Wahlprüfsteine des ZZF zur Bundestagswahl 2017

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1 Wahlprüfsteine des ZZF zur Bundestagswahl 2017 Das Zusammenleben mit Tieren ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Es gibt viele Studien, die die positiven Wirkungen von Tieren auf Menschen aufzeigen - nicht nur von Hund und Katze, sondern auch von Kaninchen, Fisch, Vogel oder Terrarientier. Der ZZF vertritt die Position, dass alle Menschen die Möglichkeit erhalten sollten, mit Heimtieren, die sie tierschutzgerecht halten können, zusammen zu leben. Der ZZF wollte mit Hilfe seiner Wahlprüfsteine ermitteln, welche Bedeutung die politischen Parteien der Heimtierhaltung einräumen. Für den Umgang mit Tieren brauchen wir Regeln. Wie umfassend diese Regeln sein sollen, dazu beziehen die Parteien zum Teil sehr unterschiedliche Positionen: Frage 1: Wird Ihre Partei Maßnahmen ergreifen, um den großen gesellschaftlichen Nutzen der Heimtierhaltung zu fördern? In jedem dritten deutschen Haushalt leben Heimtiere. Viele Studien weisen die positiven Wirkungen von Tieren auf Menschen nach. Mit ihrer Hilfe lernen vor allem Kinder, sich sozial zu integrieren und Verantwortung zu übernehmen. Das Leben mit Heimtieren kann Ängste, Einsamkeit oder Depressionen reduzieren und trägt zur Stärkung des Gefühls von Autonomie, Kompetenz und Selbstwert bei. Heimtiere werden deshalb als therapeutische Begleiter in Kinderheimen, Krankenhäusern, Altenheimen, Gefängnissen etc. eingesetzt. Heimtiere sind wichtige Begleiter von behinderten Menschen und können dazu beitragen, die Gesundheitsausgaben zu senken. CDU und CSU stehen der Heimtierhaltung sehr positiv gegenüber. Heimtiere sind Gefährten des Menschen, Kinder lernen Verantwortung für das Mitgeschöpf zu übernehmen, wenn sie sich um ein Tier kümmern. 1

2 Deshalb ist es erfreulich, dass in 38 Prozent der deutschen Haushalte Tiere leben. Überdurchschnittlich häufig haben Familien ein Heimtier. Wir begrüßen und unterstützen auch Projekte von Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen mit Heimtieren und freuen uns über das vielfältige Engagement von Tierpflegern, dem Zoofachhandel und der gesamten Branche in diesem Bereich. Tiere haben oft wichtige soziale und therapeutische Funktionen. Insbesondere für Menschen mit Behinderung und Kranke sind Tiere gute, teils unverzichtbare Helfer. Blindenführ- und Assistenzhunde helfen den Alltag zu bewältigen, Therapietiere wirken sich positiv auf die Psyche aus. Der tiertherapeutischen und der tiergestützten pädagogischen Arbeit zollen wir Anerkennung. Wir setzen uns dafür ein, dass in Zukunft mehr Mensch-Tier- Kontakte in gesellschaftlichen Einrichtungen möglich werden und hemmende Vorschriften für die Haltung von Heimtieren in sozialen Einrichtungen abgebaut werden. Ebenso sollen Assistenzhunde möglichst weitgehende und uneingeschränkte Zugangsrechte zu den Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens haben. Wir werden zudem unter Einhaltung der Grundsätze der gemeinsamen Selbstverwaltung prüfen, inwieweit Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch die Kostenträger/Krankenversicherung bestehen. Blindenführhunde sind bereits im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Grundsätzlich werden Leistungen der Krankenversicherung vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung, in Form von Richtlinien näher bestimmt. Voraussetzung ist, dass ein therapeutischer Nutzen für die Patientinnen und Patienten evidenzbasiert nachgewiesen ist, der dazu beiträgt, die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Tiere haben eine besondere Bedeutung für viele Menschen, ob als Haustiere oder als wildlebende Tiere. Sie beschreiben die möglichen positiven Wirkungen auf Menschen sehr gut. Bevor die Entscheidung für ein spezielles Tier getroffen wird, brauchen zukünftige Tierhalterinnen und Tierhalter eine gute Beratung über die Bedürfnisse der Tiere und die Anforderungen, die ein Tier an den betreuenden Menschen stellt. Diese Fachkunde wollen wir fördern. Die konkrete Ausgestaltung eines Fachkundenachweises muss sich nach den speziellen Haltungsanforderungen der Tiere richten. Auch im Heimtierbereich existieren problematische Entwicklungen bezüglich Qualzuchten. Hier wollen wir eine klare gesetzliche Grundlage schaffen, denn leider unterliegen auch Heimtiere Modetrends, die nicht immer auf die Bedürfnisse der Tiere Rücksicht nehmen. Der Dreh- und Angelpunkt ist eine gute Beratung vor der Anschaffung eines Haustieres. Deshalb ist die Aus- und Weiterbildung für die Beschäftigten im Zoologischen Fachhandel von besonderer Bedeutung. Hunde, Katzen und andere Tiere spielen eine sehr wichtige Rolle im Leben vieler Menschen. Wir setzen uns dafür ein, das Zusammenleben von Menschen und Tieren zu verbessern. 2

3 Ja. DIE LINKE wird auch zukünftig Maßnahmen unterstützen, die den gesellschaftlichen Nutzen der Heimtierhaltung in den Bereichen der Alten- und Krankenpflege, der Pädagogik oder zu psychotherapeutischen Zwecken fördert. Frage 2: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Alg-II-Empfänger, die Tiere halten, zusätzlich zum Regelbedarf Gutscheine für Tierbedarf erhalten? Heimtierhaltung wird bei der Bemessung von Sozialleistungen nicht berücksichtigt. Das führt bei vielen Erwerbslosen dazu, dass sie nicht mehr für ihre Tiere aufkommen können und sie an Heime abgeben müssen. Der Deutsche Tierschutzbund hat deshalb schon 2009 gefordert, die Tiere bei der Bemessung von Sozialleistungen zu berücksichtigen. CDU und CSU wissen, wie wichtig die Haltung eines Tieres für viele Menschen ist. Trotzdem können ALG-II-Empfänger zusätzlich zum bestehenden Regelbedarf keine Gutscheine für Tierbedarfe erhalten. Unser soziales Sicherungssystem gilt dem Schutz unserer Bürger. Wenn jemand dauerhaft keine Arbeit findet, wird er durch die Solidargemeinschaft unterstützt. Die Höhe der Leistungen muss den Menschen, die in Not geraten sind, ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen, aber die Kosten dürfen die Solidargemeinschaft und die Steuerzahler auch nicht über Gebühr belasten. Aus diesen Gründen fallen Tierbedarfe nicht in die Regelleistungen und können auch nicht über zusätzliche Gutscheine abgegolten werden, zumal die Kosten je nach Tierart sehr unterschiedlich sein dürften. Ziel der Union ist es, die Menschen wieder schnellstmöglich in reguläre Arbeit zu bringen. Das kommt auch ihren Heimtieren besser und nachhaltiger zugute. Für die Leistungen der Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, gelten die in den Sozialgesetzbüchern angelegten Regelsätze. Sie sollen gewährleisten, dass jeder und jede das Existenzminimum zum Leben hat. Grundlage für die Regelbedarfsermittlung ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. Diese Stichprobe liefert statistische Angaben zu den Lebensverhältnissen der privaten Haushalte in Deutschland, insbesondere über deren Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben. Aufgrund der letzten EVS sind die Regelbedarfe zum 1. Januar 2017 angehoben worden. Dabei ist der Bedarfssatz für Kinder von 6 bis 13 Jahren deutlich gestiegen. Gutscheine, ob für Tiernahrung oder andere Dinge, sehen die Sozialgesetzbücher nicht vor. Wir wollen auf Dauer dafür sorgen, dass die Regelsätze auch in Zukunft angepasst werden. 3

4 Die soziale Mindestsicherung muss neben der materiellen Absicherung auch die Möglichkeit der soziokulturellen Teilhabe an unserer Gesellschaft sicherstellen. Die Würde des Menschen ist und bleibt Maßstab unserer Politik. Wir wollen daher den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen und jährlich auf Angemessenheit überprüfen. Wir setzen uns für eine Mindestsicherung ein, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes genügt. Der Gesamtbetrag der Leistung muss so hoch, dass überdurchschnittliche Bedarfe in einem Bereich zum Beispiel durch ein Haustier durch unterdurchschnittliche Bedarfe in einem anderen Bereich ausgeglichen werden können. Diesen Anforderungen genügt die Berechnung der Grundsicherung derzeit nur mit deutlichen Einschränkungen. Die Linke ist nicht für eine Zersplitterung der einzelnen Bedarfe sondern setzt sich für die Anerkennung der Verbräuche für Tierhaltung bei der Ableitung des Existenzminimums aus der EVS ein und damit für generell höhere Regelsätze, solange das System als solches noch existiert. Diese Forderung haben wir in alle bisherigen Regelsatzdebatten eingebracht. Frage 3: Wird sich Ihre Partei für ein Verbot des Versandhandels mit lebenden Tieren (z. B. übers Internet) an private Käufer einsetzen? Der Versandhandel mit lebenden Tieren (z.b. übers Internet) gefährdet das Tierwohl. Die Käufer haben keine Möglichkeit, die Tiere vor der Anschaffung in Augenschein zu nehmen und können nicht fachkundig zu Haltung und Pflege beraten werden. Darüber hinaus haben Käufer auch bei im Versandhandel erworbenen Tieren ein Rückgaberecht. Sie sind in der Regel jedoch nicht in der Lage, die Transportfähigkeit der Tiere zu beurteilen und diese tierschutzgerecht zu verpacken und zu versenden. Den Internethandel mit lebenden Tieren wollen wir reglementieren. Damit wollen wir insbesondere Spontankäufen und dem illegalen Handel mit geschützten Arten vorbeugen. Beim Internethandel ist es auch schwierig bis teilweise unmöglich, die notwendige Beratung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Halter zuverlässig sind und ausreichende Kenntnisse haben. Eine Versendung von Tieren halten wir für äußerst bedenklich. Der Kauf eines Tieres erfordert unserer Auffassung nach immer eine persönliche Übergabe. 4

5 Die SPD Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag Wildtierschutz weiter verbessern illegalen Wildtierhandel bekämpfen (Drucksache 18/8707) die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Internethandel mit Wildtieren zu reglementieren. Zu dieser Forderung stehen wir unverändert. Ja, wir befürworten ein Verbot des Versandhandels mit lebenden Tieren an private Käufer. Ja. DIE LINKE setzt sich für eine konsequente Umsetzung des Tierschutzes ein. Beim Handel mit Wild- und Heimtieren besteht immer wieder die Gefahr, dass der Tierschutz dem Profitinteresse zum Opfer fällt. Daher ist der Tierhandel gleich ob online oder nicht sehr genau zu regeln. Daher wird sich DIE LINKE auch weiterhin für ein Verbot des Versandhandels mit lebenden Tieren einsetzen. Frage 4: Was wird Ihre Partei tun, um den illegalen Wildtierhandel wirksam zu bekämpfen? Wie der Medienberichterstattung zu entnehmen ist, haben der illegale Artenhandel und Schmuggel von Tieren nach Deutschland zugenommen. Die Aufgriffe und Sicherstellungen durch den Zoll seien im Jahr 2015 gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen. Der illegale Handel führt zu Leid bei Tieren und bedroht die Bestände gefährdeter Tierarten. Deshalb muss insbesondere der Handel mit Wildfängen, die in ihren Herkunftsländern geschützt sind, unterbunden werden. Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen Tiere gefährdeter Arten Handelsbeschränkungen. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten. Zur Verhinderung des illegalen Handels muss die Einhaltung der Genehmigungspflichten streng kontrolliert werden. Das Bundesamt für Naturschutz prüft im Rahmen von Anträgen auf Einfuhr von CITES-gelisteten Tierarten stets kritisch, ob es sich tatsächlich um gezüchtete Exemplare handelt. So sollen falsch deklarierte Wildfänge verhindert werden. Daneben wollen wir durch Zusammenarbeit mit den Ausfuhrstaaten dafür sorgen, dass dort bereits die Exporte gut kontrolliert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Arten, die im Herkunftsland geschützt sind und deren Fang und Export dort verboten sind, nicht in die EU importiert werden auch dann nicht, wenn sie keinem internationalen Schutzstatus unterliegen. Unser Ziel ist auf EU-Ebene eine Regelung nach dem Vorbild des U.S. Lacey Acts zu erreichen, der genau diesen Sachverhalt regelt. Zudem unterstützen wir die Herkunftsstaaten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bei der Antragstellung zur Aufnahme von gefährdeten Arten in die CITES-Listen. 5

6 Wir wissen, dass der Zoofachhandel auf die seriöse Herkunft der Tiere achtet, die in seinen Geschäften verkauft werden. Das begrüßen wir sehr. Damit sich Tierhalter oder Menschen, die Tiere kaufen wollen, jederzeit schnell informieren können, hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft eine Haustierdatenbank auf der Internetplattform Haustier- Berater.de eingerichtet. Dort wird auch klar darauf hingewiesen, wenn Tierarten dem Artenschutzrecht unterliegen und einen Herkunftsnachweis benötigen. Den illegalen Wildtierhandel und den Handel mit Wildfängen auf gewerblichen Tierbörsen werden wir unterbinden. Wir wollen eine Ombudsstelle für einen besseren Tierschutz. Mit einem Verbandsklagerecht werden wir anerkannten Tierschutzorganisationen die rechtliche Handhabe geben, wirkungsvoller gegen Tierschutzverstöße vorzugehen. Illegaler Wildtierhandel hat zwei Seiten. Den Anbietern stehen Abnehmer gegenüber, die ohne Rücksicht auf die Natur und die Tiere etwas Außergewöhnliches besitzen wollen. Das bedeutet, dass wir sowohl bei der Kontrolle, der Aufklärung aber auch der Schaffung von Einkommensalternativen in den Herkunftsländern ansetzen müssen. Wir müssen Importe von Nachzuchten und Farmzuchten artgeschützter Tiere kritisch prüfen, um eine Umdeklarierung von Wildfängen zu verhindern. Auf EU-Ebene setzen wir uns dafür ein, dass solche Tierarten überwacht werden, die in großem Umfang in die Gemeinschaft eingeführt werden. Auf europäischer Ebene muss eine Verordnung erlassen werden, die nach dem Vorbild des US Lacey Actes die nationalen Artenschutzbestimmungen der Herkunftsländer unterstützt und akzeptiert. Nicht länger erlaubt sein sollen die Importe von Arten, die im Herkunftsland geschützt und deren Fang und Export verboten sind, die aber keinem internationalen Schutzstatus unterliegen. Wir wollen, dass Deutschland sich auf EU-Ebene dafür einsetzt, dass Importe von Wildfängen in die EU grundsätzlich verboten werden und der Import von als Nachzucht falsch deklarierten Wildfängen nach Deutschland stärker bekämpft wird. Außerdem fordern wir, dass Tiere, die in ihrem Heimatland geschützt sind, nicht gehandelt werden dürfen, wie es z.b. die USA mit dem Lacey Act bereits tut. Ein generelles Importverbot sollte für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken durchgesetzt werden. Selbst wenn für viele Arten die Lebensraumzerstörung die Hauptbedrohung darstellt, schwächen Naturentnahmen für den Tierhandel die Wildbestände noch zusätzlich und können so zu negativen Folgen für das ökologische Gleichgewicht im Herkunftsland führen. DIE LINKE fordert daher auch, sich auf EU-Ebene für ein generelles Importverbot von Wildfängen für den kommerziellen Lebendtierhandel in der Europäischen Union einzusetzen. Darüber hinaus ist es nötig, dafür zu sorgen, dass der Zoll verstärkt und gezielt Kontrollen durchführen kann und dafür entsprechendes und vor allem geschultes Personal bereitgestellt wird. 6

7 Frage 5: Wird Ihre Partei den artgerechten und kontrollierten Import und Verkauf von exotischen Heimtieren über den sachkundigen Fachhandel erhalten? Legal erworbene exotische Tiere werden in vielen deutschen Haushalten verantwortungsbewusst und artgerecht gehalten. Der zoologische Fachhandel informiert seine Kunden über Besonderheiten und Bedürfnisse jeder gehandelten Tierart und berät bei der Auswahl des passenden Tieres. Sachkunde im Umgang mit dem Tier wird im Fachhandel bereits mit dem Erwerb vermittelt. Eine Einschränkung dieses Handels würde zwangsläufig eine Verdrängung in die Illegalität nach sich ziehen. CDU und CSU setzen sich dafür ein, dass der legale Handel mit Tieren weiterhin möglich ist. Wir befürworten die Zunahme von Nachzuchten in den Ländern des natürlichen Verbreitungsgebietes der jeweiligen Arten. Wenn beim legalen Handel darüber hinaus das Tier- und Gemeinwohl (z. B. bei gefährlichen und gesundheitsgefährdenden Tierarten) gewährleistet ist, steht einem rechtmäßigen Import aus unserer Sicht nichts im Wege. Voraussetzung hierfür ist zuallererst die Einführung einer gesetzlichen Definition von exotischen Tiere. Denn auch Wellensittiche und Meerschweinchen sind exotische Tiere. Darüber hinaus sind klare Regeln im Tierschutzgesetz notwendig (siehe Frage 6). Der für uns problematische Punkt ist der Import von Naturentnahmen. Dies wollen wir nicht. Wie erwähnt, sind wir gegen den Handel mit lebenden Tieren im Internet. Was exotische Heimtiere anbetrifft, wollen wir Handel und Haltung generell auf die Arten beschränken, deren Haltung aus Tier-, Natur- und Artenschutzgründen, aber auch aus Gesundheits- und Sicherheitsaspekten unbedenklich und dauerhaft zu leisten ist. Dafür soll eine Positivliste aufgestellt werden, die diese Arten sowie Haltungsbedingungen und Anforderungen nennt. Dem Verkauf von exotischen Tieren auf gewerblichen Tierbörsen wollen wir einen Riegel vorschieben. DIE LINKE fordert unter anderem die Einführung einer Positivliste für Tiere, die generell im Privathaushalt gehalten werden können. Solch eine Liste sollte dementsprechend auch Kriterien des Tier-, Natur- und Artenschutzes sowie des möglichen Gefahrenpotentials gegenüber Menschen und anderen Tieren berücksichtigen. Der Import der Tiere sollte vorab streng nach oben genannten Kriterien geprüft und ggf. erteilt oder verweigert werden. Darüber hinaus ist eine Sachkundeprüfung für die Halterinnen und Halter aus unserer Sicht unbedingt notwendig. 7

8 In Zusammenarbeit mit Veterinärämtern könnten Verbände oder Vereine die Eignung und Verlässlichkeit des Halters beziehungsweise der Halterin sowie die Haltungsbedingungen prüfen. Frage 6: Halten Sie die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen zur Heimtierhaltung für sachgerecht oder planen Sie Veränderungen? Die Regelungen für die private Tierhaltung und die Überwachung dieser Vorschriften haben in Deutschland ein beispielhaftes Niveau. Darüber hinaus trägt der Zoofachhandel mit ständig weiterentwickelten Aufklärungs- und Beratungsangeboten über artgerechte Tierhaltung zum Tierschutz bei. Weitergehende gesetzliche Regelungen erhöhen dagegen das Tierwohl nicht, können aber die Bereitschaft zur Heimtierhaltung deutlich vermindern. Die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen zur Heimtierhaltung haben sich im Wesentlichen bewährt. Wichtig ist, dass die Tierhalter gut beraten werden und sich leicht informieren können. Dabei spielt der Zoofachhandel eine entscheidende Rolle. Wir setzen darauf, dass er den Tierhaltern stets mit gutem Rat und mit Empfehlungen zur Seite steht. Bewährt hat sich die seit 2014 geltende Vorschrift, nach der ein Tierhalter beim Kauf von Heimtieren schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse und Haltungsanforderungen des Tieres erhalten muss. Es ist auch richtig, dass das gewerbsmäßige Handeln mit Wirbeltieren der Erlaubnispflicht unterliegt und an den Nachweis der Sachkunde gebunden ist. Wir werden prüfen, wie die Sachkunde im Zoofachhandel weiter verbessert werden kann. Eine wichtige Grundlage für die Haltung liefern die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Gutachten mit Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren. Derzeit werden nach entsprechenden Empfehlungen von Verbänden, Wissenschaftlern und Behörden im Heimtierbereich die Gutachten zur Haltung von Zierfischen, Reptilien, Kleinvögeln und Papageien überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Diese Gutachten haben keinen Gesetzescharakter, sind aber wertvolle Leitlinien für die Haltung und Beratung. Da die Haltung von Exoten und Wildtieren sehr anspruchsvoll ist und bisher wenig Informationen darüber vorliegen, wie die Tiere in Privathand gehalten werden, hat die Bundesregierung ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, die sogenannte Exopet-Studie. Daraus wollen wir erfahren, ob es Probleme gibt und wie man ihnen gegebenenfalls begegnen kann. Mit diesem Projekt für die nächste Legislaturperiode wollen wir die Haltung im Interesse der Tiere und der privaten Tierhalter noch weiter verbessern. Die Exopet- Ergebnisse sollen auch Aufschluss darüber geben, ob es notwendig und sinnvoll ist, einen Sachkunde-Nachweis für private Halter von nicht heimischen Tierarten mit hohen Haltungsanforderungen einzuführen. 8

9 Weiter planen wir, gemeinsam mit den Bundesländern eine bundesweit einheitliche Definition für gefährliche Wildtiere zu erarbeiten und entsprechende Rahmenregelungen für die Haltung in Privathand. Da die Kritik insbesondere an gewerblichen Tierbörsen nicht abebbt und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe zusammen mit anderen aus Sorge um das Tierwohl ein Verbot fordert, werden im Rahmen der Exopet-Studie auch die Bedingungen auf Tierbörsen in Augenschein genommen. Nach Vorlage der Ergebnisse soll über Maßnahmen zu Tierbörsen entschieden werden. Wir fordern, dabei auch ein Verkaufsverbot für exotische Tiere auf gewerblichen Tierbörsen zu prüfen. Unabhängig davon wollen wir, dass die Überwachung der Tierbörsen sowohl mit Personal als auch hinsichtlich der Kontrolldichte bundesweit intensiviert wird. Die Leitlinien für die Durchführung von Tierbörsen sollen aktualisiert und rechtsverbindlich gemacht werden. Auch setzen wir uns dafür ein, dass auf europäischer Ebene Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel getroffen werden. Aus unserer Sicht fehlen elementare Regelungen im Tierschutzgesetz auch für den Heimtierbereich. Wie in Ziffer 1 bereits beschrieben ist die Qualzucht bei Haustieren nicht klar genug festgelegt. Auch brauchen wir einen gestaffelten Fachkundenachweis, der sich an den Ansprüchen der Haustiere ausrichten muss. Wir wollen ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungssysteme und Zubehör. Die Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien, Zierfischen, Kleinvögeln, Papageien, Greifvögel, Straußenvögeln, die von Ende der 90er Jahre stammen, werden derzeit überarbeitet und erste Ergebnisse werden noch in diesem Jahr erwartet. Wir wollen das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände und einen Tierschutzobmann oder Obfrau einführen. Wir setzen uns auch für eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft ein. Wir wollen bei den exotischen Heimtieren durch die Einführung einer Positivliste Verbesserungen erreichen (s. Frage 5). Im Allgemeinen wollen wir die Sachkunde verbessern sowohl bei (potentiellen) Tierhalter*innen als auch bei Tierzüchter*innen und - verkäufer*innen. Da nicht alle Haltungseinrichtungen wie zum Beispiel Aquarien oder Käfige für Hamster oder Vögel für die jeweiligen Tierarten geeignet sind, setzen wir uns außerdem für ein bundesweit einheitliches Prüf- und Zulassungssystem für Tierhaltungssysteme ein, um zu gewährleisten, dass nur noch solche Aquarien, Terrarien oder Käfige verkauft werden, die für die jeweilige Tierart und -anzahl geeignet ist. Siehe Antwort auf Frage 5. 9

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