Ausbildung zur/zum. Staatlich anerkannten Altenpflegerin. Staatlich anerkannten Altenpfleger. Zukunft gestalten!

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1 Seite 3 Zukunft gestalten! Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegerin Staatlich anerkannten Altenpfleger Zertifiziert nach: - BQM - Bildungsqualitätsmanagement - AZAV - Arbeitsagentur förderfähig Berufsfachschule für Altenpflege Rosenheim Klepperstraße 18b, Rosenheim Tel.: / Fax / bfsa.rosenheim@ggsd.de Internet: Info-Hotline: 0800 / Info- info@ggsd.de Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband

2 Seite 4 Berufsfachschule für Altenpflege Rosenheim: Grundlagen der Altenpflegeausbildung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulabgänger, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, weiter oder wieder die Schulbank zu drücken, sollten Sie zwei wichtige Fragen für sich positiv beantworten können: Ist Altenpflege für mich der richtige Beruf? Welche Schule bietet mir die beste Ausbildung? Altenpflege ist ein interessanter und zukunftssicherer Pflegeberuf. Wir leben in einer Zeit schnellen gesellschaftlichen Wandels, durch den zunehmend Arbeitsplätze im Bereich der Wirtschaft aber auch der Verwaltung abgebaut werden. Einer der wenigen Arbeitsmarktbereiche, die mit Wachstum rechnen können und die dadurch Zukunftssicherheit versprechen, ist der Gesundheitsbereich. Nicht zuletzt infolge der Gesundheitsreformen (Pflegeversicherung, Gesundheitsstrukturgesetz) wurden die Handlungsfelder der Pflegeberufe stark ausgeweitet. Die Berufe in der Altenpflege sind anspruchsvoll. Sie erfordern medizinische Kenntnisse, manuelle Fertigkeiten, Organisationsfähigkeit und vor allem ein hohes Maß an sozialer und persönlicher Kompetenz. Darüber hinaus bieten sich Ihnen mit diesem Berufsfeld anspruchsvolle und zukunftssichere Aufstiegsmöglichkeiten: - Fachweiterbildung Gerontopsychiatrie - Verantwortliche Pflegefachkraft - Pflegedienstleitung Freude am Umgang mit alten und bedürftigen Menschen ist zwar eine wichtige Voraussetzung; falls Sie Altenpfleger/in werden wollen, Ihre Haltung muss aber mit einem hohen Maß an Professionalität untermauert werden, damit Sie dem beruflichen Alltag geistig, körperlich und seelisch gewachsen sind: Ob Pflege eine Berufung ist, darüber kann man streiten - ein qualifizierter Beruf ist sie allemal. Die Berufsfachschule für Altenpflege Rosenheim ermöglicht eine überdurchschnittlich gute Pflegeausbildung. Die Schulen der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh bieten seit 20 Jahren qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Pflegekräfte in ganz Bayern an, für Sie in Ihrer Nähe in Rosenheim. Unsere staatlich anerkannte Berufsfachschule für Altenpflege in Rosenheim hat für Sie eine spannende, auch persönlich bereichernde Ausbildung entwickelt. Als Teilnehmer/in lernen Sie bei uns, theoretisch ausgereifte Konzepte in praxisgerechte Arbeitsabläufe umzusetzen. Sie erwerben neben der notwendigen fachlichen Kompetenz auch analytische und integrative Fähigkeiten. Außer der Vermittlung von Fachwissen, wie z.b. der sachgerechten Injektion, werden Ihre sozialen Fähigkeiten besonders gefördert. Soziale Sensibilität, professioneller Umgang mit Konflikten und effektives Belastungsmanagement sind für uns wichtige Ausbildungsziele. Deshalb legen wir auch Wert darauf, dass im Unterricht nicht nur Tafel und Kreide, sondern auch moderne, ganzheitliche Unterrichtsmethoden zum Einsatz kommen - es werden Kopf, Herz und Hand angesprochen. In die Unterrichtsgestaltung soll auch grundsätzlich Ihre Erfahrung einfließen, ja sogar der Ausgangspunkt für Lernprozesse sein. Ihre persönliche Erfahrung ist unser Ausgangspunkt für gemeinsames Lernen. Ein wichtiges Lernfeld dabei wird die Lerngruppe sein, mit der Sie - von uns begleitet - neue Wege gehen und neue berufliche Möglichkeiten entdecken können. Wir freuen uns auf Sie und stehen für ein persönliches Beratungsgespräch gern zur Verfügung. Helmut Weißenfels Schulleiter

3 Seite 3 1. Ausbildungsziele Der Besuch der Berufsfachschule für Altenpflege soll die Schüler/innen befähigen, selbständig alte Menschen in allen Bereichen der Altenhilfe zu pflegen, zu betreuen und zu beraten. Im Rahmen der gesetzlichen Ausbildungsordnung setzt unsere Berufsfachschule folgende Schwerpunkte: 1. Für den Bereich der ambulanten und der offenen Altenhilfe sollen die Schüler/innen durch helfende Dienste alte Menschen in die Lage versetzen, ihren Lebensalltag im eigenen häuslichen Bereich weitgehend selbständig zu gestalten. Hierzu muss die Fähigkeit entwickelt werden, den alten Menschen ganzheitlich in seiner Persönlichkeit zu verstehen und zu stützen. 2. In dem Maße, in dem ambulante und offene Altenhilfe wirksam wird, steigt in stationären Einrichtungen die Bedeutung der pflegerischen Aufgaben. Neben der notwendigen sozialen Betreuung ergeben sich erhöhte Anforderungen im medizinisch-pflegerischen Bereich. Praxisbegleitung in Kleingruppen sichert eine überdurchschnittliche Ausbildungsqualität unserer Absolventen. 2. Ausbildungsinhalte Die schulischen Lerninhalte der Ausbildung sind in Lernfelder gegliedert. Sie beschreiben die relevanten Schlüsselqualifikationen und geben der Altenpflege ihr unverwechselbares Profil. Die Lernfelder sind: 1. Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen in der Altenpflege 2. Altenpflege als Beruf 3. Altern als Prozess - Gerontologisch begründete Arbeitsweisen 4. Kultursensible Pflege 5. Methoden und Dimensionen der Alltagsgestaltung 6. Planung, Durchführung und Evaluation des Pflegeprozesses 7. Anleitung, Beratung, Kooperation 8. Altenpflege als interprofessionelles Arbeitsfeld 9. Direkte Pflege alter Menschen 10. Förderung der Selbstkompetenz Pflegebedürftiger 11. Spezielle Pflege psychisch veränderter und kranker alter Menschen 12. Unterstützung in psychischen und physischen Grenzsituationen 13. Qualitätsentwicklung in der Altenpflege 3. Zertifizierung Die Ausbildung ist zertifiziert nach AZAV, Nr. M b. 4. Aufnahmevoraussetzungen Die wesentlichen Aufnahmevoraussetzungen sind: Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss bzw. Abschluss Mittelschule und 2jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Absolvent/in der Berufsfachschule für Sozialpflege (Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in) oder staatl. geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in bzw. Pflegefachhelfer/in (Alten- bzw. Krankenpflege) 5. Anmeldung Es ist unbedingt erforderlich, der Anmeldung beizufügen: 1. Lebenslauf mit Passbild 2. Nachweis über die geforderte schulische und berufliche Vorbildung 3. Aufnahmeantrag und Teilnahmebedingungen der Berufsfachschule für Altenpflege Seite 7. Bei Minderjährigen ist auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich

4 Seite 4 6. Aufnahmeverfahren 1. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist das Aufnahmegespräch in der Schule. Nach Eingang Ihrer Bewerbung vereinbaren wir mit Ihnen ein Vorstellungsgespräch. Eine unverbindliche Beratung ist auch ohne vorherige Bewerbung möglich. 2. Die Zusage des Schulplatzes erfolgt schriftlich durch den Schulvertrag. Die schriftliche Zusage ist mit dem Förderungsantrag zusammen bei der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig einzureichen, wenn Sie Anspruch auf Förderung nach dem SGB III haben und Ihre örtliche Agentur für Arbeit / ARGE diese Ausbildung fördert. Frühestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn beantragen Sie bitte ein amtliches Führungszeugnis für private Zwecke und lassen sich 4. ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für einen pflegerischen Beruf ausstellen mit dem Wortlaut: Es wird festgestellt, dass Frau/Herr... aus medizinischer Sicht zur Ausübung des Berufes AltenpflegerIn geeignet ist. Es liegen keine Anzeichen vor, dass die Patientin/der Patient wegen eines körperlichen Gebrechens, noch wegen einer Schwäche seiner/ihrer geistigen Kräfte noch wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufes AltenpflegerIn unfähig oder ungeeignet ist. Und reichen beides vor Ausbildungsbeginn bei der Schule ein 7. Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsvergütung Sie schließen mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, den wir Ihnen nach Möglichkeit auch gern vermitteln, einen Ausbildungsvertrag und erhalten monatlich eine Ausbildungsvergütung. Der Ausbildungsbetrieb kann eine Einrichtung im stationären oder ambulanten Bereich sein. 8. Kosten und Förderung Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung kann Ihre Ausbildung von der zuständigen Agentur für Arbeit gefördert werden; es ist deshalb eine Beratung vor Ausbildungsbeginn durch Ihre zuständige Agentur für Arbeit unbedingt erforderlich. Der Antrag auf Förderung muss spätestens 1 Monat vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Agentur für Arbeit des Wohnsitzes gestellt werden. Vereinbaren Sie bitte mit uns einen Beratungstermin vor dem Gespräch mit der Arbeitsagentur Ihres Wohnortes. Falls Sie nicht über eine Arbeitsagentur gefördert werden bezuschusst die Ausbildungsgebühren im Schuljahr 2016/2017 der Freistaat Bayern mit dem Förderprogramm Pflegebonus. Die Materialkosten sind vom Teilnehmer zu tragen und werden in 2 Raten à 87,50 per Lastschrifteinzug durch die Gemeinnützige Gesellschaft erhoben. Die Schulbücher werden von der Schule leihweise gestellt. Dies gilt nur für den Beginntermin September Für den folgenden Beginntermin können sich Änderungen ergeben. 9. Ausbildungsstruktur Gesamtdauer: 36 Monate Schulbeginn: jährlich im September Umfang: Unterrichtsstunden Stunden Berufspraxis Unterrichtszeiten: Montag bis Donnerstag ganztags (8 Stunden), Freitag 6 Stunden, (Standort Nürnberg 8 Stunden) In den Unterrichtsblöcken werden pro Woche 38 Unterrichtsstunden abgehalten (Standort Nürnberg 40 Stunden). Praktische Ausbildung: entsprechend der Arbeitszeiten der Ausbildungsbetriebe Ausbildungsablauf: schulische und praktische Ausbildung sind blockweise strukturiert, die Unterrichtsphasen finden in Wochenblöcken statt. Zeugnis und Urkunde: Das Bestehen der Abschlussprüfung führt zum Erwerb der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei Ihrer Schule, die Verantwortung für Ihre praktische Ausbildung liegt bei Ihrer Pflegeeinrichtung. Hierüber schließen Schule und Pflegeeinrichtung eine Kooperationsvereinbarung.

5 Ausbildung zum/r Altenpfleger/in Seite 5 Teilnehmerexemplar Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Das Vertragsverhältnis endet a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende; b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Schuljahresende; c) für Schüler und Schülerinnen, die nach SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten drei und jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen; d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen; e) durch Auflösung des Ausbildungsvertrages mit dem Träger der praktischen Ausbildung, sofern nicht gleichzeitig ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen wird; f) mit Erreichen des Ausbildungszieles und Aushändigung des Zeugnisses; g) zum Zweck der Arbeitsaufnahme können Schülerinnen und Schüler, die nach SGB III gefördert werden, ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Die Kündigung des Schulvertrages durch die Berufsfachschule für Altenpflege setzt kein Verfahren zur Entlassung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten TN-Bed. AP3 Stand:

6 Seite 6 A N S C H R I F T E N : Schulleiter/in: Berufsfachschule für Altenpflege Coburg Parkstraße 49, Coburg Tel / Fax / , sz.coburg@ggsd.de Berufsfachschule für Altenpflege Ingolstadt Große Rosengasse 1, Ingolstadt Tel / Fax / , biz.ingolstadt@ggsd.de Berufsfachschule für Altenpflege Kempten Salzstraße 3, Kempten Tel / Fax / , bfsa.kempten@ggsd.de Berufsfachschule für Altenpflege Miesbach Haidmühlstraße 30, Miesbach Tel / Fax / , bfsa.miesbach@ggsd.de Berufsfachschule für Altenpflege mit Gesundheit- und Krankenpflegeausbildung München Seidlstraße 3, München Tel / Fax 0 89 / , biz.muenchen@ggsd.de Berufsfachschule für Altenpflege Nürnberg Zollhausstraße 95, Nürnberg Tel / Fax / , bz.nuernberg@ggsd.de Berufsfachschule für Altenpflege Rosenheim Klepperstraße 18b, Rosenheim Tel / Fax / , bfsa.rosenheim@ggsd.de Dagmar Alfsmann Silvia Sprehe Sonja Löffler Ulrich Brenner Carolin Giessler Marcel Haas Helmut Weißenfels Sollten Sie im Ausnahmefall an den Schulen niemanden erreichen, wenden Sie sich bitte an die Hauptverwaltung (Rechtsträger) unserer Schulen: Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Roritzerstraße 7, Nürnberg, Tel / Fax / : info@ggsd.de; Internet:

7 Seite 7 Die von mir gewählte Berufsfachschule für Altenpflege: Vollzeit Teilzeit BFS für Altenpflege Coburg BFS für Altenpflege Kempten BFS für Altenpflege Ingolstadt BFS für Altenpflege Rosenheim BFS für Altenpflege Nürnberg BFS für Altenpflege Miesbach BFS für Altenpflege mit Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung München Aufnahmeantrag Ich beantrage die Aufnahme zur Ausbildung als: staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in... Ausbildungsbeginn: September 20 Name: Vorname: geb. am: in: Religionszugehörigkeit:... Anschrift: Straße: PLZ / Ort: Telefon / ... Alle Bewerbungsunterlagen sind beigelegt: Die im Informationsblatt genannten Ausbildungsinhalte, Ausbildungsbedingungen, gesetzlichen Grundlagen und Kosten werden hiermit anerkannt. Die schriftliche Bestätigung der Teilnahmebedingungen liegt bei (s. Rückseite) Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

8 Seite 8 Zusatzexemplar für Schule Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Das Vertragsverhältnis endet a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende; b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Schuljahresende; c) für Schüler und Schülerinnen, die nach SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten drei und jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen; d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen; e) durch Auflösung des Ausbildungsvertrages mit dem Träger der praktischen Ausbildung, sofern nicht gleichzeitig ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen wird; f) mit Erreichen des Ausbildungszieles und Aushändigung des Zeugnisses; g) zum Zweck der Arbeitsaufnahme können Schülerinnen und Schüler, die nach SGB III gefördert werden, ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Die Kündigung des Schulvertrages durch die Berufsfachschule für Altenpflege setzt kein Verfahren zur Entlassung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten TN-Bed. AP3 Stand:

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