Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe. DI Matthias Komarek Energie- und Umweltagentur NÖ
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1 Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe DI Matthias Komarek Energie- und Umweltagentur NÖ
2 Förderungen im Überblick Tarifförderung gem. Ökostromgesetz NÖ Schul- und Kindergartenfonds NÖ Wasserwirtschaftsfonds NÖ Bedarfszuweisung im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde NÖ PV-Stromtankstellenförderung Umweltförderung für Betriebe (Inselanlagen)
3 Die wichtigsten Schritte zur Anlage Bauanzeige bei der Gemeinde (für Anlagen unter 50 kwp) oder Genehmigungsverfahren nach dem NÖ ElWG 2005 beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4 (für Anlagen größer 50 kwp). Zählpunkt und Netzzutrittsvereinbarung beim Stromnetzbetreiber beantragen (bei Inselanlagen nicht notwendig) Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. RU4 (nicht nötig unter 5 kwp + Inselanlagen) Fördereinreichung Energieliefervertrag beim Stromhändler
4 Förderung gem. Ökostromgesetz (ÖSG) Photovoltaik-Anlagen > 5 kwp 350 kwp Fördervolumen 2014: 8 Mio für Photovoltaik Einreichzeitpunkt ab Tarife gem. Änderung der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 für das Jahr 2014 (gelten für 13 Jahre) Anlagen auf/an Gebäuden Tarif: 0,125/kWh Einmaliger Zuschuss: 30 %, max. 200,--/kWp Anlagen auf Freiflächen Tarif: 0,10/kWh Kein Investitionszuschuss
5 NÖ Schul- und Kindergartenfonds Förderungswerber: Gemeinden oder Gemeindeverbände Standort: Schule/Kindergarten oder dazugehörige Sporthalle sowie Tagesbetreuungseinrichtungen und Horte Projektkosten von ,-- bis ,-- Förderhöhe 25 % Projektkosten > ,-- 7 % Zinsenzuschuss auf fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren Ansuchen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen Martin Fischer, post.k4@noel.gv.at Tel: 02742/ , Fax: 02742/
6 NÖ Wasserwirtschaftsfonds Aktion Gefördertes Energiesparen Förderungswerber: Gemeinden oder Genossenschaften oder Verbände, die Wasserversorgungs- oder Abwasserbeseitigungsanlagen betreiben Kombination aus Bundes- und Landesmitteln Förderhöhe Wasserversorgungsanlagen % Abwasserbeseitigungsanlagen % Ansuchen: Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Siedlungswasserwirtschaft post.wa4@noel.gv.at Tel: 02742/ , Fax: 02742/ Achtung bei Bürgerbeteiligung: Es dürfen keine Zwischenfinanzierungsgewinne lukriert werden!
7 NÖ Bedarfszuweisung im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde Förderungswerber: Gemeinden Förderhöhe 30 %, maximal 5.000,-- Projektförderung (Beilage zum BZ Ansuchen für 2014): zb Amtshaus, Bauhof, FF-Haus, etc. lt. BZ Richtlinien Ausgenommen: Maßnahmen, die NÖ Schul- und Kindergartenfonds bzw. NÖ Wasserwirtschaftsfonds fördert Abrechnung: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gemeinden im Rahmen bis spätestens Tel: 02742/9005/12619, Fax: 02742/
8 NÖ PV-Stromtankstellenförderung Förderung richtliniengemäß mit ausgelaufen Informationen über mögliche neue Förderung: Stromtankstellen.html Auskunft: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, Sachgebiet Energie und Klima Tel: 02742/ , Fax: 02742/
9 Förderungen speziell für Betriebe Umweltförderung Förderungswerber: Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit Förderhöhe: 30 % der förderfähigen Kosten (5 %-Zuschläge möglich: hochalpin, mehrere Maßnahmen, EMAS/UZ) Ansuchen: Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Stromerzeugung in Insellage Tel: 01/ , Fax: 01/
10 ACHTUNG!!! mögliche Genehmigungspflicht des Beteiligungsmodells mit dem zuständigen Gemeindebetreuer bei der IVW3 abklären Förderbetrug: Vorsicht bei der Kombination mehrerer Förderungen => Förderbedingungen bzw. gegenseitige Ausschlüsse beachten kontinuierliche Auflistung der Erträge ( und kwh) sowie Aufwände der PV-Anlage Ertragsanzeige der PV-Anlage öffentlichkeitswirksam (zb Hauptplatz) sowie online
11 GR-Beschlüsse beim SLB-Modell Gemeinderatsbeschluss (2/3 Mehrheit) zum Beschluss der Wirtschaftlichen Unternehmung Stromproduktion und Stromverkauf => Anmeldung freies Gewerbe Handel Gemeinderatsbeschluss (einfache Mehrheit) für den Ankauf der Anlage Gemeinderatsbeschluss (einfache Mehrheit) für den Verkauf und das Leasen von einzelnen Modulen (so exakt wie möglich definiert Vertragsmuster)
12 Steuerliche Betrachtung I Erlass über die ertrag- und umsatzsteuerliche Beurteilung von PV- Anlagen derzeit in Begutachtung Entwurf: Steuerbarkeit (Vorsteuerabzug) bei Volleinspeisung möglich bei Überschusseinspeisung nicht möglich wenn mehr als ½ privat genutzt werden (Eigenverbrauch) Sondersituation bei Gemeinden mit KÖSt, Hoheitsverwaltung, => Kontakt zu IVW3 bzw. Steuerberater
13 Steuerliche Betrachtung II SLB Variante: Durch den Verkauf der Paneele liegt keine wirtschaftliche Änderung des wirtschaftlichen Eigentums vor, daher keine umsatzsteuerpflichtige Lieferung. Die Gemeinde hat für den Verkauf keine Umsatzsteuer zu verrechnen. Zinsanteile an den jährlichen Leasingerlösen sind unecht von der Umsatzsteuer befreit.
14 Förderberatung und -ratgeber Kontakt zur Förderberatung: DI in Martina Kainz Renate Partei Umwelt-Gemeinde-Telefon:
15 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! DI Matthias Komarek Energie- und Umweltagentur NÖ Büro St. Pölten Grenzgasse 10, 3100 St. Pölten Tel
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