Ein Blick zurück aus der Zukunft: Menschenrechte, Maßregelvollzug und die Zivilgesellschaft 2020

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ein Blick zurück aus der Zukunft: Menschenrechte, Maßregelvollzug und die Zivilgesellschaft 2020"

Transkript

1 Ein Blick zurück aus der Zukunft: Menschenrechte, Maßregelvollzug und die Zivilgesellschaft 2020 Ernst Friedrich Wilhelm Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

2 Maßregeln der Besserung und Sicherung Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus Unterbringung in der Entziehungsanstalt Unterbringung in der Sicherungsverwahrung Führungsaufsicht Entziehung der Fahrerlaubnis Berufsverbot

3 Maßregeln der Besserung und Sicherung Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus Unterbringung in der Entziehungsanstalt Unterbringung in der Sicherungsverwahrung Führungsaufsicht Entziehung der Fahrerlaubnis Berufsverbot

4 Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016, in Kraft getreten am 1. August 2016

5 Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ( 63 StGB in der bis geltenden Fassung) Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, das von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

6 Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ( 63 StGB in der ab geltenden Fassung) Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat gibt, das von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.

7 Voraussetzungen der Anordnung Der Täter weist einen (überdauernden) psychischen Zustand auf, durch den seine Schuldfähigkeit zumindest erheblich vermindert ist. Der Täter hat eine rechtswidrige Tat begangen. Aufgrund seines Zustandes sind von dem Täter weitere erhebliche Taten zu erwarten.

8 Dauer der Unterbringung ( 67d Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 StGB) Das Gericht setzt die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine erheblichen rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Stellt das Gericht nach Beginn der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fest, dass die Voraussetzungen der Maßregel nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre, so erklärt es sie für erledigt.

9 Verfahrensrechtliche Umsetzung ( 67e StGB, 463 Abs. 4 StPO) Zuständig ist die große Strafvollstreckungskammer des Landgerichts, in dessen Bezirk das psychiatrische Krankenhaus liegt. Die Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung ist jederzeit möglich, muss aber jeweils spätestens vor Ablauf eines Jahres erfolgen. Einholung eines externen psychiatrischen Gutachtens jeweils nach Ablauf von 5 Jahren (ab nach 3 bzw. 2 Jahren).

10 Übersicht Erledigungserklärung bei Fehleinweisung Wegfall der Voraussetzungen für die Anordnung Verstoß gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Bewährungsaussetzung bei günstiger Legalprognose.

11 Übersicht Erledigungserklärung bei Fehleinweisung Wegfall der Voraussetzungen für die Anordnung Verstoß gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Bewährungsaussetzung bei günstiger Legalprognose.

12 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Konkretisierung gesetzlich seit in 67d Abs. 6 Sätze 2 und 3 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 StGB durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

13 Gesetzliche Konkretisierung Dauert die Unterbringung 6 Jahre, ist die Fortdauer in der Regel nicht mehr verhältnismäßig, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden. Sind 10 Jahre der Unterbringung vollzogen, so erklärt das Gericht die Maßregel für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.

14 Verfassungsrechtliche Grundlagen Schuldgrundsatz als Ausprägung des Schutzes der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) Schutz der Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 Satz 1 GG)

15 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Kollidiert der Freiheitsanspruch der Person mit dem Erfordernis, die Allgemeinheit vor zu erwartenden Rechtsgutverletzungen zu schützen, sind beide Belange gegeneinander abzuwägen. Dabei sind die von dem Täter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins Verhältnis zu setzen. Das Freiheitsgrundrecht gewinnt mit der Dauer der Unterbringung immer stärkeres Gewicht für die Wertungsentscheidung des Gerichts. Ist eine Besserung ausgeschlossen, nähert sich die Unterbringung dem Vollzug einer nicht angeordneten und qualitativ andersartigen Sicherungsverwahrung an.

16 Folgen dieser Rechtsprechung Allein die Gefährlichkeit eines Untergebrachten rechtfertigt noch nicht die Fortdauer seiner Unterbringung. Je länger die Unterbringung andauert, desto höher muss der Grad seiner Gefährlichkeit sein. Auch ohne Veränderung des psychischen Zustands und der sich daraus ergebenden Gefährlichkeit kann die Entlassung aus dem Maßregelvollzug erforderlich sein. Sind die Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft, steigen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Unterbringung.

17 Wo wollen (müssen) wir hin? Behandlung im Maßregelvollzug vor dem Hintergrund einer zeitlichen Befristung Einrichtung von Wohnheimen mit geschultem Personal für entlassene Maßregelvollzugspatienten, auch bei ungünstiger Legalprognose und problematischer Deliktsstruktur ambulante Betreuung durch forensische Ambulanzen in Wohnortnähe niederschwellige ambulante psychiatrische Betreuung, evtl. mit Anbindung an forensische Ambulanz

18 Instrumente der Justiz und der Polizei Führungsaufsicht Bewährungshilfe VISIER.rlp (Vorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern)

19 Gesellschaftliche Problematik Erhöhtes Risiko durch Lockerungen im Umfeld von Maßregelvollzugseinrichtungen Erhöhter Finanzbedarf für Übergangs- und Betreuungseinrichtungen Verschlechterung des Wohnumfeldes durch Zuzug ehemaliger Maßregelvollzugspatienten Erhöhtes Risiko durch entlassene Maßregelvollzugspatienten

20 Alternative? Die Alternative ist nicht mehr Sicherheit durch längeren Maßregelvollzug, sondern weniger Sicherheit durch Entlassung unvorbereiteter Maßregelvollzugspatienten in ein unstrukturiertes Umfeld.

21 Zivilgesellschaft Demokratisches Gemeinwesen Gerechte Gesellschaft (Toleranz, Verantwortung und Vertrauen) Übernahme von Verantwortung durch selbstorganisierte Bürgerinnen und Bürger Gewaltlosigkeit, aber auch Widerspruch gegen Hoheitsanspruch des Staates

22 Dialog mit der Bevölkerung Rechtsprechung Landespolitik Kommunalpolitik Maßregelvollzugseinrichtungen Wohnheime

23 Zurück zum Thema Die Zukunft ist schon da. Die Zivilgesellschaft zeigt sich auch im Maßregelvollzug als humane Gesellschaft. Bereitschaft der Zivilgesellschaft die (negativen) Folgen eines humanen Maßregelvollzugs zu akzeptieren?

Forensische Psychiatrie Essen

Forensische Psychiatrie Essen Forensische Psychiatrie Essen 54 nach 126a StPO untergebrachte Patienten Verbleiben bis zur Hauptverhandlung ca. 6 Monate Aus der Unschuldsvermutung ergibt sich, dass eine Zwangsbehandlung (außer im Falle

Mehr

Zum gesellschaftlichen Umgang mit Gefährlichkeit Ist die psychiatrische Maßregel noch zeitgemäß?

Zum gesellschaftlichen Umgang mit Gefährlichkeit Ist die psychiatrische Maßregel noch zeitgemäß? Zum gesellschaftlichen Umgang mit Gefährlichkeit Ist die psychiatrische Maßregel noch zeitgemäß? AG1 Gefährlichkeit Bad Boll, 19.10.2017 Dr. Udo Frank (Ersatzkämpfer: Dr. Michael Konrad ZfP Südwürttemberg

Mehr

Kriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug

Kriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug Kriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug Vortrag von Prof. Dr. Rudolf Egg in der Klinik Nette-Gut am 07. November

Mehr

Reiner Ruppel Dipl. Sozialarbeiter Karl-Jaspers-Klinik, Bad Zwischenahn

Reiner Ruppel Dipl. Sozialarbeiter Karl-Jaspers-Klinik, Bad Zwischenahn Reiner Ruppel Dipl. Sozialarbeiter Karl-Jaspers-Klinik, Bad Zwischenahn Täterorientiertes Strafrecht Vorsatz oder fahrlässig? Notwehr oder Nothilfe? Schuld des Täters? Verminderte Schuldfähigkeit ( 21

Mehr

VISIER.rlp VORBEUGENDES INFORMATIONSAUSTAUSCHSYSTEM ZUM SCHUTZ VOR INHAFTIERTEN UND ENTLASSENEN RÜCKFALLTÄTERN

VISIER.rlp VORBEUGENDES INFORMATIONSAUSTAUSCHSYSTEM ZUM SCHUTZ VOR INHAFTIERTEN UND ENTLASSENEN RÜCKFALLTÄTERN VISIER.rlp VORBEUGENDES INFORMATIONSAUSTAUSCHSYSTEM ZUM SCHUTZ VOR INHAFTIERTEN UND ENTLASSENEN RÜCKFALLTÄTERN DBH-Fachtagung Führungsaufsicht 28.02.-01.03.2017 Kassel Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Mehr

Welche Folgen haben die zu erwartenden Tatei le Taten für die Allgemeinheit? Dr. P. Grampp 2

Welche Folgen haben die zu erwartenden Tatei le Taten für die Allgemeinheit? Dr. P. Grampp 2 Hat der Angeklagte bei der Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit ( 20 StGB) oder der sicher feststellbaren eingeschränkten Schuldfähigkeit ( 21 StGB) gehandelt? Sind von dem Angeklagten infolge dieses (zur

Mehr

Novellierung des Rechts der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach 63 StGB

Novellierung des Rechts der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach 63 StGB Ministerialrat Dr. Bernd Moritz Bösert Leiter des Referats II A 1 (Strafgesetzbuch Allgemeiner Teil) Novellierung des Rechts der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach 63 StGB Psychiatrische

Mehr

Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie

Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie - Begutachtung: - Strafrecht: (Schuldfähigkeit, Gefährlichkeitsprognose, Verhandlungs- und Haftfähigkeit) - Zivilrecht: Geschäfts-, Testier-, und Einwilligungsfähigkeit

Mehr

Eckpunkte zur Reform des Maßregelrechts

Eckpunkte zur Reform des Maßregelrechts Berlin, 18. Mai 2005 Eckpunkte zur Reform des Maßregelrechts Bei Straftäterinnen und Straftätern, die wegen einer psychischen Erkrankung oder wegen ihrer Alkohol- oder Drogensucht schuldunfähig sind, treten

Mehr

^ i^o/a/^^ -^-J^ ^^(^/^

^ i^o/a/^^ -^-J^ ^^(^/^ 22. 05. 21513:18 " ARBEITSKREIS FREIBERUFLICH tet. :AnrS GESCHÄFTSSTELLE: PSYCHIATRISCHER UND PSYCHOLO ISCHER"~?^irL- PARTNERGESELLSCHAFT SACHVERSTÄNDIGER E.V. Bundesministerium der Justiz Herrn Dr. Bösert

Mehr

Der Paritätische Gesamtverband fordert im Rahmen der Umsetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes,

Der Paritätische Gesamtverband fordert im Rahmen der Umsetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63

Mehr

Die besondere Bedeutung der Prognose im Maßregelvollzug

Die besondere Bedeutung der Prognose im Maßregelvollzug Die besondere Bedeutung der Prognose im Maßregelvollzug Forensik Was ist das? Forensik befasst sich mit Rechtsfragen, die psychisch kranke Menschen betreffen, d.h. mit den medizinisch psychologischen Problemen

Mehr

Rede des Herrn Staatsministers zum Thema. Aktuelle Anforderungen an den Maßregelvollzug aus Sicht der Justiz. beim 1. Forensik-Symposium

Rede des Herrn Staatsministers zum Thema. Aktuelle Anforderungen an den Maßregelvollzug aus Sicht der Justiz. beim 1. Forensik-Symposium Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Rede des Herrn Staatsministers zum Thema Aktuelle Anforderungen an den Maßregelvollzug aus Sicht der Justiz beim 1. Forensik-Symposium

Mehr

Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose nach. Problemfelder der Neuregelung aus der Sicht der Rechtsprechung

Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose nach. Problemfelder der Neuregelung aus der Sicht der Rechtsprechung Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose nach 67d Abs. 6 StGB Problemfelder der Neuregelung aus der Sicht der Rechtsprechung Gefährlichkeitsprognose hk it nach 67d Abs. 6 StGB A. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Rede des Herrn Staatsministers zum Thema. (Wie) Schützt der Maßregelvollzug unsere Freiheit? beim

Rede des Herrn Staatsministers zum Thema. (Wie) Schützt der Maßregelvollzug unsere Freiheit? beim Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Rede des Herrn Staatsministers zum Thema (Wie) Schützt der Maßregelvollzug unsere Freiheit? beim gesundheitspolitischen Kongress der

Mehr

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BGBl. 2016, Teil I Nr. 25, Seite 1254 ff.) in Kraft seit dem

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BGBl. 2016, Teil I Nr. 25, Seite 1254 ff.) in Kraft seit dem Gesetzestexte: Änderungen des StGB Anmerkung: kleine Änderungen sind durch Unterstreichung im Gesetzestext hervorgehoben. Bei umfangreichen Änderungen und Neufassungen ist schlicht der gesamte Paragraph

Mehr

Mitglied des Landtages Brandenburg

Mitglied des Landtages Brandenburg Danny Eichelbaum Mitglied des Landtages Brandenburg Potsdam, 18. Januar 2010 Informationspapier zum Thema Sicherungsverwahrung Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), für den mehrfach verurteilten Sexualstraftäter

Mehr

"Präventive Möglichkeiten des Maßregelvollzuges

Präventive Möglichkeiten des Maßregelvollzuges "Präventive Möglichkeiten des Maßregelvollzuges "pflegerische Aufgaben im Rahmen der ambulanten Betreuung" 03.11.2008 Carmen Henrich, Bernhard Geiss 1 Vor dem Zaun was nun? Aufgaben der forensischen Pflege

Mehr

Von Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone

Von Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone Verwahrungsvollzug in der Schweiz: Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und des deutschen Bundesverfassungsgerichtshof Von Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats

Mehr

...s..~..4.."" ~t J' {. Beschluss. Verteidiger: Rechtsanwalt Stefan Lorenz, Hohe Straße 39, Leipzig

...s..~..4.. ~t J' {. Beschluss. Verteidiger: Rechtsanwalt Stefan Lorenz, Hohe Straße 39, Leipzig '. t I ~r... t.~..,.~'~i.'....s..~..4.."" ~t J' {. Oberlandesgericht Dresden 2. Strafsenat Aktenzeichen: 2 Ws 421/05 Beschluss vom 04. August 2005 in der Maßregel- und Strafvollstreckungssache gegen p.

Mehr

Kann die forensisch-psychiatrische Nachsorge den stationären Behandlungs- und Sicherungsumfang ersetzen?

Kann die forensisch-psychiatrische Nachsorge den stationären Behandlungs- und Sicherungsumfang ersetzen? Kann die forensisch-psychiatrische Nachsorge den stationären Behandlungs- und Sicherungsumfang ersetzen? Möglichkeiten und Grenzen in der Versorgung von Patienten, die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit

Mehr

Die einstweilige Unterbringung im Strafprozess ( 126a StPO) und das Unterbringungsprüfungsverfahren gem. 121,

Die einstweilige Unterbringung im Strafprozess ( 126a StPO) und das Unterbringungsprüfungsverfahren gem. 121, Die einstweilige Unterbringung im Strafprozess ( 126a StPO) und das Unterbringungsprüfungsverfahren gem. 121, 122 StPO von Dr. Carolin Gütschow 1. Auflage 2012 Die einstweilige Unterbringung im Strafprozess

Mehr

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 15. Februar 2016 in Berlin

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 15. Februar 2016 in Berlin Prof. Dr. Jürgen Graf Richter am Bundesgerichtshof 76133 Karlsruhe Herrenstraße 45a Telefon: 0721-159-0 www.internet-strafrecht.de Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen

Mehr

Forensische Sozialarbeit

Forensische Sozialarbeit Forensische Sozialarbeit 1 von 5 Forensische Sozialarbeit Zwei Aufgaben des Maßregelvollzugs: - Sicherung der Gesellschaft - Besserung im Sinne von Rehabilitation Klinikaufbau Sozial-Ministerium Geschäftsleitung

Mehr

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/452. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den für Rechts- und Verfassungsfragen

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/452. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den für Rechts- und Verfassungsfragen Beschlussempfehlung Ausschuss Hannover, den 08.10.2003 für Rechts- und Verfassungsfragen Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung besonders gefährlicher Personen zur Abwehr erheblicher Gefahren für

Mehr

Entwicklung der Unterbringungszahlen (bzgl. 63, 64 nur für die alten Bundesländer) : (1995)

Entwicklung der Unterbringungszahlen (bzgl. 63, 64 nur für die alten Bundesländer) : (1995) Entwicklung der Unterbringungszahlen 1990 2010 (bzgl. 63, 64 nur für die alten Bundesländer) 1. 63 : 2489 6569 2. 64: 1160 3021 3. 66: 176 536 (26 aus den neuen Bundesländern) Zum Vergleich die Entwicklung

Mehr

Behandlung im. LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie. Lippstadt Eickelborn. - Informationen für Angehörige

Behandlung im. LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie. Lippstadt Eickelborn. - Informationen für Angehörige /2014 Behandlung im LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Eickelborn - Informationen für Angehörige Rechtliche Grundlagen: Wie kommt man in die Forensik? 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS ( OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In der Strafvollstreckungssache gegen geboren zur Zeit in der LVR-Klinik Bedburg-Hau, wegen Körperverletzung u. a. hat der Strafsenat durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Therapeutische Behandlung in der Führungsaufsicht

Therapeutische Behandlung in der Führungsaufsicht Therapeutische Behandlung in der Führungsaufsicht Fachtag zum Thema Suchtberatung und Führungsaufsicht am 28. März 2011 im Bezirk Oberbayern Ministerialrat Heinz-Peter Mair Staatsministerium der Gliederung

Mehr

Einführung: Ziele der Arbeit und Gang der Darstellung 27

Einführung: Ziele der Arbeit und Gang der Darstellung 27 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Verzeichnis der Schaubilder 21 Verzeichnis der Tabellen 24 Einführung: Ziele der Arbeit und Gang der Darstellung 27 1. Teil: Die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung:

Mehr

Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de)

Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de) HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 3 Bearbeiter: Holger Mann Zitiervorschlag: HRRS 2017 Nr. 3, Rn. X Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de) BVerfG 2 BvR 151/15 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 16. November

Mehr

- Informationen für Angehörige

- Informationen für Angehörige Behandlung im LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Eickelborn - Informationen für Angehörige Rechtliche Grundlagen: Wie kommt man in die Forensik? 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer

Mehr

Bezirk Unterfranken. Alkoholauflage. Der Bezirk berät hilft fördert

Bezirk Unterfranken. Alkoholauflage. Der Bezirk berät hilft fördert Bezirk Unterfranken Alkoholauflage Der Bezirk berät hilft fördert Alkoholauflage Rechtsgrundlagen nach dem StGB Führungsaufsicht: 68b Weisungen (1) Das Gericht kann die verurteilte Person für die Dauer

Mehr

24. Expertengespräch Psychiatrie und Recht. Erste Erfahrungen mit den Gesetzesnovellierungen und

24. Expertengespräch Psychiatrie und Recht. Erste Erfahrungen mit den Gesetzesnovellierungen und 24. Expertengespräch Psychiatrie und Recht Erste Erfahrungen mit den Gesetzesnovellierungen 2007 30.11.2008 und 01.12.2008 Münster Erste Erfahrungen aus der Praxis des Maßregelvollzugs nach 64 StGB Ziel

Mehr

Aktuelle Tendenzen und Probleme der Führungsaufsicht

Aktuelle Tendenzen und Probleme der Führungsaufsicht Aktuelle Tendenzen und Probleme der Führungsaufsicht a.dessecker@krimz.de Übersicht Die erste Reform Das Reformgesetz von 2007 Das Reformgesetz von 2011 Das Reformgesetz von 2007 Ziele des Reformgesetzes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 des Strafgesetzbuches

Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 des Strafgesetzbuches Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 des Strafgesetzbuches Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Mehr

Die Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung und ihre Auswirkung auf den Strafvollzug in Deutschland Vortrag auf dem 16. BUKO am 19. April 2012 in Wien

Die Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung und ihre Auswirkung auf den Strafvollzug in Deutschland Vortrag auf dem 16. BUKO am 19. April 2012 in Wien Die Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung und ihre Auswirkung auf den Strafvollzug in Deutschland Vortrag auf dem 16. BUKO am 19. April 2012 in Wien Prof. Dr. Jörg Kinzig Gliederung I. Die kriminalpolitische

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ws 137/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5414 Ws 43/05 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 KLs 10/04 Landgericht Frankfurt/Oder 264 Js 20660/99 Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder

Mehr

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung Bundesrat Drucksache 689/12 BRFuss 09.11.12 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung Der Deutsche Bundestag

Mehr

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE Nichtamtliche Übersetzung der Bundesregierung Non-Official Translation of the Federal Government EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE FÜNFTE SEKTION RECHTSSACHE K../. DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde

Mehr

Reformüberlegungen zur Unterbringung nach 63 StGB

Reformüberlegungen zur Unterbringung nach 63 StGB Reformüberlegungen zur Unterbringung nach 63 StGB 1. derzeitige Rechtslage Nach 63 StGB ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn jemand eine rechtswidrige Tat

Mehr

Das System der Forensischen Ambulanzen in Bayern

Das System der Forensischen Ambulanzen in Bayern Das System der Forensischen Ambulanzen in Bayern Fachtag Suchtberatung und Führungsaufsicht am 28.03.2011 Inhalt Maßregelvollzug in Bayern Warum ambulante Nachsorge in forensischen Ambulanzen Grundlagen

Mehr

Gesetze für die Praxis?! Die Novellierung des Unterbringungsrechts ( 63 StGB) aktuelle Herausforderungen

Gesetze für die Praxis?! Die Novellierung des Unterbringungsrechts ( 63 StGB) aktuelle Herausforderungen LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt, 17.10.2017 : Gesetze für die Praxis?! Die Novellierung des Unterbringungsrechts ( 63 StGB) aktuelle Herausforderungen Die wichtigsten Änderungen und erste

Mehr

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012 2425 Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung Vom 5. Dezember

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung. Dr. Rolf Marschner Erkner

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung. Dr. Rolf Marschner Erkner Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung Dr. Rolf Marschner Erkner 16. 9. 2016 Themenkomplex 1 Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 26.7.2016 Rechtsprechung des BGH BGH v. 10. 1. 2000 (BtPrax

Mehr

Steffen Rittig (Autor) Grundlagen des Sanktionenrechts Ein Lernbuch für Studenten, Referendare und Polizeikommissar- Anwärter

Steffen Rittig (Autor) Grundlagen des Sanktionenrechts Ein Lernbuch für Studenten, Referendare und Polizeikommissar- Anwärter Steffen Rittig (Autor) Grundlagen des Sanktionenrechts Ein Lernbuch für Studenten, Referendare und Polizeikommissar- Anwärter https://cuvillier.de/de/shop/publications/6170 Copyright: Cuvillier Verlag,

Mehr

Stand: BVerfG, Beschluss vom BvR 349/14 27 Jahre Maßregelvollzug

Stand: BVerfG, Beschluss vom BvR 349/14 27 Jahre Maßregelvollzug Maßregelvollzug Die neuere alte und immer wieder von den Instanzgerichten nicht beachtete - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Jahre 1995 bis 2016 ein Auszug Stand: 18.04.2018 BVerfG, Beschluss

Mehr

Überprüfung der Maßregelvollstreckung 67 e StGB

Überprüfung der Maßregelvollstreckung 67 e StGB Überprüfung der Maßregelvollstreckung 67 e StGB BVerfG, 2 BvR 983/04 vom 14.1.2005, http://www.bverfg.de/entscheidungen/ Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des betroffenen Einzelnen und

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 2848/12 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn R..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Tobias Reimann, in Sozietät Rechtsanwälte

Mehr

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #11. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht SS

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #11. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht SS Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht #11 Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht SS 2014 1 Anordnungspraxis bei der Sicherungsverwahrung Michael Kilchling

Mehr

Überblick über die Gesetzesentwicklung des Bundes

Überblick über die Gesetzesentwicklung des Bundes Überblick über die Gesetzesentwicklung des Bundes DBH-Fachtagung Führungsaufsicht aktuell 11.-12. März 2013 in Kassel Folie 2 Themengebiete - Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und

Mehr

SYMPOSIUM. Maßregelvollzug und Zivilgesellschaft

SYMPOSIUM. Maßregelvollzug und Zivilgesellschaft SYMPOSIUM Maßregelvollzug und Zivilgesellschaft Ein neuer Blick auf Sicherheit und Therapie 23. März 2016 Klingenmünster, Pfalzklinikum 1 Zivilgesellschaft und Maßregelvollzug im Wandel Vortrag beim Symposium

Mehr

Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Elektronische Aufenthaltsüberwachung Elektronische Aufenthaltsüberwachung Vortrag am 23. Januar 2012 Folie # 1 Elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht 68b Abs.1 S.1 Nr.12 StGB n.f. (seit 1. Januar 2011): Das Gericht

Mehr

Das neue Maßregelvollzugsgesetz in Bayern ein Fortschritt?

Das neue Maßregelvollzugsgesetz in Bayern ein Fortschritt? Das neue Maßregelvollzugsgesetz in Bayern ein Fortschritt? Dr. Rolf Marschner München 1. 3. 2016 Veranstalter: Beschwerde- und Beratungsstelle KOMPASS im Netzwerk Psychiatrie München e. V. www.kompass-m.de

Mehr

Landgericht Paderborn. z Feußner Heinz

Landgericht Paderborn. z Feußner Heinz z Feußner Heinz Gesetze für die Praxis?! 10 Jahre Reform der Führungsaufsicht ein Resümee Sind die Ziele umgesetzt? aus Sicht der Justiz / Führungsaufsicht Eickelborn, 17.10.2017 Gliederung Erforderlichkeit

Mehr

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht #5 Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2015 1 4. Das System strafrechtlicher Sanktionen 2 Michael Kilchling

Mehr

Stellungnahme. der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Stellungnahme. der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Bundesgeschäftsstelle Leipziger Platz 15 10117 Berlin Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de www.lebenshilfe.de 29. Juli

Mehr

Forderungen der Verbände des Kontaktgesprächs Psychiatrie zum psychiatrischen Maßregelvollzug

Forderungen der Verbände des Kontaktgesprächs Psychiatrie zum psychiatrischen Maßregelvollzug Forderungen der Verbände des Kontaktgesprächs Psychiatrie zum psychiatrischen Maßregelvollzug Die Verbände haben auf drei Tagungen (2015 in Berlin, 2016 in Kassel, 2017 in Bad Boll) über den psychiatrischen

Mehr

OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az.: 2 Ws 201/09

OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az.: 2 Ws 201/09 Leitsatz: 1.) Der Widerruf einer Straf(rest)aussetzung dient nicht der Ahndung von Bewährungsversagen; das zur Entscheidung berufene Gericht hat vielmehr eine Kriminalprognose für den Betroffenen aus heutiger

Mehr

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis)

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Sehr geehrter Bewerber, sehr geehrte Bewerberin, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig

Mehr

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis)

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Sehr geehrter Bewerber, sehr geehrte Bewerberin, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig

Mehr

Führungsaufsicht, Forensik und Nachbetreuung

Führungsaufsicht, Forensik und Nachbetreuung Führungsaufsicht, Forensik und Nachbetreuung Sebastian Hoch Folie 1 Was ist Führungsaufsicht? Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. 61 StGB Maßregeln der Besserung und Sicherung

Mehr

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE Nichtamtliche Übersetzung der Bundesregierung Non-Official Translation of the Federal Government EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE FÜNFTE SEKTION RECHTSSACHE S../. DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde

Mehr

Entwicklung des Maßregelvollzuges und des Maßregelvollzugsrechtes in den letzten Jahrzehnten

Entwicklung des Maßregelvollzuges und des Maßregelvollzugsrechtes in den letzten Jahrzehnten Entwicklung des Maßregelvollzuges und des Maßregelvollzugsrechtes in den letzten Jahrzehnten 24. Expertengespräch Psychiatrie und Recht am 1.12.2008 in Münster Vorbemerkung (1) Die Internierung eines gemeingefährlichen

Mehr

Ausfertigunq. Oberlandesgericht Bamberg BESCHLUSS

Ausfertigunq. Oberlandesgericht Bamberg BESCHLUSS Ausfertigunq 1 Ws 420/2013, 1 Ws 519/2012, 1 Ws 337/2011 StVK 551/09 Landgericht Bayreuth 802 Js 4743/03 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Eingegangen 2 6. MRZ. 2014 Strate und Ventzke Rechtsanwälte Oberlandesgericht

Mehr

Verwarnung. Sanktionenrecht SS 2012 Page 1

Verwarnung. Sanktionenrecht SS 2012 Page 1 Verwarnung 59: Verwarnung mit Strafvorbehalt (1) Hat jemand Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung

Mehr

Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de)

Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de) HRRS-Nummer: HRRS 2016 Nr. 1113 Bearbeiter: Holger Mann Zitiervorschlag: HRRS 2016 Nr. 1113, Rn. X Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de) BVerfG 2 BvR 517/16 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom

Mehr

1. Wie viele Sexualstraftäter sind in Baden-Württemberg im Zeitraum von 2002 bis 2007 rechtsgültig verurteilt worden?

1. Wie viele Sexualstraftäter sind in Baden-Württemberg im Zeitraum von 2002 bis 2007 rechtsgültig verurteilt worden? 14. Wahlperiode 15. 09. 2008 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP und Antwort des Justizministeriums Psychiatrische Begutachtung von Sexualstraftätern Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:

Mehr

beteiligte Personen, Gerichte und Behörden Fazit

beteiligte Personen, Gerichte und Behörden Fazit Problematische Entlassungen Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Führungsaufsicht OStA Gunnar Herrmann (GStA Hamm) Lippstadt, 25. September 2014 Übersicht Zweck der Führungsaufsicht Weisungen und Maßnahmen

Mehr

Erklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis)

Erklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis) Erklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis) Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig und wahrheitsgemäß

Mehr

Forensische Psychiatrie und Psychotherapie - Klinikum Bremen-Ost

Forensische Psychiatrie und Psychotherapie - Klinikum Bremen-Ost BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1443 Landtag (zu Drs. 18/1385) 18. Wahlperiode 17.06.2014 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Forensische Psychiatrie und Psychotherapie -

Mehr

J. Rüdiger Müller-Isberner Klinik für forensische Psychiatrie D Haina (Kloster) Psychiatrischer Maßregelvollzug in Hessen ( ( 63 StGB)

J. Rüdiger Müller-Isberner Klinik für forensische Psychiatrie D Haina (Kloster) Psychiatrischer Maßregelvollzug in Hessen ( ( 63 StGB) J. Rüdiger Müller-Isberner Klinik für forensische Psychiatrie D-35114 Haina (Kloster) Psychiatrischer Maßregelvollzug in Hessen ( ( 63 StGB) Haina, 23.10.2007 Wer kommt in den psychiatrischen Maßregelvollzug?

Mehr

Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III -

Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III - Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III - Justizoberamtsrat Warias, FHR-NRW Teil A I. Sachverhalt: Nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 05.02.1998 ist A wegen einer Straftat vom 14.08.1997

Mehr

Die Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie. Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach ist eine Einrichtung des. Geschäftsführer: Dr.

Die Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie. Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach ist eine Einrichtung des. Geschäftsführer: Dr. 2. Fachtagung Forensik des Landesverbandes der Angehörigen psychisch Kranker in Rheinland-Pfalz e. V. Das Verhältnis von allgemeiner und forensischer Psychiatrie: Warum die Forensik (Maßregelvollzug) ll

Mehr

Strafrecht in der Forensik. Mathias Klose Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht

Strafrecht in der Forensik. Mathias Klose Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Strafrecht in der Forensik Mathias Klose Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Sozialrecht www.ra-klose.com Aufgabe des Strafrechts Rechtsgüterschutz Verhaltensnormen Sanktionen StGB (Körperliche

Mehr

Ws 282/01. Leitsatz:

Ws 282/01. Leitsatz: - 1-2 Ws 282/01 Leitsatz: 1. Der Maßregeltherapeut unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht; er kann nicht zur Offenbarung geschützter Patientendaten - etwa durch Bestellung als Gerichtssachverständiger

Mehr

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18/7244, 18/8267

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18/7244, 18/8267 Deutscher Bundestag Drucksache 18/8270 (neu) 18. Wahlperiode 28.04.2016 Entschließungsantrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Maria Klein-Schmeink, Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln),

Mehr

Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug Nordrhein-Westfalen

Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Qualitätsstandard: Grundsätze für Lockerungsentscheidungen in Maßregelvollzugseinrichtungen (Forensische Fachabteilungen / Forensische Fachkliniken) Stand: 17.10.2013 (Forensische Fachabteilungen/Forensische

Mehr

Dortmund, 28. Juni 2010 Marita Müller-Fries Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Bielefeld

Dortmund, 28. Juni 2010 Marita Müller-Fries Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Bielefeld Dortmund, 28. Juni 2010 Marita Müller-Fries Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Bielefeld Struktur Gesetzliche Grundlagen Forensische Nachsorge (-ambulanz) Zusammenarbeit/Betreuungsverlauf

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis 11. Vorwort 13

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis 11. Vorwort 13 Inhalt Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 13 Kapitel 1 Allgemeine Grundlagen: Erscheinungsformen von Kriminalität und gesellschaftlicher Umgang mit Straffälligkeit 16 1.1 Erscheinungsformen von Kriminalität

Mehr

Praktische Probleme während der Führungsaufsicht aus Sicht des Maßregelvollzuges

Praktische Probleme während der Führungsaufsicht aus Sicht des Maßregelvollzuges Problematische Entlassungen Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Maßregelvollzug und Führungsaufsicht Praktische Probleme während der Führungsaufsicht aus Sicht des

Mehr

Therapieweisung Vorstellungsweisung

Therapieweisung Vorstellungsweisung Informationen der PKN zu den Grundsätze für die Kostenerstattung psychotherapeutischer, psychiatrischer und forensischer Leistungen für Klientinnen und Klienten der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht

Mehr

hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht

hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 65 Bearbeiter: Karsten Gaede Zitiervorschlag: EGMR HRRS 2010 Nr. 65, Rn. X hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht EGMR Nr. 19359/04 (5. Kammer) - Urteil vom 17. Dezember

Mehr

GG Bundesgesetze. Auszüge. Art 1

GG Bundesgesetze. Auszüge. Art 1 GG Bundesgesetze Bundesgesetze Bundesgesetze Grundgesetz GG https://doi.org/10.1515/9783110352047-012 Grundgesetz (GG) idf der Bekanntmachung vom 23.05.1949 (BGBl 1), zuletzt geändert am 13.07.2017 (BGBl

Mehr

BT-Drucksache 18/7244. Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 12. Februar 2016

BT-Drucksache 18/7244. Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 12. Februar 2016 Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften BT-Drucksache 18/7244 Stellungnahme

Mehr

Symposium: Psychiatrische Maßregel und Gemeindepsychiatrie am

Symposium: Psychiatrische Maßregel und Gemeindepsychiatrie am Symposium: Psychiatrische Maßregel und Gemeindepsychiatrie am 27.05.2015 Reaktion auf die Positionen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz aus Sicht

Mehr

Die forensische Psychiatrie in Österreich Das System der Intervention

Die forensische Psychiatrie in Österreich Das System der Intervention Die forensische Psychiatrie in Österreich Das System der Intervention Was kommt nach den psychiatrischen Anstalten? Bozen, 3.12..2013 Nov-13 H. Kastner 1 Maßnahmenvollzug 1787 Josefinisches Strafgesetzbuch

Mehr

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE Nichtamtliche Übersetzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE FÜNFTE SEKTION RECHTSSACHE G. gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr.

Mehr

Reform des 63 StGB Auswirkungen auf die ambulante forensische Nachsorge. Hier steht die dritte Überschrift

Reform des 63 StGB Auswirkungen auf die ambulante forensische Nachsorge. Hier steht die dritte Überschrift Reform des 63 StGB Auswirkungen auf die ambulante forensische Nachsorge Hier steht die dritte Überschrift Begrüßung und Information Raoul Kieffer Fachkrankenpfleger für Psychiatrische Pflege Mitarbeiter

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Ehrengäste, Begrüßung

Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Ehrengäste, Begrüßung Es gilt das gesprochene Wort Rede der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, anlässlich der Eröffnung des Amtes für Maßregelvollzug am 6. April 2016 in Nördlingen

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 des Strafgesetzbuches

Mehr

Beitrag für die Angehörigentagung des LV ApK Hessen am 23. April 2016

Beitrag für die Angehörigentagung des LV ApK Hessen am 23. April 2016 Die Forensik geht uns alle an Wie gehen wir mit psychisch kranken Rechtsbrechern um? Manch einer unter Ihnen wird sich beim Lesen des Themas gefragt haben, weshalb ihn die Forensik etwas angehen soll.

Mehr

Strafrecht AT Grundwissen 1. A. Einführung in das Strafgesetzbuch. 1. Strafrecht im formellen Sinn. 2. Strafe Rechtfertigung und Zweck.

Strafrecht AT Grundwissen 1. A. Einführung in das Strafgesetzbuch. 1. Strafrecht im formellen Sinn. 2. Strafe Rechtfertigung und Zweck. Strafrecht AT Grundwissen 1 1 EINLEITUNG A. Einführung in das Strafgesetzbuch 1. Strafrecht im formellen Sinn Als Einstieg in die Rechtsmaterie Strafrecht Allgemeiner Teil ist es sinnvoll, sich mit einigen

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/869 21. Wahlperiode 30.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Deniz Celik und Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 23.06.15 und Antwort

Mehr

Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 Strafgesetzbuch

Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 Strafgesetzbuch Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 Strafgesetzbuch A. Problem und Ziel Das Recht der Unterbringung in einem psychiatrischen

Mehr

EU-Projekt indeed 1. Mobilität Hagen (D)

EU-Projekt indeed 1. Mobilität Hagen (D) EU-Projekt indeed 1. Mobilität Hagen (D) 25.-28.10.2009 LEONARDO DA VINCI Harry Glaeske EU-Projekt indeed 1. Mobilität Hagen (D) 25.-28.10.2009 LEONARDO DA VINCI Harry Glaeske Die Suchtrehabilitation (Behandlung

Mehr

6LFKHUKHLWGXUFKQDFKWUlJOLFKH 6LFKHUXQJVYHUZDKUXQJ"

6LFKHUKHLWGXUFKQDFKWUlJOLFKH 6LFKHUXQJVYHUZDKUXQJ 5HLQKROG%UDQGW 6LFKHUKHLWGXUFKQDFKWUlJOLFKH 6LFKHUXQJVYHUZDKUXQJ" =XJOHLFKHLQ%HLWUDJ]XUUHVWULNWLYHQ$XVOHJXQJ LKUHUIRUPHOOHQ9RUDXVVHW]XQJHQ +DUWXQJ*RUUH9HUODJ.RQVWDQ] .RQVWDQ]HU6FKULIWHQ]XU5HFKWVZLVVHQVFKDIW

Mehr

Prof. Konrad Stolz. Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention-

Prof. Konrad Stolz. Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention- Prof. Konrad Stolz Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention- Verfassungsrechtliche Prinzipien Recht auf freie Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG)

Mehr

Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de)

Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de) HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 836 Bearbeiter: Holger Mann Zitiervorschlag: HRRS 2017 Nr. 836, Rn. X Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de) BVerfG 2 BvR 1496/15 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 16.

Mehr

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #101. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2018

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #101. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2018 Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht #101 Sicherungsverwahrung 2 Geschichte Ausgangspunkt: eingeführt im Dritten Reich durch das Gewohnheitsverbrechergesetz

Mehr