Impressum. Verantwortlich für den Inhalt Gabriele Pappai. Redaktion, Konzept Boris Fardel (Unfallkasse NRW) Karl-Heinz Röniger (Unfallkasse NRW)

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1 Sichere Schule Informatik

2 Impressum Herausgeber Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Rheinland St.-Franziskus-Str Düsseldorf Telefon Telefax Internet Verantwortlich für den Inhalt Gabriele Pappai Redaktion, Konzept Boris Fardel (Unfallkasse NRW) Karl-Heinz Röniger (Unfallkasse NRW) Gestaltung, Umsetzung rend Medien Service GmbH Bildnachweis Boris Fardel (Unfallkasse NRW) rend Medien Service GmbH Ausgabe November

3 Inhaltsverzeichnis Unterrichtsraum Akustik 3 Beleuchtung/Belichtung 6 Bildschirmarbeitsplatz 10 Elektrische Installation 13 Fenster 16 Fußböden 21 Lagerung von Geräten 24 Löschmittel für Brände 27 Moderne Medien 30 Tafeln 33 Tische und Stühle 37 Türen 43 Verglasung 46 Verkehrs- und Fluchtwege 51 Wände und Stützen 54 Zusatzinformationen Gesundheitsvorsorge 57 Internetlinks 61 Anhänge Checklisten Bildschirmarbeitsplatz Richtig Sitzen in der Schule Eigenschaften verschiedener Glastypen

4 Akustik 01 Informationen Raumakustik Mündlicher Unterricht gelingt nur, wenn Kinder und Jugendliche aufmerksam zuhören können. Deshalb sollte das gesprochene Wort im Raum klar und mühelos zu verstehen sein. Lärm und Halligkeit können die Sprachqualität und Sprachverständlichkeit und somit die Kommunikations- prozesse deutlich erschweren. Für eine angemessene Übertragung der Sprachkommunikation im Raum gilt, dass die Raumgestaltung möglichst viele Anfangsschallenergie direkt (oder mithilfe von Reflexionen) zu allen Hörerplätzen bringen soll. Störungen durch zu hohe Gesamtschalldruckpegel und zu lange Nachhallzeiten sollen vermieden werden. Die Nachhallzeit soll in Klassenräumen möglichst unter 0,4 Sekunden betragen. Gegebenenfalls sind Akustikmaßnahmen wie z. B. schallabsorbierende Maßnahmen erforderlich. Weiterführende Informationen sind in der DIN Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen aufgeführt. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 3

5 Akustik 02 weitere Hinweise Raumakustik Positive Effekte akustisch guter Räume, die für unterschiedliche Unterrichtsformen geeignet sind, verbessern die Kommunikationsprozesse und somit auch die Lernleistungen von Schülerinnen und Schülern. Die Arbeitsbelastungen der Lehrkräfte können ebenfalls reduziert werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 4

6 Akustik 03 Quellen Lärm in Bildungsstätten, INQA Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen, DIN Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 5

7 Beleuchtung/Belichtung 01 Informationen Die Belichtung der Klassenräume mit ausreichendem Tageslicht erfolgt über entsprechend große Fensterflächen. Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen. Eine zusätzliche Ausstattung der Räume mit künstlicher Beleuchtung ist notwendig, um die erforderliche Beleuchtungsstärke und eine ausgewogene Leuchtdichte im Raum sicherzustellen. Vorgaben zu Qualitätskriterien (z. B. Farbwiedergabe, Blendung) und Mindestbeleuchtungsstärken sind in der DIN EN enthalten: Art des Raumes, Aufgabe oder Tätigkeit Unterrichtsräume in Grund- und weiterführenden Schulen Unterrichtsräume für Abendklassen und Erwachsenenbildung Beleuchtungsstärke (lx) Wandtafel 500 Computerübungsräume 300 Bildschirmarbeitsplätze 500* Lesebereiche (Bibliotheken) 500 * Die Grenzwerte der Leuchtdichte von Leuchten sind zu beachten. Lichtschalter sind leicht zugänglich und erkennbar in der Nähe der Zu- und Ausgänge anzubringen. Sie sind leicht erkennbar, wenn sie z. B. in Räumen ohne Tageslicht selbstleuchtend ausgeführt werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 6

8 Beleuchtung/Belichtung 02 weitere Hinweise Die Anforderungen an die Raumbeleuchtung werden von folgenden Zielen bestimmt: angemessene Beleuchtung für Sicherheit und Bewegung Bedingungen, die die Sehleistungen und Farbwahrnehmung erleichtern akzeptabler Sehkomfort für die im Raum befindlichen Personen Bei der Auswahl der Leuchten und Lampen ist auch darauf zu achten, dass keine Verfälschungen der Farben, insbesondere der Sicherheitsfarben, auftreten. Blendungen sind zu verhindern oder zumindest gering zu halten. Die konkreten Anforderungen können der DIN EN Beleuchtung von Arbeitsstätten entnommen werden. Diese DIN enthält auch weitergehende Empfehlungen für die Umsetzung guter Beleuchtung. Im Bereich der Tafel ist gegenüber dem Unterrichtsraum eine höhere Beleuchtungsstärke erforderlich. Eine zusätzliche Tafelbeleuchtung z. B. mit Wandflutern ist hierfür geeignet. Da anstelle des klassischen Frontalunterrichts immer öfter eine individuelle Unterrichtsgestaltung mit unterschiedlichen Anordnungen der Tische und Stühle bevorzugt wird, sollte auch eine solche variable Raumnutzung bei der Anordnung der Leuchten Berücksichtigung finden. Dies kann z. B. durch die Verwendung von Leuchten mit indirekter Lichtverteilung ermöglicht werden. In der Betriebsphase ist die Beleuchtung einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen. Ein Wartungsplan, der das Intervall für den Lampenwechsel, das Intervall für die Reinigung der Leuchten und die Reinigungsmethoden enthalten muss, ist vom Planer zu erstellen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 7

9 Beleuchtung/Belichtung 02 weitere Hinweise Eine gute und qualitative Beleuchtung ist in allen Lebensund Arbeitsbereichen eine wichtige Voraussetzung, um gut zu sehen und sich wohlzufühlen, konzentriert und ermüdungsfrei zu arbeiten sowie unsere Umwelt und wichtige Informationen richtig zu erkennen und zu verstehen. Eine gute, professionelle Lichtplanung, die diese Aspekte berücksichtigt und die einzelnen Anforderungen aufeinander abstimmt, ist hierfür erforderlich. Die Planungsgrundlagen für eine gute und qualitative Beleuchtung sind in der Broschüre Gutes Licht für Schulen und Bildungsstätten aufgeführt. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 8

10 Beleuchtung/Belichtung 03 Quellen UVV Schulen, GUV-V S1, 12 Gutes Licht für Schulen und Bildungsstätten, Fördergemeinschaft gutes Licht Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW), 48 Schulbau Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen, DIN Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen, DIN EN Licht und Beleuchtung Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung, DIN EN Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 9

11 Bildschirmarbeitsplatz 01 Informationen Bildschirm oder Monitor sollen flimmerfrei sein. Diese Anforderung wird bei einer Bildwiederholfrequenz ab 70 Hz erfüllt. Darauf sind vor allem ältere Geräte zu überprüfen. Moderne Bildschirme weisen eine entspiegelte Bildschirmoberfläche auf. Die Bildschirmgröße sollte mindestens 17 Zoll betragen. Bei PC-Anwendungen, die größere Monitore erfordern, ist dementsprechend mehr Platz- und Raumbedarf zu berücksichtigen. Flachbildschirme benötigen eine geringere Tischtiefe, jedoch erschwert ihr begrenzter seitlicher Blickwinkel den Blick von zwei Schülern auf einen Bildschirm. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 10

12 Bildschirmarbeitsplatz 02 weitere Hinweise Bei der Auswahl der Tastatur sollte man darauf achten, dass diese ein geneigtes und leicht bedienbares Tastaturfeld hat. Entsprechend der aktuellen Software sollten die Computerarbeitsplätze mit Maus und dem dazugehörigen Mauspad ausgestattet werden. Bei der Auswahl der Rechner und der peripheren Geräte ist auf geräuscharme Modelle zu achten. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 11

13 Bildschirmarbeitsplatz 03 Quellen Sicher und fit am PC in der Schule, GUV-SI 8009 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 12

14 Elektrische Installation 01 Informationen Die elektrische Installation ist nach den VDE-Vorschriften durch eine Elektrofachkraft auszuführen. Die Installation eines zentralen Schlüsselschalters, durch den die Lehrkraft sicherstellen kann, dass beim Verlassen des Raumes alle Computerarbeitsplätze abgeschaltet werden, hat sich in der Praxis bewährt und wird daher empfohlen. Die Stromversorgung mehrerer Computerarbeitsplätze über hintereinandergeschaltete mobile Mehrfachsteckdosenleisten ist mit mehreren Einschränkungen verbunden: Die zulässige Nennbelastbarkeit darf bei keiner der Steckdosenleisten überschritten werden, ebenso ist der zulässige Schutzleiterwiderstand einzuhalten. Die Leitungen sind so zu verlegen, dass es weder zu Fangstellen noch zu Scher- oder Quetschstellen für die Nutzer kommt. Die Installation von ortsfesten Steckdosen (z. B. in Installationskanälen) ist dem Anschluss über kaskadierte Mehrfachsteckdosenleisten vorzuziehen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 13

15 Elektrische Installation 02 weitere Hinweise Prüfungen: Vor jeder Benutzung ist durch die Lehrkraft eine Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel oder Eingriffe vorzunehmen. Die elektrische Anlage sowie alle sonstigen ortsfesten Betriebsmittel sind mindestens alle vier Jahre durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Gebrauchtgeräte (z. B. Schenkungen) sind vor der Inbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft auf ihren sicherheitsgerechten Zustand zu überprüfen. In Schulen wird bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen ein Prüfintervall von einem Jahr empfohlen. Bei der Durchführung der Prüfung ist darauf zu achten, dass Datenleitungen abgeklemmt werden. Die Abschirmung der Datenleitungen könnten ansonsten von dem Prüfgerät als Schutzleiteranschluss missdeutet werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 14

16 Elektrische Installation 03 Quellen UVV Schulen, GUV-V S1, 22 UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, GUV-V A3, 5 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, GUV-I 8524 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 15

17 Fenster 01 Informationen Allgemeine Anforderungen Fenster müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl beim Öffnen und Schließen als auch in geöffnetem Zustand keine besonderen Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler darstellen. So sind z. B. Kipp- und Schwingflügel gegen Herabfallen zu sichern. Schwingflügel müssen mit Öffnungssicherungen versehen sein, die ein Überschlagen verhindern. Schiebefenster müssen über Vorrichtungen verfügen, durch die der Schließvorgang so abgebremst wird, dass Personen nicht eingeklemmt werden können. Die vollständige Lüftungsfunktion muss jedoch bei Bedarf jederzeit hergestellt werden können. Die Brüstungshöhe muss 1 m betragen. Die Absturzsicherung kann auch durch eine mindestens 80 cm hohe und mindestens 20 cm tiefe Brüstung erfolgen. Der Zugang zum Fenster und zur Verglasung gilt dann als erschwert. Handhabung Bei normalen Fenstern mit Dreh- und Kippfunktion besteht die Gefahr, dass die geöffneten Drehflügel in die Aufenthalts- oder Verkehrsbereiche hineinragen und jemanden verletzen. Um derartige Unfallgefahren zu vermeiden, sind die Fenster entweder mit Öffnungsbegrenzern oder mit abschließbaren Kipp-Dreh-Beschlägen auszustatten. Diese verhindern in der Regel auch das Hinausfallen. Die Schlüssel für abschließbare Drehflügel sollten nur an Personen ausgegeben werden, die in Bezug auf die möglichen Gefahren offen stehender Fenster unterwiesen wurden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 16

18 Fenster 01 Informationen Beschläge (Griffe, Hebel, Schlösser) Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass durch bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen vermieden werden. Die sichere Beschaffenheit und Anordnung von Beschlägen wird erreicht, wenn folgende Aspekte bei der Auswahl und Montage beachtet werden: Griffe und Hebel sind gerundet und mit einem Abstand von mindestens 2,5 cm zur Gegenschließkante angeordnet. Bei Glas- bzw. Rahmentüren kann dies mit verkröpften Beschlägen erreicht werden. Hebel für Panikbeschläge sind seitlich drehbar oder als Wippe ausgebildet. Hebel für Oberlichtflügel sind zurückversetzt in der Fensternische angeordnet. Sie sind ebenfalls mit einem Abstand von mindestens 2,5 cm zu angrenzenden Bauteilen einzubauen. Griffe und Hebel können von einem sicheren Standort aus betätigt werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 17

19 Fenster 02 weitere Hinweise Bestand Schulen, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden, verfügen möglicherweise über Fenster, die gemäß Brandschutzkonzept bzw. Baugenehmigung als zweiter Rettungsweg dienen und z. B. als eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle vorgesehen sind. Diese Fenster dürfen nicht abschließbar oder mit Öffnungsbegrenzern ausgestattet werden. In Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle/Feuerwehr sollte im jeweiligen Klassenraum immer das Fenster für den zweiten Rettungsweg ausgewählt werden, das am nächsten zum Lehrerpult bzw. zur Tafel hin angeordnet ist. Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen gemäß 40 der Landesbauordnung im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Führt der 2. Flucht- und Rettungsweg über ein Fenster auf eine benachbarte Dachfläche, so sind sichere Auf- und Abstiege innen und außen erforderlich (z. B. Stiegleiter mit Haltegriff). Die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen auf der Dachfläche sind ebenfalls zu beachten (z. B. Absturzsicherung, keine Stolperstellen). Hinweise zu den Anforderungen an Verglasungen finden sich unter dem Punkt Verglasungen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 18

20 Fenster 02 weitere Hinweise Sonnenschutz/Blendschutz Blendung und Spiegelung, auch bei nordseitigen Räumen, lassen sich durch Anbringen von Lichtschutzeinrichtungen, wie z. B. Filterrollos, Jalousien mit möglichst vertikalen Lamellen oder hellen Vorhängen, vermeiden. Die Flucht- bzw. Rettungsfunktion von Fenstern oder auch Türen darf jedoch nicht durch diese Sonnenschutzelemente beeinträchtigt werden. Das Gleiche gilt auch für innen liegende Verdunklungselemente. Dies kann z. B. dadurch erzielt werden, dass diese direkt auf dem Öffnungsrahmen angeordnet werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 19

21 Fenster 03 Quellen UVV Schulen, GUV-V S1, 10 Sicher und fit am PC in der Schule, GUV-SI 8009 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW), 40 Schulbau Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen, DIN Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 20

22 Fußböden 01 Informationen Bodenbeläge müssen rutschhemmend ausgeführt sein, sodass ein sicheres Begehen möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es in bestimmten Bereichen zu Schmutz- und/oder Feuchtigkeitsansammlungen kommen kann. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z. B. die Hinweise zu Schulen im Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, GUV-R 181 berücksichtigt sind: Art der Raumnutzung Bewertungsgruppe Informatikräume R 9 Hinweis: Die Prüfanforderungen für die Rutschfestigkeit der Bewertungsgruppe R 9 haben sich erhöht. Seit Januar 2005 müssen für neu eingebaute Bodenbeläge dieser Bewertungsgruppe entsprechende Prüfzeugnisse vorliegen, in denen dies nachgewiesen wird. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 21

23 Fußböden 02 weitere Hinweise Stolperstellen Kabel und Zuführungen dürfen nicht zu Stolperstellen werden. Deshalb ist bei der Elektroinstallation (nur durch Elektrofachkräfte) und der Einrichtung der Räume auf Boden- bzw. Wandkanäle oder Deckenverteilungen zu achten. Tischverteiler haben auf dem Fußboden nichts zu suchen. Diese Sicherheitsanforderungen gelten insbesondere auch für Verkabelungen von Laptops. Reinigung Fußböden sollten durch den Einsatz bewährter Reinigungsverfahren und unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel leicht zu reinigen und auch aus hygienischer Sicht einwandfrei sein. Reinigungsmittel und -verfahren müssen auf den Bodenbelag abgestimmt sein. Mindestanforderungen an die Reinigung von Böden in Schulgebäuden z. B. zu Reinigungsintervallen enthält die DIN Bestand Bestehende Fußböden, die über eine zu geringe Rutschhemmung verfügen und eine Unfallgefahr darstellen, können mit Messgeräten vor Ort überprüft werden. Abhängig von dem verwendeten Bodenbelag sind erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschfestigkeit festzulegen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 22

24 Fußböden 03 Quellen UVV Schulen, GUV-V S1, 5 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, GUV-R 181, Pkt. 3.2 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, GUV-R 181, Pkt. 5.1 Schulbau Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen, DIN Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude Anforderungen an die Reinigung, DIN Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 23

25 Lagerung von Geräten 01 Informationen Für die Lagerung von Geräten und Klein- sowie Zubehörteilen sind geeignete Lagerschränke vorzuhalten. Hierfür können Regale oder Schränke erforderlich sein, die kipp- und standsicher aufzustellen sind. Dies kann z. B. durch Verschraubung mit der Wand oder fest eingebaute Möbel erreicht werden. Schubladen und Auszüge dürfen sich nicht lösen oder heraus- bzw. herabfallen. Die Möbelbeschläge sollten so ausgewählt werden, dass Schülerinnen und Schüler sich nicht daran stoßen können. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 24

26 Lagerung von Geräten 02 weitere Hinweise Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 25

27 Lagerung von Geräten 03 Quellen UVV Schulen, GUV-V S1, 2 UVV Schulen, GUV-V S1, 7 UVV Schulen, GUV-V S1, 11 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 26

28 Löschmittel für Brände 01 Informationen Wir empfehlen, im Informatikraum geeignete Feuerlöscher (CO 2 ) zur Brandbekämpfung bereitzuhalten. Die Geräte sind alle zwei Jahre einer Prüfung durch befähigte Personen zu unterziehen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 27

29 Löschmittel für Brände 02 weitere Hinweise Tragbare Feuerlöscher müssen bezüglich Prüfungen und Anforderungen DIN EN 3 entsprechen. Feuerlöscher, die vor Veröffentlichung der DIN EN 3 in Verkehr gebracht wurden, müssen nach DIN zugelassen worden sein. Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Das Löschvermögen wird als Leistungsklasse durch Zahlen- und Buchstabenkombinationen angegeben, die auf den Feuerlöschern aufgedruckt sind. Die Zahlen bezeichnen das Löschobjekt, die Buchstaben geben die Brandklasse wieder: Brandklasse A: Brandklasse B: Brandklasse C: Brandklasse D: Brandklasse F: Feste, glutbildende Stoffe (z. B. Holz, Kohle); Flüssige oder flüssig werdende Stoffe (z. B. Benzin, Alkohol); Gasförmige Stoffe, auch unter Druck (z. B. Propan, Wasserstoff); Brennbare Metalle (z. B. Magnesium, Aluminium): Brennbare Speiseöle, Speisefette (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 28

30 Löschmittel für Brände 03 Quellen Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, GUV-R 133, Abschn. 4 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 29

31 Moderne Medien 01 Informationen Computer Bildschirm oder Monitor sollen flimmerfrei sein. Diese Anforderung wird bei einer Bildwiederholfrequenz ab 70 Hz erfüllt. Darauf sind vor allem ältere Geräte zu überprüfen. Moderne Bildschirme weisen eine entspiegelte Bildschirmoberfläche auf. Die Bildschirmgröße sollte mindestens 17 Zoll betragen. Bei PC-Anwendungen, die größere Monitore erfordern, ist dementsprechend mehr Platz- und Raumbedarf zu berücksichtigen. Flachbildschirme benötigen eine geringere Tischtiefe, jedoch erschwert ihr begrenzter seitlicher Blickwinkel den Blick von zwei Schülern auf einen Bildschirm. Bei der Auswahl der Tastatur sollte man darauf achten, dass diese ein geneigtes und leicht bedienbares Tastaturfeld hat. Entsprechend der aktuellen Software sollten die Computerarbeitsplätze mit Maus und dem dazugehörigen Mauspad ausgestattet werden. Bei der Auswahl der Rechner und der peripheren Geräte ist auf geräuscharme Modelle zu achten. Es ist bei der Einrichtung auch die erhöhte Abwärme zu berücksichtigen. Beamer, Projektoren Bei der Anschaffung derartiger Geräte ist darauf zu achten, dass eine geprüfte Sicherheit gewährleistet ist. Es wird empfohlen, Geräte mit dem GS-Prüfzeichen zu beschaffen. Für eine bestimmungsgemäße Verwendung sind die Herstellerhinweise strikt einzuhalten. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 30

32 Moderne Medien 02 weitere Hinweise Es ist darauf zu achten, dass Prüffristen zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit eingehalten werden. Die Empfehlung für Prüffristen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln beträgt ein Jahr. Weitere Hinweise zu Prüffristen und Anforderungen an die Prüfer sind in der Informationsschrift Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, GUV-I 8524 aufgeführt. Beim Aufstellen ortsveränderlicher Geräte, z. B. eines Projektors auf einem Rollwagen, dürfen die Anschlusskabel keine Stolperstellen bilden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 31

33 Moderne Medien 03 Quellen UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, GUV-V A3, 5 Sicher und fit am PC, GUV-SI 8009 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, GUV-I 8524 Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten, DIN VDE 0702 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 32

34 Tafeln 01 Informationen Schultafeln unterliegen im Schulalltag einer erheblichen Beanspruchung. Als Folge kann es zu Verschleißerscheinungen und Lockerungen von Verbindungselementen kommen, die zu schweren Unfällen führen können, wenn Tafeln umstürzen oder Tafelteile herabstürzen. Schultafeln müssen sicher gestaltet, befestigt und aufgestellt sein. Bei Wandtafeln (wandbefestigt) ist häufig die Leichtbauweise von Wänden eine Unfallursache, da eine anforderungsgemäße Tafelbefestigung materialbedingt erschwert wird. Hier sind ergänzende technische Maßnahmen notwendig. Standtafeln mit Klappflügeln können infolge nicht bestimmungsgemäßer Benutzung z. B. Hangeln an geöffneten Flügeln umstürzen. Da durch Aufsichtsmaßnahmen allein eine zweckfremde Nutzung nicht immer auszuschließen ist, müssen Standtafeln mit einer zusätzlichen Verankerung gegen Kippen gesichert sein. Ortsbewegliche Klapp-Schiebe-Tafeln dürfen nur verwendet werden, wo missbräuchliche Benutzung durch Kinder auszuschließen ist. Die Ablage für Schwamm und Kreide sollte an Kanten und Ecken gerundet sein. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 33

35 Tafeln 02 weitere Hinweise Schultafeln sind sicher gestaltet, befestigt und aufgestellt, wenn: die Standsicherheit von frei stehenden bzw. orts- beweglichen Klapp-Schiebe-Tafeln gewährleistet ist. Nicht bodenmontierte, ortsbewegliche Klapp-Schiebe- Tafeln dürfen beim Einwirken einer Kraft von 750 N am Ende des um 90 ausgeklappten Flügels die Tafel nicht kippen. Wenn jedoch zwei Schüler an den ausgeklappten Flügeln Karussell spielen, reicht auch diese Standsicherheit nicht aus. Es wird deshalb empfohlen, grundsätzlich die frei stehenden Klapp- Schiebe-Tafeln in Schulen zusätzlich gegen Umkippen zu sichern. Wandbefestigungen (Dübel) bei Klapp-Schiebe-Tafeln nicht gelockert sind. Die sichere Aufhängung wird durch zwei Personen geprüft. Während eine Person kräftig am oberen Tafelrand rüttelt, beobachtet die zweite Person die durch die Tafelflächen verdeckten Befestigungen. Gegebenenfalls sind Holzschraubenverbindungen durch geschraubte, gesicherte, z. B. selbstsichernde Muttern zu ersetzen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 34

36 Tafeln 02 weitere Hinweise Schultafeln sind sicher gestaltet, befestigt und aufgestellt, wenn: Verleimungen an Holzrahmen und Eckverbindungen nicht gelöst sind. Soweit sich Verleimungen an Eckverbindungen gelöst haben sollten, sind diese auszubauen, zu ersetzen und zu verstärken, z. B. durch Winkeleisen. tragende Verbindungselemente aus Kunststoff nicht versprödet sind, sondern fest. Kunststoffe können aufgrund von Versprödungen ihre Festigkeit verlieren. Es wird empfohlen zu prüfen, ob derartige Kunststoffbeschläge vorhanden sind. mechanische Bestandteile, wie Seile, Ketten, Umlenk- wellen nicht beschädigt sind und leicht gängig sind. tragende Verbindungselemente aus Kunststoff nicht versprödet sind, sondern fest. Kunststoffe können aufgrund von Versprödungen ihre Festigkeit verlieren. Es wird empfohlen zu prüfen, ob derartige Kunststoffbeschläge vorhanden sind. mechanische Bestandteile, wie Seile, Ketten, Umlenk- wellen, nicht beschädigt und leicht gängig sind. Schultafeln sind regelmäßig durch befähigte Personen zu prüfen und instand zu setzen. Dies sollte auch dokumentiert werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 35

37 Tafeln 03 Quellen UVV Schulen, GUV-V S1, 11 Abs. 3 Sichere Schultafeln, GUV-SI 8016 Schulbau Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen, DIN Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 36

38 Tische und Stühle 01 Informationen Für Schülerinnen und Schüler sind auf ihre Körpergröße abgestimmte Stühle und Tische bereitzustellen. Die Tische und Stühle für Schülerinnen und Schüler müssen mindestens den Anforderungen der DIN zu Möbel Stühle und Tische in Bildungseinrichtungen genügen. Sie sollten außerdem den Vorgaben des Merkblatts Richtig sitzen in der Schule entsprechen. Demzufolge müssen Tische und Stühle nicht nur bestimmte sicherheitstechnische Aspekte erfüllen, sondern auch ergonomische Merkmale. Eine weitere zentrale Anforderung ist, dass Tische und Stühle körpergrößengerecht sein und Schülerinnen und Schülern ein ergonomisch gerechtes Sitzen ermöglichen müssen. Für die meisten Arbeitsaufgaben der Schule ist eine sitzende Arbeitsweise unverzichtbar. Daher findet der Unterricht für die Schüler überwiegend im Sitzen statt. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Wirbelsäule und der Rückenmuskulatur. Haltungsschäden und Rückenschmerzen können entstehen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 37

39 Tische und Stühle 01 Informationen Diese Auswirkungen können gemildert werden durch: Tische und Stühle, die der Körpergröße des jeweiligen Schülers angepasst sind dynamisches Sitzen, d. h. häufiger Wechsel der Sitzpositionen Unterbrechung des Sitzens mit Bewegungspausen Tische mit geneigten Tischplatten Da es keine gesunde Sitzhaltung gibt, ist es wichtig, dass alle Faktoren berücksichtigt werden, um gesundheitliche Schäden weitgehend auszuschließen. Erläuterungen zum Bild Sitzhöhe: Das Kind muss mit beiden Füßen den Boden vollständig berühren. Die Oberschenkel müssen waagerecht auf der Sitzfläche aufliegen. Tischhöhe: Die Ellbogenspitze muss sich bei herunter- hängenden Armen in Tischplattenhöhe befinden. Sitztiefe: Kniekehle und Unterschenkelrückseite dürfen die Vorderkante der Sitzfläche nicht berühren. Beinfreiraum: Zwischen Tischunterbau und Ober- schenkel muss Bewegungsspielraum bleiben. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 38

40 Tische und Stühle 01 Informationen Auswahl der Schulmöbel normgerechte und sicherheitsgeprüfte Tische und Stühle in Höhendifferenzierung und Anzahl ausreichendes Größensortiment aufeinander abgestimmte Tische und Stühle unter Beachtung der Farbmarkierung einheitliche Ausstattung allgemeiner Unterrichtsräume der Schule oder einer Schulstufe zur Erleichterung des Möbelaustausches zwischen den einzelnen Räumen in Fachunterrichtsräumen möglichst zwei Tischhöhen und höhenverstellbare Stühle Anpassung der Schulmöbel an die Körpergröße des Kindes im Rahmen der Gesundheitsfürsorge als Aufgabe der Schulleitung und der Lehrkräfte halbjährliches Anpassen der Tische und Stühle in den Klassenräumen mit aktiver Beteiligung der Schüler möglichst gleich große Schüler an Zweiertischen Folgende Tabelle gibt eine Orientierung für die Bereitstellung der Möbel nach der zurzeit gültigen Norm. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 39

41 Tische und Stühle 01 Informationen Ergonomische Schulmöbel allein können durch das Sitzen hervorgerufene körperliche Belastungen nicht verhindern. Auch optimales und normgerechtes Mobiliar kommt nur mit einer gesundheitsbewussten Einstellung, mit dynamischen Sitzweisen und alternativen Sitzformen wirklich zur Geltung. Das entscheidende Merkmal eines ergonomisch wünschenswerten Schülertisches ist eine um etwa 16 neigbare Tischplatte. Der ergonomisch wünschenswerte Schülerstuhl soll über die richtige Sitzhöhe hinaus unterschiedliche Sitzpositionen ermöglichen: die mittlere Sitzposition als ideale, aufrechte Lesehaltung die rückwärtige Sitzposition als Ruhe- und Zuhörhaltung die vordere Sitzposition als Arbeitshaltung beim Schreiben und Lesen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 40

42 Tische und Stühle 02 weitere Hinweise Zukunftsorientierte Merkmale Die europäische Norm berücksichtigt Aspekte des dynamischen Sitzens bei unterschiedlichen Sitzwinkeln. Schulmöbel werden in Größenklassen eingeteilt und mit Farbkennzeichnungen kenntlich gemacht. Für sehr große Schüler gilt die Farbkennung braun. Bei der Festlegung von Tisch- und Stuhlmaße gelten die in der folgenden Tabelle enthaltene Maße als absolute Mindestwerte. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 41

43 Tische und Stühle 03 Quellen UVV Schulen, GUV-V S1, 11 Abs. 4 Sicher und fit am PC in der Schule, GUV-SI 8009 Richtig sitzen in der Schule, GUV-SI 8011 Schulbau Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen, DIN Möbel Stühle und Tische in Bildungseinrichtungen, DIN EN 1729 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 42

44 Türen 01 Informationen Türen müssen so eingebaut und angeordnet sein, dass vorbeilaufende Schülerinnen und Schüler, aber auch andere Personen durch nach außen aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden. Diese Gefährdung besteht in erster Linie bei Türen an der Längsseite von Fluren, weniger bei Türen an Flurenden. Deshalb sollten die erstgenannten Türen so eingebaut sein, dass sie in die Räume zur nahe gelegenen Wand hin aufschlagen. Die Gefährdung kann auch vermieden werden, wenn die Türen zurückversetzt in Nischen angeordnet sind und die nach außen aufschlagenden Türflügel einschließlich Türgriff max. 20 cm in den Fluchtweg hineinragen. Diese Lösung bietet den Vorteil, dass die Räume in einer Gefahrensituation schneller verlassen werden können, da die Türen in Fluchtrichtung aufschlagen. Die baurechtlich erforderliche, nutzbare Breite notwendiger Flure darf durch offen stehende Türen nicht eingeengt werden (siehe auch Punkt 3.4 der Schulbaurichtlinie). Türen von Räumen mit mehr als 40 Benutzern müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 43

45 Türen 02 weitere Hinweise Bei der Auswahl und Montage der Beschläge sind folgende Aspekte zu beachten: Griffe sind zur Tür hin abzurunden und mit einem Abstand von mindestens 2,5 cm zur Gegenschließkante anzuordnen. Die nutzbare Breite der Ausgänge von Unterrichtsräumen muss mindestens 0,90 m betragen. Die Anforderungen an Verglasungen in Türen sind unter dem Punkt Verglasungen aufgeführt. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 44

46 Türen 03 Quellen UVV Schulen, GUV-V S1, 10 Abs. 1 und 3 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, Schulbaurichtlinie SchulBauR, Pkt. 3.4 Schulbau Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen, DIN Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 45

47 Verglasung 01 Informationen Verglasungen spielen nach wie vor beim Unfallgeschehen eine wesentliche Rolle. Durch scharfkantig gebrochene Glasscheiben können erhebliche Verletzungsfolgen eintreten. Aus diesem Grund müssen Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen bis zu einer Höhe von 2 m ab Oberkante Standfläche aus bruchsicheren Werkstoffen bestehen oder ausreichend abgeschirmt werden. Zu den Verglasungen gehören neben den Glaseinsätzen in Türen beispielsweise auch Glaswände, Spiegel, Vitrinen, Aquarien oder Bilderhalter. Als bruchsicher werden Verglasungen immer dann eingestuft, wenn sie die Kriterien als sog. Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder als Verbundsicherheitsglas (VSG) erfüllen. Verfügt das Glas nicht über bruchsichere Eigenschaften, lässt sich das Verletzungsrisiko minimieren, indem der Zugang zur Glasfläche erschwert wird durch: mindestens 1 m hohe Umwehrung, die mindestens 20 cm vor der Verglasung angebracht sein muss die Schaffung von bepflanzten Schutzzonen Fensterbrüstungen, die mindestens 80 cm hoch sind, und Fensterbänke, die mindestens 20 cm tief sind. Brüstungen, die z. B. 70 cm hoch und 30 cm tief sind, reichen als Abschirmung nicht aus. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 46

48 Verglasung 01 Informationen In der Vergangenheit ist Drahtglas häufig im Rahmen von Brandschutzmaßnahmen eingesetzt worden. Drahtglas erfüllt jedoch grundsätzlich nicht die Anforderungen an die vorgeschriebenen Sicherheitseigenschaften. Durch das eingearbeitete Drahtgeflecht besteht sogar ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Aus diesem Grund darf Drahtglas in Aufenthaltsbereichen von Schülerinnen und Schülern nicht eingebaut werden. Vor dem Austausch von Drahtglas, das in Türen mit Brandschutzanforderung eingebaut ist, durch bruchsicheres Glas sollte unbedingt die Vereinbarkeit mit der erforderlichen Zulassung für die Tür überprüft werden und gegebenenfalls Kontakt mit der zuständigen Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststelle aufgenommen werden. Die Anforderung, bruchsicheres Glas einzubauen bzw. den Zugang zu erschweren, gilt prinzipiell nur für Flächen bis zu einer Höhe von 2 m. Dennoch empfehlen wir, Glas, das sich oberhalb dieser Einbauhöhe befindet, ebenfalls mit den oben aufgeführten Sicherheitseigenschaften auszustatten. Eine entsprechende Verpflichtung besteht aber grundsätzlich nicht. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 47

49 Verglasung 01 Informationen Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen für Schülerinnen und Schüler leicht und deutlich erkennbar sein. Aus diesem Grund sind Flächen, deren raumtrennende Wirkung aufgrund der baulichen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann, zu kennzeichnen. Dies gilt z. B. für Glasflächen, die nicht über einen Querriegel verfügen. Türen, deren Flächen zu mehr als der Hälfte aus bruchsicherem, durchsichtigem Werkstoff bestehen, müssen auf beiden Seiten in etwa 1 m Höhe eine über die Türbreite verlaufende Handleiste haben. Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch die Verwendung von farbigem Glas, farbigen Aufklebern oder bedruckten, satinierten oder geätzten Glasflächen erreicht. Die Kennzeichnung muss in augenfälliger Höhe, das heißt z. B. in Grundschulen auch in Augenhöhe der Kinder, erfolgen. Dies kann z. B. durch Einätzung im Glas oder farbige Aufkleber in entsprechender Höhe geschehen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 48

50 Verglasung 02 weitere Hinweise Bestand Bestehende Verglasung aus Drahtglas sollte grundsätzlich aufgrund der hohen Verletzungsgefahren ausgetauscht werden. Werden bestehende Verglasungen, die nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, nicht ausgetauscht, können sie auch durch nachträgliche Maßnahmen abgesichert werden. So kann durch das Auftragen von Splitterschutzfolien oder Splitterschutzlack eine bruchsichere Eigenschaft erreicht werden. Mögliche Einschränkungen aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen sind zu beachten und die Herstellerangaben, z. B. zu Einbauvorschriften, sind unbedingt einzuhalten. Glastypen Weiterführende Informationen zu den einzelnen Glastypen finden Sie in der Checkliste Eigenschaften verschiedener Glastypen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 49

51 Verglasung 03 Quellen UVV Schulen, GUV-V S1, 7 Mehr Sicherheit bei Glasbruch, GUV-SI 8027 Arbeitsstätten-Richtlinie Glastüren, Türen mit Glaseinsatz, ASR10/5 Schulbau Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen, DIN Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 50

52 Verkehrs- und Fluchtwege 01 Informationen Die Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen und ihre beweglichen Teile sind so zu gestalten, dass keine Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler entstehen. Die notwendigen Verkehrs- und Fluchtwege im Klassenraum sind frei zu halten und dürfen nicht eingeengt werden. Die nutzbare Breite eines Längsganges im Klassenraum sollte mindestens 1 m betragen. Der Abstand zwischen zwei hintereinander stehenden Schülertischen soll so groß sein, dass die Lehrkraft hinter einem Schüler ohne wesentliche Behinderung durchgehen kann, wenn sie an einem Arbeitsplatz eingreifen muss. Für diese Funktion sind 100 cm in der Regel die unterste Grenze, günstiger ist ein Abstand von 120 cm. Zu achten ist auch darauf, dass Verkehrswege durch Abstellflächen für periphere Geräte (Drucker, Scanner u. Ä.) nicht eingeengt werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 51

53 Verkehrs- und Fluchtwege 02 weitere Hinweise Ein Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle (z. B. angrenzender Flurbereich, im Klassenraum an der Klassentür) sichtbar auszuhängen, damit im Notfall (z. B. Brand) eine sofortige Orientierung möglich ist. Auf dem Plan sollten auch die Sammelplätze eingetragen sein. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 52

54 Verkehrs- und Fluchtwege 03 Quellen Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, Schulbaurichtlinie SchulBauR, Pkt. 3 Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung, Pkt. 2.3 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 53

55 Wände und Stützen 01 Informationen Oberflächen von Wänden und Stützen sollen bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Standfläche so beschaffen sein, dass Verletzungsgefahren durch unbeabsichtigtes Berühren verhindert werden. Ecken und Kanten von Wänden und Stützen dürfen bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Standfläche nicht scharfkantig ausgeführt sein. Ecken und Kanten von Wänden und Stützen gelten als nicht scharfkantig, wenn sie z. B. wie folgt ausgeführt sind: bei Stahl- und Holzausführungen mit gerundeten (Radius > 2 mm) oder entsprechend gefasten Kanten, bei Beton- und Mauerwerksausführung mit gebrochenen oder gerundeten Kanten, bei Putzausführung mit gerundeten Eckputzschienen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 54

56 Wände und Stützen 02 weitere Hinweise Können Verletzungsgefahren durch unbeabsichtigte Berührungen nicht vermieden werden, muss die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden. Verletzungen lassen sich gering halten, wenn die Oberflächen von Wänden und Stützen z. B. wie folgt ausgeführt werden: als voll verfugtes Mauerwerk aus Stein mit glatter Oberfläche, aus Beton ohne vorstehende Grate, aus Verbretterung mit gefasten Kanten, mit voll verfugten, keramischen Platten, mit geglättetem Putz, mit plastischen Anstrichen oder Belägen ohne spitzigraue Struktur. Bestand Bestehende, scharfe Kanten von Wänden oder Stützen können z. B. mit abgerundeten Holzeckleisten abgedeckt werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 55

57 Wände und Stützen 03 Quellen UVV Schulen, GUV-V S1, 6 Schulbau Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen, DIN Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 56

58 Sichere Schule Informatik Zusatzinformationen Gesundheitsvorsorge 01 Informationen Bei der Einrichtung der EDV-Arbeitsplätze ist die ergonomisch beste Variante, wenn die Blickrichtung zum Bildschirm parallel zur Fensterfront verläuft. Das reduziert die Direktblendung durch die Fenster und Spiegelungen der Fensterfront auf der Bildschirmoberfläche erheblich. Werden aus pädagogischen Gründen andere Arbeitsplatzanordnungen gewählt, ist der Blendschutz sicherzustellen. Die Oberkante des Bildschirms sollte unter Augenhöhe sein. Der Monitor darf deshalb nicht auf das Rechnergrundgerät gestellt werden. In vielen Informatikräumen ist zu beobachten, dass die Schüler aufstehen oder sich verrenken müssen, um den Lehrer oder die Tafel sehen zu können, weil die Bildschirme auf dem Rechnergrundgerät stehen. Der zu hoch aufgestellte Bildschirm zwingt außerdem kleinere Schüler, den Kopf in den Nacken zu legen, um den oberen Bildschirmbereich erfassen zu können. Dadurch treten erhebliche Belastungen im Nacken- und Schulterbereich auf, die zu Kopfschmerzen und Rückenschmerzen führen können. Eine wichtige pädagogische Aufgabe besteht darin, den Schülern nicht nur den richtigen Umgang mit dem Rechner und der Software, sondern auch mit Tisch und Stuhl beizubringen und auf eine günstige Sitzhaltung (dynamisches Sitzen) hinzuwirken. Das prägt das Verhalten der Schüler für das Rechnerleben zu Hause und im späteren Beruf. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 57

59 Sichere Schule Informatik Zusatzinformationen Gesundheitsvorsorge 01 Informationen Folgende pädagogisch-didaktische Aspekte sollten Unterrichtsgegenstand sein: Erlernen einer ergonomischen Arbeitshaltung, Erlernen des dynamischen Sitzens, Erlernen geeigneter Ausgleichsübungen. Für die ergonomische Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes, das Erlernen des dynamischen Sitzens und für Ausgleichsgymnastik steht heute eine breite Palette von Lernprogrammen zur Verfügung. Durch ihre zum Teil lustige Art sprechen sie Kinder und Jugendliche besonders an. Auch das Erlernen der Fertigkeit, mit zehn Fingern zu schreiben, dient der Entlastung des Schulter-Arm- Bereiches. Wechselnde Belastungen der Muskulatur durch dynamisches Sitzen beugen körperlichen Beschwerden vor. Darum sollte man während der Arbeit am Rechner immer wieder die Sitzhaltung verändern. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 58

60 Sichere Schule Informatik Zusatzinformationen Gesundheitsvorsorge 02 weitere Hinweise Rechnerarbeitsplätze in Schulen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer ergonomischen Anforderungen von denen in der Wirtschaft und Industrie dadurch, dass das Unterrichtsgeschehen von jedem Rechnerarbeitsplatz aus jederzeit verfolgbar sein muss und die Rechnerarbeit in das Unterrichtsgeschehen eingegliedert ist. Das gilt sinngemäß auch für den mobilen Laptop-Einsatz. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 59

61 Sichere Schule Informatik Zusatzinformationen Gesundheitsvorsorge 03 Quellen Sicher und fit am PC in der Schule, GUV-SI 8009 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 60

62 Sichere Schule Informatik Zusatzinformationen Internetlinks Hier finden Sie eine Auswahl interessanter Internetlinks: SCHULMINISTERIUM.NRW.DE das Bildungsportal Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Bundesverband der Unfallkassen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 61

63 Sichere Schule Informatik Zusatzinformationen Checkliste: Bildschirmarbeitsplatz Rechnergrundgerät Bildschirm Anordnung und Bauform Tastatur Drucker Stuhl Tisch Blendfreiheit Sitzreihenabstand Lüfter arbeiten geräuscharm. Monitor ist flimmerfrei (Bildwiederholfrequenz ab 70 Hz), Bildschirm steht direkt in Blickrichtung des Nutzers, Abstand zum Bildschirm beträgt ca. eine Armlänge (45 70 cm), Oberkante des Bildschirms sollte unter Augenhöhe sein, Blickrichtung zum Bildschirm sollte parallel zur Fensterfront sein. Bildschirm mit Blickrichtung parallel zur Fensterfront und zur Deckenanordnung der Raumbeleuchtungskörper aufgestellt, Sehabstand zwischen Schülerin/Schüler und Bildschirm von mindestens 50 cm eingehalten, Sehabstände zwischen Bildschirm, Tastatur, Vorlage bzw. Vorlagenhalter und Schülerin/Schüler sind einander angeglichen und betragen vorzugsweise 50 cm. Tastatur ist neigbar und leicht bedienbar, Maus und Mauspad sind vorhanden. Es werden lärmarme Drucker verwendet Laserdrucker sind mit Ozonfilter ausgestattet und werden regelmäßig gewartet, Drucker kann von vorne bedient werden (Ein-Aus-Schaltung, Papiereinzug usw.), Toner-Kartuschen sind bei Laserdruckern ohne Berührung des Toners auszutauschen. Stuhl ist leicht einstellbar, Sitzhöhenverstellung von cm ist möglich, Rückenlehne besitzt eine Lendenwirbelstütze, Stuhl ist kippsicher. Tischhöhe beträgt 72 cm, in der Grundschule 64 cm, Tischtiefe beträgt mindestens 80 cm, Tisch ist kippsicher, ausreichende Beinfreiheit unter dem Tisch ist gewährleistet, der freie Beinraum ist gegeben und frei von Stützen und Unterbänken. Arbeitsplätze sind möglichst nicht unmittelbar unter Leuchtenbändern angeordnet. Sitzreihenabstand beträgt mindestens 100 cm. Ja Nein Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

64 Sichere Schule Informatik Zusatzinformationen Checklisten Richtig Sitzen in der Schule Wenn schon sitzen, dann... Die Füße berühren im Sitzen den Boden mit der ganzen Sohle. Die Oberschenkel liegen waagerecht auf der Sitzfläche auf. Der Winkel zwischen Unter- und Oberschenkel beträgt etwa 90. Die Kniekehlen berühren die Vorderkante der Sitzfläche nicht. Die Lehne stützt den Rücken in Zuhörhaltung unterhalb der Schulterblätter ab. Die Lehne stützt den Rücken in Schreibhaltung am Beckenrand ab. Die Ellbogenspitzen befinden sich in Tischplattenhöhe. Die Unterarme liegen auf der Tischplatte, die Schultern sind entspannt. Dynamisches Sitzen ist zu ermöglichen. Auf den Zusammenhang zwischen falschem Sitzverhalten und Rückenbeschwerden wird regelmäßig hingewiesen. Wünschenswerte Merkmale: Die Tischplatte ist in der Neigung (bis 16 ) verstellbar. Die Oberflächenbeschichtung ist rutschfest, bzw. der Tisch hat eine kleine Randleiste. Die neigbare Tischplatte hat eine waagerechte Ablagefläche oder eine Ablagemulde. Der Stuhl hat einen Lendenbausch mit fester Beckenrandabstützung. Der Winkel zwischen Sitzfläche und Lehne beträgt etwa 100. Die Sitzfläche ist leicht nach vorne geneigt. Der Stuhl hat eine flache Sitzflächenwölbung. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

65 Sichere Schule Informatik Eigenschaften verschiedener Glastypen 1. Fenster- und Spiegelglas (Floatglas) Begriff, Eigenschaften: Floatgläser sind anorganische abgekühlte und erstarrte Schmelzprodukte. Sie sind weitgehend frei von Blasen, Inhomogenitäten, Schlieren und Spannungen. Insbesondere Spiegelglas ist in seiner Oberfläche plan, klar durchsichtig, klar reflektierend und verzerrungsfrei. ESG-Gläser besitzen eine erhöhte mechanische Widerstands- und Biegebruchfestigkeit sowie eine erhöhte Temperatur- wechselbeständigkeit. Durch die unterschiedlichen Spannungszonen kann eine Doppelbrechung der Lichtstrahlen entstehen (Anisotropie). Die polarisierten Anteile destageslichts machen dieses Phänomen hin und wieder in Form von regenbogenfarbigen Ringen bzw. Wolken sichtbar. Gläser müssen durch Stempelaufdruck gekennzeichnet sein. Sicherheitseigenschaften: Keine ausreichende Verkehrssicherheit nach DIN Nicht ballwurfsicher nach DIN Teil3 Anwendungsbereich: 1 m hohe Geländer mind. 20 cm vor der Verglasung Verglasungen hinter bepflanzten Schutzzonen mind. 80 cm hohe und mind. 20 cm tiefe Fensterbänke Anordnung von Glasschränken in Nebenräumen 2. Einscheiben Sicherheitsglas (ESG) Begriff, Eigenschaften: Einscheiben-Sicherheitsglas ist thermisch vorgespanntes Glas. Die Oberflächen der Gläser stehen unter Druck-, das Scheibeninnere unter Zugspannung. Bei Zerstörung der Vorspannung z.b. durch Beschädigung der Kanten oder der Flächen durch sehr spitze, harte Schläge zerfällt das Glas in ein Netz kleiner, relativ stumpfkantiger Krümel. Nachträgliches Bearbeiten ist nicht möglich. Sicherheitseigenschaften: ESG-Gläser zählen zu den Bruch hemmenden Werkstoffen. Sie zeichnen sich durch eine besonders hohe Schlagund Stoßfestigkeit aus. Bei Bruch verhalten sie sich verletzungsmindernd infolge des Zerfalls in Krümel. In den von den Herstellern angebotenen üblichen Scheibenabmessungen und bei Beachtung der Einbauvorschriften bestehen sie die Prüfungen bei höchsten Belastungen im Pendelschlagversuch und zur Ballwurfsicherheit. Anwendungsbereich: Die nach den Einbauvorschriften der Hersteller imensionierten SG-Gläser haben sich als verkehrssichere und ballwurfsichere Verglasungen bewährt und können deshalb ohne weitere Abschirmungen in Türen und Wänden verwendet werden. Für Verglasungen in Umwehrungen an Absturzstellen empfehlen namhafte Hersteller ausschließlich die Verwendung von VSG. ESG ist nicht als Verglasung im Überkopfbereich geeignet. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

66 Sichere Schule Informatik Eigenschaften verschiedener Glastypen Wenn chemisch vorgespannte und Teilvorgespannte Gläser zu VSG verarbeitet sind, wie z.b. VSG aus 2 x TVG, kommen zu ihren speziellen Eigenschaften noch die von VSG hinzu. Sie erfüllen dann die Anforderungen an Absturz sichernde Verglasung und Überkopfverglasung. 5. Profilbauglas Begriff, Eigenschaften: U-förmig profiliertes Gussglas in einem kontinuierlichen Verfahren als Endlosband hergestellt. Rohglasähnliche Struktur. Sicherheitseigenschaften: Keine ausreichende Verkehrssicherheit. Spezial-Profilbauglas in zweischaliger Ausführung kann ballwurfsicher sein. Sicherheitseigenschaften: Glassteine zählen zu den Bruch hemmenden Werkstoffen. Sie wirken Absturz- und Durchsturzhemmend. Anwendungsbereich: Glassteine sind nur bedingt tragfähig. Deshalb müssen die einzelnen Felder gleitend eingebaut werden. Bei fachgerechter Verglasung bestehen Glassteine i.d.r. den Pendelschlagversuch und sind dann in Aufenthaltsbereichen zulässig. Nicht beschädigte Glassteinwände sind deshalb in Aufenthaltsbereichen von Schulen zulässig. Glassteine nach eignen sich für Brüstungs- und Umwehrungsverglasungen. 7. Lichtdurchlässige Kunststoffe Anwendungsbereich: Profilbaugläser sind in Verkehrsbereichen (bis 2 m über der Standfläche) dem direkten Zugang zu entziehen. 6. Glassteine Begriff, Eigenschaften: Lichtdurchlässige thermoplastische Werkstoffe, bestehend aus Polymethylmethacrylat (z.b. Plexiglas) oder Polycarbonat (z.b. Makrolon,Lexan). Leicht zu verarbeiten z.b. durch Sägen, tanzen, Schleifen, Schneiden, Bohren, Fräsen und Polieren. Relativ geringe Oberflächenhärte. Begriff, Eigenschaften: Gepresster, weißer oder farbiger, hohler oder assiver Glaskörper Hohl-Glassteine für Wände. Betonglas für begeh- und befahrbare Decken. Sicherheitseigenschaften: Lichtdurchlässige Kunststoffe sind verhältnismäßig unempfindlich gegen Schlag und Stoß. Sie haben eine relativ hohe Bruchfestigkeit und zählen zu den Bruch hemmenden Werkstoffen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

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