Mehr Politik wagen. Mitwirkung der pflegeberuflichen Organisationen bei gesundheitspolitischen Fragestellungen. Köln B.

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1 Mehr Politik wagen Mitwirkung der pflegeberuflichen Organisationen bei gesundheitspolitischen Fragestellungen

2 Inhalt Die Probleme der Pflegenden- und die Möglichkeiten der Veränderung durch die Gesetzgebung Pflegeberufliche Organisationen Der Deutsche Pflegerat e.v. Verkammerung der Pflegeberufe / Selbstverwaltung Bildung Finanzierung Qualität

3 Projektauswertung: Wann wird Belastung zu erlebter Beanspruchung im Alltag von Pflegekräften Bewertung der Befragungsergebnisse Zusammenarbeit - Kommunikation und Information mit unterschiedlichen Berufsgruppen, insbesondere dem ärztlichen Dienst Führung und Wertschätzung Personalmangel (Arbeitsdichte, unregelmäßige Dienste, berufsfremde Tätigkeiten) Veröffentlicht in: das Krankenhaus 02 / 2015

4 Aktionen - mediale Aufmerksamkeit

5 Situation Pflegender in Kliniken Dr. Angela Merkel am in Templin War es richtig gewesen, die Pflege so von den Krankenhäusern abzukoppeln?

6 Mitgliedsverbände.

7 Der Deutsche Pflegerat DPR e.v. Geschichte des Verbandes Der Deutsche Pflegerat e.v. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen, deren politische Arbeit zu koordinieren und mit einer Stimme für die Interessen der professionell Pflegenden in Deutschland zu sprechen. Durch schriftliche Stellungnahmen, Teilnahme an Anhörungen, Kontakten zu Parteien im Bundestag und einschlägige Gespräche mit Interessenverbänden wurde der DPR öffentlich wahrgenommen. Der Deutsche Pflegerat e.v. hat sich als Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen zu einer festen Größe im Gesundheitswesen entwickelt.

8 DPR e.v. Ratsversammlung und Präsidium Die Ratsversammlung ist das oberste Organ des DPR. Sie wird aus je zwei Delegierten der Mitgliedsverbände und aus dem Präsidium gebildet. In jedem Geschäftsjahr finden mindestens drei Ratsversammlungen statt. Alle vier Jahre wählt die Ratsversammlung ein neues Präsidium. Das Präsidium besteht aus einer Präsidentin/einem Präsidenten, zwei Stellvertretern und vier weiteren Präsidiumsmitgliedern. Das Präsidium koordiniert die Aufgaben und führt die laufenden Geschäfte des DPR.

9 Ist - Situation in den Kliniken Es besteht ein eklatanter Mangel an Pflegefachpersonen, die Patientenversorgung heute und zukünftig ist gefährdet. Die Kluft zwischen berufsethischen Anspruch und der Wirklichkeit der Patientenversorgung ist immens Wesentlichster Garant für die Pflegequalität: Die Sicherstellung eines ausreichenden und qualifizierten Pflegepersonals. Dies muss über die DRG-Finanzierung gewährleistet werden.

10 DPR Handlungsempfehlung vom 22. September 2015 Stellt die derzeitige Krankenhausfinanzierung sicher, dass ausreichend Pflegefachpersonen für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen? Die Antwort lautet: Nein!

11 Krankenhausfinanzierung Anhebung des Budgets Anpassung der PPR (Pflegepersonalregelung) verbesserte Abbildung pflegerischer Leistungen Beibehaltung des Versorgungszuschlages von 0,8% für die Pflegepersonalausstattung Keine Ausweitung des PKMS- Bürokratie!!!! Keine NRG s Handlungsempfehlung des DPR e. V.

12 Expertenkommission Pflegebedarf / Personalbedarf Beschluss vom 05.Dezember 2014 Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung angesiedelt beim BMG Prüfung bis sachgerechte Abbildung von Pflegebedarf im DRG-System oder ausdifferenzierte Zusatzentgelte Vorschläge erarbeiten: Mittelverwendung Pflegestellenförderprogramm wenig Bürokratieaufwand Mittel sollen zur tatsächlichen Finanzierung von Pflegepersonal eingesetzt werden

13 Pflegestärkungsgesetze Pflegestärkungsgesetz I 2015 Pflegestärkungsgesetz II 2016 mit Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes Beide Gesetze verbessern die Leistungen für die Pflegebedürftigen Die Situation beruflich Pflegender wird durch die Gesetze nicht geändert!

14 Neuordnung der Pflegeausbildung Regelungskompetenz Bund Länder sind über das Bundesratsverfahren mit einbezogen Artikel 74 Abs. 1 Ziffer 1966 Erwartung des Referentenentwurfes im Oktober Konkretisierung der Schwerpunktbildung/ Vertiefung erfolgt in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Zeitplan: 1. Pflegeberufsgesetz 2. Rechtssetzungsverfahren - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

15 Der DPR fordert eine Ausbildungsreform in der Pflege mit dem Ziel die generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung als Erstausbildung an Hochschulen zu etablieren. Eine solche Ausbildung bedeutet eine Berufsbezeichnung mit voller Anerkennung des Abschlusses einer Gerneral Nurse nach der EU Richtlinie. Es ist eine curriculare Ausgestaltung analog der unterschiedlichen Handlungsfelder der Pflege innerhalb der Ausbildung zu ermöglichen. Dies kann sich z.b. im Diplom-Supplement des Bachelor in Nursing abbilden.

16 Agnes Karll Wir, die als selbstständige, selbstverantwortliche Menschen dem Leben gegenüberstehen, sind selbst schuldig, wenn wir nicht die rechtlichen Wege suchen und bahnen helfen, um fähig für unsere Lebensaufgabe zu werden. Agnes Karll Wer soll uns denn unseren Beruf aufbauen, wenn wir es nicht selbst tun. Wir haben gar kein Recht zu verlangen, dass andere das tun.

17 Sachstand Verkammerung der Pflegeberufe am Beispiel: 1. Rheinland- Pfalz 2. Schleswig- Holstein 3. Niedersachsen 4. Bayern

18 Pflegekammer Schleswig-Holstein Gesetz zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege beschlossen und verkündet Dezember Konstituierung des Errichtungsausschusses Januar 2016 Start Errichtung Pflegekammer

19 Pflegekammer Niedersachsen Kabinettsbefassung bis Mai 2015 Verbandsbeteiligung bis August 2015 Kabinettsbeteiligung bis September 2015 Landtagsberatungen bis März 2016 Inkrafttreten Gesetz April 2016 Errichtungsausschuss bis April 2017 Errichtung Pflegekammer April 2017

20 Pflegekammer Bayern Pflegering Großdemonstration in München gegen den Pflegering

21 GBA oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, KH und KK in Deutschland bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der GKV für etwa 70 Mio. Versicherte legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden

22 Rechtsgrundlagen und Rechtsaufsicht GBA wurde am durch das Gesetz zur Modernisierung der GKV (GMG) errichtet steht unter der Rechtsaufsicht des BMG, ist aber keine nachgeordnete Behörde Rechtsgrundlage für die Arbeit des GBA ist das Sozialgesetzbuch V

23 Aufgaben und Kompetenzen Der gesundheitspolitische Rahmen in der BRD wird durch Gesetze vorgegeben Auftrag des GBA - einheitliche und verbindliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in die Praxis zu beschließen Richtlinien - Charakter untergesetzlicher Normen

24 Aufgaben und Kompetenzen Richtlinien regeln: Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln Versorgung mit ärztlichen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen

25 Aufgaben und Kompetenzen wichtige Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung der GKV Hier: Beteiligungsrecht des DPR

26 Entscheidungsfindung Berücksichtigt werden: aktueller Stand der medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen medizinische Notwendigkeit Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem GKV Pflichtkatalog

27 Zusammensetzung des GBA nach 91 SGB V 13 stimmberechtigte Mitglieder aufgeteilt in Vorsitzenden, 2 unparteiische Mitglieder 5 Vertreter der GKV - GKV Spitzenverband 5 Vertreter der Leistungserbringer ( DKG, KBV, KZBV) Beteiligt bei Belangen der QS DPR, BÄK, PKV, Psychotherapeutenkammer und Bundeszahnärztekammer

28 Zusammensetzung des GBA nach 91 SGB V Patientenvertreter haben ein eigenes Antrags- aber kein Stimmrecht in den verschiedenen UA und AG s sind mehr als 100 Patientenvertreter aktiv

29 GBA Plenumssitzung

30

31

32 Richtlinien des Unterausschusses Qualitätssicherung des G-BA

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

34 Quellennachweis Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses _ GBA _ UA Qualitätssicherung_ Richtlinien Wann wird die Belastung zu erlebter Beanspruchung im Alltag von Pflegekräften? Uta Rohrschneider / Henrieke Flachmann / das Krankenhaus 02/2015 DPR Beschluss zur generalistischen Ausbildung mit Schwerpunktbildung -DPR e.v Angela Merkels Evangelium Welt am Sonntag Der G-BA

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