Ausführungsbestimmungen zum Erlass
|
|
- Edith Böhme
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig- Holstein zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter und als Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge vom Beschluss des Staatlichen Prüfungsausschusses des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel vom Geltungsbereich Die Ausführungsbestimmungen konkretisieren - auf der Grundlage des o. a. Erlasses - Einzelfragen des Weiterbildungsangebots Staatliche Anerkennung sowie unter 8.b) die Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung für Absolvierende des Bachelorstudiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter, die bereits über eine Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher verfügen. Der Staatliche Prüfungsausschuss beim Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel ist die zuständige Behörde. Er beauftragt das Referat für die Staatliche Anerkennung am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit mit der Durchführung der Aufgaben. 2. Status / Dauer Das Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung ist berufsbegleitend. Studierende des Weiterbildungsangebots sind Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Ausbildungsstätte mit allen dienstrechtlichen Konsequenzen. Die Weiterbildungsdauer beträgt ein Jahr bei einer Vollzeittätigkeit bzw. verlängert sich entsprechend bei einer Teilzeittätigkeit. Das Weiterbildungsangebot beinhaltet berufspraktische und theoriegeleitete Anteile. Die Weiterbildungsstudierenden haben einen Gaststudierenden vergleichbaren Status am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel. Die Einschreibung erfolgt zeitgleich mit der Zulassung zum Weiterbildungsangebot durch das Referat für die Staatliche Anerkennung. Soziale Arbeit: Der berufspraktische Anteil im Bereich Soziale Arbeit umfasst eine Tätigkeit in einem Feld der Sozialen Arbeit. Davon müssen im Umfang von mindestens sechs Monaten Tätigkeiten abgeleistet werden, die den qualifizierten Erwerb von sozialadministrativen Kompetenzen und von Fertigkeiten der öffentlichen Sozialverwaltung gewährleisten. Dieser Anteil kann nur im deutschen Inland abgeleistet werden. Die beiden berufspraktischen Anteile können in derselben Einrichtung wie auch in verschiedenen Einrichtungen abgeleistet werden.
2 Erziehung und Bildung im Kindesalter: Der berufspraktische Anteil im Bereich Erziehung und Bildung im Kindesalter wird in einer Einrichtung der öffentlichen oder freien Jugendhilfe erbracht, die mit Kindern im Alter von 0-14 Jahren und/oder deren Personensorgeberechtigten bzw. mit Familien arbeitet. Die Tätigkeit kann auch in Schulen stattfinden. 3. Ausbildungsstätten für die berufspraktischen Anteile / Mentoring Soziale Arbeit: Geeignete Ausbildungsstätten sind staatliche oder kommunale Behörden mit Aufgaben der öffentlichen Sozialverwaltung, Einrichtungen freier Träger der Sozialen Arbeit und andere Lernorte außerhalb der Hochschule, in denen Soziale Arbeit von hauptberuflich tätigen Fachkräften geleistet wird und die nach den Regelungen des 3 Abs. 3, 1 sowie des 6 des o.a. Erlasses als geeignete Institutionen im Einzelfall durch die/den Vorsitzende/n des Staatlichen Prüfungsausschusses festgestellt wurden. Die Ausbildungsstätte beauftragt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit Staatlicher Anerkennung für die Soziale Arbeit oder die Sozialpädagogik oder eine gleich zu achtende Fachkraft (Mentorin/Mentor) mit der Durchführung der Weiterbildung in der Ausbildungsstätte. Erziehung und Bildung im Kindesalter: Geeignete Ausbildungsstätten sind Schulen oder Einrichtungen der öffentlichen oder freien Jugendhilfe, die mit Kindern im Alter von 0-14 Jahren und/oder deren Personensorgeberechtigten bzw. mit Familien arbeiten und die nach den Regelungen des 3 Abs. 3, 2. Absatz sowie des 6 des o.a. Erlasses als geeignete Institutionen im Einzelfall durch die/den Vorsitzende/n des Staatlichen Prüfungsausschusses festgestellt wurden. Die Ausbildungsstätte beauftragt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit Staatlicher Anerkennung für die Soziale Arbeit, die Sozialpädagogik oder die Kindheitspädagogik oder eine gleich zu achtende Fachkraft (Mentorin/Mentor) mit der Durchführung der Weiterbildung in der Ausbildungsstätte. 4. Zulassungsverfahren Soziale Arbeit: Zum Weiterbildungsangebot mit Abschlusszertifikat für die Staatliche Anerkennung für die Soziale Arbeit kann zugelassen werden, wer a) Absolvent/in des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel ist, b) Absolvent/in eines a) entsprechenden Studiengangs einer Fachhochschule oder Universität außerhalb Schleswig-Holsteins ist, sofern fachliche Gleichwertigkeit besteht und Plätze im Weiterbildungsangebot verfügbar sind oder c) Absolvent/in eines vom Staatlichen Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Studiengangs im Sinne von a) einer ausländischen Hochschule ist, sofern Plätze im Weiterbildungsangebot verfügbar sind. 2
3 Erziehung und Bildung im Kindesalter: Zum Weiterbildungsangebot mit Abschlusszertifikat für die Staatliche Anerkennung für die Erziehung und Bildung im Kindesalter kann zugelassen werden, wer a) Absolvent/in des Bachelorstudiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel ist, b) Absolvent/in eines a) entsprechenden Studiengangs einer Hochschule außerhalb Schleswig-Holsteins ist, sofern fachliche Gleichwertigkeit besteht und Plätze im Weiterbildungsangebot verfügbar sind oder c) Absolvent/in eines vom Staatlichen Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Studiengangs im Sinne von a) einer ausländischen Hochschule ist, sofern Plätze im Weiterbildungsangebot verfügbar sind. Soziale Arbeit und Erziehung und Bildung im Kindesalter: Zum Weiterbildungsangebot mit Abschlusszertifikat für die Staatliche Anerkennung kann zugelassen werden, wer zudem d) den vollständigen Antrag auf Zulassung zum Weiterbildungsangebot spätestens vier Wochen vor Beginn des Weiterbildungsangebots im Referat für die Staatliche Anerkennung eingereicht hat, e) die Zustimmung der Ausbildungsstätte zur Ableistung eines oder beider berufspraktischer Anteile des Weiterbildungsangebots im Referat für die Staatliche Anerkennung eingereicht hat und f) einen vom Referat für die Staatliche Anerkennung akzeptierten individuellen Weiterbildungsplan der Ausbildungsstätte eingereicht hat. 5. Tätigkeits- und Erfahrungsberichte Die Weiterbildungsstudierenden legen gem. 3 Abs. 5, 6 des o.a. Erlasses dem Referat für die Staatliche Anerkennung nach sechs Monaten einen Tätigkeits- und Erfahrungsbericht vor und erstellen am Ende der berufspraktischen Tätigkeit einen Abschlussbericht. Die Berichte werden mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Mit den Berichten soll die Reflexion der Praxiserfahrungen vor dem Hintergrund der vorhandenen Wissensbestände, der Anwendung der Wissensbestände in der Praxis (Können) und der Entwicklung einer beruflichen Haltung nachgewiesen werden. Mit dem Abschlussbericht sollen die Weiterbildungsstudierenden insbesondere erkennen lassen, dass sie in der Lage sind, Lösungskonzepte für spezifische Problemstellungen in der Praxis der Sozialen Arbeit (Soziale Arbeit) bzw. in der Praxis der professionellen Arbeit mit Kindern und Familien (Erziehung und Bildung im Kindesalter) zu entwickeln. 3
4 6. Beurteilung Die Mentorin/der Mentor gibt gem. 7 Abs. 3 des o.a. Erlasses jeweils nach sechs Monaten der berufspraktischen Tätigkeit eine schriftliche Beurteilung der oder des Weiterbildungsstudierenden ab und leitet diese - entweder über die/den Weiterbildungsstudierende/n oder direkt - dem Referat für die Staatliche Anerkennung zu. Die Mentorin/der Mentor entscheidet mit der Beurteilung darüber, ob die berufspraktischen Teile des Weiterbildungsangebots erfolgreich abgeschlossen wurden. 7. Theoriegeleitete Anteile (Module) des Weiterbildungsangebots Staatliche Anerkennung ( 3 Abs. 4 des o.a. Erlasses) Die Lehrveranstaltungen für die theoriegeleiteten Anteile des Weiterbildungsangebots Staatliche Anerkennung werden von den Mitgliedern des Lehrkörpers in Form von Seminaren und Übungen durchgeführt und bestehen aus folgenden Modulen: Module Workload ECTS SWS Leistung / Modul M 1 Recht und Verwaltung in der Sozialen Arbeit/ Kindheitspädagogik BASA*): insgesamt 6 SWS Wahlpflicht-Veranstaltung 2 bzw. 1 Leistungsnachweis/e für BASA 1 Leistungsnachweis für BAEB M 2 Ökonomie und zentrale Fragen der Sozialen Arbeit/ Kindheitspädagogik BAEB**): insgesamt 4 SWS Wahlpflicht-Veranstaltung 2 bzw. 1 Leistungsnachweis/e für BASA 1 Leistungsnachweis für BAEB M 3 Professionelle Praxisreflexion (Praxisreflexionsgruppe/ Supervisionsgruppe) Gesamt BASA: 4 SWS BAEB: 4 SWS 10 BASA 8 BAEB Pflichtveranstaltung Praxisreflexion - 1 Leistungsnachweis über 8 Teilnahmen an einer Praxisreflexionsgruppe im Umfang von jeweils sechs Stunden bzw. 6 Teilnahmen an einer Praxisreflexionsgruppe im Umfang von jeweils acht Stunden (BASA/BAEB) - Tätigkeits- und Erfahrungsbericht nach 6 Monaten (BASA/BAEB) -Abschlussbericht nach 12 Monaten (BASA/BAEB) (bestanden/nicht bestanden) - Abschlusskolloquium (BASA/BAEB) (bestanden/nicht bestanden) *) BASA: Soziale Arbeit **) BAEB: Erziehung und Bildung im Kindesalter 4
5 Die Themen der theoriegeleiteten Anteile des Weiterbildungsangebots werden im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs für das laufende Semester mit den Anmeldemodalitäten/-terminen angekündigt. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Module werden die Weiterbildungsstudierenden von ihren Ausbildungsstätten freigestellt. Es handelt sich dabei um eine bezahlte Freistellung, d.h. der Besuch von Theorieveranstaltungen ist Arbeitszeit. Für den Besuch von Theorieveranstaltungen am Wochenende soll ein Zeitausgleich in entsprechendem Umfang gewährt werden. 8. Abschlussprüfung ( 5 des o.a. Erlasses) a) Das Weiterbildungsangebot mit Abschlusszertifikat schließt mit einem Kolloquium ab. In dem Kolloquium sollen die Weiterbildungsstudierenden nachweisen, dass sie sich die für eine eigenverantwortliche berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit bzw. in der Erziehung und Bildung im Kindesalter erforderlichen Fach- und Verwaltungskenntnisse angeeignet und diese im Weiterbildungsstudium vertieft haben. Ausgehend von dem Abschlussbericht sollen die Studierenden im Kolloquium theoriegeleitetes sozialarbeiterisches, sozialpädagogisches oder kindheitspädagogisches Handeln vertreten können. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Kolloquium sind dem Infoblatt zum Kolloquium zu entnehmen. b) Zum Kolloquium können gem. 5 Abs. 3 des o.a. Erlasses auf Antrag auch Absolvierende des Bachelorstudiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter zugelassen werden, die bereits über eine Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher verfügen, sofern die Ausbildung oder die berufliche Tätigkeit als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher vor der Aufnahme des Bachelorstudiums Erziehung und Bildung im Kindesalter nicht länger als 3 Jahre zurück lag. Ausgehend von dem Abschlussbericht sollen die Studierenden im Kolloquium theoriegeleitetes sozialpädagogisches und kindheitspädagogisches Handeln vertreten können. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Kolloquium sind dem Infoblatt zum Kolloquium zu entnehmen. Die Anforderungen an den Abschlussbericht sind den Informationen zu den Berichten zu entnehmen. Das Kolloquium dauert 30 Minuten und wird von zwei im Weiterbildungsangebot lehrenden Mitgliedern des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit durchgeführt. Die Prüfenden entscheiden über das Bestehen des Kolloquiums unter besonderer Berücksichtigung des Abschlussberichts. Ist das Kolloquium bestanden, stellt der Fachbereich für die erfolgreiche Teilnahme am Weiterbildungsangebot ein Zertifikat aus. Für die nach 8. b) zum Kolloquium Zugelassenen wird kein Abschlusszertifikat ausgestellt. 5
6 9. Erteilung der Staatlichen Anerkennung ( 9 des o.a. Erlasses) Sofern die Abschlussprüfung (Kolloquium) bestanden wurde, wird die Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge und Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter bzw. als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge und Sozialpädagogin/Sozialpädagoge vom Land Schleswig-Holstein auf Antrag erteilt. Der Antrag ist an den Staatlichen Prüfungsausschuss beim Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel zu stellen. Über die Erteilung der Staatlichen Anerkennung stellt dieser Prüfungsausschuss eine Urkunde aus. 6
Beschluss des Staatlichen Prüfungsausschusses des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel vom 12.01.
Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung BASA / BAEB Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig- Holstein zum Erwerb der Staatlichen
MehrFinale Fassung. Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt)
Finale Fassung Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt) an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 10.04.2017 Präambel
MehrA n t r a g. Studienbegleitende Praxis 6-Wochen-Praktikum. Name, Vorname: Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:
A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter Studienbegleitende
MehrBürgerservice BAYERN-RECHT Online - BaySozKiPädG Landesnorm Bayern B...
Seite 1 von 5 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVBl 013, S. 439 Fußnoten Bayerisches Gesetz über das Führen der Berufsbezeichnungen Staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder Staatlich anerkannter
MehrOrdnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte
Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge
MehrA n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:
A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter
MehrORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DIE LEHREINHEIT KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK
MehrOrdnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe
der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013) Diese Version gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2013 neu in den eingeschrieben werden.
MehrDer Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. April 2015 folgendes Gesetz beschlossen:
16/147 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. April 2015 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
MehrORDNUNG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT MUSIKPÄDAGOGIK ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DAS INSTITUT FÜR MUSIKWISSENSCHAFT
MehrMitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar
Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Studienordnung für den Studiengang Ausgabe Architektur 14/2011 erarb. Dez./Einheit Telefon Datum Fak. A
Mehrvom (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013), zuletzt geändert am (Amtl. Bekanntm. 2016/Nr. 8)
Ordnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengang Gemeindepädagogik und Diakonie der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013), Diese
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 7.36.09 Nr. 2 Studienordnung für den Master-Studiengang Oenologie Beschluss Ordnung FBR 09 Gießen: 10.12.2003 FBR Geisenheim: 05.01.2004
MehrStudienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel
Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel Vom 10. April 014 Aufgrund des 5 Abs. 10 des Gesetzes
Mehr2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)
Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und
MehrInhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD.
Gemäß 10 Abs. 6 der Grundordnung der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik in der Fassung vom 1. Juni 2015 erlässt der Akademische Senat die folgende Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering Vom 01. Dezember 2018 Aufgrund von 59 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Landeshochschulgesetzes vom 01. Januar 2005 (GBl.
Mehrvom (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013) zuletzt geändert am (Amtl. Bekanntm. 2016/Nr. 8)
für den Bachelorstudiengang Heilpädagogik / Inklusive Pädagogik der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013) Diese Version gilt für alle Studierenden,
MehrAMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 06/2008 19.03.2008 4. Änderung der Praktikumsordnung für die Praxisphasen im Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter Bachelor of Arts (B.A.) der Fachhochschule für
MehrAnlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus
Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Wirtschaftsingenieurwesen Telekommunikation 4. des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen
Mehr3 Staatliche Anerkennung WiSe 2016/17
3 Staatliche Anerkennung WiSe 2016/17 Bachelor of Arts Soziale Arbeit (BASA) Bachelor of Arts Erziehung und Bildung im Kindesalter (BAEB) Absolvierende des Diplomstudiengangs Sozialwesen Berufspraktikum
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang. Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik
Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik der Hochschule Neubrandenburg vom 22. Juni 2016 Auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung
MehrMerkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit
Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II Studienordnung für den postgradualen Ausbildungsgang Psychologische Psychotherapie Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident
MehrModul S 24. Hinweise. Das praktische Studiensemester umfasst einen Zeitraum von 1 mal 20 Wochen im 7. Studiensemester.
Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien Ramona Stirtzel Diplom Sozialpädagogin Leiterin Praxisamt (Stand 10/2016) 2. Praktisches Studiensemester Studiengang
Mehr3 Staatliche Anerkennung SoSe 2016
3 Staatliche Anerkennung SoSe 2016 Bachelor of Arts Soziale Arbeit (BASA) Bachelor of Arts Erziehung und Bildung im Kindesalter (BAEB) Absolvierende des Diplomstudiengangs Sozialwesen Berufspraktikum Für
MehrAuslandsstudium-/ Praxisordnung
Auslandsstudium-/ Praxisordnung Präambel Der Fachbereichsrat des Fachbereichs III Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein hat am 28.03.2013 die Auslandsstudium-/ Praxisordnung
MehrNeufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16.
Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16. Juli 2014 Aufgrund der Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 2. August 2018 Nr. 39/2018 I n h a l t : Ordnung zur Verleihung der staatlichen Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit der Universität
MehrPrüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)
Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für
MehrU N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge im Hauptfach Geschichte
(in der Fassung vom 30. Juli 2009) 1 Studienumfang (1) Im Hauptfach Geschichte sind insgesamt 120 ECTS-Credits (cr) zu erwerben, im Ergänzungsbereich mindestens 20 ECTS-Credits. (2) Gem. 2 Abs. 4 der Prüfungs-
Mehrvorliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Bettina Fischer-Gerstemeier
Prüfungsausschuss für Sozial-und Gesellschaftswissenschaften einschließlich Soziale Arbeit, Teilbereich Soziale Arbeit an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013
Mitteilungsblatt Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013 Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs Recht im Unternehmen des Fachbereichs Rechtspflege vom 17.04.2013 Mitteilungsblatt Herausgeber: Der Präsident Badensche
MehrHINWEISE zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung als SozialpädagogIn. Hinweise zur Durchführung des Berufsanerkennungsjahres
HINWEISE zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung als SozialpädagogIn Das ist seit Anfang 2013 ermächtigt, die Staatliche Anerkennung auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit zu verleihen. Voraussetzung für den
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (SBW) mit dem Abschluss Bachelor of Arts in der Fakultät V, Abteilung Soziale Arbeit, der Hochschule Hannover
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Kommunikationswissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 2. Oktober 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-46.pdf)
MehrErste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.
Amtliche Bekanntmachung Nr. 29/2018 Veröffentlicht am: 23.04.2018 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation Vom 27. März 2014 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005,
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57 Praxissemesterordnung für den Bachelorstudiengang Maschinentechnik an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (PSO Maschinentechnik)
MehrAmtliche Bekanntmachungen Nr. 18/2017
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 18/2017 Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart Hochschulkommunikation Keplerstraße 7 70174 Stuttgart Kontakt Sandra Doti T 0711 685-82211 hkom@uni-stuttgart.de
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
MehrMerkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit
Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe
Mehr(Fundstelle:
Fachprüfungsordnung für den Studiengang Interdisziplinäre Mittelalterstudien / Medieval Studies des Zentrums für Mittelalterstudien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. November 2004 (Fundstelle:
MehrFH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien
Praxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.01.2009 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule
Mehr417.02/696 MA. Inhalt. I. Allgemeines. 1 Geltungsbereich. 2 Akademischer Grad; Profiltyp. 3 Studienbeginn
Prüfungsordnung für den Deutsch-ungarischen Masterstudiengang Germanistische Sprach-, Kulturund Literaturwissenschaft des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel und des
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Praktikumsordnung Master 1-Fach (Keine amtliche Bekanntmachung) Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung von Berufspraktika im Rahmen des Master- Studiengangs
MehrZula MA Kindheitspäd. v Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik
7 3.28 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik vom 2. Dezember 2015 Aufgrund von 63 Abs. 2, 59 Abs. 1 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG)
MehrStudienordnung für den Diplomlehrgang Diploma of Advanced Studies (DAS) in Koordinierter Versorgung & Recht im Gesundheitswesen
Studienordnung für den Diplomlehrgang Diploma of Advanced Studies (DAS) in Koordinierter Versorgung & Recht im Gesundheitswesen Beschluss 31.10.2016 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf
Mehr1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen
1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die
MehrStudienordnung für den Zertifikatslehrgang mit Certificate of Advanced Studies (CAS) in Gesundheitsökonomie
Studienordnung für den Zertifikatslehrgang mit Certificate of Advanced Studies (CAS) in Gesundheitsökonomie Beschluss 31.10.2016 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung
MehrZula MA Kindheits- und Sozialpäd. v i.d.f. v
Zula MA Pädagogische Hochschule 7 3.28 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Kindheits- und Sozialpädagogik vom 2. Dezember 2015 1 * Aufgrund von 63 Abs. 2, 59
MehrFachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der
Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2
Mehr1 Geltungsbereich der Ordnung, Beauftragung
FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2017-27 Seite 395 Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte Sozialarbeiterin
Mehramtliche mitteilungen
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 111.15 vom 22. Dezember 2015 dritte satzung zur änderung der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang wirtschaftsingenieurwesen
Mehrvom 5. Dezember 2016 Artikel I
05.12.2016 Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den weiterbildenden Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft an der Hochschule Bochum, der Fachhochschule Südwestfalen, Standorte Hagen,
MehrAmtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,
1 Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52, 16.09.2016 Ordnung über das Praxissemester für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaft (viersemestrig) und Financial Management (viersemestrig)
MehrNeufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.)
Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode vom 08.06.2016
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes
Mehr- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003
- 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über
Mehrbo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN
bo nr. 904 07.12.2016 Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN 1. Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den weiterbildenden Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft an der Hochschule Bochum,
Mehr1 Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines Berufs
Merkblatt zur Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des Berufs staatl. anerkannte/r Sozialpädagoge/in / Sozialarbeiter/in / Heilpädagoge/in oder Kindheitspädagoge/in 1 Entscheidung
MehrOrdnung. zur Feststellung der besonderen Vorbildung. für den Deutsch-Französischen Studiengang. International Business. an der Fachhochschule Dortmund
Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den Deutsch-Französischen Studiengang International Business an der Fachhochschule Dortmund Vom 29. Februar 1996 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 43
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BSW) mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät V Diakonie, Gesundheit und Soziales der Hochschule Hannover 1 Anwendbarkeit
MehrAnerkennung früherer Leistungen für den Schwerpunktbereich S I
Anerkennung früherer Leistungen für den Schwerpunktbereich S I Die Beantragung und Begutachtung der Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Leistungen erfolgen in drei aufeinander folgenden Schritten: Schritt
MehrNichtamtliche Lesefassung
Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Kaiserslautern vom 8. November 2011 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom 13. Februar 2012)
MehrNBl. HS MBW Nr. 5/2013 vom 16. Juli 2013, S. 56 Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite der FH Kiel: 10. Juni 2013
Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) für den Bachelor Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter - Aufbauform (BA) des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel Aufgrund
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 40. Jahrgang 15. Juni 2012 Nr. 32
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 40. Jahrgang 15. Juni 2012 Nr. 32 Praxissemesterordnung für die praxisbegleiteten Bachelorstudiengänge Architektur in Teilzeit und Innenarchitektur in
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung (Adult and Further Education) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
MehrStudienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch
Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des
MehrSächsSozAnerkG. Vom 13. Dezember Der Sächsische Landtag hat am 12. Dezember 1996 das folgende Gesetz beschlossen: 1 Staatliche Anerkennung
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen () 1 Vom 13. Dezember
MehrAMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 14/2015 26.06.2015 1. Änderung der Zugangs- und Zulassungssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Netzwerkmanagement Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE)
MehrStaatliche Anerkennung im Bereich der sozialen Arbeit
Staatliche Anerkennung im Bereich der sozialen Arbeit Dr. Katharina Mangold Sprechstd. Di 16:30-17:30 Uhr; L143 Tel. 05121/ 883 117 22 Linda Maack Sprechstd. Mi 9:00 10:00 Uhr; L144 Tel. 05121/ 883 117
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 304 2014 Verkündet am 27. Mai 2014 Nr. 93 Bekanntmachung der Neufassung der Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung
Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung
MehrStudiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel
Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel Vom. April 07 Die Theologische Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt
MehrAusgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:
Ausgabe 30 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 7 Spezielle Prüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang
MehrSeite 2: Änderungsordnung zur der Speziellen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Finance & Accounting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Ausgabe 06 10.04.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger ublikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung zur der Speziellen rüfungsordnung für den Masterstudiengang
Mehr1 Geltungsbereich. Geowissenschaften im Lehramt an der FAU gemäß Art. 56 Abs. 6 Nr. 2 BayHSchG sowie die Ablegung der dazugehörigen Prüfungen.
Der Text dieser Studien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche beim Prüfungsamt einsehbare Text.
MehrPostgraduales Studienprogramm
Universität Kassel FB 01 Fachgebiet für Psychoanalyse Nora-Platiel-Str. 5 D-34109 Kassel Alexander-Mitscherlich-Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Kassel e.v. Karthäuser Str. 5a D-34117 Kassel
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Drucktechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-DTB) vom 11. Juni 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrFAQ zum studienintegrierten Praxissemester im Studiengang BASA-P an der Hochschule Fulda
FAQ zum studienintegrierten Praxissemester im Studiengang BASA-P an der Hochschule Fulda Rechtliche Grundlagen Unsere Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit vom 21. Januar und 8. Juli
MehrPädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen. Berücksichtigung von Fachdienststunden im Anstellungsschlüssel
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 17.11.2014 188. Newsletter Informationen zur Umsetzung des BayKiBiG Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen Berücksichtigung
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den berufsintegrierenden Bachelor- Studiengang Heilpädagogik (HBI) - Inklusive Bildung und Begleitung mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät V Diakonie,
Mehrvom 5. Oktober 2016 Artikel I
FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2017-3 Seite 5 Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den weiterbildenden Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft an der Hochschule Bochum, der
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 17. August 2006 Nr. 37/2006 I n h a l t : Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 17. Dezember 2010 Nr. 41
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 17. Dezember 2010 Nr. 41 Praxissemesterordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Produktion und Wirtschaft an der
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Compliance and Corporate Security, LL.M. der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule
MehrBILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER
BACHELOR-STUDIENGANG BILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER ZULASSUNGSORDNUNG 1 Zugangsvoraussetzungen 2 Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten auf das Vorpraktikum 3 Einstufung 4 Zulassungsantrag, Ausschlussfrist
MehrNBl. HS MBW Schl.-H. Nr. 7/2013 vom 11. Oktober 2013, S. 73 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Fachhochschule Kiel: 05.
Studien- und Prüfungsordnung (Satzung) für den Master-Studiengang Forschung, Entwicklung, Management in Sozialer Arbeit, Rehabilitation/Gesundheit oder Kindheitspädagogik (MA) am Fachbereich Soziale Arbeit
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
Version: Ausgabe 22 22.08.2012 mit Änderung Ausgabe 13 17-04-2014 und Änderung Ausgabe 07 30.01.2017 Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
MehrMitteilungsblatt / Bulletin 8. Mai 2018
24/2018 Mitteilungsblatt / Bulletin 8. Mai 2018 Praktikumsordnung des Bachelorstudiengangs Recht im Unternehmen des Fachbereichs Rechtspflege der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 07.03.2018
MehrPrüfungsordnung. des Bachelorstudiengangs. Wirtschaftsinformatik
Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik vom 9. März 2012 - 2 - Prüfungsordnung der Wilhelm Büchner Hochschule vom 09.03.2012 i. d. F. vom 13.09.2012 Vorbemerkung: Gemäß 44, Absatz
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung. vom
Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang vom 22.08.2012 räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom
MehrOrdnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg
Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Auf Grund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 62 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über
Mehr