e Health Gesetz 2015 Standpunkte und Perspektiven

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1 e Health Gesetz 2015 Standpunkte und Perspektiven Wolfgang Loos Deutsche Gesellschaft für Telemedizin Geschäftsführendes Vorstandsmitglied 3. Bad Kissinger Telemedizinkongress, Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. 1

2 Agenda Vorbemerkungen 1. Status Quo wo stehen wir? 2. Chancen und Potenziale 3. Herausforderungen und Rahmenbedingungen 4. Das e Health Gesetz Ein Blick in die Zukunft Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. info@dgtelemed.de 2

3 Vorbemerkungen Aktuelle Gesetze mit positiven Akzenten, lösen aber entscheidende Probleme nicht: GKV Versorgungsstrukturgesetz/2012, Versorgungsstärkungsgesetz/2014, Gesetz zur sicheren digitalen Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen/2015 Initiativen der Länder wichtig für Verbesserung der Gesundheitsversorgung Bayern, Baden Württemberg, Hessen, Mecklenburg Vorpommern, NRW, Rheinland Pfalz, Sachsen Gesundheitskonferenz: Telemedizin soll Bestandteil der regulären Versorgung und vergütet werden Politische Bekenntnisse zu Telemedizin reichen nicht: erforderlich ist politisches Handeln und Umsetzung in ländlichen Regionen Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. 3

4 1. Status Quo wo stehen wir? Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. 4

5 2015 Telemedizin in Deutschland Regelversorgung: Telekonsil in telemedizinischen Schlaganfallnetzwerken, Komplexkennziffer 8 98b, OPS Katalog EBM Anpassung Termin: , bis heute kein Ergebnis, aber verlängerter Prüfauftrag Medizinische Fachgesellschaften, G BA, BWA Nutzennachweis evidenzbasiert, bisher keine Alternativen Telemedizinprojekte Insellösungen ca. 200 Projekte, Telemedizin überwiegend in Krankenhäusern 12 Bundesländer, Allgemeinmedizin, Chirurgie, Kardiologie. Neurologie, Ophthalmologie, Hämophilie, Radiologie, Rettungswesen, Parkinson Therapie Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. info@dgtelemed.de 5

6 Telemedizinprojekte nach Bundesländern Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. 6

7 Was können Bundesländer leisten? Erfolgreiche Telemedizinmodelle sind das Ergebnis: Finanzieller Förderung durch Bundesländer und Krankenkassen von Selektivverträgen (mit regionaler Wirkung) Beispiele regionaler Förderung: Bayern: 35 Telemedizinprojekte (TEMPiS) NRW: Leitmarktwettbewerb, Modellregion OWL, ZTG, Radiologieverbund Sachsen: Landesbeschluss zur flächendeckenden Schlaganfallversorgung mit Telemedizin, seit 2008 Regelbetrieb Berlin: STEMO, Radiologienetzwerk ukb, Partnership, FONTANE Brandenburg: Telemonitoring chronisch kranker Herzpatienten Baden Württemberg: AG Gesundheitstelematik im Gesundheitsforum BW Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. 7

8 Status Quo Zusammenfassung Vielfalt telemedizinischer Anwendungen ca. 200 Telemedizinprojekte Insellösungen Telemedizinische Schlaganfallnetzwerke: Bayern, Sachsen, Sachsen Anhalt, Thüringen... Telemedizin überwiegend im Stationären Bereich Verbotsvorbehalt (Schlaganfall, Telemonitoring, Teleradiologie...) Keine Anwendungen im ambulanten Bereich Erlaubnisvorbehalt EBM nach wie vor ohne Telemedizin Keine Alternativen zum Nachweis des Nutzens Anerkennung nur evidenzbasiert, d. h. RCT Studie ( Goldstandard ) Innovationsfons ab jährlich 300 Mio. EU Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. info@dgtelemed.de 8

9 2. Chancen und Potenziale durch Telemedizin Überwindung räumlicher Entfernungen Telemedizin ermöglicht medizinische Expertise standortunabhängig dort verfügbar zu haben, wo sie nicht vorhanden ist, aber benötigt wird Verbesserung der Lebensqualität Telemedizin unterstützt und verbessert die Diagnose und Behandlung Instrument zur modernen Organisation des Gesundheitswesens eines Landes Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. 9

10 Potenziale was ist möglich? Telemedizinische Schlaganfallnetzwerke/Telemedizinpreis Stroke Einsatz Mobil (Stemo Präklinische Patientenversorgung Telerehabilitation Telemonitoring chronisch kranker Patienten (Kardiologie, Diabetes, COPD)/TP Tumorkonferenzen Telepathologie Videogestützte Parkinsontherapie Telesprachtherapie Teleradiologienetzwerke Teleintensivmedizin/TP Tele Augenkonsil/TP Vernetzung Klinik, Facharzt, Hausarzt, Pflegeheim /TP Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. 10

11 3. Herausforderungen/Rahmenbedingungen Herausforderungen: Weniger Hausärzte in ländlichen Regionen, Demografische Entwicklung Größere Entfernungen zwischen Patient, Hausarzt, Facharzt, Spezialklinik Zunehmende Häufigkeit von Erkrankungen: Schlaganfall, Herzinfarkt, Diabetes.. Fazit: hier kann Telemedizin schon heute helfen Rechtliche Rahmenbedingungen: Vergütungswege im Gesundheitswesen reformieren Alternativen zum Nachweis des medizinischen und wirtschaftlichen Nutzen schaffen und anerkennen Qualitätskriterien entwickeln Fernbehandlungsverbot modernisieren Reform der Organe der Selbstverwaltung Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. 11

12 4. Das E Health Gesetz Stellungnahme der DGTelemed vom zum Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen vom Bewertung DGTelemed hier positiv! Etablierung der Telematikinfrastruktur als zentrale Infrastruktur für sichere Kommunikation als wichtiges Ziel definiert Verbindliche Termine für Versichertenstammdatendienst und Notfalldaten und Sanktionen Budgetkürzung der Gesellschafter der gematik bei Nichteinhaltung aber auch: Telemedizin und Anwendungen Erwähnung ja, aber nur mit dem Ziel (... sollen gefördert werden... ) Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. info@dgtelemed.de 12

13 4. Das E Health Gesetz Kritik Nachhaltige Förderung von Telemedizin keine konkreten Maßnahmen Hindernisse zur flächendeckenden Anwendung nicht beseitigt (Evidenz) Keine Novellierung des Fernbehandlungsverbotes in MBÄ Anspruch auf Gleichheit der Lebensverhältnisse in Deutschland nicht berücksichtigt Künftige Vergütung für telemedizinische Befundbeurteilungen von Röntgenbilder zu eng beschrieben, sollte erweitert werden auf bildgebende Geräte wie MRT, CT, Ultraschall, Fernabfrage von Defibrillatoren usw Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. info@dgtelemed.de 13

14 4. Das E Health Gesetz Vom Bundeskabinett am beschlossen Wichtigste Regelungen/Ziele Stammdatenmanagement: ab bis2018 flächendeckend eingeführt, Vergütungszuschlag, ab bei Nichtanwendung Kürzung der Vergütung für Ärzte Notfalldaten: ab 2018 auf der egk gespeichert, wenn der Patient es wünscht Medikationsplan: ab Anspruch Telekonsile: nur bei Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen (Kritik in allen Stellungnahmen!) Auftrag an Selbstverwaltung: EBM modernisieren, Frist 2016 Telematikinfrastruktur als zentrale Infrastruktur etablieren, Öffnung für weitere Anwendungen Entscheidungsstrukturen der gematik verbessern, Erweiterung der Kompetenzen Interoperabilität: Verbesserung für alle informationstechnischen Systeme, Verzeichnis einführen Telemedizinische Leistungen: sollen gefördert werden Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. info@dgtelemed.de 14

15 4. Das E Health Gesetz NEU im Gesetz (?) : Sanktionen für Selbstverwaltung, siehe auch Stellungnahme DGTelemed BWA prüft bis die Aufnahme telemedizinischer Leistungen in den EBM Ab berichtet der BWA alle 2 Jahre über Änderungen des EBM Bei Nichterfüllung kann BMG den erweiterten Bewertungsausschuss anrufen (?) Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. info@dgtelemed.de 15

16 SGB V bisher/novelliert 2012/ II S. 2 SGB V: Die Bewertungsmaßstäbe sind in bestimmten Zeitabständen auch daraufhin zu überprüfen, ob die Leistungsbeschreibungen und ihre Bewertungen noch dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie dem Erfordernis der Rationalisierung im Rahmen wirtschaftlicher Leistungserbringung entsprechen [ ]. 87 II a S. 8 SGB V: Bei der Überprüfung nach Absatz 2 Satz 2 prüft der Bewertungsausschuss bis spätestens zum 31. Oktober 2012, in welchem Umfang ambulante telemedizinische Leistungen erbracht werden können; auf dieser Grundlage beschließt er bis spätestens zum 31. März 2013, inwieweit der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen anzupassen ist Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. info@dgtelemed.de 16

17 5. Ein Blick in die Zukunft Telemedizinische Anwendungen sind flächendeckend in der Regelversorgung in ländlichen Regionen möglich Kooperation und Vernetzung der Sektoren Definition und Modernisierung des Fernbehandlungsverbotes ist erfolgt Telemedizin unterstützt Pflegeheime durch Vernetzung mit Kliniken und niedergelassenen Haus und Fachärzten Telematik Infrastruktur und Breitbandversorgung ist bundesweit Standard Alle Bürger sind mit einer elektronischen GK ausgestattet Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. 17

18 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Wolfgang Loos, DGTelemed, Tel. (0) , Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.v. 18

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