Deutner & Schöndorfer-Lohnverrechnung Update und Eröffnung 2014

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1 Deutner & Schöndorfer-Lohnverrechnung Update und Eröffnung 2014 Dieses Update enthält auch alle Updates während des Jahres Einspielen des Updates Verbinden Sie sich mit dem Internet. Öffnen Sie das Lohnprogramm und starten Sie das Programm Datei / Update automatisch einspielen (falls Ihre Firewall den Zugriff unterbinden will, geben Sie ihn frei). Achtung! Das Update ist in diesem Jahr aufgrund vieler Zusatzpunkte (siehe Beschreibung auf den folgenden Seiten) mit ca. 17 MB wesentlich größer als sonst haben Sie also bitte für den Download ein wenig Geduld! Alternativ können Sie die Datei upd2013.zip von oder herunterladen und in das Lohnverzeichnis...\Lohn2013 extrahieren (bestehende Dateien überschreiben). Wenn Sie das Lohnprogramm wieder starten, muss die oben links angezeigte Versionsnummer sein. Abschlussarbeiten im alten Jahr bitte bis spätestens Ende Februar durchführen Eingabe Kirchensteuer, Teilentgelt und evt. sperren L16 für Dienstnehmer ohne Gebietskrankenkasse: Wählen Sie den DN an, klicken Sie auf die Schaltfläche links Personal für das Teilentgelt oder auf die Schaltfläche Personal und dann auf L16, Vorbezüge für die Kirchensteuer bzw. die Sperre eines L16 für einen Dienstnehmer. Eingabe der SV-Nummer des Ehepartners bei Alleinverdienern in den Personaldaten. Eingabe der SV-Nummer der Kinder bei Alleinverdiener mit Kinderzuschlag: klicken Sie auf die Schaltfläche links "Alleinverd.Kinder". Alle Lohnkonten drucken und überprüfen, ob keine Abrechnung fehlt. Jahresende-L16 drucken, kontrollieren und dann mit ELDA senden. Es gibt evt. Fehlermeldungen: I ist ein Informationshinweis, kann man ignorieren. F ist fraglich, es fehlt eine nicht unbedingt erforderliche Angabe, kann man meistens ignorieren. P erfordert eine Überprüfung. Es wurde zwar von der GKK übernommen, aber es ist z.b. die Lohnsteuer zu gering, evt. aufgrund einer Dienstunterbrechung, bitte kontrollieren, wenn ok ignorieren, wenn nicht ok L16 stornieren, Daten richtigstellen und nochmals senden. N ist nicht übernommen wegen Fehler (falsche SV-Nummer usw.), bitte Fehler korrigieren und ohne Storno nochmals senden. Jahresbeitrag Kommunalsteuer drucken, evt. die xml-datei (Standard: "c:\kommst001.xml") mit Finanz-Online senden. Falls erforderlich die Schwerarbeit-Meldung senden für das alte Jahr (Jahresende-Listen).

2 Eröffnen der Lohnverrechnung 2014 Starten Sie im Lohn2013 das Programm Jahresende/Lohnverrechnung 2014 anlegen und alle Firmendaten übernehmen. Es wird nun ein Ordner "...\Lohn2014" angelegt, alle notwendigen Dateien aus dem alten Jahr werden umkopiert und die Programmänderungen für das neue Lohnjahr eingespielt. Am Windows-Desktop scheint eine neue Verknüpfung WinLohn2014 auf. Sie können nun in 2013 und 2014 getrennt arbeiten. Wenn Sie eine Firma (einen Klienten) in 2014 das erstemal aufrufen, erscheint die Frage Freibeträge löschen?. Bejahen Sie, wenn sie die Freibeträge laut Vorjahresbescheid händisch neu eintragen wollen. Die Versions-Nummer in der obersten Bildschirmzeile links muss sein. Testen Sie, ob alle Lohnkonten leer sind: Lohnkonten drucken, Voransicht muss leer sein. Achtung! Das Lohnprogramm unterstützt ab dem Jahr 2014 nur mehr die folgenden Betriebssysteme: Windows XP, Windows Vista, Windows 7 und Windows 8. Überweisungen Es wurde wieder ein aktuelles Bankenverzeichnis ins Programm implementiert und das Programm prüft alle Bankleitzahlen, ob diese noch gültig sind. Falls ungültige Bankleitzahlen gespeichert sind, erhalten Sie bei ersten Aufruf eines Mandanten im Jahr 2014 ein Fehlerprotokoll; wenn sich nur der BIC-Code geändert hat, wird dieser automatisch aktualisiert. Die Bankleitzahl wird automatisch auf die neue Bankleitzahl geändert die davon betroffenen Daten werden im Protokoll ebenfalls angeführt, damit Sie diese gegebenenfalls nochmals prüfen können. Achtung! Sie sollten betroffene Bankverbindungen ändern, da ab 2014 nur noch mit BIC-Code + IBAN Bankdatenträger erstellt werden können. Die Datenträger sind nun generell nur mehr im XML-Format möglich! Das Programm hat automatisch den Dateinamen geändert (z.b. v3.dat auf v3.xml). Sicherheitshalber wurde auch ein evtl. noch hinterlegtes Laufwerk A: auf..\ geändert, d.h. falls Sie den Datenträger bisher noch als Diskette erstellt haben, dann befindet sich dieser in Zukunft im Ordner der Lohnprogramms (z.b. winlohn). Bitte prüfen Sie unter Menü Bearbeiten Firma Dienstgeberbanken den Speicherort der XML-Datei und ändern Sie im Bedarfsfall auch die Importvorschrift Ihrer Telebankingsoftware (nähere Auskünfte bezüglich Telebankingsoftware erhalten Sie von der Hotline Ihrer Dienstgeberbank!). Die Überweisung ist ab dem Jahr 2014 nur mehr als SEPA-XML möglich bitte klären Sie die Möglichkeit der Verarbeitung auch mit Ihrer Dienstgeberbank bzw. mit Ihrer Telebankingversion. Leider gibt es noch immer Telebankingprogramme, welche die aktuelle Version des Satzaufbaues noch nicht erkennen klicken Sie in diesem Fall auf den Schalter noch SEPA V2 statt V3. Eine weitere Ausnahme gibt es bei der Citybank, da diese Bank eine andere namespace-information benötigt. Die anderen uns zur Verfügung stehenden Telebankingprogramme erzeugen aber damit Warnmeldungen daher bitte nur beim Export für die Citybank das gleichlautende Feld anklicken. Die Bankleitzahl und die Kontonummer bleiben aber weiterhin als eigene Datenfelder bestehen! Auflösungsabgabe bei Abmeldung eines Dienstnehmers Die Auflösungsabgabe ist wertgesichert (für 2014 beträgt sie 115 Euro) und wird in unserem Lohnprogramm 2014 bei der Abmeldung des Dienstnehmers festgelegt. Die zahlreichen Bestimmungen und Ausnahmen zur Auflösungsabgabe finden Sie im Arbeitsbehelf Ihrer Krankenkasse. Bei geringfügig beschäftigten Dienstnehmern wird das Feld automatisch ausgegraut und auch bei Abmeldegründen der Kündigung durch den Dienstnehmer wird das Feld deaktiviert. Bitte zuerst die Abmeldung senden und erst danach die Abrechnung erstellen, damit die Beitragsnachweisung die Auflösungsabgabe mitrechnet. Die Meldung erfolgt über die Beitragsgruppe N80, die aber nun nicht mehr als eigene Gruppe in der Beitragsnachweisung anzuführen ist, sondern am Ende in einer Summe dargestellt wird.

3 Pendlerpauschale Bereits im Jahr 2013 wurde das Pendlerpauschale in folgenden Punkten geändert: Es wurde das Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte eingeführt bitte prüfen Sie das Feld Tage/Woche im Personalstamm! Zusätzlich erhält seit 2013 jeder Dienstnehmer den Pendlereuro ( 2,- pro einfachem Fahrt-km) bitte prüfen Sie das Feld km Anfahrt im Personalstamm! Ab dem Mai 2013 steht das Pendlerpauschale den Dienstnehmern, die ein Firmenfahrzeug von der Firma zur Verfügung gestellt bekommen, nicht mehr zu! Wichtig! Die Anzahl der Monate der Benutzung eines Firmen-Kfz sind unter Personal L16, Vorbezüge im Feld Monate für Firmen- PKW einzutragen! Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit zumindest auf dem halben Arbeitsweg verkehrt überhaupt kein Massenbeförderungsmittel oder nicht zur erforderlichen Zeit (z.b. Nachtarbeit). Unzumutbarkeit bei Behinderung (Vorliegen eines Ausweises gem. 29b StVO, Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder der Blindheit im Behindertenpass oder Befreiung von der Kfz-Steuer wegen Behinderung). Neu ab 2014 sind folgende Punkte: Es gelten andere Unzumutbarkeitsgrenzen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit: Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist immer zumutbar, wenn nicht mehr als 60 Minuten für die einfache Wegstrecke benötigt wird. Die Benutzung ist auf jeden Fall unzumutbar, wenn die Zeit für die einfache Wegstrecke mehr als 2 Stunden beträgt. Beträgt die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mehr als 60 Minuten aber weniger als 120 Minuten, dann ist auf die entfernungsabhängige Höchstdauer abzustellen. Diese beträgt 60 Minuten plus 1 Minute pro Kilometer der Entfernung, jedoch max. 120 Minuten. Angefangene Kilometer sind auf volle Kilometer aufzurunden. Beispiel: Die Fahrtzeit zur 50 km entfernten Arbeitsstätte mit dem Pkw, einem Regionalzug und innerstädtischen Verkehrsmitteln beträgt 70 Minuten. Die entfernungsabhängige Höchstdauer beträgt in diesem Beispiel 110 Minuten (60 Minuten plus 50 Minuten für die 50 km je km 1 Minute) somit ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar. Einrichtung des Pendlerrechners auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( Arbeitnehmer haben ab 2014 den Ausdruck aus dem Pendlerrechner bis spätestens dem Arbeitsgeber vorzulegen. Dieser Ausdruck ist auch zum Personalakt zu nehmen. Variante 1: Der Pendlerrechner ist ab Jänner 2014 NICHT auf der Homepage des BMF verfügbar: Die Verordnung ist rückwirkend ab anwendbar für den Zeitraum vom bis zur Verfügbarkeit des Pendlerrechners darf nur aufgerollt werden, wenn dies für den Steuerpflichtigen keine Nachteile hat Variante 2: Der Pendlerrechner ist ab Jänner 2014 auf der Homepage des BMF verfügbar: Die Verordnung ist ebenfalls rückwirkend ab anwendbar Aufrollung rückwirkend ab gem. 77 Abs. 3 EStG 1988 so bald als möglich aber spätestens bis für Dienstnehmer mit aufrechtem Dienstverhältnis auch wenn es zu steuerlichen Nachteilen kommt. Die Aufrollung der unrichtigen Pendlerpauschalen ab kann nur über die Bruttoaufrollung erfolgen, d.h. Sie korrigieren die Felder im Personalstamm und gehen in die Abrechnung des entsprechenden Monats. Bitte unbedingt die Felder Pendlerpauschale und km aktualisieren, falls Sie danach gefragt werden. Jobticket Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer ein Jobticket für ein öffentliches Verkehrsmittel auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellen. Dieses Jobticket ist nicht steuerbar gem. 26 Z5 EStG (Definition in der Lohnart mit 15 Reisespesen frei im Feld Betragssumme), falls folgende Voraussetzungen zutreffen: Es wird eine Streckenkarte oder Netzkarte zur Verfügung gestellt Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber lauter und den Namen des Arbeitnehmers enthalten Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig

4 Jobticket für alle Arbeitnehmer möglich Kein Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro (außer Ticket ist nur für Teilstrecke) Die Anzahl der Monate ist im Programm unter Sonstiges L16, Vorbezüge im Feld Anzahl Monate für Werkverkehr zu erfassen Änderungen bei den SV-Beitragssätzen SV Höchstgrenze laufende Bezüge 4.530,- pro Monat (bisher 4.440,-). SV Höchstgrenze Sonderzahlungen 9.060,- im Jahr (bisher 8.880,-). Geringfügigkeitsgrenze 30,35 pro Tag oder 395,31 pro Monat (bisher 29,70 oder 386,80). Arbeitslosenversicherung-Anteil am SV-Beitrag DN ist 3%. -3% (SV-Gruppe N25a) bis 1.246,- pro Monat (bisher 1.219,-). -2% (SV-Gruppe N25b) bis 1.359,- pro Monat (bisher 1.330,-). -1% (SV-Gruppe N25c) bis 1.530,- pro Monat (bisher 1.497,-). Gilt sowohl für laufende Bezüge als auch für Sonderzahlungen. Serviceentgelt E-Card 10,55 (bisher 10,30): Wird nur mehr für den Versicherten und nicht mehr für mitversicherte Partner berechnet der neue Wert für 2015 ist bereits im Programm enthalten, somit ist kein Update im November 2014 für das Serviceentgelt E-Card für das Jahr 2015 notwendig. Der Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag für überlassene Arbeiter beträgt für ,35% (bisher 0,25%) der allgemeinen Beitragsgruppe und wird in der Beitragsgruppe N18 abgerechnet. Die DZ-Beiträge sind gegenüber 2013 unverändert. Der allgemeine Grundbetrag für die Lohnpfändung (Zusatzmodul) beträgt 857,- (bisher 837,-). Die vorgesehene Senkung des Insolvenzentgeltfondsbeitrages (IE) und der Unfallversicherung (UV) um jeweils 0,10 % ist zwar im Koalitionsabkommen, aber noch nicht im Gesetz vorhanden!

5 Programmerweiterungen und Programmverbesserungen 13. Abrechnungsperiode (ab 2013): Es wurde im Programm eine 13. Abrechnungsperiode für nachträgliche Korrekturen integriert. Sie können das Lohnprogramm 2013 auf den Monat 13 weiterschalten. Damit ist es nun möglich, Nachträge zu Beitragsnachweisungen für den Dezember zu erstellen und spätere Korrekturen der Vormonate durchzuführen. Im Monat 13 können Sie selbstverständlich keine laufende Monatsabrechnung durchführen, auch alle Importe sind gesperrt, aber es kann jederzeit über die Bruttoaufrollung ein Vormonat korrigiert werden. Da die Gebietskrankenkassen bei verspäteten Meldungen Verzugszinsen berechnen, war dies bisher mit dem Storno des Monats 12 und der Neumeldung des Monats 12 schwierig. Alle Auswertungen stehen Ihnen auch für den Monat 13 zur Verfügung, auch alle Fibu-Schnittstellen können den Export für die Nachträge per Monat 13 verarbeiten. Aufrollung Urlaubsersatzleistung (UE) (ab 2013): Die Aufrollung der Urlaubsersatzleitung wird nun monatsrein durchgeführt, d.h. es erfolgen Nachträge für alle betroffenen Vormonate und nicht wie bisher nur Korrekturen für das Aufrollungs- und Abrechnungsmonat. Hiermit kann sowohl eine nicht abgerechnete UE nachgetragen werden, als auch eine UE wieder entfernt werden. Sämtliche Differenzen werden als Nachtrag zu den Beitragsmeldungen der betroffenen Monate erstellt. Änderungen Abrechnung Urlaubsersatzleistung (ab 2014): Für neu abgerechnete Urlaubsersatzleistungen wird ab 2014 die Sonderzahlung nicht mehr in die Folgemonate vorgetragen (Vorträge aus 2013 werden bis zum Ende der UE noch gleich wie bisher berechnet!) und auch die Berücksichtung der Grenzen der Bezieher geringer Einkommen (N25a, N25b, N25c) erfolgt nun im Monat des Vortrages der Urlaubsersatzleistung (außer wiederum bei Vorträgen aus 2013 da wurde der Abzug bereits im Abrechnungsmonat der UE berücksichtigt). Zusätzlich wurde auch der Vortrag der laufenden Bezüge neu gestaltet, d.h. es wird nun nicht mehr erst bei mehr als 30 SV-Tagen der Vortrag der UE durchgeführt, sondern evtl. schon bei weniger als 30 SV-Tagen. Umgekehrt löst ein Austritt am und 1 Tag UE noch keinen Vortrag in den Februar aus. Aufgrund der Auskünfte bei der GKK sind die Monatsanteile arbeitsrechtlich nach der Anzahl der Tage, die in das jeweilige Monat fallen, zu berechnen. Diese geänderte Aufteilung erfüllt das Programm nun ab dem Jahr Zusätzlich wurde für Teilzeitkräfte die automatische Berechnung der Verlängerung der Pflichtversicherung auch für weniger als 5 Werktage je Woche integriert. Lehrjahreswechsel (ab 2014): Der Lehrjahreswechsel wurde automatisiert, d.h. Sie haben Felder für die Anzahl der Lehrmonate, Monate die Sie evtl. von einem anderen Dienstgeber anrechnen sowie Anspruch auf den niedrigsten Hilfsarbeiterlohn und damit kann das Programm den Wechsel vollautomatisch vornehmen. Eine genaue Beschreibung finden Sie unter Fallweise beschäftigte Dienstnehmer (ab 2013): Wenn ein fallweise beschäftigter Dienstnehmer nicht am Monatsletzten beschäftigt ist, erhalten Sie eine Meldung, ob Sie einen Austritt und damit einen unterjährigen L16 erzeugen wollen. Damit ist es nicht mehr notwendig, dass Sie eine programminterne Vollabmeldung durchführen, um einen Lohnzettel per ELDA zu senden. Da die Anzahl der möglichen Austrittsmonate bereits im Jahr 2011 auf 12 erhöht wurde und die Finanz auch je Monat einen L16 akzeptiert, ist dies nun möglich. Austrittsgrund Ummeldung (ab 2013): Auf Wunsch kann beim Austrittsgrund Ummeldung ein unterjähriger L16 erzeugt werden (eigene Bildschirmabfrage). Auch gibt es ab Dezember 2013 endlich den Austrittsgrund Lösung während der Probezeit. Das ergab immer wieder Nachfragen bei uns, aber wir können diesen Grund nicht melden, wenn dieser von ELDA nicht vorgesehen ist!

6 Unterjähriger L16 aber keine Abrechnung im Austrittsmonat (ab 2013): Sollte ein Dienstnehmer im Austrittsmonat keine Abrechnung haben, dann erfolgt eine Warnmeldung und es kann auf Wunsch trotzdem ein L16 gedruckt bzw. per ELDA gemeldet werden. Diese Meldung wird jedoch vom Finanzamtteil nur bis zum wirklichen letzten Abrechnungsdatum erstellt, lediglich der SV-Teil wird verlängert! L16-Übertragung (ab 2013): Das bisherige Druckkennzeichen wurde auch für die Kennung der ELDA-Übertragung verwendet. Nun haben wir für die ELDA-Übertragung ein eigenes Kennzeichen verwendet, d.h. Sie können auf jeden Fall immer richtig ersehen, ob Sie die L16 schon einmal in die ELDA-Datei gestellt haben oder nicht. Kennung Beitragsmeldung (ab 2013): Das Programm speichert sich die Information, ob ein Beitragsnachweis schon per ELDA erstellt wurde. Sollte dies der Fall sein, dann dürfen Sie keine Korrekturen mehr in den Abrechnungen durchführen, sondern müssen zuerst den Beitragsnachweis wieder stornieren. Sollte das Storno jedoch nach dem 10. des Folgemonats sein, dann erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis auf die Sanktionen der Gebietskrankenkasse und können dann entscheiden, ob Sie das Storno trotzdem durchführen wollen. Nach erfolgtem Storno ist die Korrektur von Abrechnungen wieder zulässig. Wenn Sie ein Monat weiterschalten wollen und der Beitragsnachweis wurde noch nicht per ELDA erstellt, dann erhalten Sie ebenfalls einen Warnhinweis, dass der Beitragsnachweis noch nicht in die ELDA-Datei gestellt wurde. Hiermit prüft das Programm immer auf korrekte Übermittlung der monatlichen Beitragsmeldungen! Abbuchungsauftrag Krankenkassen (ab 2013): Im Programm können Sie nun je Krankenkasse angeben, ob Sie einen Abbuchungsauftrag haben. Wenn ja, dann wird keine Überweisung durchgeführt bzw. kein Überweisungsformular für die GKK gedruckt. Abrechnungszettel per (Zusatzmodul ab 2014): Aufgrund der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA-XML gibt es leider keine Möglichkeit mehr, die Abrechnungszettel in die Überweisungsdatei zu schreiben (das gab es bis 2013 als eigenes Zusatzmodul). Um den Benutzern dieses Moduls wieder eine Möglichkeit der Übermittlung der Abrechnungszettel zur Verfügung zu stellen, wurde die Variante des Versandes der Abrechnungszettel per geschaffen. Hierzu sind aber einige Einstellungen vorzunehmen eine detaillierte Beschreibung finden Sie unter Abrechnungszettel und Zahlungsanweisungen per Reportdesigner (Zusatzmodul ab 2014): Mit diesem Zusatzmodul können Sie den Abrechnungszettel selbst gestalten, mit Ihrem Firmenlogo versehen, etc. Auch das Design der neuen Zahlungsanweisungen wurde mit diesem Reportdesigner implementiert. Da das Ändern der Auswertungen eine gewisse Kenntnis des Designers voraussetzt, bieten wir dieses Modul derzeit als Zusatzoption an bei Interesse kontaktieren Sie bitte Ihren Fachhändler oder wenden Sie sich an uns. Datensicherung bei Installation eines Updates (ab 2014): Auf Wunsch kann sowohl beim Programmpunkt Datei Update installieren, als auch beim Programmpunkt Datei Update automatisch installieren eine Gesamtsicherung (Programm und Daten) in einem Unterordner mit dem Datum und der Uhrzeit erfolgen. Komplette Datensicherung (ab 2013): Nachdem aufgrund der Integration des Reportdesigners und der alternativen Hindergrundbilder das Programm nun für das Packen zu groß wird, haben wir uns dazu entschlossen, einen Programmpunkt für das Sichern aller Daten einzubauen damit können Sie eine Gesamtsicherung aller Daten aller Mandanten erstellen. Achtung! Dieser Programmpunkt ist auch in Zukunft von Ihnen oder Ihrem Fachhändler anzuwenden, wenn wir die Daten prüfen sollen!

7 Ausdruck aller Meldungen an die Gebietskrankenkasse (ab 2013): Alle Meldungen an die GKK wurden nun nicht mehr aufgrund der alten Erstellvorschriften gestaltet, sondern sind ab sofort mit Groß- und Kleinschreibung und mit Umlauten. Löschen einer Zeile in den Fixlohnarten (ab 2013): Das Löschen einer Zeile in den Fixlohnarten (Personal Bezüge, Bankkonto) wurde auf eine eigene Schaltfläche gelegt (war früher nur durch Entfernen der Lohnartennummer möglich). Abrechnungsformulare (ab 2013): Die möglichen Abrechnungsformulare werden nun übersichtlich in einer Combobox dargestellt und wurden auch mit Namen versehen die bestehende Einstellung wurde selbstverständlich übernommen! Export SC-FIBU und SC-KORE (ab 2013): Sie können nun die Feldtrenner, Feldbegrenzer und Dezimaltrennzeichen variabel halten und damit eine Gleichschaltung mit der SC-Line oder mit anderen Exportprogrammen erreichen. Datenimport Clockwork (ab 2013): Auch hier kann der Import nun durch den variablen Import besser an Fremdprogramme (z.b. Import aus Stundenerfassungen) angepasst werden. Allgemeine Änderungen (ab 2014): Es sind weitere Schriftarten unter Sonstiges Einstellungen möglich. Die Menüpunkte im Bereich der Zusätze wurden nach Gruppen zusammengefasst und damit übersichtlicher gestaltet. Die Breitbildschirmvarianten werden besser erkannt (4 Bildschirmformate im 16:9 Format und 4 Bildschirmformate im 16:10 Format). Das Hintergrundbild kann unter Sonstiges Einstellungen aus einigen Varianten gewählt werden und auf Wunsch auch als mehrfaches Bildschirmmuster dargestellt werden. Das Symbol der Verknüpfung wurde neu gestaltet.

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