Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 29. April 2018

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1 Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 29. April 2018 Verein für Voltigiersport Kalkar e.v. Casino der Reitanlage Kalkar, Zum Wisseler See 55, Kalkar, Uhr TOP 1: Begrüßung und Annahme der Tagesordnung Der Vorsitzende Gregor Walter begrüßt die Anwesenden um Uhr. Die Tagesordnung wird von der Versammlung angenommen. TOP 2: Protokoll der letzten JHV Sarah Ising verliest das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom Das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung vom kann auf Nachfrage von der Versammlung eingesehen werden. Es gibt keine Anmerkungen. TOP 3: Sportlicher Jahresrückblick Kerstin Audick berichtet von den sportlichen Erfolgen der Jahre (s. Anlage). TOP 4: Bericht der Geschäftsführerin und der Kassenprüfer Bärbel Brüx verliest den Geschäftsbericht aus den Jahren (s. Anlage). Während in der ersten Zeit aufgrund des Hallenbaus ein Minusergebnis vorlag, ist der Verein nun auf einem guten Weg und kann wieder Rücklagen bilden. Diese sind unter anderem nötig für den Kauf eines neuen Pferdes, falls wieder eine Veränderung ansteht. Es gibt keine Rückfragen oder Anmerkungen. Carolin Brüx verliest den Bericht der Kassenprüfung, die durch sie selbst und Kira Schulz am vorgenommen wurde. Die Kassenprüfung hat ergeben, dass die Kasse nachvollziehbar und ordnungsgemäß geführt wurde. TOP 5: Entlastung des Vorstandes Carolin Brüx bittet die Versammlung um Entlastung des Vorstandes. Der Vorstand wird einstimmig entlastet. 1

2 TOP 6: Erörterung und Beschluss der Satzungsänderung gemäß Anlage 3. Mitgliedschaft 4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Geschäftsjahres, in dem das Mitglied bis zum 15. November schriftlich beim Geschäftsführer kündigt (Austritt). Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Geschäftsjahres, in dem das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen wird. Dies kann geschehen, wenn ein Mitglied gegen die Satzung, satzungsgemäße Beschlüsse oder die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verein verstößt, ebenso wenn das Mitglied sich unkameradschaftlich / unsportlich verhält oder gegen die Vereinsinteressen handelt. 4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des nachfolgenden Quartals, in dem das Mitglied schriftlich beim Geschäftsführer kündigt (Austritt). Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des nachfolgenden Quartals, in dem das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen wird. Dies kann geschehen, wenn ein Mitglied gegen die Satzung, satzungsgemäße Beschlüsse oder die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verein verstößt, ebenso wenn das Mitglied sich unkameradschaftlich / unsportlich verhält oder gegen die Vereinsinteressen handelt. 5. Organe des Vereins 6. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, Stellvertretendem Vorsitzenden, Geschäftsführer, Schriftführer, Hallenkoordinator, Ausbildungskoordinator und Jugendwart Die Übungsleiter können beratend zu den Sitzungen des Vorstands geladen werden. 6. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, Stellvertretendem Vorsitzenden, Geschäftsführer, Schriftführer, Hallenkoordinator, und Jugendwart Die Übungsleiter können beratend zu den Sitzungen des Vorstands geladen werden. 2

3 7. Der Vorstand (exclusiv Jugendwart) wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt, in geraden Jahren der Vorsitzende, der Schriftführer und von den Jugendlichen unter 16 Jahren, der Jugendwart, in ungeraden Jahren der stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer. 7. Der Vorstand (exclusiv Jugendwart) wird von der Mitgliederversammlung bis zur übernächsten ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt, in einem Jahr der Vorsitzende, der Schriftführer, - und der von den Jugendlichen unter 16 Jahren gewählte der Jugendwart, in der darauffolgenden Mitgliederversammlung der stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Hallenkoordinator. 10.Die Aufgaben des Vorstands sind Vorbereitung und Einladung der Mitgliederversammlung Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung Führung der laufenden Geschäfte Einstellung und Kündigung von Ausbildern. 10. Die Aufgaben des Vorstands sind Vorbereitung und Einladung der Mitgliederversammlung Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung Führung der laufenden Geschäfte Einstellung und Kündigung von Ausbildern und Mitarbeitern (Minijobber und Ehrenamtler) 12. Der stellvertretende Vorsitzende betreut die aktiven Mitglieder und koordiniert deren Ausbildung, ebenso fördert er die Weiterbildung der Ausbilder und hält die Verbindung zu den übergeordneten Verbänden. 13. Der Geschäftsführer erledigt die laufenden Geschäfte, übernimmt die Rechnungs- und Kassenführung und erstattet der Mitgliederversammlung den Geschäftsbericht. 14. Der Schriftführer fertigt die Niederschriften der Versammlungen und erledigt die Korrespondenz des Vereins und des Vorstands. 15. Der Jugendwart betreut die Jugendlichen des Vereins. 12. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden, organisiert die Turniere, betreut die aktiven Mitglieder und koordiniert deren Ausbildung, ebenso fördert er die Weiterbildung der Ausbilder und hält die Verbindung zu den übergeordneten Verbänden. 13. Der Geschäftsführer erledigt die laufenden Geschäfte, übernimmt die Rechnungs- und Kassenführung und erstattet der Mitgliederversammlung den Geschäftsbericht. 14. Der Schriftführer fertigt die Niederschriften der Versammlungen und erledigt die Korrespondenz des Vereins und des Vorstands. 15. Der Hallenkoordinator organisiert die Abläufe um den Hallenbetrieb. 16. Der Jugendwart betreut die Jugendlichen des Vereins. 3

4 6. Beiträge und Gebühren 2. Familien werden wie folgt gefördert: Wenn mindestens ein Elternteil Mitglied des Vereins ist Mitglieder unter 8 Jahren sind beitragsfrei. Erstes Kind zahlt 100% Zweites und jedes weitere Kind zahlt 50% des berechneten Satzes 2. Familien werden wie folgt gefördert: Das Kind in der höchsten Leistungsklasse zahlt 100% der Beiträge und Gebühren, jedes Geschwisterkind erhält eine Ermässigung von 15% auf seine Beiträge und Gebühren. Die Satzungsänderung in den Punkten 5./6 und 5./7 wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme angenommen. Alle anderen neugefassten Punkte werden einstimmig angenommen. Damit wird die der Satzung in allen oben genannten Punkten mehrheitlich von der Versammlung beschlossen. TOP 7: Turnusmäßige Neuwahlen - des Vorsitzenden (Amtsinhaber stellt sich nicht zur Wiederwahl) Gregor Walter stellt sich nicht zur Wiederwahl für das Amt des Vorsitzenden. Vorschlag von Sonja Brauer: Ludger Brüx. Ludger Brüx ist Vereinsmitglied und tritt die Wahl an. Er wird mehrheitlich bei sieben Enthaltungen und einer Gegenstimme gewählt. Ludger Brüx nimmt die Wahl an. Gregor Walter bedankt sich bei der Versammlung für das ihm entgegengebrachte Vertrauen in den letzten 25 Jahren. Er übergibt die Versammlungsleitung an Ludger Brüx. Dieser bedankt sich bei ihm für die Unterstützung des Vereins und seine Verdienste als 1. Vorsitzenden, vor allem für sein Wirken im Zusammenhang mit dem Neubau der vereinseigenen Voltigierhalle. - der Schriftführerin (Amtsinhaberin stellt sich nicht zur Wiederwahl) Sarah Ising stellt sich nicht zur Wiederwahl für das Amt der Schriftführerin. Vorschlag des Vorstandes: Laura Gendritzki Laura Gendritzki ist Vereinsmitglied und tritt die Wahl an. Sie wird einstimmig bei einer Enthaltung gewählt. Laura Gendritzki nimmt die Wahl an. - eines Kassenprüfers Kira Schulz scheidet turnusmäßig als Kassenprüferin aus. Carolin Brüx verbleibt noch eine Wahlperiode im Amt der Kassenprüferin. Vorschlag von Bärbel Brüx: Judith Lamers 4

5 Judith Lamers ist Vereinsmitglied und tritt die Wahl an. Sie wird einstimmig bei einer Enthaltung gewählt. Judith Lamers nimmt die Wahl an. - Bestätigung der Jugendwartswahl Am 17. April 2018 haben die Jugendlichen des Vereins Sonja Brauer zur Jugendwartin gewählt. Die Wahl von Sonja Brauer in das Amt der Jugendwartin wird einstimmig von der Mitgliederversammlung bestätigt. TOP 8: Projekte in 2018 Stephan Brauer und Ludger Brüx berichten von Plänen zum Bau einer automatischen Bewässerungsanlage in der Reithalle, um eine Austrocknung des Bodens zu vermeiden. Des Weiteren soll der Hallenboden ausgebessert werden. Bärbel Brüx berichtet, dass es die Überlegung gibt einen Anbau an der Halle zu errichten, in dem Geräte untergestellt werden können. In der zweiten Jahreshälfte soll eventuell ein Sponsorenlauf stattfinden, ggf. in Kombination mit einem Tag der offenen Tür. TOP 9: Festlegung des Termins der nächsten Jahreshauptversammlung Die nächste Jahreshauptversammlung soll im Sommer 2019 stattfinden. Verschiedenes Aus der Versammlung kommt der Hinweis auf die neue EU-Datenschutzverordnung, die ab Ende Mai in Kraft tritt. Der Vorstand sagt zu, sich darüber beim Pferdesportverband zu informieren und ggf. Schritte einzuleiten, um die neue Verordnung umzusetzen. Ludger Brüx bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Versammlung um Uhr. Kalkar, den 29. April 2018, gez. Sarah Ising 5

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