Seniorenausschuss, hier: Anlage zur Niederschrift»» Tagesordnungspunkt 3
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- Frida Flater
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1 Seniorenausschuss, hier: Anlage zur Niederschrift»» Tagesordnungspunkt 3
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3 Vorstellung GEPA NRW \ % GOCH * tyfm* miteinander Stadt 1 Verabschiedung des GEPA NRW am 01. Oktober 2014 Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen :
4 Anlass für die neue Gesetzgebung f *$GOCH f *fy*»*.*w %*!* miteinander mitpinandprsfac Stadt 0 I. Herausforderungen aufgrund des demographischen Wandels Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen, die 1. ein Wohnen im Alter und die gesellschaftliche Teilhabe im vertrauten Umfeld ermöglichen 2. im Bedarfsfall die gesundheitliche und pflegerische Versorgung im unmittelbaren Wohnumfeld gewährleisten 3. die Unterstützung pflegender Angehöriger verbessern
5 Anlass für die neue Gesetzgebung \ *i GOCH f tyfwl miteinander Stadt G II. Erkenntnisse aus der Evaluation des Landespflegegesetzes: Die Refinanzierungsbedingungen für Modernisierungsmaßnahmen müssen verbessert werden, um Pflegeheimen die Erfüllung der bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen (80 % Einzelzimmerquote; nur noch Einzel-/ Tandembäder) zu ermöglichen Die Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes sind nicht mit denen des Pflegegesetzes NW kongruent. Beide Gesetze müssen aufeinander abgestimmt werden Die vorhandenen Beratungsangebote bedürfen der Weiterentwicklung Das Pflegewohngeld wurde hinsichtlich Beibehaltung und Ausgestaltung kontrovers diskutiert
6 Anlass für die neue Gesetzgebung * GOCH * %ff*f* miteinanderstadr c III. Vorgaben der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen, die 1. pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen ermöglichen 2. die Entstehung neuer Wohnformen als Alternative zu stationären Einrichtungen fördern
7 Erläuterungen GEPA NRW '.#*<r I <$ GOCH > "ftltf* miteinander Stadt Alten und Pflegegesetz (APG NRW) Erweiterung um folgende Regelungsbereiche: Pflegende Angehörige Niedrigschwellige Angebote Einführung eines Landesförderplans Alter und Pflege Regelmäßige Berichterstattung zur Lage der Älteren in NRW Grundlagen für die Refinanzierung der Investitionskosten der Träger Durchführungsverordnung (APG DVO) Genaue Berechnungsregelungen zu den Investitionskosten
8 Erläuterungen GEPA NRW *' I m GOCH * tyfttffl miteinander Stadt" Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) Ordnungsrechtliche Standards für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung: Bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgröße etc.) Personelle Mindeststandards Mitwirkungsmöglichkeiten (Heimbeiträte etc.) Durchführungsverordnung (WTG DVO) Detaillierte Ausformulierung der im Gesetz angelegten Standards
9 Das Demographiekonzept des Kreises Kleve (GOCH * ffi fl miteinander Stadt Entwicklung des Demographiekonzeptes des Kreises Kleve: 2006/2007 : Bericht zur Lage älterer und pflegebedürftiger Menschen im Kreis Kleve aufgrund des bisher geltenden 6 Pflegegesetz NRW ( Kommunale Pflegeplanung") 2008/2009: Mittelbereitstellung durch den Kreistag für eine externe wissenschaftliche Betrachtung der Versorgungssituation älterer Menschen im Kreis Kleve" 1 Abschluss eines Werkvertrages am mit der Forschungsgesellschaft für Gerontologie e. V. - Institut für Gerontologie - an der TU Dortmund zur Erstellung eines Demographiekonzeptes
10 Das Demographiekonzept des Kreises Kleve 4 * GOCH *" tyfttf" miteinanderstacft' r Vorstellung des Demographiekonzeptes in der Kreistagssitzung am Fortschreibung des Demographiekonzeptes durch ein wissenschaftliches Institut für 2015/2016 vorgemerkt
11 Vorstellung GEPA NRW tu I m GOCH f,f Hm* rniteinänder'städt 1 Übergreifendes Reformgesetz für das gesamte Landesrecht zum Thema Pflege und Alter, bestehend aus: Artikel 1: Alten und Pflegegesetz (APG) (Weiterentwicklung des Landespflegegesetzes) cj^ regelt die Gestaltung der Pflegeinfrastruktur Artikel 2: Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) (überarbeitet) Cj^ regelt die Mindestanforderungen (ordnungsrechtliche Standards) für Pflege- und Wohnangebote in der Alten- und in der Behindertenhilfe a.
12 Erläuterungen GEPA NRW f, f 1 GOCH "(W* miteinander Stadt 5 Kernpunkte der Reform: Individuelle Regeln für alle (insbes. alternative) Wohnformen mit Pflegeund Unterstützungsangeboten mit entsprechender Qualitätssicherung Verbesserung der häuslichen Betreuung vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit Verbesserte Qualitätssicherung bei ambulanten Diensten und teilstationären Pflege- und Betreuungsangeboten durch WTG-Behörden ( Heimaufsichten") Finanzieller Anreiz für mehr Tages- und Nachtpflegeangebote, wodurch pflegende Angehörige entlastet werden Bessere Refinanzierung für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
13 Erläuterungen GEPA NRW I <$ GOCH l %tfm-l %Hf-w miteinander Stadt' Kernpunkte der Reform: Mehr Rechtssicherheit für Heimbewohner durch Wegfall der pauschalen Erhebung von Investitionskosten (nur die tatsächlichen Kosten dürfen in Rechnung gestellt werden) Heime müssen Konzepte unter Verzicht auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen vorlegen Die klaren Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Anspruchs auf Selbstbestimmung sind im GEPA und den Durchführungsverordnungen besonders berücksichtigt
14 Beantwortung der Fragen 'GOCH t- "fthfl miteinander Stadt" 1. Wie viele Bürger der Stadt Goch leben im Alter von (weiblich/männlich getrennt): i Ja " 84Jahr &- 89 Jahre 90 Jahre und älter gesamt gesamt / weiblich männlich männlich weiblich gesamt Männlich Weiblich Gesamt Jahre Jahre Jahre 90 Jahre und älter Gesamt
15 Beantwortung der Fragen i * GOCH t tytimrl miteinander Sta 2. Wie viele Bürger weiblich/männlich leben in stationären Einrichtungen der Stadt Goch? Es müsste eine Befragung der Einrichtungen vorgenommen werden. Bei dem zuständigen Kreis Kleve liegen dazu keine Informationen vor. 3. Wie viele Bürger weiblich/männlich erhalten ambulante Pflege? Die Zahl ist nicht ohne Weiteres feststellbar. Beim zuständigen Kreis Kleve sind die Pflegeminuten der ambulanten Pflegedienstleister bekannt: Es gibt drei Dienstleister im Pflegedienst in Goch, die im Jahr 2014 insgesamt Minuten gepflegt haben
16 Beantwortung der Fragen i <$ GOCH t mmm jfff-ff miteinander Stadt" 4. Wie viele Bürger weiblich/männlich erhalten Pflegegeld aus der Pflegeversicherung? Zahlen liegen beim zuständigen Kreis Kleve nicht vor; es gibt nach Auskunft des Kreises Kleve 17 Pflegekassen 5. Wie viele stationäre Pflegeplätze gibt es derzeit in Goch? Laut zuständigem Kreis Kleve gibt es: Dauerpflegeplätze: 266 Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze: 6 Solitäre Kurzeitpflegeplätze: 7 Eingestreute Dauerpflegeplätze: 6 Solitäre Tagespflegeplätze: 14 gesamt: 299 7
17 Beantwortung der Fragen i % GOCH fflm"«miteinander Stadr 6. Wie viele ambulante Pflegeanbieter der Stadt Goch gibt es und wie hoch ist deren maximale Kapazität? Es gibt laut Kreis Kleve in Goch drei Anbieter; es handelt sich allerdings nicht um Pflegeanbieter der Stadt Goch". 7. Wie viele Tageseinrichtungsplätze in Goch werden angeboten? Wie viele Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätze werden in Goch angeboten (Entlastung der Angehörigen bei Krankheit sowie Erholung der Angehörigen durch einen geplanten Urlaub)? = 13 (s. Darstellung zu Frage 5) 8
18 Beantwortung der Fragen f»* GOCH miteinander Stadt" 9. Wie viele Nachtpflegeplätze werden in Goch angeboten (Gewährleistung der nächtlichen Ruhe für pflegende Angehörige)? Laut zuständigem Kreis Kleve werden keine Nachtpflegeplätze angeboten. 10. Wie viele Wohngemeinschaften gibt es in Goch (Alten-WG)? Zahlen werden bei dem zuständigen Kreis Kleve nicht erfasst und sind kaum ermittelbar. 11. Wie viele für betreutes Wohnen mit Gemeinschaftsräumlichkeiten und Reinigungs- sowie Pflegeservice-Vermittlung stehen in Goch zur Verfügung? Auch diese Zahlen werden beim Kreis Kleve nicht erfasst. R
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