Kyoto-Protokoll in Kürze Annahme des Kyoto-Protokolls zur Klimakonvention durch die Staatengemeinschaft

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1 Rechtssetzung? lic. iur. 1 Kyoto-Protokoll in Kürze 1997 Annahme des Kyoto-Protokolls zur Klimakonvention durch die Staatengemeinschaft 2003 Schweiz ratifiziert das Kyoto-Protokoll 2005 Inkrafttreten des Protokolls infolge Ratifikation Russlands 2008 bis 2012 Völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008 bis bis 2017 Noch keine konkreten Verpflichtungen vereinbart Nächster Verhandlungstermin an Klimakonferenz in Bali (Dezember 2007) 2

2 Kyoto-Protokoll Umsetzung keine Positition unterzeichnet, Ratifikation abgelehnt unterzeichnet, Ratifikation ausstehend unterzeichnet und ratifiziert 3 Kyoto-Protokoll in Kürze Flexible Mechanismen Emissionshandel zwischen den Industriestaaten Zwischen Industriestaaten gemeinsam durchgeführte Klimaschutzprojekte (Joint Implementation) Klimaschutzprojekte zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism) Gemäss Kyoto-Protokoll darf die Anrechnung von Massnahmen im Ausland nur ergänzend erfolgen (Supplementaritätsprinzip). 4

3 Verbindliche Reduktionsziele der Schweiz gemäss Kyoto-Protokoll und CO 2 -Gesetz 1 Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU 1 Um die Treibhauswirksamkeit durch eine einzige Zahl bewerten zu können, wird die Treibhauswirkung der verschiedenen Treibhausgase mit der von CO 2 verglichen und mit "CO 2 -Äquivalent" bezeichnet. 5 Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Thema Treibhausgas - Reduktion Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll) Bundesgesetz über die Reduktion der CO 2 -Emissionen vom 8. Oktober 1999 (CO 2 - Gesetz) - Verordnung vom 8. Juni 2007 über die CO 2 -Abgabe (CO 2 -Verordnung) - Verordnung vom 22. Juni 2005 über die Anrechnung der im Ausland erzielten Emissionsverminderungen (CO 2 -Anrechnungsverordnung) - Verordnung des UVEK über das nationale Emissionshandelsregister vom 27. September 2007 Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG) Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV) Energiegesetz vom 26. Juni 1998 Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 Richtlinien und Weisungen: - BUWAL/ BFE, Richtlinie über freiwillige Massnahmen zur Reduktion von Energieverbrauch und CO 2 - Emissionen (Bereich Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen), 2. Juli BAFU/ BFE, Vollzugsweisung: Verpflichtungen und Zielvereinbarungen, 2. Juli

4 Reduktionsziel gemäss CO 2 -Gesetz Art. 2 Reduktionsziel (Auszug) 1 Die CO 2 -Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Energieträger sind bis zum Jahr 2010 gegenüber 1990 gesamthaft um 10 Prozent zu vermindern. Massgebend für die Erreichung dieses Ziels ist der Durchschnitt der Jahre 2008 bis Die Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Brennstoffe sind gesamthaft um 15 Prozent und die Emissionen aus fossilen Treibstoffen (ohne Flugtreibstoffe für internationale Flüge) sind gesamthaft um 8 Prozent zu vermindern. 4 Die Gesamtmenge der Emissionen berechnet sich nach Massgabe der in der Schweiz für die energetische Nutzung in Verkehr gebrachten fossilen Energieträger. 7 Verminderungen der Emissionen, die im Ausland erzielt und von der Schweiz oder von in der Schweiz ansässigen Unternehmen finanziert wurden, kann der Bundesrat bei der Berechnung der Emissionen nach diesem Gesetz angemessen berücksichtigen. Er regelt die Anforderungen und berücksichtigt dabei international anerkannte Kriterien. 7 Instrumente im Umweltschutzrecht Instrumente zur Reduktion von Treibhausgasen Konventioneller Ansatz Innovativ / funktionaler Ansatz Verbote, Gebote Freiwillige Massnahmen von Wirtschaft und Privaten Zielvereinbarung Verpflichtung Klimarappen Marktwirtschaftliche Instrumente z.b. Emissionsbegrenzungen gemäss LRV, technische Regulierungen Lenkungsabgaben CO 2 -Abgabe, LSVA, etc. Nationaler Emissionshandel Flexible Mechanismen des Kyoto- Protokolls 8

5 Mittel zur Erreichung des Reduktionsziels gemäss CO 2 -Gesetz Art. 3 Mittel 1 Das Reduktionsziel soll in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umweltund finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. 2 Kann das Reduktionsziel durch diese Massnahmen allein nicht erreicht werden, erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe auf fossilen Energieträgern (CO 2 -Abgabe). 3 Bestimmte Verbraucher von fossilen Brenn- und Treibstoffen können sich von der CO 2 -Abgabe befreien, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung der CO 2 -Emissionen verpflichten (Art. 9). 9 Wo steht die Schweiz heute? Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen gemäss Kyoto-Protokoll Quelle: CO2-Statistk vom 21. Juni 2007 (Bundesamt für Umwelt, BAFU) 10

6 Wo steht die Schweiz heute? Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen gemäss CO 2 -Gesetz Quelle: CO2-Statistk vom 21. Juni 2007 (Bundesamt für Umwelt, BAFU) 11 Einführung der CO 2 -Abgabe auf Brennstoffe ab Abgabesatz gemäss Art. 3 CO 2 -Verordnung - 12 Fr. pro Tonne CO 2 (3 Rp. pro Liter Heizöl) ab 2008, wenn die Emissionen 2006 gegenüber 1990 um weniger als 6 % gesunken sind, - 24 Fr. pro Tonne CO 2 (6 Rp. pro Liter Heizöl) ab 2009, wenn die Emissionen 2007 gegenüber 1990 um weniger als 10 % gesunken sind, - 36 Fr. pro Tonne CO 2 (9 Rp. pro Liter Heizöl) ab 2010, wenn 2008 die Emissionen gegenüber 1990 um weniger als 13,5% oder in einem der folgenden Jahre weniger als 14,25 % gesunken sind. 12

7 CO 2 -Abgabe Worauf wird die Abgabe erhoben? Brennstoffe: ab Treibstoffe: vorläufig keine Klimarappen (befristet freiwillige Massnahme als Ersatz) Was passiert mit den Einnahmen der CO 2 -Abgabe? Anteilsmässige Rückverteilung an die Bevölkerung (pro Kopf über die Krankenkassen) und an die Unternehmen (proportional zur AHV- Lohnsumme) Was soll die CO 2 -Abgabe bewirken? - Verhaltenssteuerung (Lenkungsabgabe) durch finanzielle Anreize - Rückgang der Nachfrage infolge Preissteigerung - sparsameren Verbrauch, verändertes Investitionsverhalten oder Ausweichen auf ein gleichwertiges Ersatzprodukt Was sind die Vorteile einer CO 2 -Abgabe? - Verursacher hat die Kosten zu tragen - Umweltschonendes Verhalten wird belohnt - Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz 13 Einführung der CO 2 -Abgabe als Startschuss für einen nationalen Emissionshandel Nationaler Emissionshandel - Teilnehmer: Unternehmen, die gegenüber dem Bund freiwillige Verpflichtungen zur Reduktion von CO 2 -Emissionen eingegangen sind. - Zuteilung der Emissionsrechte: die Emissionsrechte in Tonnen CO 2 werden gemäss den in den Verpflichtungen ausgehandelten Emissionszielen für gratis zugeteilt - Funktionsweise: Leistet eine Unternehmung über das fixierte CO 2 -Ziel hinausgehende Reduktionen, kann sie überschüssige Emissionsrechte verkaufen. Emittiert sie mehr als ihr Emissionsrechte zur Verfügung stehen, muss sie die fehlenden Emissionsgutschriften erwerben. 14

8 Aufteilung der Treibhausgas-Emissionen gemäss Kyoto-Protokoll nach Verursachergruppen Quelle: CO 2 -Statistk vom 21. Juni 2007 (Bundesamt für Umwelt, BAFU) 15 Klimapolitik der Schweiz: Wichtige Bereiche Energie: Freiwillige Massnahmen der Wirtschaft, Vereinbarung mit Autoimporteuren, etc. Umwelt: Luftreinhaltung, Reduktion von Schadstoffen, etc. Verkehr: Landwirtschaft: Wald: Verlagerung auf die Schiene (NEAT), leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), Ausbau und Förderung des öffentlichen Verkehrs (Bahn 2000) Förderung naturnaher Produktionsweisen, integrierte Produktion und die Förderung des Bio- Landbaus, wettbewerbsorientierte Landwirtschaft Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zur Stärkung der Wertschöpfungskette Holz 16

9 Zusammenfassende Ausführungen - Die praktische Umsetzung der Reduktionsverpflichtungen des Kyoto-Protokolls in der Schweiz ist äusserst komplex: - zahlreiche Instrumente - verschiedene Politikbereiche - internationaler Bezug - CO 2 -Gesetz als zentraler Bestandteil der Umsetzung der in Kyoto eingegangen Verpflichtung der Schweiz - Freiwillige Massnahmen alleine reichen nicht - Einführung der CO 2 -Abgabe auf Brennstoffe ab Januar 2008 als wichtiger Schritt zur Verminderung der Ziellücke - Im Bereich der Treibstoffe sind weitere Massnahmen notwendig 17

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