Gesetzesdekret Semplificazioni fiscali

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1 Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I Bozen Bolzano T F E info@interconsult.bz.it I Steuer-, MwSt.-Nr. Cod. fisc. Part. IVA Rundschreiben 07/ Gesetzesdekret Semplificazioni fiscali Sehr geehrter Kunde, mit der Bestätigung im Senat ist das Legislativdekret 16/2012 in Gesetz umgewandelt worden und mit dem in Kraft getreten. Die Neuerungen des sog. Decreto legge semplificazioni fiscali sind zahlreich und in diesem Rundschreiben möchten wir Sie auf die interessantesten Neuerungen aufmerksam machen. Sofern nicht anders angeführt, sind die beschriebenen Neuerungen mit dem in Kraft getreten. Inhalt 1.1 BUCHHALTUNG UND STEUERN Kompensation Mehrwertsteuer Euro Limit für die Black List Meldungen Absichtserklärungen der Exporteure Kunden- Lieferanten Liste Grenzen für die vereinfachte Buchhaltung Änderung der steuerlichen Abziehbarkeit der Leasingraten Solidarische Haftung bei Werkverträgen Abgrenzungen bei vereinfachter Buchführung Abschaffung der Buchhaltung über den Bankauszug Reparatur und Instandhaltung Werbesteuer auf Baukräne Steuerfälligkeiten im August IMMOBILIEN UND STEUERN IMU Denkmalgeschützte Immobilien Löschung von Hypotheken STEUERERKLÄRUNG UND BESTEUERUNG VON AUSLÄNDISCHEM VERMÖGEN Steuer auf im Ausland gehaltene Immobilien Stempelsteuer auf Steuerschutzschild Stempelsteuer für Modell RW 6 1/8

2 1.3.5 Fringe Benefit auf Kinderhorte und Steuerbefreiung von Stipendien Rückvergütungsantrag der IRAP auf Personalspesen STEUERKONTROLLEN Einschränkungen des Bargeldverkehrs Einschränkung der Barzahlungen von Pensionen Ratenzahlungen von Steuerschulden Telematische Registrierung der Mietverträge Pfändung von Forderungen Selektive Liste für die Kontrolle von Steuerquittungen und Kassabelegen Ermittlungen der Finanzpolizei Bargeldkontrollen an den Grenzen Buchhaltung und Steuern Kompensation Mehrwertsteuer Die Neuerung betrifft die horizontale Kompensation des Mehrwertsteuer Guthabens ohne vorherige Übermittlung der Mehrwertsteuer Jahreserklärung. Die Obergrenze für diese Kompensation ist von Euro auf Euro gesenkt worden. Diese Bestimmung ist ab dem in Kraft Euro Limit für die Black List Meldungen Für die Meldungen der Geschäftsfälle mit den Black List Staaten wurde eine Untergrenze pro Geschäftsvorfall von Euro 500 eingeführt; nur Geschäftsfälle über 500 Euro pro Rechnung sind in der Black List Meldung anzuführen. Diese Grenze ist auf die einzelne Rechnung/Spesenbeleg zu beziehen und es ist irrelevant, ob mehrere Rechnungen vom oder an dasselbe Black List Subjekt erhalten oder gestellt werden. Diese Bestimmung gilt ab März 2012 bzw. für die Listen, welche ab März 2012 zu versenden sind Absichtserklärungen der Exporteure Die Termine für die Übermittlung der erhaltenen Absichtserklärungen der Exporteure (dichiarazioni di intento) wurden abgeändert (bisher der 16. des Monats nach Erhalt derselben). Nun ist der Termin jener der Mehrwertsteuer Abrechnung und Einzahlung in welcher die, aufgrund der Absichtserklärung, ohne Mehrwertsteuer ausgestellten Rechnungen einfließen. Erhält man z.b. im Januar eine Absichtserklärung eines Kunden, und stellt man diesem Kunden im März eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus, dann ist diese Absichtserklärung bei monatlicher Abrechnung am 16. April, bei trimestraler Abrechnung am 16. Mai zu übermitteln Kunden- Lieferanten Liste Ab dem Jahr 2012 wird die Kunden- Lieferantenliste von neuen Bestimmungen geregelt und vereinfacht. Es müssen nun folgende Geschäftsfälle mitgeteilt werden: 2/8

3 Die MwSt. relevanten Geschäftsfälle, für welche die Rechnungsstellung verpflichtend ist, gibt es keine Grenze von mehr, sondern es müssen alle Geschäftsfälle mitgeteilt werden, und zwar zusammengefasst pro Kunde und Lieferant. Für die Geschäftsfälle, für welche die Rechnungsstellung nicht verpflichtend ist, bleibt die Grenze wie bisher einschließlich MwSt. Werden für Geschäftsfälle, für welche die Rechnungslegung nicht verpflichtend ist (z.b. Detailhandel, Hotels, Restaurants usw.) trotzdem Rechnungen ausgestellt, dann müssen diese mitgeteilt werden, ungeachtet der Grenze von Euro, denn diese gilt nur bei Kassenbons und Steuerquittungen Grenzen für die vereinfachte Buchhaltung Die Grenzen für die vereinfachte Buchhaltung, die trimestrale Mehrwertsteuer Abrechnung und die Erleichterungen bei der Buchhaltung und Rechnungsstellung werden einheitlich auf Euro für Dienstleistungstätigkeiten und Euro für alle anderen Tätigkeiten angehoben Änderung der steuerlichen Abziehbarkeit der Leasingraten Für die Leasingverträge, welche ab dem abgeschlossen werden gelten neue Regeln bezüglich der steuerlichen Abziehbarkeit der Leasingraten. War bisher die Abziehbarkeit an die Leasingdauer gekoppelt, so sind Leasingdauer und steuerliche Abziehbarkeit der Leasingraten nun voneinander abgekoppelt, d.h. der Leasingvertrag kann jedwede Dauer haben, ist aber unabhängig davon nur über bestimmte Zeiträume steuerlich abziehbar. Bei Freiberuflern darf der Zeitraum, über welchen die Leasingraten abgezogen werden: Nicht kürzer sein als die Hälfte des entsprechenden Abschreibungszeitraumes; In jedem Fall zwischen 8 und 15 Jahren wenn es sich um Leasing von unbeweglichen Gütern bzw. Immobilien handelt (bestehen bleibt jedoch die Bestimmung, dass Immobilienleasing für Freiberufler nicht abzugsfähig ist). Für Pkw beträgt der Mindestzeitraum die Abschreibedauer, in der Regel 4 Jahre. Bei Unternehmen gelten folgende Bestimmungen: Die Leasingnehmer können, unabhängig von der Dauer des Leasings, die Spesen des Leasings über einen Zeitraum abziehen der nicht unter 2/3 der Abschreibedauer des betreffenden Gutes liegt. Bei Immobilienleasing gilt dieselbe Bestimmung, also 2/3 der Abschreibedauer, jedoch mit einem Minimum von 11 Jahren und einer Obergrenze von 18 Jahren (z.b. Abschreibesatz 30% entspricht einer steuerlichen Abzugsdauer von 8 Jahren, Abschreibesatz 9% entspricht einer steuerlichen Abzugsdauer von 11 Jahren, Abschreibesatz 3% entspricht einer steuerlichen Abzugsdauer von 18 Jahren) Solidarische Haftung bei Werkverträgen Bei Werkverträgen haftet der Auftraggeber solidarisch für die geschuldeten Lohnsteuern und die geschuldete Mehrwertsteuer auf die den Werkvertrag betreffenden Rechnungen. War die Haftung bisher nur auf die Sozialbeiträge beschränkt, so wird sie nun auf die Lohnsteuern und die Mehrwertsteuer ausgeweitet. 3/8

4 Neu ist auch, dass sich die solidarische Haftung des Auftraggebers auch auf die Unterwerkverträge ausdehnt, d.h. der Auftraggeber ist praktisch für die vorschriftsmäßige Entrichtung obgenannter Steuern und Beiträge aller am vergebenen Auftrag beteiligten Unternehmen haftbar. Die solidarischen Haftung gilt für zwei Jahre ab Ende des Werkvertrages und ihr kann der Auftraggeber nur entgehen, wenn er nachweisen kann, dass er alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, um der Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Werkvertrag entgegenzuwirken. Es bedarf jedoch noch einer dringenden Klarstellung von Seiten des Finanzamtes welche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können, um der solidarischen Haftung zu entgehen Abgrenzungen bei vereinfachter Buchführung Bei Verträgen mit wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Strom, Gas, Instandhaltungsverträgen, Versicherungen usw.) können nun Unternehmen mit vereinfachter Buchführung entscheiden, in welchem Jahr die Spesen steuerlich geltend gemacht werden sollen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das betreffende Spesendokument den Betrag von Euro nicht überschreitet. Die obgenannten Unternehmen können also entscheiden, ob sie Spesen aus Verträgen mit wiederkehrenden Zahlungen unter Euro in Abzug bringen laut wirtschaftlicher Kompetenz oder im Jahr der mehrwertsteuermäßigen Registrierung des Fiskaldokumentes (Rechnung oder Beleg). Diese Bestimmungen gelten ab der zum laufenden Steuerperiode Abschaffung der Buchhaltung über den Bankauszug Die Bestimmungen zur Bankbuchhaltung, welche Ende 2011 eingeführt wurden, und die Buchhaltung mit den Bankauszügen ersetzen sollte, wurde wieder abgeschafft Reparatur und Instandhaltung Die Berechnung der steuerlich im Bezugszeitraum abziehbaren 5% der Reparatur- und Instandhaltungsspesen ist abgeändert worden. Während bisher der Gesamtbetrag der Anlagegüter am Jahresende (mit Berücksichtigung der Zu- und Abgänge) als Berechnungsgrundlage herangezogen wurde, so erfolgt die Berechnung der Grundlage für die 5% ab der Steuerperiode 2012 wie folgt: Gesamtkosten der Anlagegüter laut Abschreiberegister zu Beginn der jeweiligen Steuerperiode; Abzüglich jener Güter, welche von Instandhaltungsverträgen gedeckt sind Werbesteuer auf Baukräne Die Gemeindewerbesteuer wird, mit Dekret des Finanzministeriums, auf die Firmennamen auf Baukränen und Baumaschinen ausgedehnt. 4/8

5 Steuerfälligkeiten im August Die Steuerzahlungen vom 1. bis 20. August können innerhalb 20. August getätigt werden. 1.2 Immobilien und Steuern IMU Neuigkeiten bezüglich der IMU Gemeindeimmobiliensteuer werden in einem getrennten Rundschreiben behandelt Denkmalgeschützte Immobilien Die bisherigen Begünstigungen in Bezug auf die ICI (Anwendung des geringsten Katasterwertes) und die Einkommenssteuern (Besteuerung des Katasterwertes anstelle der Mieteinnahmen) wurden nun abgeschafft und durch folgende Bestimmungen ersetzt: Die Bemessungsgrundlage der IMU wird um 50% reduziert. Die Mieteinnahmen müssen nun normal besteuert werden, es ist jedoch ein Pauschalabzug der Mieteinnahmen von 35% vorgesehen. Bei denkmalgeschützten Immobilien im Besitz von Unternehmen ist ein Abschlag von 50% des Katasterertrages vorgesehen. Werden die Immobilien vermietet, dann wir der höhere Wert zwischen Katasterertrag und Mieteinnahmen minus 35% Abschlag der Einkommenssteuer unterworfen. Die neuen Bestimmungen werden ab dem dem folgenden Steuerzeitraum angewandt (in der Regel also ab 2012), müssen jedoch bei der Berechnung der Vorauszahlungen für das Jahr 2012 schon berücksichtigt werden Löschung von Hypotheken Ab dem werden alle Hypotheken, welche seit über 20 Jahren eingetragen sind und nicht erneuert wurden, von Amts wegen gelöscht. 1.3 Steuererklärung und Besteuerung von ausländischem Vermögen Steuer auf im Ausland gehaltene Immobilien Bei im Ausland gehaltenen Immobilien wurde die Besteuerungsgrundlage abgeändert. War bisher in erster Linie der Kaufpreis der Steuer von 0,76% zu unterwerfen, so gilt nun der nach ausländischen Bestimmungen ermittelte Katasterwert als Besteuerungsgrundlage. 5/8

6 Für die im Ausland bereits entrichteten Steuern auf die betreffende Immobilie wird ein Steuerguthaben zugestanden, d.h. ist die Besteuerung der Immobilie im Ausland höher als 0,76%, dann ist in Italien keine Steuer darauf zu entrichten Stempelsteuer auf Steuerschutzschild Die bereits am fällige Stempelsteuer auf durch den Steuerschutzschild legalisiertes und rückgeholtes Vermögen wurde nun auf den verschoben Stempelsteuer für 2012 Die Stempelsteuer von 0,1% auf die offengelegten ausländischen Finanzvermögen wird nur auf jenes Vermögen berechnet, welches vom bis zur Gänze oder teilweise behoben wurde. Die Stempelsteuer wird vom Finanzintermediär einbehalten bei dem das Rückführkonto angelegt wurde Modell RW Das Modell RW muss nicht ausgefüllt werden, wenn die Verwaltung des im Ausland gehaltenen Finanzvermögens an in Italien ansässige Intermediäre übertragen wird, die Verträge durch diese abgeschlossen wurden oder die Finanzerträge auf diesem ausländischen Vermögen durch die inländischen Intermediäre kassiert wurden Fringe Benefit auf Kinderhorte und Steuerbefreiung von Stipendien Fringe benefits für den Besuch von Kinderhorten und sog. Kolonien von Familienangehörigen sind für die Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig. Auch steuerbefreit sind die Stipendien von steuerlich zu Lasten lebenden Familienmitgliedern. Dies bedeutet, dass sie aufgrund des Stipendiums eventuell nicht mehr den Status von zu Lasten lebenden Familienangehörigen verlieren. Diese neuen Bestimmungen gelten ab dem Rückvergütungsantrag der IRAP auf Personalspesen Bisher konnte die IRAP nicht von der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer (IRES/IRPEF) in Abzug gebracht werden. Diese Einschränkung wurde bereits in den vergangenen Jahren gelockert und es wurde ein Pauschalabzug von 10% der bezahlten IRAP von der Bemessungsgrundlage erlaubt. Diese Bestimmung wurde mit dem G.D. 201/2011 nochmals ausgeweitet und erlaubt nun, die auf die Personalspesen bezahlte IRAP zur Gänze von der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer in Abzug zu bringen. Da diese Änderung auch auf die vergangenen Jahre anwendbar ist, kann ein Rückforderungsantrag für die nach den neuen Bestimmungen zu viel bezahlten Steuern gemacht werden. 6/8

7 Mit einem noch zu erlassenden Beschluss des Finanzamtes werden die Termine und Modalitäten des Rückforderungsantrages festgelegt. Potentiell können die in den letzten 48 Monaten gezahlten Einkommenssteuern bei der Berechnung der rückforderbaren Summe herangezogen werden. 1.4 Steuerkontrollen Einschränkungen des Bargeldverkehrs Für die Einkäufe von Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tourismus welche bei italienischen Unternehmen im Sektor des Detailhandels und Reisebüros von physischen Personen mit Staatsbürgerschaft von nicht-eu Staaten und nicht EWG-Staaten (EWG ist EU plus Norwegen und Island) die nicht in Italien ansässig sind getätigt werden, wird das Limit für Barzahlungen (bisher Euro) auf Euro angehoben. Das erhöhte Limit kann nur unter folgenden Bedingungen angewandt werden: Bei Durführung des Einkaufs muss der Reisepass des Käufers kopiert werden sowie eine Erklärung unterschrieben werden, dass der Käufer weder ein italienischer Staatsbürger noch ein Staatsbürger eines EU oder EWG-Staates ist und den Wohnsitz außerhalb der EU und EWG hat. Der Verkäufer muss am darauffolgenden Arbeitstag das Bargeld bei einer Bank einzahlen und dieser eine Kopie obgenannter Bestätigung aushändigen. Der Verkäufer muss, unter Einhaltung noch festzulegender Bestimmungen, die Geschäftsfälle an das Finanzamt melden. In dieser Mitteilung muss auch das Konto angeführt werden, auf welchem die Beträge eingeflossen sind. Der Verkäufer muss auch alle bisher getätigten Barinkassi über Euro an das Finanzamt melden. Art und Weise dieser Meldung muss noch festgelegt werden Einschränkung der Barzahlungen von Pensionen Das Inkrafttreten der Bestimmungen, welche die Bargeldzahlungen von Pensionen über Euro einschränken wird auf den verschoben. Ab diesem Datum können Pensions- und Gehaltszahlungen von öffentlichen Körperschaften über Euro nur mehr auf Bank- oder Postkontokorrentkonten erfolgen Ratenzahlungen von Steuerschulden Der Staat oder die öffentlichen Körperschaften können dem Schuldner eine Ratenzahlung anerkennen, sofern sich dieser in einer objektiven wirtschaftlichen Notlage befindet, auch wenn ein Steuerstreitverfahren anhängig ist. Auch die Equitalia A.G. hat in ihrer Direktive Nr. 7/2012 festgelegt, dass für die Steuerschulden unter einem Betrag von Euro eine Ratenzahlung beantragt werden kann, dies auch ohne den Nachweis erbringen zu müssen sich in einer objektiven wirtschaftlichen Notlage zu befinden. 7/8

8 1.4.4 Telematische Registrierung der Mietverträge Die telematische Registrierung der Mietverträge wird nun bereits ab 10 Immobilieneinheiten (bisher 100) verpflichtend, d.h. alle Subjekte, welche mindestens 10 Einheiten vermieten, müssen die Mietverträge telematisch registrieren Pfändung von Forderungen Die Drittpfändung von Löhnen und Gehältern aufgrund von Steuerkartellen wird eingeschränkt und ist nun folgenden Einschränkungen unterworfen: ein Zehntel bei Beträgen unter ; ein Siebtel bei Beträgen zwischen und ; ein Fünftel über Selektive Liste für die Kontrolle von Steuerquittungen und Kassabelegen Bei der Festlegung der zu kontrollierenden Steuerpflichtigen wird das Finanzamt in Zukunft auch die nicht anonymen Anzeigen von Steuervergehen in Betracht ziehen, auch jene Anzeigen, welche Verstöße gegen die Ausstellung von Steuerquittungen und Kassabelegen anprangern Ermittlungen der Finanzpolizei Auch die Finanzpolizei kann nun Finanz-Ermittlungen durchführen, d.h. der Zugriff auf die Finanzdaten der Steuerpflichtigen wird nun auch der Finanzpolizei gestattet Bargeldkontrollen an den Grenzen Bezüglich der Bargeldkontrollen an den Grenzen werden die Höchstbeträge vermindert, für welche Strafnachlässe vorgesehen sind. Bisher konnte man bei bis zu nicht erklärtem ins Ausland geführte Bargeld einen Strafnachlass beantragen, diese Grenze wurde nun auf gesenkt. Der Strafnachlass wird auch von bisher 5% Strafe auf 15% Strafe des überführten und nicht erklärten Geldes angehoben, mit Ausnahme der Beträge unter Mit freundlichen Grüßen, Interconsult Pichler Steinmair Knoll Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll 8/8

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