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1 Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. den Artikeln 431 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zum Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt Seite : 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. EINFÜHRUNG EIGENMITTELAUSSTATTUNG UND KAPITALQUOTEN RISIKOMANAGEMENT RISIKOMANAGEMENT DER EINZELNE RISIKOARTEN ADRESSAUSFALLRISIKEN MARKTPREISRISIKO OPERATIONELLES RISIKO LIQUIDITÄTSRISIKO KREDITRISIKOMINDERUNGSTECHNIKEN... 7 Seite : 2

3 1. Einführung Die Veröffentlichung des aktuellen Offenlegungsberichts per Stichtag 31. Dezember 2014 erfolgt erstmals gemäß den zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Basel III Regelwerkes (CRR (Capital Requirements Regulation/Verordnung (EU) Nr. 575/2013).Der Bericht basiert auf der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlage. Der Bericht gibt eine Übersicht über die aktuelle Risikostruktur der Bank und umfasst folgende Angaben. Eigenmittelausstattung Allgemeine Risikomanagement der Bank Das Risikomanagement der einzelnen Risikoarten Kreditrisikominderungstechniken Der Offenlegungsbericht wird auf der Internetseite veröffentlicht. Die Bekanntmachung der Veröffentlichung des Berichts erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger ( 2. Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten Die Berechnung der Eigenmittel wird auf Basis des KWG und der CRR durchgeführt. Seite : 3

4 Kapitalquoten gemäß Art. 92 Abs. 1 CRR (in%) Harte Kernkapitalquote: 19,43 (Mindestens 4,5) Gesamtkapitalquote: 19,43 (Mindestens 6) Kernkapitalquote: 19,43 (Mindestens 8) Die einzelnen Kapitalquoten wurden zum eingehalten. 3. Risikomanagement Das Risikomanagement zur Früherkennung von Risiken ist vor dem Hintergrund einer wachsenden Komplexität der Marktwirtschaft bezogen auf das Bankgeschäft von erheblicher Bedeutung. Mit dem Datum vom 14. Dezember 2012 wurden die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) neu gefassten Mindestanforderungen an das Risikomanagement veröffentlicht. Danach haben die Kreditinstitute angemessene Strategien festzulegen und angemessene Interne Kontrollverfahren einzurichten. Bestandteil der Internen Kontrollverfahren ist neben der Internen Revision das Interne Kontrollsystem sowie die Compliance- Funktion. Die Berichterstattungspflichten (regelmäßig und ad-hoc) an die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen und die Innenrevision sind festgelegt und wurden wahrgenommen. Die Interne Revision überwacht die vorhandenen Abläufe. Die Risikotragfähigkeit ermittelt die Bank unter der Berücksichtigung einzelner bilanzieller Eigenkapitalbestandswerte, der stillen Reserven und des Betriebsergebnisses. Dabei wird das Prinzip der Unternehmensfortführung beachtet. Die Identifizierung und Bewertung der Wesentlichkeit pro Risikoart (Adressausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, operationelles- und sonstige Risiko) wird in der jährlich durchgeführten Risikoinventur festgestellt. Die monatlichen Stress-Tests berücksichtigen Risiken in unterschiedlicher Ausprägung. Hier werden das Risikodeckungspotential, sowie die Berechnung des Adressausfallrisikos im Normal- und Stressszenario durchgeführt. Der inverse Stress-Test gibt einen Überblick über den Gesamtbetrag für erwartete und unerwartete Adressrisiken. Seite : 4

5 4. Risikomanagement der einzelne Risikoarten 4.1 Adressausfallrisiken Die Ermittlung struktureller Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken) basiert auf Einstufungen aller Kreditnehmer in Risikogruppen nach bankinternen Beurteilungskriterien. Die Einstufungen werden regelmäßig bzw. anlassbezogen überprüft. Zur Überwachung und Steuerung des Kreditgeschäfts besteht ein Limit System. Für die Bank sind gemäß dem Geschäftsmodell das Sicherheiten- und Restwertrisiko sowie das Kontrahentenrisiko von Bedeutung. Das Sicherheiten- und Restwertrisiko bezeichnet die Gefahr, dass sich im Verwertungsfall zeigt, dass die angenommenen Zeitwerte von Kreditsicherheiten nicht in der Höhe einbringlich sind, wie intern angenommen und dadurch Verluste entstehen. Die Kreditgeschäfte sind überwiegend durch Garantien der Hauptniederlassung gesichert. Das Kontrahentenrisiko bezeichnet die Gefahr, dass aufgrund des Ausfalls eines Kontrahenten (Vertragspartners) im Zusammenhang mit Handelsgeschäften ein Verlust eintritt. Diese Art der Geschäfte können nur intern abgeschlossen werden und sind durch die Hauptniederlassung gesichert. 4.2 Marktpreisrisiko Als Marktpreisrisiko wird das Risiko von ökonomischen und bilanziellen Wertverlusten bezeichnet, die durch Veränderungen von Marktpreisen entstehen. Für die Bank sind gemäß dem Geschäftsmodell das Zinsrisiko sowie das Währungsrisiko von Bedeutung. Ein Zinsrisiko besteht immer dann, wenn der Wert einer Position oder eines Portfolios auf Veränderungen von einem oder mehreren Zinssätzen bzw. auf Veränderungen von kompletten Zinskurven reagiert und diese Veränderungen zu einer Wertminderung der Position führen können. Zinsrisiken werden in der Bank in Form von Refinanzierungsrisiken eingegangen. Dem Risiko wird durch laufzeitkonkludente Geschäfte entgegengewirkt. Die Quantifizierung des r Zinsrisikos erfolgt über die Simulation von Zinsänderungsszenarien in der Risikotragfähigkeitsrechnung. Das Währungsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Wert einer Position auf Veränderungen eines oder mehrerer Devisen-Wechselkurse reagiert und die Veränderungen der Wechselkurse zu einer Wertminderung der Position führen können. Die Bank sichert das Währungsrisiko mit FX-Swaps. Seite : 5

6 4.3 Operationelles Risiko Das Operationelle Risiko im engeren Sinne bezeichnet die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Abläufen, Mitarbeitern und Technologie oder durch externe Einflüsse eintreten. Das operationelle Risiko umfasst das Rechts-, Compliance-, Fraud- und Outsourcing Risiko. Das Rechtsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass aufgrund fehlender bzw. unvollständiger Berücksichtigung des durch Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung vorgegebenen Rechtsrahmens ein Schaden entsteht. Das Rechtsrisiko existiert nur im Außenverhältnis der Bank. Rechtliche Risiken werden in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung der Hauptniederlassung gesteuert, jedoch bei Rechtsfällen am Sitz der Bank in Frankfurt durch lokalen Rechtsbeistand begleitet Die Bank hat innerhalb der letzten Jahre keine Rechtsstreitigkeiten gehabt. Das Compliance Risiko bezeichnet das Risiko gerichtlicher, behördlicher oder disziplinarischer Strafen, die aus nicht ordnungsgemäßen Verfahren, Prozessen etc. (aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Verhaltensregeln und Normen), im Innenverhältnis der Bank resultieren. Die Bank hat einen Compliance- Officer implementiert, welcher durch die Gefährdungsanalyse das Risiko abwägt und Maßnahmen liefert entgegenzuwirken. Das Fraud-Risiko beschreibt das Risiko von geschäftsgefährdenden, wirtschaftskriminellen Handlungen. Hierzu wurden Maßnahmen gegen strafbare Handlungen implementiert, die dem Bereich Compliance angesiedelt sind. Das Outsourcing Risiko beschreibt Gefahren, die aus der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen resultieren. Die Verträge werden vorm Abschluss juristisch geprüft. Sicherungsmaßnahmen wurden implementiert. Die Bank hat die gesamten Systeme auf das 4-Augen-Prinzip ausgerichtet. Die verbleibenden operationellen Risiken werden auf Grund interner Kontrollverfahren möglichst begrenzt. Unsere internen Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert werden. 4.4 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen werden kann. Potenzielle Ursache kann eine allgemeine Störung in der Liquidität der Geldmärkte sein, die einzelne Institute oder den gesamten Finanzmarkt betrifft. Alternativ können auch unerwartete Ereignisse im eigenen Kredit- und Einlagengeschäft eine Ursache für Liquiditätsengpässe darstellen. Die Bank führt regelmäßig Liquiditäts-Stresstests durch und hat für den Krisenfall einen Liquiditätsnotfallplan entwickelt. Gemäß der globalen Liquiditätsstruktur der Bank gibt es als eine weitere Sicherheitsmaßnahme das Liquiditäts-Center in Europa. Seite : 6

7 5. Kreditrisikominderungstechniken Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt hat in 2014 Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt. Bei der eingesetzten Sicherheiten handelte es sich um finanzielle Sicherheiten gemäß Art. 197 Abs. 1 Buchstabe a CRR und Bankgarantien. Bei den finanziellen Sicherheiten handelt es sich um zu Gunsten der Bank verpfändete Bareinlagen. Bei den Garantien handelt es sich in erster Linie um von der Hauptniederlassung und anderen Niederlassungen der Banco do Brasil Gruppe. Seite : 7

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