"Blackout" am Steuer Verkehrsmedizinische Betrachtung einer häufig folgenträchtigen Einlassung

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1 Verkehrsmedizinische Betrachtung einer häufig folgenträchtigen Einlassung Dr. med. ROLF SEEGER, Oberarzt, Institut für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizin und Klinische Forensik, Universität Zürich, Zürich Inhaltsübersicht Abstract Einleitendes Fallbeispiel Die kurzzeitige Bewusstseinstörung als Schutzbehauptung bei Einschlafunfällen Kennzeichen und Risikofaktoren des Einschlafunfalles Die Erkennbarkeit des drohenden Einnickens am Steuer Konsequenzen einer geltend gemachten Bewusstseinsstörung bei einem Unfallereignis Ursachen und Erscheinungsformen von echten kurzdauernden Bewusstseinstörungen am Steuer und ihre Folgen für die Fahreignungsbeurteilung Die Verkehrsmedizinische Abklärung nach Angabe eines Blackouts als Unfallursache Schlussfolgerungen Literatur

2 ROLF SEEGER Abstract Einschlafen am Steuer ist eine häufige Ursache von Verkehrsunfällen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ungefähr % der Verkehrsunfälle durch Müdigkeit am Steuer bedingt sind. In den amtlichen Unfallstatistiken findet sich eine enorm hohe Dunkelziffer, weil bei Einschlafunfällen oft die Angabe einer kurzen Unaufmerksamkeit gemacht wird, andererseits verschweigen die Unfallverursacher das Einschlafen am Steuer in vielen Fällen, weil sie befürchten, dass sie wegen Lenkens eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Nicht selten wird bei einem Einschlafunfall eine am Steuer plötzlich aufgetretene kurzdauernde Bewusstseinsstörung als Schutzbehauptung vorgegeben. Für das Einschlafen am Steuer finden sich klare Risikofaktoren, und Einschlafunfälle zeigen typische Merkmale. Einem Einnicken beim Fahren gehen grundsätzlich zahlreiche, klar erkennbare Symptome der Müdigkeit voraus. Häufig werden diese Warnsymptome aber in ihrem Ausmass und in ihrer Gefährlichkeit falsch eingeschätzt. Einschlafunfälle könnten bei rechtzeitigem Beachten der Schläfrigkeitssymptome mit entsprechend zweckmässigem Handeln verhindert werden. Das Einschlafen am Steuer mit nachfolgendem Unfallereignis bildet eine schwere Verkehrsregelverletzung und hat nebst einer Strafe einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten Dauer zur Folge. Bei der Einlassung einer kurzen Bewusstseinsstörung bei einem Einschlafunfall ("Blackout") entstehen aber ebenfalls erhebliche zeitliche und finanzielle Umtriebe. Der Führerausweis wird in der Regel wegen Verdachts auf eine nicht gegebene Fahreignung vorsorglich entzogen und die Wiederaufhebung dieser Massnahme vom günstigen Ausgang einer ausführlichen verkehrsmedizinischen Begutachtung der Fahreignung abhängig gemacht. Die Zeit ohne Führerausweis kann somit wesentlich mehr als drei Monate betragen, und es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Einschlafen am Steuer durch bei der Begutachtung der Fahreignung oder bei einer zusätzlich durch den Untersuchungsrichter angeordneten Abklärung der Fahrfähigkeit nachträglich aufgedeckt wird. 10

3 1. Einleitendes Fallbeispiel Der 48-jährige selbständige Unternehmensberater fühlte sich erleichtert, als er am späten Nachmittag mit seinem Personenwagen nach Hause fuhr. Eben hatte er einen wichtigen Auftrag abgeliefert, und morgen würde er mit seiner Familie in die Ferien verreisen. Die letzten zwei Wochen waren gar anstrengend gewesen, oft hatte er bis spät in die Nacht hinein gearbeitet. Noch zehn Minuten bis zu seinem Wohnort er verdrängte die aufkommende Schläfrigkeit. Das Schweregefühl und das zeitweilige Gähnen am Steuer war in den letzten Tagen fast zur Gewohnheit geworden und sollte ihn jetzt auch nicht daran hindern, auf der wohlbekannten, anspruchslosen Strecke mit wenig Verkehr weiterzufahren. Er fixierte das Heck des vorausfahrenden Autos und bemerkte, dass er das Bild zeitweise leicht verschwommen wahrnahm. Am liebsten würde er jetzt die Augen für einen Moment schliessen... Ein heftiger Schlag, ein Rumpeln und ein Krachen von Ästen liess ihn hochschrecken was ist denn jetzt los? Wo ist das vordere Auto geblieben? Das Fahrzeug kam abrupt an einem Baum zu stehen. Beissender Gestank und Rauch im Fahrzeug, offene Airbags. Nur schnell raus aus dem Auto! Er befreite sich von den Gurten und öffnete mit Mühe die leicht verklemmte Fahrertüre. Eine Frau kam zu Fuss auf sein Fahrzeug zu und erkundigte sich nach seinem Befinden. Offenbar war er unverletzt. Sehr bald wurde ihm klar, dass er in einer leichten Linkskurve nach rechts von der Strasse abgekommen und über eine Böschung hinabgefahren war. Offensichtlich musste er für einen Moment eingenickt sein! Eingeschlafen am helllichten Tag nachmittags um halb fünf das gibt s doch nicht! Er versuchte, sich an den Ablauf des ganzen Geschehens zu erinnern. Klar war er schläfrig gewesen, aber doch nicht so sehr, dass er mit einem Einschlafen gerechnet hätte! Ihm fehlten einige Sekunden irgendwie musste er "weg" gewesen sein, wie bei einer kurzen Ohnmacht. Er versuchte, in seinen Gedanken das kurze Einschlafen vor dem Unfall von sich zu schieben. Die Polizei war rasch zur Stelle. Sicherung der Unfallstelle, Unfallaufnahme und Abtransport des Auto erfolgten routinemässig. Ein Atemalkoholtest fiel gemäss dem Polizeibeamten "negativ" aus er selber konnte sich ja auch nicht vorstellen, dass die bei einem Kundengespräch über Mittag konsu- 11

4 ROLF SEEGER mierten zwei Stangen Bier anzeigen würden. In der nachfolgenden polizeilichen Befragung wurde er nach dem Unfallhergang gefragt. Er müsse ein "Blackout" gehabt haben, gab er den Beamten zu verstehen, irgendwie eine Leere oder eine "Absenz". Er hielt es für unklug, ein mögliches Einnicken zu erwähnen. Mehrmals hatte er von Bekannten vernommen, dass bei einem Einschlafen ein Führerausweisentzug für mehrere Monate ausgesprochen würde, und das war ja nun wirklich das Letzte, was er sich in seiner Situation leisten konnte. Aufgrund seiner Angabe eines "Blackouts" hielt es die Polizei für notwendig, ihn auf die Notfallstation des nahegelegenen Regionalspitals zu bringen. Dort wurden ihm Blut und eine Urinprobe abgenommen. Der zuständige Notfallarzt befragte ihn ausführlich, stellte aber keine Fragen hinsichtlich eines allfälligen Einschlafens am Steuer. Er selber machte wiederum keine Angaben darüber, dass er wahrscheinlich kurz eingenickt war. Schliesslich wollte man ihn zur Abklärung der unklaren kurzen Bewusstseinsstörung im Spital behalten, was zwei bis drei Tage in Anspruch nehmen sollte. Damit war er nun überhaupt nicht einverstanden, er war ja kerngesund. Nach Unterzeichnen eines Verzichtsformulars entliess man ihn mit einem kurzen Arztbrief nach Hause, mit der dringenden Empfehlung, bezüglich der medizinischen Abklärung den Hausarzt aufzusuchen. Zu seinem Erstaunen behielt die Polizei seinen Führerausweis zurück. Bei unklaren gesundheitlichen Störungen müsse der Ausweis abgenommen und der Strassenverkehrsbehörde zugestellt werden, da die weitere Fahreignung zweifelhaft sei. Er werde von dort ein Schreiben bezüglich des weiteren Vorgehens bekommen. Der andertags aufgesuchte Hausarzt klärte ihn darüber auf, dass für seine "Absenz" am Steuer verschiedene medizinische Ursachen vorliegen könnten: Ein kurzer epileptischer Anfall, ein kurzer Aussetzer seines Herzens oder ein Blutdruckabfall infolge einer Regulationsstörung. Eine Untersuchung sowohl beim Kardiologen wie auch beim Neurologen sei dringend angezeigt. Die Schlussfolgerungen des Hausarztes riefen bei ihm eine gewisse Verunsicherung hervor. Könnte es denn sein, dass er tatsächlich eine kurze Bewusstlosigkeit erlitten hatte anstelle des von ihm anfänglich selber vermu- 12

5 teten Einnickens? Der Hausarzt hatte ihn kurz gefragt, ob er auf der betreffenden Fahrt übermüdet gewesen sei, was er selber vehement in Abrede gestellt hatte, worauf sich der Arzt wieder den gesundheitlich bedingten Ursachen zugewandt hatte. Somit beschloss er, sich den vorgeschlagenen Spezialuntersuchungen zu stellen, mit grosser Wahrscheinlichkeit würde man nichts Ernstes finden, und damit wäre er sehr bald wieder im Besitz des Führerausweises. Nach der Rückkehr aus den Ferien konnte der Kardiologe keine Ursache für die zur Diskussion stehende kurze Bewusstseinsstörung finden. Ein EKG, ein Belastungs-EKG auf dem Home-Trainer, ein 24-Stunden EKG und eine Ultraschall-Untersuchung des Herzens ergaben keine Auffälligkeiten. Die neurologische Abklärung verlief ebenfalls ergebnislos, die neurologische Untersuchung, das EEG und auch ein zweites EEG nach Schlafentzug waren normal. Die Rechnungsbeträge der Spezialärzte beliefen sich auf knapp fünftausend Franken, zum Glück wurde dieser Betrag grösstenteils durch die Krankenkasse übernommen. Zwischenzeitlich hatte er ein Schreiben des Strassenverkehrsamtes erhalten. In einer "Entzugsverfügung" wurde ihm mitgeteilt, dass sein Führerausweis vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen sei und dass er sich zu dessen Wiedererlangung einer verkehrmedizinischen Abklärung an einer Spezialuntersuchungsstelle zu unterziehen habe. Er konnte sich nicht vorstellen, wozu dies dienen sollte er war ja medizinisch gründlich abgeklärt worden, und man hatte nichts Negatives feststellen können. Er beschloss, dem Strassenverkehrsamt die medizinischen Berichte der beiden Spezialärzte sowie ein Schreiben seines Hausarztes, in dem seine ausgezeichnete gesundheitliche Verfassung festgehalten wurde, zukommen zu lassen. Vier Wochen später teilte ihm das Strassenverkehrsamt mit, dass die Vornahme der verkehrsmedizinischen Abklärung unumgänglich sei, da in den eingesandten Berichten keine Ursache der plötzlichen gesundheitlichen Störung ersichtlich sei, und somit sei seine weitere Fahreignung weiterhin in Zweifel zu ziehen. Der von ihm konsultierte Rechtsanwalt riet ihm, sich der geforderten Untersuchung zu unterziehen, worauf er den Kostenvorschuss von über tausend Franken in den folgenden Tagen beglich. 13

6 ROLF SEEGER Nochmals einen Monat später erhielt er den Termin für die verkehrsmedizinische Abklärung. Die Verkehrsmedizinerin machte auf ihn einen erfahrenen Eindruck, sie befragte ihn sehr genau bezüglich den Umständen des Verkehrsunfalles und der medizinischen Vorgeschichte. Sie erklärte ihm schliesslich gegen Ende der Untersuchung, dass vorliegend aufgrund der gesamten Umstände nur ein kurzes Einnicken am Steuer als Unfallursache in Frage komme, und sie fragte ihn direkt, ob er denn nicht auch der Meinung sei, dass er kurz eingeschlafen sei. Etwas kleinlaut gab er schliesslich an, dass er diese Möglichkeit tatsächlich in Betracht ziehen müsse. Die Untersucherin informierte ihn dahingehend, dass sie noch die ausführlichen Berichte der vorgängig durchgeführten medizinischen Abklärungen einholen müsse, damit ihr Gutachten zuhanden der Strassenverkehrsbehörde in 2 3 Wochen abgeschlossen werden könne. Die Fahreignung könne mit grosser Wahrscheinlichkeit wieder befürwortet werden, da er ja sehr wohl in der Lage sei, ein nächstes Unfallereignis infolge Einnickens durch zweckmässige Massnahmen zu verhindern, beispielsweise durch Abbruch der Fahrt. Falls es sich tatsächlich um eine echte, unklare Bewusstseinsstörung gehandelt hätte, wäre eine Fahrkarenz von sechs Monaten, innerhalb der kein weiteres Ereignis auftreten dürfe, nötig gewesen. Nach insgesamt fast sechs Monaten war er wieder im Besitz seines Führerausweises. Das Verschweigen respektive das Verdrängen des Einnickens hatte sich nicht gelohnt. Zu der doch recht langen Zeit ohne Führerweis waren beträchtliche Kosten hinzugekommen, und die vielen Terminen bei den Ärzten hatten seine Arbeitszeit beträchtlich in Anspruch genommen. Anderntags hatte er einen Termin bei der Staatsanwaltschaft. Er überlegte sich fieberhaft, welche Angaben er wohl dem Untersuchungsrichter gegenüber machen sollte Die kurzzeitige Bewusstseinstörung als Schutzbehauptung bei Einschlafunfällen Einschlafen am Steuer ist eine häufige Ursache von Verkehrsunfällen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ungefähr % der Verkehrsunfälle durch Müdigkeit am Steuer verursacht werden oder zumindest 14

7 eine wichtige Mitursache bilden [1, 2]. Demgegenüber weist die offizielle Statistik aus, dass in der Schweiz lediglich ungefähr 1 2 % aller Verkehrsunfälle durch Einschlafen oder Übermüdung am Steuer bedingt sein sollen. Somit ist von einer enorm hohen Dunkelziffer in den Unfallstatistiken auszugehen. Einerseits wird bei Einschlafunfällen oft die Angabe einer kurzen Unaufmerksamkeit gemacht, was sich in den schweizerischen Unfallstatistiken mit immerhin 8 % aller Unfälle zu Buche schlägt, andererseits verschweigen die Unfallverursacher das Einschlafen am Steuer in vielen Fällen, weil sie befürchten, dass sie wegen Lenkens eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Nicht selten wird eine am Steuer plötzlich aufgetretene kurzdauernde Bewusstseinsstörung, von medizinischen Laien als "Blackout" oder "Absenz" bezeichnet, als Schutzbehauptung vorgegeben [3]. An der verkehrsmedizinischen Abteilung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich werden jährlich einige Dutzend Fahrzeuglenker hinsichtlich ihrer weiteren Fahreignung abgeklärt, weil sie nach einem Unfall eine plötzlich aufgetretene, kurze Bewusstseinsstörung als Unfallursache angaben. In ungefähr der Hälfte dieser Fälle kommen die Abklärungen zum Schluss, dass nicht eine echte Bewusstseinsstörung, sondern ein kurzes Einschlafen am Steuer zum betreffenden Unfall geführt hat. Eine diesbezügliche Untersuchung [3] betrifft den Zeitraum von 2 Jahren (2000 und 2001). Von rund 3000 untersuchten Personen erfolgten 61 Abklärungen wegen möglichen Bewusstseinsstörungen, die zu einem Unfall geführt hatten. Von diesen 61 Personen erlitten 30 Lenker keine Bewusstseinsstörung, sondern waren am Steuer eingeschlafen. Dies wurde in den meisten Fällen bewusst verschwiegen und als Schutzbehauptung stattdessen eine kurze Bewusstlosigkeit angegeben. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass ein Fünftel der Lenker vorerst auf der Unfallstelle angegeben haben, dass sie am Steuer eingenickt seien, später widerriefen sie diese Aussage und machten eine echte Bewusstlosigkeit geltend. Eine Analyse dieser 30 Einschlafunfälle mit vorerst vorgegebener kurzer Bewusstseinsstörung ergibt ein bestimmtes Muster von Begleitumständen beim Unfall. Meistens bestand eine "BaldzuHause"-Situation: Die Fahrstre- 15

8 ROLF SEEGER cke bis zum Ziel hätte im Zeitpunkt des Unfalles in den meisten Fällen unter 10 Minuten gedauert, die Fahrtsituation war meistens monoton und die Strecke wohlbekannt. Die Mehrzahl der Fahrer befand sich in einer klaren Übermüdungssituation, deren Hauptursache wiederum in einer schlechten Schlafhygiene begründet war. Die meisten Einschlafunfälle ereigneten sich am späteren Nachmittag. Hitze im Auto war ein weiterer wichtiger Begleitumstand. Entspanntheit nach einer vorgängigen psychischen Stresssituation und Alkoholgenuss bereits in kleinen Mengen trugen ebenfalls zu einer erhöhten Einschlafneigung bei. Vereinzelt bestanden schlafbezogene Atemstörungen (z.b. Schlaf-Apnoe-Syndrom) als Ursache einer erhöhten Tagesmüdigkeit. Dass die Einschlafunfälle vor allem auf Autobahnen vorkommen, ist eine weitverbreitete Ansicht und wurde auch schon in verschiedenen wissenschaftlichen Arbeiten bestätigt [2]. In der genannten Studie ereigneten sich die meisten Unfälle jedoch auf Hauptstrassen ausserorts, gefolgt von den Unfällen auf Hauptstrassen innerorts. Erst an dritter Stelle kommen die Autobahnunfälle, und eine kleinere Anzahl war auch auf kleinen Nebenstrassen innerorts zu verzeichnen. 3. Kennzeichen und Risikofaktoren des Einschlafunfalles Einschlafunfälle zeigen typische Muster sowohl bezüglich des eigentlichen Unfallereignisses wie auch betreffend Zustand und Angaben des Lenkers. Bereits vor dem Unfall werden oftmals von Drittpersonen Fahrauffälligkeiten wie schlechtes Einhalten der Fahrspur, Schwenker, Schlangenlinienfahren, Überfahren von Rand- oder Mittellinien und abrupte Steuerkorrekturen beobachtet. Bezüglich der Unfallsituation handelt es sich typischerweise um ein Abkommen von der Fahrbahn auf geraden Strecken oder in Kurven nach geraden Strassenabschnitten, daneben finden sich auch Frontalkollisionen auf Ausserortsstrecken, Heckaufpralle oder Aufpralle auf ein Hindernis, dem nach gerader Fahrt hätte ausgewichen werden sollen. Dabei bestehen keine Hinweise für ein Bremsmanöver vor dem Verlassen der Fahrbahn, ebenso fehlt ein Zusammensinken des Lenkers am Steuer. Der Lenker, sofern unverletzt, verlässt das Fahrzeug meist selbständig und sofort. Es be- 16

9 steht keine "Umdämmerung" oder andere Symptome der Beeinträchtigung beim Lenker, vielmehr besteht eine sofortige Reorientierung mit vollständig erhaltenem Bewusstsein nach dem "Aufwachen". Der Lenker ist nach dem Vorfall sofort handlungsfähig und unauffällig. Irgendwelche Vorzeichen vor dem Unfall werden verneint, insbesondere werden Schläfrigkeitssymptome verschwiegen. Es besteht eine Erinnerungslücke von einigen Sekunden. Das Unfallereignis selber wird vom Fahrer nicht wirklich wahrgenommen, aber es besteht eine Weckreaktion durch den Aufprall, häufig ein Wahrnehmen eines Rumpelns des Autos, eines Knalls, des Aufpralls oder des aufgehenden Airbags. Bei Einschlafunfällen können folgende Risikofaktoren, meist in Kombination, eine Rolle spielen: Fahren trotz Schlafmangels (zu kurzer oder zu wenig Schlaf), Fahren zu Zeiten, in denen man üblicherweise schläft, längere Fahrten ohne Erholungspausen (Ermüdung), Übermüdung bei Ein- oder Durchschlafstörungen oder bei Vorliegen von Krankheiten, die mit einer erhöhen Tagesschläfrigkeit einhergehen (z.b. ungenügend behandeltes Schlaf-Apnoe- Syndrom) [4,5,6]. Häufig handelt es sich um eine "Bald-zu-Hause-Situation": Der Lenker hält seine Anspannung angesichts der Tatsache, dass die Fahrzeit nur noch wenige Minuten beträgt, nicht mehr aufrecht. Schläfrigkeit kann auch bei einer Unterforderungssituation auftreten, beispielsweise beim Befahren einer gut bekannten, anspruchslosen Strecke mit wenig Verkehrsaufkommen und monotoner Verkehrssituation. Bei Monotonie ist die Beanspruchung des Lenkers gering und die Aufmerksamkeit nimmt ab. [7]. Einschlafunfälle treten gehäuft in den frühen Morgenstunden (zwischen zwei und fünf Uhr nachts) sowie in der zweiten Hälfte des Nachmittags auf. Von grosser Bedeutung ist zudem der Einfluss von schlafanstossenden Substanzen wie Schlaf- und Beruhigungsmitteln, antiallergisch wirkenden Medikamenten und vor allem Alkohol auch in kleinen Mengen [8]. 4. Die Erkennbarkeit des drohenden Einnickens am Steuer Das kurzzeitige Einnicken am Steuer, häufig mit dem Schlagwort "Sekundenschlaf" bezeichnet, kann nur eintreten, wenn Müdigkeitssymptome über einen längeren Zeitraum hinweg missachtet werden. Dem Einschlafen am 17

10 ROLF SEEGER Steuer gehen grundsätzlich Symptome der Müdigkeit voraus [9,10,15]. Für den Umstand, dass trotz den obligat auftretenden Müdigkeits- oder Schläfrigkeitssymptomen weitergefahren wird, gibt es verschiedene Erklärungsmöglichkeiten. Häufig werden die Symptome der Schläfrigkeit in ihrem Ausmass und in ihrer Gefährlichkeit falsch eingeschätzt [11]. Man merkt, dass man schläfrig ist, aber nicht, wie sehr. Dabei wird in der konkreten Situation der Schläfrigkeit die Möglichkeit und die Wahrscheinlichkeit des Einschlafens am Steuer erheblich unterschätzt. In experimentellen Studien konnte überdies gezeigt werden, dass schläfrige Versuchspersonen nicht in der Lage waren, einigermassen zuverlässig abzuschätzen, wie lange sie noch weiterfahren können [12]. Viele Lenker versuchen bei zunehmender Müdigkeit, so lange wie möglich weiterzufahren und vertrauen dabei auf Gegenmassnahmen wie Radiohören oder Fensteröffnen. Die Effekte dieser Massnahmen sind aber kurzfristig und gering. Die wirkungsvollste Verhaltensweise wäre das Einschalten einer Fahrpause mit einem kurzen Nickerchen von höchstens Minuten Dauer [13]. Die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit ist mit ein Grund, dass diese Gegenmassnahme selten angewandt wird [7,14]. Bei Alkoholkonsum auch in kleinen Mengen besteht ausser der schlafanstossenden Wirkung überdies die Gefahr, dass Schläfrigkeitssymptome weniger gut bemerkt werden [8]. Jeder Motorfahrzeuglenker hat die Pflicht, sich vor Antritt und während einer Fahrt zu vergewissern, dass er fahrfähig ist. Dies bedeutet, dass er die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zum sicheren Lenken des Fahrzeuges aufweisen und überdies sein Fahrzeug ständig so beherrschen muss, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 SVG). Das Bundesgericht stuft den Sekundenschlaf als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz ein (BGE 126 II 206). Es gehöre zu den elementarsten und wichtigsten Pflichten des Lenkers, aktiv dafür zu sorgen, dass er wach bleibe, solange er sich im Verkehr bewege. Sekundenschlaf sei deshalb besonders gefährlich, da derjenige, der während der Fahrt einschlafe, offensichtlich überhaupt keine Möglichkeit mehr habe, auf das Geschehen einzuwirken. Wer gesund und nicht aus andern Gründen fahrunfähig sei, schlafe am Steuer nicht ein, ohne vorher deutliche Anzei- 18

11 chen von Müdigkeit verspürt zu haben. Das Verschulden eines Fahrzeugführers, der am Steuer einschlafe, sei daher in aller Regel als schwer zu bezeichnen. Die Anzeichen für Schläfrigkeit am Steuer sind vielfältig und äussern sich in der Fahrweise, in der visuellen Wahrnehmung sowie in der körperlichen und in der psychischen Verfassung [2,4,6,15]. Bei der Fahrweise sind Bedienungsauffälligkeiten wie unzweckmässiges oder verpätetes Schalten, abruptes Bremsen und Veränderungen in den Lenkbewegungen zu beobachten, ausserdem kommt es zu Fahrfehlern wie schlechtes und ungenaues Spurhalten, spätes Reagieren auf Verkehrssituationen, unkoordiniertes Abstandhalten und zu nahes Aufschliessen [10]. Verpassen einer Ausfahrt oder einer Abzweigungen gehören ebenfalls zu den Auswirkungen der Schläfrigkeit. Im Bereich der visuellen Wahrnehmung kommt es zu unscharfem oder verschwommenem Sehen, zu optischen Täuschungen, zum Auftreten von Doppelbildern, zu häufigem Blinzeln und zum Gefühl von schweren Augenlidern (möglicherweise sogar zum kurzen Zufallen der Lider), verbunden mit Fremdkörperreiz. In körperlicher Hinsicht treten folgende Symptome auf: Vermehrtes und nicht unterdrückbares Gähnen, Mundtrockenheit, Frösteln, Juckreiz am Kopf und in der Gesässgegend (was wiederum zu Bewegungsdrang, Herumranken auf dem Fahrersitz und zu Kratzbewegungen im Gesicht und in den Haaren führt). Kopfschmerzen und Schweregefühl des Körpers sind weitere Anzeichen. In Bezug auf die psychische Verfassung ergeben sich Gereiztheit oder Gleichgültigkeit, Tagträume, Abschweifen der Gedanken und kurze Absenzen mit offenen Augen mit nachfolgendem Aufschrecken. Die Symptome des drohenden Einnickens am Steuer sind demnach vielfältig und können vom schläfrigen Lenker ohne weiteres wahrgenommen werden. Einschlafunfälle könnten somit bei rechtzeitigem Beachten der Symptome mit entsprechendem Handeln (Unter- oder Abbruch der Fahrt) verhindert werden. 19

12 ROLF SEEGER 5. Konsequenzen einer geltend gemachten Bewusstseinsstörung bei einem Unfallereignis Wer wegen eines Sekundenschlafs einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafe rechnen. Zudem muss der Führerausweis für mindestens 3 Monate entzogen werden, da eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz vorliegt. Dies hat im Rahmen des Kaskadenprinzips möglicherweise auch Auswirkungen auf die Dauer späterer Führerausweisentzüge. Bei einer Bewusstseinsstörung am Steuer, die vom Lenker weder voraussehbar noch verhinderbar war, wird in der Regel das Strafverfahren eingestellt. Werden beim Unfall Personen geschädigt oder entsteht beträchtlicher Sachschaden, erfolgt seitens der Untersuchungsorgane vor einem entsprechenden Entscheid oftmals eine Begutachtung der Fahrfähigkeit, um die Verantwortlichkeit des Lenkers und die Frage eines möglichen Einschlafens als Unfallursache genauer abzuklären. Macht der Lenker nach einem Unfall eine kurze Bewusstseinsstörung oder eine andere, plötzlich aufgetretene gesundheitliche Störung geltend, wird der Führerausweis in der Regel sofort von der Polizei eingezogen und der Administrativbehörde zugestellt. Diese wird einen vorsorglichen Sicherungsentzug verfügen, denn bei einem plötzlich am Steuer aufgetretenen Bewusstseinsverlust ist die medizinische Fahreignung ernsthaft anzuzweifeln [16, 17]. Unmittelbar nach dem Unfall erfolgt im Sinne der Beweismittelsicherung möglichst rasch eine ärztliche Untersuchung samt Blut- und Urinsicherstellung, um gegebenenfalls eine mögliche Mitbeteiligung von Alkohol, psychotropen Substanzen oder Medikamenten beim Unfallereignis nachweisen oder ausschliessen zu können. Die dem Ereignis zeitnahe ärztliche Untersuchung kann bezüglich einer stattgefundenen Bewusstseinsstörung aufschlussreiche Symptome oder Befunde dokumentieren. Oftmals werden medizinischerseits umfangreiche Abklärungen wie EEG, EKG, Computertomogramm, Magnetresonanz-Untersuchungen usw. angeordnet oder empfohlen. Die Wiederaufhebung des amtlich verfügten Führerausweisentzuges wird in der Regel vom günstigen Ausgang einer amtsärztlichen Begutachtung der 20

13 Fahreignung abhängig gemacht. Für diese Begutachtung entstehen Kosten von rund SFr Mit dem Abschluss der Begutachtung kann in den meisten Fällen erst 4 6 Monate nach dem Ereignis gerechnet werden, in dieser Zeit bleibt die Fahrberechtigung für sämtliche Motorfahrzeuge entzogen. Wird anlässlich der verkehrsmedizinischen Abklärung festgestellt, dass ein Einschlafunfall vorlag, wird die Fahreignung in der Regel sofort wieder bejaht. Kommt die Abklärung zum Schluss, dass die Möglichkeit eines echten, unklaren kurzdauernden Bewusstseinsverlustes besteht, muss eine Karenzfrist von sechs Monaten vor Wiederaufnahme des Lenkens von Motorfahrzeugen gefordert werden. Kann anhand der Abklärung eine klare medizinische Ursache für das Unfallereignis gefunden werden (beispielsweise in Form eines epileptischen Anfalls), so richtet sich die Befürwortung der Fahreignung nach den Bestimmungen der entsprechenden Grundkrankheit [18]. Wird beispielsweise anhand eines Anfallereignisses beim Unfall eine Epilepsie neu entdeckt, muss eine anfallsfreie Zeit von einem Jahr abgewartet werden. Zusammengefasst entstehen bei der Einlassung einer kurzen Bewusstseinsstörung bei einem Einschlafunfall erhebliche zeitliche und finanzielle Umtriebe, die Zeit ohne Führerausweis kann wesentlich mehr als drei Monate betragen, und es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Einschlafen am Steuer durch aufwändige Begutachtungen der Fahreignung und der Fahrfähigkeit nachträglich ohnehin aufgedeckt wird. 6. Ursachen und Erscheinungsformen von echten kurzdauernden Bewusstseinstörungen am Steuer und ihre Folgen für die Fahreignungsbeurteilung Das Auftreten einer anfallsartigen Bewusstseinsstörung am Steuer ist nicht die Folge eines unklaren, mysteriösen Vorganges, sondern ist das Ergebnis klarer medizinisch-physiologisch begründbarer Ursachen und Mechanismen und kommt überdies bei einer gesunden Normalperson in der Regel nicht vor, ausser es handle sich um die Erstmanifestation von Krankheiten, die mit dem Auftreten von anfallsartigen Bewusstseinsstörungen verbunden sind (z.b. Epilepsie oder Herzkrankheiten mit Rhythmusstörungen). 21

14 ROLF SEEGER Kurzdauernde Bewusstseinsstörungen werden im Volksmund allgemein als Kollapszustand, "Blackout", "Absenz" oder "kurzes Wegtreten" bezeichnet und stellen ein im Alltagsleben nicht unbekanntes Phänomen dar: Bei Anblick von Blut, bei Blutentnahmen oder bei kurzzeitigen heftigen Schmerzzuständen können kurzdauernde, spontan reversible Bewusstseinsstörungen auftreten. Allgemein geläufig sind auch Kollapszustände bei Soldaten nach längerem Strammstehen in der Formation bei militärischen Anlässen. Zu einer anfallsartigen, kurzdauernden Bewusstseinsstörung kommt es dann, wenn gewisse Strukturen im Hirnbereich, die für die Steuerung der Wachheit und Aufmerksamkeit, aber auch für eine uneingeschränkte Wahrnehmung, Auffassung und Orientierung zuständig sind, in ihrer Funktion gestört sind. Gewisse zentral gelegene Hirngebiete sind verantwortlich für die Wachheit und Aufmerksamkeit, die Hirnrinde ist zuständig für die uneingeschränkte Wahrnehmung, Auffassung und Orientierung. Werden nun diese Hirngebiete auch nur kurzzeitig in ihrer Funktion gestört, so kommt es zu einer kurzdauernden Bewusstseinsstörung [19]. Eine Funktionsbeeinträchtigung derjenigen Hirnstrukturen, welche für ein uneingeschränktes Bewusstsein verantwortlich sind, kann prinzipiell drei Ursachen haben: Erstens kann eine Funktionsstörung im Gehirn selber in Form von abnormen elektrischen Impulse bestehen, was sich in epileptischen Anfällen äussert. Zweitens können Bewusstseinsstörungen durch eine ungenügende Blutversorgung des Gehirns auftreten, hier kann die Ursache in einer Störung der normalen Herztätigkeit, in einer gestörten Regulation der Blutverteilung im Körper oder in einer Verstopfung eines zum Gehirn führenden Gefässes liegen. Die ungenügende Blutversorgung des Gehirns oder einzelner Hirnteile führt zu einem Sauerstoffmangel im Gehirn, was wiederum eine Bewusstseinsstörung in Form eines vorübergehenden Ohnmachtszustandes zur Folge haben kann. Drittens kann ein zu tiefer Blutzuckerspiegel zu einer Störung des normalen Zell-Stoffwechsels führen. Daraus resultieren erhebliche Funktionsstörungen des Gehirns, weil unsere Hirnzellen in jedem Moment auf eine gewisse Zuckerzufuhr (Höhe des Blutzuckerspiegels) angewiesen sind. Solche Bewusstseinsveränderungen 22

15 nennt man Unterzuckerungen. Sie treten in aller Regel nur bei mit Insulin oder blutzuckersenkenden Tabletten behandelten Diabetikern auf. Im folgenden sollen die Ursachen und Erscheinungsformen der verkehrsmedizinisch wichtigsten echten kurzdauernden Bewusstsseinstörungen am Steuer kurz besprochen werden. Zu einer Unterzuckerung, mit dem medizinischen Fachausdruck "Hypoglykämie" bezeichnet, kommt es dann, wenn der Blutzuckerspiegel bei Personen mit Diabetes, die mit Insulin oder blutzuckersenkenden Medikamenten behandelt werden, zu stark sinkt. Es besteht in der Regel keine eigentliche Bewusstlosigkeit, sondern ein Dämmerzustand mit starrem Blick, Orientierungslosigkeit, schlechter oder fehlender Ansprechbarkeit. Die Bewusstseinsveränderung ist bei Eintreffen der Polizei oft anhaltend und wird nach Nahrungs- oder Zuckerzufuhr schlagartig beendet. Häufig finden sich schweissnasse Kleider und ein Diabetikerausweis in den Effekten. Für das Unfallereignis und eine gewisse Zeit davor besteht eine Erinnerungslücke, da die Geschehnisse bei zu tiefem Blutzucker nicht ins Gedächtnis abgespeichert werden. Von Drittpersonen wird oft eine zuvor auffällige Fahrweise (Schlangenlinienfahren, Streifkollisionen, leichtes Abkommen von der Fahrbahn) beobachtet. Die herbeigerufene Ambulanzbesatzung kann allenfalls einen zu tiefen Blutzuckerwert feststellen. Die Fahreignung ist erst wieder gegeben, wenn eine stabile Blutzuckereinstellung besteht und der betreffende Lenker nachweisen kann, dass er in der Lage ist, eine Unterzuckerung am Steuer zuverlässig zu vermeiden, beispielsweise durch konsequentes Messen des Blutzuckerspiegels vor jeder Fahrt. Bei einem Epilepsie-Anfall ist der Lenker nach dem Vorfall "umdämmert" und zeigt meist ein langsames "Wiederauftauchen". Der Aufprall wird nicht wahrgenommen. Allenfalls beobachten Drittpersonen ein Verkrampfen oder "Schütteln" von Armen und Beinen. Es kann ein Zungenbiss oder ein ungewollter Urinabgang bestehen. Oft ergibt sich in der Vorgeschichte ein Epilepsie-Leiden oder ein chronischer Alkoholismus, im Rahmen dessen epileptische Gelegenheitsanfälle gehäuft auftreten. Der betreffende Lenker ist in der Regel mindestens sechs bis zwölf Monate nicht mehr fahrgeeignet. 23

16 ROLF SEEGER Zu einer gewöhnlichen "Ohnmacht", mit dem Fachausdruck "vagovasale Synkope" bezeichnet, kommt es dann, wenn die Regulation der Blutverteilung durch das vegetative Nervensystem kurzzeitig gestört ist und es dadurch zu einer vorübergehenden Minderdurchblutung des Gehirns kommt. Es sind obligat gewisse Auslöser vorhanden wie erhebliche psychische Belastung, Anblick von Blut, akute körperliche Erkrankung wie Übelkeit, Grippe, Magendarm-Beschwerden usw. Typische Vorzeichen sind Übelkeit, Schwächegefühl, Schwitzen, Leeregefühl, Gefühl der "Bildstörung". Diese Vorzeichen sind in der Regel mindestens einige Minuten vor der eigentlichen Bewusstseinsstörung vorhanden und werden deshalb oft bagatellisiert oder verschwiegen, da die betreffenden Lenker durch rechtzeitiges Anhalten den Unfall hätten vermeiden können. Es besteht eine relativ langsame Erholung mit Übelkeit oder einer leichten Benommenheit. Die Fahreignung kann in den meisten Fällen rasch wieder befürwortet werden, da die Störung unter einer spezifischen Situation aufgetreten ist und sich in den allermeisten Fällen durch zweckmässiges Verhalten hätte vermeiden lassen. Eine herzbedingte Bewusstlosigkeit kommt meistens durch eine Rhythmusstörung des Herzens (zu schneller oder zu langsamer Herzschlag) zustande, diese wiederum durch eine gestörte Sauerstoffzufuhr zur Herzmuskulatur beispielsweise bei einer Herzkranzgefässeinengung. Das Alter der betreffenden Person liegt meist über 50 Jahre, es besteht in der Regel eine Vorgeschichte mit einer Herzerkrankung. Vor Eintreten der Bewusstlosigkeit kann ein kurzer Schwindel oder das Gefühl des Herzklopfens auftreten, Vorzeichen können aber auch völlig fehlen. Eine herzbedingte Störung bedingt obligat eine Hospitalisation mit Überwachungsmöglichkeit auf einer Intensivsation, da sich die Störung unbehandelt wiederholen und zum plötzlichen Herztod führen könnte. Bezüglich der Fahreignung besteht je nach den genauen Umständen eine längere Karenzfrist. Bei einem kleinen Schlaganfall mit möglicher kurzer Ohnmacht sind die betreffenden Personen ebenfalls über 50 Jahre alt und weisen Risikofaktoren wie Rauchen, Bluthochdruck und Diabetes auf. Unmittelbar vor dem Ereignis werden oft Schwindelgefühle, Gleichgewichtsstörungen oder Doppelbilder wahrgenommen. Bei Eintreffen von Helfern zeigen sich häufig vorüber- 24

17 gehende neurologische Symptome wie undeutliches oder unmögliches Sprechen, hängender Mundwinkel oder eine vorübergehende einseitige Schwäche eines Armes oder Beines. Die Beurteilung der Fahreignung richtet sich nach den bestehenden Folgezuständen und nach dem Risiko eines erneuten gleichartigen Vorfalles. 7. Die verkehrsmedizinische Abklärung nach Angabe eines Blackouts als Unfallursache Die verkehrmedizinische Abklärung nach einem Unfall mit einer Bewusstseinsstörung als möglicher Unfallursache erfolgt einerseits im Auftrag der Administrativmassnahmebehörde: Es gilt zu klären, ob und allenfalls mit welchen Auflagen die betreffende Person wieder als Motorfahrzeuglenker zugelassen werden kann. Es handelt sich somit um eine Beurteilung der Fahreignung. Andererseits kann ein untersuchungsrichterlicher Auftrag im Rahmen der strafrechtlichen Abklärung der Fahrfähigkeit des Lenkers vor Antritt und während der betreffenden Fahrt erfolgen. Dabei interessiert in erster Linie, ob eine Verantwortlichkeit des Lenkers für das Unfallereignis besteht. Die Fragestellungen der beiden Begutachtungsarten sind verschieden. Bei der Abklärung der Fahreignung ist von Interesse, ob ein Grundleiden mit Auftreten von akuten Bewusstseinsstörungen vorliegt, ob die Gefahr des Auftretens von weiteren akuten Bewusstseinsstörungen besteht und ob zukünftig solche Ereignisse, möglicherweise durch Anordnung von geeignete Massnahmen (Auflagen), vermieden werden können. Der Untersuchungsrichter, der mit der Abklärung des Unfallereignisses betraut ist, wird eher an der Beantwortung folgender Fragen interessiert sein: Liegt überhaupt eine akute Bewusstseinsstörung vor oder besteht die Möglichkeit einer anderweitigen Ursache, beispielsweise eines kurzen Einnickens am Steuer? Besteht ein Grundleiden mit Auftreten von akuten Bewusstseinsstörungen? Hätte das Ereignis am Steuer vermieden werden können (Vorhersehbarkeit, zweckmässiges Verhalten, Lenken eines Fahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand)? 25

18 ROLF SEEGER Welches sind die zweckmässigen Untersuchungsschritte, die zur Beantwortung dieser Fragen führen? Eine wichtige Vorarbeit beginnt bereits am Schreibtisch: Die Sichtung aller Vorakten, Polizeirapporte, Photodokumentationen, Berichte von Sanitätsleuten, Spital- und Hausärzten ergibt oftmals wesentliche Informationen. Derart vorbereitet, soll man sich genügend Zeit für ein explorierendes ärztliches Gespräch nehmen, in dem die Vorgeschichte und das Unfallereignis ausführlich zur Sprache kommen sollen. Je umfangreicher die Kenntnisse des Untersuchers über akute Bewusstseinsstörungen sind, desto ergiebiger ist dieser wichtigste aller Untersuchungsschritte. Er führt in der Mehrzahl der Fälle zur Diagnose oder eben auch zur Erkenntnis, dass nicht eine echte, kurzdauernde Bewusstseinsstörung, sondern ein Einnicken am Steuer zum Unfall geführt hat. Anschliessend soll eine klinische Untersuchung unter Einbezug der verkehrsmedizinisch wichtigen Elemente stattfinden, wohl im Bewusstsein, dass bei der Mehrzahl der Lenker, die eine anfallsartige Störung am Steuer erleiden oder kurz eingenickt sind, keine auffälligen Befunde erhoben werden können. Besondere Beachtung ist dem Vorliegen von Zeichen eines chronischen Alkoholismus zu schenken, da der Alkoholüberkonsum auch bei akuten Bewusstseinsstörungen eine bedeutende Rolle spielt. Ein unauffälliger klinischer Befund schliesst allerdings nicht aus, dass bei der betreffenden Person ein Leiden mit anfallsartigen Bewusstseinsstörungen besteht. Zusatzuntersuchungen wie EKG, EEG, Laboruntersuchungen und Röntgenabklärungen bringen im allgemeinen wenig Zusatzinformationen. Den grössten Beitrag zur Diagnosefindung liefern EEG-Untersuchungen (Ableitung der Hirnstromkurven), weshalb diese etwas aufwendige Zusatzuntersuchung bei unklaren Fällen gerechtfertigt ist [20]. Bei Verdacht auf das Vorliegen eines Substanzkonsumes (Alkohol, Drogen, Schlaf- und Beruhigungsmitteln) sind entsprechende Laboruntersuchungen (Blut- und Urinuntersuchung, Haarproben) vorzunehmen. Im weiteren ist das Einholen sämtlicher greifbaren Spital- und Hausarztberichte von grosser Wichtigkeit. Nach Vorliegen aller Untersuchungsresultate werden die Resultate in einem Gutachten zuhanden des Auftraggebers zusammengestellt. In der Mehrzahl der Fälle wird man zu einer eindeutigen Diagnose gelangen. Bei denjenigen 26

19 Fällen, bei denen keine eindeutige Ursache für die Störung gefunden werden kann, lohnt es sich, wenigstens eine Verdachtsdiagnose aufzustellen. Dadurch können nachfolgende Kontrolluntersuchungen und Nachkontrollen gezielter angeordnet werden. Die Feststellung eines Einnickens am Steuer gelingt unter Einbezug der typischen Elemente und Merkmale des Einschlafunfalles durch eine Ausschlussdiagnose, sofern der untersuchte Lenker das Einschlafen nicht von sich aus geltend macht. 8. Schlussfolgerungen Einschlafen am Steuer ist eine häufig Unfallursache, zahlenmässig bewegt sie sich um % und liegt dabei in ihrer Häufigkeit im Bereich der Alkoholunfälle. In den Verkehrsunfallstatistiken findet sich ein deutliches "Underreporting", was einerseits dadurch bedingt ist, dass bei Einschlafunfällen oft die Angabe einer kurzen Unaufmerksamkeit gemacht wird, andererseits verschweigen die Unfallverursacher das Einschlafen am Steuer in vielen Fällen, weil sie befürchten, dass sie wegen Lenkens eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Nicht selten wird eine am Steuer plötzlich aufgetretene kurzdauernde Bewusstseinsstörung, von medizinischen Laien als "Blackout" oder "Absenz" bezeichnet, als Schutzbehauptung vorgegeben. Das kurze Einnicken am Steuer findet in Risikosituationen statt: Fahren trotz Müdigkeit oder Schläfrigkeit, Fahren zu Zeiten, in denen man üblicherweise schläft, längere Fahrten ohne Erholungspausen, Übermüdung bei Ein- oder Durchschlafstörungen oder bei Vorliegen von Krankheiten, die mit einer erhöhen Tagesschläfrigkeit einhergehen. In monotonen Verkehrssituationen ist das Risiko des Einschlafens ebenfalls erhöht. Das kurzzeitige Einnicken am Steuer kann nur eintreten, wenn Müdigkeitssymptome über einen längeren Zeitraum hinweg missachtet werden. Dem Einschlafen am Steuer gehen grundsätzlich klar erkennbare Symptome der Müdigkeit voraus. Häufig werden die Symptome der Schläfrigkeit aber in ihrem Ausmass und in ihrer Gefährlichkeit falsch eingeschätzt. Man merkt, dass man schläfrig ist, aber nicht, wie sehr. Dabei wird in der konkreten 27

20 ROLF SEEGER Situation der Schläfrigkeit die Möglichkeit und die Wahrscheinlichkeit des Einschlafens am Steuer erheblich unterschätzt. Einschlafunfälle könnten bei rechtzeitigem Beachten der Schläfrigkeitssymptome mit entsprechendem zweckmässigem Handeln (Unter- oder Abbruch der Fahrt) verhindert werden. Das Einschlafen am Steuer mit nachfolgendem Unfallereignis bildet eine schwere Verkehrsregelverletzung und hat nebst einer Strafe einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten Dauer zur Folge. Bei der Einlassung einer kurzen Bewusstseinsstörung bei einem Einschlafunfall entstehen aber ebenfalls erhebliche zeitliche und finanzielle Umtriebe. Der Führerausweis wird in der Regel wegen Verdachts auf eine nicht gegebene Fahreignung vorsorglich entzogen und die Wiederaufhebung dieser Massnahme vom günstigen Ausgang einer ausführlichen verkehrsmedizinischen Begutachtung der Fahreignung abhängig gemacht. Die Zeit ohne Führerausweis kann somit wesentlich mehr als drei Monate betragen, und es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Einschlafen am Steuer durch bei der Begutachtung der Fahreignung oder bei einer zusätzlich durch den Untersuchungsrichter angeordneten Abklärung der Fahrfähigkeit nachträglich aufgedeckt wird. Das Auftreten einer anfallsartigen Bewusstseinsstörung am Steuer ist nicht die Folge eines zufälligen Vorganges, sondern unterliegt klaren medizinischphysiologisch begründbaren Ursachen und Mechanismen und kommt überdies bei einer gesunden Normalperson in der Regel nicht vor. Die echten kurzzeitigen Bewusstseinsstörungen am Steuer setzen in den meisten Fällen Grundkrankheiten mit möglichem Auftreten von Bewusstseinsstörungen voraus. Die dadurch generierten echten Störungen zeigen krankheitstypische Erscheinungen. Die häufigsten Ursachen für Bewusstseinsstörungen, die am Steuer eines Fahrzeugs auftreten können, sind Unterzuckerungen bei Personen mit Diabetes, die mit Insulin oder blutzuckersenkenden Medikamenten behandelt werden, dann epileptische Anfälle, im weiteren Ohnmachtsanfälle im Sinne von "vagovasalen Synkopen", wobei aufgrund von spezifischen auslösenden Situationen die Blutverteilungsregulation gestört ist, und schliesslich in eher seltenen Fällen herzbedingte Störungen und 28

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