Bedeutung und Stellenwert des Geständnisses im Strafprozess, erläutert auch anhand konkreter Kriminalfälle
|
|
- Clemens Gabriel Dieter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bedeutung und Stellenwert des Geständnisses im Strafprozess, erläutert auch anhand konkreter Kriminalfälle Referat Zürcherischer Juristenverein vom 15. Januar 2015 im Zunfthaus Kämbel zur Haue 1
2 I Begriff, Arten und Formen der Geständnisse II Rechtsnatur, Bedeutung und Auswirkungen des Geständnisses III Der Stellenwert des Geständnisses im Strafprozess IV Zusammenfassende Schlussfolgerungen 2
3 I / 1 Sachverhaltseingeständnis Schuldeingeständnis 3
4 I / 1 Art. 352 Abs. 1 StPO 1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu widerrufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält: a. eine Busse; b. eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen; c. eine gemeinnützige Arbeit von höchstens 720 Stunden; d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten. Art. 358 Abs. 1 StPO 1 Die beschuldigte Person kann der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung die Durchführung des abgekürzten Verfahrens beantragen, wenn sie den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht und die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt. 4
5 I / 1 Art. 160 StPO Ist die beschuldigte Person geständig, so prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht die Glaubwürdigkeit ihres Geständnisses und fordern sie auf, die näheren Umstände der Tat genau zu bezeichnen. 5
6 I / 2 Art. 158 StPO 1 Polizei oder Staatsanwaltschaft weisen die beschuldigte Person zu Beginn der ersten Einvernahme in einer ihr verständlichen Sprache darauf hin, dass: a. gegen sie ein Vorverfahren eingeleitet worden ist und welche Straftaten Gegenstand des Verfahrens bilden; b. sie die Aussage und die Mitwirkung verweigern kann; c. sie berechtigt ist, eine Verteidigung zu bestellen oder gegebenenfalls eine amtliche Verteidigung zu beantragen; d. sie eine Übersetzerin oder einen Übersetzer verlangen kann. 2 Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. 6
7 I / 2 Protokollarisches Geständnis Geständnis aufgrund informatorischer Befragungen und Anhörungen Spontangeständnis Geständnis in Festnahmesituationen 7
8 I / 2 Art. 219 Abs. 1 StPO 1 Die Polizei stellt nach der Festnahme unverzüglich die Identität der festgenommenen Person fest, informiert diese in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe der Festnahme und klärt sie im Sinne von Artikel 158 über ihre Rechte auf. Danach informiert sie unverzüglich die Staatsanwaltschaft über die Festnahme. 8
9 II Rechtsnatur, Bedeutungen und Auswirkungen des Geständnisses 1. Das Geständnis als Personalbeweis 2. Das Geständnis als Voraussetzung des Strafbefehls- und abgekürzten Verfahrens 3. Das Geständnis im Rahmen der Beurteilung der Haftgründe 4. Das Geständnis als Strafzumessungsaspekt 5. Das Geständnis als Prognosekriterium 9
10 III Der Stellenwert des Geständnisses im Strafprozess - Personalbeweis (Art. 139 ff. StPO) + Besondere Verfahren (Art. 352 ff. StPO) 10
11 III / 1 Personalbeweis Sachbeweis Kriminalistik Technik Naturwissenschaft 11
12 III / 1 a) Mord in Brusio b) Katzensee- Mord c) Vergewaltigung einer 82-jährigen Frau d) Mord am Sihlquai e) Tötung mit entsorgter Leiche f) Fluchtfahrt 1. Mai
13 III / 1 a) Mord in Brusio 13
14 III / 1 a) Mord in Brusio 14
15 b) Katzensee- Mord III / 2 15
16 b) Katzensee- Mord III / 2 16
17 b) Katzensee- Mord III / 2 17
18 b) Katzensee- Mord III / 2 18
19 III / 1 c) Projekt Cold Case Sexualdelikte (Unaufgeklärte, archivierte Straffälle) Vergewaltigung einer 82-jährigen Frau Oktober 1998, Zürich 5 19
20 III / 1 d) Projekt Cold Case Kapitalverbrechen (Unaufgeklärte, archivierte Straffälle) Mord am Sihlquai 30. April/1. Mai 1991, Zürich 5 20
21 III / 1 e) Tötung mit entsorgter Leiche (6. Dezember 2005) 21
22 III / 1 f) Fluchtfahrt vom 1. Mai
23 III / 1 Art. 273 Abs. 1 StPO 1 Besteht der dringende Verdacht, ein Verbrechen oder Vergehen oder eine Übertretung nach Artikel 179 septies StGB sei begangen worden, und sind die Voraussetzungen nach Artikel 269 Absatz 1 Buchstaben b und c erfüllt, so kann die Staatsanwaltschaft Auskunft verlangen: a. darüber, wann und mit welchen Personen oder Anschlüssen die überwachte Person über den Post- oder Fernmeldeverkehr Verbindung hat oder gehabt hat; b. über Verkehrs- und Rechnungsdaten. 23
24 III / 2 Der Stellenwert des Geständnisses im besonderen Verfahren 24
25 Art. 352 Abs. 1 StPO 1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu widerrufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält: a. eine Busse; b. eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen; c. eine gemeinnützige Arbeit von höchstens 720 Stunden; d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten. 25
26 317 Abs. 1StPO ZH 1 Hat der Angeschuldigte in Fällen bezirksgerichtlicher Zuständigkeit den Sachverhalt eingestanden, erlässt der Staatsanwalt anstelle der Anklage einen Strafbefehl, wenn er eine der folgenden Sanktionen für ausreichend hält: a. eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Monaten, b. eine Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen, c. die Leistung gemeinnütziger Arbeit von höchstens 360 Stunden oder d. eine Busse. 26
27 III / 2 Statistik Erledigungen Strafbefehle Anklagen Einstellungen
28 III / 2 Art. 358 StPO 1 Die beschuldigte Person kann der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung die Durchführung des abgekürzten Verfahrens beantragen, wenn sie den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht und die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt. 2 Das abgekürzte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren verlangt. 28
29 III / 2 Abgekürztes Verfahren (Art. 358 ff. StPO) - Unvorhergesehene praktische Relevanz, Tendenz zunehmend - Zur Hauptsache Strafen bis 3 Jahren, selten bis 5 Jahre - Zur Hauptsache kollegialgerichtliche Straffälle 29
30 III / 2 Art. 160 StPO Ist die beschuldigte Person geständig, so prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht die Glaubwürdigkeit ihres Geständnisses und fordern sie auf, die näheren Umstände der Tat genau zu bezeichnen. 30
31 III / 2 Art. 361 Abs. 2 StPO 2 An der Hauptverhandlung befragt das Gericht die beschuldigte Person und stellt fest, ob: a. sie den Sachverhalt anerkennt, welcher der Anklage zu Grunde liegt; und b. diese Erklärung mit der Aktenlage übereinstimmt. 31
32 IV Zusammenfassende Schlussfolgerungen 32
33 33
n StGB und MStG. Änderung des Sanktionenrechts (Differenzen)
Nationalrat / Ständerat Sommersession 05 e-parl 0.06.05 - :0 -.06 n StGB und MStG. Änderung des Sanktionenrechts (Differenzen) Geltendes Entwurf des Bundesrates Nationalrates Ständerates Nationalrates
MehrStrafprozessrecht im Master. Dr. iur. Anna Coninx, MJur/Oxon Prof. Dr. iur. Daniel Jositsch Prof. Dr. iur. Marc Thommen
Strafprozessrecht im Master Dr. iur. Anna Coninx, MJur/Oxon Prof. Dr. iur. Daniel Jositsch Prof. Dr. iur. Marc Thommen Möchten Sie eine Dissertation schreiben? StPO im Master Vorlesung Inhalt Dozent 24.02.2017
MehrDas Strafverfahren im Kanton St.Gallen Einige Grundsatzinfos
Das Strafverfahren im Einige Grundsatzinfos Dolmetscherschulung St.Gallen, Andreas Eigenmann, Staatsanwalt, Kantonales Untersuchungsamt Übersetzungen im Strafbereich Schweizerische Strafprozessordnung,
MehrRechtswissenschaftliches Institut. Strafbefehl. und. abgekürztes Verfahren. StPO II, FS 2018, Dr. Julian Mausbach RA
Strafbefehl und abgekürztes Verfahren Einverständliches Handeln im Strafverfahren Private Staatsanwaltschaft Gericht Tat Eröffnung (309) Vergleich (316) StrafB/Abg.V. (352 ff.) Anklage (324) Vergleich
MehrZwangsmassnahmen, Art. 196 ff. StPO
Zwangsmassnahmen, Art. 196 ff. StPO Begriff / Grundsätze / Zuständigkeit, 196 ff. Vorladung, Vorführung, Fahndung, 201 ff. Freiheitsentzug / Ersatzmassnahmen, 212 ff. Durchsuchungen / Untersuchungen, 241
MehrHauptverfahren (Art ) Besondere Verfahren (Art ) Rechtsmittel (Art )
Hauptverfahren (Art. 328 351) Besondere Verfahren (Art. 352 378) Rechtsmittel (Art. 379 415) HV / Grundlagen BGE 116 Ia 36 E. 3b aa: Die Hauptverhandlung bildet das Kernstück des Strafprozesses, denn in
MehrMultiple-Choice (ca. 40 % der Gesamtprüfung)
Multiple-Choice (ca. 40 % der Gesamtprüfung) 1. Der Grundsatz A) «nemo tenetur se ipsum accusare» besagt, dass ein Betroffener eine Zwangsmassnahme grundsätzlich nur passiv zu erdulden hat. B) «in dubio
MehrDas Strafprozessrecht Das abgekürzte Verfahren (Art. 358 bis Art. 362 StPO)
Das Strafprozessrecht Das abgekürzte Verfahren (Art. 358 bis Art. 362 StPO) Das Strafprozessrecht beschäftigt sich mit der Durchsetzung des sog. materiellen Strafrechtes. Dieses Prozessrecht hat sich im
MehrVorlesung Sanktionenrecht (7) Dr. Michael Kilchling
Vorlesung Sanktionenrecht (7) Dr. Michael Kilchling Bedeutungsverlust der formellen Sanktionen Michael Kilchling: Vorlesung Sanktionenrecht SS 2007 Seite 2 Problem: (Un-) Gleichbehandlung Michael Kilchling:
Mehr2. Der Grundsatz ne bis in idem nach eidgenössischer Strafprozessordnung
ufgabe 2 (Multiple-hoice) / Strafprozessrecht Prof. r.. onatsch / Prof. r.. Jositsch 10% der Gesamtprüfung 1. er nklagegrundsatz führt dazu, dass das zuständige Gericht an den Sachverhalt und die rechtliche
MehrRichtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015)
Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember
MehrDr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #61. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2018
Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2018 #61 31a BtMG (1) In Fällen des 29 [ ] kann die Staatsanwaltschaft
MehrDr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #61. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2017
Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2017 #61 153a StPO [ ] 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fällen des Satzes
MehrEinführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozess-ordnung (EG ZSJ)
Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozess-ordnung (EG ZSJ) Jugendrichtermodell / Vernehmlassungsfassung Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Einführungsgesetz
MehrC Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule
C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf
MehrGesetz über die Einführung der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO)
EG JStPO 57.500 Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) Inhalt Geltungsbereich... Bezeichnung der Strafverfolgungsbehörden (Art. 6 JStPO)..... Organisation der
MehrKANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L
KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L MERKBLATT 2- DAS STRAFBEFEHLSVERFAHREN DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERLASS EINES STRAFBEFEHLS Die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls
MehrÜberblick Strafsanktionenrecht
Strafvollzug Überblick Strafsanktionenrecht Vorlesung vom 4. März 2011 FS 2011 Jonas Weber Juristische Fakultät Universität Basel Strafvollzugsrecht > Strafvollzug: Vollzug von freiheitsentziehenden Strafsanktionen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren. Verzeichnis der Abkürzungen, Literatur und Materialien
Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Verzeichnis der Abkürzungen, Literatur und Materialien V VII XI XVII Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Einleitung 3 1. Titel: Geltungsbereich und
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Abkürzungs- und Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis V VII XVII Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Titel: Geltungsbereich und Grundsätze 3 1. Kapitel:
MehrSTATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017
406 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017 19 RECHTSPFLEGE 19.1 Kriminalität 410 19.2 Rechtsprechung 414 407 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Die Daten für das Unterkapitel «Kriminalität» werden aus
MehrFachgerechtes Vorgehen in Verfahren nach Sexualdelikten
Fachgerechtes Vorgehen in Verfahren nach Sexualdelikten ESTD Symposium vom 18. Januar 2016 STA lic. iur. Myriam Ernst Übersicht Wie kann das Opfer vor der Belastung durch die Ermittlungen und die Verhandlung
MehrRichtlinie Nr des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am )
Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember
MehrSTATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016
404 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016 19 RECHTSPFLEGE 19.1 Kriminalität 408 19.2 Rechtsprechung 412 405 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Die Daten für das Unterkapitel «Kriminalität» werden aus
MehrSicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung
Rechtliches Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Drohung - Art. 180 StGB Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
MehrStrafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III -
Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III - Justizoberamtsrat Warias, FHR-NRW Teil A I. Sachverhalt: Nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 05.02.1998 ist A wegen einer Straftat vom 14.08.1997
MehrFinn Mengler Strafprozessrecht Einheit 1
Finn Mengler finn.mengler@jura-rep.de 1 Schwerpunkt der heutigen Kurseinheit: Einführung ins > Gegenstand des Strafverfahrensrechts: Regelungen zur Durchführung eines Strafverfahrens > Nach Maßgabe der
MehrZentralschweizerische Fachtagung Erfolgreiche Interventionen bei häuslicher Gewalt
Zentralschweizerische Fachtagung Erfolgreiche Interventionen bei häuslicher Gewalt Anordnung von Pflichtberatung Möglichkeiten und Praxis im Kanton Luzern Daniel Burri, Oberstaatsanwaltschaft Kanton Luzern
MehrPrüfung StPO II FS 2015 Musterlösung Multiple-Choice
Prof. Dr. iur. A. Donatsch / Prof. Dr. iur. D. Jositsch FS 2015 Prüfung StPO II FS 2015 Musterlösung Multiple-Choice 1. Falls die beschuldigte Person einen Wahlverteidiger bestellt hat, A) kann sie diesen
MehrErhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland
Erhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland Frage 1, 2015 Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen...
Mehr«Umgang mit Strafanzeigen»
«Umgang mit Strafanzeigen» Weiterbildung vom 17. März 2016 MLaw André Steiner, MLaw Thomas Nabholz, Umgang mit Strafanzeigen 1 Programm Begrüssung Ziel Übersicht über das Strafverfahren Aufbau und Einreichung
MehrProf. Dr. Holger Matt
Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Rechtsanwaltskanzlei Mainluststraße 12, 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069/ 90 555 20 Telefax: 069/90 555 222 E-Mail: kanzlei@dr-matt.de www.dr-matt.de
MehrGerichtsbezirk. ( ca Einwohner) Staatsanwaltschaft Braunschweig
Gerichtsbezirk ( ca. 900.000 Einwohner) Staatsanwaltschaft Braunschweig Gliederung der Staatsanwaltschaft Behördenleitung stellv. Behördenleitung Verwaltung 3 Rechtspfleger 6 Servicekräfte Abt. I, II,
MehrErhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland
Erhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland Frage 1, 2014 Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen...
MehrKantonale Sozialkonferenz Häusliche Gewalt. Polizeiliche und verhörrichterliche Massnahmen
Kantonale Sozialkonferenz 2007 Polizeiliche und verhörrichterliche Massnahmen Bruno Käslin, Stv L DA Kripo Alois Bissig, Verhörrichter 27.09.2007 Rechtliche Grundlagen in Ehe und Partnerschaft ab 01.04.2004
MehrVorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien...
Inhaltsverzeichnis Vorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien... V VII IX XI XVII XXIII 1. Titel: Geltungsbereich
MehrDr. Michael Jasch
Dr. Michael Jasch 1 2 1 21.09.16 ARD-Sender: Die Akte Zschäpe 3 Seit Mitte der 1980er Jahre verstärktes Bemühen um Opferinteressen. Opfer wünschen sich überwiegend Anerkennung und Wiedergutmachung nicht
MehrErstinstanzliches Hauptverfahren
Erstinstanzliches Hauptverfahren Übermittlung der Anklageschrift mit allfälligem Schlussbericht und den Akten des Vorverfahrens durch StA an Gericht Art. 327 Abs. 1 lit. d StPO Eingang der Anklageschrift
MehrStrafprozessrecht im Master. Prof. Dr. iur. Marc Thommen
Strafprozessrecht im Master Prof. Dr. iur. Marc Thommen Revision im abgekürzten Verfahren Art. 410 Revisionsgründe 1 Wer durch ein rechtskräftiges Urteil, einen Strafbefehl beschwert ist, kann die Revision
MehrStrafprozessordnung - StPO -
Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz
MehrStrafprozessrecht
Prof. Dr. A. Donatsch / Prof. Dr. D. Jositsch FS 2014 Strafprozessrecht 17.06.2014 Dauer: 60 Min. Kontrollieren Sie bitte sowohl bei Erhalt als auch bei Abgabe der Prüfung die Anzahl der Aufgabenblätter.
MehrINFORMATIONEN ZUM STRAFBEFEHL 2 / 7 DIE FOLGEN EINES STRAFBEFEHLS - AUSZUG -
INFORMATIONEN ZUM STRAFBEFEHL 2 / 7 DIE FOLGEN EINES STRAFBEFEHLS - AUSZUG - Eine Mandanteninformation von Ihrem Fachanwalt für Strafrecht RA Albrecht Popken LL.M. Alt-Moabit 108A 10559 Berlin 030 / 330
MehrGegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird
Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:
MehrDas beschleunigte Strafverfahren gem. 417ff.StPO
Das beschleunigte Strafverfahren gem. 417ff.StPO Von Eike Schröer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis /. Kapitel Einleitung 23 A. Arten von vereinfachten Verfahren 23 B. Ziel der Arbeit 25 2. Kapitel
MehrDas Jugendstrafgesetz was müssen Schulen wissen?
Das Jugendstrafgesetz was müssen Schulen wissen? lic.iur. S. Ramseyer, Leitender Jugendanwalt lic.iur. G. Pellizzari, Stv. Leitender Jugendanwalt Sicherheits- und Justizdepartement Die Staatsanwaltschaft
MehrStrafprozeßrecht. Von. o. Professor der Rechte an der Universität Regensburg. 2., neubearbeitete Auflage
Strafprozeßrecht Von DR.JUR. FRIEDRICH-CHRISTIAN SCHROEDER o. Professor der Rechte an der Universität Regensburg 2., neubearbeitete Auflage (B C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1997 Abkürzungsverzeichnis
MehrUrteil vom 14. Dezember 2011 Strafkammer
Bundesstrafgericht Tribunal pénal fédéral Tribunale penale federale Tribunal penal federal Geschäftsnummer: SK.2011.25 Urteil vom 14. Dezember 2011 Strafkammer Besetzung Bundesstrafrichter Daniel Kipfer
MehrSTPO NEWS-LETTER 04/11
Kanton Zürich Oberstaatsanwaltschaft 18. April 2011 STPO NEWS-LETTER 04/11 Allgemeine Anmerkung Die Weisungen für das Vorverfahren (WOSTA) werden auf der Homepage (www.staatsanwaltschaften.zh.ch) jeweils
MehrRAT UND ANLEITUNG. wenn Sie einem sexuellen Übergriff, körperlicher Gewalt oder personengefährdender
RAT UND ANLEITUNG wenn Sie einem sexuellen Übergriff, körperlicher Gewalt oder personengefährdender Kriminalität sonstiger Art ausgesetzt gewesen sind Staatsanwaltschaft Inhalt Dieser Ratgeber bietet Informationen
MehrKopie der Identitätskarte oder des Passes der gesuchstellenden Person liegt dem Antrag
Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug Telefon 041 469 42 44 Telefax 041 469 42 50 Antrag auf Opferbenachrichtigung i.s.v. Art. 92a StGB Gemäss Art. 92a des Strafgesetzbuches (StGB) können
MehrErhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland
Erhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland Frage 1, 2013 Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen...
MehrVorverfahren und besondere Verfahren im Strafrecht Staatsanwalt Alain Lässer
Vorverfahren und besondere Verfahren im Strafrecht Staatsanwalt Alain Lässer lic. iur., RA, MAS ECI 2 Kein Abschreiben der Folien nötig! Die Folien werden Ihnen nachträglich zur Verfügung stehen. Die Folien
MehrGesetz über die Jugendstrafprozessordnung (JStPO)
4.000 Gesetz über die Jugendstrafprozessordnung (JStPO) vom 4. April 005 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 9 Abs. des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht vom 0. Juni
MehrStaatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen den Unfallverursacher
Staatsanwaltschaft Bremen - Pressestelle - Freie Hansestadt Bremen Bremen, den 16.06.2016 P r e s s e m i t t e i l u n g 7 / 2016 Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen den Unfallverursacher vom
MehrVorverfahren und besondere Verfahren im Strafrecht Staatsanwalt Alain Lässer
Vorverfahren und besondere Verfahren im Strafrecht Staatsanwalt Alain Lässer lic. iur., RA, MAS ECI 2 Kein Abschreiben der Folien nötig! Die Folien werden Ihnen nachträglich zur Verfügung stehen. Die Folien
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2010 KR-Nr. 294/2010 1805. Anfrage (Neue Strafprozessordnung. Recht auf Anwältin/ Anwalt der ersten Stunde) Kantonsrat
MehrEinführung in das deutsche Strafverfahrensrecht
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht 22.04.2011 Christian Krauße, LL.M. Eur. Ziel des Strafverfahrens objektiver Ausspruch über Schuld
MehrBundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
MehrDas Strafbefehlsverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung
ARBEITEN AUS DEM IURISTISCHEN SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG SCHWEIZ Herausgegeben von Peter Gauch 316 MICHAEL DAPHINOFF Das Strafbefehlsverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung Schulthess
MehrStrafprozessrecht. Das Anklageprinzip aus der Sicht der Verteidigung. lic. iur. Konrad Jeker, M.B.L.-HSG Rechtsanwalt und Notar
Strafprozessrecht Das Anklageprinzip aus der Sicht der Verteidigung lic. iur. Konrad Jeker, M.B.L.-HSG Rechtsanwalt und Notar Verfahrensmodelle Anklageprozess priv. Strafrecht Beweisregeln Eid, Reinigungseid,
MehrVerfahrensablauf im Schadensfall
Verfahrensablauf im Schadensfall A) Haftpflichtrechtlicher Teil Ausgangspunkt Schadensfall: eventuell haftpflichtrechtlich relevanter Sachverhalt 1. a. Hat die betroffene Hebamme eine Berufshaftpflichtversicherung
MehrÄnderung des Gesetzes betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt vom 13. November 1996 (Polizeigesetz, PolG; SG 510.
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 12.2084.01 JSD/P122084 Basel, 16. Januar 2013 Regierungsratsbeschluss vom 15. Januar 2013 Ratschlag zu einer Änderung des Gesetzes über die Begnadigung
MehrVorlesung Steuerstrafrecht 2015
Vorlesung Steuerstrafrecht 2015 20. Juni 2015: Fälle zum Steuerstrafrecht 27. Juni 2015: Steuerstrafverfahren 04. Juli 2015: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen
MehrStrafprozessrecht 2014 Prüfung vom RA Konrad Jeker, M.B.L.-HSG Seite 1 / 6. Vorname / Name:..
Strafprozessrecht 2014 Prüfung vom 26.06.2014 RA Konrad Jeker, M.B.L.-HSG Seite 1 / 6 Vorname / Name:.. Regeln: - Grundlage: StPO (Artikel ohne Angabe des Gesetzes beziehen sich immer auf die StPO) - Einzelarbeit
MehrBeschluss vom 16. Oktober 2015 Beschwerdekammer
B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: BG.2015.36 Beschluss vom
MehrSchweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz
Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Korrekturen am Sanktions- und Strafregisterrecht) Änderung vom 24. März 2006 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht
MehrÜberblick Strafsanktionenrecht Teil 1: Strafen
Straf- und Massnahmenvollzug Vorlesung vom 20. Februar 2009 Überblick Strafsanktionenrecht Teil 1: Strafen 1 Strafsanktionenrecht Mit welchen Sanktionen kann ein Strafgericht auf die Begehung einer Straftat
MehrSTPO NEWS-LETTER 09/11
Kanton Zürich Oberstaatsanwaltschaft 5. Oktober 2011 STPO NEWS-LETTER 09/11 Allgemeine Anmerkung Die Weisungen für das Vorverfahren (WOSTA) werden auf der Homepage (www.staatsanwaltschaften.zh.ch) jeweils
MehrUnerlaubte Anwendung von Tierarzneimitteln: verwerflich und auch strafbar. 14. April 2011 Frühlingstagung TVL, DVG und epiforum
Notre competence au service de votro confiance dans les produits thörapeutiques Unerlaubte Anwendung von Tierarzneimitteln: verwerflich und auch strafbar 14. April 2011 Frühlingstagung TVL, DVG und epiforum
MehrDr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS
Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht #5 Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2015 1 4. Das System strafrechtlicher Sanktionen 2 Michael Kilchling
MehrVorlesung Steuerstrafrecht 2014
Vorlesung Steuerstrafrecht 2014 07. Juni 2014: Fälle zum Steuerstrafrecht 14. Juni 2014: 28. Juni 2014: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren:
MehrANORDNUNG DER FESTNAHME
REPUBLIK ÖSTERREICH KURSSTAATSANWALTSCHAFT 22 St 20/17x (Bitte in allen Eingaben anführen) Marxergasse 1a 1030 Wien Tel.: +43 1 50150 270 Fax: +43 1 50150 271 Sachbearbeiter: Dr. Franz Müller Polizeiinspektion
MehrRechtskraftvermerk am Ende der Entscheidung Az.: 1120 Ls 364 Js /17 IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. des Amtsgerichts Schöffengericht München
Amtsgericht München Rechtskraftvermerk am Ende der Entscheidung Az.: 1120 Ls 364 Js 167016/17 IM NAMEN DES VOLKES Urteil des Amtsgerichts Schöffengericht München In dem Strafverfahren gegen D (geb. D ),
MehrNEUSTART Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals.
Leben ohne Kriminalität. Wir helfen. Täter-Opfer-ausgleich NEUSTART Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals. DER TÄTER-OPFER-AUSGLEICH Der Täter-Opfer-Ausgleich ist
MehrWorkshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Donnerstag, 7. November 2013
Voja Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern Weisse Woche Workshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Donnerstag, 7. November 2013 Verfahrensabläufe
Mehrder St. Gallische Untersuchungsrichter Einzelrichterkompetenz bis 180 Tagessätze Geldstrafe oder 6 Monate Freiheitsstrafe hatte;
Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft Erster Staatsanwalt Beschleunigte Verfahren im Kanton St. Gallen 1 Ausgangslage Beschleunigte Verfahren wurden in St. Gallen erstmals im Zusammenhang mit afrikanischen
MehrA n k l a g e s c h r i f t
Staatsanwaltschaft Gera Aktenzeichen: Gera, den 17.09.2014 A n k l a g e s c h r i f t in der Strafsache gegen Fritz A geboren am 04.05.1986 in St. Gangloff, Beruf: unbekannt, ledig, (US-amerikanischer
MehrRechte und Pflichten in einem Strafverfahren
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonspolizei Rechte und Pflichten in einem Strafverfahren Die wichtigsten Rechte und Pflichten als Opfer, Privatklägerschaft, Zeuge, Auskunftsperson,
MehrMusterlösung zur Prüfung Jugendstrafrecht/Sanktionenrecht
Prof. Schwarzenegger Herbstsemester 20 Musterlösung zur Prüfung Jugendstrafrecht/Sanktionenrecht Punkteverteilung Multiple-Choice Fragen 40 Max. Punkte Fall 9 Max. Punkte Fall 2 8 Total 77 Fall : a) Lösung
MehrRechenschaftsbericht 2017
Oberstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaften und Jugendanwaltschaft Tabellen und Diagramme Abkürzungsverzeichnis AA BSTA bt JUGA KSTA OSTA STAHE STAI STAM Ue ut V/V WA Allgemeine Abteilung Bezirksstaatsanwaltschaft
MehrInhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Materialienverzeichnis. Gesetzesverzeichnis. Einleitung 1
Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Gesetzesverzeichnis VII IX XIX XXIII XXXV XXXVII Einleitung 1 1. Kapitel: Sklaverei:
MehrSchweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz
Ablauf der Referendumsfrist: 8. Oktober 2015 Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz Änderung vom 19. Juni 2015 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht
MehrSchweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Änderungen des Sanktionenrechts)
Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Änderungen des Sanktionenrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft
MehrGesetz über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO)
EG StPO 57.100 Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) Inhalt Geltungsbereich... Parlamentarische Immunität.......... Bezeichnung der Strafverfolgungsbehörden.... Bezeichnung
MehrDie Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007
Die Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 Entstehung - Grundzüge Besonderheiten Dr. Michael Leupold, Direktor des Bundesamtes für Justiz Die Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober
MehrParlamentarische Initiative Modifizierung von Artikel 53 StGB
10.519 Parlamentarische Initiative Modifizierung von Artikel 53 StGB Vorentwurf und erläuternder Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 13. Oktober 2016 2002... 1 Übersicht Aufgrund
MehrSchweizerische Strafprozessordnung
[Signature] [QR Code] Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO) Vorentwurf Änderung vom [Datum] Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Kommentar...
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 Einleitung... 35 Kommentar... 73 Nr. 1 Schweizerische Strafprozessordnung
MehrI n h a l t s v e r z e i c h n i s A. Vorbemerkungen 1 B. Ermittlungen 2 I. Allgemeine Hinweise 2 II. Zuständigkeiten 3 1. AIlgemeines 3 2. Zuständigkeitsvereinbarung der Generalstaatsanwälte 3 III. Begrenzung
MehrTäter-Opfer-Ausgleich im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen Rundverfügung des Generalstaatsanwalts vom 3. Januar
Täter-Opfer-Ausgleich im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen Rundverfügung des s vom 3. Januar 2012-422 - 52 - Bei der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Rahmen staatsanwaltschaftlicher
MehrDurchführung des Verfahrens. III. Akteneinsicht und Teilnahme am Verfahren. IV. Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens
I. Wesentliche Änderungen II. Durchführung des Verfahrens III. Akteneinsicht und Teilnahme am Verfahren IV. Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens Claims Conference 2011 - Ludovic Tirelli, Avocat - Docteur
MehrDieses Mal ist nicht die Treppe
Dieses Mal ist nicht die Treppe schuld Begleitung von der polizeilichen Anzeige bis zum Prozessende Mag. a Birgit Thaler-Haag Frauenhaus Salzburg RINGVORLESUNG Eine von fünf: Schrittweise Wege aus der
MehrBundesgesetz über die verdeckte Ermittlung und Fahndung
Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung und Fahndung (Änderung der Strafprozessordnung und des Militärstrafprozesses) Entwurf vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach
MehrSTRAFBEFEHL. gefunden und erkannt:
~ -=, " STAATSANWAL TSCHAFT ;::. ~ WINTERTHUR I UNTERLAND ~-3 Unser Zeichen: A-3/2009/3158 Zugestellt 13. Juli 2010 STRAFBEFEHL Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland hat in Sachen gegen Schneider
MehrRechtsbehelfe in Haftsachen / Überblick. Haftprüfungsantrag i.s.d. 117 I StPO
Rechtsbehelfe in Haftsachen / Überblick Haftprüfungsantrag i.s.d. 117 I StPO I. Zulässigkeit: 1. Antragsberechtigung: Inhaftierter selbst ( 117 StPO) oder Verteidiger ( 118b, 297 StPO). Nicht: StA oder
MehrStolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom
Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom 18.1.2012 Melania Lupi Thomann Stampfli Rechtsanwälte I Rötistrasse 22 4500 Solothurn I 032 625 18
Mehr