des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Die Situation der Tänzerinnen und Tänzer im Beruf und danach

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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Helen Heberer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Die Situation der Tänzerinnen und Tänzer im Beruf und danach Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie viele professionelle Tänzerinnen und Tänzer im Spektrum Klassisches Ballett bis Modern Dance und Performance in Baden-Württemberg im festen bzw. im freien Tanzbereich beschäftigt sind; 2. wie viele Tänzerinnen und Tänzer gegenwärtig in Baden-Württemberg als arbeitssuchend gemeldet sind; 3. wie lange ehemalige Tänzerinnen und Tänzer in Baden-Württemberg nach dem Ende ihrer Karriere durchschnittlich nach einer anderweitigen Beschäftigung suchen und wie groß die Anzahl derer ist, die auch außerhalb ihres ursprünglichen Berufsfeldes nicht vermittelt werden können; 4. welche Gage bzw. welche durchschnittlichen Einkommen Tänzerinnen und Tänzer beziehen und wie sich deren Höhe in den letzten fünf Jahren entwickelt hat; 5. wie lange Tänzerinnen und Tänzer ihrem Beruf professionell nachgehen können, und in welcher Höhe die Altersbezüge von Tänzerinnen und Tänzern liegen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 6. welche Möglichkeiten bestehen, Tänzerinnen und Tänzer nach ihrem Ausscheiden aus dem Beruf zu unterstützen und ihnen einen Übergang in ein anderes Berufsfeld bzw. in eine andere Tätigkeit zu ermöglichen; 7. in welchen Berufsfeldern Tänzerinnen und Tänzer in den vergangenen fünf Jahren nach ihrer Tanzkarriere Anschlussmöglichkeiten gefunden haben (affine und nicht-affine Tätigkeitsfelder); 8. welche Bedeutung sie den sozialen und fachlichen Kompetenzen von ehemaligen Tänzerinnen und Tänzern beimisst und wie diese Kompetenzen gesellschaftsnützlich eingesetzt werden oder eingesetzt werden könnten; 9. ob und in welcher Weise Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten zur Erleichterung des Übergangs in den zweiten Beruf für ehemalige Tänzerinnen und Tänzer anbieten und/oder unterstützen; 10. in welchem Maße sie sich bemüht, Tänzerinnen und Tänzern bereits während der Tanzausbildung Problembewusstsein und Informationen zur Existenzgründung bzw. zum späteren Übergang in ein anderweitiges Berufsfeld zu vermitteln; II. 1. zu prüfen, ob und mit welchen Aus- und Weiterbildungsangeboten in der Verantwortung des Landes oder mit dessen Unterstützung Tänzerinnen und Tänzern der Übergang in eine existenzsichernde Tätigkeit nach ihrem Karriereende ermöglicht werden kann; 2. das in der Konzeption Kultur 2020 angesprochene Tanzbüro einzurichten und mit der Entwicklung entsprechender Angebote zu beauftragen Heberer, Rivoir, Fohler, Haller-Haid, Stober SPD Begründung Tänzerinnen und Tänzer genießen Anerkennung und oft einen hohen Bekanntheitsgrad vor allem während ihrer aktiven Zeit. Doch was kommt danach? Über das jähe Ende ihrer Karrieren wird kaum gesprochen, ihre Zukunftschancen auf dem Berufsmarkt werden nicht bedacht im Gegensatz etwa zu den Spitzensportlern, die genauso wie Tänzerinnen und Tänzer in relativ frühen Jahren die Leistungen nicht mehr erbringen können, die an der Spitze gefordert werden. Für deren Übergang in ein anderes Berufsfeld ist allerdings umsichtig und vorausschauend gesorgt. Tänzerinnen und Tänzer hingegen sind meist gezwungen, ihre Karrieren von Anfang an ohne solche Unterstützung aufzubauen. Ihr kreatives Wirken, die strikte Orientierung hin auf ihr künstlerisches Ziel, lässt die Notwendigkeit einer beruflichen Zukunftsplanung in den Hintergrund treten, das Ende der Karriere scheint fern. 2

3 Der spätere, unvermeidbare Übergang in einen anderen Beruf oder ein nichtaffines Tätigkeitsfeld sollte daher früher und stärker in das Bewusstsein der Tänzerinnen und Tänzer gerückt werden. Dabei könnten Aus- und Weiterbildungsangebote des Landes hilfreich und wertvoll sein, etwa für eine Tätigkeit im Zuge des Umbaus unserer Schulen zu ganztags betreuenden Einrichtungen. Das Land würde sich auf diese Weise einer Empfehlung der Enquete- Kommission Kultur in Deutschland anschließen, nach der Tänzer während und nach der Tanzkarriere durch die Einrichtung einer entsprechend wirkenden Stiftung unterstützt werden sollen (BT-Drs. 16/7000, S. 321). Stellungnahme Mit Schreiben vom 28. Oktober 2010 Nr /23/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie viele professionelle Tänzerinnen und Tänzer im Spektrum Klassisches Ballett bis Modern Dance und Performance in Baden-Württemberg im festen bzw. im freien Tanzbereich beschäftigt sind; An den beiden Staatstheatern, den Kommunaltheatern sowie dem privaten Unterwegstheater waren in der Spielzeit 2008/2009 insgesamt 149 Tänzerinnen und Tänzer im festen Engagement verpflichtet. In der freien Szene werden professionelle Tänzerinnen und Tänzer aus ganz Europa projektbezogen und auf Honorarbasis beschäftigt. Laut Angaben des Landesverbandes Freier Theater Baden-Württemberg e. V. gibt es in Baden-Württemberg etwa 35 Freie Gruppen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Die Zahl der Tänzerinnen und Tänzer die dort projektbezogen beschäftigt werden, bewegt sich in einer Größenordnung von etwa wie viele Tänzerinnen und Tänzer gegenwärtig in Baden-Württemberg als arbeitssuchend gemeldet sind; Als arbeitssuchend gilt, wer eine andere Beschäftigung oder einen neuen Arbeitgeber sucht, selbst wenn er einen festen Arbeitsplatz hat. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im September 2010 in Baden-Württemberg 75 Tänzerinnen und Tänzer als arbeitssuchend gemeldet. Als arbeitslos waren laut Bundesagentur für Arbeit im September 2010 in Baden-Württemberg 28 Tänzerinnen und Tänzer gemeldet. 3. wie lange ehemalige Tänzerinnen und Tänzer in Baden-Württemberg nach dem Ende ihrer Karriere durchschnittlich nach einer anderweitigen Beschäftigung suchen und wie groß die Anzahl derer ist, die auch außerhalb ihres ursprünglichen Berufsfeldes nicht vermittelt werden können; Es liegen keine statistischen Erkenntnisse zu der Frage vor, wie lange ehemalige Tänzerinnen und Tänzer in Baden-Württemberg nach dem Ende ihrer Karriere durchschnittlich nach einer anderweitigen Beschäftigung suchen. Auch zu der Frage nach der Anzahl derer, die auch außerhalb ihres ursprünglichen Berufs nicht vermittelt werden können, gibt es keine statistischen Daten. Erhoben wird von der Bundesagentur für Arbeit die durchschnittliche 3

4 Dauer der Arbeitssuche von arbeitsuchenden Tänzerinnen und Tänzern. Sie lag in Baden-Württemberg im September 2010 bei 12,7 Monaten. 4. welche Gage bzw. welche durchschnittlichen Einkommen Tänzerinnen und Tänzer beziehen und wie sich deren Höhe in den letzten fünf Jahren entwickelt hat; Zu berücksichtigen ist die unterschiedliche Einkommenssituation von Tänzerinnen und Tänzern, die sich aus dem jeweiligen Erwerbsstatus als abhängig Beschäftigter fester oder selbstständiger freier Tänzer ergibt. Abhängig beschäftigte Tänzer an Staats- und Kommunaltheatern unterliegen dem Schutz der tarifrechtlichen Regelungen. Die Eingruppierung richtet sich gemäß 89 Normalvertrag-Bühne danach, wie das Orchester eingruppiert ist und variiert somit je nach Größe des Hauses. Die aktuelle durchschnittliche Gage einer Gruppentänzerin/eines Gruppentänzers (nach Normalvertrag Bühne Sonderregelungen Tanz) bewegt sich an den Staatstheatern zwischen und Die Gagen der Solotänzer/ -innen sind frei aushandelbar und bewegen sich deutlich über den Gagen der Gruppenmitglieder. Steigerungen der Gagen resultieren aus einer Orientierung an der Entwicklung der Bezüge der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes (TV-L). Abgesehen von jeweils vorgesehenen Einmalzahlungen kam es daher in den Jahren 2005 bis 2007 zu keiner Erhöhung der Bezüge wurden diese dann um rd. 2,9 %, 2009 um rd. 3 % und ab dem 1. Januar 2010 schließlich um rd. 1,2 % erhöht. Bei den selbstständig tätigen Tänzerinnen und Tänzern, die in Deutschland bei der Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert sind, betrug das durchschnittliche Jahresnettoeinkommen 2009 im Tätigkeitsbereich Ballett-Tänzer, Ballett-Meister laut Künstlersozialkasse Im Jahr 2005 betrug das durchschnittliche Jahresnettoeinkommen in diesem Bereich Abgesehen von dem Tätigkeitsbereich Ballett-Tänzer, Ballett-Meister werden von der KSK keine weiteren tanznahen Tätigkeitsfelder erhoben. Das durchschnittliche Jahresnettoeinkommen von aktiv versicherten freischaffenden Künstlern im Gesamtbereich Darstellende Kunst betrug im Januar 2010 nach Angaben der Künstlersozialkasse lag das durchschnittliche Jahresnettoeinkommen in diesem Bereich bei wie lange Tänzerinnen und Tänzer ihrem Beruf professionell nachgehen können, und in welcher Höhe die Altersbezüge von Tänzerinnen und Tänzern liegen; Die Erfahrungen zeigen, dass Tänzerinnen und Tänzer ihren Beruf im Durchschnitt bis zum 35. Lebensjahr (in Ausnahmefällen bis zum 40. Lebensjahr) ausüben können. Der Landesregierung und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg liegen im Hinblick auf die Altersbezüge keine Daten bezogen auf die Berufsgruppe der Tänzerinnen und Tänzer vor. Das ist schon dadurch bedingt, dass die Rentenversicherung nur die letzte Tätigkeit vor dem Renteneintritt erhebt, also in der Regel gerade nicht die Tätigkeit als Tänzer. Statistische Daten liegen nur bezüglich darstellender Künstler insgesamt vor, die entweder als abhängig Beschäftigte oder selbstständige Künstler in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Höhe einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich in erster Linie nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Je höher 4

5 der Beitrag bzw. das versicherte Arbeitsentgelt, desto höher ist grundsätzlich auch der Gegenwert an Rente (= Beitragsäquivalenz). Maßgebend für die Höhe einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist somit die während des Berufslebens insgesamt erbrachte Arbeitsleistung des einzelnen Versicherten. Bei den abhängig beschäftigten Künstlern insgesamt lag der durchschnitt - liche Rentenzahlbetrag deutschlandweit nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg im Jahr 2009 bei 784,24 und bei den selbstständigen Künstlern bei 616,04. Aufgrund der jeweils geringen Anzahl der Rentenbezieher ist jedoch zu beachten, dass sich hierbei sogenannte Ausreißer-Werte (nach oben sowie auch nach unten) bei der Ermittlung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge entsprechend stark auswirken können. 6. welche Möglichkeiten bestehen, Tänzerinnen und Tänzer nach ihrem Ausscheiden aus dem Beruf zu unterstützen und ihnen einen Übergang in ein anderes Berufsfeld bzw. in eine andere Tätigkeit zu ermöglichen; Der Berufswechsel ist für Tänzerinnen und Tänzer zwingender Bestandteil ihrer beruflichen Laufbahn. Jeder professionelle Tänzer wird daher mit Umschulung oder Weiterbildung konfrontiert. Da der Tänzerberuf kein anerkannter Ausbildungsberuf ist, gilt der Tanzschaffende für andere Berufe als ungelernt und damit bei den Arbeitsagenturen als schwer vermittelbar. Weiterbildungsmaßnahmen sind daher nicht leicht zu erlangen. Vor diesem Hintergrund wurde am 19. Januar 2010 die in Berlin ansässige Stiftung Tanz Transition Zentrum Deutschland ( com) gegründet. Die Geschäftsstelle der Stiftung wird von Tanzplan Deutschland gefördert, einer Initiative der Kulturstiftung des Bundes. Mit der Gründung der Stiftung wurde eine Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland aufgegriffen, die empfiehlt Tänzer während und nach der Tanzkarriere durch die Errichtung einer entsprechenden Stiftung Transition zu unterstützen (BT-Drs. 16/7000). Tänzerinnen und Tänzer können sich insbesondere mit Fragestellungen zu den Themen Weiterbildung, Studium, Selbstständigkeit und Berufsunfähigkeit an die Stiftung wenden. Dem Vorstand und Kuratorium gehören Persönlichkeiten aus den Bereichen Tanz, Kunst, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft an. Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung ist John Neumeier, Ballettdirektor und Chefchoreograf des Hamburg Ballett. Das Land Baden-Württemberg begrüßt die Einrichtung dieser Stiftung ausdrücklich. 7. in welchen Berufsfeldern Tänzerinnen und Tänzer in den vergangenen fünf Jahren nach ihrer Tanzkarriere Anschlussmöglichkeiten gefunden haben (affine und nicht-affine Tätigkeitsfelder); Hierzu gibt es keine statistischen Daten, aber die Erfahrungen zeigen, dass sich für ehemalige Tänzerinnen und Tänzer die Berufsfelder Ballett-lehrer/Ballettmeister, Choreograf, Dramaturg, Charakterdarsteller, Maskenbildner, Inspizient, Tanzpädagoge, Kulturmanager, Masseur, Pilates-, bzw. Fitness-Trainer, aber auch Physiotherapeut oder Veranstaltungskaufmann anbieten. Es gibt auch Beispiele von Tänzerinnen und Tänzern, die parallel zu ihrem Tanzberuf eine zweite Ausbildung z. B. in Form eines Fernstudiengangs absolviert haben. 5

6 8. welche Bedeutung sie den sozialen und fachlichen Kompetenzen von ehemaligen Tänzerinnen und Tänzern beimisst und wie diese Kompetenzen gesellschaftsnützlich eingesetzt werden oder eingesetzt werden könnten; Tänzerinnen und Tänzer gelten in der Regel als teamfähig, leistungsorientiert, diszipliniert, flexibel, kreativ und ausdauernd. Diese Kompetenzen könnten in vielfältigen Betätigungsfeldern eingesetzt werden, u. a. auch im Bereich der kulturellen Bildung. Schon jetzt bestehen zahlreiche Kooperationen zwischen Schulen und Kultureinrichtungen, u. a. auch im Bereich Tanz. Bei vergleichbaren Projekten könnten auch ehemalige Tänzerinnen und Tänzer eingebunden werden. 9. ob und in welcher Weise Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten zur Erleichterung des Übergangs in den zweiten Beruf für ehemalige Tänzerinnen und Tänzer anbieten und/oder unterstützen; Es gibt keine Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung, die Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten speziell für ehemalige Tänzer anbieten. Angesichts der vergleichsweise geringen Zahl von Betroffenen im Land, bietet sich hier eher eine bundesweite Einrichtung an. Ausgangspunkt hierfür könnte die im Januar dieses Jahres gegründete Stiftung Tanz Transition Zentrum Deutschland sein (vgl. Ziff. 6.). Vergleichbare nationale Einrichtungen gibt es bereits in den Niederlanden, Großbritannien, Kanada und den USA. 10. in welchem Maße sie sich bemüht, Tänzerinnen und Tänzern bereits während der Tanzausbildung Problembewusstsein und Informationen zur Existenzgründung bzw. zum späteren Übergang in ein anderweitiges Berufsfeld zu vermitteln; Die Württembergischen Staatstheater fördern bereits im aktiven Berufsleben gezielt potenzielle Jung-Choreografen und vermitteln sie auch an andere Ballettcompagnien. Des Weiteren finden Weiterbildungsmöglichkeiten für potenzielle Ballettmeister-Kandidaten und deren Vermittlung an andere Ballettcompagnien Unterstützung. In den Curricula der Ausbildungseinrichtungen, z. B. der Akademie des Tanzes an der Musikhochschule in Mannheim, sind diese Themen noch nicht verankert. Es gibt aber durchaus die Möglichkeit, sich durch die Wahl eines entsprechenden Ausbildungsschwerpunktes wie er in Mannheim im Studiengang Tanzpädagogik für professionelle Tänzer, Schwerpunkt Kindertanzpädagogik besteht, zusätzliche pädagogische Qualifikationen anzueignen. II. 1. zu prüfen, ob und mit welchen Aus- und Weiterbildungsangeboten in der Verantwortung des Landes oder mit dessen Unterstützung Tänzerinnen und Tänzern der Übergang in eine existenzsichernde Tätigkeit nach ihrem Karriereende ermöglicht werden kann; Im Hinblick auf Aus- und Weiterbildungsangebote für Tänzerinnen und Tänzer erscheint es sinnvoll, die Expertise der neuen Stiftung Tanz Transition Zentrum Deutschland zu nutzen, um langfristig Modelle zu entwickeln, die auch in Baden-Württemberg greifen können. 6

7 2. das in der Konzeption Kultur 2020 angesprochene Tanzbüro einzurichten und mit der Entwicklung entsprechender Angebote zu beauftragen. Das Land fördert seit 2009 gezielt die Vernetzung des zeitgenössischen Tanzes in Baden-Württemberg. Mit der Einrichtung eines Tanzbüros könnte ein zentraler Anlaufpunkt für alle Tanzschaffenden etabliert werden, der auch Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang in neue Berufe nach Beendigung der aktiven tänzerischen Laufbahn aufgreifen könnte. Im Hinblick auf die Entwicklung entsprechender Angebote wäre eine enge Zusammenarbeit mit der nationalen Stiftung Tanz Transition Zentrum Deutschland denkbar. Da jedoch für die Einrichtung eines Tanzbüros die Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich wäre, kann dieses Projekt angesichts der gegenwärtigen schwierigen Situation des Landeshaushalts noch nicht zeitnah realisiert werden. Dr. Frankenberg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7