Pflichten im Werkvertrag. Werkvertrag: Beispiele. Grundkurs II - Zivilrecht. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät

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1 , Pflichten im Werkvertrag (Neben-)Leistungsansprüche Vergütung + Abnahme Unternehmer Besteller Herstellung (Sache) oder anderer Erfolg Schutz- und Obhutspflichten ( 241 II) Teil 6, Nr. 2 Werkvertrag: Beispiele Herstellung beweglicher Sachen: : Herstellung von Bauwerken Reparatur-, Ergänzungsarbeiten ( Handwerksarbeiten ) Herstellung nicht-körperlicher Werke (Architektenplanung, Erstellung von Gutachten) Sonderregelungen für bestimmte Typen (Spedition, Fracht, Verlag, Reise) Teil 6, Nr. 3 Verträge zur Beschaffung von Software Verkauf von Standardsoftware: Kaufvertrag isv 453 Abs. 1 Herstellung und Verkauf von Individualsoftware (Software-Entwicklungsverträge): Werkvertrag Gegenstand ist keine bewegliche Sache, daher auch kein Werklieferungsvertrag 651 EDV-Systemlösung (Systemlieferung): Schwerpunkt wohl im Werkvertragsrecht Einweisung, Installation, Softwarepflege: Werkvertrag Support, Beratung: Dienstvertrag Teil 6, Nr. 4 Prof. Dr. Teil 6, S. 1

2 , Der Werkvertrag Abschluss eines Bauvertrages 631 BGB Vermutung für Entgeltlichkeit 632 Abschlagzahlungen 632 a BGB Abnahme 640 BGB Fälligkeit der Vergütung 641 BGB Verzinsung 641 Abs. 4 BGB Gefahrtragung 644 BGB Beginn der Verjährungsfrist 634 a Abs. 2 Anspruch des Unternehmers auf Vergütung ist nach 647, 648 dinglich gesichert Kündigungsrecht des Bestellers nach 649, 650 Teil 6, Nr. 5 Mängelgewährleistung beim Werkvertrag und Leistungsstörungsrecht Ab Gefahrübergang: 633 ff Gefahrübergang: Abnahme ( 640) bzw. Vollendung ( 646) 634 als Einstiegsnorm für Rechtsfolgen Besonderheiten gegenüber Allgemeinem Schuldrecht: Sonderregelungen zur Gewährleistung Sonderregelungen für Gläubigerverzug Sonderregelungen für Vergütung von Teilleistungen Teil 6, Nr. 6 Vergleich der Mängelgewährleistung bei Kauf- und Werkvertrag Recht auf Minderung ( 634 Nr. 3, 638) Ausformulierung des (Nach-)Erfüllungsanspruchs ( 634 Nr. 1, 635) 637: Wahlrecht des Unternehmers zusätzliche Voraussetzungen für den Verzicht auf die Fristsetzung ( 636) Recht zur Selbstvornahme der Mängelbeseitigung ( 634 Nr. 2, 637) nach Fristsetzung (Ausnahmen 323 II + 636) Ersatz der Aufwendungen ( 634 Nr. 2 BGB) außer Unternehmer verweigert Nacherfüllung zu Recht 637 III: Vorschusspflicht des Unternehmers Teil 6, Nr. 7 Prof. Dr. Teil 6, S. 2

3 , Leistungsstörungen im Werkvertragsrecht: Ansprüche des Gläubigers Minderung Rücktritt Schadensersatz Vertretenmüssen Schadensersatz statt der Leistung Selbstvornahme Vertretenmüssen Verletzung einer Leistungspflicht: Fristsetzung Nach fruchtlosem Ablauf in bestimmten Fällen einer gesetzten Frist entbehrlich 281 II II 280 I ff 637 Nacherfüllungsanspruch Sachmangel Aufwendungsersatz 281 I 323 I Entfällt bei Unmöglichkeit Teil 6, Nr ff Entsprechungen der Mängelgewährleistung in Werkvertrags- und Kaufrecht Entsprechungen , 447 Gebräuchliche AGB für Bauverträge: VOB A: Vergabe B: Ausführung C: DIN-Normen Teil 6, Nr. 9 Vergütung bei Teilleistungen bei Verantwortlichkeit des Bestellers für Unmöglichkeit oder Verschlechterung 645 Wegen Mangels des gelieferten Stoffes Wegen einer Anweisung analoge Anwendung unabhängig von Vertretenmüssen: Der Besteller steht der Gefahr näher als der Unternehmer: Alle Umstände, die in der Person des Bestellers liegen oder auf Handlungen des Bestellers zurückgehen. Bei Kündigung nach 650 bei vorzeitiger Kündigung 649 Volles Entgelt Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitigen Erwerbs (bzw. böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs) Teil 6, Nr. 10 Prof. Dr. Teil 6, S. 3

4 , Zusätzliche Folgen des Gläubigerverzugs im Werkvertragsrecht für den Fall der unterlassenen Mitwirkung (vgl. 295 S. 1, 2. Alt, 296) angemessene Entschädigung 642 Kündigungsrecht des Unternehmers 643 Teil 6, Nr. 11 Zahlungsmoral im Baugewerbe Wirtschaftlicher Ausgangspunkt: Unzureichende Kapitalausstattung und geringe Liquidität der Unternehmen in der Baubranche Rechtlicher Ausgangspunkt: Vorleistungspflicht des Werkunternehmers Fälligkeit der Vergütung mit Abnahme Abnahme kann bei Mängeln verweigert werden Bei Streit über Mängel wird idr ein Sachverständigengutachten erforderlich Begründungen für Zahlungsverzögerung: Mängelrüge Schlussrechnungsrügen Verweigerung der Endabnahme Teil 6, Nr. 12 Forderungssicherung im BGB- Werkvertragsrecht (seit ) Versuch der Auslagerung der Mängelfeststellung durch Fertigungsstellungsbescheinigung 641a BGB a.f. hat nicht funktioniert und ist nun abgeschafft Entkoppelung von Zahlungspflicht und Abnahme: 632a (Abschlagszahlungen), 641 I 2 BGB (Teilabnahme) Keine Abnahmeverweigerung bei unwesentlichen Mängeln ( 640 I 2) 648a I 3 BGB: Sicherheit kann auch nach noch erfolgter Abnahme verlangt werden. Durchgriffsfälligkeit 641 II BGB Reduzierter Druckzuschlag 641 III BGB Pauschalierung bei Vertragskündigung, 649 S. 3 Teil 6, Nr. 13 Prof. Dr. Teil 6, S. 4

5 , Gewährleistung bei nichtigem Vertrag? Zunächst zu prüfen: Gesamtnichtigkeit oder Teilnichtigkeit? 139 BGB Bei Teilnichtigkeit: Unterfällt gerade das verletzte Leistungsrecht der Nichtigkeit? Berufung auf Nichtigkeit verstößt gegen 242 BGB? (BGH bei Rückabwicklungsschwierigkeiten, z.b. Hausbau) Rückabwicklung nach 812 I 1, 1. Alt, 818 I, II BGB berücksichtigt mangelbedingten Minderwert Teil 6, Nr. 14 Pflichten im Dienstvertrag (Neben-)Leistungsansprüche Dienstverpflichteter Vergütung Dienstberechtigter Leistung von Diensten/Arbeit Schutz- und Obhutspflichten ( 241 II) Teil 6, Nr. 15 Besondere Gewährleistungsrechte im Dienstvertragsrecht Vermutung für Entgeltlichkeit ( 612) Höchstpersönlichkeit ( 613) Fürsorgepflicht Dauer und Kündigungsmöglichkeit 620, 625 Fristen 621, 624 außerordentliche Kündigung 626, 627 (speziell zu 314) Zeugnis und Freizeit zur Stellungssuche 629, 630 Teil 6, Nr. 16 Prof. Dr. Teil 6, S. 5

6 , Sonderregelungen für Arbeitsverträge im BGB Anwendungsbereich: Dienstleistung in persönlicher Abhängigkeit Maßregelungsverbot 612a Betriebsübergang 613a Beweislast für Vertretenmüssen bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers 619a Kündigungsfristen 622; Schriftform für Kündigungen 623 Teil 6, Nr. 17 Die Berücksichtigung der Zeit im Synallagma des Dienstvertrags 614: Vergütungsanspruch wird erst nach Leistung der Dienste fällig 615: Annahmeverzug Höchstpersönliche Verhinderung 616 (Abweichung von 326) 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung Teil 6, Nr. 18 Rückabwicklung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen bei Nichtigkeit Regel: Anfechtung wirkt ex tunc Wirkung ex nunc ( fehlerhaftes Arbeitsverhältnis ) soweit Arbeitsverhältnis in Vollzug gesetzt wurde + Schutzwürdigkeit des Arbeitnehmers Rückwirkung der Anfechtung auf Zeitpunkt der Außerfunktionsetzung (AN hat tatsächlich nicht gearbeitet) Z.B.: Situation des Annahmeverzugs infolge unwirksamer Kündigung Z.B.: Erkrankung Teil 6, Nr. 19 Prof. Dr. Teil 6, S. 6

7 , Pflichten beim Auftragsverhältnis (Neben-)Leistungsansprüche Beauftragter Geschäftsbesorgung (dienst- oder werkvertraglicher Art) Schutz- und Obhutspflichten ( 241 II) Teil 6, Nr. 20 Ansprüche im Auftragsrecht Aufwendungsersatz 670 Beauftragter Auftraggeber Auftraggeber Auskunft und Rechenschaft 666 Herausgabe 667 Teil 6, Nr. 21 Der Auftrag Höchstpersönlichkeit 664 öffentliches Erbieten 663 Weisungen 665 Ende des Auftragsverhältnisses Auftrag ist häufig verbunden mit rechtsgeschäftlicher Vollmacht ( 164 ff) Abstraktionsprinzip! Auftrag: Innenverhältnis; Vollmacht: Außenverhältnis Teil 6, Nr. 22 Prof. Dr. Teil 6, S. 7