3 Struktur und Organe der Kirche
|
|
- Jörg Ackermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 23 Leistung kirchlicher Dienste an Nichtmitglieder Satzung über die Leistung kirchlicher Dienste an Nichtmitglieder Struktur und Organe der Kirche 31 Kirchgemeinden Satzung über die Kirchgemeinden Verordnung über den Finanzhaushalt der Kirchgemeinden Kantonalkirche 32.1 Synode Geschäftsordnung für die Synode der Evangelisch- Reformierten Kirche des Kantons Luzern Synodalrats-Beschluss über die Berechnung der zusätzlichen Sitze in der Synode Synodalratsbeschluss über die Zahl der Abgeordneten der siebzehn Synodewahlkreise Satzung über die Beziehungen zu anderen Organisationen
3 32.2 Synodalrat Geschäftsordnung für den Synodalrat der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern Rekurskommission Geschäftsordnung für die Rekurskommission der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern Satzung über das Verfahren vor der Rekurskommission der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern Entschädigungen Synodebeschluss über die Entschädigung der Synode, der Präsidentenkonferenz, der Rekurskommission, der Kommissionen sowie der Delegierten Synodebeschluss über die Entschädigung des Synodalrates Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und ihre Dienste 41 Allgemeines Synodalbeschluss über die Inpflichtnahme der kirchlichen Behörde und Beamten Synodalratsbeschluss über die Beiträge der Kantonalkirche an Weiterbildungskurse und Supervision
4 42 Pfarramtliche und katechetische Dienste 42.1 Pfarrerinnen und Pfarrer Synodebeschluss über die Mindestansätze für die Besoldungen der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer Beschluss des Synodalrates über die Mindestansätze für die Besoldungen der Gemeindepfarrerinnen und pfarrer für das Jahr Verordnung über den Studienurlaub Gottesdienst Weisung über die Form und Durchführung von ökumenischen Gottesdiensten Verordnung über die Leitung von Gottesdiensten durch Personen, die nicht zum Pfarramt ordiniert sind Verordnung betreffend Ausnahmebewilligungen bei Trauungen (Ort) Unterricht, Konfirmation Verordnung betreffend Anerkennung von Ausbildungen für die Anstellung als Lehrkraft für reformierten Religionsunterricht Weisungen für den kirchlichen Unterricht Weisung über die Konfirmation von nichtgetauften Konfirmanden Sozial-diakonischer Dienst Verordnung über die Zulassung als Sozialdiakonin/Sozialdiakon
5 48 Kantonalkirche 48.1 Kantonalkirchliche Kommissionen Reglement betreffend die Kommission für Ökumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit sowie interreligiösen Dialog (OeMe-Kommission) Reglement betreffend Frauenkommission Reglement betreffend die theologische Kommission Reglement betreffend Kommission Kirchenbote Reglement betreffend die Kommission für Diakonie und Soziales Kantonalkirchliche Dienste Reglement über das Anstellungsverhältnis des Synodalsekretärs und des Synodalkassiers Synodebeschluss über die Schaffung von drei Fachstellen Personalordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern (PO) Synodebeschluss über die Regelung der Gehälter der Mitarbeitenden der Kantonalkirche 48.3 Spezialpfarrämter Synodebeschluss über die Errichtung von Spitalpfarrämtern am Kantonsspital Luzern Synodebeschluss über die Errichtung eines Spitalpfarramtes am Schweizer Paraplegiker- Zentrum Nottwil Synodebeschluss über die Errichtung eines Hochschulpfarramtes in Luzern
6 5 Finanzen Satzung über den Finanzausgleich, ausserordentliche Beiträge und Darlehen Verordnung über den Finanzausgleich Weisungen für den Finanzausgleich Anhang: Beziehungen 91 Kirchengemeinschaft 91.1 Gemeinschaft europäischer Kirchen Konkordie Reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie) Charta Oecumenica; Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund Verfassung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK)
7 92 Zusammenarbeit Konkordat betreffend die gemeinsame Ausbildung der evangelisch-reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst Übereinkunft Sozial-diakonische Dienste
Entschädigung der Mitglieder der Synode, der Präsidentenkonferenz, der Rekurskommission, der Kommissionen sowie
E Entschädigung der Mitglieder der Synode, der Präsidentenkonferenz, der Rekurskommission, der Kommissionen sowie 32.410 der Delegierten Entschädigung des Synodalrates 32.420 Erlasse, Sammlung 22.010 Evangelisch-Reformierte
MehrAbgeordnete der Synodal-Wahlkreise, Zahl Anstellungsverhältnis des Synodalsekretärs und des Synodalkassiers
A Abgeordnete der Synodal-Wahlkreise, Zahl 32.130 Anstellungsverhältnis des Synodalsekretärs und des Synodalkassiers 48.210 Ausländer und Ausländerinnen, Stimmrecht 21.010 Ausserordentliche Beiträge 51.010
Mehrüber die Regelung der Gehälter der Mitarbeitenden der Kantonalkirche
Synodebeschluss über die Regelung der Gehälter der Mitarbeitenden der Kantonalkirche vom 18. Mai 2005 Die Synode der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern, gestützt auf 26 Abs. 1 Ziff. 13
MehrVerordnung über Ausbildung, Weiterbildung und Aufgaben der Diakone und Diakoninnen (Diakonische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) 4
Verordnung über diakonische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 8.7 Verordnung über Ausbildung, Weiterbildung und Aufgaben der Diakone und Diakoninnen (Diakonische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) (vom 0.
MehrA) Allgemeine Bestimmungen
evangelischreformierte Landeskirche beider Appenzell Verordnung Aus- und Weiterbildung / Studienurlaub / Supervision Vom Kirchenrat gestützt auf Art. 36, Abs. 8 und Art. 37, Abs. 6 des Reglements Anstellung
MehrA) Allgemeine Bestimmungen
3.40 Verordnung Aus-, Fort- und Weiterbildung / Studienurlaub / Supervision Vom Kirchenrat gestützt auf Art. 36 und Art. 37 des Reglements Anstellung und Besoldung (RAB) erlassen am 19. April 2005 (Stand
MehrWeiterbildungsreglement für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (WBR)
WBR 483.100 sreglement für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (WBR) vom 24. Januar 2001 Die Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 7 Abs. 2
MehrOrganisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)
Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten
MehrGeschäftsregister der Protokolle der Kirchensynode 31. Amtsdauer 2003-2007
Geschäftsregister der Protokolle der Kirchensynode 31. Amtsdauer 2003-2007 Die Zahl vor der dem Schrägstrich bezieht sich auf die Nummer der Sitzung, die Zahl nach dem Schrägstrich verweist auf die Seitenzahl
MehrRechtsverordnung zur Supervision in der Evangelisch-reformierten Kirche (Supervisionsordnung)
Supervisionsordnung 9.410 Rechtsverordnung zur Supervision in der Evangelisch-reformierten Kirche (Supervisionsordnung) vom 3. November 2015 (GVBl. Bd. 20 S. 113) Das Moderamen der Gesamtsynode erlässt
MehrEVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE IM KANTON SOLOTHURN
EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE IM KANTON SOLOTHURN Teilrevision der Kirchenordnung November 1996 TAUFE KIRCHLICHER RELIGIONSUNTERRICHT KONFIRMATION TAUFE, KIRCHLICHER RELIGIONSUNTERRICHT UND KONFIRMATION
MehrVom 24. Februar 1991 (ABl. EKD 1991, S. 89) Die Synode hat unter Wahrung der Vorschriften von Artikel 26 Absatz 3 Satz 2 der Grundordnung
Kirchengesetz der EKD zur Regelung von Fragen der Einheit 1.410 Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen
MehrSynodalrat Zu Handen der Synode vom 17. November 2010. Bericht und Antrag Nr. 240 betreffend Neuregelung der Besoldung des Synodalrates
Synodalrat Zu Handen der Synode vom 17. November 2010 Neuregelung Besoldung Synodalrat Bericht und Antrag Nr. 240 betreffend Neuregelung der Besoldung des Synodalrates Luzern, 20. Oktober 2010 1. Einleitung
MehrEvangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 56-20. Gestützt auf Artikel 134 der Kirchenordnung. erlässt. der Kirchenrat folgende
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 56-20 Ersetzt: GE 56-20 Ausführungsbestimmungen zu Artikel 129 133 der Kirchenordnung über die Weiterbildung, Zusatzausbildung und Supervision der
MehrReglement des Kirchenrates betreffend Weiterbildung, Supervision und Studienurlaub
1 6.3 Reglement des Kirchenrates betreffend Weiterbildung, Supervision und Studienurlaub vom 11. Juni 2015 Gestützt auf Artikel 115 und 134bis der Kirchenordnung (KO) sowie auf die Personalund Besoldungsordnung
MehrBeschlussprotokoll der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. vom 2. 3. Dezember 2014 im Rathaus Bern
Beschlussprotokoll der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn vom 2. 3. Dezember 2014 im Rathaus Bern Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Wintersynode 2014 BESCHLÜSSE: Traktandum 1: Eröffnung
MehrInhaltsverzeichnis Kirchliche Gesetzessammlung
1 Inhaltsverzeichnis Kirchliche Gesetzessammlung (Stand 12.2015) Nr. Inhalt Datum 1. Register 2. Staatliches Kirchenrecht 2.1 (191) 2.2 (191.1) Kirchengesetz 3.4.1950/ 9.3.1989 Kirchendekret 9.3.1989 2.3
MehrHandbuch zur Gemeindeleitung
3. Ausgabe Januar 2015 Inhalt Vorwort zur ersten Ausgabe... Vorwort zur dritten Ausgabe... VI VII 1. Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Aargau... 1 1.1 Entstehung, Aufbau und Organisation...
MehrKirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz-DiakG)
Diakonengesetz DiakG 930 Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz-DiakG) Vom 5. Juni 1993 (ABl. EKD
Mehrder Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen
Satzung der Hochschule für Kirchenmusik SaHSfKM 445 Archiv Satzung der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 14. März 1991 (KABl. 1991 S. 173) 1 1Die Hochschule für Kirchenmusik
MehrZusammenfassung Rücklauf Fragebogen Verfassungsrevision
1 Luzern, 17. September 2010/US Zusammenfassung Rücklauf Fragebogen Verfassungsrevision EINFÜHRUNG Die Synode beschloss an der Frühlingssynode 2009 die bestehende Kirchenverfassung aus dem Jahr 1968 einer
Mehrzwischen den Evangelisch-Reformierten Landeskirchen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und dem Verband der evangelisch-reformierten
1 14.15 Vertrag zwischen den Evangelisch-Reformierten Landeskirchen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und dem Verband der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn betreffend
MehrRESSORTBESCHRIEB DES SYNODALRATES
RESSORTBESCHRIEB DES SYNODALRATES Die zugeteilten Ressorts werden innerhalb des Synodalrates abgestimmt und vereinbart. Sie können durch den Synodalrat angepasst werden (z. B. bei Wechsel der Mitglieder
MehrEvangelisch-reformierte Kirchgemeinde Dürnten Postfach 8635 Dürnten Telefon 055 240 37 49
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Dürnten Postfach 8635 Dürnten Telefon 055 240 37 49 Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Dürnten ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts.
MehrVerordnung für die Weiterbildung in den ersten Amtsjahren WEA
1 7.4.8 Verordnung für die Weiterbildung in den ersten Amtsjahren WEA vom 6. Juni 2013 Erlassen von der Konkordatskonferenz gestützt auf Art. 5 lit. i und Art. 16 lit. c des Konkordats betreffend die gemeinsame
MehrLegislaturziele der Kirchenpflege für die Amtsperiode 2010 bis 2014
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich-Wipkingen Rosengartenstrasse 1a Postfach 229 8037 Zürich Legislaturziele der Kirchenpflege für die Amtsperiode 2010 bis 2014 Genehmigt durch die Kirchenpflege
MehrIV D 3 f. betreffend. Ausbildungsbeiträge. (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994)
Reglement betreffend Ausbildungsbeiträge (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994) 1. Allgemeines 1 Grundsatz Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt verfügt über einen Stipendienfonds
MehrPersonal- und Besoldungsreglement der. Einwohnergemeinde Beromünster
Personal- und Besoldungsreglement der Einwohnergemeinde Beromünster vom 25. Mai 2004 Personal- und Besoldungsreglement Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS I. Geltungsbereich Art. 1 Geltungsbereich II. Personalrecht
MehrSchweizerische Reformierte Arbeitsgemeinschaft Kirche und Landwirtschaft (SRAKLA)
Schweizerische Reformierte Arbeitsgemeinschaft Kirche und Landwirtschaft (SRAKLA) Signatur 118 Findmittel 118 Schweizerische Reformierte Arbeitsgemeinschaft Kirche und Landwirtschaft (SRAKLA) Seite 2 Findmittel
MehrVerbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.
Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten
MehrRechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)
Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.
MehrVereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28. Vom 18. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 447)
Vereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28 Kirchengesetz zur Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelisch-Reformierten Stadtsynode Frankfurt
MehrKatechetin Katechet Ausbildung ForModula
Katechetin Katechet Ausbildung ForModula Zielgruppe Wir bilden Sie aus: Wir suchen Frauen und Männer, die gerne mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unterwegs sind, ihnen von der befreienden Botschaft
MehrRechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen Thomas Trüeb Synodalrat Ressort Recht Eidgenössisches Recht Öffentliches Recht: Raumplanungsrecht Umweltschutzgesetzgebung Denkmalschutz / Kulturgüterschutz Grundbuchverordnung Privatrecht:
Mehrvom 16. Januar/15. Februar 1995
4.1.2. Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen 1 vom 16.
Mehrd) Kosten von unter CHF 100 pro Kurs werden nicht subventioniert und sind der Anstellungsinstanz einzureichen.
Reglement zur Subventionierung von Fort- und Weiterbildung der Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone (nach Reglement vom 1. Januar 000 aktualisiert 013) 1. Fortbildungen für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone
MehrNamens des Gemeinderates
Gemeinde Villnachern Entschädigungsverordnung für Schulpflege, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 0. Oktober 0 Namens des Gemeinderates Die Frau Vizeammann: Der Gemeindeschreiber:
MehrKirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern
.00 Auszug aus der Kirchenordnung 46-60 Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern vom. November 996 - - .00 Religionsunterricht 46 Aufgabe Ziel des Religionsunterrichts ist
MehrUmsetzungskonzept für die Evangelischen Theologiekurse im Auftrag der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Umsetzungskonzept für die Evangelischen Theologiekurse im Auftrag der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn vom 22. Januar 2009 Ausgangslage Laut Synodebeschluss vom 30. Mai 2006 sind ab 2009 dauerhaft
MehrSchulordnung der Stadt Rheineck
Stadt Rheineck Schulordnung der Stadt Rheineck Vom Stadtrat genehmigt am 14. Oktober 2003 H:\Kanzlei\Kanzlei\Reglemente\Homepage\Schulordnung.doc - 1 - Schulordnung Der Gemeinderat Rheineck erlässt in
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113 S c h r e i b e n des Kirchensenates betr. Bestätigung einer Verordnung mit Gesetzeskraft über die Zustimmung zu der Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche
MehrReformationsjubiläen in der Schweiz ab 2009 (nach Jahr) Stand: 10. Oktober 2010
Reformationsjubiläen in der Schweiz ab 2009 (nach Jahr) Stand: 10. Oktober 2010 Jubiläum Datum Person Ereignis Bezug Ortsangabe Besonderes 2009 10.7.1509 Johannes Calvin Geburtstag Genf Noyon (F) 2011
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
Mehrder evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Paulus
1 Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Paulus I. Die Kirchgemeinde Artikel 1: Rechtsstellung und Zweck Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich-Paulus ist eine
Mehrdie Förderung (Fortbildung, Weiterbildung, Supervision und Krisenberatung) kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Reglement betreffend die Förderung (Fortbildung, Weiterbildung, Supervision und Krisenberatung) kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Weiterbildungsreglement) (vom Kirchenrat genehmigt am 24. Juni
MehrBericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen. betreffend
Römisch- Synode vom 4. November 04 Trakt. Nr. 56 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Aufhebung des Reglements über den Personalfonds vom 7. November 005 (Nr. 7.0) und Erhebung
MehrVerordnung. zur Ausführung der Taufordnung (AVO TaufO) Vom 26. April 2005 (ABl. 2005 S. A 81)
Verordnung zur Ausführung der Taufordnung (AVO TaufO) Vom 26. April 2005 (ABl. 2005 S. A 81) Aufgrund von 32 Abs. 3 Abschnitt I Nr. 1 der Verfassung der Evangelisch- Lutherischen Landeskirche Sachsens
MehrÖkumenische Partnerschaftserklärung für Bad Dürkheim
Ökumenische Partnerschaftserklärung für Bad Dürkheim gegeben zum Pfingstfest 2006 Präambel Im Wissen um das Wort Jesu: Alle sollen eins sein: Wie du, Vater in mir bist und ich in dir bin, sollen auch sie
MehrKirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)
Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015
MehrKUW Kirchliche Unterweisung in der Münstergemeinde Bern
KUW Kirchliche Unterweisung in der Münstergemeinde Bern 3. bis 9. Schuljahr Kirchliche Unterweisung (KUW) in der Münstergemeinde Bern Liebe Eltern, Wir freuen uns, dass Sie sich für die Kirchliche Unterweisung
MehrRichtlinie. für die Arbeit der Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung (GB/OE) in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Richtlinie für die Arbeit der Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung (GB/OE) in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens Vom 19. August 2003 Änderungsübersicht Lfd. Nr. geänderte Paragraphen
MehrKirchenpflegerin/Kirchenpfleger werden? wirken. Sinnvolles bewirken
Kirchenpflegerin/Kirchenpfleger werden? wirken Sinnvolles bewirken halt Inhaltsverzeichnis Kirchenpflegerin/Kirchenpfleger werden? Was können Sie erwarten? Was wird von Ihnen erwartet? Die wichtigsten
MehrVerordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS)
DIE RICKENBACHER Einwohnergemeinde Sicherheit Bevölkerungsschutz Verordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS) vom 11. Juni 008 \\srv01-076\home$\sthub\reglemente, Verordnungen, Gdeverträge, Regelungen,
MehrGebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen
StRB betreffend Gebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen vom 21. Dezember 1999 1. Der Stadtratsbeschluss vom 24. März 1994 betreffend Gebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen wird
MehrOrdnung für die Arbeit der Gemeindeberatung (Gemeindeberatungsordnung GBO)
Gemeindeberatungsordnung GBO 368 Archiv Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung (Gemeindeberatungsordnung GBO) Vom 13. März 2008 (KABl. 2008 S. 98) Inhaltsübersicht 1 1 Selbstverständnis, Organisation
MehrGemeinde Fischenthal Kirchgemeindeordnung Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Fischenthal
Gemeinde Fischenthal Kirchgemeindeordnung Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Fischenthal 12. Dezember 2008 Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Fischenthal (vom 12. Dezember
MehrErläuterungen zum Budget 2016
Erläuterungen zum Budget 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Synode Der Kirchenrat legt Ihnen nachstehend das Budget 2016 gemäss neuem Kontenplan vor. Zu diesem Kontenplan seien
MehrVerordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.
- 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge
MehrKatechetin/Katechet Unterrichtsfunktion Kl. 17-18
Besoldungsplan Anhang zum Personalreglement gemäss Artikel 16, Abs. 2 Inhaltsverzeichnis Seite Mitarbeitende gemäss Kantonalem Besoldungsplan... 1 Katechetin/Katechet... 1 Sekretärin/Sekretär... 2 Sekretärin/Sekretär/Leiter/in
MehrSICHERHEIT DURCH PRÄVENTION IM PROFIFUSSBALL
SICHERHEIT DURCH PRÄVENTION IM PROFIFUSSBALL PROF. JÖRG HÄFELI, DOZENT UND PROJEKTLEITER HOCHSCHULE LUZERN SOZIALE ARBEIT BEAUFTRAGTER FÜR PRÄVENTION DER SFL AGENDA Ausgangslage Analyse Vision Strategie
MehrTAUFE EIN WEG BEGINNT
TAUFE EIN WEG BEGINNT DIE TAUFE GOTTES JA ZU DEN MENSCHEN Sie sind Eltern geworden. Wir gratulieren Ihnen von Herzen und wünschen Ihrem Kind und Ihnen Gottes Segen. In die Freude über die Geburt Ihres
MehrKirchengemeinde Anschrift Seite lfd. Nr. Landeskirche 1. Geschlecht männl. weibl. 2 Vornamen. 8 bei Erwachsenen Beruf Familienstand seit.
Seite lfd. Nr. Mitteilung für das Kreiskirchliche Verwaltungst Ne (Geburtsne wenn abweichend) Standest der Geburtseintragung bei Erwachsenen Beruf Filienstand seit Vater Geburtsort Beruf Mutter Geburtsort
Mehrüber die Entschädigung der obligatorischen Verpflegung am Arbeitsort
Verordnung vom 12. Dezember 2006 Inkrafttreten: 01.01.2007 über die Entschädigung der obligatorischen Verpflegung am Arbeitsort Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 101 des Gesetzes
MehrGrundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland
Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-
Mehrzur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)
ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes
Mehrunter Einbezug der Gemeinde
Entwicklung der unter Einbezug der Gemeinde Wege und Erfahrungen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stäfa Stand 22.01.2010... unter Einbezug der Gemeinde Das Thema wurde so vorgegeben. Aber was
MehrRechtliche Aspekte bei der Errichtung von Kolumbarien
Rechtliche Aspekte bei der Errichtung von Kolumbarien Beitrag zur 7. Baukirchmeistertagung am 06.09.2014 in der Evangelischen Akademie im Rheinland Erstellt von Cornelia Böhm, juristische Referentin, Dezernats
Mehrgestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3
Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der Politischen Gemeinde Oberdorf (Entschädigungsreglement, EntschR) vom 21. Mai 2014 1 Die Gemeindeversammlung
Mehrin der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009 (KABl. S. 140); geändert durch Rechtsverordnung vom 17. Oktober 2014 (KABl. S.
BeihilfeVO 301 Rechtsverordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflegeund Geburtsfällen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis einschließlich der
MehrDie Taufe Eine Verbindung die trägt
Die Taufe Eine Verbindung die trägt 1 Vorwort Im Jahr 2011 wird in der Evangelischen Kirche das Jahr der Taufe gefeiert.»evangelium und Freiheit«lautet das Motto. In der Tat: Die Taufe macht Menschen frei.
MehrGesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Tod
Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen 649 Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Tod Vom 10. September 2010 (KABl. S. 238) geändert
MehrZweisprachige Matura und Immersionsunterricht an der SAMD
Zweisprachige Matura: Zweitsprache Englisch in den Immersionsfächern Geschichte und ". Angebot Die Schweizerische Alpine Mittelschule bietet ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eine zweisprachige
MehrDachverband der kantonalen Zusammenschlüsse der Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen in Ref. Kirchen der Deutschschweiz
Dachverband der kantonalen Zusammenschlüsse der Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen in Ref. Kirchen der Deutschschweiz Zürich, im März 2010 Berufsbild Sozialdiakonin / Sozialdiakon Im Text wird abwechslungsweise
MehrMedienwechsel HBCI-Sicherheitsdatei in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0
Medienwechsel HBCI-Sicherheitsdatei in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0 In dieser Anleitung möchten wir Ihnen den Medienwechsel für einen bestehenden HBCI-Schlüssel in StarMoney 8.0 und StarMoney
MehrTag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung
Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung 25. Juni 2015 Reutlingen, Matthäus-Alber-Haus, Lederstraße 81, 72764 Reutlingen Einführung Die Kirche unser Arbeitgeber Tag für Mitarbeitende in der
Mehr3.7. Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015
Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015 3.7 Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Kirchengesetzes über die
MehrMit Herzen, Mund und Händen
Mehr Infos auf unserer Webseite: Mit Herzen, Mund und Händen Äthiopien: Gottesdienstbuch übersetzen Bibelschulausbildung stärken Pastor Stefan Ritter arbeitet als Berater der Äthiopischen Evangelischen
MehrReglement über die Organisation der Sozialhilfe
Gemeinde Eptingen Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Eptingen Beschluss der Gemeindeversammlung: 09.12.2004 Fakultative Referendumsfrist: 19.12.2005 Genehmigung Regierungsrat
MehrReglement über die Organisation der Sozialhilfe der Gemeinde Frenkendorf
www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Gemeinde Frenkendorf vom 17. Juni 2004 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Sozialhilfe
MehrVerfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Kanton Solothurn
Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Kanton Solothurn An der Urnenabstimmung vom 5. Juni 2005 von der Mehrheit der Stimmenden der Evangelisch-Reformierten Kirche Kanton Solothurn angenommen Präambel
MehrVerordnung über die Ordination, die Beauftragung und die Einsetzung in das Amt
Verordnung über die Ordination, die Beauftragung und die Einsetzung in das Amt vom 21. Juni 2012 Der Synodalrat, gestützt auf Art. 140 Abs. 1, 145a Abs. 1, 176 Abs. 2, 195 Abs. 7, 197a Abs. 7, 197b Abs.
MehrWinterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033
Winterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Aufhebung des jährlich wiederkehrenden Beitrags von Fr. 100 000 an die Stiftung Schweizerische Technische Fachschule
MehrSynodalbeschluss über die Umsetzung des Pastoralen Orientierungsrahmens Luzern, Erster Teil
III / Nr. 85a Synodalbeschluss über die Umsetzung des Pastoralen Orientierungsrahmens Luzern, Erster Teil vom 3. November 1999 Die Synode der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern, gestützt
MehrASF 2002_028. Verordnung
Verordnung vom 18. März 2002 Inkrafttreten: 01.02.2002 über die Aufnahmekapazität der Sektion Medizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen
MehrVereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen
Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen Die Regierung des Kantons St.Gallen, der Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen
MehrWenn ein Ungetaufter sehr krank ist und zu sterben droht wird eine Nottaufe vorgenommen. Diese Taufe kann jeder Christ und jede Christin ausführen.
In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt was geschieht. Was
MehrVerfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern
.00 Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern vom 9. März 946 (Stand am. April 00) Übersicht Seite Einleitung I. DIE KIRCHE UND IHRE GLIEDER 5 Art. - 7 II. DER AUFBAU DER KIRCHE
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrSatzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung
Fachbereich Sozialversicherung Fachschaftsrat Sozialversicherung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gemäß 56 Absatz 1 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 (GV.
MehrKirche, Geld und diese Welt
Kirche, Geld und diese Welt Thomas Begrich 2014 Kirche, Geld und diese Welt o Wie sich die evangelische Kirche finanziert o Wie sich die diakonische Arbeit der evangelischen Kirche finanziert o Finanziert
MehrPräambel. 1. Geltungsbereich
Richtlinie über die berufliche Fort- und Weiterbildung und Supervision für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst in der Evangelischen Landeskirche
MehrEinwohnergemeinde Wimmis. Verordnung Fachkommission Lawinenschutz
Einwohnergemeinde Wimmis Verordnung Fachkommission Lawinenschutz 12. Dezember 2008 Die Verordnung beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sie gilt sinngemäss auch für das weibliche Geschlecht.
MehrStage professionnel 2015. Cantons Vaud et Genève
Stage professionnel 2015 Cantons Vaud et Genève Informationsveranstaltung H13 Dauer stage professionnel Unterlagen und Anmeldung Unterkunft und Wahl des Aufenthaltsortes Den Sprachaufenthalt selber organisieren
MehrReglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..3.. Ausgabe vom. November 994 Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen vom 5. Juli 990 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt
MehrStatuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa
A. Statuten der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa I. Zweck und verfügbare Mittel 1. Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa besteht mit Sitz in Klosters eine Stiftung im Sinne
MehrVerordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988
45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988
MehrFormular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies
Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Master of Science Management & Organisation Studies Technische Universität Chemnitz Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management
MehrSatzung des Vereins Präambel Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins
Satzung des Vereins Bund Ungarisch-sprachiger Protestantischer Gemeinden in Deutschland e.v. / Németországi Magyarajkú Protestáns Gyülekezetek Szövetsége Präambel Auf Initiative der Evangelischen Kirche
Mehr