Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
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- Alfred Maurer
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1 Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Herzlich willkommen zu Informationen und Diskussionen Oktober 2015
2 Harald Eitge, 29. Oktober 2015 Möglichkeiten und Grenzen der Integration von Flüchtlingen in den regionalen Arbeitsmarkt
3 Potenzial der Asylbewerberinnen und Asylbewerber Quelle: BAMF Im Jahr 2015 werden ca Flüchtlinge erwartet Seite 3
4 Qualifikationen (Erhebung Ende ) Seite 4
5 Zuwanderung als Chance für Fachkräftesicherung Arbeitslose aus den Asylherkunftsländern nach Art der Berufsausbildung (September 2014); sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Alter (März 2015); Asylerstanträge (2014) Seite 5
6 Flüchtlinge (Oktober 2015) (Meldung der Gebietskörperschaften; Änderungen aber fast täglich) Goslar ( ) Prognose für Salzgitter ( ) 759 Prognose für 2015 rund Wolfenbüttel ( ) Aktuell kommen rund 1000 Flüchtlinge pro Tag nach Niedersachsen, um Asyl zu beantragen. Seit dem Stichtag 5. September hat das Land deutlich mehr als Menschen aufgenommen (Stand: , Quelle: Land Niedersachsen) Seite 6
7 Flüchtlinge sind vor Ort, aber noch nicht in den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet. VOR ORT In der Arbeitsverwaltung gemeldet Arbeitsagentur Jobcenter Goslar ( ) Salzgitter ( ) Wolfenbüttel ( ) Braunschweig 4.000? Seite 7
8 Idealtypischer Verlauf des Asylverfahrens 29. Oktober 2015 Harald Eitge, Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar Seite 8
9 Flüchtlingsgruppen Seite 9
10 Arbeitsmarktzugang Zustimmungserfordernisse Neben der Bleiberechtswahrscheinlichkeit ist für die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Ausnahmen*: wenn sich der Flüchtling seit 15 Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält Aber: Zeitarbeit erst nach 4 Jahren Aufenthalt! bei Hochqualifizierten bei deutschem qualifiziertem Ausbildungsabschluss Beschäftigung in Mangelberufen (Positivliste der BA) bei Aufenthalt aus humanitären oder politischen Gründen * sehr schematische Darstellung, es gibt viele Sonderregelungen Seite 10
11 Zustimmungsverfahren Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit Die Agentur muss gem. 39 Abs. 2 AufenthG dazu feststellen, dass sich durch die Beschäftigung keine nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben sich für die Beschäftigung deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind oder andere Ausländer, die nach dem Recht der Europäischen Union Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfügung stehen. plus Prüfung der Arbeitsbedingungen Seite 11
12 Was wir vor Ort schon getan haben! Verschlankung der Vorrangprüfung Der gemeinsame Arbeitgeberservice hat die Prüfung für den nachrangigen Arbeitsmarktzugang stark verschlankt. Für die auf der Positivliste genannten Berufe entfällt der aufwendige Prüfvorgang. Es erfolgt lediglich noch eine Prüfung der Arbeitsbedingungen. Besondere Helferstellen, wie Altenpflegehelfer oder Paketzusteller können so einfacher und schneller auch durch Flüchtlinge besetzt werden. Seite 12
13 Backup Seite 13
14 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen Antrag auf Anerkennung der ausländischen beruflichen Qualifikation kann während einem Asylverfahren und auch in der Wartefrist gestellt werden (Verfahren ist unabhängig von Status, Staatsangehörigkeit und Arbeitsgenehmigung) Kosten : zwischen , Übernahme durch BA denkbar Verfahren erfolgt i.d.r. anhand der vorgelegten Dokumente Empfehlenswert: frühzeitige Antragstellung auf Anerkennung. Dauer des Verfahrens: 3 Monate ab Abgabe aller relevanter Unterlagen keine Nachweise vorhanden: Kenntnisse können durch alternative Verfahren festgestellt werden (Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen sowie Gutachten von Sachverständigen) aber: aufwändig und kostenintensiv! Seite 14
15 Zugang zum Ausbildungsmarkt Status Ausweis Zugang zur Ausbildung Asylsuchende bis 3. Monat Asylsuchende ab 4. Monat Aufenthaltsgestattung Aufenthaltsgestattung nur schulische Ausbildungen alle Ausbildungen, ohne Vorrangprüfung Geduldete Duldung Ja, ohne Vorrangprüfung Anerkannte Flüchtlinge Aufenthaltserlaubnis Ja, ohne Vorrangprüfung => Auch für Flüchtlinge gelten die Regelungen zur Schulpflicht! Seite 15
16 Besonderheit für Menschen aus den Westbalkanländern (geplante Neuregelung) Legaler Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tariflichen Bedingungen Lebensunterhalt für Familie (ohne zusätzliche Sozialleistungen) sichergestellt in den letzten 2 Jahren keine Leistungen als Asybewerber oder Geduldeter bezogen Zustimmung der Arbeitsagentur Das Leiharbeitsgebot für Asylbewerber und Geduldete entfällt für Hochqualifizierte und in Ausbildungsberufen, in denen ein Engpass besteht (Wartefrist von 3 Monaten) Gilt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzogowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) Seite 16
17 Verantwortung im Asylprozess - Integrationsprozess für Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive BAMF : Asylantrag -> Asylverfahren Entscheidung Asylantrag positiv Übergabemanagement Übergabemanagement Erstaufnahmeeinrichtung bzw. Notunterkunft Kommune Agentur für Arbeit Jobcenter Datenaufnahme durch LAB bei Projekt: BA Erst-gespräch VerBIS Ziel: Die Kommunen unterstützen die Asylsuchenden und Flüchtlinge bei der Kontaktaufnahme mit AA / JC Austauschformat AA / JC Kommune bei Projekt: Erstgespräch Folgegespräch Kennzeichnung in VerBIS exemplarisch: Integrationskurs Sprachkurs Kompetenzfeststellung (u. a. BPS) 45 SGB III PerF Anerkennungsverfahren durchfinanzieren Spezialisten (Teams) einrichten Zahlung Alg II Integrationskurse ESF-BAMF- Sprachkurse Kompetenzfeststellung 45 SGB III PerF Qualifizierung Integration Sozialdienst (LAB) führt Sozialgespräch/ im Projekt: Perspektivengespräch Arbeitgeber Seite 17
18 Ablaufplanung für Aktivierung von Flüchtlingen Asylbewerber übermittelt Daten Fordert zur Meldung bei AA auf Ausländerstelle Amt für Migration übermittelt Daten lädt ein meldet sich an meldet zum Sprachkurs an Agentur für Arbeit Führt 1. Gespräch (Profiling) meldet Teilnehmer an AA AA besucht Sprachkurs zur Information über Arbeits- und Ausbildungsmarkt Weiterbildungsträger Seite 18
19 Sprachförderung Einstiegskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive ( 421 SGB III) (Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache nur möglich bis ) Kommunale Sprachförderkurse (z.b. START-Kurse in SZ, usw.) (Sprachkurse bis i.d.r. Sprachkompetenz A1) Anerkannte Flüchtlinge haben den Zugang zu Integrationskurs (Basiskenntnisse) oder ESF-BAMF-Kurs (berufsbezogenes Deutsch). Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Teilnahme (Änderung ab angekündigt!) Die Vermittlung von Sprachkenntnissen ist die größte Herausforderung bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Seite 19
20 Qualifikationsanalyse zur Kompetenzfeststellung bei fehlenden Dokumenten IHK Hannover
21 Die Qualifikationsanalyse Einordnung in das BQFG (Anerkennungsgesetz) Grundsatz: Überprüfung der Gleichwertigkeit aufgrund von vorgelegten Unterlagen Bei nicht aussagekräftigen oder nicht vorhandenen Unterlagen: Sonstige Verfahren nach 14 BQFG IHK Hannover 2
22 Verfahrensablauf nach 14 BQFG Ziel: Anerkennungssuchende haben die Möglichkeit Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten für Ausübung wesentlicher beruflicher Tätigkeiten nachzuweisen. die Schritte der Qualifikationsanalyse: Entwicklung der individuellen Qualifikationsanalyse Durchführung der Qualifikationsanalyse Dokumentation der Ergebnisse IHK Hannover 3
23 Aktueller Fall Frau M., geb in Damaskus/Syrien Einreise nach Deutschland im Juli 2014 Kontingentflüchtling Zurzeit Teilnahme am Integrationskurs Ausbildung im Bereich Tourismus Keine Fächerliste, keine aussagekräftigen Unterlagen Kontakt über Anerkennungsberatung des IQ-Netzwerkes IHK Hannover 4
24 Entwicklung der individuellen Qualifikationsanalyse Festlegung der Tätigkeitsbereiche im Rahmen der Qualifikationsanalyse Information zur Qualifikationsanalyse für die Antragstellerin Merkblatt zur Teilnahme an Qualifikationsanalyse (in 15 Sprachen, u.a. in Arabisch) Festlegung des Referenzberufes (Tourismuskauffrau) Interessenbekundung der Antragstellerin Auswahl von berufsfachlichen Experten für die Qualifikationsanalyse Berufsabschluss im Bereich der Referenzqualifikation, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, interkulturelle Kompetenz ein Beauftragter der zuständigen Stelle (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Verwaltung oder Bildungswesen) IHK Hannover 5
25 Durchführung der Qualifikationsanalyse Auswahl geeigneter Instrumenten und Entwicklung passender Aufgabenstellungen durch den berufs-fachlichen Experten: Fachgespräch (auftragsbezogen, situativ, hypothetischer Fall) Rollenspiel / Gesprächssimulation Fallstudie Präsentation von Arbeitsergebnissen Arbeitsprobe Probearbeit im Betrieb Bearbeitung der Aufgaben durch die Antragstellerin IHK Hannover 6
26 Dokumentation der Ergebnisse Beurteilung der gezeigten Leistungen durch den berufsfachlichen Experten Hilfsmittel: Beobachtungsbogen mit vorbereiteten Beobachtungskriterien Vorlage Ergebnisdokumentation Ergebnisdokumentation: Bericht des berufsfachlichen Experten an die Anerkennungsstelle der IHK Bescheiderstellung nach BQFG durch die Anerkennungsstelle der IHK anhand des Berichtes und der eingereichten Unterlagen IHK Hannover 7
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: IHK Hannover Olga Alferova Schiffgraben Hannover Tel. 0511/ Fax 0511/ IHK Hannover 8
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