Profil der Hochschulen für Gestaltung und Kunst (HGK)

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1 Profil der Hochschulen für Gestaltung Kunst (HGK) vom 10. Juni Status Hochschulen für Gestaltung Kunst (HGK) gehören zu den Fachhochschulen. Sie sind staatliche oder private Einrichtungen; im letzteren Falle müssen sie kantonal anerkannt sein. Ihre Studiengänge werden teilweise vom B den Kantonen, teilweise allein von den Kantonen geregelt. Der Bereich Gestaltung untersteht dem Besgesetz über die Fachhochschulen (FHSG), die Bereiche Bildende Kunst Lehrberufe für Gestaltung Kunst, namentlich die Fachausbildung der Lehrkräfte für Bildnerische Gestaltung an Maturitätsschulen unterstehen den jeweiligen kantonalen Gesetzgebungen. * Die einzelnen HGK sind nicht verpflichtet, alle drei Bereiche anzubieten. HGK können geführt werden als eigenständige separate Institutionen, als Teil einer Fachhochschule mit mehreren Studienbereichen oder im Verb mit anderen Fachhochschulen. * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft 1

2 HGK können auch Ausbildungen auf anderen Stufen anbieten. In diesem Fall müssen die Fachhochschul-Studiengänge gegenüber den Nichtfachhochschul-Studiengängen klar abgegrenzt sein. HGK verfügen, ob als separate Hochschule oder als Teil einer heterogenen Fachhochschule, über die einer Hochschule angemessene operative Autonomie. 2. Leistungsauftrag Diplomausbildung: HGK bereiten durch praxisorientierte Diplomstudien auf berufliche Tätigkeiten in gestalterischen künstlerischen Bereichen sowie auf gestalterische kunstpädagogische Lehrtätigkeiten vor. Weiterbildung: HGK bieten Nachdiplomstudien sowie Nachdiplom- andere Weiterbildungskurse an. Künstlerische gestalterische Grlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung sowie künstlerische Experimente Entwicklungsvorhaben, Wissenstransfer Dienstleistungen für Dritte. HGK haben auch einen kulturellen Auftrag: Sie schärfen das sinnliche Wahrnehmungsvermögen, das Verständnis für Kunst für die Gestaltung der Lebenswelt (Design), sie wirken als Reflexions- Entwicklungszentren für neue Formen kreativen Schaffens. Die HGK stehen in engem Kontakt Austausch mit Institutionen ihres Bereichs im In Ausland. 2

3 3. Mindestvoraussetzungen betreffend Grösse, Umfeld Infrastruktur HGK verfügen über eine dem Leistungsauftrag angemessene Grösse Infrastruktur, insbesondere über eine entsprechende Zahl von Dozierenden, Forschenden Studierenden. Wichtig ist zudem das berufliche kulturelle Umfeld: ein lebhaftes lokales regionales kulturelles Leben wie Museen, Galerien, andere Hochschulen sowie ein Potenzial an Abnehmern Auftraggebern für den Bereich Gestaltung Kunst sind unumgänglich. 4. Diplomausbildung 4.1. Studiengänge Durch das Besgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) geregelte Diplomstudiengänge des Bereichs Gestaltung sind: Visuelle Kommunikation, Innenarchitektur, Industrie- Produktedesign Konservierung Restaurierung. Die Diplomstudiengänge werden durch verschiedene Studienschwerpunkte vertieft. 3

4 Durch die kantonale Gesetzgebung geregelte Diplomstudiengänge sind Bildende Kunst Lehrberufe für Gestaltung Kunst - Fachausbildung der Lehrkräfte für Bildnerische Gestaltung an Maturitätsschulen. * Für die Ausbildung der Lehrerinnen Lehrer für bildnerische Gestaltung an Maturitätsschulen gilt das Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen der EDK vom 4. Juni * 4.2. Ausbildungsziele Qualifikationen Die Ausbildung an einer HGK vermittelt auf Stufe einer Hochschulausbildung die Kenntnisse Fähigkeiten komplexe gestalterische Aufgaben kreativ umzusetzen, kunstpädagogische Vermittlung durch Praxis Reflexion zu leisten, vorhandene Ressourcen zu nutzen zu entwickeln in die gestalterisch-künstlerische Tätigkeit einzubeziehen die Resultate der geleisteten Arbeit zu evaluieren. Die Studiengänge an einer HGK qualifizieren durch praxis- berufsfeldorientierte Lehre, durch gestaltungs- kunsttheoretische, kulturwissenschaftliche pädagogische Schulung auf wissenschaftlicher Grlage durch Vermittlung von Methodenkompetenz -vielfalt, zur Beteiligung an Grlagenforschung Experimenten sowie zur Beteiligung an anwendungsorientierten Forschungs- * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft 4

5 Entwicklungsvorhaben in einem spezifischen gestalterischen, künstlerischen pädagogischen Bereich. Sie fördern vernetztes, interdisziplinäres interkulturelles Handeln, berufsrelevante personale soziale Kompetenzen wie Kommunikations- Entscheidungsfähigkeit, Fähigkeit zur Kritik zum Dialog sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Dienstleistungs Industrieunternehmen sowie mit öffentlichen privaten kulturellen Institutionen Aufbau Organisation Das Diplomstudium gliedert sich in ein Grstudium ein Hauptstudium. Das Grstudium wird durch eine Zwischenprüfung abgeschlossen. Im Hauptstudium findet eine Vertiefung im jeweiligen Studienschwerpunkt statt /oder eine interdisziplinäre Ausrichtung. Neben den berufsrelevanten Disziplinen bieten die HGK Freifächer im Bereich der gestalterischen, künstlerischen, theoretischen kunstpädagogischen Bildung an die allgemeinbildenden Fächer werden durch ein Angebot von fakultativen Kursen ergänzt. Die Einführung der zweistufigen Studienstruktur gemäss der Bologna-Deklaration hat auf der Grlage des revidierten Fachhochschulgesetzes zu erfolgen. * 4.4. Zulassungsbedingungen Zugelassen werden Kandidatinnen Kandidaten mit folgenden Qualifikationen: * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft 5

6 Bereich Gestaltung: a. eine anerkannte gestalterische Berufsmaturität oder b. eine anerkannte gymnasiale Maturität oder c. das Diplom einer dreijährigen anerkannten Diplom- oder Handelsmittelschule oder d. der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung der Sekarstufe II a. der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen gestalterischen Arbeitspraxis oder b. der Besuch des einjährigen Vorkurses einer Schule für Gestaltung das Bestehen einer gestalterischen Eignungsabklärung. Bereich Bildende Kunst: * a. eine anerkannte gymnasiale Maturität oder b. eine anerkannte Berufsmaturität oder c. eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Gestaltung Kunst oder d. der Abschluss einer anerkannten dreijährigen Handelsmittelschule für eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab In-Kraft-Treten dieser Änderung einer anerkannten dreijährigen Diplommittelschule, e. der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen, allgemeinbildenden Ausbildung der Sekarstufe II das Bestehen einer künstlerischen Eignungsabklärung. Für die Bereiche Gestaltung Bildende Kunst kann ausnahmsweise von einer abgeschlossenen Ausbildung auf der Sekarstufe II abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann. *Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft 6

7 Bereich Lehrberufe für Gestaltung Kunst: * Für die Fachausbildung der Lehrkräfte für Bildnerische Gestaltung an Maturitätsschulen: a. eine anerkannte gymnasiale Maturität oder b. ein Primarlehrdiplom das Bestehen einer Eignungsabklärung Dauer Das Diplomstudium dauert mindestens drei Jahre. Die Einführung der zweistufigen Studienstruktur gemäss der Bologna-Deklaration hat auf der Grlage des revidierten Fachhochschulgesetzes zu erfolgen. * Für die Anrechnung bereits absolvierter Studienleistungen gelten die Bestimmungen der "Vereinbarung zwischen den Fachhochschulen der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung der während des Studiums an einer Fachhochschule erbrachten Studienleistungen" vom 11. Dezember Das Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen der EDK vom 4. Juni 1998 regelt die Anforderungen an das Fachstudium für die Ausbildung der Lehrerinnen Lehrer für Bildnerische Gestaltung an Maturitätsschulen hinsichtlich Umfang Abschluss. * * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft 7

8 4.6. Qualifikation der Lehrpersonen Dozierende Lehrbeauftragte im Bereich Gestaltung Kunst verfügen in der Regel über eine abgeschlossene Hochschulbildung eine bedeutende mehrjährige gestalterische, /oder künstlerische /oder wissenschaftliche Tätigkeit. Ein wichtiges Kriterium für ihre Berufung ist ihr überregionaler bzw. internationaler Ruf. Sie weisen sich zudem über eine methodisch-didaktische Ausbildung für einen Unterricht auf Hochschulstufe aus. Für eine Übergangszeit können Ausnahmen zugelassen werden; die Schulen legen in diesem Fall in einem Personalentwicklungsplan fest, wie der Sollzustand schrittweise erreicht wird. Im Bereich Lehrberufe für Gestaltung Kunst ist neben den künstlerisch/gestalterischen Qualifikationen eine abgeschlossene methodisch/didaktische Vorbildung Voraussetzung. Die HGK sind verantwortlich für die fachliche methodisch-didaktische Fortbildung des Lehrkörpers. 5. Weiterbildung Ziele der Weiterbildung: der Erwerb neuer bzw. die Konsolidierung vorhandener Kompetenzen, das Kennenlernen neuer relevanter Ansätze aus der Grlagenforschung, die Weiterentwicklung der Professionalität des Berufs die Förderung des vernetzten Denkens des interdisziplinären Handelns. 8

9 Diese Weiterbildung wird vermittelt durch Nachdiplomstudien Die HGK bieten Nachdiplomstudiengänge an, für die ein national international anerkennungsfähiges Diplom erteilt wird. Nachdiplom- Weiterbildungskurse Sie bieten auch Fortbildungskurse, Seminare Veranstaltungen an, die vor allem dem Wissenstransfer dienen. Diese Kurse sind ausser für Absolventinnen Absolventen von HGK auch Personen mit entsprechenden beruflichen Kenntnissen Erfahrungen sowie einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich. Die HGK erarbeiten ein Weiterbildungskonzept, das ein Grangebot an Nachdiplomstudien -kursen enthält. 6. Forschung Entwicklung Forschung Entwicklung im Bereich Gestaltung, Bildende Kunst Lehrberufe für Gestaltung Kunst bedeutet u.a. die Pflege, Weitergabe, Weiterentwicklung Erneuerung des kulturellen Erbes, die Analyse Reflexion über das Wesen von Kunst Gestaltung, deren Beitrag zu unserer Kultur Lebenswelt sowie deren Funktion für die Gesellschaft, die Experimentation Exploration bezüglich Methoden Technologien, Medien Kunstformen sowie deren Vermittlung, die Erweiterung der Berufsfelder -rollen in Richtung Interdisziplinarität, Erschliessung von innovativen Ausdrucksformen -techniken, die Beteiligung an Konzeption, Planung Gestaltung von Prototypen, Produkten Dienstleistungen die Suche nach Lösungen für die Umsetzung 9

10 die Kreativitätsforschung -förderung sowie Ausbildungs- Vermittlungsmethoden in Gestaltung Bildender Kunst. Die HGK verfügen über ein Forschungskonzept, das namentlich Angaben enthält zu den Forschungszielen -schwerpunkten, die personelle finanzielle Planung, die Infrastruktur die Zusammenarbeit Arbeitsteilung mit anderen HGK, mit Instituten des Bereichs Gestaltung Kunst, mit Fachhochschulen Universitäten. Sie verfügen über Dozierende, die für die Forschung qualifiziert sind, die Beteiligungen an Projekten organisieren können. Die Studierenden der Diplomstufe werden in die Methoden der Forschung Entwicklung eingeführt angemessen an den entsprechenden Projekten beteiligt. 7. Dienstleistungen HGK bieten im Rahmen von Dienstleistungen ihr Know-how ihre Ressourcen für Dritte in der Regel gegen Bezahlung an, sofern diese Dienstleistungen dem Wissens- Technologietransfer zur Lösung von gestalterischen Problemstellungen künstlerischen Aufgaben beitragen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Wettbewerb nicht verfälscht wird. Die Studierenden sollen, soweit es sinnvoll ist, mitbeteiligt werden, um praktische Erfahrungen zu erwerben. 10

11 8. Zusammenarbeit Koordination HGK pflegen eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit den andern Fachhochschulen ihres Bereichs; insbesondere werden die Ausbildungsangebote -schwerpunkte abgesprochen koordiniert, mit Hochschulen andern Institutionen im In- Ausland, die, bzw. deren Abteilungen, in verwandten Bereichen tätig sind, mit öffentlichen privaten Kulturinstitutionen, mit andern Fachhochschulbereichen mit den Berufsorganisationen ihres Bereichs. Diese Zusammenarbeit deckt alle Aufgaben der HGK ab: Diplomausbildung Weiterbildung, Forschung Dienstleistungen. 9. Qualitätsmanagement HGK verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem, das eine interne externe Evaluation des ganzen Leistungsauftrags umfasst (insbesondere auch das Erreichen der Ausbildungs-ziele). Bern, 10. Juni 1999 Im Namen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Der Präsident: Hans Ulrich Stöckling Der Generalsekretär: Moritz Arnet 11