auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10231
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10231 Unvollständige Auflistung stattgefundener Amtshilfe- und Unterstützungsmaßnahmen der Bundeswehr (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/10046) Vorbemerkung der Fragesteller DieFragestellersindwiederholtdaraufgestoßen,dassdieAngabenderBundesregierungzustattgefundenenundgeplantenAmtshilfe-undUnterstützungsmaßnahmen der Bundeswehr unvollständig sind. DieBundesregierungweistmitDatum24.Juli2008unterBundestagsdrucksache16/10046zwardenEindruck, unvollständigeundunwahrheitsgemäße Angabengemachtzuhaben,zurück.JedochistderEindruckderFragesteller nureinenmonatspäterbestätigtworden:diezuletztunterbundestagsdrucksache16/9886 (StattgefundeneundgeplanteAmtshilfe-undUnterstützungsleistungenderBundeswehrimInland (Stand:zweitesQuartal2008))vonder BundesregierunggelieferteÜbersichtwarunvollständig.Diesmusstedie BundesregierunginihrerAntwortvom22.August2008aufdieschriftliche Frage61aufBundestagsdrucksache16/10199derAbgeordnetenIngeHöger (DIELINKE.)einräumen.DieUnterstützungvonFeldjägernfüreineVeranstaltungam31.Mai2008inWerder/HavelseivonderEinheitnichtandasBundesministerium für Verteidigung gemeldet worden. DaswirftdieFrageauf,inwieferndieMeldewegederBundeswehrüberprüfungsbedürftigsind.DadieBundeswehrvonVerfassungswegeneineParlamentsarmeeseinsoll,könnenstrukturelleDefiziteindenMeldewegennicht geduldet werden. Bedenklichbleibtdarüberhinaus,dassindenbisherigenAntwortendieUnterstützungfürdieGedenkfeiervonWehrmachts-undBundeswehrgebirgstruppen inmittenwaldnichtenthaltenwar.diebundesregierungverweistinbundestagsdrucksache16/10046darauf,diebeteiligungderbundeswehrsei keine AmtshilfegemäßArtikel35GG gewesen dieshabendiefragestellerabernie behauptet.derunterschiedzwischenamtshilfenachartikel35abs.1des GrundgesetzesundderUnterstützungfürPrivatpersonenbzw.privateVereine istdenfragestellernwohlbewusst deshalbfragensienichtnurnach Amtshilfe,sondernauchgezieltnach Unterstützung.DieBundesregierunghatin DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderVerteidigungvom30.September 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode früherenausführungenauchselbstausgeführt,dasssoldatendiemittenwald- Feiern unterstützen (z.b.bundestagsdrucksache16/9033,frage35.)wenn siedasbereitstelleneinerfahrbereitschaft,einesgeneratorsundandereunterstützendetätigkeitennunnichtmehrals Unterstützung bezeichnet,sondern als Beteiligung aneinergedenkfeier,erwecktdiesdeneindruckeinerverschleierungundwirftdiefrageauf,anwievielenandereveranstaltungensich die Bundeswehr noch unterstützend beteiligt hat, ohne dies anzugeben. Vorbemerkung der Bundesregierung DasGrundgesetzunterscheidetzwischendemEinsatzderStreitkräfteimInnern (vgl.artikel87aabs.3und4grundgesetz),derhilfeleistungbeinaturkatastrophenundbesondersschwerenunglücksfällen (Artikel35Abs.2Satz2und Abs.3Grundgesetz)undderAmtshilfeimAllgemeinen (vgl.artikel35abs.1 Grundgesetz). SoweitdieSchwellezumEinsatzimSinnevonArtikel87aAbs.2Grundgesetz nichtüberschrittenwirdundkeinederbundeswehrausihrerausartikel35 Abs.2Satz2undAbs.3GrundgesetzfolgendenPflichtzukommendenBefugnisseinAnspruchgenommenwerden,sindDienststellenderBundeswehrwie jede (Bundes-)BehördegemäßArtikel35Abs.1Grundgesetzberechtigtundim RahmenihrerMöglichkeitenauchverpflichtet ( 4bis8Verwaltungsverfahrensgesetz), auf ein entsprechendes Ersuchen hin Amtshilfe zu leisten. DieinderAnfragespezifiziertenUnterstützungsleistungenderBundeswehrim InlanderfolgtenalleinimRahmenallgemeinerAmtshilfe (Artikel35Abs.1 Grundgesetz in Verbindung mit 4 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz). ZurinderVorbemerkungimplizitenthaltenenAussage,nurunvollständigund wahrheitswidrigeangabenüberunterstützungsleistungenderbundeswehrim InlandimRahmenderAmtshilfeundgegenüberDrittengemachtzuhaben,wird festgestellt:dieantwortenderbundesregierungerfolgengrundsätzlichauf GrundlagederInformationen,diezumjeweiligenBeantwortungszeitpunktbekannt sind bzw. waren. DieimMinisterialblattdesBundesministeriumsderVerteidigung (VMBl.2008 S. 2 ff.) veröffentlichten Erlasse HilfeleistungenderBundeswehrbeiNaturkatastrophenoderbesonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe, Hilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der technischen Amtshilfe, NutzungvonRettungsmittelnderBundeswehrimRahmenzivilerRettungsmaßnahmen, ArbeitenaufwirtschaftlichemGebietimAusbildungsinteressederTruppe und im Interesse der Öffentlichkeit spezifizierenoderregelnentscheidungsverfahrenund-kompetenzen.dieseunterhalbdereinsatzschwelleliegendenhilfeleistungenohneinanspruchnahme hoheitlicherzwangs-undeingriffsbefugnissesindrechtlichunkritisch,gemeinhinakzeptiertundbedürfennichtderministerielleneinzelfallbearbeitung.im Interesseeinesunbürokratischen,kostensparendenVerfahrensistdieEntscheidungaufdiefürdieHilfefachkundigenundbefähigtenTruppenteileoder Dienststellendelegiert.EntscheidungsvorbehaltedesBundesministeriumsder VerteidigungsindhiernurinAusnahmefällenvorgesehenwiebeiAmtshilfeersuchenvonPolizeibehördenodereinembeabsichtigtenKostenverzichtüber 50000Euro.FüreinumfassendesMeldesystemsämtlicherUnterstützungsleistungen,daseinenbreitgefächertenFragenkatalogberücksichtigenmüsste,wird dienotwendigkeitnichtgesehen,eswäremitvertretbaremverwaltungsaufwandunterberücksichtigungderverfügbarenressourcenauchnichtzuleisten.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/10453 VeranstaltungenimRahmenderÖffentlichkeitsarbeitderBundeswehrbzw. VeranstaltungenimSinnedesTraditionserlassesodervonPatenschaftenobliegenderEntscheidungdesverantwortlichenVorgesetztenvorOrt.Eine zentraleerfassungerfolgtnicht.esbestehtwederveranlassungnochverpflichtung,diesezulässigeartderzusammenarbeitnachgeordneterdienststellenmit Vereinen etc. routinemäßig durch das BMVg zu erfassen. StrukturellerHandlungsbedarfwirdseitensderBundesregierungnichtgesehen. DemjeweiligenInformationsbedürfnisdesParlamentswirdauchkünftigzeitgerecht und umfassend Rechnung getragen. ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungindenAntwortenderBundesregierung aufdiekleinenanfragenderabgeordnetenullajelpke,petrapauu.a.der FraktionDIELINKE.verwiesen (Bundestagsdrucksachen16/6159,16/6301, 16/7427, 16/8615 sowie 16/9886). 1.WiesinddieMeldewege,überdiedieBundesregierungvonAmtshilfe-und UnterstützungsleistungenderBundeswehrerfährt,derzeitorganisiertund strukturiert? DieMeldewegeunterscheidensichgrundsätzlichnachderArtderHilfeleistung. Zu unterscheiden sind: a)unterstützungsleistungenbeinaturkatastrophenundbesondersschweren Unglücksfällen, b)dringendenothilfeohnezeitgerechtmöglicheanforderungderstreitkräfte durch das jeweils betroffene Land, zivile Behörde/Dienststelle oder Dritte, c) Amtshilfe gegenüber Behörden des Bundes und der Länder, d)sonstigehilfeleistungen (ArbeitenaufwirtschaftlichemGebietimAusbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit). DieMeldungenwerdendabeientwederaufdemterritorialenStrangoderauf demtruppendienstlichenstrangderentscheidungsbefugtenstellevorgelegtund zugeleitet.anträgevonbehördenoderderzivilenseitewerdenaberauchdirekt an das BMVg geschickt und dort beschieden bzw. veranlasst. 2.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdemUmstand,dass diesemeldewegeoffenbarkeinezuverlässigeinformationderbundesregierungüberstattgefundeneamtshilfe-bzw.unterstützungsleistungender Bundeswehr garantieren? 3.WarumhatdieFeldjägereinheit,dieinWerder/Havelam31.Mai2008eine Unterstützungsleistung erbrachte, dies nicht gemeldet? DieMaßnahmewurdevonderEinheitfälschlicherweisenichtalsUnterstützungsleistungimRahmenderinRedestehendenKleinenAnfrage,Bundestagsdrucksache16/9886,eingestuft,daherdemBMVgnichtalssolchegemeldetund folglichhierauchnichterfasst (s.a.antwortzufrage61derabgeordneteninge Höger auf Bundestagsdrucksache 16/10199).
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 4.IstdieBundesregierungkünftigbereit,dieUnterstützungderBundeswehr fürdenkameradenkreisdergebirgstruppeanlässlichdermittenwald-feiern undvergleichbaretätigkeitenfüranderevereineaufanfragenzu UnterstützungsmaßnahmenderBundeswehr anzugeben,oderbestehtsiedarauf, dassdieseunterstützendenleistungenkeineunterstützungsleistungen seien, sondern Formen einer Beteiligung? 5.AnwievielenVeranstaltungen,dieindenAntwortenderBundesregierung aufdiekleineanfrage InlandseinsätzederBundeswehrnachArtikel35des GrundgesetzesundUnterstützungsleistungenfürVeranstaltungenDritter seit1990 (16/6159)sowieindenBundestagsdrucksachen16/7427,16/8615 und16/9886nichtenthaltenwaren,hatsichdiebundeswehrseitdemjahr 1990unterstützendbeteiligt (bittedetailliertnachinhaltundzweckder Beteiligungsform,derkonkretenTätigkeit,deneingesetztenFähigkeiten, KapazitätenundGerätschaften,derZahldereingesetztenSoldatensowie derenbewaffnung,datumbzw.zeitraumsowieortbzw.regionaufschlüsselnundangeben,welchekostenhierbeientstandensindundwerfürdiese aufkam)? 6.WelcheunterstützendenBeteiligungenanVeranstaltungensindderzeitbeschlossen (bitte nach dem Schema von Frage 5 beantworten)? 7.WelcheAnfragennachunterstützenderBeteiligungliegenderzeitvor (bitte nach dem Schema von Frage 5 beantworten)? 8.WelcheUnterstützungsleistungenhatdieBundeswehram31.Mai2008in Werder/Havel genau erbracht? a) Worin bestand der wesentliche Inhalt des Unterstützungsersuchens? DerInhaltbestandinderUnterstützungderStadtWerder/HavelbeiderParkplatzorganisation für eine Ruderregatta. b) Was war der beabsichtigte Zweck? BeabsichtigterZweckseitensderBundeswehreinheitwardiePflegedesgutnachbarlichen Verhältnisses. c)welchefähigkeiten,kapazitäten,gerätschaftenwurdenerbetenund welche wurden tatsächlich eingesetzt? EswurdenkeinespeziellenFähigkeitenoderGerätschaftenderBundeswehr erbeten.tatsächlichwurdenzweibundeswehreigenepkw (keinefeldjägereinsatzfahrzeuge)zumtransportdersoldatenverwendet.darüberhinaus führten die Soldaten Warnwesten und Handfunksprechgeräte mit.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/10453 d)wievielesoldateninklusivederzureigensicherungabgestelltenkamen zum Einsatz? Auf der Basis freiwilliger Meldungen unterstützten insgesamt neun Soldaten. e) Über welche Waffen und welche Munition verfügten diese Soldaten? Es wurden keine Waffen und keine Munition mitgeführt. f) Welche Aufgaben haben die Soldaten erfüllt? Die Soldaten unterstützten als Einweiser bei der Parkplatzorganisation. g) Welche Kosten sind dabei entstanden, und wer kommt für diese auf? DerEinsatzderzweiDienst-Kfzkostete113,40Euro (3Tageje30km,gemäß Erstattungskostensätzen VMBl Nr. 1/2008). DieseKostenwerdendemdamalsamtierendenverantwortlichenAngehörigen der Bundeswehr im Zuge einer Schadensbearbeitung in Rechnung gestellt. DiePersonalkostenwerdenimZugederSchadensregulierungebenfallsberücksichtigt.ObsiedenVerantwortlicheninRechnunggestelltwerdenkönnen,ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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