Gute Arbeit in der Pflege

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1 ver.di Fachtagung Hessen 10. Juli 2014 Gute Arbeit in der Pflege Herbert Weisbrod-Frey Bereichsleiter Gesundheitspolitik beim ver.di Bundesvorstand

2 Herausforderungen Zahl der Pflegebedürftigen steigt Abnahme der Zahl der Erwerbstätigen Angebote und Bedarf in Einklang bringen Finanzierung sicherstellen

3 Zahl der Pflegebedürftigen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen Leistungsbezieher 2010/11 SPV PPV Gesamt 2,3 Mio ,42 Mio Ambulant Stationär Gesamt 1,67 Mio ,42 Mio (BMG 2011, Destatis 2011) 3

4 Pflegepersonen und professionelles Pflegepersonal Allein durch Angehörige versorgte Pflegebedürftige (ambulant) Jahr Ambulant Stationär Gesamt Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (Teil- und Vollzeit) (BMG 2011, Destatis 2011) : ~ Beschäftigte Davon: ~ in Vollzeit 4

5 Prognosen zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit (in Millionen Personen) Stand 2009/10 Prognose 2020 Prognose 2030 Prognose 2040 BMG (2011) SQ 2,82 3,28 3,73 SVR Gesundheit (2009) SQ 2,86 3,28 3,77 KT 2,69 2,93 3,19 Häcker u.a. (2005) SQ 2,42 2,21 2,70 3,09 Dietz (2002) SQ 2,37 2,61 2,87 Blinkert/Klie (2001) SQ 2,58 2,81 3,11 Rothgang (2001) SQ KT 2,47 2,21 2,71 2,38 2,98 2,59 SQ = Status quo-prognosekt = Prognose bei Annahme der Morbiditätskompressionsthese (Dr. Rolf Schmucker, Universität Bielefeld: Zusammenstellung nach BMG 2011 und SVR Gesundheit 2009) 5

6 Der Blick in die Zukunft : Pflegearbeit wird weiter ausgebaut So viele Vollkräfte werden gebraucht! (Ohne Krankenhaus und Reha) Jahr Ambulant Stationär Gesamt Ohne Produktivitätsfortschrit t Mit 0,5 % jährl. Produktivitätsfortschrit t (Institut für Arbeit und Technik IAT, Gelsenkirchen 2011)

7 Beschäftigte (Ende 2009) wenig Vollzeit viel Teilzeit Beschäftigte davon 70 Prozent in der Heimpflege In der ambulanten Pflege nur jede Vierte (27 Prozent) und in Pflegeheimen nur ein Drittel (33 Prozent) in Vollzeit beschäftigt Beschäftigte mehr seit 2007 überwiegend Wachstum der Teilzeitarbeit

8 Warum Beschäftigte in Teilzeit arbeiten Hauptgrund für Teilzeitbeschäftigung Neue Länder und Berlin Ost Früheres Bundesgebiet Aufgrund von Krankheit/Unfallfolgen - 2,8 Persönliche oder familiäre Verpflichtungen 31,0 69,0 Schulausbildung oder sonstige Aus-/ Fortbildung - 2,9 Vollzeittätigkeit nicht zu finden 46,2 11,5 Vollzeittätigkeit aus anderen Gründen nicht gewünscht 15,3 12,5 Weibliche Teilzeitbeschäftigte in Pflegeberufen: Quelle Statisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 11/ Datengrundlage 2005

9 Ambulante Pflegedienste ambulante Pflegedienste (500 mehr als 2007) davon 62 Prozent in privater Trägerschaft Beschäftigte (Personen) davon 71 Prozent in Teilzeitarbeit und mit 87 Prozent Frauenanteil 2,6 Prozent Azubi, Praktikant/-innen etc. ungefähr nach Vollzeitäquivalenten Beschäftigte mehr seit 2007

10 Pflegeheime Pflegeheime (600 mehr als 2007) davon 55 % in freigemeinnütziger Trägerschaft Beschäftigte (Personen) davon 59 Prozent in Teilzeitarbeit und mit 85 Prozent Frauenanteil 7,2 Prozent Azubi, Praktikant/-innen etc. ungefähr nach Vollzeitäquivalenten Beschäftigte mehr seit 2007

11 Erwerbspersonenpotenzial ,1 Mio. (Erwerbstätigenrechnung des Statistischen Bundesamtes) Rückgang bis 2020 um 1,4 Mio. bis 2050 um 9,1 Mio. Altersgruppen bis 50 Jahre nehmen stark ab Zunahme bei über 50 bis 65 jährigen

12 Erwerbspersonenpotential bis 2050

13 13

14 Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) 2012: Bundesregierung lässt Fachkräfte im Regen stehen Keine Antworten zu Bedarf, Ausbildung und Arbeit in der Pflege es ist teilweise nur noch von Kräften anstelle von Pflegekräften die Rede Deregulierte bzw. selbständige Beschäftigung in den neuen Wohnformen keine Verbesserung der Finanzierung von Ausbildung keine Personalbemessung Zulassung von Pflegeeinrichtungen: ortsübliche Vergütung wird durchlöchert 14

15 Ortsübliche Vergütung 72 SGB XI Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag Zulassungsvoraussetzung seit Juli 2008 Änderungen ab (1) Die Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen)... (3) Versorgungsverträge dürfen nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die. 2. die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten sowie eine in Pflegeeinrichtungen ortsübliche Arbeitsvergütung an ihre Beschäftigten zahlen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages besteht, soweit und solange die Pflegeeinrichtung diese Voraussetzungen erfüllt. Bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren geeigneten Pflegeeinrichtungen sollen die Versorgungsverträge vorrangig mit freigemeinnützigen und privaten Trägern abgeschlossen werden.

16

17 Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen Licht und Schatten 95 % sagen, dass sie in hohem oder sehr hohem Maße einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten 84 % sagen, dass sie sich sehr häufig oder oft bei der Arbeit hetzen müssen 79 % sind der Meinung, dass ihr Arbeitsentgelt ihrer Leistung gar nicht oder kaum gerecht wird 47 % sagen, dass sie sehr häufig oder oft Abstriche bei der Qualität ihrer Arbeit machen müssen, um ihr Arbeitspensum zu schaffen DGB-Index Gute Arbeit 2012

18 Pflegeberufe Arbeiten bis zur Rente? Bitte denken Sie an Ihre Arbeit und Ihren Gesundheitszustand: Meinen Sie, dass Sie unter den derzeitigen Anforderungen Ihre jetzige Tätigkeit bis zum Rentenalter ausüben können? DGB-Index Gute Arbeit

19 Tarifbindung mangelhaft Beschäftige nach Trägern Tarifbindung einschl AVR Träger Beschäftigte Beschäftigte Anteil in % VKA ,1% AWO ,1% Volkssolidarität ,7% Diakonie ,6% Caritas ,1% DPWV DRK ,3% Freie Wohlfahrt ohne Verband Private Unternehmen Summe Tarifgebunden (einschl.avr) ,2% In tarifgebundenen Pflegeeinrichtun gen liegen die Löhne durchschnittlich 19 Prozent über denen nicht tarifgebundener Betriebe. Quelle ver.di Summe Nichttarifgebunden ,8% Gesamt ,0% 19

20 Das muss getan werden: 7 Punkte zur Fachkräftegewinnung Planbare Einkommensentwicklung: Tarifverträge Personalbemessung verbessern Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Familienfreundliche Arbeit Ausbildung verbessern kein Schulgeld Angelernte zu Fachkräften weiterbilden 3-jährige Umschulung zur Fachkraft voll finanzieren

21 Pflegebedürftigkeitsbegriff I Empfehlung des Beirats 2009 Statt 3 Pflegestufen gibt es 5 Bedarfsgruppen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfasst individuelle Hilfebedarfe pflegebedürftiger Menschen und ordnet sie Leistungen der Pflegeversicherung zu. eine kostenneutrale Umsetzung ist nicht ohne Leistungseinschränkungen oder neue Ungerechtigkeiten möglich Eine bessere Pflege muss bezahlt werden.

22 Pflegebedürftigkeitsbegriff Empfehlung des Beirats 2009 II Der neue Begriff berücksichtigt umfassend auch Kommunikation und soziale Teilhabe, Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung Er verhindert den Ausschluss von Menschen mit psychischen oder mit dementiellen Erkrankungen vom Leistungsbezug

23 Pflegebedürftigkeitsbegriff Empfehlung des Beirats 2009 III Ausgangspunkt sind nicht die Frage nach Defiziten und nach der erforderlichen Pflegezeit für Hilfen bei alltäglichen Verrichtungen (häufig kritisierte Minutenpflege ), sondern der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten, geeignete Hilfen, um selbständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder Einschränkungen zu kompensieren

24 Memorandum Pflege AWO und ver.di legen gemeinsame Perspektiven vor Die Eckpunkte: Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe pflegebedürftiger Menschen in der Gesellschaft, individuelle und bedarfsgerechte Pflege und Betreuung, neuer erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff, höhere Wertschätzung und bessere Bezahlung der Pflegearbeit, mehr Personal und humanere Arbeitsbedingungen, Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für Pflege mit entsprechenden Vergütungen, Solidarische Finanzierung sichern Vollversicherung in der Pflege prüfen. 24

25 Bündnis für gute Pflege Auf Initiative von AWO und ver.di entstand im Februar 2012 ein Bündnis mit allen DGB-Gewerkschaften und vielen weiteren Verbänden. Aktuell 23 Organisationen. Kernbotschaften: Maßgeschneiderte Leistungen für Pflegebedürftige Unterstützung und Anerkennung für Angehörige Bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen Gerechte Finanzierung 25

26 Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD 2014 bis 2017 Pflege Koalitionsfraktionen legen im April Referentenentwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (5. SGB XI-ÄndG) vor. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (NPB) ist in der Erprobung. Ergebnisse sollen bis Ende 2014, Anfang 2015 vorliegen. Bis 1. Januar 2016 soll der Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren im Gesetzblatt stehen und danach Zug um Zug in die Praxis umgesetzt werden. Der Expertenbeirat zum NPB rechnet dafür mit einem Zeitraum von 18 Monaten. Pflegevorsorgefonds 0,1 Prozentpunkte Rücklage bis 2035

27 Pflege Forderungen an den Gesetzgeber Pflegebedürftigkeitsbegriff - Zeitplan in den Gesetzestext Statt Vorsorgefonds bei der Bundesbank Investition in Ausbildung Personalbemessung und gute Bezahlung

28 Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG): Keine Antworten zu Fachkräftebedarf, Ausbildung und Arbeit in der Pflege 28

29 Danke fürs Zuhören! Weitere Informationen: seit 14. Februar Newsletter Gesundheitspolitik: Bestellen unter

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