Ev. Kirchengemeinde Vluyn Pastoratsstraße Neukirchen-Vluyn. Immissionsschutz - Lärm. 19 Seiten davon 5 Seiten Anhang

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1 G.-Nr. SEGB-551/09 A.-Nr Datum Zeichen Lw TÜV NORD GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Essen Bereich Engineering Abteilung Gebäudetechnik Langemarckstraße Essen Gutachten Geräuschimmissionen durch Schienen- und Straßenverkehrslärm im Bebauungsplangebiet Nr. 126 (Entwurf) der Stadt Neukirchen-Vluyn Revision Nr. 1 Tel.: 0201/ Fax: 0201/ Amtsgericht Hamburg HRB Geschäftsführung Dipl.-Ing. Rudolf Wieland (Sprecher) Dr.-Ing. Ralf Jung TÜV Auftraggeber Betreff Umfang Ev. Kirchengemeinde Vluyn Pastoratsstraße Neukirchen-Vluyn Immissionsschutz - Lärm 19 Seiten davon 5 Seiten Anhang Gewerbelärm Verkehrslärm Sport-/Freizeitlärm Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Erschütterungen Qualitätssicherung Bau Schadstoffe im Bau Thermografie, Luftdichtheit Olfaktometrie Umweltverträglichkeit Gutachter Dipl.-Phys.Ing. K. Lenkewitz 09_0551g4

2 Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien Planungserlass und Orientierungswerte Immissionsgrenzwerte für Straßen- und Schienenverkehr Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Verkehrslärm Pastoratstraße Öffentlicher Parkplatz Wirtschaftsbahn Schallausbreitungsrechnung Darstellung der Rechenergebnisse Beurteilung der Geräuschsituation Die Abteilung Gebäudetechnik der TÜV Nord GmbH & Co KG wird beim Deutschen Akkreditierungsrat unter der DAR-Registriernummer DAP-PL als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für Maschinenund Bauakustik sowie für Geräusche am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft geführt. Darüber hinaus ist die Abteilung bekanntgegebene Messstelle nach 26 BImSchG für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Gerüchen. 09_0551g4 Seite 2 von 19

3 1 Aufgabenstellung Die Ev. Kirchengemeinde Vluyn beabsichtigt, auf einer Fläche westlich der Pastoratstraße im Ortsteil Vluyn Wohnbebauung zu errichten. Das Büro atelier stadt & haus hat dazu einen Bebauungsplan-Entwurf (Bplan Nr. 126) erarbeitet. Die überbaubaren Flächen sollen im Bebauungsplan als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden. Südlich des Plangebietes befindet sich die ehemalige Wirtschaftsbahnstrecke Moers- Neukirchen-Vluyn, die zukünftig gegebenenfalls für den öffentlichen Personennahverkehr reaktiviert werden soll. Die Strecke soll ferner für den Güterverkehr genutzt werden Östlich des Plangebietes befindet sich die Pastoratsstraße und westlich ein öffentlicher Parkplatz für den Innenstadtbereich. Aufgabe der vorliegenden Untersuchung ist es, die Gesamtbelastung durch Straßenund Schienenverkehr bzw. die resultierenden Außenlärmpegel nach DIN 4109 für die geplanten Wohneinheiten im Plangebiet zu ermitteln und gemäß Planungserlass zu beurteilen. Rührt bei der Dimensionierung des baulichen Schallschutzes die Geräuschbelastung von mehreren gleich- oder verschiedenartiger Quellen her, so berechnet sich gemäß Abs der DIN 4109 der resultierende Außenlärmpegel aus den einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegeln. Das Bild 1 im Anhang zeigt das Plangebiet und die nähere Umgebung in der Übersicht. 09_0551g4 Seite 3 von 19

4 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach [1] Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung sowie der Genehmigung von Vorhaben (Planungserlass) Gem. RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung, d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales und d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom [2] DIN , Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung [3] Beiblatt 1 zur DIN Teil 1, Ausgabe Mai 1987 Schallschutz im Städtebau - Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [4] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 BGBl., Jahrgang 1990, S Bei der Beschreibung der Emissionen und der Berechnung der Immissionen wird zugrunde gelegt: [5] Akustik 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmission von Schienenwegen (Schall 03) Information der Deutschen Bundesbahn, 1990 [6] Parkplatzlärmstudie - Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen -Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz Heft 89, 3. Auflage 1994 [7] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) Bundesminister für Verkehr, April _0551g4 Seite 4 von 19

5 2.2 Planungserlass und Orientierungswerte Der Planungserlass enthält keine quantitativen Vorgaben zur Beurteilung von Geräuschimmissionen. Bis zu einer anderweitigen Festlegung können zur Beurteilung die Angaben der DIN herangezogen werden. Im Beiblatt zu dieser Norm werden in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung die folgenden Orientierungswerte für eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung genannt 1 : Gebiet tags db(a) nachts db(a) Reines Wohngebiet WR / 35 Allgemeines Wohngebiet WA / 40 Mischgebiet/ Dorfgebiet MI/MD / 45 Gewerbegebiet GE / 50 Bei den beiden angegebenen Nachtwerten gilt der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. 2.3 Immissionsgrenzwerte für Straßen- und Schienenverkehr Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Verkehrswegen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Die 16. BImSchV legt Immissionsgrenzwerte fest, bei deren Überschreitung von schädlichen Umwelteinwirkungen auszugehen ist. In diesem Fall müssen geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Eine Abwägungsmöglichkeit besteht hier nicht. 1 Die im vorliegenden Fall maßgeblichen Werte sind durch Fettdruck hervorgehoben. 09_0551g4 Seite 5 von 19

6 Die Immissionsgrenzwerte in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung zeigt die folgende Aufstellung 2. Gebietsausweisung Gebietsnutzung Tageszeit Uhr db(a) Nachtzeit Uhr db(a) Krankenhäuser, Schulen etc Reines Wohngebiet WR Allgemeines Wohngebiet WA Misch-/Kern-/Dorfgebiet MI/MK/MD Gewerbegebiet GE Im vorliegenden Fall wird zwar kein Verkehrsweg neu gebaut oder wesentlich geändert, jedoch beschreiben die Immissionsgrenzwerte die Grenze für schädliche Umwelteinwirkungen, die unseres Erachtens auch beim Neubau von Wohnungen berücksichtigt werden sollten. 2.4 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Passive Schallschutzmaßnahmen stellen aufgrund der derzeitigen Rechtslage bei Verkehrsgeräuschen eine zulässige Ersatzmaßnahme bei Überschreitungen der Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwerte dar. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen für neue Gebäude sind in den Tabellen (8) und (9) der Norm DIN 4109 festgelegt. In Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel werden Lärmpegelbereiche genannt, aus denen sich die erforderlichen Schalldämm-Maße der Wände, Dächer und Fenster ergeben. Die Außenlärmpegel sind gemäß DIN 4109 zur Tageszeit (6:00 bis 22:00 Uhr) zu ermitteln. Eine zusätzliche Regelung für die Nachtzeit ist nicht vorgesehen. Bei Straßen- bzw. Schienenverkehr wird in der Regel der Beurteilungspegel L r nach RLS-90 bzw. Schall 03 berechnet. Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich gemäß der DIN 4109 aus der energetischen Summe der Beurteilungspegel (tags) des Gesamtverkehrs vor den Fassaden 2 Die im vorliegenden Fall maßgeblichen Werte sind durch Fettdruck hervorgehoben. 09_0551g4 Seite 6 von 19

7 unter Berücksichtigung einer Korrektur gegenüber Freifeldausbreitung von + 3 db (vgl. DIN 4109 Abs und Abs , Seite 15, Bild 1). In der nachfolgenden Tabelle wurden den Lärmpegelbereichen I bis VII die Beurteilungspegel nach RLS-90 bzw. Schall 03 zugeordnet, um Anforderungen an die Luftschalldämmung gemäß Tabelle (8) der Norm DIN 4109 beschreiben zu können. Bei einem Fensterflächenanteil der Außenwände von ca. 40 % sind in Abhängigkeit vom Beurteilungspegel für Wohn-, Schlaf- und Büroräume folgende Dämmungen erforderlich. Lärmpegelbereich Beurteilungspegel 3 L r erf. Schalldämmmaß R w,res Außenbauteil erf. Schalldämmmaß R w,res Wand / Fenster 4 (Fensterflächenanteil 40%) Wohnraum, Übernachtungsräume Wohnraum, Übernachtungsräume db(a) db db I bis /25 (1) II 53 bis /25 (1) III 58 bis /30 (2) IV 63 bis /35 (3) V 68 bis /40 (4) VI 73 bis /45 (5) VII über 77 Einzelfallbetrachtung Einzelfallbetrachtung Ist der Anteil der Fensterfläche an der Gesamtwandfläche wesentlich größer als 50 % sollten Fenster der nächst höheren Schallschutzklasse festgelegt werden. Die Schalldämmmaße für Fenster sollten auch für Außentüren zugrunde gelegt werden, wenn diese unmittelbar mit schutzbedürftigen Räumen verbunden sind. Das erforderliche Schalldämmmaß für Wände wird von massiven Wandkonstruktionen (R w 50 db) in aller Regel erreicht. Dieses Dämmmaß gilt auch für die Dachhaut bei ausgebauten Dachgeschossen und ist wegen der sehr viel geringeren Dämmung bauüblicher Dachausführungen besonders zu beachten. 3 In DIN 4109 erfolgt die Zuordnung auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels, der 3 db(a) höher ist als der Beurteilungspegel. Daher weichen die hier genannten Werte 3 db(a) von den Angaben in der entsprechenden Tabelle der DIN 4109 ab. 4 Für Fenster wird zusätzlich in Klammern noch die entsprechende Schallschutzklasse nach Tabelle (2) der Norm VDI 2719 angegeben. 09_0551g4 Seite 7 von 19

8 3 Verkehrslärm 3.1 Pastoratstraße Die Geräuschemissionen von Straßenverkehrsgeräuschen werden nach RLS-90 durch Emissionspegel L m,e in 25 m Abstand zur Mitte der beiden äußeren Fahrstreifen beschrieben. Dabei werden berücksichtigt: das maßgebende stündliche Verkehrsaufkommen M bzw. die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV der prozentuale Lkw-Anteil p die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Fahrbahnoberfläche evtl. Steigungen von mehr als 5 %. Durch die Stadt Neukirchen-Vluyn wurden uns Straßenverkehrszahlen aus dem Verkehrsentwicklungsplan für das Prognose Jahr 2015 übermittelt: Pastoratstraße DTV = Kfz/24h In der Ausbreitungsrechnung wurden folgende prozentualen Lkw-Anteile p berücksichtigt: p tags = 1,0 % p nachts = 0,5 % Die Steigung der Straßen beträgt weniger als 5 %. Der Fahrbahnbelag ist Asphaltbeton. In der Ausbreitungsrechnung wurde für die o.g. Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h berücksichtigt. In der Schallausbreitungsrechnung wird die Straße als Linienquelle mit einer Höhe von 0,5 m über Boden angesetzt. Die Tabelle 1 im Anhang listet die nach RLS-90 berechneten Emissionspegel L me auf. Hierbei wurden die o.g. Eingangsdaten zu Grunde gelegt. 09_0551g4 Seite 8 von 19

9 3.2 Öffentlicher Parkplatz Die Emissionen von Quellen im Freien werden im Allgemeinen durch Schallleistungspegel L WA nach DIN beschrieben, die sich nach folgenden Beziehungen berechnen: L WA = L AFm + 10 lg ( S / 1 m 2 ) bzw. bei halbkugelförmiger Ausbreitung L WA = L AFm + 20 lg ( s m / 1 m ) + 8 mit L AFm mittl. Schalldruckpegel auf Hüllfläche oder in definiertem Abstand S Größe der Hüllfläche mittlerer Abstand des Messpunktes zur Quelle. s m Bei Flächenquellen kann zur Beschreibung der Emissionen der flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = L WA - 10 lg ( S / S 0 ) mit L WA Schallleistungspegel S Größe der schallabstrahlenden Fläche ( S 0 = 1 m 2 ) herangezogen werden. Auf dem Gelände westlich des Plangebietes befindet sich ein öffentlicher Parkplatz für Pkw. In der Ausbreitungsrechnung wird im Rahmen einer Maximalwertabschätzung von insgesamt 100 Kfz-Stellplätzen ausgegangen. 09_0551g4 Seite 9 von 19

10 Gemäß Gl. (11a) und Tabelle (34) der Parkplatzlärmstudie berechnet sich der Schallleistungspegel L WA von Parkplätzen nach der Beziehung: L WA = 63 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg ( B N ) [db(a)] mit K PA Zuschlag in Abhängigkeit von der Parkplatzart K I K D K StrO Zuschlag für die Impulshaltigkeit K PA K I db(a) db(a) 0 4 Parkplätze am Rande der Innenstadt Parkplätze von Wohnanlagen Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parkplatzsuchverkehrs K D = 2,5 lg ( f B - 9 ) f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße f = 1 / Stellplatz P+R, Besucher, Mitarbeiter Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche der Fahrgassen: 1,0 db(a) Betonpflaster mit Fuge > 3 mm B Bezugsgröße (Anz. Stellpl., hier 100) N Bewegungshäufigkeit je Bezugsgröße und Stunde (Tab. 33) B N alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkfläche In dem Emissionsansatz enthalten sind die Pegelerhöhungen durch Durchfahrverkehr und Parkplatzsuchverkehr, die Geräusche beim Ein- und Ausparken sowie Türenschlagen. Im Rahmen einer Maximalwertabschätzung lassen sich die Bewegungshäufigkeiten N mit Hilfe der Tabelle (33) der Parkplatzlärmstudie abschätzen, wobei im vorliegenden Fall die ungünstigste Nachtstunde zu Grunde gelegt wurde: Parkplatz N tags N nachts Innenstadt 1,0 0,16 Wohnanlage 0,4 0,15 In der weiteren Beurteilung werden die höheren Bewegungshäufigkeiten für den Innenstadt-Parkplatz zu Grunde gelegt. 09_0551g4 Seite 10 von 19

11 Für den Parkplatz ergeben sich nach o.g. Beziehung folgende Schallleistungspegel L WA : Tag: Parkplatz Bez. Bew: KPA KI f KStrO Anz. Anz. LWA größe häufigkeit db db db Bewegungen Besucher/ db(a) B / qm N N*B*16h Kunden öffentl. Parkpl , ,00 1, ,9 Nacht, lauteste Nachtstunde: Parkplatz Bez. Bew: KPA KI f KStrO Anz. Anz. LWA größe häufigkeit db db db Bewegungen Besucher/ db(a) B / qm N N*B*1h Kunden öffentl. Parkpl , ,00 1, ,9 In der Schallausbreitungsrechnung wird die Parkplatzfläche auf dem Gelände als Flächenquelle mit einer Höhe von 0,5 m über Boden angesetzt. 3.3 Wirtschaftsbahn Bei der Strecke handelt es sich um eine eingleisige Bahntrasse. Die Bahntrasse liegt etwa auf gleichem Geländeniveau wie das Plangebiet. Derzeit wird geprüft, ob die Trasse für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Güterverkehr reaktiviert werden kann. In Zukunft sollen hier nach Auskunft des Planungs- und Bauamts der Stadt Neukirchen- Vluyn maximal 2 Personennahverkehrszüge pro Stunde verkehren. Im Rahmen einer Maximalwertabschätzung wird eine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr angenommen. Der Schallausbreitungsrechnung werden daher 32 Zugbewegungen täglich zu Grunde gelegt. Als Referenzzug kann nach Angaben des Stadtplanungsamtes der Stadt Neukirchen-Vluyn ein Leichttriebwagen als Einfachtraktion (Zuglänge max. 60 m) mit Dieseltriebzug angenommen werden, z.b. vom Typ Talent (Talbot leichter Niederflur-Triebwagen) des Herstellers Bombardier Transportation. Des Weiteren kann nach Auskunft des Planungs- und Bauamts der Stadt Neukirchen- Vluyn ( ) angenommen werden, dass die Strecke durch Güterzüge an 7 Tage die Woche im 24-Stunden Betrieb genutzt wird. Der Schallausbreitungsrechnung werden im Rahmen einer Maximalwertabschätzung 1 Zugbewegung tagsüber und 1 Bewegungen nachts zu Grunde gelegt. 09_0551g4 Seite 11 von 19

12 Die Emissionen von Schienenverkehrswegen werden nach Schall 03 und 16. BImSchV berechnet und durch Mittelungspegel L m,e in 25 m Abstand zur Mitte der Trasse beschrieben. Der Emissionspegel des Verkehrs auf einem Gleis mit Zügen gleicher Fahrzeugart, mit gleichem Anteil scheibengebremster Fahrzeuge und mit gleicher Geschwindigkeit kann nach der Gleichung (1) gemäß Schall 03 berechnet werden: L m,e = 10 lg10 0,1(51 + DFz + DD + Dl + Dv ) [ ] + DFb + DBr + DBü + DRa mit L m,e Emissionspegel des Verkehrs D Fz Korrekturwert für Fahrzeugart D D Korrekturwert für Bremsbauart D l Korrekturwert für Zuglänge pro Stunde (tags 16 h, nachts 8 h) D v Korrekturwert für Geschwindigkeit D Fb Korrekturwert für Fahrbahnart D Br Korrekturwert für Brücken D Bü Korrekturwert für Bahnübergänge Korrekturwert für Kurven D Ra Im vorliegenden Fall wird für den betroffenen Streckenabschnitt eine maximale Streckengeschwindigkeit v = 60 m/h angenommen. In der Schallausbreitungsrechnung wird für den gesamten Bereich ein Zuschlag für die Fahrbahnart (Schotterbett + Betonschwelle) D Fb = 2 db berücksichtigt, ferner ein Zuschlag für den Bahnübergang an der Pastoratsstraße D Bü = 5 db. 09_0551g4 Seite 12 von 19

13 3.4 Schallausbreitungsrechnung Die Ausbreitungsrechnung nach dem Teilstückverfahren der Veröffentlichungen Schall 03 und RLS 90 erfolgte mit Hilfe des Rechenprogramms CADNA/A. Die Koordinaten der Quellen und Hindernisse sowie das Immissionsgebiet für die Ausbreitungsrechnung wurden anhand der eingescannten Karten digitalisiert. Die Trasse als Linienquelle wurde bei der Digitalisierung durch einen offenen Polygonzug, das Rechengebiet durch einen geschlossenen Polygonzug beschrieben. Bei Linienquellen erfolgte die Aufteilung in Punktschallquellen selbsttätig innerhalb des Programms für jeden Immissionsort bzw. Rasterpunkt getrennt nach einem Projektionsverfahren. Dadurch ist es möglich, die Abschirmung der Linienquellen durch Hindernisse mit endlichen Abmessungen exakt zu berechnen. Bei der Bildung der Beurteilungspegel für die Schienenverkehrsgeräusche wird ein Abzug von 5 db(a) vom Mittelungspegel gemäß Anlage 2 der 16. BImSchV bzw. Abschnitt 5.2 der DIN für die gegenüber Straßenverkehr geringere Störwirkung von Bahngeräuschen berücksichtigt. 3.5 Darstellung der Rechenergebnisse Die Geräuschimmissionen wurden flächendeckend für das gesamte Untersuchungsgebiet in einem 0,5 m-aufpunktraster berechnet und in Form einer farbigen Lärmkarte dargestellt. Das Bild 2 im Anhang zeigt die flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) für die Tageszeit und das Bild 3 für die Nachtzeit. Die Darstellung der Flächen gleichen Schalldruckpegels erfolgt mit einer Stufung von 5 db(a). Die Farbgebung wurde dabei soweit wie möglich den Vorgaben der DIN 18005, Teil 2 angepasst: Immissionspegel Farbe db(a) gelbgrün db(a) türkisgrün db(a) schwefelgelb db(a) braunbeige db(a) pastellorange db(a) verkehrsrot db(a) rubinrot Innerhalb der jeweiligen Farbstufen sind in 1 db(a)-schritten die Linien gleichen Schalldruckpegels eingetragen. 09_0551g4 Seite 13 von 19

14 Das Bild 4 im Anhang zeigt die Beurteilungspegel für die Tageszeit an den einzelnen Fassaden. Die Fassaden sind darüber hinaus entsprechend ihrer Zuordnung zu den einzelnen Lärmpegelbereichen farbig gekennzeichnet. Ein unmittelbarer Vergleich der Mittelungspegel aus den Lärmkarten mit den punktbezogenen Mittelungspegeln ist aufgrund der erforderlichen Aufpunktrasterung und anschließenden Interpolation mit Unsicherheiten verbunden. Die punktgenau berechneten Mittelungspegel für die Fassaden stellen die genauere Aussage für die Immissionssituation an den geplanten Gebäuden dar. 3.6 Beurteilung der Geräuschsituation Dem Bild 2 im Anhang ist zu entnehmen, dass tagsüber innerhalb des Plangebietes der Orientierungswert nach DIN für ein Mischgebiet (tagsüber 60 db(a)) und der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV (tagsüber 64 db(a)) eingehalten werden. In der Nacht wird der Orientierungswert nach DIN für ein Mischgebiet (nachts 50 db(a)) größtenteils eingehalten (Bild 3). Lediglich an den Fassadenfronten, die der Pastoratsstraße (Gebäudekomplex B) und der Wirtschaftsbahn (Gebäudekomplex C) zugewandt sind, wird der Orientierungswert geringfügig um 1 bis 2 db(a) überschritten. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV (nachts 54 db(a)) wird überall eingehalten. Wie dem Bild 4 zu entnehmen ist, können die Fassaden der geplanten Wohnhäuser überwiegenden den Lärmpegelbereichen I, II und III zugeordnet werden. Ein ausreichender Schallschutz im Sinne der DIN 4109 wird hier bereits bei handelsüblichen Fenstern erreicht, die die Anforderungen der Schallschutzklasse 2 nach VDI 2714 erfüllen. Für den Inhalt Dipl.-Phys. Ing. Knut Lenkewitz 09_0551g4 Seite 14 von 19

15 Tabelle 1 - Emissionsangaben Bezeichnung Lm,E Zugklassen Zuschläge Vmax Tag Nacht Dfb Dbr Dbü Dra (dba) (dba) (db) (db) (db) (db) (km/h) Eisenbahntrasse 59,8 52,5 (lokal) Bezeichnung Lm,E' Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. Steig. Tag Nacht DTV M p (%) Pkw (dba) (dba) Tag Nacht Tag Nacht (km/h) (%) Pastoratstraße Bezeichnung Lwa Zähldaten Zuschlag Art Zuschlag Fahrb Tag Nacht Anzahl B Stellpl/ BezGr f Beweg/h/BezGr. Kpa Kstro Fahrbahn-oberfl. (dba) (dba) Tag Nacht (db) (db) Parkplatz Betonstein-pflaster Fugen > 3mm 09_0551g4 Anlage 1

16 Bild 1 Bebauungsplan-Entwurf 09_0551g4 Anlage 2

17 Bild 2 Isophonenkarte, Rechenhöhe 2 m über Boden - tags 09_0551g4 Anlage 3

18 Bild 3 Isophonenkarte, Rechenhöhe 2 m über Boden - nachts 09_0551g4 Anlage 4

19 Bild 4 Darstellung der Fassadenbelastungen und der Lärmpegelbereiche 09_0551g4 Anlage 5

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