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1 Kooperationsvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Handelskammer Hamburg der Handwerkskammer Hamburg, und UVNord Vereinigung der Unternehmerverbände in Hamburg und Schleswig Holstein e.v. 1 K o o p e r a t i o n s v e r e i n b a r u n g

2 01. Ziele Die Kooperationspartner streben eine Zusammenarbeit an mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschulen beim Erwerb von Kompetenzen zur Gestaltung des eigenen Berufs- und Lebenswegs und zur Vorbereitung auf das lebensbegleitende Lernen sowie auf berufliche, regionale und transnationale Mobilität einer dynamischen Arbeits- und Berufswelt 1 zu unterstützen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg, die Handelskammer Hamburg, die Handwerkskammer Hamburg und uvnord stimmen darin überein, allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Erwerbsleben zu ermöglichen und in gemeinsamer Verantwortung dazu beizu tragen, die Selbst- und Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler an Stadtteilschulen zu fördern. 1.1 Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die Initiierung, Förderung und Unterstützung von Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen, die dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler Realitätsbezüge zur Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt erfahren. Anhand von anwendungsbezogenen und berufsbildenden Unterrichtsinhalten erwerben sie Kompetenzen, die sie befähigen, beruflichen Anforderungen zu begegnen. Die Partnerschaften zwischen Schule und Unternehmen sind Bestandteil des schulischen Lernens, in ein Qualitätsmanagement eingebunden und sowohl in der Schule als auch im Unternehmen systemisch verankert 2. Hierzu werden Kommunikationsformen entwickelt, um Absprachen und Abläufe zu organisieren. 1.2 Die Handelskammer Hamburg, die Handwerkskammer Hamburg und die UVNord schaffen darüber hinaus Möglichkeiten, dass die Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschulen in verschiedenen Jahrgangs- und Entwicklungsstufen den Anforderungen und Strukturen der Arbeits- und Berufswelt und dem Unternehmensalltag begegnen 3, u. a. durch Informationsveranstaltungen, Betriebserkundungen bis hin zu unterschiedlichen Formen von Betriebspraktika. 1 vgl. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung, Behörde für Schule und Berufsbildung, Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Hamburg, Hamburg 2009, Seite 2 2 vgl. Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen - Handbuch mit Praxisbeispielen, Behörde für Schule und Berufsbildung, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur beruflichen Integration von jungen Migrantinnen und Migranten, Handwerkskammer Hamburg, Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Hamburg, Senatskanzlei, Zentrum Schule & Wirtschaft, Hamburg 2010, Seite 4 3 vgl. Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2006: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife. Konzept für die Praxis erarbeitet vom Expertenkreis Ausbildungsreife im Auftrag des Paktlenkungsausschusses, Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), Nürnberg, Berlin, Seite 7 2 K o o p e r a t i o n s v e r e i n b a r u n g

3 1.3 Die Behörde für Schule und Berufsbildung stellt sicher, dass die bereits festgelegten Grundsätze für die Berufs- und Studienorientierung an Stadtteilschulen 4/5 wirksam und dauerhaft umgesetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden im Lernbereich Arbeit und Beruf ab Jahrgang 8 qualifiziert auf den Übergang Schule - Beruf vorbereitet und individuell begleitet. In Zusammenarbeit mit den berufsbildenden Schulen und den außerschulischen Partnern werden zudem Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Berufs- und Studienorientierung für die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten bereitgestellt. 02. Maßnahmen 2.1 Die Unterzeichner setzen sich im Sinne einer Qualitätssicherung und einer erfolgreichen Anschlussorientierung dafür ein, dass die bereits entwickelten Rückmeldeformate wie Praktikumsbeurteilung 6 und der Berufs- und Studienwegeplan 7 flächendeckend als Standard implementiert und anerkannt werden. 2.2 Die Unterzeichner unterstützen die Stadtteilschulen in partnerschaftlicher Absprache mit den Lehrkräften und die Unternehmen dabei, außerschulische Lernorte bereitzustellen und zu nutzen. Hierfür eignen sich in Unternehmen insbesondere Module für Schülergruppen in Begleitung von Lehrkräften, um Praxisbezüge beruflichen Handelns exemplarisch zu vermitteln und in Absprache mit den Stadtteilschulen außerschulische Lernsituationen zu gestalten, die > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 6-8 die Möglichkeit bieten, eigene Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu erkunden, individuelle Voraussetzungen zu verbessern, Informationen über Berufe zu sammeln und praktische Erfahrungen zu gewinnen, > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9-11 auch in den Ferien Einblicke in Aussichten und Chancen der Berufe bieten, ihnen helfen Perspektiven mit persönlichen Voraussetzungen abzugleichen und Wunschberufe und Alternativen festzulegen und sie unterstützen, geeignete Ausbildungsstellen zu finden und Ausbildungsverträge abzuschließen. 4 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium, S. 11 ff. 5 vgl. Bildungsplan Stadtteilschule (Jahrgangsstufen 5 11), Aufgabengebiete, Hamburg 2011, S. 16 ff. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung Stadtteilschule und Gymnasium Hamburg, Juli vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium 7 vgl. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung Stadtteilschule und Gymnasium-, Hamburg K o o p e r a t i o n s v e r e i n b a r u n g

4 03. Handlungsfelder Aufgaben der Schulaufsicht Die Behörde für Schule und Berufsbildung, Abteilung Schulaufsicht / Fachaufsicht Stadtteilschulen ist verantwortlich für die Umsetzung der Rahmenvorgabe für die Berufs- und Studienorientierung, die systemische Verankerung der Steuerung sowie die Entwicklung, Qualitätssicherung und Umsetzung schulformbezogener Maßnahmen. Sie übernimmt bzw. delegiert die Aufgabenwahrnehmung an die Schulleitungen der Stadtteilschulen. Instrumente der Steuerung sind vor allem schulformbezogene Netzwerke: Schulleitungen, Abteilungsleitungen, Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung. Die Schulaufsicht übernimmt darüber hinaus die Aufgabe, die enge Bildungspartnerschaft mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler zu sichern und weiter zu entwickeln. Dazu gehört neben individuellen und gruppenbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den Schulen auch die Durchführung zentraler bzw. regionaler Veranstaltungen für Eltern in Abstimmung mit den Kooperationspartnern. Aufgaben der Kammern und UVNord Die Kammern und UVNord informieren über ihre Mitgliedsverbände die Unternehmen über die Neugestaltung der Berufsorientierung an den Stadtteilschulen. Sie werben vor allem bei Ausbildungsbetrieben für die unter 2. genannten Maßnahmen. Die Kammern und Verbände vermitteln im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten den Schulen geeignete Kooperationspartner aus der Wirtschaft. Sie begleiten und beraten die Beteiligten bei der Kontaktaufnahme. Arbeits-, Entscheidungs- und Kommunikationsstrukturen Die Kooperationspartner treffen sich regelmäßig im Februar eines Kalenderjahres und ggf. am Ende des Schuljahres, um ihre Maßnahmen für das neue Schuljahr abzustimmen. Sie erarbeiten mit ihren Ansprechpartnern Strukturen und Festlegungen über Zeitplanung, inhaltliche Ausrichtung, Zuständigkeit, Informationsformate und Rückmeldeverfahren unter Berücksichtigung von schul- und betriebsorganisatorischen Aspekten. Qualitätssicherung und -entwicklung Alle Strategien, Maßnahmen und Methoden zur Planung und Sicherung werden durch regelmäßigen Austausch der Kooperationspartner überprüft und ggf. optimiert. 4 K o o p e r a t i o n s v e r e i n b a r u n g

5 04. Laufzeit und Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung tritt zum 1. Februar 2012 in Kraft. Sie gilt befristet für zwei Jahre und kann mit einer Frist von sechs Monaten für weitere zwei Jahre fortgeschrieben oder gekündigt werden. Hamburg, Für die Behörde für Schule und Berufsbildung Senator Ties Rabe Präses Fritz-Horst Melsheimer Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz Für die Handwerkskammer Hamburg Hauptgeschäftsführer Frank Glücklich Für UVNord Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.v. Präsident Uli Wachholtz Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.v.

6 04. Laufzeit und Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung tritt zum 1. Februar 2012 in Kraft. Sie gilt befristet für zwei Jahre und kann mit einer Frist von sechs Monaten für weitere zwei Jahre fortgeschrieben oder gekündigt werden. Hamburg, Für die Behörde für Schule und Berufsbildung gez. Senator Ties Rabe g e z. P r ä s e s F r i t z-h o r s t M e l s h e i m e r gez. Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz Für die Handwerkskammer Hamburg gez. Hauptgeschäftsführer Frank Glücklich Für UVNord Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.v. gez. Präsident Uli Wachholtz Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.v.

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