Amtliche Bekanntmachungen

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1 Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 2013 Nr. 21 Rostock, Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement der Universität Rostock vom 27. Juni 2013 Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan Anlage 3: Diploma Supplement (Deutsch) Anlage 4: Diploma Supplement (Englisch) HERAUSGEBER DER REKTOR DER UNIVERSITÄT ROSTOCK ROSTOCK

2 Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement der Universität Rostock Vom 27. Juni 2013 Aufgrund von 2 Absatz 1 in Verbindung mit 38 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 22. Juni 2012 (GVOBl. M-V S. 208, 211) geändert wurde, und der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Rostock vom 9. Juli 2012 (Mitt.bl. BM M- V 2012 S. 740) hat die Universität Rostock folgende Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement als Satzung erlassen: sübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen II. Studiengang, Studienverlauf und Studienorganisation 3 Ziele des Studiums 4 Studienbeginn, Studienaufbau, Regelstudienzeit 5 Lehr- und Lernformen Anwesenheitspflicht 7 Zugang zu en 8 Organisation von Studium und Lehre 9 Studienberatung III. Prüfungen 10 Prüfungsaufbau und Prüfungsleistungen 11 Prüfungen und Prüfungszeiträume 12 Zulassung zur Abschlussprüfung 13 Abschlussprüfung 14 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten 15 Prüfungsausschuss und Prüfungsorganisation 1 Diploma Supplement IV. Schlussbestimmungen 17 Übergangsbestimmung 18 Inkrafttreten 1

3 Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienpläne Anlage 1.1: Prüfungs- und Studienplan (Studienbeginn Wintersemester) Anlage 1.2: Prüfungs- und Studienplan (Studienbeginn Sommersemester) Anlage 3: Diploma Supplement (Deutsch) Anlage 4: Diploma Supplement (Englisch) 2

4 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt Ziele,, Ablauf und studiengangsspezifische Regelungen für den Abschluss des forschungsorientierten Masterstudiengangs Dienstleistungsmanagement an der Universität Rostock auf Grundlage der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master)). 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Der Zugang zum Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement ist gemäß 3 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) an den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden: 1. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. 2. Als erster berufsqualifizierender Abschluss werden nur Bachelorabschlüsse in einem Studium in einem dem Masterstudiengang entsprechenden Fach mit mindestens 180 Leistungspunkten oder andere gleichwertige Abschlüsse anerkannt. 3. Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 120 Leistungspunkten oder äquivalenter Leistungen in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Methoden (inklusive Mathematik und Statistik), davon mindestens 0 Leistungspunkte in Betriebswirtschaftslehre, ist zu erbringen. (2) Der Zugang zum Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement kann, falls Zulassungsbeschränkung besteht, nur dann versagt werden, wenn ein erfolgreicher Abschluss des Masterstudiums nicht zu erwarten ist. Dabei gilt die Vermutung, dass ein erfolgreicher Abschluss des Masterstudiums nicht zu erwarten ist, wenn eines der Kriterien unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 nicht erfüllt ist, und die Bewerberin und der Bewerber weiteren Nachweise für die fach- und studiengangsspezifische Qualifikation erbracht hat, aus denen sich unter Würdigung des bildes eine positive Erfolgsprognose ableiten lässt. Gleiches gilt, wenn das erste berufsqualifizierende Studium nicht mindestens mit der Note ECTS-Grade B oder bei einem anderen Notensystem mit einer vergleichbaren Note abgeschlossen wurde.der Prüfungsausschuss kann die Einladung der Bewerberin/des Bewerbers zu einem klärenden Gespräch beschließen. Auch kann eine Zulassung unter Vorbehalt erfolgen, im Falle einer Zulassungsbeschränkung unter Beachtung von 4 Hochschulzulassungsgesetz. 3

5 II. Studiengang, Studienverlauf und Studienorganisation 3 Ziele des Studiums (1) Mit dem Abschluss des Masterstudiengangs Dienstleistungsmanagement erlangen die Studierenden den akademischen Grad Master of Science (M.Sc.). (2) Der Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement ist ein forschungsorientierter Studiengang. Er bietet auf hohem Niveau einen Überblick über die e und grundlegenden Prinzipien, Konzepte und Methoden der Betriebswirtschaftslehre mit einer speziellen Orientierung auf das Management von Dienstleistungsunternehmen, Dienstleistungsprozessen und Dienstleistungsmärkten. Die Absolventinnen/Absolventen erwerben vertiefte Fachkenntnisse in den gewählten Spezialisierungsbereichen. Sie sind in der Lage aufbauend auf den von ihnen erworbenen Kenntnissen in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorprogramm den besonderen Aufgaben und Anforderungen der Unternehmensführung in Dienstleistungsprozessen gerecht zu werden. Sie sollen darüber hinaus in der Lage sein, originelle Forschungsfragen bezüglich der Unternehmensführung in Dienstleistungsmärkten zu entwickeln und aufzuarbeiten. Weiterhin sollen die Absolventinnen/Absolventen des Masterstudiengangs Dienstleistungsmanagement die erworbenen Kompetenzen, vor allem ihre Problemlösungsfähigkeit, in ihnen unvertrauten Dienstleistungsmärkten und -kontexten anwenden und mit der in Dienstleistungsmärkten typischen Komplexität umgehen können. Sie verfügen über Lernstrategien, die es ihnen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Kompetenzen laufend auch nach Abschluss ihres Studiums selbständig zu erweitern. Neben ihrer Fachkompetenz sollen die Absolventinnen/Absolventen die Fähigkeit erlangen, Konzepte, Vorgehensweisen und Ergebnisse zu kommunizieren und im Team zu arbeiten. Sie sind in der Lage, sich in die Fachsprache angrenzender Disziplinen einzuarbeiten, um fachübergreifend kommunizieren zu können. Sie erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten zur Entwicklung von Führungsqualifikationen. Der Masterstudiengang ist zugleich ein auf eine Promotion vorbereitendes wissenschaftliches Studium für besonders geeignete Absolventinnen/Absolventen. (3) Den Studierenden des Masterstudiengangs Dienstleistungsmanagement wird empfohlen, Praktika in Einrichtungen außerhalb der Universität zu absolvieren, um berufsbezogene Fertigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs oder Teilen desselben stehen, zu erlernen. Praktika sind in der vorlesungsfreien Zeit durchzuführen. 4 Studienbeginn, Studienaufbau, Regelstudienzeit (1) Das Masterstudium Dienstleistungsmanagement kann zum Sommer- und zum Wintersemester begonnen werden. Einschreibungen erfolgen zu den von der Verwaltung der Universität Rostock jährlich vorgegebenen Terminen. Die Bewerbung erfolgt in der Regel online über das Universitätsportal oder ein dort genanntes anderes Portal. Ein Beginn zum Wintersemester wird empfohlen. (2) Der Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement wird grundsätzlich in deutscher angeboten. Einzelne Module einschließlich ihrer Modulprüfung können in englischer angeboten werden. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der jeweiligen Modulbeschreibung. Dabei ist das Modulangebot für den Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement so ausgestaltet, dass bei eingeschränkten Wahlmöglichkeiten der gesamte Studiengang ausschließlich in deutscher absolviert werden kann. 4

6 (3) Die Regelstudienzeit, innerhalb der das Studium abgeschlossen werden soll, beträgt vier Semester. (4) Der Masterstudiengang gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule. Im Pflichtbereich sind fünf Module im Umfang von 0 Leistungspunkten, im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 48 Leistungspunkten und im Wahlbereich sind Module im Umfang von zwölf Leistungspunkten zu studieren. Bei den Pflichtmodulen entfallen 30 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung. Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 120 Leistungspunkte zu erwerben. (5) Im Wahlpflichtbereich sind von den 48 Leistungspunkten mindestens 12 Leistungspunkte aus dem Bereich der institutionellen und 12 Leistungspunkte aus dem Bereich der funktionalen Module gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Prüfungs- und Studienplan nachzuweisen. Anstelle der in dieser Anlage genannten Wahlpflichtmodule können weitere benotete Module aus dem Modulangebot der Universität Rostock oder anderer Hochschulen als Wahlpflichtmodule anerkannt werden, sofern sie durch Beschluss des Prüfungsausschusses dem Bereich des Dienstleistungsmanagement zugeordnet werden können. Solche anerkannten Wahlpflichtmodule werden durch ortsüblichen Aushang bekannt gegeben. () Anstelle der in dem als Anlage 1 beigefügten Prüfungs- und Studienplan genannten Wahlmodule können auch nicht belegte Module aus den in Anlage 1 genannten Wahlpflichtbereichen besucht werden sowie weitere benotete Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen im Rahmen von maximal 12 Leistungspunkte im Sinne eines Studium Generale gemäß 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als gleichwertige Leistung anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzurechnende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studienganges handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt und ausreichende Studienplatzkapazitäten sind vorhanden. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind. (7) Eine sachgerechte und insbesondere die Einhaltung der Regelstudienzeit ermöglichende zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem als Anlage 1 beigefügten Prüfungs- und Studienplan zu entnehmen. Der Prüfungs- und Studienplan bildet die Grundlage für die jeweiligen Semesterstudienpläne, die den Studierenden zwei Wochen vor Semesterbeginn ortsüblich zur Verfügung gestellt werden. Dabei gewährleisten die zeitliche Abfolge und die inhaltliche Abstimmung der en, dass die Studierenden die jeweiligen Studienziele erreichen können. Es bestehen ausreichende Möglichkeiten für eine individuelle Studiengestaltung. (8) Eine Kurzbeschreibung aller Module (e, Qualifikationsziele, Voraussetzungen, Aufwand und die zu erbringenden Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen) befindet sich in den Modulbeschreibungen (Anlage 2). Ausführliche Modulbeschreibungen enthält das elektronische Zentrale Modulverzeichnis der Universität Rostock. 5

7 5 Lehr- und Lernformen (1) Die e des Studiums werden in unterschiedlichen en vermittelt. Die sarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. In der Regel werden die en nur einmal jährlich angeboten. Folgende sarten kommen im Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement zum Einsatz: - Exkursion Exkursionen sind en, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden. - Seminar In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden. - Übung In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden. - Vorlesung In einer Vorlesung wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden. (2) Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den genannten en ein begleitendes Selbststudium voraus. (3) Exkursionen können im Rahmen aller en des Studiengangs stattfinden. Eine Teilnahme wird empfohlen, die Kosten können in der Regel nicht durch die Universität Rostock getragen werden. Anwesenheitspflicht (1) Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, ist zum Erreichen des Lernziels an Übungen regelmäßig teilzunehmen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt als erfüllt, wenn nicht mehr als 25 Prozent der Unterrichtszeit unentschuldigt versäumt wurden. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, kann die Zulassung zur Prüfung versagt werden, wenn es sich um eine Prüfungsvorleistung handelt, beziehungsweise gilt das Modul als nicht erfolgreich abgelegt.

8 (2) Abwesenheit ist grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per ); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt. (3) Kann die Studierende/der Studierende schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (z. B. eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zwei- bis dreifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen. (4) Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt und kann auch Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich der/dem Studierenden unter Angabe der Gründe und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitzuteilen. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft. 7 Zugang zu en Als Aufnahmegrenze für en in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen gelten die Veranstaltungsgrößen aus der Kapazitätsverordnung; auch die begrenzte Anzahl von Laborplätzen kann die Zulassung zu Veranstaltungen begrenzen. Melden sich zu en mehr Studierende als Plätze vorhanden sind, so prüft der Prüfungsausschuss, ob der Überhang durch andere oder zusätzliche en abgebaut werden kann. Ist ein Abbau des Überhangs nicht möglich, so trifft die für die verantwortliche Person die Auswahl unter denjenigen Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben sind, in dem die in einem Pflicht- oder Wahlpflichtmodul prüfplanmäßig vorgesehen ist, sich rechtzeitig angemeldet haben und die in der Modulbeschreibung vorausgesetzten Vorleistungen für die Teilnahme erfüllen, in folgender Reihenfolge: 1. Zunächst werden Studierende berücksichtigt, die den entsprechenden Leistungsnachweis im vorhergehenden Semester nicht bestanden haben und deshalb nach Maßgabe dieser Ordnung als Wiederholer erneut an der teilnehmen müssen. 2. Im Übrigen erfolgt die Vergabe der freien Plätze durch Losverfahren. Über Härtefälle entscheidet der Prüfungsausschuss. 8 Organisation von Studium und Lehre (1) Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben. Er beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters. 7

9 (2) Auf der Grundlage des Prüfungs- und Studienplanes (Anlage 1) erarbeitet das Studien- und Prüfungsamt in Abstimmung mit den en für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan. Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der en und zur zeitlichen Einordnung der en. (3) en außerhalb des Stundenplanes (beispielsweise Exkursionen) planen die Lehrenden in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit dem Studien- und Prüfungsamt. Sie werden dabei bei Bedarf durch die Verwaltungsorganisation der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät unterstützt. (4) Den Tausch beziehungsweise die Verlegung von en in begründeten Ausnahmefällen organisieren die Lehrverantwortlichen selbstständig in Abstimmung mit dem Studienund Prüfungsamt. (5) Alle Sonderinformationen, die die Lehrkräfte zur Organisation des Lehrbetriebes an Studierende weitergeben, sind vorher dem Studien- und Prüfungsamt mitzuteilen. Unter Sonderinformationen sind Daten und Fakten zu verstehen, die von den Festlegungen der Studienorganisation abweichen. 9 Studienberatung (1) Die Beratung der Studierenden, der Studieninteressenten sowie Studienbewerberinnen und -bewerber zu allgemeinen Angelegenheiten des Studiums Dienstleistungsmanagement erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Universität. (2) Innerhalb der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät wird die Studienberatung durch eine Fachstudienberaterin/einen Fachstudienberater des Studiengangs Dienstleistungsmanagement verantwortlich wahrgenommen. Die Fachstudienberaterin/der Fachstudienberater berät Studieninteressentinnen/Studieninteressenten unter anderem zum Konzept und zu den en des Studiums, zu beruflichen Einsatzmöglichkeiten, zu Fragen der Studienorganisation, bei nicht bestandenen Prüfungen, zur Belegung von Wahlpflichtmodulen und bei Auslandsaufenthalten. Die Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater arbeiten eng mit der Allgemeinen Studienberatung zusammen. III. Prüfungen 10 Prüfungsaufbau und Prüfungsleistungen (1) Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan (Anlage 1) und den Modulbeschreibungen (Anlage 2). Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) gemäß 13 ist Bestandteil der Masterprüfung. 8

10 (2) Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz: a) mündliche Prüfungsleistungen - Kolloquium Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt. - Mündliche Prüfung In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten. - Referat/Präsentation Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche e der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein. b) schriftliche Prüfungsleistungen - Hausarbeit Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. - Klausur In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten. (4) In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein. Prüfungsvorleistungen können sein erfolgreiche Teilnahme am Planspiel, Präsentation, regelmäßige Teilnahme an den en, Gruppenarbeit und Übungsaufgaben. Die konkreten Prüfungsvorleistungen sind den jeweiligen Modulbeschreibungen sowie dem Prüfungs-und Studienplan (Anlage 1) zu entnehmen. (5) Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt werden. Es können bis zu drei Studierende gleichzeitig geprüft werden. Die Dauer der Prüfung der einzelnen Studierenden/des einzelnen Studierenden reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung um fünf Minuten. () Sonstige schriftliche Arbeiten können auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Studierenden/des einzelnen Studierenden 9

11 aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. 11 Prüfungen und Prüfungszeiträume (1) Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in den dafür festgelegten Prüfungszeiträumen abgenommen. Der erste Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich auf vier Wochen nach Ende der Vorlesungszeit. Er gilt für Klausuren. Der zweite Prüfungszeitraum erstreckt sich auf die letzten drei Wochen des Semesters. Er gilt für mündliche Prüfungen. Modulprüfungen in der Form von Hausarbeit, Kolloquium oder Referat können auch im Laufe der entsprechenden Veranstaltung erbracht werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden. (2) Die Rücknahmeerklärung der Anmeldung zu Modulprüfungen muss schriftlich beim Studien- und Prüfungsamt erfolgen. Gleiches gilt für den Antrag auf Wertung einer Modulprüfung als Freiversuch. (3) Die zweite Wiederholungsprüfung soll als mündliche Prüfung durchgeführt werden. Darüber entscheidet der Prüfungsausschuss in Rücksprache mit der Prüferin/dem Prüfer. Diese Auswahl ist für alle Studierende eines Semesters einheitlich vorzunehmen. 12 Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer gemäß 25 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) die folgende weitere Zulassungsvoraussetzung erfüllt: den Nachweis des Erwerbs von mindestens 78 Leistungspunkten in diesem Studiengang. (2) Die Studierende/der Studierende hat die Zulassung zur Abschlussprüfung schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Der Antrag ist bis spätestens vier Wochen vor Ende des dritten Fachsemesters zu stellen. 13 Abschlussprüfung (1) Die Abschlussprüfung enthält das Modul Masterarbeit M.Sc. Dienstleistungsmanagement. Sie besteht aus der schriftlichen Abschlussarbeit (Masterarbeit) und dem Kolloquium. (2) Die Themenfindung für die Masterarbeit erfolgt auf der Grundlage von Angeboten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und anderer Fakultäten der Universität Rostock, anderer außeruniversitärer wissenschaftlicher Einrichtungen oder nach eigenen Vorschlägen der Studierenden, stets vorausgesetzt es findet sich dafür eine Betreuerin/ein Betreuer gemäß 27 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master). (3) Die konkrete Aufgabenstellung der Masterarbeit erarbeiten die Studierenden zusammen mit der Betreuerin/dem Betreuer. Dabei stellt die Betreuerin/der Betreuer sicher, dass die Aufgabenstellung den Anforderungen an eine solche Arbeit entspricht. 10

12 (4) Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt im vierten Semester. Die Frist für die Bearbeitung beträgt 20 Wochen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise angemessen um höchstens vier Wochen verlängern. Die Masterarbeit ist fristgemäß beim Studien- und Prüfungsamt abzugeben. (5) Die Masterarbeit hat entsprechend den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock zu erfolgen. () Das Kolloquium besteht aus einem etwa 20-minütigen Vortrag der Studierenden/des Studierenden und einer etwa 30-minütigen Diskussion. (7) Für den Abschluss des Masterarbeit M.Sc. Dienstleistungsmanagement werden 30 Leistungspunkte vergeben. 14 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten Die note für den Abschluss des Masterstudiengangs Dienstleistungsmanagement wird gemäß 13 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) gebildet. Alle Module des Studiengangs werden benotet und gehen in die note ein. 15 Prüfungsausschuss und Prüfungsorganisation (1) Dem Prüfungsausschuss gehören fünf Mitglieder an, darunter drei Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, ein Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie eine studentische Vertreterin/ein studentischer Vertreter. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der studentischen Vertreterin/des studentischen Vertreters ein Jahr. (2) Die Planung und Organisation des Prüfungsgeschehens und die Überprüfung von Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) erfolgt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät durch das Studien- und Prüfungsamt der Fakultät. Insbesondere erfolgt die Anmeldung zu den Modulprüfungen im Studien- und Prüfungsamt. Das Studien- und Prüfungsamt erarbeitet Prüfungspläne und macht diese bekannt. 1 Diploma Supplement Das Diploma Supplement (Deutsch und Englisch) enthält die aus den Anlagen 3 und 4 ersichtlichen studiengangsspezifischen Angaben. 11

13 IV. Schlussbestimmungen 17 Übergangsbestimmung (1) Diese Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2013/2014 an der Universität Rostock für den Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement immatrikuliert wurden. (2) Diese Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung gilt auch für Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung im Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement immatrikuliert wurden, sofern sie nicht binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten dieser Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung schriftlich widersprechen; im Falle des Widerspruchs finden die Prüfungsordnung vom 7. April 2009 und die Studienordnung vom 7. April 2009, jeweils in ihrer aktuellen Fassung, weiterhin Anwendung, dies jedoch längstens bis zum 31. März 201. Ein Widerspruch gegen einzelne geänderte Regelungen ist ausgeschlossen. Der Prüfungsausschuss informiert rechtzeitig vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung durch ortsüblichen Aushang über das Widerspruchsrecht. (3) Die Änderungen in den Modulbeschreibungen gelten für alle Studierenden, welche die von der Änderung betroffenen Modulprüfungen noch ablegen müssen. Wiederholungsprüfungen sind jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt. 18 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Rostock in Kraft. Sie gilt erstmalig zum Wintersemester 2013/2014. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Akademischen Senats der Universität Rostock vom 05. Juni 2013 und der Genehmigung des Rektors. Rostock, den 27. Juni 2013 Der Rektor der Universität Rostock Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Schareck 12

14 Anlage 1.1: Prüfungs- und Studienplan (Studienbeginn Wintersemester) Sem. workload in LP Modulname BWL DLUN: Besteuerung und Finanzierung Methoden der Dienstleistungsforschung Wahlpflichtbereich 1 Modulnummer Lehrform/SWS V/3; Ü/1 V/; Ü/2 Vorleistung Art/Dauer/Umfang K (90 min) K (120 min) LP 12 Modulname BWL DLUN: Unternehmensrechnung Methodenkolloquium zur und Controlling Dienstleistungsforschung Wahlpflichtbereich 2 Wahlbereich 3 Modulnummer Lehrform/SWS V/2; Ü/1 S/3 Vorleistung Art/Dauer/Umfang K (90 min) oder mp (20-30 min) Referat (20 min) LP 12 Modulname Wahlpflichtbereich 1 Wahlbereich 4 Modulnummer 3 Lehrform/SWS Vorleistung Art/Dauer/Umfang LP 24 Modulname Masterarbeit Dienstleistungsmanagement Modulnummer Lehrform/SWS Vorleistung Art/Dauer/Umfang schriftliche Masterarbeit (Bearbeitungszeit 20 Wochen) und Kolloquium (50 min) LP M.Ab. M.Ab. M.Ab. M.Ab Legende: Pflichtmodul Wahlplichtmodul Wahlmodul M.Ab. - Modulabschluss V - Vorlesung Ü - Übung S - Seminar E - Exkursion min - Minuten Sem. - Semester LP - Leistungspunkte SWS - Semesterwochenstunden HA - Hausarbeit K - Klausur mp - Mündliche Prüfung I - Institutionelles Wahlpflichtmodul F - Funktionales Wahlpflichtmodul BWL DLUN - Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen 1 In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 3 Leistungspunkten aus den nachfolgend angegebenen Modulen auszuwählen: Modulname Modulnummer Lehrform/SWS Modulabschluss LP Kommentar Vorleistung Art/Dauer/Umfang Betriebwirtschaftslehre der Banken V/4; Ü/1; S/3 K (90 min) und mp (20 min) 12 I Fertigungsnahe industrielle Dienstleistungen V/4; Ü/2; S/2 erfolgreiche Planspielteilnahme mp (20 min) 12 I und Präsentation Dienstleistungen im Betrieb von Werften V/2; Ü/2 K (0 min) I Supply Chain Management V/2; Ü/2 K (90 min) oder mp (30 min) I Wissensmanagement und E-Business V/4 K (180 min) oder mp (30 min) F IT-Management V/4 K (180 min) oder mp (30 min) F Informationssysteme und -dienste V/3; Ü/1 K (120 min) oder mp (30 min) F Risikomanagement V/3; S/4 HA und mp (30 min) 12 F, Start im 2. Sem. Betriebswirtschaftslehre des Tourismus V/4; S/4 HA und mp (30 min) 12 I, Start im 2. Sem. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre V/2; S/ Präsentation HA und mp (30 min) 12 F, Start im 2. Sem. Wirtschaftsprüfung und Controlling V/3; S/5 Präsentation HA und mp (30 min) 12 F, Start im 2. Sem. Ausgewählte Methoden der Maritimen Logistik V/0,5; S/2,5; E/1 Referat (20 min) I 13

15 Anlage 1.1: Prüfungs- und Studienplan (Studienbeginn Wintersemester) 2 In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus den nachfolgend angegebenen Modulen auszuwählen: Modulname Modulnummer Lehrform/SWS Modulabschluss LP Vorleistung Art/Dauer/Umfang Kommentar Wirtschaftsprüfung und Beratung V/1; S/ HA und mp (30 min) 12 I Personalführung V/2; Ü/2; S/4 HA und mp (30 min) 12 F, Start im 1. Sem. BWL DLUN: Arbeit und Organisation V/2; S/2 K (90 min) F Investment Banking V/2; S/2 HA und K (90 min) I, Start im 1. Sem. Qualitäts- und Umweltmanagement V/3; Ü/1 K (0 min) F Maritime Logistik V/2; Ü/2 K (90 min) oder mp (30 min) I Versicherungswirtschaftslehre V/3 K (45 min) oder mp (30 min) I Operations Research V/3; Ü/1 K (120 min) oder mp (30 min) F Unternehmensmodellierung V/2; S/2 HA und mp (15 min) oder Klausur (0 min) F Qualitätsmanagement in Dienstleistungsbranchen V/1; S/3 Referat (20 min) F 3 In diesem Wahlbereich sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von Leistungspunkten aus den nachfolgend angegebenen Modulen, den noch nicht gewählten Modulen in den Wahlpflichtbereichen unter 1 und 2 oder dem angebot der Universität Rostock auszuwählen, sofern ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Modulname Modulnummer Lehrform/SWS Modulabschluss LP Vorleistung Art/Dauer/Umfang Kommentar Interkulturelle Kommunikation für die Wirtschaft C1.2 GER Ü/2 * K (90 min) und ** Schwedisch B2.1.1 GER Ü/4 *** K (0-90 min) In diesem Wahlbereich sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von Leistungspunkten aus den nachfolgend angegebenen Modulen, den noch nicht gewählten Modulen in den Wahlpflichtbereichen unter 1 und 2 oder dem angebot der Universität Rostock auszuwählen, sofern ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Modulname Modulnummer Lehrform/SWS Modulabschluss LP Vorleistung Art/Dauer/Umfang Kommentar Computergestützte Datenanalyse V/2; Ü/1 2 Referate Französisch B2.1.1 GER Ü/4 *** K (0-90 min) alternativ im SS Spanisch B2.1.1 GER Ü/4 *** K (0-90 min) alternativ im SS 4 * Regelmäßige Teilnahme an den en (mindestens 75 %) und bestandene Gruppenarbeit Verhandlung im interkulturellen Kontext (30 min) ** Interkulturelles Sprachportfolio (Hausarbeit aus strukturiertem Selbststudium/ Projektarbeit) *** Regelmäßige Teilnahme an den en (mindestens 75 %) und erfolgreicher Leistungsnachweis über die der Niveaustufe entsprechende mündliche Sprachkompetenz 14

16 Anlage 1.2 Prüfungs- und Studienplan (Studienbeginn Sommersemester) Sem. workload in LP Modulname BWL DLUN: Unternehmensrechnung und Controlling Wahlpflichtbereich 1 Modulnummer 1 Lehrform/SWS V/2; Ü/1 Vorleistung Art/Dauer/Umfang K (90 min) oder mp (20-30 min) LP Modulname BWL DLUN: Besteuerung und Finanzierung Methoden der Dienstleistungsforschung Wahlpflichtbereich 2 Wahlbereich 3 Modulnummer 2 Lehrform/SWS V/3; Ü/1 V/; Ü/2 Vorleistung Art/Dauer/Umfang K (90 min) K (120 min) LP 12 Modulname Methodenkolloquium zur Dienstleistungsforschung Wahlpflichtbereich 1 Wahlbereich 4 Modulnummer 3 Lehrform/SWS S/3 4 M.Ab. M.Ab. M.Ab. M.Ab. LP Vorleistung Art/Dauer/Umfang Modulname Modulnummer Lehrform/SWS Vorleistung Art/Dauer/Umfang LP Referat (20 min) Masterarbeit Dienstleistungsmanagement Legende: Pflichtmodul Wahlplichtmodul Wahlmodul M.Ab. - Modulabschluss V - Vorlesung Ü - Übung S - Seminar E - Exkursion min - Minuten Sem. - Semester LP - Leistungspunkte SWS - Semesterwochenstunden HA - Hausarbeit K - Klausur mp - Mündliche Prüfung I - Institutionelles Wahlpflichtmodul F - Funktionales Wahlpflichtmodul BWL DLUN - Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen 1 In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 42 Leistungspunkten aus den nachfolgend angegebenen Modulen auszuwählen: Modulname Modulnummer Lehrform/SWS Modulabschluss LP Vorleistung Art/Dauer/Umfang Kommentar Wirtschaftsprüfung und Beratung V/1; S/ HA und mp (30 min) 12 I BWL DLUN: Arbeit und Organisation V/2; S/2 K (90 min) F Qualitäts- und Umweltmanagement V/3; Ü/1 K (0 min) F Maritime Logistik V/2; Ü/2 K (90 min) oder mp (30 min) I Versicherungswirtschaftslehre V/3 K (45 min) oder mp (30 min) I Operations Research V/3; Ü/1 K (120 min) oder mp (30 min) F Unternehmensmodellierung V/2; S/2 HA und mp (15 min) oder Klausur (0 min) F Personalführung V/2; Ü/2; S/4 HA und mp (30 min) 12 F, Start im 2. Sem. Investment Banking V/2; S/2 HA und K (90 min) I, Start im 2. Sem. Qualitätsmanagement in Dienstl.branchen V/1; S/3 Referat (20 min) F 15

17 Anlage 1.2 Prüfungs- und Studienplan (Studienbeginn Sommersemester) 2 In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von Leistungspunkten aus den nachfolgend angegebenen Modulen auszuwählen: Modulname Modulnummer Lehrform/SWS Modulabschluss LP Kommentar Vorleistung Art/Dauer/Umfang Betriebswirtschaftslehre der Banken V/4; Ü/1; S/3 K (90 min) und mp (20 min) 12 I Fertigungsnahe industrielle Dienstleistungen V/4; Ü/2; S/2 erfolgreiche Planspielteilnahme mp (20.min) 12 I und Präsentation Risikomanagement V/3; S/4 HA und mp (30 min) 12 F, Start im 1. Sem. Betriebswirtschaftslehre des Tourismus V/4; S/4 HA und mp (30 min) 12 I, Start im 1. Sem. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre V/2; S/ Präsentation HA und mp (30 min) 12 F, Start im 1. Sem. Wirtschaftsprüfung und Controlling V/3; S/5 Präsentation HA und mp (30 min) 12 F, Start im 1. Sem. Ausgewählte Methoden der Maritimen Logistik V/0,5; S/2,5; E/1 Referat (20 min) I Dienstleistungen im Betrieb von Werften V/2; Ü/2 K (0 min) I Supply Chain Management V/2; Ü/2 K (90 min) oder mp (30 min) I Wissensmanagement und E-Business V/4 K (180 min) oder mp (30 min) F IT-Management V4 K (180 min) oder mp (30 min) F Informationssysteme und -dienste V/3; Ü/1 K (120 min) oder mp (30 min) F 3 In diesem Wahlbereich sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von Leistungspunkten aus den nachfolgend angegebenen Modulen, den noch nicht gewählten Modulen in den Wahlpflichtbereichen unter 1 und 2 oder dem angebot der Universität Rostock auszuwählen, sofern ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Modulname Modulnummer Lehrform/SWS Modulabschluss LP Vorleistung Art/Dauer/Umfang Kommentar Computergestützte Datenanalyse V/2; Ü/1 2 Referate Französisch B2.1.1 GER Ü/4 *** K (0-90 min) alternativ im SS Spanisch B2.1.1 GER Ü/4 *** K (0-90 min) alternativ im SS In diesem Wahlbereich sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von Leistungspunkten aus den nachfolgend angegebenen Modulen, den noch nicht gewählten Modulen in den Wahlpflichtbereichen unter 1 und 2 oder dem angebot der Universität Rostock auszuwählen, sofern ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Modulname Modulnummer Lehrform/SWS Modulabschluss LP Vorleistung Art/Dauer/Umfang Kommentar Intercultural Communication in Business Contacts - C1.2 GER Ü/2 * K (90 min) und ** Schwedisch B2.1.1 GER Ü/4 *** K (0-90 min) * Regelmäßige Teilnahme an den en (mindestens 75 %) und bestandene Gruppenarbeit Verhandlung im interkulturellen Kontext (30 min) ** Interkulturelles Sprachportfolio (Hausarbeit aus strukturiertem Selbststudium/ Projektarbeit) *** Regelmäßige Teilnahme an den en (mindestens 75 %) und erfolgreicher Leistungsnachweis über die der Niveaustufe entsprechende mündliche Sprachkompetenz 4 1

18 Modulübersicht Modul LP 1 benotet/ unbenotet Pflichtmodule Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Unternehmensrechnung und Controlling Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Besteuerung und Finanzierung Regelprüfungstermin 2 Beginn Wintersemester Regelprüfungstermin 3 Beginn Sommersemester benotet FS 2 FS 1 benotet FS 1 FS 2 Methoden der Dienstleistungsforschung 12 benotet FS 1 FS 2 Methodenkolloquium zur benotet FS 2 FS 3 Dienstleistungsforschung Masterarbeit Dienstleistungsmanagement 30 benotet FS 4 FS 4 Wahlpflichtmodule (Unter Beachtung der Semesterlage sind Module im Umfang von mindestens 48 LP aus folgendem Katalog zu wählen) Ausgewählte Methoden in der Maritimen Logistik benotet FS 1 oder 3 FS 2 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 12 benotet FS 1 oder 3 FS 2 Betriebswirtschaftslehre der Banken 12 benotet FS 1 oder 3 FS 2 Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Arbeit und Organisation benotet FS 2 FS 1 oder 3 Betriebswirtschaftslehre des Tourismus 12 benotet FS 1 oder 3 FS 2 Dienstleistungen im Betrieb von Werften benotet FS 1 oder 3 FS 2 Fertigungsnahe industrielle 12 benotet FS 1 oder 3 FS 2 Dienstleistungen Informationssysteme und dienste benotet FS 1 oder 3 FS 2 Investment Banking benotet FS 2 FS 1 oder 3 IT-Management benotet FS 1 oder 3 FS 2 Maritime Logistik benotet FS 2 FS 1 oder 3 Operations Research benotet FS 2 FS 1 oder 3 Personalführung 12 benotet FS 2 FS 1 oder 3 Qualitäts- und Umweltmanagement benotet FS 2 FS 1 oder 3 Qualitätsmanagement in benotet FS 2 FS 1 oder 3 Dienstleistungsbranchen Risikomanagement 12 benotet FS 1 oder 3 FS 2 Supply Chain Management benotet FS 1 oder 3 FS 2 Unternehmensmodellierung benotet FS 2 FS 1 oder 3 Versicherungswirtschaftslehre benotet FS 2 FS 1 oder 3 1 Leistungspunkte (LP). 2 Fachsemester (FS). 3 Fachsemester (FS). 17

19 Wirtschaftsprüfung und Beratung 12 benotet FS 2 FS 1 oder 3 Wirtschaftsprüfung und Controlling 12 benotet FS 1 oder 3 FS 2 Wissensmanagement und E-Business benotet FS 1 oder 3 FS 2 Wahlmodule (Unter Beachtung der Semesterlage sind Module im Umfang von mindestens 12 LP aus folgendem Katalog, den noch nicht gewählten Modulen des Wahlpflichtkatalogs oder dem angebot der Universität Rostock* zu wählen) Computergestützte Datenanalyse benotet FS 3 FS 2 Interkulturelle Kommunikation für die benotet FS 2 FS 3 Wirtschaft C 1.2 GER Französisch B2.1.1 GER benotet FS 3 FS 2 Schwedisch B2.1.1 GER benotet FS 2 FS 3 Spanisch B2.1.1 GER benotet FS 3 FS 2 *sofern ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen 18

20 Ausgewählte Methoden in der Maritimen Logistik Methodological Aspects in Maritime Logistics 180 Stunden WSF/ABWL: Dienstleistungsmanagement, insbesondere maritime Business-to- Business Dienstleistungen Deutsch Masterstudiengang - spezialisierend 1 Semester jedes Wintersemester Studierende sollen in diesem Modul Kenntnisse über ausgewählte methodische Grundlagen der maritimen Logistik erwerben, die Kenntnisse mit Praktikern diskutieren und diese Kenntnisse auch an ausgewählten Beispielen anwenden. Das Modul vermittelt instrumentelle, systematische und kommunikative Kompetenzen. (Art, Vorlesung Seminar Exkursionen Prüfungsleistung: 0,5 SWS 2,5 SWS 1 SWS 4 SWS Referat/Präsentation (20 Minuten) Systemnummer

21 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Tax Management Stunden WSF/Unternehmensrechnung und -besteuerung Deutsch Masterstudiengang - spezialisierend Grundlegende Kenntnisse der Ertragsbesteuerung von Unternehmen; Vertiefte Kenntnisse der theoretischen Konzepte und Methoden zur Erfassung des Einflusses der Besteuerung auf unternehmerische Entscheidungen in Dienstleistungsunternehmen, wie sie im Modul BWL der Dienstleistungsunternehmen: Besteuerung und Finanzierung vermittelt werden. 2 Semester jedes Sommersemester (Beginn) - Vertiefte Kenntnisse der Besteuerung verbundener Unternehmen - Kenntnisse über Besteuerungsfolgen bei Unternehmensumstrukturierungen - Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse auf aktuelle Fragen anzuwenden - Kenntnisse über Forschungsansätze und -methoden im Bereich der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Vorlesung Seminar 2 SWS SWS 8 SWS (Art, 1. Prüfungsleistung: Hausarbeit (Bearbeitungszeit Wochen, Seiten) 2. Prüfungsleistung: mündliche Prüfung (30 Minuten) Systemnummer

22 Betriebswirtschaftslehre der Banken Banking Stunden WSF/Bank- und Finanzwirtschaft Deutsch Masterstudiengang - spezialisierend Kenntnisse der Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, der Finanzierung, der Bilanzierung und der Kosten- und Leistungsrechnung 1 Semester jedes Wintersemester - Theoretisch fundierte Kenntnisse über Funktionen und Verhalten von Banken - Theoretische fundierte Kenntnisse der Bewertung und Bilanzierung von Bankgeschäften - Befähigung zur selbstständigen Erarbeitung unbekannter Themenkomplexe der BWL der Banken - Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Diskurs auf dem Gebiet der Bankbetriebslehre - Befähigung zum Halten eines Referats im Forschungskolloquium Vorlesung Seminar Übung 4 SWS 3 SWS 1 SWS 8 SWS (Art, 1. Prüfungsleistung: Klausur (90 Minuten) 2. Prüfungsleistung: mündliche Prüfung (20 Minuten) Systemnummer

23 Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Arbeit und Organisation Business Administration for Service Industries: Work and Organisation 180 Stunden WSF/Wirtschafts- und Organisationspsychologie Deutsch Masterstudiengang - grundlagenorientiert Kenntnisse der verhaltenswissenschaftlichen Grundlagen 1 Semester jedes Sommersemester Erwerb grundlegender Kenntnisse über das Arbeitshandeln und die Gestaltung von Organisationen aus psychologischer Perspektive. Methodische Kompetenzen in den Feldern der Arbeitsgestaltung, der Arbeitsanalyse, der Motivation und des Trainings von Mitarbeitern, der Gestaltung von Gruppenarbeit, der Auswahl von Mitarbeitern und der Leistungsbeurteilung. Vertiefte Fähigkeiten zur Analyse von Problemen in den Bereichen Arbeit und Organisation und Anwendungswissen über mögliche Interventionen in den entsprechenden Feldern. (Art, Vorlesung Online Seminar Prüfungsleistung: 2 SWS 2 SWS 4 SWS Klausur (90 Minuten) Systemnummer

24 Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Besteuerung und Finanzierung Business Administration for Service Industries: Tax and Finance 180 Stunden WSF/Unternehmensrechnung und -besteuerung Deutsch Masterstudiengang - grundlagenorientiert Grundkenntnisse der betrieblichen Finanzwirtschaft (Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen auf vollkommenen und unvollkommenen Kapitalmärkten bei Sicherheit bzw. Unsicherheit) Grundkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (Grundbegriffe der Besteuerung und des Besteuerungsverfahren, Grundlagen der wesentlichen Unternehmenssteuern, Einfluss der Besteuerung auf Entscheidungen in Unternehmen) 1 Semester jedes Wintersemester - Befähigung zum Treffen theoretisch fundierter Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen, insbesondere von Dienstleistungsunternehmen - Kenntnisse der Besonderheiten von Finanzintermediären/-dienstleistern und ihrer Rolle für die Unternehmensfinanzierung - Vertiefte Kenntnisse der theoretischen Konzepte und Methoden zur Erfassung des Einflusses der Besteuerung auf unternehmerische Entscheidungen in Dienstleistungsunternehmen (Art, Vorlesung Übung Prüfungsleistung: 3 SWS 1 SWS 4 SWS Klausur (90 Minuten) Systemnummer

25 Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Unternehmensrechnung und Controlling Business Administration for Service Industries: Accounting and Management Control 180 Stunden WSF/Unternehmensrechnung und Controlling Deutsch Masterstudiengang - grundlagenorientiert Grundlegende Kenntnisse in Corporate Governance, Finanzbuchführung, Rechnungslegung, Kostenrechnung und Controlling 1 Semester jedes Sommersemester - Fähigkeit zur Reflexion grundlegender Fragestellungen von Unternehmensführung und Controlling aus dem Blickwinkel von Corporate Governance, Compliance und Unternehmensethik - Erwerb von grundlegenden Kenntnissen der Unternehmensbewertung und Vertiefung anhand ausgewählter Besonderheiten von Dienstleistungsunternehmen (DLU) - Vertiefung von Kenntnissen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS im Einzel- und Konzernabschluss anhand ausgewählter Besonderheiten von DLU - Vertiefung von Kenntnissen in Kostenrechnung und Controlling anhand ausgewählter Besonderheiten von DLU - Befähigung zur Einordnung aktueller Trends in Unternehmensrechnung und Controlling Vorlesung Übung 2 SWS 1 SWS 3 SWS (Art, Prüfungsleistung: Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (20 bis 30 Minuten) Bekanntgabe spätestens in der zweiten Vorlesungswoche. Systemnummer

26 Betriebswirtschaftslehre des Tourismus Business Administration of Tourism Stunden WSF/Wirtschafts- und Organisationspsychologie Deutsch Masterstudiengang - spezialisierend 2 Semester jedes Sommersemester (Beginn) Fortgeschrittene, theoretisch fundierte Kenntnisse über das Gestalten und Entwickeln von Tourismusunternehmen. Befähigung, das erworbene Wissen eigenständig zu erweitern und eigenverantwortlich auf neue Situationen anzuwenden. Kompetenz des vorausschauenden und problemorientierten Agierens in sich ständig verändernden Tourismusmärkten. Vorlesung Seminar 4 SWS 4 SWS 8 SWS (Art, 1. Prüfungsleistung: Hausarbeit (25-30 Seiten) 2. Prüfungsleistung: mündliche Prüfung (30 Minuten) Systemnummer

27 Computergestützte Datenanalyse Computational Data Analysis 180 Stunden WSF/Statistik in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaft, insbesondere Demographischer Wandel Deutsch, Englisch Masterstudiengang - weiterführend 1. Grundlagen der Statistik 2. Statistische Modelle oder Multivariate Datenanalyse 1 Semester jedes Wintersemester Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erlernen den elektronischen Umgang mit Daten am Beispiel eines in Wirtschaft und Wissenschaft wesentlichen Programms. Sie sind in der Lage die Informationsverdichtung großer Informationsmengen von der Formalisierung und Formatierung bis zur quantitativen und visuellen Darstellung zu begreifen. Fortgeschrittene Methoden und Modelle werden implementiert, so dass eine multivariate, qualitätsgesicherte Interpretation möglich wird. (Art, Vorlesung Übung Prüfungsleistung: 2 SWS 1 SWS 3 SWS Referat/Präsentation (20 Minuten) Systemnummer

28 Dienstleistungen im Betrieb von Werften Services in Operation of Shipyards 180 Stunden MSF/Fertigungstechnik Deutsch Masterstudiengang - spezialisierend 1 Semester jedes Wintersemester Das Modul öffnet die Ausbildung zum Dienstleistungsmanager für die maritime Wirtschaft als größtem Industriefaktor im regionalen Raum. Der zukünftige Absolvent ist damit in der Lage Entscheidungen hinsichtlich der Ausrichtung der Produktionstechnik in der maritimen Industrie an der Schnittstelle zwischen Wirtschaftlichkeit und Innovation zu treffen. (Art, Vorlesung Übung Prüfungsleistung: 2 SWS 2 SWS 4 SWS Klausur (0 Minuten) Systemnummer

29 Fertigungsnahe industrielle Dienstleistungen Production Support Services Stunden WSF/Produktionswirtschaft Deutsch Masterstudiengang - spezialisierend Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Produktionswirtschaft, insbes. zur Organisation und Planung 1 Semester jedes Wintersemester - Befähigung zum Erkennen und Lösen von Problemen und Aufgaben des Produktionsmanagement zur Gestaltung einer wettbewerbsfähigen Leistungserstellung - Erlernen und Anwenden von Kenntnissen zur Systematisierung komplizierter Wirkungszusammenhänge fertigungsnaher industrieller Dienstleistungen und Auswahl passender methodischer Instrumentarien Vorlesung Online Seminar Übung 2 SWS 2 SWS 2 SWS SWS (Art, Erfolgreiche Teilnahme am Planspiel und Präsentation (20 min) Prüfungsleistung: mündliche Prüfung (20 min) Systemnummer

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