EXP-285 Nr. 285 : Schweineställe Version vom KURZEXPOSE

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1 GESETZ VOM 10. JUNI 1999 HINSICHTLICH DER KLASSIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN KURZEXPOSE EXP-285 Nr. 285 : Schweineställe Version vom KURZEXPOSE Abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 16. Juli 1999 mit der Nomenklatur und der Einstufung der klassifizierten Einrichtungen. Anlage Nomenklatur der klassifizierten Einrichtungen : N 285 Schweineställe Klasse 1) Schweineställe für Zuchtsauen mit 10 bis 100 Säuen, zusätzlich Ferkel, die jungen Muttersäue und die Zuchteber 2) Schweineställe für Zuchtsauen mit mehr als 100 Säuen 3) Schweinezucht für 10 bis 500 Ferkel von weniger als 35 kg 4) Schweinezucht für über 500 Ferkel von weniger als 35 kg 5) Schweinemast für 10 bis 100 Schweine 6) Schweinemast für über 100 Schweine 3B 1 3B 1 3B 1 Das folgende Exposé gilt nicht für die Installationen, die innerhalb der gleichen Einrichtung betrieben werden und der intensiven Schweinezucht mit über Plätzen für Produktionsschweine (von mehr als 30 kg) oder 750 Plätze für Säue dienen. Diese Einrichtungen unterliegen den Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung hinsichtlich der integrierten Vorbeugung und Reduzierung der Umweltverschmutzung aus bestimmten klassifizierten Einrichtungen. In diesem Fall ist es notwendig, die Website zu besuchen, auf der man das Dokument "Reference Document on Best Available Techniques for Intensive Rearing of Poultry and Pigs" konsultieren kann. Außerdem unterliegen die Einrichtungen, die der intensiven Schweinezucht mit über Plätzen für Produktionsschweine (von mehr als 30 kg) oder 900 Plätzen für Säue dienen, den Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung hinsichtlich der Bewertung der Einflüsse von bestimmten öffentlichen und privaten Projekten auf die Umwelt. L Luxembourg Fax : (00352) page 1 de 24

2 INHALT 1. Allgemeines Wie erstelle ich einen Genehmigungsantrag Auszufüllende Formulare (siehe ebenfalls Punkt 7) Anmerkungen Gesetzliche Grundlagen Gesetz von 10. Juni 1999 hinsichtlich der klassifizierten Einrichtungen Abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 16. Juli 1999 mit Nomenklatur und Einstufung der klassifizierten Einrichtungen Gesetz vom 11. August 1982 hinsichtlich des Schutzes der Natur und der natürlichen Ressourcen Großherzogliche Verordnung vom 24. November 2000 hinsichtlich der Verwendung von stickstoffhaltigem Dünger in der Landwirtschaft Kurzer Überblick über die Technologie der Schweineställe Einführung Typische Varianten der Konstruktion und des Betriebs von Schweineställen Die Feststellung der erforderlichen Mindestdistanz Gesetzliche Situation Hauptproblematik Behördlich angewandte Methode Fazit Einblick in einige Anforderungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes Allgemeine Vorschriften: Hinsichtlich der Luftverschmutzung: Hinsichtlich des Schutzes von Boden und Untergrund: Hinsichtlich der Lärmbekämpfung: Hinsichtlich der Manipulation und dem Ausbringen von organischem Dünger (Stalldung, Gülle, Jauche): Anweisungen betreffend das formular F L Luxembourg Fax : (00352) page 2 de 24

3 1. ALLGEMEINES Das vorliegende Exposé konzentriert sich auf die Schweineställe, die im Nomenklaturpunkt 285 der abgeänderten großherzoglichen Verordnung vom 16. Juli 1999 mit der Nomenklatur und der Einstufung der klassifizierten Einrichtungen genannt werden. Es stellt eine Zusatzinformation zum Standardformular des Genehmigungsantrags F_285 dar. Das Dokument ist in drei wie folgt benannte Teile gegliedert: Wie erstelle ich einen Genehmigungsantrag; Gesetzliche Grundlagen; Kurzer Überblick über die Technologie der Schweineställe; Die Feststellung der erforderlichen Mindestdistanz; In Luxemburg angewandte Normen. 2. WIE ERSTELLE ICH EINEN GENEHMIGUNGSANTRAG 2.1 Auszufüllende Formulare (siehe ebenfalls Punkt 7) Um einen Genehmigungsantrag zu erstellen, müssen stets die beiden folgenden Formulare ausgefüllt werden: Das Formular ALLGEMEINER TEIL AT, das die Daten des Antragstellers, die verschiedenen Pläne und die Informationen zur Lage des Standorts der Einrichtung umfasst; Das Formular Schweineställe F_285, das Informationen und spezifische technische Daten hinsichtlich der verschiedenen Installationen der Einrichtung beinhaltet. Sollten eine oder mehrere Installationen, die für sich alleine in der abgeänderten großherzoglichen Verordnung vom 16. Juli 1999 mit der Nomenklatur und Einstufung der klassifizierten Einrichtungen genannt sind, im Rahmen des Schweinestalls vorgesehen sein, müssen diese spezifischen Formulare dem Antrag ebenfalls beigefügt werden. Als Beispiel können die Formulare F_298.2 für die Jauche und/oder Güllelager mit einer Gesamtkapazität von über m 3 und das Formular F_176.2 für die Lager von Stalldung mit einer Gesamtkapazität von über 500 m 3 genannt werden. 2.2 Anmerkungen 1) Das Formular F_285 basiert auf dem Gesetz vom 10. Juni 1999 hinsichtlich der klassifizierten Einrichtungen, insbesondere die Punkte 7 und 8 des Artikels 7. Auf Grund der verallgemeinernden Art der Formulare sind gewisse Vereinfachungen nicht auszuschließen. Die Behörde behält sich das Recht vor, einen detaillierteren Zusatz zu den Rubriken des genannten Formulars anzufordern. 2) Der Artikel 17.2 des Gesetzes vom 10. Juni 1999 hinsichtlich der klassifizierten Einrichtungen sieht insbesondere vor, dass... die Genehmigungen, die auf Grund des genannten Gesetzes erforderlich sind, nur dann erteilt werden können, wenn die vorhergesehene Einrichtung sich innerhalb einer zu diesem Zweck eingerichteten Zone befindet, gemäß dem Gesetz vom 12. Juli 1937 hinsichtlich der Planung der Städte und anderer wichtiger Ortschaften... (kommunaler Bebauungsplan). Die Einhaltung dieser Bestimmung ist eine imperative Bedingung für die L Luxembourg Fax : (00352) page 3 de 24

4 Genehmigung des vorgesehenen Projekts. 3. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 3.1 Gesetz von 10. Juni 1999 hinsichtlich der klassifizierten Einrichtungen (Siehe gesonderte Dokumente) 3.2 Abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 16. Juli 1999 mit Nomenklatur und Einstufung der klassifizierten Einrichtungen Die abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 16. Juli 1999 mit der Nomenklatur und der Einstufung der klassifizierten Einrichtungen führt die Schweinehaltungen unter der Nummer 285 und klassifiziert sie, entsprechend ihrer Größe und ihrer Art entweder in der Klasse 1 oder in der Klasse 3B (siehe nachstehender Auszug). Nr. Bezeichnung und Einstufung der klassifizierten Einrichtungen Klasse ) Schweineställe für Zuchtsauen mit 10 bis 100 Säuen; zusätzlich Ferkel, die jungen Muttersäue und die Zuchteber... 2) Schweineställe für Zuchtsäue mit mehr als 100 Säuen... 3) Schweinezucht für 10 bis 500 Ferkel von weniger als 35 kg... 4) Schweinezucht für über 500 Ferkel von weniger als 35 kg... 5) Schweinemast für 10 bis 100 Schweine... 6) Schweinemast für über 100 Schweine... Zuständige Behörden: siehe unter B 1 3B 1 3B Gesetz vom 11. August 1982 hinsichtlich des Schutzes der Natur und der natürlichen Ressourcen Außerhalb der von einem Bebauungsplan umfassten Zonen, gemäß der Umsetzung des Gesetzes vom 12. Juni 1937 hinsichtlich der Planung der Städte und anderer wichtiger Ortschaften oder des Gesetzes von 2. Mai 1999 hinsichtlich der Planung des Territoriums, auf Teilen, die als "Grüne Zone", bezeichnet werden, können nur Konstruktionen errichtet werden, die der landwirtschaftlichen, Garten-, Weide-, Forst-, Wein-, Bienen- oder der Pilzwirtschaft, oder einem öffentlichen Zweck dienen. Diese Bauten bleiben jedoch der Genehmigung durch das Ministerium vorbehalten, dem die Wasser- und Forstbehörde untersteht (Umweltministerium). Die Installationen des Transports und der Kommunikation, die Leitungen für Energie, Flüssigkeiten oder Gas bedürfen der Genehmigung des Ministeriums, dem die Wasser- und Forstbehörde sowie des Ministeriums, dem die Umweltbehörde untersteht, d.h. im Augenblick, des Umweltministeriums (Art. 1. und 3 des Gesetzes). Wenn eine bereits bestehende Konstruktion in der grünen Zone den Charakter eines Standorts beeinträchtigt, kann der Minister bestimmen, dass der äußere Aspekt abgeändert wird, damit er sich in die Umgebung einfügt. Wenn die Nutzung der Konstruktion eine Gefahr für die Erhaltung des Bodens, des Untergrunds, der Gewässer, der Atmosphäre oder im Allgemeinen des natürlichen Umfelds darstellt, kann der Minister die notwendigen Maßnahmen beschließen, damit dem abgeholfen wird (Art. 7 des Gesetzes). Zuständige Behörden: Umweltministerium L Luxembourg Fax : (00352) page 4 de 24

5 Wasser- und Forstbehörde Umweltbehörde 3.4 Großherzogliche Verordnung vom 24. November 2000 hinsichtlich der Verwendung von stickstoffhaltigem Dünger in der Landwirtschaft. Die großherzogliche Verordnung vom 24. November 2000 hinsichtlich der Verwendung von stickstoffhaltigem Dünger in der Landwirtschaft hat zum Zweck: die Reduzierung der Verschmutzung hervorgerufen oder bedingt durch die Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen. die Vorbeugung vor einer neuen Verschmutzung dieser Art. Der Artikel 6 legt die Verbote und die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Nutzung von stickstoffhaltigen Düngemitteln in der Landwirtschaft fest und insbesondere mit der Verteilung der stickstoffhaltigen Düngemittel auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die beiden ersten Absätze des Artikels 6.A.6 bestimmen beispielsweise, dass: Das Ausbringen von stickstoffhaltigen Düngemitteln nur gestattet ist, um die physiologischen Bedürfnisse der Pflanzen zu decken, wobei der Verlust von Nährstoffelementen beschränkt werden und das Vorhandensein von Stickstoff in der Erde in Betracht gezogen werden muss. Die Menge organischen Düngers, die pro Jahr und pro Hektar ausgebracht wird, darf 170 kg Stickstoff nicht überschreiten, mit Ausnahme der proteaginösen Kulturen und der reinen Gemüsekulturen, bei den die Grenze bei 85 kg Stickstoff liegt. Der Artikel 8 legt die Lagerbedingungen für die Abwässer aus den Zuchtbetrieben fest. Dieser Artikel bestimmt, dass: Die Landwirte sich selbst um die geeigneten Ausrüstungen für die Lagerung und die Ausbringung der Abwässer aus der Zucht sorgen oder sicherstellen müssen, dass diese zur Verfügung stehen. Die neuen oder zu modernisierenden Ausrüstungen müssen eine Lagerung von Gülle und Jauche während einer Mindestdauer von 6 aufeinanderfolgenden Monaten gewährleisten. Zuständige Behörden: Umweltbehörde, Administration des Services Techniques de l'agriculture. 4. KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE TECHNOLOGIE DER SCHWEINESTÄLLE 4.1 Einführung Die Evakuierung der Gerüche ist das Hauptproblem beim Betrieb von Schweineställen. Die Ausdehnung der Schweineproduktion in der Nähe von städtischen Zonen sowie die Überlagerung der Wohnbauten in ländlichen Zonen im Verlauf der letzten Jahrzehnte, haben zu Konflikten zwischen diesen beiden Bevölkerungsteilen geführt. Die übelriechenden Gase entstehen durch den Abbau des Pflanzeneiweißes durch Mikroorganismen. Sie entstammen in erster Linie der Herstellung, dem Transport und der Behandlung des Stalldungs L Luxembourg Fax : (00352) page 5 de 24

6 der Tiere und ihr Geruch steigert sich durch die geschlossene Haltung der Tiere in begrenzten Räumen. Die Intensität des Geruchs variiert mit der Größe und der Art der Installationen der Schweineproduktion, der Lage dieser Installationen, der örtlichen Topographie, der Jahreszeit, dem Klima, der Tageszeit, der Richtung und der Stärke der Winde sowie der Luftturbulenzen. 4.2 Typische Varianten der Konstruktion und des Betriebs von Schweineställen Da die Preise für den Bau der Zuchtgebäude und die Lagerräume für die tierischen Ausscheidungen kostspielig sind, ist eine angemessene Planung des Bauprojekts oder der Erweiterung eines Zuchtgebäudes sehr wichtig. Das Berücksichtigen der Faktoren, die von Anfang an einen Einfluss auf die Umwelt nehmen könnten, sind für eine korrekte Planung nur nützlich. Im Rahmen des Umweltschutzes im Allgemeinen und spezifisch im Bereich der Emission von schlechten Gerüchen, kann man die Faktoren, die möglicherweise die Emissionen/Immissionen aus einen Schweinebetrieb beeinflussen können, in mehrere Gruppen aufteilen, darunter insbesondere die Größe des Schweinestalls: die Art des Schweinestalls (Aufzucht, Mast etc.); die Anlage der Verschläge; die Ernährung der Schweine; die Lüftung des Schweinestalls; der Transport und die Lagerung der tierischen Ausscheidungen; die Lage der Installationen. Im Rahmen des allgemeinen Umweltschutzes muss außerdem erwähnt werden, dass der visuelle und ästhetische Aspekt der Gebäude, die Übereinstimmung der Architektur mit dem Standort der Anlage und die Integration des Betriebs in die Landschaft ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Die Aspekte werden im Rahmen des abgeänderten Gesetzes vom 11. August 1982 hinsichtlich des Schutzes der Natur und der natürlichen Ressourcen analysiert Die Größe des Schweinestalls Es ist eindeutig, dass die Größe eines Schweinestalls einen wichtigen Einfluss auf die Emissionen hat. Die Emissionen steigen mit der Anzahl der Schweine Die Art des Schweinestalls Eine Schweinezucht erzeugt im Allgemeinen weniger schlechte Gerüche als eine Schweinemast, auf Grund des Überschusses an Futter, der bei der Mast anfällt. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch das Unterkapitel Die Ernährung der Schweine im vorliegenden Leitfaden und insbesondere die Futterumsetzung. Das durchschnittliche Gewicht der Schweine hängt normalerweise von der Art des Betriebs ab. Die Emissionen von schlechten Gerüchen, ausgedrückt in Geruchseinheiten nehmen mit der Zahl der Großvieheinheiten zu. Eine Großvieheinheit entspricht 500 kg Lebendgewicht. Also steigen die Emissionen von schlechten Gerüchen mit dem Gewicht der Tiere. L Luxembourg Fax : (00352) page 6 de 24

7 4.2.3 Die Anlage der Verschläge Staubpartikel transportieren schlechte Gerüche und können über Luftströmungen weit aus dem Schweinestall heraus getragen werden. Die Emissionen von Staub müssen demnach minimalisiert werden. Dies kann durch eine gute Lüftung des Schweinestalls (detailliertere Analyse im diesbezüglichen Kapitel) und/oder durch eine maximale Reduzierung der Staubkonzentration in der evakuierten Luft geschehen. Diese Reduzierung kann durch eine Befeuchtung des staubigen Futters und/oder durch eine gut durchdachte Einrichtung und Wartung des Stalls erfolgen, bei der eine maximale Sauberkeit der Verschläge und der Schweine garantiert wird. Sauberkeit kann als essentielles Element bei der Reduzierung der Emission von schlechten Gerüchen in Schweineställen angesehen werden. Aus der Sicht des Umweltschutzes ist die Konzeption der Böden der wichtigste Faktor bei der Einrichtung der Verschläge. Die drei typischen Varianten bei den Böden der Verschläge sind folgende: Der Einstreustall Der Boden eines Schweinestalls dieses Typs ist mit Streu bedeckt (Bsp.: Stroh), das die tierischen Ausscheidungen aufnimmt und absorbiert. Die Mischung von Streu und tierischen Ausscheidungen wird Stalldung genannt. Man kann diesen Typ des Schweinestalls in Einstreustall und Tiefstreustall unterteilen. Bei einem Einstreustall muss die Streu in angemessenen Abständen ersetzt werden, während bei einem Tiefstreustall die Streu durch ständiges Auftragen von ausreichend neuer Streu so trocken wie möglich gehalten wird Der Spaltenboden Der Boden eines Schweinestalls dieses Typs ist mit Lattenrosten bedeckt. Die tierischen Ausscheidungen fallen in einen Behälter unter dem Spaltenboden. Diese tierischen Ausscheidungen werden Gülle genannt Der Teilspaltenboden Der Boden eines Schweinestalls dieses Typs ist teils mit Streu und teils mit Lattenrosten bedeckt. Der Teil mit Streu wird vom den Schweinen als Aufenthaltsraum genutzt, während der Teil mit dem Lattenrost für die Ausscheidungen verwendet wird Die Ernährung der Schweine Wenn man die Emission von schlechten Gerüchen durch die Ernährung der Tiere reduzieren will sollte man in erster Linie darauf achten Futter zu verwenden, das wenig oder gar keinen Eigengeruch hat und das wenig oder gar keinen Staub abgibt Die Reduzierung der Düngezusätze Die Reduzierung der Düngezusätze ist eine effiziente Strategie für die Verringerung der Emissionen in der Luft, im Wasser und im Boden der Schweineställe, da dadurch das eigentlicheproblem bekämpft wird. Die wichtigsten Mittel für eine derartige Reduzierung der Düngezusätze sind: L Luxembourg Fax : (00352) page 7 de 24

8 Die Mineralbilanz der Zucht Durch die Erstellung einer durchschnittlichen Mineralbilanz kann man feststellen, dass das Mastschwein die größten Anteile an Stickstoff- und Phosphorzusätzen erhält. Die Anstrengungen bei der Reduzierung müssen also in erster Linie mit der Mastphase beginnen Die Futterumsetzung Die Futterumsetzung ist ein ausgezeichnetes Mittel zur Reduzierung der Anteile an Stickstoff, Phosphor und Schwermetallen (Zink, Kupfer etc.). Sie wirkt sich ebenfalls bedeutend auf die Futterkosten der Schweine aus. Die Futterumsetzung der Schweine wird durch mehrere Faktoren beeinflusst, darunter das Umfeld, die Gesundheit, die Genetik und die Ernährung Die Futtertische Am wirkungsvollsten verbessert man die Futterumsetzung durch die Verwendung eines Futtertisches Die Multiphasenernährung Die Multiphasenernährung ist ebenfalls ein sehr effizientes Mittel zur Reduzierung des Überschusses an Stickstoff und Phosphor. Sie besteht darin, die größtmögliche Anzahl von Rationen zu benutzen, die sich den Bedürfnissen der Schweine so gut wie möglich anpassen. Die Nahrungsaufnahme der Schweine steigt wesentlich schneller als die Anforderung an Nährstoffen. Aus diesem Grund geht die Konzentration an Nährstoffen in den Rationen mit der Gewichtszunahme des Schweins zurück Die Phytase Ein bedeutender Anteil des Phosphors in den Zerealien und den Ölfruchtkuchen (Soja, Canola) stellt sich in Form von Phytaten dar. Diese Form wird von den Schweinen nicht sehr gut verwertet, da das Enzym (Phytase), das für die Umwandlung des Phytatphosphors in verwertbaren Phosphor notwendig ist, in ihrem Verdauungssystem nicht vorhanden ist. Das erklärt die Bedeutung der zusätzlichen Portion Phosphor in den Rationen, um die Knochenstruktur und andere biologische Funktionen gesund zu erhalten. Wenn die Phytase den Rationen zugesetzt wird, dann erhöht sich die Verdaubarkeit des Phytatphosphors um ungefähr 35 %. Der Phosphoranteil in den Rationen kann demnach um 10% bis 20% herabgesetzt werden, während gleichzeitig die Bedürfnisse der Schweine gedeckt werden. Die Reduzierung der Zusätze an Phosphor beträgt 27% bei den Schweinen und 17% bei den Säuen. Auf diese Weise ermöglicht der Zusatz von Phytase in den Rationen die Reduzierung von monocalzischem Phosphor um 5 Kilogramm pro Tonne. Beim Mastschwein kompensiert die so erreichte Ersparnis die Mehrkosten für die Phytase Die Aminosäuren Desto besser das Gleichgewicht an Aminosäuren den Bedürfnissen der Schweine angepasst ist, desto weniger Eiweiß geht verloren und desto weniger Stickstoff wird durch den Harn ausgeschieden. Die Nutzung der synthetischen Aminosäuren ist also ein effizientes Mittel zur Reduzierung des Gesamtverbrauchs an Stickstoff beim Schwein Die Einrichtungen zur Lagerung und Transformation des Futters Gute Einrichtungen zur Lagerung und Transformation des Futters und der Futterinhaltsstoffe stellen eine sinnvolle Investition dar. Wenn die Installationen in gutem Zustand sind und vernünftig verwaltet werden, ist es möglich, die Verschmutzung zu verringern und die Kosten auf Grund der Verschwendung, der Schäden durch Insekten und Nager sowie der spontanen Entzündung zu L Luxembourg Fax : (00352) page 8 de 24

9 reduzieren. Jede neue Lagereinrichtung für Tierfutter sollte ein komplettes Lager- und Transportsystem enthalten, das den aktuellen Anforderungen sowie den Bedürfnissen späterer Erweiterungen entspricht. Bevor eine neue Einrichtung oder Erweiterung konzipiert wird, sollten die folgenden Punkte beachtet werden: alle Futtermittel und ihre Inhaltsstoffe sollten in Behältern aufbewahrt werden, um so eine Kontaminierung der Oberflächen- oder Grundwässer zu vermeiden. ein Auffangsystem für kontaminiertes Sickerwasser sollte eingerichtet werden (Bsp. : Silos mit Grünfutter); eine ausreichende Entfernung zu den Nachbarn sollte eingehalten werden, um so Probleme hinsichtlich des Lärms, des Staubs und des Geruchs zu vermeiden Die Lüftung des Schweinestalls In einem Schweinestall sind die Gerüche, die aus dem Belüftungssystem stammen, eine Mischung aus dem Körpergeruch der Tiere, dem Geruch des Stalldungs und der Gerüche in Verbindung mit dem Transport des Tierfutters. Staubpartikel transportieren schlechte Gerüche und können über Luftströmungen weit aus dem Schweinestall heraus getragen werden. Die Emissionen von Staub müssen demnach minimiert werden. Dieses kann durch eine gute Lüftung des Schweinestalls geschehen Der geschlossene Schweinestall mit Zwangslüftung Der geschlossene Schweinestall mit Zwangslüftung oder mechanischer Lüftung ist das am häufigsten verwendete System in den Schweinemastbetrieben. Für eine relativ häufige Erneuerung der Luft im Schweinestall muss das Belüftungssystem ausreichend ausgelegt sein, was normalerweise der Fall ist, denn die Wirkung der häufigen Erneuerung der Luft wird auch vom Landwirt gewünscht. Ein Problem bei dieser Art der Lüftung ist die Ansaugung von Staub. Dieses Problem kann auf zwei unterschiedliche Arten gelöst werden. Eine Lösung besteht darin, die Ansaugöffnungen so entfernt wie möglich von den Staubproduzenten zu platzieren, dazu gehören in erster Linie die Nahrungsmittel, die Schweine und der Kot, d.h., so weit wie möglich vom Boden des Schweinestalls entfernt. Die andere und noch effizientere Lösung besteht darin, die Staubproduktion durch die Verwendung von wenig staubenden Futter und Streu so weit wie möglich einzudämmen, oder diese zu befeuchten. Die Tatsache, dass durch diese Methode weniger Staub im Schweinestall auftritt, ist auch ein Vorteil für den Landwirt und seine Tiere. Die besten Ergebnisse erzielt man durch die Kombination der beiden Lösungen. Ein anderes Problem der Zwangsbelüftung ist der von den Ventilatoren verursachte Lärm. Die Geräuschemissionen können allerdings durch die Verwendung von Ventilatoren mit dem best verfügbaren technischen Standard verringert werden. Dadurch kann gegebenenfalls auch der Energiebedarf reduziert werden Der geschlossene Schweinestall mit natürlicher Entlüftung Der geschlossene Schweinestall mit natürlicher Entlüftung wird häufig beim Umbau von bereits bestehenden Gebäuden verwendet. Dieses System ist mit zahlreichen Nachteilen für die Tiere L Luxembourg Fax : (00352) page 9 de 24

10 verbunden. Was den Umweltschutz angeht, so bestehen die Nachteile darin, dass es nur eine geringe Verdünnung der schlechten Gerüche gibt und dass die abgegebene Luft sehr stark durch die Luftturbulenzen außerhalb des Schweinestalls beeinflusst wird. Der Vorteil liegt darin, dass der Ausstoß der schlechten Luft beschränkt ist und dass der Großteil des Staubs im Schweinestall verbleibt. Dazu kommt, dass diese Art der Entlüftung keinen Lärm verursacht und keine Energie verbraucht. Aus der Sicht des Umweltschutzes heben sich Vor- und Nachteile der genannten Systeme auf, es gibt demnach keinen Grund, das eine dem anderen vorzuziehen Der offene Schweinestall Der offene Schweinestall wird ebenfalls natürlich entlüftet. Die Häufigkeit der Lufterneuerung und die Verdünnung der schlechten Gerüche sind gut, da sich die Tiere in direktem Kontakt mit der Außenluft befinden. Die Abgabe von Staub ist hoch, aber auf Grund der bedeutenden Verdünnung durch die umgebende Luft stellt dies keine besondere Belästigung für die Nachbarschaft dar. Um die positiven Effekte auf die Umwelt nicht zu beeinträchtigen, sollte die offene Seite des Stalls nicht in Richtung der nahegelegenen Wohngebäude zeigen. Der größte Vorteil dieser Art Schweinestall ist, dass es im Sommer keinen Temperaturunterschied zwischen der Luft im Schweinestall und der Außenluft gibt. Dadurch werden die Emissionen von schlechten Gerüchen in dieser problematischen Jahreszeit verringert. Andere Vorteile sind, dass diese Art der Entlüftung keinen Lärm verursacht und keine Energie verbraucht. Außerdem ist diese Art der Haltung diejenige, die der natürlichen Lebensweise der Schweine am nächsten kommt. Dieses System kann demnach als vorteilhaft angesehen werden, und das nicht nur aus der Sicht des Umweltschutzes Die Manipulation und die Lagerung der tierischen Ausscheidungen Die mit der Haltung von Vieh verbundenen Gerüche sind vorrangig das Ergebnis der Stoffe, die durch die Zersetzung von organischer Materie entstehen. Der Tierkot, der sich in Anwesenheit von Sauerstoff zersetzt, die aerobe Zersetzung, verursacht nur eine geringe Menge übelriechenden Gases. Andererseits verursacht die Zersetzung des Tierkots ohne Sauerstoff, die anaerobe Zersetzung, die Freisetzung von zahlreichen übelriechenden und gelegentlich gefährlichen Gasen, insbesondere von Ammoniak, von Aminosäuren, Hydrogensulfid, Thiol und Methan. Die anaerobe Zersetzung tritt ein, wenn der Kot in fester Form erhalten bleibt, oder in tiefen Lagern, wenn er flüssig ist. Zu gewissen Jahreszeiten können geruchhemmende Produkte in den Gebäuden des Schweinestalls von Nutzen sein. Es gibt biologische Mittel und Enzympräparate, die eine gewisse positive Wirkung zeigen Die Lagerung der tierischen Ausscheidungen Die lang andauernde Lagerung von Jauche und Gülle ist in allen landwirtschaftlichen Betrieben notwendig, um den Schutz der Gewässer, gemäß Artikel 8 der großherzoglichen Verordnung von 24. November 2000 die Verwendung von stickstoffhaltigen Düngern in der Landwirtschaft betreffend, zu L Luxembourg Fax : (00352) page 10 de 24

11 gewährleisten. Die Lagerung der tierischen Ausscheidungen muss sorgfältig geplant und verwaltet werden. Hierbei muss man sich auf die Formulare F_298.2 für die Jauche und/oder Güllelager mit einer Gesamtkapazität von über m 3 und das Formular F_176.2 für die Lager von Stalldung mit einer Gesamtkapazität von über 500 m 3 und ihre jeweiligen Leitfäden berufen. Für geringere Kapazitäten gelten die Vorgaben der großherzoglichen Verordnung von 26. Juli 1999, in der die allgemeinen Bestimmungen für die landwirtschaftlichen Betriebe der Klasse 4 für den Bereich der klassifizierten Einrichtungen festgelegt sind Die Manipulation der tierischen Ausscheidungen innerhalb des Betriebs Es ist möglich, die Emission von schlechten Gerüchen auf signifikante Art und Weise zu reduzieren, indem die Techniken der Manipulation des Tierkots innerhalb des Betriebs verändert werden Manipulation von Jauche und Gülle Eine Art der Manipulation betrifft die Lagerung der tierischen Ausscheidungen unter dem Stall. Dieses System wird häufig in den Schweineställen mit Spaltenboden verwendet. Die Vorteile dieses Systems liegen darin, dass die einzigen notwendigen Manipulationen sich auf das Rütteln und das Pumpen in die Ausbringbehälter beschränken, und dass die Lagerung und die Manipulation im Gebäude und nicht unter freiem Himmel stattfinden. Die Nachteile bestehen darin, dass die Gülle, die unter den Lattenrosten gelagert ist, stets durch das Hinzufügen von frischem Kot von den Schweinen bewegt wird, die sich auf dem Spaltenboden befinden (jede Bewegung für zu einer Emission von schlechtem Geruch, so dass diese Emissionen kontinuierlich stattfinden) und dass das Lager tief genug sein muss, um die notwendige Lagerzeit zu erreichen, so dass die Menge des Kots, der einer anaeroben Zersetzung ausgesetzt ist (und damit sehr viel Geruch erzeugt), sehr groß ist. Wenn sich der Lagerbehälter außerhalb des Schweinestalls befindet und nur eine Vorgrube unter dem Schweinestall hat, dann bestehen die notwendigen Manipulationen aus dem Transport/Pumpen des Kots in den äußeren Lagerbehälter und dem Bewegen des Kots innerhalb dieses Behälters. Die Emissionen von schlechtem Geruch auf Grund des Pumpens können durch ein Spülsystem reduziert werden, mit dem die Vorgrube unter dem Schweinestall während jedes Pumpens gespült wird, um auf diese Weise die größtmögliche Sauberkeit im Schweinestall zu garantieren. Das Pumpen erzeugt ebenfalls schlechte Gerüche im externen Lagerbehälter. Diese Emissionen können verringert werden, wenn das Lager über keinen Deckel verfügt, indem die Füllung und Leerung dieses Behälters über den Boden der Zisterne erfolgt. Das Rütteln des Kots in einem Tank ohne Deckel führt immer zur Emission von schlechten Gerüchen. Es ist also empfehlenswert, geschlossene Lagerbehälter außerhalb des Schweinestalls für die Lagerung des Kots zu verwenden, da es beim Pumpen und Bewegen des Kots keine Emissionen gibt, wenn die Behälter gegenüber dem Gas dicht sind Manipulation von Stalldung Das System des tiefen Streubetts hat seine Vorteile bei der Manipulation des Stalldungs, da der Transport des Dungs außerhalb des Schweinestalls nur sehr selten stattfindet und aus diesem Grund nur zu einer geringen Geruchsbeeinträchtigung führt. Außerdem ist der Stalldung bei diesem Transport bereits teilweise kompostiert. L Luxembourg Fax : (00352) page 11 de 24

12 Die mechanischen Entsorgungssysteme für den Tierkot sind weniger vorteilhaft. Der Transport des Tierkots außerhalb des Schweinestalls erfolgt in regelmäßigen Abständen und häufig mehrmals täglich, dabei gehen von jedem Transport schlechte Gerüche aus. Außerdem erfolgt die Ladung auf dem Dungladeplatz in den meisten Fällen über ein Transportband, und fällt so aus einer gewissen Höhe auf das Dungdepot, was zu einer Vermehrung der schlechten Gerüche führt. Aus diesem Grund sind die mechanischen Entsorgungssysteme für den Dung mit Rücksicht auf die Umweltverträglichkeit nicht zu empfehlen, und das insbesondere, wenn die Ladung des Dungladeplatzes nicht über den Boden erfolgt (Bsp.: mittels einer Endlosschraube) Das Ausbringen der tierischen Ausscheidungen auf dem Feld Um den Geruch zu verringern, der durch das Ausbringen der tierischen Ausscheidungen auf den Feldern erzeugt wird, müssen die folgenden Aspekte beachtet werden: Zeitpunkt des Ausbringens Der Zeitpunkt für das Ausbringen der tierischen Ausscheidungen muss sorgfältig gewählt werden. Günstige Bedingungen für ein Ausbringen der tierischen Ausscheidungen sind in erster Linie: ein Ausbringen auf Feldern in einer großen Entfernung zu den bewohnten Gebieten einer Ortschaft; das Ausbringen zu einem Zeitpunkt, an dem die dominierenden Winde nicht in Richtung der in der Nähe gelegenen Stadtzone oder der benachbarten Wohnviertel bläst; das Ausbringen bei kaltem Wetter; das Ausbringen an windigen Tagen; das Ausbringen früh am Tag; das Ausbringen mitten in der Woche und nicht am Wochenende oder an Feiertagen Das Ausbringen auf den Wiesen Mittel zum Ausbringen, die die tierischen Ausscheidungen direkt auf den Boden legen, ohne Zerstäubung in der Atmosphäre sind vorteilhaft. Eine Methode besteht darin, einen Strahler an der Öffnung des Verteilers anzubringen und Schleppnetze oder flexible Schleppschläuche zu verwenden Schnelle Abdecksysteme Es ist notwendig, die Jauche/Gülle so schnell wie möglich in die bearbeitete Erde zu vergraben. Es könnte sich hierbei um die beste Methode handeln, um die Gerüche zu reduzieren und die Nährstoffe zu erhalten. Bei den Arbeiten der Feldbestellung sollte man dem Ausbringer dicht mit einem gewöhnlichen Pflug oder einem Scheibenpflug folgen, oder aber den Tierkot direkt mit einer Einspritzmaschine in den Boden einbringen. Die Verwendung als Dünger wird durch diese Methode ebenfalls verbessert Gesetzgebung auf diesem Gebiet Hinsichtlich der Ausbringung von Tierkot muss auf die großherzogliche Verordnung von 24. November 2000 betreffend die Verwendung von stickstoffhaltigen Düngern in der Landwirtschaft sowie den Leitfaden für die besten landwirtschaftlichen Verfahren, vorgesehen im Artikel 5 dieser Verordnung verwiesen werden. L Luxembourg Fax : (00352) page 12 de 24

13 Wenn der Betreiber nicht über genügend Land verfügt, auf dem das Ausbringen gestattet ist, muss er sich um die Verfügbarkeit von Feldern anderer Landwirte bemühen, soweit diese Felder für das Ausbringen geeignet sind Die Lage der Installationen. Die Auswirkung der Lage eines Schweinestalls auf seine Nachbarschaft steht in direktem Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen (Gerüche, Lärm), unter denen die Nachbarn und andere Nutzer des Territoriums zu leiden haben sowie mit der eventuellen Verschmutzung der Oberflächen- und/oder Grundwässer (Nähe zu einem stehenden oder fließenden Gewässer, Wasserschutzgebiet) Die Wahl der Lage Die Wahl der Lage und der Situation der Einrichtungen auf der Anlage reduzieren die Menge der Emissionen aus der Einrichtung nicht. Sie stellen allerdings wichtige Mittel dar, um den Einfluss der Emissionen aus einem Schweinestall auf seine Umwelt zu steuern. Die Wahl der Lage und insbesondere die Distanz des Schweinestalls zu den Wohngebieten ist das effizienteste Mittel, um den Einfluss der Emissionen von schlechten Gerüchen in der Nachbarschaft zu beschränken. Im Gegensatz zu den technischen Einrichtungen, die der Reduzierung der schlechten Gerüche dienen, stellt eine trennende Distanz keine negative Auswirkung auf den Betrieb eines Schweinestalls dar, führt nicht zu zusätzlicher Arbeit während des Betriebs, erfordert keinerlei technische Kenntnisse seitens des Betreibers, hat keinen Eigengeruch und, da der Staat im Großherzogtum Luxemburg durch Unterstützung die zusätzlichen Kosten der notwendigen Infrastruktur für die Aussiedlung bezahlt, auch zu keinerlei zusätzlichen Kosten für den Betreiber. Außerdem kann eine trennende Distanz auch auf effiziente Weise den Einfluss des durch den Betrieb entstehenden Lärms beschränken. Auch der Landwirt zieht gewisse Vorteile aus dieser trennenden Distanz. Insbesondere zu nennen sind: dass die Entwicklung und die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs frei erfolgen können, ohne dabei die Einsprüche der Nachbarschaft zu befürchten, solange die trennende Distanz groß genug ist. Auf diese Weise ist die Zukunft des Betriebs gesichert; Konflikte zwischen den Landwirten und ihren Nachbarn gehen zurück oder hören völlig auf; die Wege zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und den Kulturflächen verringern sich; die Genehmigungsverfahren für die Veränderungen und Erweiterungen des landwirtschaftlichen Betriebs stellen sich weniger problematisch dar. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls anzumerken, dass der Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Ausblick auf die zukünftigen Erweiterungen ein großes Interesse daran hat, die Lage seines Betriebs so weit wie möglich entfernt von den ersten Wohngebäuden zu wählen, die Dritten gehören. Die Einhaltung der trennenden Distanz, die für ein spezifisches Projekt erforderlich ist, ist nicht ausreichend, um eine nachhaltige Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs zu garantieren, da eine spätere Erweiterung des Betriebs sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich ist. Die Bestimmung der erforderlichen Mindestdistanz ist im entsprechenden Kapitel dieses Leitfadens beschrieben. In Bezug auf die Wahl der Lage der Einrichtung sollte noch erwähnt werden, dass die topographische L Luxembourg Fax : (00352) page 13 de 24

14 und orographische Lage eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von schlechten Gerüchen spielen und aus diesem Grund bei Problemfällen beachtet werden müssen Die Lage der Installationen auf der Einrichtung Die Lage der Installationen auf der Einrichtung ist ein einfaches und kostengünstiges Mittel, um die Auswirkung der Emissionen auf die Nachbarschaft zu verringern. Es ist sinnvoll die Installationen, die den größten Anteil an Emissionen verursachen, soweit wie möglich von den Wohngebieten zu entfernen, d.h., den größten Profit aus der Disposition der Installationen auf einer gegebenen Einrichtung zu ziehen. In diesem Kontext kann man den Betreibern eines Schweinestalls empfehlen, die Öffnungen für die Evakuierung der verschmutzten Luft, der Depots für den Tierkot, d.h., aller Installationen, die möglicherweise zur Emission von schlechten Gerüchen, Staub oder Lärm führen könnten, so weit wie möglich von den Gebieten zu platzieren, an denen dritte Personen wohnen und von der Schirmwirkung bestehender oder noch zu bauender Gebäude zu profitieren. Bei einer geplanten Erweiterung eines bestehenden Gebäudes kann diese Reduzierung des Einflusses der Emissionen in Grenzfällen sehr wichtig sein. Eine wohlbedachte Lage der Installationen auf der Einrichtung kann zu einer Genehmigung des Projekts führen. Es ist demnach sehr wichtig, bei der Konzeption eines Schweinestalls auf die Lage der Installationen auf der Anlage zu achten Die Anlage des Standorts Das Vorhandensein von Baum- oder Strauchgruppen um die Zuchtgebäude und in der Nähe der Felder in der direkten Umgebung von Wohngebäuden oder anderen Installationen kann den Einfluss der Emissionen reduzieren oder verändern und dabei helfen, die Gerüche aus dem Schweinestall, den Lagereinrichtungen und der Ausbringung zu verteilen. Bei der Planung der Einrichtung oder nach Abschluss der Konstruktion kann die Pflanzung einer Windschutzhecke die nachstehenden Folgen haben: Verstärkung der Luftturbulenzen und größere Verteilung der Gerüche; Verbesserung des Aussehens des Hofes um die Installationen; abhängig von der ausgewählten Lage der Hecke im Verhältnis zu den dominierenden Winden, das Verhindern einer Ansammlung von Schnee in den Depots für Tierkot. Die Nivellierung und die Anlagen um die Installationen und an den Zufahrtswegen sollten ebenfalls geplant werden, um eine Anhäufung von Wasser zu vermeiden. Außerdem darf die Abflussrichtung des Oberflächenwassers nicht mit der Abflussrichtung der Sickerwässer übereinstimmen. Ist dies der Fall, kann es sein, dass die Kapazitäten der Sammeltanks überschritten werden. Bei der Integration der Einrichtung in die Landschaft, die dazu führt dass sie weniger sichtbar oder sogar versteckt ist, müssen ebenfalls Anstrengungen unternommen werden. In ausländischen Studien wurde ermittelt, dass eine weniger sichtbare Einrichtung auch als weniger störend empfunden wird. L Luxembourg Fax : (00352) page 14 de 24

15 5. DIE FESTSTELLUNG DER ERFORDERLICHEN MINDESTDISTANZ 5.1 Gesetzliche Situation Die abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 16. Juli 1999 mit der Nomenklatur und der Einstufung der klassifizierten Einrichtungen führt die Schweinehaltungen unter der Nummer 285 und klassifiziert sie, entsprechend ihrer Größe und ihrer Art, entweder in der Klasse 1 oder in der Klasse 3B (siehe nachstehender Auszug). Nr. Bezeichnung und Einstufung der klassifizierten Einrichtungen Klasse ) Schweineställe für Zuchtsauen mit 10 bis 100 Säuen; zusätzlich Ferkel, die jungen Muttersäue und die Zuchteber... 2) Schweineställe für Zuchtsauen mit mehr als 100 Säuen... 3) Schweinezucht für 10 bis 500 Ferkel von weniger als 35 kg... 4) Schweinezucht für über 500 Ferkel von weniger als 35 kg... 5) Schweinemast für 10 bis 100 Schweine... 6) Schweinemast für über 100 Schweine... 3B 1 3B 1 3B 1 Die genannten Schweineställe unterliegen demnach einer bedingten Genehmigung, die auf der Grundlage eines spezifischen Antrags gemäß Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Juli 1999 hinsichtlich der klassifizierten Einrichtungen erteilt wird. 5.2 Hauptproblematik Die Emission von Gerüchen, die durch den Betrieb eines Schweinestalls verursacht werden, sowie die sich potentiell daraus ergebenden Geruchsbelästigungen stellen das Hauptproblem bei der Untersuchung der Genehmigungsanträge dar, die durch das Gesetz vom 10. Juni 1999 hinsichtlich der klassifizierten Einrichtungen eingeführt wurden. Um das obengenannte Problem zu lösen ist es unabdingbar, dass die Schweineställe sowohl nach den Regeln der Kunst betrieben werden, insbesondere hinsichtlich der Reduzierung der Geruchsbildung, der Emission und der Verbreitung von Gerüchen und dass eine gewisse Distanz im Verhältnis zu den benachbarten Wohngebäuden eingehalten wird. Es ist auch durchaus nicht selten, das die genannte Distanz zu Streitfällen führt (zu große Distanz für die Landwirte, zu kleine Distanz für die Nachbarschaft). 5.3 Behördlich angewandte Methode Um einen gerechten Kompromiss (d.h., Vermeidung übertriebener Belästigung und Akzeptanz einer vertretbaren Belästigung) zwischen den Rechten der Landwirte und der Nachbarschaft zu erzielen, wenden wir die folgende Methode (Leitlinie) an: Schweinebetriebe der Klasse 3B Wobei insbesondere der Tatsache Rechnung getragen wird, dass die Schweineställe der Klasse 3B eine traditionelle Ergänzung zu den landwirtschaftlichen Betrieben in unserem Land sind und um die Genehmigungsverfahren für die Einrichtungen der Klasse 3B zu vereinfachen, muss eine Mindestdistanz von 30 Metern zwischen diesen Schweineställen und den nächstgelegenen Wohnhäusern eingehalten werden. Dieser Ansatz dient dazu, einen Ausschluss von Schweinebetrieben aus den Dörfern zu vermeiden und gleichzeitig den Anwohnern eine L Luxembourg Fax : (00352) page 15 de 24

16 angemessene Lebensqualität zu bieten Schweinebetriebe der Klasse 1 Im Rahmen der Untersuchung der Antragsdokumente für Schweinebetriebe der Klasse 1 auf dem Gebiet der klassifizierten Einrichtungen muss im Vergleich zum obengenannten Falle ein differenzierterer Ansatz gefunden werden. Begründete Entscheidungen müssen insbesondere auf der Grundlage einer Bewertung des Geruchseinflusses (Emissionen und Immissionen) durch die Anlage auf den betroffenen Standort getroffen werden. Nichtsdestoweniger praktizieren wir im Augenblick die folgende substanzielle Vereinfachung, in dem wir uns nach der VDI 3471 Emissionsminderung Tierhaltung Schweine richten. Sollte die Distanz der Schweinehaltung (gegebenenfalls nach Erweiterung) gegenüber der Grenze des nächstgelegenen bebauten Grundstücks, oder eines Grundstücks, das im Rahmen der bestehenden kommunalen Bestimmungen bebaut werden könnte und das von Dritten bewohnt wird, größer sein als die erforderliche Mindestdistanz von Bild 21. Abstandsregelung für Schweinehaltungen aus dem Kapitel 3 der VDI 3471 Emissionsminderung Tierhaltung Schweine, ist eine spezifische Bewertung der Geruchssituation nicht erforderlich. Die Bewertung des Einflusses wird von vornherein durch die VDI 3471 vorgegeben. Eine Bewertung der Geruchssituation, die von einer auf dem Kompetenzgebiet E1 zugelassenen Institution durchgeführt werden muss, ist also nur dann erforderlich, wenn die Distanz der Schweinehaltung (gegebenenfalls nach Erweiterung) gegenüber der Grenze des nächstgelegenen bebauten Grundstücks, oder eines Grundstücks, das im Rahmen der bestehenden kommunalen Bestimmungen bebaut werden könnte und das von Dritten bewohnt wird, geringer ist als die erforderliche Mindestdistanz von Bild 21. Abstandsregelung für Schweinehaltungen aus dem Kapitel 3 der VDI 3471 Emissionsminderung Tierhaltung Schweine. Diese Expertise dient als spezifische Bewertungsgrundlage des Einflusses auf die Umwelt. Sie muss gemäß der Geruchs-Immissions- Richtlinie (GIRL) erstellt werden. Im Fall einer Erweiterung kann diese Expertise vor allem die Situation, die vor und nach der Erweiterung besteht/bestehen wird analysieren. Diese Expertise kann insbesondere als Datenbank dienen, um einen Ministerialerlass zu motivieren (Tatsachenelemente). Außerdem möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf das Kapitel der VDI 3471 lenken, die vorsieht, dass die Mindestdistanzen der Grafik Bild 21. Abstandsregelung für Schweinehaltungen gegenüber festgesetzten Dorfgebieten (MD-Gebieten nach 5 Bau-NVO) sowie gegenüber Wohnhäusern im Außenbereich bis um die Hälfte verringert werden können. Die Idee eines Dorfgebiets existiert im Großherzogtum Luxemburg nicht. Allerdings können die Zonen des genehmigten allgemeinen Bebauungsplans, in dem die landwirtschaftlichen Betriebe zugelassen sind, mit diesen Zonen verglichen werden. Gegebenenfalls fragt die Umweltbehörde bei der Verwaltung des Services Techniques de l Agriculture nach einer Beurteilung der Dossiers die Schweinehaltungen der Klasse 1 betreffend nach. Diese Beurteilung beruht auf den Dispositionen der obengenannten VDI-Norm. 5.4 Fazit Für die Schweinehaltungen der Klasse 1 auf dem Gebiet der klassifizierten Einrichtungen ist eine spezifische Bewertung immer dann durchzuführen, wenn die von der VDI vorgesehene Mindestdistanz nicht garantiert werden kann. Wenn diese Distanz garantiert ist, dann ist eine spezifische Bewertunge des Einflusses nicht nötig. L Luxembourg Fax : (00352) page 16 de 24

17 6. EINBLICK IN EINIGE ANFORDERUNGEN AUF DEM GEBIET DES UMWELTSCHUTZES Die oben genannten Regeln tun den Bedingungen, unter denen das Umweltministerium gegebenenfalls seine Genehmigung erteilt keinen Abbruch. 6.1 Allgemeine Vorschriften: Die Einrichtung muss gemäß der Regeln der Kunst errichtet und unterhalten werden. Die Einrichtung muss so konzipiert und betrieben werden, dass keinerlei flüssige Exkremente in die Umwelt abfließen. Es ist untersagt, flüssige Exkremente, Spülwasser der Zerstäuber für Pflanzenschutzprodukte oder jegliches andere verschmutzende Abwasser direkt oder indirekt auf die öffentlichen Verkehrswege, in ein fließendes Gewässer, in das Grundwasser, in die öffentliche Kanalisation oder in die Umwelt abfließen zu lassen. Die genannten Spülwässer müssen in ein Jauche- und/oder Güllelager geleitet werden, das den gesetzlichen Vorgaben insbesondere auf dem Gebiet der klassifizierten Einrichtungen entspricht. Das Brauchwasser aus den sanitären Einrichtungen, die integraler Bestandteil der Einrichtung sind, muss an das öffentliche Kanalisationsnetz für Brauchwässer angeschlossen werden. Im Fall wo ein solcher Anschluss nicht möglich sein sollte, müssen diese Brauchwässer in ein Jauche- und/oder Güllelager geleitet werden, das den gesetzlichen Vorgaben insbesondere auf dem Gebiet der klassifizierten Einrichtungen entspricht. Die Wässer, die durch Quellen oder private Bohrungen gesammelt werden, können nicht als Trinkwasser verwendet werden, aus diesem Grund ist ein unabhängiges Verteilungssystem für das öffentliche Trinkwasser zu installieren. Besondere Sorgfalt muss walten, um zu vermeiden, dass die genutzten Wässer in Kontakt mit dem Trinkwasser geraten oder in das öffentliche Trinkwassernetz eindringen können. Die genannten Wässer, selbst die auf dem Dach gesammelten Regenwässer, dürfen nicht für die Reinigung der Melkeinrichtungen oder anderer Installationen verwendet werden, die der Konditionierung von Lebensmittel für den menschlichen Verzehr dienen. Das auf dem Dach gesammelte Regenwasser darf nicht für das Tränken der Tiere benutzt werden. Diese Bedingung tut den anderen notwendigen Genehmigungen keinen Abbruch, insbesondere der durch den für die Umwelt zuständigen Minister über den Betrieb einer Bohrung/Auffangung gemäß dem Gesetz vom 10. Juli 1999 hinsichtlich der klassifizierten Einrichtungen. Der Betreiber muss die notwendigen Maßnahmen treffen, um die Emission von schlechten Gerüchen so gut wie möglich zu vermeiden. Das Viehfutter und andere für die Ernährung der Tiere verwendete Produkte dürfen keinen Geruch abgeben, der die Nachbarschaft erheblich beeinträchtigen kann. Die Leitung der Schweinehaltung muss so erfolgen, dass die Bildung und das Austreten von Staub soweit wie möglich vermieden werden. Die Evakuierung der Emissionen von Gas und Staub muss so erfolgen, dass sie keine Belästigung und/oder ein Sicherheitsrisiko für die Nachbarn darstellt. Die Einrichtung und die unter der Kontrolle des Betreibers stehende Umgebung müssen in einem angemessen sauberen Zustand gehalten werden. Die Lärmemissionen müssen die Pegel respektieren, die im Artikel 3 der abgeänderten großherzoglichen Verordnung vom 13. Februar 1979 hinsichtlich des Lärmpegels in der unmittelbaren Umgebung von Einrichtungen und Baustellen vorgesehen sind. L Luxembourg Fax : (00352) page 17 de 24

18 Akustische Messungen müssen entsprechend der Anforderungen der Beilage der obengenannten abgeänderten großherzoglichen Verordnung vom 13. Februar 1979 durchgeführt werden. Die Einrichtung muss so gebaut, ausgerüstet und betrieben werden, dass der Betrieb nicht Ausgangspunkt von Lärm oder Vibrationen ist, die eine anormale Belästigung für die Ruhe in der Nachbarschaft darstellen könnten. Es ist untersagt, den Motor eines stehenden Fahrzeugs ohne technischen Grund über einen längeren Zeitraum laufen zu lassen, auch nicht um es warmlaufen zu lassen oder das Führerhaus zu heizen. Jede wie auch immer geartete Konstruktion außerhalb einer Ortschaft ist der Genehmigung durch den Minister unterworfen, dem die Wasser- und Forstbehörde untersteht. Ungeachtet der realen Kapazitäten der Einrichtung muss die Herde in Anzahl und Art so beschaffen sein, dass die Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Verwendung von stickstoffhaltigen Düngern in der Landwirtschaft gewährleistet ist. 6.2 Hinsichtlich der Luftverschmutzung: Außer Abkommen zwischen den betroffenen Parteien müssen die Schweinehaltungen der Klasse 3B mindestens dreissig (30) Meter von Lokalen entfernt liegen, die von Dritten bewohnt oder genutzt werden oder Publikum empfangen und fünf (5) Meter von benachbarten Grundstücken. Der Mindestabstand zwischen den Schweinehaltungen der Klasse 1 und der Grenze des nächstgelegenen bebauten Grundstücks, oder einem Grundstück, das gemäß der geltenden kommunalen Bestimmungen bebaut werden könnte und Dritten gehört, muss dem Kapitel 5 des vorliegenden Leitfadens entsprechen. Die Schweinehaltungen müssen angemessen belüftet sein, die Belüftung muss effizient sein und darf keine Beeinträchtigung für die Nachbarschaft darstellen. Die Installation der Lüftung muss gemäß der Regeln der Kunst dimensioniert, errichtet und unterhalten werden, die hinsichtlich des Schutzes der Umwelt und der Nachbarschaft anzuwenden sind. Die Lüftungsstallation muss in einem angemessen sauberen Zustand gehalten werden, insbesondere in Hinblick auf eine Staubansammlung in den Leitungen. Gegebenenfalls muss die Lüftungsinstallation mit einer adäquaten mechanischen Filtereinheit ausgerüstet werden. Die Ansaugung der verschmutzten Luft muss so weit wie möglich von den Abflussleitungen der Exkremente und den Schlafplätzen der Tiere entfernt sein. Die Absaugung unter dem Spaltenboden ist untersagt. Die Evakuierungsöffnungen für die verschmutzte Luft müssen so konzipiert sein, dass die Geruchsbelästigung für die Nachbarschaft so gering wie möglich gehalten wird. Die verschmutzte Luft muss, sofern dieses möglich ist, durch vertikale Kamine im Dach evakuiert werden. Die Evakuierung der verschmutzten Luft muss frei erfolgen, damit eine rasche Verteilung der verschmutzten Luft in der Atmosphäre garantiert ist. So müssen die Abdeckhauben auf den Kaminen entweder vermieden werden, oder durch spezielle Deflektoren ersetzt werden, die vermeiden, dass die Luft nach Austreten aus dem Kamin nach unten geleitet wird. Im Fall, wo eine anormale Geruchsbelästigung in der Umgebung der Einrichtung festgestellt wird, müssen entsprechende Maßnahmen (z.b.: Einrichtung einer Filtration) getroffen werden, um diese Belästigung auf ein Minimum zu reduzieren. Die Transportinstallationen für die tierischen Ausscheidungen müssen so konzipiert sein, dass die Geruchsbelästigung für die Nachbarschaft so gering wie möglich gehalten wird. L Luxembourg Fax : (00352) page 18 de 24

19 Außer Abkommen zwischen den betroffenen Parteien, müssen die Schweinehaltungen der Klasse 3B mindestens dreissig (30) Meter von Lokalen entfernt liegen, die von Dritten bewohnt oder genutzt werden oder von Einrichtungen, die Publikum empfangen. 6.3 Hinsichtlich des Schutzes von Boden und Untergrund: Alle Böden der Schweinehaltung (Verkehrswege, Schlafplätze der Tiere etc.) einschließlich der außen gelegenen Bewegungsflächen sowie alle Installationen für die Entsorgung (Jauchegräben, Kanalisationen etc.) oder die Lagerung müssen undurchlässig sein und in einem Zustand perfekter Dichte gehalten werden. Mit Ausnahme der Verschläge mit Tiefstreu müssen die Schweinehaltungen über Installationen zur Sammlung und zum Transport der tierischen Ausscheidungen verfügen, die ihre Sammlung auf Depots oder in Lagern, die den gesetzlichen Anforderungen insbesondere auf dem Gebiet der klassifizierten Einrichtungen entsprechen ermöglicht. 6.4 Hinsichtlich der Lärmbekämpfung: Die Leitung der Schweinehaltung muss so erfolgen, dass die Belästigung der Nachbarn durch das Geräusch der Maschinen und festen Installationen (z. B.: Ventilatoren) oder durch die Tiere so gering wie möglich gehalten wird, diese müssen dauernd oder zu festen Zeiten gefüttert werden. Die verwendete Ausrüstung muss so gewählt und betrieben werden, dass die Bedingungen auf dem Gebiet der Lärmbekämpfung eingehalten werden. 6.5 Hinsichtlich der Manipulation und dem Ausbringen von organischem Dünger (Stalldung, Gülle, Jauche): Die Verbote und Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von stickstoffhaltigem Dünger in der Landwirtschaft müssen eingehalten werden. Fäkalien, Jauche, Gülle und Stalldung dürfen nur auf Böden ausgebracht werden, die der landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzung dienen, sowohl als in Projekten der Renaturierung, unter der Bedingung, dass sie die normalen Düngerbedürfnisse nicht überschreiten. Soweit sie nicht zu diesem Zweck genutzt werden, müssen diese Substanzen als Abfall gemäß dem abgeänderten Gesetz vom 17. Juni 1994 hinsichtlich der Vorbeugung und der Verwaltung von Abfall angesehen werden. Wenn der Betreiber nicht über genügend Land verfügt, auf dem das Ausbringen gestattet ist, muss er sich um die Verfügbarkeit von Feldern anderer Landwirte bemühen, soweit diese Felder für das Ausbringen geeignet sind. Der Transport der Exkremente muss in dichten Behältern erfolgen. Der Betreiber muss beim Ausbringen des organischen Düngers die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die Belästigung für die Nachbarschaft auf ein striktes Minimum zu reduzieren. Es ist notwendig, die Jauche/Gülle so schnell wie möglich in die bearbeitete Erde zu vergraben. Das Ausbringen der flüssigen Exkremente ist an Sonntagen und an Tagen großer Hitze untersagt. Das Ausbringen von Jauche oder Gülle aus der Schweinehaltung darf nicht auf einen Gelände erfolgen, das weniger als 200 m von den bewohnten Gebieten einer Ortschaft entfernt ist. Diese Distanz kann reduziert werden, wenn das Risiko einer Belästigung geringer ist, z.b., wenn die Gülle eine Behandlung zur Geruchsminderung durch Lüftung oder gleichartig erfahren hat, oder, wenn die Ausbringung unterirdisch erfolgt oder innerhalb weniger Stunden nach dem Ausbringen untergepflügt wird. L Luxembourg Fax : (00352) page 19 de 24

20 Das Ausbringen von Stalldung aus der Schweine- und/oder Geflügelhaltung darf nicht unter einer Entfernung von 50 m zu den bewohnten Gebieten einer Ortschaft erfolgen. 7. ANWEISUNGEN BETREFFEND DAS FORMULAR F-285 Unter 1.1 Geplante Elemente Dieses Kapitel bezeichnet die Installationen, die Teil der geplanten Schweinehaltung sind und die in der abgeänderten großherzoglichen Verordnung von 16. Juli 1999 mit der Nomenklatur und Einstufung der klassifizierten Einrichtungen aufgeführt oder nicht aufgeführt sind. Die verschiedenen Reihen der Tabelle müssen mit den geforderten Informationen ausgefüllt werden. Die Klasse einer Einrichtung kann sich entsprechend seiner Kapazität ändern. Wenn es sich als notwendig erweist, andere Formulare zusätzlich zum Genehmigungsantrag zu verwenden, müssen diese im Kapitel angegeben werden. Wenn notwendig können zusätzliche Linien angefügt werden. Unter Anzahl der Tiere Die verschiedenen Reihen der Tabelle müssen durch die erforderlichen Informationen ergänzt werden.. Wenn notwendig können zusätzliche Linien angefügt werden. Unter Anlage der Böden in den Schweineställen Kreuzen Sie das passende Kästchen an und komplettieren Sie bei Bedarf. Wenn notwendig können zusätzliche Linien angefügt werden. Das freie Feld dient einer detaillierteren Beschreibung. Unter Art der Beseitigung der tierischen Ausscheidungen aus den Schweineställen Kreuzen Sie das/die passende/n Kästchen an und komplettieren Sie bei Bedarf. Wenn notwendig können zusätzliche Linien angefügt werden. Das freie Feld dient einer detaillierteren Beschreibung. Unter Behandlung der tierischen Ausscheidungen Kreuzen Sie das/die passende/n Kästchen an und komplettieren Sie bei Bedarf. Das freie Feld dient einer detaillierteren Beschreibung. Unter Lüftung des Schweinstalls Kreuzen Sie das Kästchen an, wenn die Evakuierungsöffnungen für die verschmutzte Luft in der entgegengesetzten Richtung zu den Behausungen Dritter eingerichtet werden. Kreuzen Sie das/die passende/n Kästchen an und komplettieren Sie bei Bedarf. Das freie Feld dient einer detaillierteren Beschreibung. L Luxembourg Fax : (00352) page 20 de 24

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