Bärenareal Ostermundigen
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1 Bärenareal Ostermundigen Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr Bern, 25. März 2014 Giacomettistrasse 15 Allmendingenstr. 25 Mühlerain 42B 3000 Bern Thun 3210 Kerzers T T T F F F
2 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr QM-Vermerke Objekt Berichtsnummer Berichtverfasser Geprüft Freigegeben Nr Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis B001 Adrian Müller, dipl. Bauingenieur FH, Executive MBA GM BFH Berichtablage P:\00 SAMMELNUMMER KLEINSTAUFTRÄGE\ Hochhaus Ostermundigen Hindernisüberprüfung\ Bericht Luftfahrthindernis VFR.docx 1. Fassung Bericht Änderungen: Index Datum Verfasser Geprüft Freigegeben A B C D Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite II
3 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr Inhaltsverzeichnis 1 AUSGANGSLAGE Regionales Hochhauskonzept Luftraum Flugwege Sichtflugverkehr (VFR) FESTSTELLUNG LUFTFAHRTHINDERNIS Geplantes Neubauprojekt Bestehende Luftfahrthindernisse in der Umgebung Lage in Bezug auf Aerodrome Obstacle Charts VISUALISIERUNG BEURTEILUNG Fazit und zusammenfassende Beurteilung Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite III
4 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr 1 Ausgangslage Projekt Hochhaus Bärenareal Ostermundigen Die Halter AG Entwicklungen plant den Bau eines rund 100 Meter hohen Hochhauses auf dem Gebiet Bärenareal Ostermundigen (Koordinaten ca / ). Die maximale Projekthöhe beträgt ca m.ü.m. Abbildung 1: Standort Bärenareal Ostermundigen Im Rahmen der ersten Vorabklärungen haben sowohl das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als auch der Flughafen Bern-Belp (Flughafenbetreiberin Alpar Flug- und Flugplatzgesellschaft AG) das Vorhaben negativ beurteilt und festgestellt, dass es sich beim geplanten Objekt um ein Luftfahrthindernis handelt. Aufgrund der Stellungnahmen sind folgende Fragen zu klären: Fragen aus Voranfrage Zweck und Ziel 1. Ist ein neues Hindernis mit einer Höhe von 48m über der Hindernisbegrenzungsfläche generell akzeptierbar? 2. Beeinträchtigt das Objekt den Sichtflugverkehr (VFR) am Tag bzw. in der Nacht? 3. Beeinträchtigt das Objekt den Instrumentenflugverkehr (IFR) im An- und Abflug nach/von Bern-Belp Einhaltung der PANS-OPS-Vorgaben durch Skyguide zu prüfen bzw. nachzuweisen. 4. Beeinträchtigt das Objekt die Funktion der Kommunikations-, Navigationsund Überwachungsanlagen (CNS) des Flughafens Bern-Belp? Die Fragen 3 und 4 wurden in einem Bericht der Skyguide bereits positiv beurteilt 1. Im vorliegenden Bericht wir der mögliche Einfluss auf den Sichtflugverkehr (VFR) bei Tag und bei Nacht beurteilt (Frage 2). Aus den beiden Berichten abgeleitet wird eine Empfehlung zur Beurteilung der Frage 1. 1 Vgl. Bericht Skyguide Ltd.: Hochhaus Ostermundigen_SG-OS-P-0175, Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB (Bern-Belp), Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite 1
5 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr 1.1 Regionales Hochhauskonzept Der Verein Region Bern (heute Regionalkonferenz) veröffentlichte im Februar 2009 das regionale Hochhauskonzept Bern. Im Hochhauskonzept wird das Bärenareal Ostermundigen als Möglichkeitsraum ausgewiesen. 1.2 Luftraum Das geplante Objekt befindet sich innerhalb der Kontrollzone des Flughafens Bern-Belp (CTR BERN, Luftraum D). Abbildung 2: Lage des Projekts im Luftraum (CTR BERN) 1.3 Flugwege Sichtflugverkehr (VFR) Aktuelle Publikation Überprüfung Flugwege VFR Das geplante Objekt liegt nicht in der Nähe der aktuell publizierten An- und Abflugwege für den Sichtflugverkehr auf den Flughafen Bern-Belp (siehe Abbildung 3). Die östlich des Flughafens gelegene Volte (lefthand downwind 14) weist einen Abstand von rund Meter zum Projektstandort auf. Im Moment werden die An- und Abflugverfahren für den Sichtflugverkehr überprüft. Die aktuellen Entwürfe 2 (Stand März 2014) zeigen ebenfalls keine signifikanten Annäherungen der geplanten Flugwege an das Hochhaus (siehe Abbildung 4 und Abbildung 5). Der Abstand der geplanten neuen Ausflugroute RWY32 N führt gut Meter östlich des Hochhauses vorbei. Das östlich 2 Hinweis: Es handelt sich um noch nicht genehmigte Entwürfe! Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite 2
6 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr der Flugroute liegenden Hindernisse Ostermundigenberg (2 500ft) liegt deutlich näher und ist höher. Da sich das Projekt am Rand des Einflugkorridors für den Instrumentenflugverkehr befindet ist nicht damit zu rechnen, dass die neuen Sichtflugrouten in Zukunft noch näher daran herangeführt werden (Verhinderung ungewollter Annäherung von Instrumenten- und Sichtflugverkehr). Sowohl im Ist-Zustand wie auch nach einer allfälligen Anpassung der publizierten An- und Abflugwege für den Sichtflugverkehr besteht ein lateraler Abstand von mindestens 1 500m. Die publizierte Voltenhöhe beträgt 3 000ft (ca. 915 m.ü.m.). Der vertikale Abstand zum Objekt beträgt somit ca. 260 Meter Abbildung 3: Flugwege Sichtflugverkehr 3, aktuelle Publikation 3 VFR-Manual Switzerland, Sichtanflugkarte (VAC) LSZB, Stand März 2014 Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite 3
7 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr Abbildung 4: Projekt Anpassung Sichtflugverfahren LSZB, Departure (Stand: März 2014) Abbildung 5: Projekt Anpassung Sichtflugverfahren LSZB, Approach (Stand: März 2014) Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite 4
8 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr 2 Feststellung Luftfahrthindernis 2.1 Geplantes Neubauprojekt Aufgrund seiner Höhe von Meter stellt das Objekt ein Luftfahrthindernis im Sinn der Verordnung Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) 4 Art. 63a dar. Es bedarf damit zwingend einer Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Das Projekt durchstösst die Hindernisbegrenzungsfläche conical surface 5 des Flughafens Bern-Belp (LSZB) um ca. 46 Meter. Der Hindernisbegrenzungsflächenkataster-Kataster (HBK) des Flughafens Bern- Belp befindet sich im Moment in der Überarbeitung. Weiter wird bis Mitte 2014 ein darauf basierender neuer Sicherheitszonenplan (SiZo) erarbeitet. Aufgrund der Durchstossung einer Hindernisbegrenzungsfläche stellt das Objekt auch ein Luftfahrthindernis im Sinne von VIL Art. 63c dar. Art. 63 Erstellung und Änderung von Luftfahrthindernissen Der Eigentümer muss für die Erstellung oder Änderung von Bauten, Anlagen und Bepflanzungen eine Bewilligung des BAZL einholen, wenn das Objekt: a) in einer überbauten Zone eine Höhe oder einen lotrecht gemessenen Bodenabstand von 60 m und mehr erreicht; b) in einem anderen Gebiet als einer überbauten Zone eine Höhe oder einen lotrecht gemessenen Bodenabstand von 25 m und mehr erreicht; oder c) eine massgebliche Fläche eines Hindernisbegrenzungsflächen-Katasters durchstösst. Verweis 1: Auszug Verordnung Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) 2.2 Bestehende Luftfahrthindernisse in der Umgebung Rund 360 Meter westlich des geplanten Hochhauses existiert heute bereits ein Luftfahrthindernis: Objekt: Register-Nummer: Geometrie: Hochhaus Swisscom, befeuert 243-BE-7-LSZB Quelle 1: Web-GIS Obstacle Map (WeGOM) Maximale Höhe AGL [m]: 91 Maximale Meereshöhe AMSL [m]: 652 Koordinaten [CH1903] / Quelle 2: Luftfahrtpublikationen AIP, VFR-Manual Maximale Höhe AGL [m]: 97 Maximale Meereshöhe AMSL: 2156 ft / 657 m 4 Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL), Stand vgl. ICAO Annex 14 (International Standards and Recommended Practices, Volume I Aerodrome Design and Operation), 6 th Edition, July 2013 Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite 5
9 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr Die maximale Höhe des bestehenden Hochhauses ist praktisch identisch mit derjenigen des Projekts (ja nach Quelle leicht tiefer oder höher). Abbildung 6: Bestehendes Luftfahrthindernis 243-BE-7-LSZB (Swisscom Hochhaus) und Neubauprojekt 2.3 Lage in Bezug auf Aerodrome Obstacle Charts Das geplante Hochhaus liegt nicht im Bereich der Untersuchungsflächen der Aerodrome Obstacle Charts des Flughafens Bern-Belp. Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite 6
10 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr 3 Visualisierung Die folgenden Visualisierungen zeigen das geplante Hochhaus auf dem Bärenareal Ostermundigen in Bezug auf die Umgebung. Die Durchstossung der konischen Hindernisfreihaltefläche des Flughafens Bern-Belp ist ebenfalls sichtbar. Das Gelände durchstösst stellenweise die Hindernisfreihaltefläche. Hochhaus Bärenareal Visualisierung 1: Übersicht aus Richtung Süd (Quelle: Google Earth) Legende: Blau: Anflugflächen, Abflugflächen VFR Gelb: Abflugflächen IFR-Verfahren Okker: Horizontalfläche und konische Fläche Swisscom Hochhaus Bärenareal Visualisierung 2: Detailansicht aus Richtung Süd Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite 7
11 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr Visualisierung 3: Detailansicht aus Richtung Südost Visualisierung 4: Sicht aus Richtung Nord Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite 8
12 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr 4 Beurteilung Basierend auf den Feststellungen der vorangehenden Kapitel folgt auf den folgenden Abschnitten eine Einschätzung über die Zulässigkeit des Hochhauses Bärenareal Ostermundigen in Bezug auf den Sichtflugverkehr des Flughafens Bern-Belp. Bestehende Hindernisse und Abschattung Flugwege Sichtbarkeit Risikobetrachtung Das geplante Hochhaus liegt in der Nähe eines bestehenden, ähnlich hohen Gebäudes. Es stellt nicht ein neues Hindernis in einer bis anhin völlig hindernisfreien Zone dar. Aus der Richtung Flughafen kommend (Wegflug ab Piste 32) erfolgt eine gewisse Abschattung des Hindernisses durch die Hochhäuser im Gebiet Murifeld / Wittikofen und durch die Geländeerhebung Schosshaldenwald (siehe Visualisierung 1). Sowohl die aktuell publizierten wie auch die möglichen neuen Flugwege für An- und Abfliegende Flugzeuge im Sichtflug auf den Flughafen Bern-Belp weisen einen Abstand von lateral mindestens Meter zum geplanten Hochhaus auf. Aufgrund der publizierten Voltenhöhe ist von einem vertikalen Abstand von mindestens 260m auszugehen. Dies entspricht in etwa den Abständen, die im Sichtflugverkehr zu Wolken einzuhalten sind. Aufgrund der Lage am Rand des Einflugkorridors für den Instrumentenflugverkehr ist nicht davon auszugehen, dass die VFR-Verfahren näher an das Objekt gelegt werden. Durch die Lage innerhalb der Kontrollzone (CTR BERN) besteht eine gute Gewähr, dass die publizierten Flugwege eingehalten werden (selbstverständlich mit gewisser Streuung). Das geplante Hochhaus befindet sich nicht an einer Stelle, an der ein ungewolltes Überschiessen einer Soll-Richtungsänderung unmittelbar zu einer gefährlichen Annäherung führt. Die nötige Sichtweite für VFR-Flüge beträgt 5 000m. Das Objekt muss demnach im Anflug und im Wegflug aus der Volte gut sichtbar sein. Es steht nicht an versteckter, aus gewissen Richtungen nicht einsehbarer Lage. Dies gilt sowohl für Flüge am Tag wie auch in der Nacht. Mit der zweifelsohne anzubringenden Hindernisbefeuerung wird die Sichtbarkeit noch einmal signifikant verbessert. Eine qualitative Beurteilung der möglichen Risiken führt zum Szenario Kollision eines Flugzeugs mit dem Hochhaus. Die Beurteilung von Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensausmass 6 führt zur Einstufung 1A (Eintreten äusserst selten / Schaden katastrophal). Das Risiko ist tolerierbar, sofern die möglichen Mitigationsmassnahmen getroffen werden und das Risiko so gering wie verhältnismässig möglich gehalten wird. Diesem Anspruch wird mit der vorliegenden Untersuchung / Beurteilung und der Hindernisbefeuerung des Objekts aus Sicht des Berichtverfassers genüge getan. 6 Gemäss Leitfaden Safety Risk Management auf Flugplätzen BAZL AD I-005D Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite 9
13 Bärenareal Ostermundigen, Luftfahrthindernis Beurteilung Luftfahrthindernis Sichtflugverkehr 4.1 Fazit und zusammenfassende Beurteilung Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen erachtet der Berichtverfasser das Hochhausprojekt Bärenareal Ostermundigen als unkritisch in Bezug auf den Sichtflugverkehr bei Tag- und bei Nacht. Es entsteht dadurch keine unzulässige / nicht akzeptable Beeinträchtigung der Sicherheit für Sichtflugbewegungen in diesem Gebiet. Wir vertreten die Ansicht, dass die Alpar Flug- und Flugplatzgesellschaft AG dem Projekt in seiner hier untersuchten Form zuzustimmen kann. In jedem Fall sollen Empfehlungen und Auflagen des Bundesamts für Zivilluftfahrt an das Projekt berücksichtigt und umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Markierung und Befeuerung des Hindernisses im Betriebswie auch im Bauzustand. 25. März 2014 Bächtold & Moor AG Adrian Müller Bächtold & Moor AG Ingenieure und Planer ETH/SIA/USIC Giacom ettistrasse 15, Postfach, Ber n 31 Seite 10
14 Memo Hindernisbeurteilung Instrumentenflugverfahren C2FO1302D (V2.0 / ) Hochhaus Ostermundigen_SG-OS-P-0175 Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB (Bern-Belp) version/lang. status 1.0 d Released date of issue author/unit classification M. Sneum / OOLP file Hindernisbeurteilung_SG-OS-P-0175 v1.0 pages 10 vertraulich purpose Dieses Dokument dient der Überprüfung von Hindernissen und deren Einfluss auf das ATM-System von skyguide. distribution to: Halter Entwicklungen AG, Bern ; A. Müller Bächtold & Moor AG, Bern Cc: ANS solutions skyguide; L. Delétraz OOLP skyguide legal notice The entire content of this publication is protected by copyright. No part of this publication may be reproduced, stored in a retrieval system or transmitted in any form or by any electronic, mechanical, photocopying and recording means or otherwise, without the prior written permission of skyguide.
15 Hochhaus Ostermundigen _SG-OS-P-0175 Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB Version: 1.0 status: Released Inhaltsverzeichnis Kapitel Inhalt Seite 1 Abbildungsverzeichnis Entwicklung des Dokuments Einführung und Zweck des Dokuments Zusammenfassung der Resultate und Empfehlungen Fazit des IFP-Designers Fazit des CNS-Experten Kommunikationssysteme Navigationssysteme Überwachungssysteme Vorgaben, Quellen, Links und Werkzeuge Vorgaben Quellen Links und Werkzeuge Berechnungsgrundlagen Hindernis Koordinaten der Hindernisse LV03 (Bächtold & Moor) Auswirkungen auf Instrumentenflugverfahren Auswirkungen auf Anflugverfahren Einfluss auf Anflugverfahren Piste 14/ Einfluss auf Landeanflug NDB RWY 14, Platzrundenanflug Romeo & City & geplanter RNAV RWY Einfluss auf Landeanflug ILS, LOC & RNAV RWY Einfluss auf Abflugverfahren Einfluss auf Abflugverfahren Piste 32/ Appendix A: Abkürzungsverzeichnis Appendix B: Memo Navigations-und Radaranlagen... 9 skyguide Switzerland 2/10 Date of issue :
16 Hochhaus Ostermundigen _SG-OS-P-0175 Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB Version: 1.0 status: Released 1 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Hindernisstandort (roter Kreis) gezeigt auf der RWY 32 City Circling LOC/RNAV Karte, ausschliesslich Zwecks der Veranschaulichung für diesen Bericht Entwicklung des Dokuments Version Status Datum Autor / Cross-checker Bemerkungen 0.1 Entwurf M. Sneum IFP Analyse 0.2 Vorschlag D. Stamm Memo Beurteilung NAV & SUR 0.3 Vorschlag J. Büchi Köchli COM 0.4 Vorschlag B. Zimmermann CC IFP GNSS RWY Endfassung M. Sneum 3 Einführung und Zweck des Dokuments Dieser Bericht beschreibt die Auswirkungen des Projekts Hochhaus Ostermundigen auf die Instrumentenflugverfahren des Flughafen Bern-Belps, nachfolgend LSZB genannt, entsprechend den Kriterien von ICAO PANS-OPS Doc 8168 Volume II, sowie deren Auswirkungen auf CNS Communication Navigation Surveillance. Da die Einhaltung der ICAO Annex 14 Kriterien in den Zuständigkeitsbereich der Flughäfen fallen, sind sie nicht Gegenstand dieses Dokuments. Die Gültigkeitsdauer dieses Berichts beträgt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum. Um die Richtigkeit des Berichts gegenüber dem ATM Umfeld während dessen gesamten Gültigkeitsdauer zu gewährleisten, ist es notwendig, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Sektion Flugplätze und Luftfahrthindernisse innert kürzester Zeit eine Hindernismeldung einzureichen. 4 Zusammenfassung der Resultate und Empfehlungen Basierend auf den unten stehenden Einschätzungen der Bereiche Flugverfahren (IFP/PANS-OPS) und Technik (communication, navigation und surveillance), spricht skyguide ein positives Gutachten für das Projekt Hochhaus Ostermundigen aus. 4.1 Fazit des IFP-Designers Die Überprüfung des Standortes des Projektes Hochhaus Ostermundigen hat keinerlei Einfluss auf die Instrumentenflugverfahren in LSZB. Wir sprechen ein positives Gutachten aus. 4.2 Fazit des CNS-Experten Kommunikationssysteme Die Überprüfung des Standortes des Projektes Hochhaus Ostermundigen deutet auf keinerlei Einfluss im Bereich der VHF Flugfunk-Kommunikation in LSZB hin. Wir sprechen ein positives Gutachten aus Navigationssysteme Die Analyse gemäss dem hier angefügten Memo über die Beurteilung der Auswirkungen auf Navigations-und Radaranlagen, kann davon ausgegangen werden, dass das Gebäude keine Störungen verursacht. Wir sprechen ein positives Gutachten aus Überwachungssysteme Aufgrund der Distanz zu den nächst liegenden Radaranlagen ist davon auszugehen, dass das Gebäude keine Störungen verursacht. Wir sprechen ein positives Gutachten aus. skyguide Switzerland 3/10 Date of issue :
17 Hochhaus Ostermundigen _SG-OS-P-0175 Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB Version: 1.0 status: Released 5 Vorgaben, Quellen, Links und Werkzeuge 5.1 Vorgaben 5.2 Quellen ICAO, Document 8168-OPS/611 Volume II, Aircraft Operations (Procedure for Air Navigation Services / PANS-OPS), 5 th Edition 2006, AMDT 4, Skyguide, IFPDM-CH, Swiss Instrument Flight Procedure Design Manual, version , WEF 01 JUL AIP Switzerland: Luftfahrthandbuch der Schweiz. Bis und mit Fassung NON-AIRAC AMDT und AIRAC AMDT 12 DEC Digitales Höhenmodell DTM25 swisstopo (DV033622), Wabern. Orthophoto Endoxon AG, Luzern. Topografische Karten PK25, PK50, PK100, PK200, PK500, PK1000 swisstopo (DV033621), Wabern. Alle zum jetzigen Zeitpunkt gültige PANS-OPS Reports zu den bestehenden Verfahren gemäss AIP Switzerland. 5.3 Links und Werkzeuge Autodesk AutoCAD Bundesamt für Landestopografie, Landeskarte der Schweiz 1:25'000. Bundesamt für Landestopografie, Swiss Map 50. Landeskarte der Schweiz 1:50'000, 1:200'000 and 1:1'000'000, Infolution, PANS-OPS Software Version Infolution, ICAO OAS Software Version 2.1. Luciad NV, Luciad Map skyguide "PANS-OPS" Version Universität Neuenburg, zur Berechnung der Ortsmissweisung. Skyguide, Gescoord Version ASAP s.r.o., PHX Software Version 12. skyguide Switzerland 4/10 Date of issue :
18 Hochhaus Ostermundigen _SG-OS-P-0175 Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB Version: 1.0 status: Released 6 Berechnungsgrundlagen 6.1 Hindernis Abbildung 1 Hindernisstandort (roter Kreis) gezeigt auf der RWY 32 City Circling LOC/RNAV Karte, ausschliesslich Zwecks der Veranschaulichung für diesen Bericht Koordinaten der Hindernisse LV03 (Bächtold & Moor) Name X Y Z (max) Höhe über Grund Gesamthöhe über Meer (max) [m] [m] [m] [m] seitliche Toleranz x16 skyguide Switzerland 5/10 Date of issue :
19 Hochhaus Ostermundigen _SG-OS-P-0175 Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB Version: 1.0 status: Released 7 Auswirkungen auf Instrumentenflugverfahren 7.1 Auswirkungen auf Anflugverfahren Einfluss auf Anflugverfahren Piste 14/ Einfluss auf Landeanflug NDB RWY 14, Platzrundenanflug Romeo & City & geplanter RNAV RWY 32 Hindernishöhe Hochhaus (über Meer) Bestimmendes Hindernis NDB RWY 14 Bestimmendes Hindernis City Circling Bestimmendes Hindernis Romeo Circling Bestimmendes Hindernis RNAV RWY m 903 m (Gurten) 847 m (Hohburg) 855 m (Hohburg) 845 m (Hohburg) Obwohl sich das Hindernis innerhalb der PANS-OPS Hindernisfreihalteflächen befindet, ist der Hindernismindestabstand ausreichend (vertikal KEINE Durchdringung der Hindernisfreihalteflächen) Einfluss auf Landeanflug ILS, LOC & RNAV RWY 14 Das Hindernis liegt ansonsten ausserhalb der PANS-OPS Hindernisfreihalteflächen für die restlichen Anflugverfahren Einfluss auf Abflugverfahren Einfluss auf Abflugverfahren Piste 32/14 Das Hindernis liegt ausserhalb der PANS-OPS Hindernisfreihalteflächen der oben erwähnten Flugverfahren. skyguide Switzerland 6/10 Date of issue :
20 Hochhaus Ostermundigen _SG-OS-P-0175 Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB Version: 1.0 status: Released 8 Appendix A: Abkürzungsverzeichnis AD AIP AMDT ARP ATM BAZL CC CNS COM ELEV FOCA FREQ Aerodrome (Flugplatz) Aeronautical Information Publication (Luftfahrthandbuch) Amendment (Änderung) Aerodrome Reference Point (Flugplatzbezugspunkt) Air Traffic Management (Luftverkehrsmanagement) Bundesamt für Zivilluftfahrt Crosscheck (Gegenprobe) Communication Navigation & Surveillance (Kommunikation Navigation & Überwachung) Communication Systems (Kommunikationsanlagen) Elevation (Orthöhe über Meeresspiegel) Federal Office for Civil Aviation (BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt) Frequency (Frequenz) GNSS Global Navigation Satellite System (Globales Navigationssatellitensystem) IAS Indicated Air Speed (angezeigte Fluggeschwindigkeit) ICAO International Civil Aviation Organisation (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) IFP Instrument Flight Procedure (Instrumentenflugverfahren) IFPDM-CH Swiss Instrument Flight Procedures Design Manual (Schweizerisches Handbuch für Konstruktion von Instrumentenflugverfahren) IFR Instrument Flight Rules (Instrumentenflugregeln) ILS Instrument Landing System (Instrumentenlandesystem) LOC Localizer (Landekurs, Landekurssender) LSZB Flughafen Bern-Belp (ICAO Abkürzung) MAX Maximum MNM Minimum MOC Minimum Obstacle Clearance (Hindernismindestabstand) MSA Minimum Sector Altitude (Minimumsektorhöhe) MVA Minimum Vectoring Altitude (Mindesthöhen für Radarkursführung) NAV Navigation NAVAID Navigational Aid (Navigationshilfe) NDB Non-directional radio beacon (ungerichtetes Funkfeuer) OAS Obstacle Assessment Surface (Flächensystem zur Bestimmung der OCA/H) OBST Obstacle (Hindernis) OCA/H Obstacle Clearance Altitude/Height (Hindernisfreihöhe) PANS-OPS Procedures for Air Navigation Services Operations (Verfahrensvorschriften für Navigation) RADAR Radio Detection And Ranging RNAV Area Navigation (Flächennavigation) skyguide Switzerland 7/10 Date of issue :
21 Hochhaus Ostermundigen _SG-OS-P-0175 Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB Version: 1.0 status: Released RWY SID STAR SUR TAS THR TR VAR VFR VOR WPT Runway (Piste) Standard Instrument Departure (Standart Instrumentenabflugverfahren) Standard Instrument Arrival (Standart Instrumentenanflugroute) Surveillance (Flugüberwachungsanlagen) True Air Speed (wahre Fluggeschwindigkeit) Threshold (Pistenschwelle) Track (Kurs über Grund) Variation (Ortsmissweisung) Visual Flight Rules (Sichtflugregeln) VHF Omnidirectional radio-range (UKW-Drehfunkfeuer) Waypoint (Wegpunkt) skyguide Switzerland 8/10 Date of issue :
22 Hochhaus Ostermundigen _SG-OS-P-0175 Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB Version: 1.0 status: Released 9 Appendix B: Memo Navigations-und Radaranlagen skyguide Switzerland 9/10 Date of issue :
23 Hochhaus Ostermundigen _SG-OS-P-0175 Analyse der Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens LSZB Version: 1.0 status: Released skyguide Switzerland 10/10 Date of issue :
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