Checkliste zur Einführung eines Kapitalbeteiligungsmodells
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- Ida Dieter
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1 Januar 2012 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Praxisblatt: Kapital- und Erfolgsbeteiligung von Mitarbeitern Checkliste zur Einführung eines Kapitalbeteiligungsmodells Voß, Eckhard; Wilke, Peter; Maack, Klaus (2003): Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen. Modelle, Wirkungen, Praxisbeispiele. Wiesbaden (aktulalisiert) Im Idealfall läuft der Prozess der Erarbeitung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells in einem Unternehmen in drei Phasen ab. Die Informations- und Zielfindungsphase dient der Aneignung von Fachwissen und der Meinungsbildung, die Entwicklungsphase hat die Gestaltung eines unternehmensspezifischen Modells zum Ziel. In der Einführungs- bzw. Umsetzungsphase schließlich muss für Akzeptanz und Beteiligungsbereitschaft der Mitarbeiter und Führungskräfte geworben werden, damit das Modell in der Praxis funktioniert. Die drei Phasen und deren wesentlichen Arbeitsschritte zur Einführung eines Beteiligungsmodells veranschaulicht die folgende Grafik: Phase 1 Zielfindung Informationssammlung Zielfindung Festlegung strategischer Eckpunkte Phase 2 Entwicklung Bildung einer Projektgruppe Unterstützung durch extreme Beratung Entwurf eines Beteiligungskonzeptes Gestaltung von Gewinnformeln und Modellrechnungen Ausarbeitung des Modells Information des Betriebsrates und der Führungskräfte Entscheidung für ein Modell durch Geschäftsführung und Eigentümer Information und Akzeptanz der Führungskräfte Phase 3 Einführung/ Umsetzung Herstellung von Informationsunterlagen und Formularen Information der Führungskräfte Schriftliche Information der Mitarbeiter und Diskussion in kleinen Gruppen Unterstützung durch Betriebsrat Einführung des Modells 1
2 Die folgende Checkliste fasst in idealtypischer Weise die wesentlichen Aspekte zusammen, auf die es bei der Entwicklung eines Modells zur Kapitalbeteiligung ankommt. Dabei werden acht Kernfelder definiert. In der Praxis werden einzelne Aspekte sicherlich eine unterschiedliche Gewichtung und Berücksichtigung erfahren, um betrieblichen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Ein systematisches Abarbeiten der Checkliste hilft jedoch, Fehler zu vermeiden und das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Die Checkliste kann aber in keinem Fall die externe Beratung durch erfahrene Experten ersetzen. 1. Teilnehmerkreis Die einfachste Möglichkeit ist das Angebot der Beteiligungsberechtigung an alle Mitarbeiter im Unternehmen. Dagegen spricht allerdings die Fluktuation im Unternehmen. Deshalb empfiehlt sich eine Festlegung einer Mindestbetriebszugehörigkeit. Grundsätzlich ist bei der Auswahl der beteiligungsberechtigten Mitarbeiter der Gleichheitsgrundsatz zu beachten. D.h. es ist in der Regel unzulässig, ganze Mitarbeitergruppen auszuschließen (wie z.b. eine Beschränkung auf Angestellte unter Ausschluss aller Arbeiter). Ausnahme: Es können ausschließlich Führungskräfte beteiligt werden. Zwar möglich, aber problematisch ist die Bindung der Beteiligungsberechtigung an einen Mindestverdienst oder an Leistungskriterien. 1. Alle Mitarbeiter 2. Festlegung einer Mindestbetriebszugehörigkeit 3. Ausschluss bestimmter Mitarbeitergruppen (Vorsicht: Dies kann zum Ausschluss der steuerlichen Förderung führen) 4. Kopplung an Mindestlohn und Gehaltshöhe 5. Kopplung an Leistungskriterien 2. Aufbringung des Mitarbeiterkapitals (Mittelherkunft) Die Kapitalbeteiligung kann durch das Unternehmen (Vorsicht bei unsicherer Ertragslage!), durch die Mitarbeiter selbst (erfordert Beteiligungsbereitschaft) oder durch beide anteilig finanziert werden. In letzterem Falle muss das Verhältnis genau festgelegt werden. Modus der Mittelaufbringung 1. Alleinige Finanzierung durch das Unternehmen 2. Alleinige Finanzierung durch die Mitarbeiter 3. Anteilige Finanzierung Form der Unternehmenszuwendung 1. Erfolgsbeteiligung 2. Prämie 3. Unternehmenszuwendung nach 3 Nr. 39 EStG 4. Preis- bzw. Kursabschlag (auf Aktie) 2
3 Unterstützung der Mitarbeiterfinanzierung 1. Unterstützung der Mitarbeiterfinanzierung durch Ratenzahlung 2. Unterstützung der Mitarbeiterfinanzierung durch Lohn- bzw. Gehaltsabzug 3. Vorfinanzierung durch Arbeitgeberdarlehen 4. Verknüpfung mit Sonderzahlungen 3. Verzinsung, Gewinn- und Verlustbeteiligung Bei Fremdkapitalbeteiligungen ist eine Verzinsung festzulegen. Bei Eigenkapitalbeteiligungen und Mischformen der Kapitalbeteiligung (stille Beteiligungen, Genussrechte) ist die Art der Gewinnbeteiligung zu präzisieren. Hier gibt es viele Ausgestaltungsmöglichkeiten. Die Höhe der Beteiligung kann unbegrenzt bleiben oder nach oben und/oder nach unten begrenzt werden. Festzulegen sind hier neben der Basis der Gewinnermittlung auch die Kriterien der Gewinnverteilung. Schließlich ist zu klären, ob es eine Verlustbeteiligung geben soll und in welchem Umfang bzw. an welchen Risiken die Mitarbeiter beteiligt werden sollen. Verzinsung (bei Fremdkapitalbeteiligung) 1. Festverzinsung 2. Marktabhängige Verzinsung 3 Gewinnabhängige Verzinsung 4. Mindestverzinsung plus gewinnabhängige Verzinsung Basis der Gewinnbeteiligung (bei Eigenkapital- und Mischkapitalbeteiligung) 1. Steuerbilanz 2. Handelsbilanz 3. Betriebsabrechnung 4. Deckungsbeitrag 5. Spezifische Formel Gewinnverteilung 1. nach Kapitalanteilen 2. Anteilsermittlung nach Tabelle 3. Anteilsermittlung nach Formel Verfahren der Gewinnverteilung 1. Dividende (bei Belegschaftsaktien) 2. Bilanzgewinnbeteiligung 3. Gewinnstaffel 3
4 Verwendung des Gewinns 1. Barauszahlung 2. Wiederanlage im Unternehmen 3. Kombination aus 1. und 2. Höhe der Gewinnbeteiligung 1. Unbegrenzt 2. Mindestgewinnanteil 3. Nach oben begrenzt Verlustbeteiligung 1. Ausschluss Konkursrisiko 2. Gewinnausfallrisiko 3. Verlustbeteiligung 4. Begrenzte Verlustbeteiligung 4. Beteiligungsform Die Auswahl der Beteiligungsform hängt von der Zielsetzung, der Rechtsform und der Kapitalstruktur des Unternehmens ab. Das Vermögensbildungsgesetz schließt die Anlage vermögenswirksamer Leistungen als direkte Beteiligung an einer Personengesellschaft aus. Eigenkapitalbeteiligung 1. Belegschaftsaktie 2. GmbH-Anteil 3 Genossenschaftsanteil 4. Kommanditistenanteil Mischkapitalbeteiligung 1. Stille Gesellschaft 2. Genussrecht Fremdkapitalbeteiligung 1. Mitarbeiterdarlehen 2. Mitarbeiterschuldverschreibung Überbetriebliche Beteiligung Mitarbeiterbeteiligungsfonds (Mitarbeiterbeteiligungs- Sondervermögen) 4
5 5. Rechtsgrundlagen Hier sind sowohl die arbeitsrechtlichen Grundlagen für die Mittelaufbringung als auch für die Mittelverwendung zu präzisieren. Mittelaufbringung 1. Arbeitsvertrag 2. Jährliches Angebot 3 Betriebsvereinbarung ( 77 u. 88 BetrVG) 4. Kommanditistenanteil Mittelverwendung 1. Schuldrechtlicher Vertrag (z.b. bei Darlehen) 2. Gesellschaftervertrag (z.b. bei stiller Beteiligung) 6. Sperrfristen und Kündigung Um eine Förderung nach dem Vermögensbildungsgesetz zu erhalten sind Sperrfristen (6 bzw. 7 Jahre) zu definieren, innerhalb derer der Mitarbeiter nicht über das Beteiligungskapital verfügen kann. Ferner sind Kündigungsgründe auf Seiten des Unternehmens wie seitens der Arbeitnehmer festzulegen. Sperrfristen 1. Keine Sperrfrist 2. Sperrfrist unter 6 Jahre 3 Sperrfrist 6 Jahre 4. Sperrfrist über 6 Jahre Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten durch den Arbeitnehmer 1. Gemäß Vermögensbeteiligungsgesetz (z.b. Tod, Arbeitslosigkeit) 2. Sonstige Gründe Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber 1. Unternehmensverkauf 2. Fusion 3 Pfändung der Kapitalanteile 4. Kündigung des Arbeitsverhältnisses 5
6 Besondere Verfügungsmöglichkeiten 1. Verpfändung 2. Beleihung 3 Übertragung an die Mitarbeiter 4. Verkauf an der Börse 7. Informations- und Mitwirkungsrechte Während bei einigen Beteiligungsformen Informations- und Mitwirkungsrechte konkret vorgeschrieben sind, müssen sie bei anderen jeweils präzisiert werden. Auch ist festzulegen, ob die Beteiligungsrechte durch die Mitarbeiter selbst oder spezielle Beteiligungsgremien wahrgenommen werden. Mitwirkungsrechte 1. Ausschluss jeglicher Rechte 2. Informationsrechte 3. Kontrollrechte 4. Reguläre Gesellschafterrechte Wahrnehmung der Rechte 1. Durch den Mitarbeiter selbst 2. Durch den Betriebsrat 3. Durch gesonderte Gremien, z.b. Partnerschaftsausschuss, GmbH-Beirat 8. Kündigung und Rückzahlung Hier sind die Form der Kündigung, mögliche Kündigungstermine und -fristen sowie der Umfang der Kapitalrückzahlung festzulegen. Form der Kündigung 1. Mündlich 2. Schriftlich 3. Einschreiben 6
7 Kündigungstermine 1. Zum Monatsende 2. Zum Quartalsende 3. Zum Ende des Geschäfts- bzw. Kalenderjahres Fristen 1. Fristlos 2. 2 Wochen 3. 6 Wochen 4. 3 Monate 5. 3 Monate und mehr Kapitalrückzahlung 1. Gesamtbetrag (Liquidität beachten) 2. Ratenweise 3. Zum Ende des Geschäfts- bzw. Kalenderjahres 7
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