Soziale Leistungen kommunalisieren und alle Leistungen zum ALG aus einer Hand bieten

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1 Beschluss BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Schleswig-Holstein des Kleinen Parteitages 23. Februar 2008 Soziale Leistungen kommunalisieren und alle Leistungen zum ALG aus einer Hand bieten Die Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum ALG II war richtig, weil dadurch Menschen, die nur noch versorgt wurden, Zugang zu Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen erhielten. Richtig war auch der Ansatz der fachübergreifenden Hilfe und des Fallmanagements. Die versprochene Balance zwischen Fordern und Fördern hingegen wurde nie erreicht und sorgte für ein System, dass primär auf Kontrolle statt auf Ermutigung zur Eigenverantwortung basiert. Die Leistungen für die Sicherung des Lebensunterhalts sind mindestens nach den Maßgaben der Wohlfahrtsverbände zu erhöhen, um die Empfänger/Innen vor Armut zu schützen und ihnen ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Übernahme der Unterkunftskosten kann sich nicht nur nach der Nettomiete richten sondern die Bruttomiete (Kaltmiete, Neben- und Heizkosten) muss berücksichtig werden. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom werden die Arbeitsgemeinschaften (ARGEN), die diese Zusammenlegung in der Praxis umsetzten in Frage gestellt. Eine Mischverwaltung aus Bund und Kommune ist nicht verfassungskonform. Bis 2010 muss eine grundgesetzgerechte Trägerstruktur geschaffen werden und die jeweiligen ARGEN sind in Bundesbehörden umzuwandeln und der alleinigen Aufsicht der Bundesanstalt für Arbeit zu unterstellen. Scholzens Vorschlag führt jedoch wieder zu einer zweigeteilten Leistungsgewährung, wie sie vor der Zusammenlegung der Arbeits- und Sozialhilfe galt. Dazu stellen BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN folgendes fest: Bundesarbeitsminister Scholz erweckt den Eindruck, das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom nur aufgeführt, dass jeder Träger seine Aufgaben nach dem SGB II eigenverantwortlich wahrzunehmen habe. Dies ist aber sachlich falsch und stellt nach unserer Auffassung eine bewusste politische Täuschung dar. Nach 6a SGB II besteht ausdrücklich die Möglichkeit, sämtliche Leistungen für Arbeitssuchende durch einen Leistungsträger (derzeit sind es die Optionskommunen) aus einer Hand zu erbringen.

2 2 BVG Urteil vom 20.12,2007 unterstützt ausdrücklich die Kommunalisierung Bei sorgfältiger Analyse des Urteils hat das Bundesverfassungsgericht die Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand sogar ausdrücklich als sinnvoll und notwendig bezeichnet und dem Gesetzgeber gerade wegen der dafür notwendigen Systemänderungen einen Übergangszeitraum bis zum zugestanden. Für uns ist es nicht zufällig, dass dieses Datum genau mit dem Ende der Option zusammenfällt, deren Erfahrungen das Bundesverfassungsgereicht ausdrücklich in die Entscheidung über die künftige Aufgabenwahrnehmung einbezogen haben wollte. Nach unserer Auffassung verfolgt BM Scholz mit seinem übereilten Schnellschuss nur ein Ziel. Er will weder die eindeutige Kommunalisierung, dies würde bedeuten, dass das erfolgreiche Modell der Option und der Kommunalisierung sich durchsetzen würde, man könnte in diesem Zusammenhang dann allerdings berechtigt die Frage stellen, wozu wir dann noch die Bundesagentur bräuchten. Ein anderer Aspekt wäre der Weg der eindeutigen Zentralisierung. Dies bedeutet aber, dass der Bund die alleinige Durchführungsverantwortung hätte und auch die für die finanzielle Ausgestaltung der Sozialgesetze zu sorgen. Dieses Modell ist aber äußerst unbeliebt, da der Bund dann auch für eine auskömmliche alleinige Finanzierung zu sorgen hätte. Stattdessen setzt Scholz auf eine unsinnige Doppelzuständigkeit. Kooperative Jobcenter sind eine Mogelpackung Die von ihm vorgeschlagenen kooperatven Jobcenter sind eine Mogelpackung. Sie erzeugen für den Bürger nur unnötig hohe Bürokratiekosten. Das Modell Scholz darin sind sich alle Akteure einig, ist am unsinnigsten von allen bundesweit diskutierten Vorschlägen. Die im März 2008 vorzulegende Evalutionsstudie zeigt eindeutig die Tendenz auf, dass sich die kommunale Verantwortung rechnet und erfolgreiche Konzepte auf den Weg gebracht hat. Die große Koalition könnte mit ihrer Mehrheit im Deutschen Bundestag eine Grundgesetzänderung durchsetzen und die ARGEN verfassungskonform erklären. Der Erfolg liegt auch in der Pluralität und Vielfalt der Angebotsformen. Entscheidungskompetenz muss kommunal bleiben Die ARGE gewährt die Leistungen des Bundes (Regelsatz und Mehrbedarf) und die der Kommunen (Unterkunftskosten, Beihilfen, sowie verschiedene Eingliederungsleistungen wie z. B. Kinderbetreuung, Schuldnerberatung u. a.). Die Betroffenen erhalten darüber nur ein Bescheid. Die Änderung der Trägerstruktur nach dem Vorschlag des Arbeitsministers wird dies jedoch ändern. Dann müssen die Leistungen wieder einzeln bei den zuständigen Trägern beantragt werden. Die Betroffenen erhalten dann auch zwei Leistungsbescheide. Einen vom Jobcenter (über die Bundesleistungen) und einen zweiten vom jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt (über die Kommunalleistungen). Rechtsmittel (Widerspruch und Klage)

3 3 müssen dann getrennt gegen jeden einzelnen Bescheid und gegen jeden einzelnen Leistungsträger eingelegt werden. Dies bedeutet das Ende der Hilfe aus einer Hand und die Abschaffung einer bewährten Grundlage der bestehenden Arbeitslosenhilfe. Wir lehnen auch deshalb den Vorschlag des Bundesarbeitsministers ab. Dieser beurteilt die ARGEN einseitig positiv und stellt die regionale Entscheidungskompetenz der Kommunen hintenan. Nach unserer Auffassung besteht ein verfassungsgewollter Vorrang einer dezentralen Aufgabenwahrnehmung, die Erfahrung in den Optionskommunen hat gezeigt, dass eine regionale Verknüpfung von Arbeitsmarktintegration und sozialer Integration kommunale Stärken sind. Verfassungsänderungen seitens der großen Koalition sind möglich, scheitern wegen mangelnder politischer Einigungsfähigkeit. Kommunale Selbstverwaltung ist für uns ein hohes Gut und gilt auch in Fragen der Sozialpolitik. Wir stellen fest das die Regierungskoalition aus CDU und SPD aufgrund mangelnder politischer Einigungsfähigkeit, dass eindeutige Ziel einer Leistungserbringung aus einer Hand erneut verhindern. Bündnis 90 / Die Grünen spricht sich klar und deutlich für die Kommunalisierung und eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung aus, wie sie sich im bundesweiten Optionsmodell bewährt hat. Wir fordern die Bundesregierung auf Ihre qualifizierten Mehrheiten im Deutschen Bundestag einzusetzen und die Verfassungskonformität durch eine Änderung des Grundgesetzes wieder herzustellen. Ziel muss die eindeutige kommunale Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für das ALG II sein. So kann auch weiterhin die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose erhalten bleiben. Doppelzuständigkeit ist gescheitert Die Doppelzuständigkeit von Arbeitsagentur und Kommunen in den ARGEN ist nicht nur verfassungsjuristisch, sondern auch praktisch gescheitert. Was in der Diskussion vor der Einführung des SGB II als Vorteil einer Kooperation zwischen einem Bundesorganen und der örtlichen Selbstverwaltung angesehen wurde, hat sich in der Praxis als wesentlicher Nachteil heraus gestellt. Die Finanzhoheit, Personalhoheit und Umsetzungshoheit der praktischen Sozialarbeit soll kommunal verantwortet werden, die kommunale Verantwortung soll insgesamt gestärkt werden. An diesem politischen Ziel sollte sich die Gesetzgebung orientieren, Hürden, die diesem Ziel im Weg stehen, sollten überwunden werden. Die Föderalismusreform II bietet dafür einen guten Ansatz. Wir fordern weiterhin: BürgerInnenfreundlichkeit und Abbau unnötiger Bürokratie stehen an erster Stelle.

4 Die Arbeit und Hilfe suchenden Menschen werden als mündige BürgerInnen eines sozialen Gemeinwesens durch die ARGE- Nachfolgeorganisation behandelt. 4 Das städtische Arbeitsamt richtet sich bei sozialstaatlichen Hilfestellungen, Angebote und Maßnahmen nach den Wünschen und Möglichkeiten der Arbeit und Hilfe suchenden Menschen. Die Betreuung der Hilfesuchenden zielt auf deren Emanzipation und der Befreiung aus den Notlagen. Frauen müssen entsprechend ihrem Anteil an der Erwerbslosigkeit an Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen beteiligt werden, auch wenn sie keine Leistungen beziehen. Öffentlich geförderte Arbeitskräfte werden vorrangig in sozialen, ökologischen und kulturellen Projekten und Vereinen eingesetzt, um diese zu erhalten und neue zu unterstützen. Die Beratung über Leistung, Umfang, Zugang, Sinn und Zweck der Arbeitslosenhilfe der Arbeit- und Hilfesuchenden durch die kommunale Arbeitsvermittlung muss umfangreich und vollständig sein. Es wird ein Beirat für die kommunale Arbeits- und Sozialbehörde gegründet. Dieser Beirat muss aus Vertreterinnen von Betroffenen-Organisation, Sozialverbänden und Fortbildungseinrichtungen und jeweils einem/r VertreterIn der Bürgerschaftsfraktionen bestehen und umfangreiche Informations- und Antragsrechte besitzen. Die Möglichkeiten der ARGEn individuelle Organisations- und Geschäftslösungen zu erarbeiten sind unzureichend. Verantwortlich sind dafür die weitreichende Einflussnahme der Bundesagentur und die Restriktionen, die sich aus der Zwangskooperation zweier Träger ergeben. In den schleswig-holsteinischen Optionskommunen, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg ist die (kommunalpolitische) Akzeptanz sehr hoch. Ihre regionale Kompetenz, die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit hat sich als zentraler Erfolgsfaktor für die Arbeitsvermittlung erwiesen. Wir halten diese lokale Flexibilität und Reaktionsfähigkeit für eine entscheidende Voraussetzung für einen effektiven Vollzug des SGB. Wenn jetzt durch den Art 83 Abs 1 GG verboten ist, dass den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben vom Bund übertragen werden, im Klartext also auch die Optionsmodelle Auslaufmodelle sind, so soll doch eine Lösung in diesem Sinn angestrebt werden. Bereits auf unserem Landesparteitag am haben wir den Antrag "Keine Kürzung des Bundesanteils an den Nettoausgaben für die Grundsicherung" beschlossen. Darin haben wir u. a. darauf hingewiesen, dass der Bund die SGB II-Regelungen nicht zu Ungunsten der Kommunen auslegen darf Wenn jetzt über eine Neufassung der Hartz-IV-Regelungen diskutiert wird, fordern wir: a. an dem Prinzip der Leistungen "aus einer Hand" soll festgehalten werden b. die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Das schließt eine Strukturreform in Schleswig-Holstein ein c. das Konnexitätsprinzip streng zu berücksichtigen d. die kommunalen Selbstverwaltung zu stärken und sich an dem Modell der Optionskreise zu orientieren

5 e. die Fehler der Hartz IV-Verwaltung durch Kommunalisierung der Aufgaben und der Verantwortung abzustellen. f. Die überregionale Vermittlung von qualifizierten Langzeitarbeitslosen auch bei der Kommunalisierung der Aufgaben sicherzustellen. Der Landesverband und die Schleswig-Holsteinischen Kreisverbände werden im Kommunalwahlkampf für eine gerechtere und würdigere Sozialpolitik streiten. 5 Begründung: Im dritten Jahr der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II stellt der wissenschaftliche Evaluationsbericht von Prof. Dr. eine zunehmende Unzufriedenheitmit der 2004 getroffenen Trägerentscheidung fest. Einzig die Optionskommunen geben an (zu 100%), sich heute erneut für die kommunale Trägerschaft zu entscheiden. Demgegenüber würden mehr als die Hälfte der an einer ARGE beteiligten Kreise (54%) bei einer Wiederholung ihrer Wahl die kommunale Option bevorzugen (etwa 10% mehr als noch vor einem Jahr); das Gleiche gilt für etwa jede dritte Kommune mit getrennter Aufgabenwahrnehmung. Dabei zeigt ein Blick auf die Entscheidungsgründe, dass das Votum für eine ARGE 2004 in erster Linie finanziellen, organisatorisch-rechtlichen und nicht zuletzt zeitlichen Erwägungen folgte, ihm also fachliche Gesichtspunkte eher selten zugrunde lagen. Im Gegensatz dazu betonten die Optionskommunen bei ihrer Wahl den Erhalt örtlicher und regionaler Leistungsstrukturen, die eigene Ressourcenverantwortung sowie die direkten inhaltlichen Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom verstößt die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von Hatzt-IV-Leistungen gegen das Grundgesetz. Die in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) zusammengefassten Behörden sind "nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vorgesehen". Kritikpunkt ist, dass der Anspruch der Kommunen " auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung" verletzt wird. Bis Ende 2010 muss eine Neuregelung erfolgen. Wir haben die Hartz-IV-Reformen mit verantwortet. Wir haben sie stets kritisch analysiert und begleitet. Wir werden uns für eine vernünftige Umgestaltung einsetzen. - Arbeitsuchende dürfen nur in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden, die durch Tarifverträge der Einzelgewerkschaften des DGB abgesichert sind. - Die so genannten "Ein-Euro-Jobs" werden in öffentlich geförderte, tariflich bezahlte Arbeitsverhältnisse umgewandelt. - Der Ermittlungsdienst wird abgeschafft.

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