Mitgliederversammlung
|
|
- Reinhardt Krause
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mitgliederversammlung Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 23. Dezember
2 Ein Blick zurück Die Entwicklung des BTHG Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Am 26. und Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) fasst Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention soll bestehen 2
3 Ein Blick zurück Die Entwicklung des BTHG Die Lebenshilfe fordert die Beachtung von grundlegenden Standards: Die uneingeschränkte Beibehaltung des Wunsch- und Wahlrechtes Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden Unabhängige Beratung, weil personenzentrierte Leistung 3
4 Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Durch das BTHG werden viele andere Gesetze verändert. Es umfasst 26 Artikel. Die wichtigste Änderung beinhaltet der Artikel 1 des BTHG. Er besteht aus dem neuen Sozialgesetzbuch IX. Buch (SGB IX) Das SGB IX (neue Fassung) enthält jetzt 3 Teile Teil 1 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (14 Kapitel, 1-89) Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (11 Kapitel ) Teil 3 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (14 Kapitel, ) 4
5 5
6 6
7 Das Bundesteilhabegesetz - Wer ist zuständig? Durch das BTHG wird bestimmt, dass die Länder festlegen müssen, wer für die Eingliederungshilfe zuständig ist. Das ist am in Niedersachsen geschehen. Zuständig für alle unter 18-Jährigen ist die Kommune (Delmenhorst oder Landkreis Oldenburg oder Landkreis Wesermarsch) Zuständig für alle über 18-Jährigen ist das Land. Die Kommunen werden aber weiterhin für die Menschen als Ansprechpartner zuständig sein. Das niedersächsische Gesetz hierzu gibt es noch nicht. 7
8 Der Behinderungsbegriff im alten SGB IX 2 Behinderung Abs.1, Satz 1 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 8
9 Der neue Behinderungsbegriff im SGB IX 2 Begriffsbestimmungen Abs. 1, Satz 1* Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Ergebnis: Menschen werden behindert *Angabe von Paragrafen beziehen sich im Folgenden immer auf das SGB IX n. F. 9
10 Leistungsberechtigter Personenkreis Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe bleibt bis Ende 2022 unverändert Das soll aber neu geregelt werden (5 aus 9- Regelung) Soll wissenschaftlich erforscht und danach erprobt werden ( 11 und 13 Abs. 3). Erste Ergebnisse liegen schon vor. 10
11 Antragserfordernis Neu ab 2020: Es muss fast immer zuerst ein Antrag gestellt werden ( 108) Früher schrieb das Gesetz das nicht vor (Kenntnisgrundsatz, das bedeutet: das Amt muss tätig werden, wenn es Kenntnis von einem Hilfebedarf erlangt) 11
12 Systemumstellung Trennung der Leistungen Die Bereiche ambulant, teilstationär und stationär gibt es nicht mehr. Die Leistungen der Eingliederungshilfe (Fachleistung) werden von den existenzsichernden Leistungen getrennt. Der Systemwechsel vollzieht sich zum 1. Januar Es gibt zukünftig die eigene Wohnung und gemeinschaftliche Wohnformen ( 42a Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 3 SGB XII). 12
13 Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege Vorrang der Pflege konnte verhindert werden, das heißt, die Eingliederungshilfe und die Pflege stehen gleichwertig nebeneinander. Die pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen (mit 266 Euro monatlich) im bisherigen stationären Bereich ( 43a SBG XI) bleibt leider. Die erhält direkt das Land. 13
14 Wunsch- und Wahlrecht ( 8) und gemeinsame Inanspruchnahme ( 116) (Poolen) Das Wohnen außerhalb besonderer Wohnformen hat auf Wunsch des Menschen mit Behinderung Vorrang vor dem Leben in einer Wohnstätte. (es gilt weiterhin: ambulant vor stationär) Es kommt in Zukunft darauf an, ob eine gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen im Einzelfall zumutbar ist. Unter bestimmten Umständen darf nicht gegen den Willen gepoolt werden. 14
15 Koordinierung der Leistungen Die Regelungen zur Koordinierung verschiedener Leistungen (Eingliederungshilfe, Pflege, Jugendhilfe, usw.) wurden gesetzlich ausführlicher geregelt. Zuständiger Rehabilitationsträger koordiniert das Verfahren zur Feststellung der Rehabilitationsleistungen, wenn mehrere Rehabilitationsträger beteiligt sind ( 14). Neue Regelungen für Fristen (Bearbeitungsdauer) ( 14, 15). 15
16 Verfahrensrecht und Bedarfsermittlung Der zuständige Rehabilitationsträger muss Teilhabeplanung vornehmen, wenn mehrere verschiedene Leistungsgruppen ( 5), mehrere Rehabilitationsträger ( 6) beteiligt sind. 16
17 Verfahrensrecht und Bedarfsermittlung Teilhabeplankonferenz ( 20) dient der stärkeren Beteiligung der Menschen mit Behinderungen Einheitliches Verfahren zur Bedarfsermittlung auf Basis ICF in der Eingliederungshilfe ist sicherzustellen Gesamtplan mit Zielvereinbarung nach Regeln, die überall gleich sind. Das gab es vorher nicht. Länder können aber über eigene Instrumente bestimmen (z. B. in Nds.: B.E.Ni) Erwin Drefs, Geschäftsführer 17
18 Feststellung der Leistung ( 120) Nach Abschluss Gesamtplankonferenz werden Leistungen aller Reha-Träger festgestellt Träger der Eingliederungshilfe (EGH) erlässt Verwaltungsakt Feststellung der Leistungen sind bindend 18
19 Verfahrensrecht und Bedarfsermittlung Ab 2020 muss im Rahmen des Gesamtplanverfahrens mit dem Leistungsberechtigten darüber beraten werden, welche Barmittel ihm zur selbstbestimmten Verwendung aus dem Regelsatz verbleiben ( 119 Abs. 2 S. 2 SGB IX). Es gibt den Barbetrag nicht mehr. Das heißt jetzt Barmittel. 19
20 Soziale Teilhabe ( 76, 113) Assistenzleistungen haben im neuen Recht eine besondere Bedeutung. Z. B. beim Wohnen, bei der Bildung, bei der Ausübung eines Ehrenamtes 20
21 Leistungen zur Teilhabe an Bildung ( 75, 112) Die bisher als Hilfen zur angemessenen Schulbildung bezeichneten Leistungen der Schulbegleitung sind weiterhin als Leistung der Eingliederungshilfe vorgesehen. 21
22 Frühförderung Änderung der Frühförderverordnung (Artikel 23 BTHG) Die Komplexleistung kommt wieder. Das heißt: Heilpädagogik, Therapie und Psychologie kommen aus einer Hand. 22
23 Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Beschäftigung ( 111) Die Delme wird dazu auch noch informieren 23
24 Heranziehung von Einkommen und Vermögen Vermögensfreigrenze für die Leistungen der Eingliederungshilfe ( 60a SGB XII) zum 1. Januar 2017 auf Euro erhöht. Vermögensfreibetrag von auf gestiegen (Grundsicherung). 24
25 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ( 32) Einführung einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ab 2018 Die Teilhabeberatung soll schon vor der Beantragung von Leistungen zur Verfügung stehen. Sie soll über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX informieren und beraten. In Delmenhorst: Kirchplatz Wir haben uns nicht beworben, weil zunächst Unabhängigkeit gefordert war. 25
26 Was bedeutet das für uns? Mitwirkung an Landesrahmenverträgen Wohnen, ABW, OH Mitwirkung am Landesrahmenvertrag FF Landesrahmenempfehlungen HPK, TBS, Schulassistenz 26
27 Was bedeutet das für uns? Auf diese Themen bereiten wir uns jetzt schon intensiv vor: ICF B.E.Ni Hilfeplanung und Entwicklungsberichte Trennung der Fachleistungen von den Leistungen der Existenzsicherung Wir müssen große Anstrengungen bewältigen! 27
28 Und nun kommt Herr Heyen 28
Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen
Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz
MehrWas regelt das BTHG neu?
Was regelt das BTHG neu? DAS BUNDESTEILHABEGESETZ Chancen und Risiken Fachtagung der Fachverbände Berlin, 11. Mai 2017 Jenny Axmann, Bundesvereinigung Lebenshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger
MehrLandkreis Emmendingen Sozialdezernat Bundesteilhabegesetz BTHG
Bundesteilhabegesetz BTHG wesentliche Änderungen ab 01.01.2020!1 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK 2006) Zentrale Prinzipien: Schutz vor Diskriminierung volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/414601-16 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Die Leistungen
MehrDas BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe
Das BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe Prof. Dr. Arne von Boetticher Fachtag des DWBO am 19.06.2017, Berlin Gliederung 1. Vorbemerkungen
MehrDas Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung?
Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung? neue Struktur SGB IX Teil 1 Rehabilitations und Teilhaberecht allg. Regelungen Teil 2 veränderte Eingliederungshilfe Teil 3 Schwer
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Das Bundesteilhabegesetz
MehrBundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach
Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Historie 1994 Artikel 3 Absatz 3 GRUND GESETZ Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
MehrDas Bundesteilhabegesetz BTHG
Das Bundesteilhabegesetz BTHG Dezember 2016 Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen kurz Bundesteilhabegesetz BTHG wurde verabschiedet. Warum ein BTHG Zielsetzung
MehrBundesteilhabegesetz
Bundesteilhabegesetz Informationsveranstaltung Landratsamt Bodenseekreis 24.10.2018 Christian Kiebler Sachgebietsleitung Sachgebiet VI Eingliederungshilfe Landratsamt Bodenseekreis 1 Reformstufen 2 1.
MehrGesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz am 23.12.2016 beschlossen:
MehrTeilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz
Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz aus Sicht eines überörtlichen Sozialhilfeträgers? Referat bei der 5. Bethel-Fachtagung
MehrUmsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Individuelle Soziale Teilhabe Die neuen Leistungen in der Eingliederungshilfe
Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Individuelle Soziale Teilhabe Die neuen Leistungen in der Eingliederungshilfe Neuerungen durch das BTHG ab 2020 Ausgestaltung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe
MehrEinführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien
Einführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien AGJ-GESPRÄCH Alles neu und anders? Das BTHG und die Kinder- und Jugendhilfe 16. MAI 2018 Tagung der Erziehungshilfe-Fachverbände, Frankfurt a. M.
MehrDie Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG) 13. Thüringer Betreuungstag am 13.09.2017 in Gotha Der Begriff der Inklusion Inklusion ist das Leitbild eines umfassenden
MehrBundesteilhabegesetz - Eine Chance für die Netzwerke Netzwerke Eine Chance für das BTHG. Dr. Michael Konrad Dachverband Gemeindepsychiatrie
Bundesteilhabegesetz - Eine Chance für die Netzwerke Netzwerke Eine Chance für das BTHG Dr. Michael Konrad Dachverband Gemeindepsychiatrie Neugestaltung der Rehabilitationsleistungen in einem Leistungsgesetz
MehrBundesteilhabegesetz - in Kraft treten Artikel 1 Inhalt neu:
Bundesteilhabegesetz - in Kraft treten Nach Verkündung (29. Dezember 2016) 1. Januar 2017 1. Januar 2018 1. Januar 2020 (EingliederungshilfeVO tritt außer Kraft) 1. Januar 2023 2018 - Gesetz zur Stärkung
MehrBundesteilhabegesetz - kompakt
Bundesteilhabegesetz - kompakt BTHG Hintergrund/Ziele Bundesteilhabegesetz trat am 29. Dezember 2016 in Kraft Vier Reformstufen 2017-2023 Behindertenpolitik soll in Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt
MehrBundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF
Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF 1 Themen Grundsätze BTHG ICF und biopsychosoziales Modell Regelungen im BTHG bezogen auf die
MehrBundesteilhabegesetz ab
Herzlich willkommen! Bundesteilhabegesetz ab 1.1.2017 Was ändert sich wann? Für wen ist es? Überblick einiger Themen Fazit Ulrike Tofaute, Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.v., Kehdenstr. 2-10, 24103 Kiel
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz Dr. Dietlinde Albrecht, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung I. Ausgangspunkt
MehrSachstand Bundesteilhabegesetz
Sachstand Bundesteilhabegesetz Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz am 3. und 4. März 2017 in Gladbeck Bundesteilhabegesetz, Antje Welke Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, 10117
MehrGesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgemeinschaft Offene Behindertenarbeit Landkreis Aichach- Friedberg Warum gibt
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Informationsveranstaltung am 28.02.2018 in Arnsberg Referentin: Anja Thorwesten 1 Übersicht A. Ziele und Struktur des Gesetzes B. Die Reformstufen wann tritt was in Kraft? C. Neue
MehrDas Bundesteilhabegesetz Kernforderungen der Lebenshilfe
Das Kernforderungen der Lebenshilfe Vorsitzenden und GF-Konferenz des LV NRW Gladbeck, 5. März 2016 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Umsetzung der
MehrDas Bundesteilhabegesetz Eine Einführung zu wichtigen Änderungen. Worauf Sie sich einstellen müssen und an wen Sie sich wenden können.
Hier.Leben.Menschen. Das Bundesteilhabegesetz Eine Einführung zu wichtigen Änderungen. Worauf Sie sich einstellen müssen und an wen Sie sich wenden können. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat zum Ziel,
MehrÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER
Prof. Dr. Axel Kokemoor Überblick über das BTHG für Betreuer 27. September 2018 1 ÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER 10. Betreuertag am 27. September 2018 im Forum Gelnhausen Prof. Dr. Axel Kokemoor
MehrWebinar zum Bundesteilhabegesetz
Webinar zum Bundesteilhabegesetz Antje Welke Leiterin der Abteilung Konzepte und Recht der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, Tel.:
MehrKommunaler Sozialverband Sachsen
20 Jahre Landesverband Gemeindepsychiatrie Sachsen e. V. 21.09.2017 - Bautzen Vortrag: Anforderungen durch das BTHG an den Leistungsträger Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe in Sachsen Stand:
MehrUmsetzung des BTHG/HAG in einer hessischen Großstadt am Beispiel der Landeshauptstadt Wiesbaden
Bildquellen: 1 Dieter Sahm; 2 und 5 Wiesbaden Marketing GmbH; 3 und 4 Fouad Vollmer: Werbeagentur für den Hess. Heilba derverband e.v. Umsetzung des BTHG/HAG in einer hessischen Großstadt am Beispiel der
MehrUmsetzung BTHG. Beteiligungsgespräche. Magdalena Garrecht
Umsetzung BTHG Beteiligungsgespräche Magdalena Garrecht 08.09.2014 Folie 1 GLIEDERUNG 1. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) a) Zeitschiene Inkrafttreten b) Inhalt 2. Umsetzung des BTHG 3. Träger der Eingliederungshilfe
MehrDRK Landesverband Brandenburg e.v. Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe. Perspektive der freien Wohlfahrtspflege
Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe Das Bundesteilhabegesetz Das Bundesteilhabegesetz Perspektive der freien Wohlfahrtspflege Agenda 1. Einführung 2. Ausgewählte Inhalte a) Leistungsberechtigter Personenkreis
MehrDAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN
DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbände e.v. am 16. Oktober 2017 in Stuttgart Folie 1 PROBLEME Eingliederungshilfe heute Anspruch
MehrSkript in einfacher Sprache. Christiane Hasenberg. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht. Studierende der CAU zu Kiel
Skript in einfacher Sprache Christiane Hasenberg Studierende der CAU zu Kiel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Das Bundesteilhabegesetz ist von der Politik Ende 2016 beschlossen worden. Es
MehrBundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III - was ändert sich im Bereich (selbstständiges) Wohnen
Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III - was ändert sich im Bereich (selbstständiges) Wohnen A. Entstehung des Gesetzes/ Gesetzgebungsverfahren B. Struktur des Gesetzes C. Die Reformstufen
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Thema: Neue Anforderungen an die Struktur gemeindepsychiatrischer Angebote aufgrund der neuen Sozialgesetzgebung (BTHG) - Handlungserfordernisse der nächsten Jahre -
MehrBundesteilhabegesetz (BTHG)
Kurzüberblick über die Änderungen durch das BTHG Runder Tisch in der Planregion 1 05.05.2017 Bürgersaal im Rathaus Kleinmachnow Bundesteilhabegesetz (BTHG) Ziele: Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang
MehrEINFÜHRUNG: REHABILITATIONSBEDARF - TEILHABEPLANUNG GESAMTPLANUNG HILFEPLANUNG
EINFÜHRUNG: REHABILITATIONSBEDARF - TEILHABEPLANUNG GESAMTPLANUNG HILFEPLANUNG Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne die
MehrBundesteilhabegesetz Die wichtigsten Änderungen im SGB IX
Rehabilitationswissenschaftliches Seminar an der Universität Würzburg am 24. 1. 2018 Bundesteilhabegesetz Die wichtigsten Änderungen im SGB IX und das Zusammenspiel mit dem SGB VII Karl-Heinz Schubert,
MehrDas Hilfeplanverfahren im Rheinland im Lichte des Bundesteilhabegesetzes
Das Hilfeplanverfahren im Rheinland im Lichte des Bundesteilhabegesetzes Gabriele Lapp 15.11.2016 Köln Folie 1 Ziele des Gesetzes Weiterentwicklung zu einem modernen Teilhaberecht (personenzentrierte Leistungserbringung)
MehrMaterialien zu Teilhabe jetzt
Materialien zu Teilhabe jetzt Aufzeichnung zu den wörtlichen Ausführungen von Rechtsanwältin Frau Hasenberg am 14.2.2017 anlässlich der Fachtagung Teihabe jetzt im Kieler Landeshaus Das Bundesteilhabegesetz
MehrLandespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen 25.2.2016 Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven Ulrich
MehrImpulsreferat Eingliederungshilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung Zugang ins Regelsystem
Impulsreferat Eingliederungshilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung Zugang ins Regelsystem Auftaktveranstaltung des Dialogforums Geflüchtete mit Behinderung am 27.06.2017 Referent: Thomas Gutiérrez
MehrBisherige Erfahrungen der Verwaltung zum Bundesteilhabegesetz, Anwendungspraxis des neuen Rechts
Bisherige Erfahrungen der Verwaltung zum Bundesteilhabegesetz, Anwendungspraxis des neuen Rechts Matthias Münning, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe -
MehrDas Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen
13. BGT Nord am 28. September 2017 in Kiel Teilplenum: Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen Das Wichtigste in Kürze Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert
MehrAss. jur. Christian Frese Geschäftsführer autismus Deutschland e.v.
Vortrag am 31.01.2019 beim RV Autismus Nordbaden-Pfalz e.v. in Heidelberg - aktuelle Entwicklungen ab 1.1.2020 und das BTHG Ass. jur. Christian Frese Geschäftsführer autismus Deutschland e.v. Gliederung
MehrDie Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz. Chancen und Herausforderungen für die Unterstützung zu einem selbstbestimmten Leben
Die Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz Chancen und Herausforderungen für die Unterstützung zu einem selbstbestimmten Leben 1 BTHG und UN-BRK Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung
MehrBundesteilhabegesetz (BThG) Übersicht, Auswirkungen und Bewertung
Bundesteilhabegesetz (BThG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Übersicht, Auswirkungen und Bewertung 1 03.04.2017 I Jour Fixe / LWL-Landesjugendamt Westfalen
MehrTEILHABE UND RECHT. DVSG-Bundeskongress 2017 Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Teilhabe sozial denken und gestalten. Prof. Dr.
TEILHABE UND RECHT DVSG-Bundeskongress 2017 Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Teilhabe sozial denken und gestalten Prof. Dr. Felix Welti 19. Oktober 2017, Kassel Gliederung I. Teilhabe und Bundesteilhabegesetz:
MehrDas neue Bundesteilhabegesetz
Das neue Bundesteilhabegesetz Präsentation auf der 2. Sitzung des Behindertenbeirates der Stadt Würzburg Würzburg, 23. Mai 2017 Prof. Dr. Dieter Kulke Hochschule Würzburg-Schweinfurt Fakultät Angewandte
MehrBethel zum BTHG. Teilhabeplan und Gesamtplan im Bundesteilhabegesetz
Bethel zum BTHG Teilhabeplan und Gesamtplan im Bundesteilhabegesetz Letzte Revision: 27. Februar 2019 U1 Teilhabeplan und Gesamtplan im Bundesteilhabegesetz Seite 1 Vorbemerkung Das Bundesteilhabegesetz
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Wolfgang Rombach Leiter der Unterabteilung Vb Sozialhilfe Vortrag Fachtagung des DV Aktuelle Entwicklungen
MehrBühne frei für das BundesTeilhabeGesetz
Bühne frei für das BundesTeilhabeGesetz Die Praxis Aktuelle Entwicklungen im Caritas Wohn- und Werkstätten Paderborn e. V. vorgestellt von Bettina Weinberg & Karla Bredenbals Konsequenzen für die Praxis
MehrWas muss aus Sicht der Behindertenhilfe bei dem zukünftigen Verfahren der inklusiven Hilfeplanung berücksichtigt werden?
Was muss aus Sicht der Behindertenhilfe bei dem zukünftigen Verfahren der inklusiven Hilfeplanung berücksichtigt werden? Rechtslage und Diskussionsimpuls AFET-Expertengespräch Was müssen wir voneinander
MehrReform der Eingliederungshilfe
Reform der Eingliederungshilfe Auswirkung auf die Gemeindepsychiatrie Jubiläumstagung Dachverband 16.06.2016 Köln Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales Folie 1 Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie Städte,
MehrBTHG und PSG III - Sachstand und Überblick
BTHG und PSG III - Sachstand und Überblick A. Entstehung des Gesetzes/ Gesetzgebungsverfahren B. Gesetzessystematik/ Überblick über die Struktur C. Überblick über die Änderungen wann tritt was in Kraft?
MehrLebenshilfe für Menschen mit Behinderung
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Das Bundesteilhabegesetz Chancen und Risiken für die Träger Info-Veranstaltung der Lebenshilfe Berlin und der Spastikerhilfe Berlin Bundesteilhabegesetz - 2003
MehrAllgemeine Informationen. (Sachverhalt, Handlungsbedarf, Handlungsoptionen)
Allgemeine Informationen (Sachverhalt, Handlungsbedarf, Handlungsoptionen) Stand: 4. Februar 2019 1. Sachverhalt Seit dem Inkrafttreten des 39 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) im Jahr 1961 ist der Personenkreis,
MehrAkademie für soziale Berufe
as Akademie für soziale Berufe Seminarprogramm 2018, 2018 1. Halbjahr (Seminarort jeweils 88212 Ravensburg) Preise: ½ Tag: 40 1 Tag : 80 (zzgl. MWST., incl. Skript, Getränke, Kaffee, Teilnahmebescheinigung)
MehrARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG. Die Schulbegleitung Arbeitshilfe. zu den Neuregelungen in der Eingliederungshilfe
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG Die Schulbegleitung 2020 Arbeitshilfe zu den Neuregelungen in der Eingliederungshilfe Schulbegleiter Integrationshelfer Teilhabeassistenten Schulassistenten
MehrDas Bundesteilhabegesetz und (erste) Schritte der Umsetzung
Das Bundesteilhabegesetz und (erste) Schritte der Umsetzung Autor: Daniel Heinisch SenIAS III D 37 Vortrag: Ingo Klatt SenIAS III D 3 Gliederung I. Ziele des Bundesteilhabegesetzes 1. Verbesserung der
MehrTeilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des Fachforums Betreuung trifft Eingliederungshilfe am 17.02.2016 in
MehrBundesratsanträge aus Bremen zur stärkeren Akzentuierung der Ziele der UN-BRK im BTHG
Bundesratsanträge aus Bremen zur stärkeren Akzentuierung der Ziele der UN-BRK BTHG Fundstelle Gesetzentwurf Thema Antragsinhalt Bundesratsverfahren Antwort der Bundesregierung Integrationsamt Das Integrationsamt
MehrDAS BUNDESTEILHABEGESETZ IM ÜBERBLICK
DAS BUNDESTEILHABEGESETZ IM ÜBERBLICK Annett Löwe Wissenschaftliche Referentin Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. In Trägerschaft von: 1 HINTERGRUND DES BUNDESTEILHABEGESETZES BTHG
Mehr(Drucksachen 18/10523 und 18/10510) Stand Nur zum internen Gebrauch -
Zusammenfassung der vom Bundestag beschlossenen Änderungen zum Bundesteilhabegesetz und zur Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherungsleistungen (Drucksachen 18/10523 und 18/10510)
MehrVortrag Fachtag buss 2016
Vortrag Fachtag buss 2016 Bundesteilhabegesetz Bericht zum aktuellen Stand Dr. Mignon Drenckberg Referentin für Suchthilfe, Wohnungslosenund Straffälligenhilfe des Caritasverbandes München und Freising
MehrDAS BUNDESTEILHABEGESETZ IM ÜBERBLICK
DAS BUNDESTEILHABEGESETZ IM ÜBERBLICK Florian Steinmüller Wissenschaftlicher Referent Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. In Trägerschaft von: 1 HINTERGRUND DES BUNDESTEILHABEGESETZES
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Kanzlei Hohage, May & Partner Rechtsanwältin Jana Franke Mittelweg 147 20148 Hamburg Tel.: 040/414601-0 Fax: 040/414601-11 Mail: franke@hohage-may.de Das neue Bundesteilhabegesetzes
MehrVollversammlung der Menschen mit Behinderung
Vollversammlung der Menschen mit Behinderung ------------------------------------------------------------------------------- SAMSTAG, 10. DEZEMBER 2016 IN HERRENBERG-GÜLTSTEIN 2016, Landesverband Baden-Württemberg
MehrSicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand
Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand - Vortrag - Wissenschaft trifft Praxis: Personzentrierung Inklusion Enabling community am 26. Februar 2016 im Hotel Aquino Tagungszentrum Katholische
MehrEingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht. Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v.
Eingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v. Die gerichtl. Durchsetzung von Ansprüchen Beispiel: Gesetzlicher Anspruch auf Teilhabe
MehrEingliederungshilfe der Zukunft. Wunsch und Wirklichkeit
1 Eingliederungshilfe der Zukunft. Wunsch und Wirklichkeit Die Themen Auftrag und Ziele der Reform Reform-Prozess (Beteiligung, Zeitplan) Inhaltliche Aspekte, z. B. 2 Behinderungsbegriff Wunsch- und Wahlrecht
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthemen Block 2: - Regelungen zum Einkommen und Vermögen - Abgrenzung Maßnahmeleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt Dr. Dietlinde Albrecht,
MehrRechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung
!"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
MehrMacht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
MehrDialogforum Bund trifft kommunale Praxis Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten
Dialogforum Bund trifft kommunale Praxis Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten Ist-Stand der Behindertenhilfe Berlin, 7. September 2017 Antje Welke Bundesvereinigung Lebenshilfe
MehrReferentin: Ulrike Pohl, Paritätischer Landesverband Berlin
Alter Wein in neuen Schläuchen? Welche Veränderungen ergeben sich aus dem Bundesteilhabegesetz BTHG? Referentin: Ulrike Pohl, Paritätischer Landesverband Berlin Gliederung 1. Was ist eigentlich Teilhabe?
MehrEingliederungshilfe und Pflege
Eingliederungshilfe und Pflege 33. Tagung für Leitungskräfte im Bereich Wohnen der LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e. V. Akademie Stapelfeld, 24. November 2016 Dr. Edna Rasch Bundesvereinigung
MehrSchnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege - Versuch einer Abgrenzung
1 Problembereiche: 1. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung 2. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege 3. Pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen 2 1. Schnittstelle
MehrDas Persönliche Budget in der Jugendhilfe
Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
MehrReha vor Pflege? Zum Verhältnis Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
Reha vor Pflege? Zum Verhältnis Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege ZIEL ERREICHT? EINGLIEDERUNGSHILFE UND BUNDESTEILHABEGESETZ Berlin, 10. Oktober 2016 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin
MehrWie komme ich als Mensch mit Behinderung an die Leistungen
Wie komme ich als Mensch mit Behinderung an die Leistungen Gesamtplanverfahren und Bedarfsfeststellungssystem Dr. Gertrud Hanslmeier-Prockl, Gesamtleitung Einrichtungsverbund Steinhöring Mitglied im Vorstand
MehrKoordinierung der Leistungen Die neuen BTHG-Spielregeln
Koordinierung der Leistungen Die neuen BTHG-Spielregeln Wohnstättenleiter/innen-Konferenz der Lebenshilfe NRW Forum am 08. Mai 2017 Dr. Christian Huppert Gliederung Koordinierung der Leistungen Teilhabeplan
MehrBTHG. Das stationäre Wohnen 2020
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG Das stationäre Wohnen 2020 Arbeitshilfe Heft 87 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS Kurt Ditschler, Dozent für Arbeits- und Sozialrecht BTHG Das stationäre Wohnen2020
MehrBundesweit wird ein Netz unabhängiger Beratungsstellen entstehen, insbesondere in den Regionen, in denen es heute keine Angebote gibt.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin An die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag im Hause Berlin, 6. Dezember 2016 Bundesteilhabegesetz (BTHG) Liebe
MehrWAS BRINGT DAS BTHG?
Dr. Dirk Mellies Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 3. Fachtagung der DVSG Arbeit ist das halbe Leben. Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung 14. Juni
MehrIn Trägerschaft von:
In Trägerschaft von: Thomas Schmitt-Schäfer, Dipl.-Pädagoge (univ), Verwaltungsbetriebswirt (VWA) nach 15-jähriger Berufserfahrung in einer Klinik (medizinische Rehabilitation) Gründung transfer 1997 seit
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrTeilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplan: Gemeinsamkeiten Unterschiede Anforderungen. Dr. Michael Schubert
Teilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplan: Gemeinsamkeiten Unterschiede Anforderungen Dr. Michael Schubert Fachtag Bundesteilhabegesetz Personenzentrierung in Hessen. Wie sieht die zukünftige Gesamt- und Teilhabeplanung
MehrÄnderungen im Schwerbehindertenrecht neue Einstufungskriterien beim GdB für Hämophiliepatienten
Änderungen im Schwerbehindertenrecht neue Einstufungskriterien beim GdB für Hämophiliepatienten Klaus Poek Vertrauensmitglied DHG-Region Berlin-Brandenburg Regionaltagung 10.02.2018 Gliederung Historie
MehrAusblick: Was ist nun zu tun?
Ausblick: Was ist nun zu tun? Matthias Rosemann Vorsitzender, BAG GPV e.v. Wir müssen der leistungsträgerübergreifenden Teilhabeplanung zur Durchsetzung verhelfen. Leistungsträgerübergreifende Teilhabeplanung
MehrGesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)
- 2 - Erläuterung, 952. BR, 16.12.16 TOP 2: Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) Drucksache: 711/16 und zu 711/16 Am 26. März
MehrZuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung?
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung? Daniel Heinisch
MehrBTHG: Wegweiser für gesetzliche Betreuer
Kurt Ditschler BTHG: Wegweiser für gesetzliche Betreuer Arbeitshilfe zur Umsetzung des BTHG Arbeitshilfe Nr. 91 Mit dem BTHG kommt auf die gesetzlichen Betreuer eine Vielzahl von Aufgaben zu. Die Eingliederungshilfe
MehrLEISTUNGEN ZUR SOZIALEN TEILHABE (EINGLIEDERUNGSHILFE) NACH DEM BUNDESTEILHABEGESETZ
LEISTUNGEN ZUR SOZIALEN TEILHABE (EINGLIEDERUNGSHILFE) NACH DEM 91 SGB IX, TEIL 2: NACHRANG (AB 01.01.2020) (1) Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern
MehrFachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung
Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Augsburg 28. September 2015 Sozialrechtliche Grundlagen des SGB VIII, IX und XII Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
MehrAllgemeine Informationen. (Sachverhalt, Handlungsbedarf, Handlungsoptionen)
Allgemeine Informationen (Sachverhalt, Handlungsbedarf, Handlungsoptionen) Stand: März4. Februar 2019 1. Sachverhalt Seit dem Inkrafttreten des 39 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) im Jahr 1961 ist der Personenkreis,
MehrAlles wird gut oder?
Alles wird gut oder? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales Gladbeck, 03.03.2017 Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz der Lebenshilfe NRW e.v. Landesverband Folie 1 Das Gesetz zur Stärkung
MehrVorstellung des Regierungsentwurfes des Bundesteilhabegesetzes und seine positiven sowie negativen Auswirkungen
Vorstellung des Regierungsentwurfes des Bundesteilhabegesetzes und seine positiven sowie negativen Auswirkungen Berlin, 10. Oktober 2016 Antje Welke Justiziarin und Leiterin der Abteilung Konzepte und
Mehr