Pflegeelternschaft als Beruf. Eine qualitative Studie zu Kommodifizierungsprozessen von Familienarbeit im Bereich der Pflegeelternschaft

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1 Pflegeelternschaft als Beruf Eine qualitative Studie zu Kommodifizierungsprozessen von Familienarbeit im Bereich der Pflegeelternschaft Anita Maier Studiengang Sozialarbeit/Sozialmanagement FH Joanneum Graz 2007 Betreuer: Rainer Loidl - Keil

2 Abstract Pflegeeltern erbringen bedeutsame Leistungen für unsere Gesellschaft. Sie bieten Kindern, die aus verschiedensten Gründen nicht in ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen können, eine Versorgung und Erziehung im Familienverband. Um den veränderten Anforderungen an Pflegefamilien zu begegnen, werden von Jugendwohlfahrtsträgern unterschiedliche Richtungen eingeschlagen: Es kommt zu einer Ausdifferenzierung der Formen von Pflegeverhältnissen, was Dauer und Intensität der Betreuung der Kinder sowie zu einer Ausweitung der Ausbildung, der Entlohnung und der begleitenden Unterstützungsangebote für Pflegeeltern. Kurzzeitige oder interimistische Formen der Pflegeplatzunterbringung können so auch zu einer beruflichen Tätigkeit für Pflegeeltern werden. Anhand dieser im Pflegekinderwesen beobachtbaren Entwicklungen wird der zunehmende Prozess der Kommodifizierung beschrieben. Dieser Begriff bezeichnet die zunehmende Vermarktung von Tätigkeiten, die der Sphäre der Familie zugeordnet sind und bisher nicht auf dem Markt entlohnt wurden. In der qualitativen Untersuchung werden auf Basis der Daten von 11 themenzentrierten Interviews mit Expert/inn/en und Pflegeltern Befunde über erlebte Belastungen, Selbstverständnis und Standpunkte zu Prozessen der Verberuflichung dieses Feldes dargestellt. In dieser Diplomarbeit wird gezeigt, dass Pflegeelternschaft auch als berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann, und verstärkte Einbindung von Pflegeeltern in eine Organisation zu einer Verbesserung der Qualität von Pflegeverhältnissen beiträgt. Dieser Ansatz stellt jedoch nicht für alle Pflegefamilien und jede Pflegeform einen adäquaten Weg zur Bewältigung ihrer Aufgaben dar.

3 Foster parents do highly important work and thus contribute positively to society. They provide shelter for children who aren t able to live with their biological parents for various reasons and they bring them up in an intimate family setting. Due to changing demands in family life and children s education various strategies are followed by the social welfare authorities. Thus different types of foster care families are distinguished nowadays according to duration, intensity of care as well as further training, payment and ongoing support for foster parents. Short-term and temporary forms of children s placement are on the way to becoming also a job. This example is used to illustrate the increasing developments of commodification. This concept describes the ongoing process of commercialisation of duties which are rooted in the sphere of the family and which previously were not found on the job market. The qualitative research project gives an insight how foster parents experience their tasks and what they think about the job of a foster parent on the basis of data from 11 focused interviews with foster parents and experts in this field. This thesis shows that fostering can be a job, and that enforced involvement of foster parents in an organisation contributes to the quality of foster care. Nevertheless, this approach is not adequate for all types of foster parents. II

4 Vorwort Das Thema Pflegeelternschaft wählte ich auf Grund von Erfahrungen und Erlebnissen mit Pflegefamilien aus meinem privaten Umfeld. Während eines Praktikums in einer Bezirkshauptmannschaft im ländlichen Raum wurde ich verstärkt mit der Rolle konfrontiert, welche die behördliche Sozialarbeit in diesen Familien einnimmt. Das südöstliche Burgenland und die angrenzenden steirischen Bezirke sind Regionen, die traditionell eine hohe Zahl an Pflegeverhältnissen aufweisen, dementsprechend viel Raum nimmt das Pflegekinderwesen in der Jugendwohlfahrtssozialarbeit in diesen Bezirken ein. Die Aufgaben der Steuerungsebene, die für die strategische Ausrichtung und Planung zur Ausbildung und Absicherung der Pflegeeltern und für die anzustrebende Qualität der Pflegeverhältnisse verantwortlich ist, lernte ich durch mein Berufspraktikum in der Abteilung Soziales beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung kennen. Im Zuge von Recherchetätigkeiten zu diesem Thema, wurde ich darauf aufmerksam, wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer ihre Gestaltungspotentiale in diesem Wirkungsbereich ausschöpfen, und die Bedingungen für das Ausüben einer Pflegeelternschaft in Österreich verschieden sind. Dies war der Ausgangspunkt für die weitere Vertiefung mit dem Gegenstand, die mich bis zur Formulierung und Bearbeitung der Fragestellung im Rahmen dieser Arbeit führte. An dieser Stelle halte ich es auch für wichtig, mich bei meinen Interviewpartner/innen/n zu bedanken. Die Interviews mit den Vertreter/innen/n der Pflegeelternvereine Steiermark, Salzburg und Oberösterreich ermöglichten mir die Komplexität und die verschiedenen Zugänge zur Arbeit mit Pflegeeltern besser zu verstehen. Ein ganz besonderer Dank gilt den Pflegefamilien, die mir ihre Häuser geöffnet haben und sehr offen über Alltag, Sorgen und Freuden, die das Pflegeelterndasein mit sich bringt, gesprochen haben. Für die Anregungen und die gemeinsamen Stunden, die der kritischen Auseinandersetzung mit meinem Thema gewidmet waren, bedanke ich mich bei meiner Studienkollegin Kathrina. Meinen Schwestern Irmgard, Renate und Karin sei herzlich gedankt für den Rückhalt und die aktive Unterstützung während der Erstellungsphase. Abschließend möchte ich Herrn Prof.(FH) Mag. Dr. Rainer Loidl Keil für die fachliche Anleitung und die Hilfe bei der Umsetzung dieser Diplomarbeit meinen Dank aussprechen. III

5 Inhaltsverzeichnis ABSTRACT I VORWORT III INHALTSVERZEICHNIS IV 1 EINLEITUNG FRAGESTELLUNG AUFBAU DER ARBEIT ZIELSETZUNG RELEVANZ DAS PFLEGEKINDERWESEN IM ÜBERBLICK RECHTLICHE VERANKERUNG DES PFLEGEVERHÄLTNISSES IN ÖSTERREICH Grundsätze der Jugendwohlfahrt Rechtsquellen für das Pflegeverhältnis Legaldefinitionen Pflegekind und Pflegeeltern Wie wird man zu Pflegeeltern? Wie kommt es zu einer Unterbringung in einer Pflegefamilie? Die rechtliche Situation von Herkunftsfamilien Leistungen für die Pflegefamilie FORMEN DER INPFLEGNAHME Dauerpflegefamilien Kurzzeitpflege Interims-Vollzeitpflege oder Familienbegleitende Pflegeplatzunterbringung Heilpädagogische Pflegefamilien Mutter-Kind Unterbringung bei Pflegefamilien Verwandtenpflege STATISTISCHE DARSTELLUNG DES PFLEGEKINDERWESENS IN ÖSTERREICH ÜBERSICHT ÜBER DIE UNTERSTÜTZUNGSSYSTEME IN DEN BUNDESLÄNDERN STRUKTURELLE UND PSYCHOLOGISCHE ASPEKTE DES PFLEGEVERHÄLTNISSES ALLGEMEINE STRUKTURMERKMALE VON FAMILIEN UND PFLEGEFAMILIEN IM VERGLEICH Aufgaben der Familie Wandel des familialen Zusammenlebens Konsequenzen der gesellschaftlichen Wandlungsprozesse für die Pflegefamilienerziehung Positionsstreit: Exklusives versus Inklusives Modell der Pflegefamilie DIE PFLEGEKINDER Bindungstheoretische Aspekte der Eltern Kind Beziehung Das sichere Bindungsmodell (B-Bindung) Das unsicher vermeidende Bindungsmodell (A-Bindung) Das unsicher ambivalente Bindungsmodell (C-Bindung) Desorganisation (D-Bindung) Die Angstbindung IV

6 Distanzlosigkeit Auswirkungen des Bindungsmodells Integration in die Pflegefamilie Überanpassung Übertragung Bindung DIE HERKUNFTSFAMILIE DIE PFLEGEELTERN Motive für die Aufnahme eines Pflegekindes Rollenkonzepte PROBLEMKREISE IN PFLEGEFAMILIEN Verhaltensaufälligkeiten Identitätsproblematik Besuchskontakte Loyalitätskonflikte Elternschaft auf Zeit ZUSAMMENFASSUNG DER ENTWICKLUNGSLINIEN PFLEGEELTERNSCHAFT ALS BERUFLICHE TÄTIGKEIT ZUR BEDEUTUNG DES BERUFES IN DER MODERNEN GESELLSCHAFT Wandel der Berufswelt Frauen und Erwerbstätigkeit Tätigkeiten innerhalb des familiären Aufgabenkreises DER PROZESS DER KOMMODIFIZIERUNG PROFESSIONALISIERUNG IM PFLEGEKINDERWESEN Professionelles Handeln Verberuflichung von Pflegeelternschaft DIE PROFESSIONALISIERTE PFLEGEFAMILIE Sanfte Professionalisierung Doppelte Professionalisierung ZUSAMMENFASSUNG EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG FRAGESTELLUNGEN FORSCHUNGSMETHODIK Datenerhebung Das themenzentrierte, leitfadengestützte Interview Auswahl, Zugang und Beschreibung der Interviewpartner Ablauf der Interviews Auswertung der Interviews mittels Inhaltsanalyse von Mayring DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE Motivation Kompetenz- und Anforderungsprofil Herkunftssystem Belastungssituationen Netzwerk V

7 5.3.6 Zusammenarbeit mit Sozialarbeiter/innen/n der Jugendwohlfahrt Wahrnehmung als Pflegeperson Absicherung Verberuflichung Anerkennung ZUSAMMENFASSUNG SCHLUSSBETRACHTUNG UND AUSBLICK LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS ANHANG EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG INTERVIEWLEITFÄDEN VI

8 1 Einleitung Pflegefamilien sind Frauen und Männer, mit oder ohne eigene Kinder, die eine soziale Elternschaft für Kinder und Jugendliche aus anderen Familien, die sich in Ausnahmesituationen befinden, eingehen. Pflegeeltern helfen mit ihrem Engagement Kindern so durch schwierige Zeiten und ermöglichen ihnen eine gefühlsmäßige Bindung in einer Familie, die für ihre Entwicklung wichtig ist. Sie erfüllen damit auch eine wichtige Aufgabe im Auftrag der Jugendwohlfahrt. Diese drei konstitutiven Merkmale von Pflegefamilien lassen bereits erahnen, dass die Tätigkeit der Pflegeeltern eine komplexe und anspruchsvolle ist. Im Konstrukt und Praxis der Pflegefamilie spielen viele Akteure eine Rolle: Die Kinder, die nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, die Mitglieder der Herkunftsfamilie, die Pflegeeltern, die Pflegegeschwister, und die Verantwortlichen der Jugendwohlfahrt: Sie nehmen darin Schlüsselpositionen ein. Demzufolge gibt es in diesem Beziehungsgeflecht eine Vielzahl möglicher Forschungsthemen, deren Bearbeitung wichtig und notwendig ist. Nachholbedarf in der Forschung gibt es vor allem im Hinblick auf die Situation der Herkunftsfamilien und deren Umgang mit dem Umstand, ihr Kind nicht mehr bei sich zu haben und somit zentrale Elternfunktionen nicht mehr erfüllen zu können. 1 Weiters wird auch die Perspektive der Pflegekinder eher selten erfragt, wenn dies geschieht, dann meist im Rückblick nachdem ein Pflegeverhältnis beendet wurde. 2 Was ist nun Gegenstand dieser Arbeit? Diese Arbeit setzt direkt im Heute ein, es sollen weniger die historischen Entwicklungen und Problematiken des Pflegekinderwesens erörtert werden. Vielmehr sollen die aktuellen Bedingungen und die derzeitige Lebenswelt von Pflegeeltern vor dem Hintergrund sich verändernder Familienbilder, Lebensplanungen und Erwerbsbiographien beschrieben werden. Das Thema Pflegeelternschaft als Beruf ist eingefasst in den Bezugsrahmen von zunehmenden Tendenzen der Ausdifferenzierung der Formen von Pflegeverhältnissen und Strömungen, die über das Pflegekinderwesen hinaus zu beobachten sind, nämlich der zunehmenden Vermarktung von Tätigkeiten, die bislang großteils unentgeltlich in Familien erbracht wurden. 1 siehe dazu Faltermeier et. al. (2000) 2 vgl. Blandow (1999), S. 759f 1

9 Man kann heute nicht mehr von der Pflegefamilie sprechen, denn das Pflegekinderwesen ist alles andere als ein homogener Komplex, es entwickeln sich verstärkt neue, unterschiedliche Formen von Pflegeverhältnissen, die sich an professionellen oder gar beruflichen Normen orientieren. 3 Pflegeeltern arbeiten mit pädagogischem und therapeutischem Fachpersonal zusammen und werden für ihre Erziehungsarbeit bezahlt. In dieser Arbeit werden sowohl die traditionelle Pflegefamilie, die nicht oder sehr lose in eine Organisation eingebunden ist, als auch die professionalisierte Pflegefamilie, in der Pflegepersonen mit fachspezifischer Ausbildung mit Pflegekindern zusammenleben, ins Blickfeld gerückt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Darstellung der Anforderungen, denen Pflegeeltern gegenüberstehen und der Ansätze, diesen Anforderungen adäquat zu begegnen. Eine Antwort sind die Modelle der professionellen Pflegefamilien, die in unterschiedlicher Ausgestaltung und Qualität während des letzten Jahrzehntes in Österreich eingeführt worden sind und die in einem diffusen Graubereich zwischen den Familiennormen und den Normen des Arbeitslebens angesiedelt sind. Auf diese Weise wird versucht, die Vorteile der Privatheit und Geborgenheit des familialen Zusammenlebens, die Pflegefamilien Kindern bieten können, mit einem durch Grundausbildung und weiterführender Qualifizierung geschärften fachlichen Blick auf die Bedürfnisse der Kinder zu verbinden. Durch die ermöglichte Auseinandersetzung mit der Rolle als Pflegeperson wird versucht Handlungsstrategien bewusster zu gestalten. 1.1 Fragestellung In der Jugendwohlfahrtsgesetzgebung ist die Unterbringung eines Minderjährigen in der Pflegefamilie als eine Form der Hilfe zur Erziehung festgelegt. Der Träger der öffentlichen Jugendwohlfahrt hat dafür zu sorgen, dass Pflegeeltern bei ihrer Aufgabe unterstützt werden, denn hier passiert öffentliche Erziehung in privaten Institutionen 4. Worin besteht in diesem Schnittfeld von Öffentlichkeit und Privatsphäre die Fachlichkeit, und mit welchen Mitteln wird versucht diese zu entwickeln, weiter zu entwickeln, zu professionalisieren? Ist das Bündel von Anforderungen an Pflegeeltern schon derart groß, dass sich damit die Notwendigkeit eines neuen Berufsbildes 3 Blandow (2004), S.14 4 Thiersch (1974), S. 98 2

10 Pflegemutter/Pflegvater rechtfertigen lässt? Und will man ein (bisheriges) Ehrenamt 5, das darin besteht, Kinder bei sich zu Hause aufzunehmen und bei sich aufwachsen zu lassen, überhaupt zu einem Beruf werden lassen? Das hier eingebrachte Forschungsinteresse richtet sich auf die Zugänge der Pflegeeltern zu ihrer Aufgabe und darauf, ob sie ihre Pflegeelternschaft als eine Form der beruflichen Betätigung sehen. Weiters werden folgende Fragen aufgeworfen: Spielt die Option, die Pflegeelternschaft auch auf beruflicher Basis ausüben zu können, bereits einen wichtige Rolle für ein Engagement als Pflegeperson? Welche Überlegungen bei der Entscheidung für oder gegen ein Dienstverhältnis eines Pflegeelternteils werden gemacht und was verändert sich durch ein Dienstverhältnis im Selbstverständnis der Pflegeeltern? Welche Vorteile bringt diese Art der Erwerbsarbeit mit sich und mit welchen unbeabsichtigten Problemen oder Vorurteilen werden diese Pflegeeltern konfrontiert? Sind diese Modelle der professionellen Pflegeeltern ein Schritt hin zu einem allgemein anerkannten Berufsbild Pflegemutter bzw. Pflegevater und zu einer generellen Anhebung der Qualität im Pflegekinderwesen? 1.2 Aufbau der Arbeit Um zum Kern der Inhalte zu gelangen, führt der Weg über mehrere Stationen, die an dieser Stelle grob skizziert werden: Eingangs werden die grundlegenden Konturen des Pflegekinderwesens in Österreich herausgearbeitet. Dies geschieht durch die Darstellung des rechtlichen Rahmens, in dem die Pflegefamilie definiert wird und anhand statistischen Datenmaterials der letzten Jahre. Weiters wird ein kurzer Überblick über die momentanen Unterstützungssysteme für Pflegefamilien in Österreich geboten (Kap.2). Das dritte Kapitel führt uns zu den strukturellen und psychologischen Aspekten des Pflegeverhältnisses. Dies geschieht durch die Gegenüberstellung der strukturellen Merkmale und der Funktionen von Familie im Allgemeinen mit denen der Pflegefamilie im Besonderen. Darüber hinaus werden die Wandlungsprozesse, denen beide unterliegen, dargestellt. In diesem Abschnitt werden auch die Hauptfunktionsträger/innen des Systems Pflegefamilie vorgestellt. Die Problemkreise von Pflegeverhältnissen verdeutlichen, worin die Leistungen von Pflegeeltern bestehen 5 Ehrenamtlich/freiwillig Tätige sind Bürgerinnen und Bürger, die sich, ohne durch verwandtschaftliche Beziehungen oder durch ein Amt dazu verpflichtet zu sein, unentgeltlich oder für geringfügige Entschädigung, die weit unter der tariflichen Vergütung liegt, für Aufgaben zur Verfügung stellen. Bock (1997), S. 241, zit. n. Rauschenbach (2002), S

11 und dass deren Bewältigung über herkömmliches elterliches Erziehungs- und Problemlösungsverhalten hinausgeht. Das vierte Kapitel wird sich einer Diskussion rund um die Begriffe Beruf, Verberuflichung, und Professionalität widmen und der Frage nachgehen, unter welchen Bedingungen Pflegeelternschaft als Beruf gesehen werden kann und auch ausgeübt wird. Dafür wird auch auf die Bedeutung der Tätigkeiten eingegangen, die innerhalb von Familien - hauptsächlich von Frauen - geleistet werden. Welche Ansätze gibt es, diese Arbeit sichtbar und zu einer Möglichkeit des Erwerbs zu machen? Weiters wird dargestellt, wie diese allgemeinen Zeitströmungen, denen die westlichen Gesellschaften unterliegen, im Pflegekinderwesen Ausdruck finden. Dieser theoretischen Auseinandersetzung folgt im fünften Kapitel die Darstellung der Konzeption, der Durchführung und der Ergebnisse einer qualitativen empirischen Erhebung unter Pflegeeltern, die verschiedene Typen von Pflegefamilien repräsentieren, und welche einen unterschiedlichen Grad von Verberuflichung aufweisen, sowie unter Expert/innen/en aus dem Bereich des Pflegekinderwesens aus den Bundesländern Steiermark, Salzburg und Oberösterreich. Die daraus erhaltenen Erkenntnisse werden im 6. Kapitel zu Schlussfolgerungen und Hypothesen verdichtet. 1.3 Zielsetzung Meine Ziele sind, mit dieser Arbeit den Trend zur Verberuflichung im Pflegekinderbereich umfassend darzustellen und seinen Ursachen sowie theoretischen und praktischen Argumenten auf den Grund zu gehen. Anhand der Ergebnisse einer empirischen Studie, die dem qualitativen Forschungsparadigma folgt, wird gezeigt, welche Sichtweisen unter Pflegeeltern zur Idee und Forderung einer Anerkennung von Pflegeelternschaft als berufliche Tätigkeit vorhanden sind. 1.4 Relevanz Die Befassung mit diesem Thema ist meines Erachtens aus mehreren Blickwinkeln relevant. Am Beispiel der Entwicklung des Pflegekinderwesens lässt sich ein Prozess darstellen, der über diesen Bereich hinaus gesamtgesellschaftliches Gewicht erlangt, nämlich der Prozess des Zur-Ware-Werdens und der Entlohnung von Leistungen, die bislang weitestgehend in der Privatsphäre der Familien ohne pekuniäre Honorierung 4

12 erbracht wurden. Dieser Prozess verläuft nicht ohne Friktionen und Ambivalenzen, die hier beleuchtet werden sollen. Die von Pflegeeltern übernommene Aufgabe kann neben der Befriedigung von Bedürfnissen, wie dem nach Familienleben mit Kindern, oder der Möglichkeit altruistisches Engagement zu verwirklichen, auch Belastungen in vielerlei Hinsicht mit sich bringen und schließt in jedem Fall große Verantwortung mit ein. Daher wird in dieser Arbeit der Prozess der Verberuflichung auch im Hinblick auf die damit einhergehenden Unterstützungsleitungen für Pflegeeltern untersucht. Diese Unterstützungssysteme, das Pflegekinderwesen generell, sind ein Feld für sozialarbeiterisches Handeln, sei es nun auf Seiten der behördlichen Sozialarbeit in den Jugendämtern oder auf Seiten der freien Träger im Pflegekinderwesen. Wie Pflegeeltern Unterstützungssysteme wahrnehmen, ist ein Teil der empirischen Erhebung und kann Hinweise liefern, wie Fachkräfte den sich verändernden Bedürfnissen weiter gerecht werden können, damit Pflegeverhältnisse gelingen. Die Relevanz meiner Arbeit begründet sich nicht zuletzt auch in der Aktualität der Professionalisierungsdebatte im Pflegekinderwesen, die sich in Publikationen und in der Thematisierung auf Kongressen und Tagungen in Österreich und international niederschlägt. Den Vereinen und Initiativen im Pflegekinderbereich ist es seit jeher ein Anliegen, dass die Leistungen, die Pflegeeltern tagtäglich im Auftrag der Jugendwohlfahrt erbringen, mehr Wertschätzung und Beachtung in der Öffentlichkeit erfahren, nicht nur, aber auch in Form einer sozialen Absicherung und einer angemessenen Entlohnung. Neben materiellem Anreiz braucht eine Pflegefamilie auch das Gefühl, anerkannt und geschätzt zu werden. Viele Pflegeeltern engagieren sich für ihr Recht auf Unterstützung und Anerkennung. Die Modelle zur Absicherung und Begleitung von Pflegeeltern sind ein Meilenstein in der Realisierung dieser Bestrebungen. Hopp führt dazu aus: Die Entwicklung von derartigen Konzepten [ ] geht aber weit darüber hinaus und Pflegefamilien erhalten so einen höheren Status 6. 6 Hopp (2004), S

13 2 Das Pflegekinderwesen im Überblick Den Begriff Pflegekinderwesen definiert Blandow folgendermaßen: Das Gesamt der institutionellen, personellen und rechtlichen Arrangements, die der Unterbringung von Kindern in Vollzeitpflege, ihrer und der Pflegepersonen Begleitung und Unterstützung in der Pflegefamilie, ggf. auch der Rückführung der Kinder in ihre Herkunftsfamilie oder der Vermittlung eines anderen Sozialisationsortes nach Beendigung eines Pflegeverhältnisses dienen. 7 Um auf das Pflegekinderwesens und seine Entwicklungstendenzen eingehen zu können, muss zunächst auf dessen Bedeutung in der Jugendwohlfahrt und auf seine Verankerung in den entsprechenden Gesetzestexten hingewiesen werden. 2.1 Rechtliche Verankerung des Pflegeverhältnisses in Österreich Grundsätze der Jugendwohlfahrt Der gesetzliche Auftrag Kinder zu erziehen, das heißt für eine gedeihliche Entwicklung in physischer, psychischer und geistiger Hinsicht zu sorgen, obliegt laut 137 ABGB in erster Linie den leiblichen Eltern, den Erziehungsberechtigten: Die Eltern haben für die Erziehung ihrer Minderjährigen Kinder zu sorgen und überhaupt ihr Wohl zu fördern. Wenn Eltern ihre Pflichten nicht erfüllen (können) oder gröblich vernachlässigen, hat der Staat es sich zur Aufgabe gemacht, das Wohl von minderjährigen Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Die Sicherung des Kindeswohls ist also der primäre gesetzliche Auftrag der Jugendwohlfahrt, als deren Träger die einzelnen Bundesländer fungieren. Der unbestimmte Gesetzesbegriff des Kindeswohls umfasst mehrere Dimensionen: das körperliche, geistige, und seelische Wohlergehen des Kindes. Das damit befasste Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 ist ein Grundsatzgesetz des Bundes. Es gilt für das ganze Bundesgebiet und soll eine einheitliche Vorgehensweise aller Länder in wichtigen Fragen der Jugendwohlfahrt sicherstellen. Die einzelnen Bundesländer waren verpflichtet, eigene Ausführungsgesetze zu erlassen, die nähere Bestimmungen zur 7 Blandow (1999), S

14 Durchführung der einzelnen Aufgaben beinhalten. 8 Aus diesem Umstand heraus entwickelten sich regional differierende Ausgestaltungen der Regelungen. Die Vollzugsorgane des Jugendwohlfahrtsgesetzes erster Instanz sind die Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate, an sie wendet man sich, wenn in einer Familie Schwierigkeiten auftreten, die alleine nicht mehr bewältigt werden können. Ein wichtiger Grundsatz der Jugendwohlfahrt ist das Subsidiaritätsprinzip. Es besagt dass die als subsidiär normierte Handlungsweise erst im Falle des Fehlens der als primär normierten Handlung erbracht werden 9. Erst wenn die Erziehungsberechtigten das Wohl ihrer Kinder nicht mehr gewährleisten (können), besonders aber bei erzieherischer Gewalt an Kindern (Grundsatz der gewaltlosen Erziehung), ist die öffentliche Jugendwohlfahrt zum Handeln verpflichtet. Weiters ist es zentraler Auftrag der öffentlichen Jugendwohlfahrt die Erziehungskraft der Familie primär- und sekundärpräventiv zu stärken. Das JWG 1989 definierte also eine Jugendwohlfahrt, die weniger als Kontrollinstanz fungiert, sondern vermehrt Beratung und Unterstützungsangebote für Familien bereitstellen soll. Die Jugendwohlfahrt kann je nach Hilfebedarf der Familie bzw. des Kindes Hilfen zur Unterstützung der Erziehung (Beratung, Therapien, Sozial- und Lernbetreuung etc.) geben oder Maßnahmen der Vollen Erziehung setzen (Unterbringung des Kindes bei Verwandten, Pflegefamilien oder Einrichtungen der Jugendwohlfahrt). Die Pflegefamilie als Ort und Medium der erzieherischen Hilfe soll die positiven Merkmale aufweisen, die der Familie allgemein zugeschrieben werden und welche die Herkunftsfamilie nicht in ausreichendem Maß besitzt. 10 Mit der Orientierung an der Unterbringungsform der Pflegefamilie in der öffentlichen Erziehung wird beabsichtigt, das Normale zu imitieren, das Schädigende durch Intaktes zu ersetzen und dadurch heilend zu wirken und das Fehlende zu kompensieren Rechtsquellen für das Pflegeverhältnis Der Begriff Pflegeverhältnis beschreibt die formale Beziehung zwischen einem fremd untergebrachten Pflegekind und den Pflegeeltern, die es aufnehmen. Die wichtigsten 8 vgl. Gasser-Steiner-Rauter (2002), S. 4 9 vgl. Scheipl et al. (1993), zit. n. Sitz (1998), S vgl. Kallert (2001), S ebda, S

15 Rechtsquellen für das Pflegeverhältnis finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in dem das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kind beschrieben wird, sowie im Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 (JWG). Im folgenden Abschnitt werden beispielhaft für Regelungen der Bundesländer das Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 (StJWG 1991) und die Durchführungsverordnung zum StJWG 2005 (StJWG - DVO 2005) zitiert. Für das Pflegeverhältnis finden sich grundsätzliche gesetzliche Regelungen: im JWG 1989 in den 14 bis 21a. in der Neufassung der 186, 186a ABGB durch das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001 (KindRäg 2001). Im StJWG 1991 befassen sich die 21 bis 28a ausschließlich mit der Ausgestaltung des Pflegekinderwesen, weiters wird im 37 StJWG 1991 darauf Bezug genommen. 12 In der StJWG- DVO 2005 sind in den Abschnitten 2, 3 und 4 detaillierte Regelungen zur Pflegeplatzunterbringung zu finden Legaldefinitionen Pflegekind und Pflegeeltern Gemäß 14 JWG sind Pflegekinder solche Minderjährige, die von anderen als bis zum dritten Grade Verwandten oder Verschwägerten, von Wahleltern oder von einem Vormund gepflegt und erzogen werden. Die Begründung eines Pflegefamilienverhältnisses für ein Kind ist gemäß 16 JWG auf Kinder unter 16 Jahren beschränkt. Die Legaldefinition der Pflegeeltern findet sich unter dem im KindRäg 2001 neu gefassten 186 ABGB. Pflegeeltern sind Personen, die die Pflege und Erziehung des Kindes ganz oder teilweise besorgen und zu denen eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern nahe kommende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll. Sie haben das Recht, in den die Person des Kindes betreffenden Verfahren Anträge zu stellen. Das JWG 1989 brachte auch für die Pflegefamilie wichtige Neuerungen. Bei Notwendigkeit einer Fremdunterbringung wurde richtungsweisend verankert, dass der Familienerziehung vor allem bei Kleinkindern eine vorrangige Stellung gegenüber 12 vgl. Gasser-Steiner-Rauter (2002), S. 9 8

16 Heimen zukommt. 13 Basis dafür waren die Ergebnisse der Deprivationsforschung und Entwicklungspsychologie, die verstärkt auf die verbesserten Entwicklungschancen von in Familien fremd untergebrachten Kindern hinwiesen. 14 Weiters ist im JWG 1989 das Ziel formuliert, bei Vollzeitpflegeverhältnissen ein tatsächliches Eltern-Kind-Verhältnis anzustreben, was bedeutet, dass ein Kind auf Dauer in einer fremden Familie untergebracht wird und die Pflegeeltern zu seinen Hauptbezugspersonen werden. Die Aufgabe der bloßen Unterbringung und physischen Versorgung, die in den Jahrzehnten zuvor stark das Bild der Pflegefamilie prägte, tritt damit deutlich in den Hintergrund. Die Jugendwohlfahrt hat folglich auch den Auftrag bekommen, verstärkt Hilfestellungen anzubieten, die dem Aufbau und der Festigung eines solchen Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen Pflegeeltern und Pflegekind dienen sollen Wie wird man zu Pflegeeltern? Ein Pflegeverhältnis ist ein arrangiertes Verhältnis, bei dem Vertreter der Jugendwohlfahrt Schicksal spielen. 16 Dieses Zitat bringt auf den Punkt, dass beim Zustandekommen von Pflegeverhältnissen die Jugendwohlfahrtsbehörde bei der Mehrzahl der Entscheidungen eine tragende Rolle spielt. Personen, die sich um die Aufnahme eines Pflegekindes bemühen, müssen zunächst ein Verfahren zur Eignungsfeststellung bei der für ihren Wohnbezirk zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. beim zuständigen Magistrat durchlaufen. Nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesgesetze hat das Jugendamt zu diesem Zweck bestimmte Erhebungen zu machen. Sozialarbeiter/innen führen Informationsgespräche mit den Bewerber/innen/n und besuchen diese auch zu Hause. In der Steiermark sind laut 7 Abs 4 StJWG-DVO 2005 drei dieser Gespräche vorgesehen, eines davon muss von zwei Sozialarbeiter/innen/n durchgeführt werden. Dabei soll überprüft werden, ob die Familie einem Kind eine verlässliche Beziehungsbasis bieten und mit schwierigen Erziehungssituationen umgehen kann [ ] und ob die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gegeben ist. 17 Damit Pflegeeltern den speziellen Anforderungen 13 vgl. 37 StJWG Abs 3 14 vgl. Kumer et al. (1988), S vgl. Peer (2004), S 140; Gasser-Steiner-Rauter (2002), S Gintzel (1996), S Gasser-Steiner-Rauter (2002), S. 11 9

17 gerecht werden können, werden sie vor Übernahme eines Pflegekindes auf ihre Aufgabe vorbereitet. Der Besuch eines Orientierungs- und Vorbereitungsseminars zur Entscheidungsfindung und Informationsaneignung ist verpflichtend vorgeschrieben. Ab dem Zeitpunkt, an dem die grundsätzliche Eignung festgestellt ist, werden die Bewerber/innen vorgemerkt und es besteht die Möglichkeit, ein Pflegekind durch die Fachkräfte der Jugendwohlfahrt vermittelt zu bekommen. Dabei wird auf höchstmögliche Passung zwischen den Besonderheiten der Pflegeelternwerber/innen und den Bedürfnissen des Kindes geachtet. In realiter muss dieser Schritt häufig sehr schnell vonstatten gehen bzw. ist die Zahl möglicher Kandidaten, aus denen eine passende Familie für ein Kind gefunden werden soll, oft gering. Voraussetzung für die endgültige Aufnahme eines Pflegekindes ist der Pflegebewilligungsbescheid, der für das konkrete Pflegeverhältnis mit einem bestimmten Kind von der Behörde erteilt wird. 18 Diese Pflegebewilligung ist nicht erforderlich zur Pflege von Kindern durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad (Großeltern, Onkel). Solange ein Pflegeverhältnis aufrecht ist, unterliegt es der Aufsicht der Jugendwohlfahrtsbehörde. In der Steiermark ist jährlich eine Überprüfung dahingehend durchzuführen, ob die Voraussetzungen zur Pflegebewilligung noch bestehen. Diese erfolgt durch Sozialarbeiter/innen des Wohnbezirkes der Pflegeeltern Wie kommt es zu einer Unterbringung in einer Pflegefamilie? Die Beziehung zwischen einem Kind und seinen leiblichen Eltern ist rechtlich gut abgesichert. Diese Beziehung ist von Seiten der Eltern nicht nur ein Anrecht, sondern auch an Verpflichtungen gebunden. Die Gefährdung des Kindeswohls gibt dem Staat die Befugnis in die Familienautonomie einzugreifen und den Eltern können verschiedene Teile der rechtlichen Beziehung zum Kind per Gerichtsbeschluss vorübergehend oder ganz entzogen werden. 20 Der Paragraph 176 ABGB im Wortlaut: (1) Gefährden die Eltern durch ihr Verhalten das Wohl des minderjährigen Kindes, so hat das Gericht, von wem immer es angerufen wird, die zur Sicherung des Wohles des Kindes nötigen Verfügungen zu treffen. 18 vgl. Gasser-Steiner-Rauter (2002), S vgl. Peer (2004), S vgl. 30 JWG 10

18 (2) Solche Verfügungen können von einem Elternteil ( ) den sonstigen Verwandten in gerader aufsteigender Linie, den Pflegeeltern (einem Pflegeelternteil), dem Jugendwohlfahrtsträger und dem mündigen Minderjährigen, von diesem jedoch nur in Angelegenheiten seiner Pflege und Erziehung, beantragt werden. Andere Personen können solche Verfügungen anregen. Die Obsorge über ein minderjähriges Kind setzt sich aus der Pflege, der Erziehung und der Vermögensverwaltung zusammen. Die Pflege umfasst besonders das Beachten des körperlichen Wohles und der Gesundheit sowie die unmittelbare Aufsicht. Die Erziehung umfasst insbesondere die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Kräfte, die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes sowie dessen schulische und berufliche Ausbildung 21 Der Jugendwohlfahrtsträger wird mit dem Bereich Pflege und Erziehung betraut und gibt nur diese Aufgaben an die Pflegeeltern weiter. Pflegeeltern übernehmen damit im Rahmen der Vollen Erziehung nur eingeschränkte Elternrechte. Die Vermögensverwaltung ist ein Teil der Obsorge, der meist bei den Eltern verbleibt, außer dem Jugendwohlfahrtsträger wird die gesamte Obsorge übertragen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Mutter selbst noch minderjährig ist. Pflegeeltern können bei Gericht die gesamte Obsorge beantragen, wenn dies auch im Interesse des Kindes liegt, ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist, und eine Rückführung in die Herkunftsfamilie nicht mehr möglich ist. 22 Ohne Beschluss des Gerichtes kann eine Fremdunterbringung in eine Pflegefamilie in unmittelbarer Folge von Gefahr im Verzug für das Wohl eines Kindes nach 215 Abs 1 ABGB vorgenommen werden: wenn also eine akute Gefährdung für sein Leben und seine Gesundheit besteht. Pflegefamilienverhältnisse können aber auch auf freiwilliger Basis zustande kommen, nämlich aufgrund eines Vertrages der Jugendwohlfahrtsbehörde mit den Eltern oder einer Ermächtigung durch die Eltern nach 137a ABGB. 21 Wille (2006), S vgl. Peer (2004), S

19 2.1.6 Die rechtliche Situation von Herkunftsfamilien Eine Unterbringung eines Kindes außerhalb der leiblichen Familie erfolgt im Regelfall aus einer schwerwiegenden Begründung heraus. Familien, in die der Staat so folgenreich eingreift, befinden sich zumeist in äußerst prekären Lebenssituationen und deren Kinder finden dort wenig förderliche Bedingungen für einen guten Start ins Leben vor. Die folgenden Gründe werden häufig beobachtet, meist handelt es sich auch um Multiproblemkonstellationen in den Familien: Vernachlässigung, Misshandlung, finanzielle oder Wohnprobleme, psychische Störungen der Eltern, Erziehungsunfähigkeit oder Erziehungsschwierigkeiten, emotionale Ablehnung des Kindes, Alkohol- und Drogenmissbrauch, sexueller Missbrauch Abwesenheit/Verschwinden/Tod von Elternteilen oder Kriminalität. 23 Eine aktuelle Studie des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2005 bescheinigt bei den Faktoren, die zur Fremdplatzierung geführt haben, eine deutliche Zunahme der Nennung Be- und Erziehungsproblem sowie der Nennung Alleinerziehender Elternteil im Vergleich zu einer Studie aus dem Jahr Die leiblichen Eltern verlieren nicht alle elterlichen Rechte und Pflichten, wenn sie ihr Kind in Pflege geben. Wie oben schon erwähnt, bleiben sie weiterhin zuständig für die gesetzliche Vertretung die Vermögensverwaltung das Kind betreffend und sind unterhaltspflichtig. Leibliche Eltern verfügen über ein Informations- und Äußerungsrecht, weiters ist im 148 ABGB das Recht der Eltern festgeschrieben, persönlich mit ihren Kindern zu verkehren. Ob und in welchem Ausmaß ein Besuchsrecht gewährt wird, hängt unter anderem vom Alter des Kindes und den Gründen, die zur Herausnahme des Kindes aus der Familie geführt haben, ab. 25 Eine Einschränkung oder Untersagung des Besuchsrechts kann nach 178 Abs 3 ABGB durch das Gericht vorgenommen werden, wenn Elternteile: durch die Wahrnehmung des Besuchsrechtes das Wohl des Kindes ernstlich gefährden, oder er sie in rechtsmissbräuchlicher oder für den anderen in unzumutbarer Weise in Anspruch 23 Textor (1995), S. 46f 24 vgl. DJI (2006), S vgl. Peer (2004), S

20 nimmt. Gegen den Willen des mündigen Kindes, also ab dem 14. Lebensjahr, kann das Besuchsrecht nicht durchgesetzt werden. Bei wichtigen Ereignissen, die das Pflegekind betreffen, besteht eine Meldepflicht der Pflegeeltern an den Jugendwohlfahrtsträger, nicht jedoch an die leiblichen Eltern. 26 Abbildung 1: Der Weg zum Pflegeverhältnis (Quelle: eigene Darstellung) 26 vgl. Wille (2006), S. 9 13

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