsgebühren Bisher geregelt in 1-13 NÖ Friedhofsbenützungs- und gebührengesetz 1974 (außer Kraft getreten am ) 2
3 Grabstellen- und Bestattungsgebühren Neu geregelt in NÖ Bestattungsgesetz 2007 (in Kraft getreten am ) 3
4 Grabstellen- und Bestattungsgebühren Wichtigste Änderungen - Wegfall des Auswärtigenzuschlages - Wegfall von Grabdenkmalgebühren 4
5 Grabstellen- und Bestattungsgebühren Ermächtigung zur Gebühreneinhebung 34 Gemeinderat kann Gebühreneinhebung für von der Gemeinde betriebene Bestattungsanlagen beschließen 5
6 Grabstellen- und Bestattungsgebühren Gebührenordnung 34 Gemeinderat hat Gebührensätze mit Verordnung zu regeln. Bisherige Friedhofsgebührenordnungen bleiben aufrecht. Gebührensätze für weggefallene Gebührentatbestände sind unanwendbar. 6
7 Grabstellen- und Bestattungsgebühren Gebührenfestsetzung und - einhebung 41 Behördliche Aufgabe des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde. 7
8 Grabstellen- und Bestattungsgebühren Behördenzuständigkeiten Nach NÖ Gemeindeordnung 1973: I. Instanz: Bürgermeister II. Instanz: Gemeindevorstand 8
9 Grabstellen- und Bestattungsgebühren Behördenzuständigkeiten bei Zahlungserleichterung und Nachsicht Nach NÖ Gemeindeordnung 1973: I. Instanz: Gemeindevorstand II. Instanz: Gemeinderat Nicht mehr Bürgermeister (wie bisher)! 9
10 Grabstellen- und Bestattungsgebühren Gebührenarten 35 - Grabstellenbenützungsgebühren (Grabstellengebühr, Verlängerungsgebühr) - Benützungsgebühr für Leichenkammer/Aufbahrungshalle - Einäscherungsgebühr - Beerdigungsgebühr, Enterdigungsgebühr 10
11 Grabstellengebühr Tatbestand 36 Für die (bescheidmäßige) Begründung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle 11
12 Grabstellengebühr Berechnung Nach Gebührensatz der Gebührenordnung! Unterschiedliche Gebührensätze möglich je nach - Grabart (z.b. Erdgrab, Gruft) - Belagsgröße (z.b. Einzelgrab, Familiengrab) - Lage des Grabes (z.b. Reihengrab, Eckgrab, Randgrab) 12
13 Grabstellengebühr Gebührenschuld 38 Mit Zuweisung der Grabstelle für benützungsberechtigte Person(en) 13
14 Grabstellengebühr Festsetzung mit Abgabenbescheid ( 150 NÖ AO) Fälligkeit 1 Monat nach Bescheidzustellung ( 159 NÖ AO) 14
15 Grabstellengebühr Rückerstattung 39 Bei vorzeitigem Verzicht auf Benützungsrecht an unbelegter Grabstelle anteilige Erstattung Beispiel: 10-jähriges Benützungsrecht bis Ende 2011, Verzicht 2007, Rückerstattung 40 % der entrichteten Gebühr 15
16 Verlängerungsgebühr Tatbestand 36 Für die Verlängerung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle Mögliche Anlässe: - Weitere Belegung der Grabstelle - Zeitablauf der Benützungsdauer 16
17 Verlängerungsgebühr Berechnung Nach Gebührensatz der Gebührenordnung! Unterschiedliche Gebührensätze möglich wie bei Grabstellengebühr! Gebührensatz der Verlängerungsgebühr darf nicht höher sein als Grabstellengebühr für selbe Grabstelle! 17
18 Verlängerungsgebühr bei weiterer Belegung Verlängerung des Benützungsrechtes mit der weiteren Belegung auf weitere 10 Kalenderjahre Beispiel: Benützungsrecht lt. Bescheid bis Ende 2011, weitere Belegung 2007 Verlängerung des Benützungsrechts bis Ende
19 Verlängerungsgebühr bei weiterer Belegung Gebührenschuld 38 Mit weiterer Belegung der Grabstelle für benützungsberechtigte Person(en) 19
20 Verlängerungsgebühr bei weiterer Belegung Berechnung 36 Nach Gebührensatz der Gebührenordnung, jedoch nur anteilig im Ausmaß der Verlängerung! Das heißt: Voller Gebührensatz (100 %) bei Verlängerung um 10 Kalenderjahre, bei kürzerer Verlängerungsdauer 10 % davon je Kalenderjahr. 20
21 Verlängerungsgebühr bei weiterer Belegung Berechnung 36 Nach Gebührensatz der Gebührenordnung, jedoch nur anteilig im Ausmaß der Verlängerung! Beispiel: Benützungsrecht lt. Bescheid bis Ende 2011, weitere Belegung 2007, Verlängerung des Benützungsrechts um 6 Jahre bis Ende 2017 Anteilige Verlängerungsgebühr 60 % des Gebührensatzes! 21
22 Verlängerungsgebühr bei weiterer Belegung Festsetzung mit Abgabenbescheid ( 150 NÖ AO) Fälligkeit 1 Monat nach Bescheidzustellung ( 159 NÖ AO) 22
23 Verlängerungsgebühr bei Zeitablauf Verlängerung des Benützungsrechtes Schriftliche Verständigung des(der) Benützungsberechtigten mindestens 6 Monate vor dem Zeitablauf! 23
24 Verlängerungsgebühr bei Zeitablauf Verlängerung des Benützungsrechtes mit Entrichtung der Verlängerungsgebühr vor dem Zeitablauf um weitere 10 Kalenderjahre Entrichtung gilt als Selbstbemessung! 24
25 Verlängerungsgebühr bei Zeitablauf Gebührenschuld 38 Sofern Verlängerungsgebühr entrichtet wird, mit dem Zeitablauf (31.12., Uhr) Gebührenschuldner Benützungsberechtigte(r) 25
26 Verlängerungsgebühr bei Zeitablauf Festsetzung - durch Entrichtung (=Selbstbemessung) - bei Entrichtung in unrichtiger Höhe mit Abgabenbescheid ( 153 NÖ AO) Fälligkeit mit dem Zeitablauf (31.12., Uhr) 26
27 Verlängerungsgebühr bei Zeitablauf Verlängerungsgebühr nicht vor Zeitablauf entrichtet Nachweisliche Verständigung (RSb) des/der Benützungsberechtigten mit Nachfrist von 1 Monat 27
28 Verlängerungsgebühr bei Zeitablauf - Entrichtung innerhalb der Nachfrist gilt als rechtzeitige Entrichtung (Verlängerung, Selbstbemessung) - Keine Entrichtung innerhalb der Nachfrist: Ende des Benützungsrechts, Heimfall der Grabstelle 28
29 Benützungsgebühr für Leichenkammer/Aufbahrungshalle Tatbestand 37 Für die Benützung der Leichenkammer oder Aufbahrungshalle 29
30 Benützungsgebühr für Leichenkammer/Aufbahrungshalle Berechnung Nach Tagen zum Gebührensatz der Gebührenordnung! Beispiel: Aufbahrung ab Freitag, Beerdigung am Montag, 4 Tage zu berechnen! 30
31 Benützungsgebühr für Leichenkammer/Aufbahrungshalle Gebührenschuld 38 Mit Beginn der Benützung der Leichenkammer/Aufbahrungshalle für jene Person, die für Bestattung Vorsorge getragen hat 31
32 Benützungsgebühr für Leichenkammer/Aufbahrungshalle Festsetzung mit Abgabenbescheid ( 150 NÖ AO) Fälligkeit 1 Monat nach Bescheidzustellung ( 159 NÖ AO) 32
33 Einäscherungsgebühr Tatbestand 37 Für die Einäscherung einer Leiche in einer Feuerbestattungsanlage der Gemeinde 33
34 Einäscherungsgebühr Berechnung Nach dem Gebührensatz der Gebührenordnung! 34
35 Einäscherungsgebühr Gebührenschuld 38 Mit der Einäscherung für jene Person, die für Bestattung Vorsorge getragen hat 35
36 Einäscherungsgebühr Festsetzung mit Abgabenbescheid ( 150 NÖ AO) Fälligkeit 1 Monat nach Bescheidzustellung ( 159 NÖ AO) 36
37 Beerdigungsgebühr Tatbestand 37 Für die Beerdigung einer Leiche oder Urne 37
38 Beerdigungsgebühr Berechnung Nach dem Gebührensatz der Gebührenordnung! Unterschiedliche Gebührensätze nach Grabarten möglich. Für Kinderleichen Herabsetzung auf Hälfte möglich. 38
39 Beerdigungsgebühr Gebührenschuld 38 Mit der Beerdigung für jene Person, die für Bestattung Vorsorge getragen hat 39
40 Beerdigungsgebühr Festsetzung mit Abgabenbescheid ( 150 NÖ AO) Fälligkeit 1 Monat nach Bescheidzustellung ( 159 NÖ AO) 40
41 Enterdigungsgebühr Tatbestand 37 Für die Enterdigung einer Leiche 41
42 Enterdigungsgebühr Berechnung Nach dem Gebührensatz der Gebührenordnung! 42
43 Enterdigungsgebühr Gebührenschuld 38 Mit der Bewilligung der Enterdigung für Inhaber der Enterdigungsbewilligung 43
44 Enterdigungsgebühr Festsetzung mit Abgabenbescheid ( 150 NÖ AO) Fälligkeit 1 Monat nach Bescheidzustellung ( 159 NÖ AO) 44
45 Allgemeines - Mustergebührenordnung - für sonstige Leistungen gilt Privatrecht - Bundesgebühren - Gemeindeverwaltungsabgaben 45
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