Dieser Mitgliedschaftsvertrag wird geschlossen zwischen YogaKula KG Bösendorferstrasse 9 / Wien und

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1 /7 MITGLIEDSCHAFTSVERTRAG 01. VERTRAGSPARTNER Dieser wird geschlossen zwischen YogaKula KG Bösendorferstrasse 9 / Wien und (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Frau Herrn Name Vorname Straße PLZ / Ort Telefon Adresse 02. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNGSFRISTEN / PAUSIERUNG / RABATTE Für Mitgliedschaften gilt: Die YogaKula-Mitgliedschaft kann an jedem Kalendertag eines Monats begonnen werden. Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 4 Monate. Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf von 4 Monaten möglich. Nach Ablauf der ersten 4 Mitgliedsmonate ist der Vertrag monatlich kündbar. Eine Kündigung ist per Mail an office@.at vier Wochen vorher zuzuschicken. Die Jahres-Mitgliedschaft kann 2 mal innerhalb der Vertragslaufzeit von einem Jahr für maximal 2 Monate pausiert werden. Die Halbjahres-Mitgliedschaft kann 1 mal innerhalb der Vertragslaufzeit von 6 Monaten für maximal 1 Monat pausiert werden. Die Pausenzeiträume können nur in ganzen Monaten angegeben werden. Für jeden Pauseneintrag beträgt die Pausengebühr 5 Euro. Bösendorferstraße Wien t +43 (0) info@.at

2 2 /7 Jedes Mitglied erhält folgende Zusatzleistungen: 0. Kostenlose Mattenlagerung 02. Kostenloses Handtuch- und Mattenservice % Rabatt auf YogaKula Shop-Produkte % Rabatt auf Workshops 05. Eine Gastkarte pro Monat (nur für Neukunden) 06. Zwei Persönliche Beratungen je 30 Min. pro Jahr 03. AUFNAHMEGEBÜHR Bei Abschluss des Vertrages fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 Euro an, die mit Vertragsabschluss automatisch eingezogen wird. 04. MITGLIEDSBEITRAG (Bitte Mitgliedschaft und Zahlungsmodus ankreuzen) Full-Time Mitgliedschaft monatlich 95 mit gültigem Studentenausweis monatlich 85 Full-Time Mitgliedschaft 2 Monate Einmalzahlung.050 mit gültigem Studentenausweis 940 Full-Time Mitgliedschaft 6 Monate Einmalzahlung 550 mit gültigem Studentenausweis 490 Day -Time Mitgliedschaft monatlich 65 Day -Time Mitgliedschaft 2 Monate Einmalzahlung 720 Day -Time Mitgliedschaft 6 Monate Einmalzahlung 370 Bösendorferstraße Wien t +43 (0) info@.at

3 3 /7 05. BESONDERE VEREINBARUNGEN Datum, Unterschrift YogaKula Datum, Unterschrift Kunde 06. STUDIOLEISTUNGEN Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Klassen in allen YogaKula-Studios, Ausgenommen sind Sonderleistungen wie z.b. Workshops und Teacher Trainings. 07. EINZUGSERMÄCHTIGUNG Hiermit ermächtige ich YogaKula KG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen für den /die angemeldeten Kurs /Kurse bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Vorname Name des Kontoinhabers Bankinstitut BIC IBAN Unterschrift Kontoinhaber Bösendorferstraße Wien t +43 (0) info@.at

4 3 /7 Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Dadurch entstehende Gebühren von 7,00 Euro trägt die Kontoinhaberin /der Kontoinhaber. Die Überweisung des Mitgliedsbeitrags, zuzüglich der Bankgebühren muss innerhalb von fünf Tagen erfolgen, damit die Mitgliedschaft aufrecht erhalten bleibt. 08. UNTERSCHRIFT Durch meine Unterschrift bestätige ich die Mitgliedschaft. Ich bestätige, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich anzuerkennen. Unterschrift Mitglied Ort, Datum Bösendorferstraße Wien t +43 (0) info@.at

5 4 /7 Allgemeine Geschäftsbedingungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Die Studiomitgliedschaft ist höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Die persönliche Identifikation (Chipkärtchen) dient dem Zugang zum Studio und darf weder anderen Studiomitgliedern noch Dritten verliehen, vermietet oder sonst zur Nutzung überlassen und übergeben werden. YogaKula kann die Nutzung seiner Einrich- tungen, Kurse und Angebote von der Vorlage der Mitgliedskarte abhängig machen. Das Mitglied haftet gegenüber YogaKula für Schäden aufgrund Missbrauchs der Mitglieds- karte, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust der Mitgliedskarte ist sofort zu melden. 2. Eine YogaKula-Mitgliedschaft wird auch für Personen unter 8 Jahren angeboten. Die Mitgliedschaft kann dann nur von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden. 3. Mit der Anmeldung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr und zur Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von 0,, auch wenn er an der Teilnahme aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen verhindert ist. Die Mindestlaufzeit für eine YogaKula-Mitgliedschaft beträgt 4 Monate. Die Beiträge für eine Mitgliedschaft sind monatlich oder halbjährlich im Voraus unter der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zu bezahlen. Die YogaKula Mitgliedschaft gewährt dem Studiomitglied Zugang zu den Einrichtungen des Studios während der angegebenen Kurszeiten. Die Schule behält sich vor, für zwei Wochen im Jahr zu schließen. Für diesen Zeitraum wird keine Gutschrift gewährt, da dies in der Preiskalkula- tion bereits berücksichtigt wurde. 4. Die YogaKula -Mitgliedschaft kann vom Mitglied sowie von YogaKula schriftlich oder per Mail an office@.at mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Erstmalig jedoch zum Ablauf des vierten Monats. Bei der monatlichen Zahlweise wird die Mitgliedschaft, wenn keine anderen Verfügungen getroffen werden, nach dem vierten Monat ihrer Laufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Monat verlängert. Bei Krankheit von mindestens einer Woche und Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum verlängert werden. 5. Im Rahmen der Jahresmitgliedschaft haben die Studiomitglieder die Möglichkeit, ihre YogaKula-Mitgliedschaft für maximal 2 Monaten zu pausieren. Die Pausenzeiträume können nur in ganzen Monaten angegeben werden. Die Inanspruchnahme einer Ruhezeit muss das Mitglied vier Wochen im Voraus per Mail an office@.at ankündigen. Das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung einer Mitgliedschaft aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt. 6. Nach Zahlung der ersten Rate ist das Mitglied berechtigt, die Studioeinrichtung während der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten entsprechen den Kurszeiten. Für die Nutzung gilt die Nutzungsordnung. Bösendorferstraße Wien t +43 (0) info@.at

6 5 /7 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Teilnahme an Trainingskursen und Einzelstunden erfolgt in Absprache mit dem Studiopersonal. Soweit YogaKula zusätzlich kostenpflichtige Leistungen anbietet, werden die Studiomitglieder informiert. Nach Entrichten des zusätzlichen Entgelts stehen den Studiomitgliedern auch diese Leistungen zur Verfügung. YogaKula behält sich vor, das Kursangebot zu ändern. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Lehrern von YogaKula, wird sich YogaKula bemühen, eine Vertretung für den jeweiligen Kurs zu organisieren. Sollte dies ausnahmsweise nicht gelingen, so kann ein Kurs ausfallen. Der Ausfall eines bestimmten Kurses berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der Mitgliedschafts-Beiträge, sofern ausreichend andere Kurse zur Verfügung stehen, die der Teilnehmer besuchen kann. YogaKula kann die Öffnungszeiten verlängern oder verkürzen soweit dies aus wichtigen Gründen, z.b. Reinigung, Instandhaltung, Gefährdung der Studiomitglieder und Dritter erforderlich ist. Dauert die Änderung voraussichtlich länger als eine Woche, werden die Mitglieder hierüber vorab informiert, sofern nicht unmittelbares Handeln, z.b. wegen Gefahr in Verzug, erforderlich ist. Ein Recht zur Reduzierung des Beitrages besteht in diesen Fällen nicht. Muss das Studio vorübergehend schließen, steht dem Studiomitglied das Recht zu, den Beitrag angemessen zu kürzen oder den Vertrag um die Schließzeit ohne weitere Kosten zu verlängern. 7. Die Mitgliedschaftsbeiträge werden dem angegebenen Bankkonto des Mitglieds am ersten Tag des Vertragsbeginns per Lastschrift belastet. Das Studiomitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass zum jeweiligen Abbuchungstermin eine ausreichende Kontodeckung gegeben ist. Im Falle der vom Studiomitglied zu vertretenden Nichteinlösung des Geldeinzugs beim kontoführenden Kreditinstitut trägt das Studiomitglied die dem Studio entstehenden Kosten in Höhe von sieben Euro. Die Schule ist berechtigt, die einzuziehende Geldsumme beim kontoführenden Kreditinstitut innerhalb von 4 Tagen nach Nicht- einlösung, eine erneute Abbuchung zu tätigen. Im Falle erneuter fehlender Kontodeckung ist das Studio berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort fristlos zu kündigen, und der Zugang zur Nutzung der Studioeinrichtung ist für das Studiomitglied gesperrt. Das Studiomitglied haftet dem Studio für den Fall wiederholter Nichteinlösung der einzuziehenden Geldsumme für den der Schule entstehenden Schaden mindestens in Höhe des Betrages für die ordentliche Laufzeit des Vertrages. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Dem Studio- mitglied wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. 8. Das Studio kann die Mitgliedsbeiträge einmal jährlich, mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen einseitig ändern: Erhöhung von Steuern oder sonstiger Abgaben (die im Zusammenhang mit der Leistung stehen und bei Vertragsabschluss nicht vorher- sehbar waren); Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten, sofern diese Änderungen nicht von YogaKula abhängig sind und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren (z.b. Mietkosten, Änderung von behördlichen Vorschriften, neue Gesetze oder Normen, Personalkosten). Bösendorferstraße Wien t +43 (0) info@.at

7 6 /7 Allgemeine Geschäftsbedingungen Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Mitglied unverzüglich nach Zugang der Preiserhöhung ein Recht zur schriftlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu, wenn die Preiserhöhung nicht nur unwesentlich über den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten hinausgeht. Bis zur Beendigung des Vertrages schuldet das Studiomitglied den bisherigen Mitgliedsbeitrag. 9. Die Schule kann die Mitgliedschaften aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung im Falle eines schweren oder wiederholten Verstoßes des Mitgliedes gegen den Vertrag sowie gegen die Hausordnung nach vorheriger Abmahnung fristlos kündigen. Ein schwerer Verstoß liegt insbesondere vor, wenn das Studiomitglied mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist oder vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Anweisungen des Studiopersonals verstößt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Fortsetzung der Mitgliedschaft für die Schule aufgrund der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist und soweit nicht das Recht zur fristlosen Kündigung bereits gegeben ist. Die Aufnahme- gebühr verbleibt in jedem Fall bei der Schule. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Studios bleiben unberührt. 0. Die Haftung des Studios für vom Studiomitglied verschuldete Unfälle ist ausgeschlossen. Die Schule haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich von ihm bzw. seinen Erfüllungsgehilfen verur- sachte Sachschäden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Schule, soweit diese fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Die Höhe der Haftung des Studios für Sachschäden ist begrenzt auf die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die Schule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen, es sei denn, das Studio oder seine Erfüllungsgehilfen handelten grob fahrlässig oder vorsätzlich.. Die personenbezogenen Daten des Mitgliedes werden für Vertragszwecke gespeichert und verarbeitet. Vertragsrelevante persönliche Änderungen (Anschrift, Name, Änderungen der Bankverbindung usw.) hat das Mitglied unver- züglich mitzuteilen. Bösendorferstraße Wien t +43 (0) info@.at

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