Das Ensemble der alten Eisfabrik in Berlin-Mitte und die Unternehmenspraxis der TLG IMMOBILIEN GmbH

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Agnes Krumwiede, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3768 Das Ensemble der alten Eisfabrik in Berlin-Mitte und die Unternehmenspraxis der TLG IMMOBILIEN GmbH Vorbemerkung der Fragesteller DieEisfabrikinBerlin-MittederNorddeutschenEiswerkeAGwurde1896errichtetundisteinederältestennocherhaltenenEisfabrikeninDeutschland. Erst1995wurdederBetriebeingestellt.ObwohldasEnsemblederEisfabrik, bestehendauseinerzweihöfeumfassendewohn-undfabrikanlagemitdrei KühlhäusernsowiedasKessel-undMaschinenhaus,unterDenkmalschutz steht,sollendiekühlhäuserabgerissenwerden.besitzerdiesesdenkmal- geschütztenensemblesistheutezumteildiebundeseigenetlgimmo- BILIENGmbH.Diesewurde1991alsTochterunternehmenderTreuhandgesellschaftgegründet,1995wurdedasUnternehmenunterdemNamenTLG TreuhandLiegenschaftsgesellschaftvonderBundesrepublikDeutschland übernommen,in2002erfolgtedieumbenennungdesunternehmensintlg IMMOBILIENGmbH.DasUnternehmenistaufdenVerkaufvonImmobilien undgrundstückeninberlin,brandenburg,mecklenburg-vorpommern,sachsen,sachsen-anhaltundthüringenspezialisiertundaminvestitionsprojekt Mediaspree des Landes Berlin beteiligt. EinTeildesEnsemblesderEisfabrikinBerlin-MitteistvonderTLGIMMO- BILIENGmbHbereits2008aneinenInvestorausBochumveräußertworden. DieserInvestorhatInteresseamrestlichenEnsemblederEisfabrikbekundet undfürallegebäudederehemaligeneisfabrikeinkulturellesnutzungskonzeptvorgelegt.seinteamhatmitdemradialsystemvaufdergegenüberliegendenspreeseitebewiesen,dassesneuekulturstandorteerfolgreichentwickelnundetablierenkann.diebundeseigenetlgimmobiliengmbh hatdaskaufangebotjedochausgeschlagen.stattdessenwurdeam18.oktober 2010mitdemAbrissderKühlhäuserbegonnen (vgl.denartikel Dieletzte Szene KunstundSubkulturinNot indertagesspiegelvom23.oktober2010),ohnedasseinplanfüreinefolgebebauungunddaherauchkeine Baugenehmigungvorliegt.DiewahrscheinlicheBebauungdurchLuxuswohneinheitenwürdeeinekulturelleNutzungderverbleibendenGebäudederEisfabrik erheblich gefährden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom29.November 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode NebenderEisfabriksindderzeitmehrereBerlinerKultureinrichtungenaufgrundvonkommerziellenInteressenihrerVermieterinihrerExistenzbedroht. DochgeradefürdieStadtBerlinsindsolcheOrteder (Sub-)KultureinwichtigerStandortfaktor.ImJahr2009erzieltenBundundHauptstadtnacheigenen Angabenzusammen1,85Mrd.EuroanSteuereinnahmendurchdenTourismus.InsgesamtwurdeninBerlinfast8Mrd.EuroaufdiesemGebietumgesetzt.LautAussageder BerlinTourismusMarketingGmbH istdiehälfte allertouristenunter40jahrealt,eindrittelsogarunter30.diesespublikum interessieresichhauptsächlichfürkultur.kunstundwirtschaftlichkeitziehen beimerhaltvongefährdetenkulturprojektenwiedereisfabrikalsoaneinem Strang. 1.WiehatdieTLGIMMOBILIENGmbHesbegründet,denVerkaufdes restlichenensemblesdereisfabrikandeninvestorausbochumzuverweigern (sieheartikelindertagesspiegelvom23.oktober2010)? AusweislichdervonderTLGImmobilienGmbH (nachfolgend TLG )eingeholtenstellungnahmehabenwederein BochumerInvestor nochandere PersonenderTLGKaufpreisangebotefürdenErwerbdernochinihrem EigentumstehendenFlächenderEisfabrikunterbreitet.Folglichkonntedie TLGeinenVerkaufnichtverweigern.DieanderslautendeDarstellungindem zitierten TAGESSPIEGEL -Artikelvom23.Oktober2010seiunzutreffend. Richtig sei vielmehr Folgendes: DieTLGhabezukeinemZeitpunktbeabsichtigt,dasgesamteEnsembleder Eisfabrikzuverkaufen.UrsprünglichhabedieTLGdieGesamtliegenschaft selbstentwickelnwollen.erstaufwunschderstadtberlinhabedietlgihr VorhabengeändertunddieeigentlicheehemaligeEisfabrik (d.h.dasdenkmalgeschütztemaschinen-undkesselhaus)alsergebniseinesbieterverfahrensan dietelamonvermögensverwaltungohgveräußert.beidertelamonvermögensverwaltungohghandeleessichumdenindem TAGESSPIEGEL - Artikelvom23.Oktober2010genannten BochumerInvestor.DerErwerber habezugesagt,dasmaschinen-unddaskesselhauszusanierenundzukulturellenzweckenzunutzen.daszieldertlg,dierestlichengrundstücksflächen imbestandzubehaltenundeineeigenentwicklunginklusiveteilweiserneubebauungendurchdietlgdurchführenzuwollen,seidertelamonvermögensverwaltungohgzujedemzeitpunktbekanntgewesen.diesbelegten u.a.kaufvertraglicheregelungen,indenendietelamonvermögensverwaltung OHGeinerNeubebauungdurchdieTLGaufderGrundstücksteilflächederabzureißendenKühlhäuserbereitszumZeitpunktdesAnkaufszugestimmthabe. Dasindem TAGESSPIEGEL -Artikelvom23.Oktober2010wiedergegebeneZitatdesfürdieTelamonVermögensverwaltungOHGtätigenArchitekten GerhardSpangenberg,wonachdievonderTLGgeplanteErrichtungeinesNeubausdieNutzungderEisfabrikzukulturellenZweckengefährde,weilMusik undpublikumsverkehrdienachbarnstörenkönnten,seinachauffassungder TLGnichtnachvollziehbar,zumalderTelamonVermögensverwaltungOHG bei Erwerb die Nutzungsabsichten der TLG bekannt gewesen seien. DerVerkaufeinerTeilflächeandieTelamonVermögensverwaltungOHGge- schahseitensdertlgindererwartung,dassdurchdievondemtelamon- GesellschafterProf.ThomasDurchlaubzugesagtezeitnaheSanierungundkulturelleNutzungderveräußertenGebäudeteileMaschinen-undKesselhauseine BelebungdesStandorteserfolgeundeinerwirtschaftlichenEntwicklungder Gesamtliegenschaftförderlichsei.SchonimJahr2008habeProf.Thomas DurchlaubmitseinerKompetenzausderEntwicklungdes RadialsystemV geworben. Vorschlägebzw.KonzeptefüreinekulturelleNutzungdesGesamtarealsrespektivederabgerissenenKühlhäuserseienwedervonderTelamonVermögensverwaltungOHGnochvonandererSeiteandieTLGherangetragenworden.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4134 BezugnehmendaufeinenHinweiseinesmöglichenInteressesderRundfunkorchesterundChöreGmbH (ROC)habederNiederlassungsleiterderTLG,Jörg RobertLammersen,am21.Juni2010einTelefonatmitGernotRehrl,GeschäftsführerdesROC,geführt.DieserhabezwarseinprinzipiellesInteressefür dengesamtstandortinsbesondereinkombinationmitdemaufderanderen Uferseitebefindlichen Radialsystem signalisiert.gernotrehrlseiabernicht überdiekonkretenproblemederkühlhäuser (hohekontamination,geringe DeckenhöheundkaumBelichtung)unddiesichhierausergebendenwirtschaftlichenKostenundFolgeninformiertgewesenundhabeinderFolgezeitkein weiteres Kaufinteresse bekundet. WasdiekulturelleNutzungderEisfabrikdurchdieTelamonVermögensverwaltungOHGanbelange,soweistdieTLGinihrerStellungnahmedaraufhin, dassdietelamonvermögensverwaltungohgbishernochnichteinmalihrezusageeingehaltenhabe,dasvonihrerworbenedenkmalgeschütztemaschinenundkesselhausfüreinekulturellenutzungzuentwickeln.sehrzumbedauern dertlghabedietelamonvermögensverwaltungohgbisherkeinemaßgeblicheinvestitionindenstandortvorgenommen,sondernlediglichbautechnische Sicherungsmaßnahmenergriffen,diedenweiterenVerfallderEisfabrikverhindernsollen.DadieTelamonVermögensverwaltungOHGnochnichteinmal dievonihrerworbenenteilflächeneinerkulturellennutzungzugeführthabe, seidervorwurf,dietlgverhinderediekulturellenutzungdereisfabrik,nicht berechtigt. DieTLGweistinihrerStellungnahmefernerdaraufhin,dasseineNutzungder ehemaligenkühlhäuserdereisfabrikwedertechnischumsetzbarnochwirtschaftlichdarstellbargewesenwäre.dieehemaligenkühlhäuserdereisfabrik seienhochgradigmitschadstoffenkontaminiertgewesen.alleindiekostenfür dieentsorgungderaltlastenüberstiegendenrestwertdergebäude.unteranderemseienrund1700m³teerkorkdämmungzuentsorgengewesen.das Mauerwerkseisostarksulfatbelastetgewesen,dasseszugroßenTeilenunter die Schadstoffklasse > Z2 (Sonderabfälle) einzustufen gewesen sei. DieDeckenhöheindenKühlhäusernhabebeidurchschnittlich2,50bis2,60 Meterngelegen.DieshabezusammenmiteinemhohenAnteilanStützenund tragendenwändensowiedernichtvorhandenennatürlichenbelichtung (esgab keinefensterbeieinerraumtiefevonrund33metern)ausbaurechtlichersicht ausschließlicheinenutzungalslagerhallezugelassen.einegenehmigungzur ÖffnungvonFensterflächeninderFassadehättegleichfallskeineLösung geboten,dadiekomplettelängsseitedesgebäudeszumnachbargrundstück als Brandwand ausgebildet und hier keine Öffnungen zulässig gewesen seien. 2.WiewirdderUmstandbewertet,dasseinbundeseigenesUnternehmensich weigertdenrestdeseisfabrik-ensembleszuveräußern,obwohlderbetreffendekäufer,derzudemeinkulturellesnutzungskonzeptfürdas Ensemble konzipiert hat, schon seit 2008 ein Viertel der Eisfabrik besitzt? DaderTLGwederKaufangebotefürdenRestdesEisfabrik-Ensemblesnoch kulturellenutzungskonzeptefürdasgesamtarealvorliegen,kanndiebundesregierung diese auch nicht bewerten. 3.WieistdieEntscheidungzumAbrisseinesTeilsdesunterDenkmalschutz stehenden Ensembles mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren? AufdemGeländederEisfabrikwerdendieeigentlicheEisfabrik,dasFabrikgebäudeunddasWohnhauserhaltenbleiben.AbgebrochenwerdennurdieehemaligenKühlhäuser.AnihrerStellesolleinNeubauerrichtetwerden,dersich

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode baulichindasensembleeinfügt.dabeihatsichdietlgdieentscheidungzum AbrissderKühlhäusernichtleichtgemacht.DieTLGhatimVorfeldintensiv undumfassenduntereinbindungexternerspezialistenuntersucht,obeinerhalt auchderkühlhäusermöglichist.sowurdeu.a.eingutachtenzurwirtschaftlichkeitdurchdenhieraufspezialisiertenöffentlichbestelltenundvereidigten SachverständigenBernhardBischoffsowiezurAltlastenkontaminationdurch dasingenieurbüroalencoeingeholt.letzteresergab,dassdasehemaligekühlhausmitca.1700m 3 TeerkorkdämmungundstarksulfatbelastetemMauerwerkkontaminiertist,derenEntsorgungdenRestwertdesGebäudesbei Weitemübersteigt.AlsWirtschaftsunternehmenmusssichdieTLGinihren EntscheidungenvonWirtschaftlichkeitserwägungenleitenlassen.Diesehaben denausschlagfürdieentscheidunggegeben,dieehemaligenkühlhäuserabzureißen.dietlghatihreentscheidunginengerabstimmungmitdemfachbereichdenkmalschutzamtdesbezirksamtesberlin-mitteunddembezirksamt getroffen. DieAltlastenentsorgungsowiederAbrissderKühlhäusersindmittlerweile (nahezu) abgeschlossen. 4.WieistdieEntscheidungzumAbrisseinesTeilsdesunterDenkmalschutz stehendenensemblesmitderunternehmensstrategiedererfolgreichen BewirtschaftungdesbestehendenPortfolioszuvereinbaren (lauttlg- Broschüre: Immobilienmarkt Ostdeutschland 2010)? DieTLGistnachPrüfungderbaulichenStruktur,desZustandesundderhochgradigenBelastungmitSchadstoffenundAltlastenzudemErgebnisgelangt, dassdiekühlhäuserfüreineumnutzungunddrittverwendung,insbesondere auchzukulturellenzwecken,nichtgeeignetsindundnichtwirtschaftlichbetrieben werden können. 5.WieistdieEntscheidungzumAbrisseinesTeilsdesunterDenkmalschutz stehendenensemblesmitderunternehmensstrategiederwertorientierten VerkäufeausdemvorhandenenBestandzuvereinbaren (lauttlg-broschüre: Immobilienmarkt Ostdeutschland 2010)? DaderTLGkeineKaufangebotefürdenRestdesEisfabrik-Ensemblesvorlagen, stellte sich die Frage eines Verkaufs auch nicht. 6.a)WiepasstdieWeigerungderTLGIMMOBILIENGmbHdasrestliche EnsemblederEisfabrikzuveräußernzurUnternehmensstrategieder EigenentwicklungweitererImmobilien (lauttlg-broschüre:immobilienmarktostdeutschland2010 MarktdatenderkreisfreienStädte und Berlin)? DaderTLGkeineKaufangebotefürdenRestdesEisfabrik-Ensemblesvorlagen, konnte sie sich nicht weigern, diesen zu veräußern. b)liegtseitensdertlgimmobiliengmbheinnutzungskonzeptfür dasrestlichegeländederalteneisfabrikvor,undwennja,mitwelchen inhaltlichen Schwerpunkten? Ja.DasNutzungskonzeptderTLGfürdasrestlicheGeländederaltenEisfabrik siehteinedenkmalgerechtesanierungdeswohnhausesunddesfabrikgebäudes unddieerrichtungeinesneubausaufderflächederehemaligenkühlhäuser vor.geplantisteinemischnutzung,bestehendauslofts,gewerbe,bürosund Wohnungen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WiewerdendieEntwicklungspotentialedesArealsseitensTLGIMMO- BILIEN GmbH mit und ohne Kühlhäuser eingeschätzt? DieTLGhatvorihrerEntscheidungzumAbrissderKühlhäusereingehenddie EntwicklungspotenzialeaufdemGeländederEisfabrikmitundohneKühlhäuserunterEinwertungvonChancenundRisikenuntersucht.Ergebnisihrer Analysewar,dassnurimFalleeinesAbrissesderKühlhäuserdasObjekt Eisfabrik profitabel betrieben werden kann. 8.BefürwortetdieBundesregierungeinenAbbruchderAbrissarbeiten,und ist sie bereit, ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen? Nein.DieunternehmerischeEntscheidungskompetenzüberInvestitionsentscheidungenwieimFallederEisfabrikliegtindenHändenderGeschäftsführungderTLG.DieBundesregierunghatkeineZweifelanderRichtigkeit dieser Entscheidung. Nein. 9.WäreimFalleeinesAbrissstoppseineRekonstruktionderbereitszerstörtenTeileunterBerücksichtigungdesDenkmalschutzessowieder gegebenen Fakten überhaupt möglich? 10.WirdderzukünftigeBebauungsplandesGeländes imanschlussanden beabsichtigtenabriss mitdemnutzungsprofildernachbarschaftlichen Gebäude abgestimmt werden? DieTLGhatbereitsvorAbrissderKühlhäuserihrePlanungenfürdasRest- Ensemble auf die nachbarschaftlichen Gebäude abgestimmt. 11.WelcheHaltunghatdieBundesregierungzueinerkulturellenNutzung des gesamten Geländes? DieFrageeinerkulturellenNutzungdesgesamtenGeländesderEisfabrikstellt sichderbundesregierungnicht,weildertlgwederkaufangebotefürden RestdesEisfabrik-EnsemblesnochkulturelleNutzungskonzeptefürdas Gesamtareal unterbreitet worden sind.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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