1. Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über ihre Möglichkeiten der Beteiligung
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- Gertrud Küchler
- vor 8 Jahren
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1 ANLAGE 1 Unsere Maßnahmen 1. Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über ihre Möglichkeiten der Beteiligung Die Betreuer der jeweiligen Institution haben die Aufgabe, die Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Sie werden über Beteiligungsverfahren wie der "Kinderkonferenz" und über andere Formen der Partizipation im Albert-Schweitzer- Familienwerk informiert. Beteiligung durch ein Plenum und die Gestaltung demokratischer Prozesse Das Einüben demokratischer Prozesse im Alltag bei der Gestaltung des Zusammenlebens fördert die Übernahme von Verantwortung und das Wachsen von sozialem Bewusstsein. Mindestens alle sechs Wochen findet in den vollstationären Einrichtungen eine Kinderkonferenz statt. Auch in den Kindergärten und an den Schulen gibt es im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und der jeweiligen Themenstellung Besprechungsrunden und Kinderkonferenzen mit den Kindern und mit deren Eltern (Elternabende). Themen dieser Kinderkonferenzen etc. können sein: Urlaub, gemeinsame Feste und Feiern, Regeln und Sanktionen, Gestaltung der Räumlichkeiten, Mediennutzung, Beschwerden, Konflikte untereinander und mit Erwachsenen. Je nach Alter der Kinder und Jugendlichen werden die Konferenzen auch von ihnen selbst geleitet und strukturiert. In der Regel wird regelmäßig ein Protokoll erstellt. Dieses Protokoll wird in der kommenden Teamsitzung der Mitarbeiter besprochen. Es erfolgt dann, je nach Themenstellung, eine Rückmeldung unmittelbar nach der Teamsitzung oder bei der nächsten Konferenz. In den elementarpädagogischen Einrichtungen gibt es für die Eltern, wie gesetzlich gefordert, den Elternbeirat. Darüber haben die Eltern die Möglichkeit, Einfluss auf die Arbeit mit ihren Kindern zu nehmen. Beteiligung am Hilfeplanverfahren in vollstationären Einrichtungen Entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen werden diese in die Vorbereitung des Hilfeplangesprächs mit einbezogen. Darüber hinaus sind die Kinder und Jugendlichen in der Regel an bestimmten Teilen des Hilfeplangesprächs anwesend. Weiterhin wird gefördert, dass sich Jugendamtsmitarbeiter auch einzeln mit den Kindern besprechen. 2. Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über ihre Möglichkeiten der Beschwerde Ansprechpartner nennen Den Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern werden interne und externe Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden genannt. Dafür gibt es ein speziell (für Kinder und Jugendliche) entwickeltes Schaubild (siehe Anlage). Dieses Schaubild bekommt
2 jedes Kind bzw. Jugendliche und deren Angehörige zu Beginn der vollstationären Unterbringung (bei Flexiblen Hilfen analog) ausgehändigt. Außerdem wird es in der Einrichtung ausgehängt. Darauf werden explizit interne und externe Ansprechpartner genannt, an die sie sich auch im Notfall wenden können, bis hin zur Polizei und Heim-aufsicht oder auch anderen Personen des Vertrauens. In den Kindergärten und Kinderkrippen sowie an unseren offenen Ganztagsschulen wird den Eltern und Schülern der Anregungs- und Beschwerdebogen, unter anderem im Rahmen des Elternabends, erläutert und bei Bedarf jederzeit ausgehändigt. Ihnen werden Möglichkeiten der internen (u. A. Elternbeirat) und externen Beschwerde genannt. Die Schüler und Eltern an den offenen Ganztagsschulen können sich beispielsweise auch an Vertrauenslehrer, den Direktor der Schule sowie das Schulamt oder anderen Personen des Vertrauens wenden. Ablauf der Anregungen und Beschwerdemeldungen an das Albert-Schweitzer- Familienwerk Wenn jemand eine Anregung oder Beschwerde schriftlich darlegen möchte, so gibt es dafür einen entsprechenden Anregungs- und Beschwerdebogen (siehe Anlage). Dieser Bogen kann von unseren Mitarbeitern ausgefüllt werden, oder von demjenigen, der sich artikulieren möchte. Den Bogen bekommen alle Kinder, Jugendliche und Eltern in der vollstationären Jugendhilfe gemeinsam mit dem Schaubild bei Aufnahme und später bei Bedarf ausgehändigt. Alle anderen Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern werden am Anfang des Schuljahres bzw. des Kindergartenjahres im Rahmen eines Elternabends darauf hingewiesen, dass es diese schriftliche Form als Möglichkeit gibt, um Anregungen und Beschwerden zu artikulieren. Es handelt sich bei dem Bogen um ein ansprechend gestaltetes Formblatt, aus dem auch hervorgeht, wie die Beschwerde erfasst und weitergeleitet wird und welche Lösungsmöglichkeiten erarbeitet wurden. Alle eingegangenen Beschwerden und Anregungen werden über den Bereichsleiter gesammelt, jede eingegangene Beschwerde wird beantwortet. Kummerkasten In den Einrichtungen gibt es jeweils einen Kummerkasten, in den die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ihre Nöte und Anregungen in schriftlicher Form hinterlegen können. Der Kummerkasten wird regelmäßig von dem psychologischen Fachdienst oder der Bereichsleitung geleert. Alle Schreiben werden ernst genommen. Mit dem Kind oder dem Erwachsenen wird besprochen, wie weiter verfahren werden soll. Je nach Absprache, Situation und Kontext werden die Schreiben mit dem Team, dem Mitarbeiter oder/und der Leitung besprochen. Der Kummerkasten bietet auch die Möglichkeit, sich in anonymisierter Form zu beschweren oder Anregungen zu geben. Den Kindern in unseren Erziehungsstellen wird ersatzweise ein frankierter Brief (in regelmäßigen Abständen, falls er verloren gehen sollte) mit der Adresse des psychologischen Fachdienstes oder der Bereichsleitung zur Verfügung gestellt. Auch sie erhalten das Schaubild über Beschwerdemöglichkeiten und darüber hinaus werden ihnen dessen Inhalte altersgemäß vermittelt.
3 In den Schulen existiert ebenfalls ein Kummerkasten, der regelmäßig vom Teamleiter geleert wird. 3. Patensystem in vollstationären Einrichtungen Jedes Kind und jeder Jugendliche bekommt in seiner Einrichtung einen speziellen und vertrauten Erwachsenen an die Seite gestellt. Dieser so genannte Pate oder Bezugsbetreuer hat besonders intensiven und regelmäßigen Kontakt mit dem Kind. Er vertritt in Teamsitzungen häufig besonders die Interessen seines" Kindes bzw. Jugendlichen. Er steht seinem Patenkind zur Seite, er unterstützt es in seinen Belangen und gibt ihm Hilfestellungen, wenn es erforderlich ist. 4. Grundsatz im Albert-Schweitzer-Familienwerk Jede ernsthafte Beschwerde hat etwas Positives. Sie zeigt uns Verbesserungsmöglichkeiten auf. Die Beschwerde ist letztlich eine Kontaktaufnahme und kann so idealerweise zu einem konstruktiven, sachlichen Gespräch führen. Im besten Fall können im Dialog ein neues Verständnis füreinander entstehen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. 5. Förderung der Sozialkompetenz als Grundlage für kompetenten Umgang für Beteiligung und Beschwerden von Kindern und Jugendlichen im Albert-Schweitzer-Familienwerk Selbsterfahrungsorientiertes Arbeiten im Team und auch im Rahmen von Supervision stärkt die Selbstwahrnehmung der Mitarbeiter und damit auch deren Empathie. Die Fähigkeiten, Gedanken, Emotionen und Absichten eines anderen Menschen zu erkennen, zu verstehen und zu kommunizieren, werden so gefördert. Im Umgang mit den uns anvertrauten Menschen wird größtes Augenmerk auf reflektiertes und bewusstes Handeln gelegt. Die Fähigkeit zur offenen Kommunikation über alle Ebenen hinweg wird in hohem Maße gewünscht. Jährliche Fortbildungen oder auch länger währende Ausbildungen werden selbstverständlich, auch finanziell, vom Albert-Schweitzer-Familienwerk unterstützt. 6. Umsetzung: Einführung auf Mitarbeiter- Ebene Zunächst soll in den Jahren 2013 und 2014 in allen Teams der Einrichtungen eine Einführung dieser Handlungsleitlinie durch den Geschäftsführenden Vorstand und den Bereichsleiter stattfinden. Darüber hinaus wird im Rahmen des Jahrestreffens 2014 ein dreistündiger Workshop zu dem Thema Beteiligung und Beschwerdemanagement von Kindern und Jugendlichen im Albert- Schweitzer-Familienwerk veranstaltet. 7. Umsetzung im Alltag: Regelmäßiges Teamthema Die Schutzbeauftragten nach 8a SGB VIII thematisieren bei ihren regelmäßigen Terminen, wie sich die Praxis der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in internen Gremien gestaltet und stellen fest, ob und in welcher Weise Beschwerden der Kinder, Jugendlichen und Eltern eingehen. Sie geben gegebenenfalls Hinweise und Anregungen zur Verbesserung der Abläufe. Die Schutzbeauftragten können auch bei Bedarf Einsicht in die schriftlichen
4 Beschwerdemeldungen nehmen, um zu überprüfen, ob es bestimmte Themenstellungen gibt, die einer zusätzlichen Bearbeitung bedürfen. Auch im Rahmen der Supervision können und sollen Beschwerden gegebenenfalls Thema sein. 8. Überprüfung durch Konferenzen Schutzbeauftragte und Geschäftsführungs- & Bereichsleitungstreffen Zweimal jährlich finden Besprechungen zwischen der Geschäftsführung und den Beauftragten nach 8a SGB VIII zur Abklärung anstehender Fragen statt. Neben der Frage nach Gefährdung unserer Kinder und Jugendlichen wird die konkrete Umsetzung der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Vermittlung der Kinderrechte und der Mitsprache bei Entscheidungen sowie nach eingegangenen Beschwerden besprochen. Darüber hinaus wird einmal im Jahr im Rahmen eines Geschäftsführungs- & Bereichsleitungstreffens das Thema Beschwerdemanagement und Partizipation erörtert. Es wird sich ein Überblick über die gesammelten Beschwerden verschafft und das weitere Vorgehen abgesprochen. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob die Beschwerden generelle Problemlagen in einzelnen Einrichtungen oder im Familienwerk als Ganzem erkennen lassen. Es wird geprüft, inwiefern die Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt wurden und ob sie in die sie betreffenden Entscheidungen in wünschenswertem Maße mit einbezogen wurden. 9. Textpassage für die Konzeption und Leistungsbeschreibung In unseren jeweiligen Konzeptionen befindet sich ein Abschnitt, in dem explizit auf die Möglichkeit hingewiesen wird, Anregungen und Beschwerden zu artikulieren. Die Konzeption ist allen Erwachsenen, deren Kinder und Jugendliche - in welcher Einrichtungsform auch immer - im Albert-Schweitzer-Familienwerk betreut werden, in ausgedruckter Form zugänglich und für jeden im Internet als PDF erhältlich. Folgende Textpassage lesen sie dort: Im Albert-Schweitzer-Familienwerk gibt es ein festgelegtes Vorgehen im Umgang mit Beschwerden von Bewohnern, Angehörigen, Fachdiensten, Behörden und anderer externer Kritik an unserer Arbeit. Im Rahmen dieses Beschwerdemanagements wird den Kindern und Jugendlichen vermittelt, dass sie sich, wenn sie sich innerhalb und außerhalb unserer Häuser unangemessen behandelt fühlen, an andere interne und gegebenenfalls auch externe Vertrauenspersonen wenden können. Ihnen werden entsprechende Ansprechpartner, bis hin zu Polizei genannt. Zum Thema Beteiligung und Partizipation finden sich in unseren Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen an unterschiedlichen Stellen Passagen in denen das Vorgehen erläutert wird (u. A. Hausgruppensitzungen, Elternbeirat, Kummerkasten )
5 10. Weitere Handlungsleitlinien Unter dem Titel Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Informationspflichten an Bereichsleitung und Geschäftsführer und Sexualpädagogik in unseren vollstationären Einrichtungen gibt es im Albert-Schweitzer-Familienwerk weitere Handlungsleitlinien, die in entsprechenden Fällen Anwendung finden (für Mitarbeiter nachzulesen in Gut zu wissen ). Exkurs: Beschwerdemanagement für Mitarbeiter Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich jederzeit bei ihren direkten Dienstvorgesetzten zu beschweren. Wenn sich dort keine Lösung abzeichnet, kann diese Ebene auch übersprungen werden und der nächst höhere Dienstvorgesetzte angesprochen werden. Daraus dürfen ihm keine negativen Konsequenzen drohen. Mit den jeweiligen Supervisoren werden Vereinbarungen geschlossen, die beinhalten, dass bei gravierenden Problemen oder Anschuldigungen (Kindeswohlgefährdung, Straftaten ) diese auch gegenüber der Leitung und des Geschäftsführenden Vorstandes offengelegt werden müssen. Der Supervisor soll darauf hinwirken, dass die Offenlegung nicht durch ihn, sondern durch die Supervisanden erfolgt. ANLAGE 2 Anregungs- und Beschwerdebogen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ANLAGE 3 Beschwerdemöglichkeiten - Schaubild für Kinder und Jugendliche in vollstationären Einrichtungen ANLAGE 4 Arbeitsmaterialien zur Partizipation und Beschwerdemanagement Webadressen: ist eine Gemeinschaftsinitiative der deutschen Erziehungshilfefachverbände. Hier finden sie Materialien zu dem Thema in großer Fülle. UN Kinderrechte Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses
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