Neue Düngeverordnung (DüV) Auswirkungen für den Weinbau

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1 Neue Düngeverordnung (DüV) Auswirkungen für den Weinbau Christian Deppisch Dr. Daniel Heßdörfer Institut für Weinbau und Oenologie

2 Hintergrund GUT SCHLECHT 2

3 Hintergrund Nitrateintrag 3

4 Hintergrund - Phosphateintrag 4

5 EU verklagt Deutschland! 5

6 Tendenziell wieder Zunahme der Nitratbelastung in D. Das ist ein Verstoß gegen die EU-Nitratrichtlinie von 1991! 6

7 Novellierung der Düngeverordnung 7

8 Düngeverordnung (DüV) Zuordnung Düngegesetz 2017 Grundsätzliche Regelungen und Definitionen Düngeverordnung 2017 Gute fachliche Praxis bei der Anwendung Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei Abgabe und Aufnahme > 200 t FM Stoffstrombilanzverordnung Erfassung der betrieblichen Nährstoffsituation (Hoftorbilanz) 8

9 Regelung zur Anwendung von Düngemittel 9

10 Neue Düngeverordnung (DüV) Inhalt 10

11 Neue Düngeverordnung (DüV) 3 - Grundsätze 3 (2): Düngebedarfsermittlung vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff (> 50 kg N/ha * a) und Phosphat (> 30 kg P 2 O 5 /ha * a) für jeden Schlag/jede Bewirtschaftungseinheit (bei P ab Schlaggröße von 1 ha) 3 (3): Überschreitung des ermittelten Düngebedarfs nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Witterungsereignisse, Bestandsentwicklung) 3 (4): Vor dem Ausbringen von Düngemitteln etc. müssen ihre Gehalte an Gesamt-N, verfügbarem N, NH 4 -N und Gesamt-P ermittelt werden 3 (5): N-Ausnutzung im Jahr des Ausbringens (mineralische Düngemittel = 100 %, organische Düngemittel = Tabellenwerte in Anlage 3 (Kompost 3-5 %)) 3 (6): P-Düngung in Abhängigkeit des P-Gehaltes im Boden bis maximal in Höhe der Abfuhr der jeweiligen Kultur DÜV NEU 11

12 Neue Düngeverordnung (DüV) 3 - Grundsätze 3 (6): Auf Schlägen, bei denen der durchschnittliche Phosphat-Gehalt (nach Bodenuntersuchung) [Grenzwerte] überschreitet, dürfen phosphathaltige Düngemittel höchstens bis in Höhe der voraussichtlichen Phosphat-Abfuhr aufgebracht werden: 20 mg P 2 O 5 /100 g Boden (CAL-Methode) 3,6 mg P/100 g Boden (EUF-Verfahren) DÜV NEU 12

13 Neue Düngeverordnung (DüV) 3 - Grundsätze Quelle: DLR, Neustadt 13

14 Neue Düngeverordnung (DüV) Inhalt 14

15 Neue Düngeverordnung (DüV) 4 - Düngebedarfsermittlung N & P 4 (1): Stickstoffdüngebedarf gilt zukünftig als standortbezogene Obergrenze für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit nach Ermittlung des im Boden verfügbaren N (Bodenproben, Empfehlungen der zuständigen amtlichen Stelle). 4 (3): Ermittlung des P-Düngebedarfs unter Berücksichtigung der Bodenuntersuchungsergebnisse (für Schläge ab 1 ha). der Phosphatbedarf des Pflanzenbestandes jeweiligen Standort- und Anbaubedingungen, zu erwartenden Erträge und Qualitäten [anzupassen]. DÜV NEU 15

16 Stickstoff-Düngebedarfsermittlung Verfahren zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung im Weinbau nach 4 (1): Nmin-Methode: jährliche Nmin-Bodenprobung von 0 bis 60 cm Tiefe! EUF-Verfahren Schätzverfahren zur Stickstoff- Düngebedarfsermittlung NEUES bundeseinheitliches Schema zur N-Düngebedarfsermittlung für Ertragsanlagen 16

17 Schätzverfahren zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung 17

18 Schätzverfahren zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung 18

19 Neue Düngeverordnung (DüV) Inhalt 19

20 Neue Düngeverordnung (DüV) 8 - Nährstoffvergleich Muss mein Betrieb einen Nährstoffvergleich erstellen? Ja Betriebsfläche größer 2ha? Haben Sie im Vorjahr auf einer Parzelle mehr als 50kg Stickstoff/ha oder mehr als Unabhängig von der Betriebsgröße muss bilanziert werden, sobald ein 30kg Betrieb Phosphat/ha von außerhalb Wirtschaftsdünger oder organische gedüngt? bzw. organisch-mineralische Düngemittel aufnimmt! Ja Nein Nein Nährstoffvergleich! Kein Nährstoffvergleich erforderlich! 20

21 Neue Düngeverordnung (DüV) 8 - Nährstoffvergleich N- & P- Zufuhr Mineraldünger Organische Dünger Nährstoffzufuhr Symbiontische N- Verbindung N und P 2 O 5 Mineralisierung Landwirtschaftlich genutzte Fläche Nährstoffsaldo (Zufuhr minus Abfuhr) Nährstoffabfuhr N und P 2 O 5 N- & P- Abfuhr mit dem Erntegut BILANZ-SALDO = Zufuhr - Abfuhr Hoftorbilanz 21

22 Neue Düngeverordnung (DüV) 8 - Nährstoffvergleich N- & P- Zufuhr Mineraldünger Organische Dünger Nährstoffzufuhr Symbiontische N- Verbindung N und P 2 O 5 Mineralisierung Nährstoffsaldo (Zufuhr minus Abfuhr) Landwirtschaftlich genutzte Fläche Nährstoffabfuhr N und P 2 O 5 N- & P- Abfuhr mit dem Erntegut BILANZ-SALDO = Zufuhr - Abfuhr Hoftorbilanz 22

23 Neue Düngeverordnung (DüV) Nährstoffvergleich

24 Neue Düngeverordnung (DüV) Inhalt 24

25 Neue Düngeverordnung (DüV) 9 - Bewertung Nährstoffvergleich Bewertung = Einhaltung der Kontrollwerte für N und P 2 O 5 9 (2): N-Kontrollwert (= Durchschnitt Nährstoffsaldo der letzten drei Düngejahre) wird ab 2018 von 60 kg N/ha *a auf 50 kg N/ha * a abgesenkt, relevant ab NSV (3): P 2 O 5 -Kontrollwert (= Durchschnitt Nährstoffsaldo der letzten sechs Düngejahre) wird ab 2018 von 20 kg P 2 O 5 /ha *a auf 10 kg P 2 O 5 /ha * a abgesenkt, relevant ab NSV 2023 DÜV NEU 25

26 Neue Düngeverordnung (DüV) 10 - Aufzeichnungen 10 (1): Vor dem Ausbringen wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff (> 50 kg N/ha * a) und Phosphat (> 30 kg P2O5/ha * a) für jeden Schlag/jede Bewirtschaftungseinheit (bei P ab Schlaggröße von 1 ha) muss der Betriebsinhaber aufzeichnen: Düngebedarfsermittlung inkl. Verfahren Nährstoffgehaltsermittlung der Düngemittel inkl. Verfahren Ermittelte Bodennährstoffgehalte inkl. Verfahren 10 (3): Der Betriebsleiter hat die Aufzeichnungen sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren. 26 DÜV NEU in DüV alt 7 (3) sechs Jahre

27 Neue Düngeverordnung (DüV) Aufzeichnungen

28 Neue Düngeverordnung (DüV) Inhalt 28

29 Neue Düngeverordnung (DüV) 13 - Sondermaßnahmen für Risikogebiete Gebiete mit Nitrat-belasteten Grundwasserkörpern (> 50 mg Nitrat/l) = in der Karte rot Gebiete mit Phosphat-belasteten Oberflächengewässern ( 0,1 mg P 2 O 5 /l) = in der Karte gelb-orange Quelle: W. PLAUL, Landesamt für Umwelt Mainz 2014 Beispiel RLP! Quelle: C. LINNENWEBER, Landesamt für Umwelt Mainz

30 Priorisierung der Maßnahmengebiete in Bayern 30

31 13 Gebiete verschärfte Maßnahmen! Gebiete werden vom StMUV mitgeteilt Orientiert sich an der Wasserkörperbeurteilung des StMUV geplante zusätzliche Auflagen (von 14 möglichen) in Bayern: Vor dem Aufbringen wesentlicher Mengen an Stickstoff (>50 kg/ha) ist der im Boden verfügbare Stickstoff vom Betriebsinhaber auf jedem Schlag oder jeder Bewirtschaftungseinheit für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens aber jährlich, durch Untersuchung repräsentativer Proben zu ermitteln größere Gewässerabstände Gülleuntersuchung Teilnahme an Kulap (flächendeckend) wird diese zusätzlichen Auflagen überflüssig machen, dann gilt die normale DüV Quelle: LMR Wanner, StMELF-L1 bei Winterarbeitsbesprechung der LfL-IAB mit den ÄELF, FZ 3.1 und GLF am

32 Nährstoffverluste aus LW-Flächen 32

33 Nährstoffverluste - Beitrag der Bodenbearbeitung! Nitratauswaschung im Weinbau 33

34 Nährstoffverluste - Beitrag der Bodenbearbeitung! Nitratauswaschung im Weinbau 70 Offener Boden Herbst-Winterbegrünung N-Austrag kg/ha ,5 12, N-Austrag kg/ha ,5 kg/ha* Jahr Mittelwert ,6 kg/ha* Jahr Mittelwert 0 *Durchschnittliche jährliche Nitratauswaschung der Jahre am Versuchsstandort Würzburger Stein 34

35 Sehr hohe Phosphatdüngung mit Kompost! 3 (6): Auf Schlägen > 1ha, bei denen der durchschnittliche Phosphat- Gehalt (nach Bodenuntersuchung) [Grenzwerte] überschreitet, dürfen phosphathaltige Düngemittel höchstens bis in Höhe der voraussichtlichen Phosphat-Abfuhr aufgebracht werden. 3 (6): im Rahmen einer Fruchtfolge kann die voraussichtliche Phosphatabfuhr für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren zu Grunde gelegt werden. Das entspricht circa 30 kg Phosphat!!!! 35

36 Beispiele zur Kompostdüngung Grüngut-Kompost ca. 3,7 t/ha Grüngut-Kompost ca. 11 t/ha Entspricht der jährlichen Phosphat-Abfuhr (rd.10 kg/ha) Phosphat-Abfuhr, einmalige Gabe Fruchtfolge 3 Jahre 36

37 aus der Praxis Vorsicht bei einer geplanten Kompostdüngung! TIPP: Bilanzierung rückwärts rechnen, um maximale Kompostmenge ja Fläche zu ermitteln! Phosphatwerte sind entscheidend!!! 37

38 DüV ist relevant für Cross Compliance! CC-relevante Neuerungen zu GAB 1 u.a.: Düngebedarfsermittlung Eine Düngebedarfsermittlung ist vorgeschrieben vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen. Aufzeichnung über den Nährstoffgehalt vor der Düngung Vor jedem Aufbringen von Düngemitteln sowie Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen ihre Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff bekannt sein und aufgezeichnet werden. Neue Ausnahmetatbestände Von den o. g. Aufzeichnungen sind weiterhin bestimmte Flächen und ggf. ganze Betriebe befreit. Sperrzeiten Ein wesentlicher Punkt der Vertragsverletzungsklage der EU gegen die Bundesrepublik hinsichtlich der Umsetzung der Nitratrichtlinie war, dass die Sperrfristen zu kurz sind und die unterschiedlichen klimatischen Verhältnisse nicht berücksichtigt werden. Kompost Für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost ist die Sperrfrist nur von 15. Dezember bis zum 15. Januar. Nährstoffvergleich und Obergrenze 170 kg N/ha und Jahr für im Betriebsdurchschnitt aufgebrachte Düngemittel 38

39 Umsetzung der Düngeverordnung mit sichtbaren und/oder messbaren Erfolgen ist letzte Chance, noch strengere Reglementierungen zu vermeiden!

40 Viel Erfolg in der neuen Düngesaison! Nutzen Sie die angebotenen Formulare und Merkblätter zur neuen DüV! Immer aktualisiert unter

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