Feststellungsentwurf
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- Achim Krämer
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1 Bau-km bis Bau-km B 21_100_2,774 bis B 21_100_3,960 Feststellungsentwurf vom Unterlage 19.4 Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Unterlage 19.4 Umweltfachliche Untersuchungen - SPA-Verträglichkeitsabschätzung - aufgestellt: Staatliches Bauamt Traunstein König, Ltd. Baudirektor Traunstein, den
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3 Bau-km bis Stand Auftraggeber Staatliches Bauamt Traunstein Rosenheimer Str Traunstein Auftragnehmer Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Schuardt Henrik Klar MSc.
4 Seite 2 von 5 Name des Projektes oder Plans Natura 2000-Gebiet Nr Name: Kurze Beschreibung des Projektes oder Plans Naturschutzgebiet Östliche Chiemgauer Alpen FFH oder/und SPA FFH und SPA Das Staatliche Bauamt Traunstein beabsichtigt, die Bundesstraße B 21 zwischen Melleck und Schneizlreuth im Bereich Bodenberg auf einer Strecke von ca. 1,2 km zu ertüchtigen und die kurvige Strecke teilweise zu entschärfen. Im Rahmen des Vorhabens werden auch die Entwässerungseinrichtungen für das Fahrbahnwasser und des Hangwassers neu konzipiert. Teil des Bauvorhabens ist auch die Herstellung eines Steinschlagschutzzaunes auf einer Länge von ca m und die Installation von Lawinenverbauungen aus Holzböcken an den Bergflanken des Ristfeuchthorns. Vorliegende Unterlagen Bayerisches Landesamt für Umwelt: NATURA 2000 Bayern. Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele. Gebiets- Nummer: : Naturschutzgebiet Östliche Chiemgauer Alpen. Stand: Standarddatenbogen für das SPA-Gebiet Naturschutzgebiet Östliche Chiemgauer Alpen ( ). Stand: Mai Vorhabensträger (Name, Adresse, Telefon, Fax, ) Genehmigungsbehörde Naturschutzbehörde Auszug aus der Artenschutzkartierung. Stand: Juli Staatliches Bauamt Traunstein Rosenheimer Str Traunstein Landratsamt Berchtesgadener Land Untere Naturschutzbehörde Landratsamt Berchtesgadener Land
5 Seite 3 von 5 1. Erhaltungsziele des SPA-Gebietes Naturschutzgebiet Östliche Chiemgauer Alpen und mögliche Auswirkungen des Vorhabens: Erhaltungsziel Erhalt ggf. Wiederherstellung des Naturschutzgebiets Östliche Chiemgauer Alpen als repräsentativer Ausschnitt der Chiemgauer Alpen mit großen störungsarmen Waldbeständen von überregionaler bis landesweiter Bedeutung als Brut- und Durchzugsgebiet sowie als Überwinterungslebensraum zahlreicher Vogelarten. Erhalt der überdurchschnittlichen Dichte und Vielfalt an Teillebensräumen und Biotoptypen mit hohem Vernetzungsgrad, sowie der Lebensraumkomplexe großflächiger, reich strukturierter, störungsarmer Laub-, Misch- und Nadelwälder mit naturnaher Struktur und Baumartenzusammensetzung. Erhalt der Ökotone aus Latschen- und Grünerleninseln, Felswänden, randalpinen Lärchen-Zirben-Fragmenten (insbesondere im Bereich der Kraxenbäche) sowie alpinen Rasen und Schuttfluren, insbesondere als Habitate für Vogelarten mit komplexen oder großen Raumansprüchen wie Spechte, Käuze, Raufußhühner, Steinadler und Wanderfalke. 1. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände des Alpenschneehuhns und anderer Vogelarten (wie Alpenbraunelle und Bergpieper) der offenen Lebensräume in der montanen und alpinen Stufe sowie ihrer Lebensräume. Insbesondere Erhalt der alpinen Heiden und des boreo-alpinen Graslands auf Silikatsubstraten mit ihrem charakteristischen Nährstoffhaushalt, ihrer natürlichen Vegetationsstruktur und reichem Mikrorelief sowie der Almen mit ihrem nutzungsbedingten Charakter und den Übergängen zu den Wäldern. 2. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände von Birkhuhn und Auerhuhn sowie ihrer Lebensräume, insbesondere der Latschengebüsche im Kontakt zu alpinen Rasen und Schuttfeldern, Mooren und Moorwäldern sowie zu schütteren Bergwäldern (auch als Bruthabitat von Zitronenzeisig und Berglaubsänger) in ihrer ausreichenden Ungestörtheit und Unzerschnittenheit als Kernareal für Birkhuhn und Auerhuhn 3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände des Haselhuhns und seiner Lebensräume, insbesondere deckungsreicher Bergmischwälder. 4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände von Weißrückenspecht, Dreizehenspecht, Vorhabensbezogene Wirkung
6 Seite 4 von 5 Schwarzspecht, Zwergschnäpper, Raufußkauz und Sperlingskauz. Erhalt ggf. Wiederherstellung ihrer Lebensräume, insbesondere der Buchenwaldgesellschaften (vor allem Hainsalatund Orchideen-Kalk-Buchenwälder) und naturnahen Fichtenwälder mit ihrer Störungsarmut, ihrer naturnahen Struktur und Baumartenzusammensetzung. Erhalt eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und lichten Strukturen. 5. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände von Mauerläufer, Felsenschwalbe, Steinadler, Uhu und Wanderfalke sowie ihrer Lebensräume, insbesondere der Felswände (auch in der Waldzone) als Brutplätze sowie artenreicher Nahrungshabitate (Almen, alpine Matten, unzerschnittene Talräume). Beruhigung der Brutfelsen und Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um den Brutplatz, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.r. 300 m bei Steinadler und Uhu, i.d.r. 200 m beim Wanderfalken). 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung des Brutbestands des Grauspechts und seiner Lebensräume, insbesondere der (Fichten-) Moorwälder und Erlen-Eschen-Bachauenwälder in natürlicher Auwaldabfolge und mit natürlichem Wasser- und Nährstoffhaushalt. 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände von Zitronenzeisig, Bergpieper und Berglaubsänger und ihrer ausreichend ungestörten Lebensräume im Bereich der Baumgrenze insbesondere lichter Kiefern- und Fichtenbestände und offener Grasvegetation. 2. Im Standarddatenbogen genannte Vogelarten des Anhangs I Vogelschutzrichtlinie im Projektgebiet Folgende Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie wurden gemäß der Artenschutzkartierung im Untersuchungsgebiet nachgewiesen: EU-Code Deutscher Name Wissenschaftlicher Name A234 Grauspecht Picus canus A320 Zwergschnäpper Ficedula parva 3. Durch das Vorhaben betroffene Schutzgüter gemäß Erhaltungsziel/Schutzzweck Sämtliche geplante Eingriffe einschließlich der Gehölzfällungen werden außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt. Die Maßnahmen betreffen innerhalb des SPA-Gebietes fast ausschließlich den Nahbereich der vielbefahrenen Bundesstraße. Aufgrund dieser Vorbelastung und dem Vorhandensein deutlich störungsärmerer Lebensräume in der direkten Umgebung ist die Bedeutung der betroffenen Flächen für die im Standarddatenbogen genannten Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie als untergeordnet einzustufen. Erhebliche Be-
7 Seite 5 von 5 einträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks sind deshalb mit dem Vorhaben nicht verbunden. 4. Summationswirkung Das geplante Vorhaben ist auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen nicht geeignet, die für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des SPA-Gebietes zu beeinträchtigen. 5. Ergebnis Entsprechend der oben durchgeführten SPA-Verträglichkeitsabschätzung sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele auszuschließen. Das Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich. Traunstein, den Wolfgang Schuardt Landschaftsarchitekt
Feststellungsentwurf
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