Workshop 3 Rechtliche Fragen der Eurokrise am Beispiel Griechenlands
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- Waldemar Gerhardt
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1 Workshop 3 Rechtliche Fragen der Eurokrise am Beispiel Griechenlands 36. Wirtschaftsphilologentagung Menschen und Märkte 01. und 02. Oktober 2015 Universität Passau
2 RECHTLICHE FRAGEN DER EUROKRISE AM BEISPIEL GRIECHENLANDS Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M. Passau, 1. Oktober 2015
3 Was ist die Eurokrise? 2
4 Griechenland Anfang Staatliches Defizit (2009) von 12,7%+ des BSP (später korrigiert: 15,x%) Refinanzierungsbedarf für Staatsanleihen in 2010 i.h.v. 27,7 Mrd. Euro Plandefizit für ,7% des BSP Gesamtfinanzierungsbedarf 2010 ca. 61,5 Mrd. Euro Damaliger Kapitalmarktzins für Griechische Anleihen rund 7 7,75% (Risikoaufschlag von derzeit 4,6%p), stieg dann in Richtung 15%
5 Langfristige Zinssätze in der Eurozone 4
6 Reaktion der Eurozone 5 Kreditgewährung an Griechenland (sowie weitere Eurozonenteilnehmer) Bilateral EFSF, EFSM ESM IWF
7 Klarer Rechtsbruch? 6
8 Europarecht und finanzielle Schwierigkeiten Die Mitgliedstaaten als Steuerstaaten 7 Nur zwei zulässige Finanzierungsarten für staatliche Ausgaben Steuern Kreditaufnahme (begrenzt, Art. 126 AEUV) Verbot der monetären Finanzierung (Art. 123 AEUV) Drei Arten von finanziellen Schwierigkeiten Zahlungsbilanzprobleme (nur für pre-ins) Haushaltsprobleme Liquiditäts-/Solvenzprobleme des Finanzsektors
9 8 Europarechtlicher Rahmen für Finanzhilfen vor der Krise Zahlungsbilanzprobleme Art. 66 AEUV (EU/Eurozone als Ganzes) Art. 143, 144 AEUV (pre-ins) Emergency Liquidity Assistance (ELA)/TARGET2 Haushaltsprobleme Art. 122 II AEUV? Art. 125 I AEUV? Finanzsektor Emergency Liquidity Assistance (ELA) EU-Beihilfenrecht (umfassend genutzt im Rahmen der Finanzkrise 2008-heute)
10 Maßnahmen in der Krise (1) 9 Unionsrechtliche Instrumente Zahlungsbilanzhilfen Art. 143, 144 AEUV; VO 332/2002 Nur für Pre-Ins; genutzt für Ungarn, Lettland, Romänien, gesamt 13,4 Mrd. Euro EFSM Art. 122 II AEUV, VO Nr. 407/2010 Gesamtvolumen ca. 60 Mrd. Euro, davon 46,4 Mrd. Euro für Portugal u. Irland genutzt (exit) ELA
11 Maßnahmen in der Krise (2) 10 Extra-unionale Instrumente Bilaterale Kredite Griechenland (Eurozone), ca. 80 Mrd. Euro; Irland (UK, Dänemark, Schweden) Vereinbarkeit mit Kompetenzen und Art. 125 AEUV? EFSF SPV; nach luxemburgischen Recht Eurozonenstaaten als Bürgen für Kreditaufnahme; Ausleihungen an MS in gravierenden finanziellen Schwierigkeiten; Konditionalität; befristet bis Volumen: gesamt 185,6 Mrd. Euro ESM (seit Oktober 2012) Internationale Finanzinstitution; Eurozonenteilnehmer als Kapitalgeber 700 Mrd. Euro Kapital, davon 80 Mrd. eingezahlt; Ausleihungen an ESM-Mitglieder; Konditionalität Klarstellung der Zulässigkeit in Art. 136 III AEUV IWF-Kredite (begleitend), insg. 61,33 Mrd. Euro
12 Rechtliche Grenzlagen/Deutungen und Entwicklungen des Unionsprimärrechts 11 Generelle Zulässigkeit von finanziellem Beistand an Eurozonenteilnehmerstaaten? Art. 122 II versus Art. 125 I AEUV Deklaratorische Klarstellung, Art. 136 III AEUV Kompetenz der Mitgliedstaaten? Finanzhilfen als Wirtschaftspolitik v. Geldpolitik Art. 122 II AEUV als Rechtsgrundlage für VO und Kreditaufnahme? Einzelne Eurozonenteilnehmerstaaten als IWF-Kreditnehmer?
13 Was hat die EZB getan? 12
14 EZB-Maßnahmen in der Krise 13 SMP - Securities Markets Programme (seit ) Aussetzung der Rating-Relevanz für Verpfändung von Staatsanleihen durch Banken Absenkung der Anforderungen an Sicherheiten Vollzuteilung bei Refinanzierungen von Banken Long-Term-Refinancing-Operations OMT - Outright Monetary Transactions (2012 Ankündigung, nicht eingesetzt) Emergency Liquidity Assistance (nationale Zentralbanken des Eurosystems)
15 Rechtmäßigkeit der EZB-Maßnahmen 14 SMP, OMT, QE etc. Staatsanleihenkäufe auf den Sekundärmärkten Vom Verbot der monetären Finanzierung (Art. 123 AEUV) nicht erfasst Ausdrücklich in Art der EZB-Satzung als geldpolitisches Instrument zugelassen Umgehungsverbot? Geldpolitik? EuGH(+), solange Verhältnismäßigkeit gewahrt BVerfG (-), endgültige Entscheidung offen; Maßstab? TARGET2(-Salden)? EZB-Aufgabe zur Unterhaltung von Zahlungsverkehrssystemen Kein Rechtsverstoß nach Europarecht ersichtlich, auch BVerfG abgelehnt
16 Ausschluss eines Eurolandes aus der Eurozone? Zwangsweiser Ausschluss aus der EU insgesamt nicht geregelt Vertragliches Sanktionssystem (Vertragsverletzung, Defizitverfahren, Art. 7 EUV) Ausschluss nach völkerrechtlichen Grundsätzen als ultima ratio? Ausschluss aus der Eurozone allein? Keine Rechtsgrundlage für Aufhebung der maßgeblichen Verordnungen Actus contrarius möglich? Formulierung von den unwiderruflich festgelegten Wechselkursen mehr Argument? Jedenfalls nicht gegen den Willen des Euromitgliedstaates
17 Freiwilliger Austritt als Ausweg aus der Falle Eurozone? Austritt nunmehr für die EU insgesamt vorgesehen (Art. 50 EUV); Abkommen zwischen EU und Austrittskandidat Einseitiger Austritt des Eurolandes durch nationale Rechtsakte? Anwendungsvorrang des Unionsrechts Rechtlich nicht möglich ohne unionsrechtliche Basis Technische Einführung und Erfolg einer solchen Maßnahme zweifelhaft Austritt mit dem Ziel der Abwertung sinnvoll?
18 17 Kapitalverkehrsbeschränkungen als Ausweg?
19 18 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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