Reglement über die Organisa tion des Schulwesens

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1 1 Schule Melchnau Reglement über die Organisa tion des Schulwesens vom 05. Dezember2016

2 Zusammensetzung 3 Befugnisse des Gemeinderates 3 Geltungsbereich / Schulmodell 3 1. Allgemeines 3 II. Schulkommission 3 III. Schulleitung und Schulsekretariat 4 IV. Weitere Schulen und schulnahe Aufgaben 5 G:\Reglemente\Schulreglement\Reglement über die Organisation des Schulwesens Genehmigung.docx 2 Schulsekretariat 5 Schulleitung 4 Kindergärten Fehler! Textmarke nicht definiert. Schulärztlicher Dienst 5 Inkrafttreten 6 V. Schluss- und Übergangsbestimmungen 6 Tagesschule 5 Dienst 5 Schulzahnärztlicher 5 Integration und besondere Massnahmen 5 Aufgaben 4 Inhaltsverzeichnis

3 Die Versammlung der Einwohnergemeinde Melchnau erlässt, gestützt auf die kantonale Volksschulgesetz gebung folgendes Schulreglement Geltungsbereich / Schulmodell Befugnisse des Gemeinderates 1. Allgemeines Art. 1 1Das Schulwesen in der Gemeinde Melchnau umfasst - die Kindergärten; - die Schulen der Primarstufe; - die Schulen der Sekundarstufe 1; - die Tagesschule. 2Auf der Sekundarstufe 1 werden alters- und niveau durchmischte Klassen im Modell 3b geführt. Art. 2 1Der Gemeinderat beschliesst über die Klassenöffnun gen und -schliessungen von Kindergarten-, Primar-, und Oberstufenklassen. 2lm Übrigen nimmt er folgende Aufgaben wahr: a) Abschluss von Verträgen mit Nach bargemeinden b) Festlegung der Gebühren für die Benützung der Schul- und Sportanlagen im Rahmen des Benüt zu n g sreglements; c) Erlass von Verordnungen über spezielle Schulange bote oder schulnahe Angebote wie z.b. Tagesschu le; d) Abschluss von Verträgen mit anderen Gemeinden und Institutionen über den Besuch von Schulange boten oder schulnahen Angeboten; e) Genehmigung des Funktionendiagramms Schulwe sen. II. Schulkommission Art. 3 Zusammensetzung 1Die Schulkommission zählt 5 Mitglieder, wovon 3 durch die Gemeinde Melchnau an der Urne gewählt werden. 2Ein Sitz steht der Gemeinde Busswil zu. Das Nähere ist in einem Vertrag zwischen der Gemeinde Melch flau und der Gemeinde Busswil geregelt. 3Das für das Schulwesen zuständige Mitglied des Ge meinderates hat von Amtes wegen den Vorsitz. Im Ubrigen konstituiert sich die Schulkommission selber. 4An den Sitzungen der Schulkommission nimmt die Schulleitung mit beratender Stimme und Antragsrecht teil. Art.4 3

4 d) die Beaufsichtigung der Liegenschaften der Schu strategisch-politische Führung gemäss Volksschulge Qualitätssicherung durch die Schule c) die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung und Sie ist zuständig für b) die Führung der Schulleitung; setz verantwortlich. a) die Verankerung der Schule in der Gemeinde; 2 ihren Aufgaben zählen im Weiteren f) Genehmigung Ferienplan; i) Beaufsichtigung des schulärztlichen Dienstes und k) Aufsicht über die Tagesschule; G:\Reglemente\Schulreglement\Reglement über die Organisation des Schulwesens Genehmigung.docx 4 sortverantwortlichen die Lehrkräfte ein. 2Die Schulleitung stellt in Zusammenarbeit mit der Res e) die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. c) die Qualitätsentwicklung und -evaluation; d) die Organisation und Administration; b) die pädagogische Leitung; setz verantwortlich. Diese umfasst insbesondere a) die Personalführung; betriebliche Führung der Schule gemäss Volksschulge Art.5 Schulleitung 1Die Schulleitung ist für die pädagogische und III. Schulleitung und Schulsekretariat der Schulzahnpflege; h) Wahl der Ärzte- und Zahnärzteschaft für den schul d) Aus- und Überarbeitung des Organigramms und c) Erstellung der Stellenbeschriebe der Schulleitungen; e) Anstellung und Entlassung von Lehrkräften; Anhörung der betroffenen Konferenzen der Lehr ärztlichen Dienst und die Schulzahnpflege; b) Anstellung und Entlassung der Schulleitungen nach g) Festsetzung des Unterrichtsschlusses vor Ferien und a) Verabschiedung des Voranschlages der Schulen zu kräfte; sationsreglement. Händen des Gemeinderates; des Funktionendiagramms; Feiertagen; mäss den Bestimmungen im Anhang 1 zum Organi j)entscheid über die schulfremde Benützung der Schul- und Sportanlagen während der Unterrichtszeiten; le, deren Benutzung, Unterhalt und Werterhalt ge liche Schule der Gemeinde Melchnau. Sie ist für die Aufgaben 1Die Schulkommission hat die Aufsicht über die öffent

5 Schulsekretariat Schulärztlicher Dienst Schulzahnärztlicher Dienst Tagesschule Integration und besondere Massnahmen 3Die Schulleitung kann von mehreren Personen ge meinsam wahrgenommen werden. Die Verantwort lichkeiten regelt ein Funktionendiagramm Art. 6 1Das Schulsekretariat führt die Protokolle der Schul kommission und erledigt die dazugehörigen administ rativen Arbeiten. 2Das Schulsekretariat unterstützt die Schulleitungen bei ihren administrativen Arbeiten. IV. Weitere Schulen und schulnahe Auf gaben Art. 7 1Der schulärztliche Dienst wird in der Regel durch die in der Gemeinde praktizierende Ärzteschaft besorgt. 2Die Untersuchungen der Schülerinnen und Schüler werden vom Schulsekretariat in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft organisiert. Im Übrigen gelten die kan tonalen Vorschriften. Art. 8 1Der für das Schulsekretariat verantwortlichen Person obliegt zugleich die Leitung der Schulzahnpflege. Sie organisiert den schulzahnärztlichen Dienst Art. 9 1Die Gemeinde Melchnau führt eine Tagesschule. Die se ist Teil der Volksschule. 2Die Führung der Tagesschule wird in einer eigenen Verordnung geregelt. 3Die Gebühren richten sich nach den Bestimmungen der Tagesschulverordnung des Kantons Bern. Art. 10 1Die Gemeinde Melchnau wählt gemäss kantonalen Vorgaben das Integrative Modell, es werden keine besonderen Klassen geführt. 2Die Gemeinde Melchnau hat sich in der Region mit weiteren Gemeinden zur Zusammenarbeit (ZBMO 1 3) zusammengeschlossen. 3Melchnau ist Standortgemeinde der ZBMO 3 (Meichnau, Obersteckholz, Reisiswil, Gondiswil) 4Die Zusammenarbeit ZBMO 1 3 ist in einem Vertrag geregelt. 5

6 Inkrafttreten Das Reglement über die Organisation des Schulwe sens tritt auf den 01. Januar2017 in Kraft. Art. 11 UI rich/ä g g i D r Gemeindeschreiber: G:\ReglementeSchuIreglement\Reglement über die Organisation des Schulwesens Genehmigung.docx 6 Melchnau, 20. Januar vom 19. Januar publiziert. und die Inkraftsetzung wurde im Amtsanzeiger Nr. 03 Die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung der beschlussfassenden Versammlung) in der Ge tober und 01. Dezember 2016 bekannt. Auflage im Amtsanzeiger Nrn 43 und 48 vom 27. Ok meindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Er gab die 28. Oktober bis 05. Dezember 2016 (dreissig Tage vor Der Gemeindeschreiber hat dieses Reglement vom Depositionszeugnis Der Gemeindeschreiber: t/ 777 Der Gemeinderatspräsident: Einwohnergemeinde Meichnau sammlung vom 05. Dezember So beraten und angenommen an der Gemeindever gen V. Schluss- und Übergangsbestimmun

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