B T G - R I C H T L I N I E N. ANALITICA LATIN AMERICA 2013 Transamerica Expo Center, Sao Paulo September 2013

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1 B T G - R I C H T L I N I E N ANALITICA LATIN AMERICA 2013 Transamerica Expo Center, Sao Paulo September 2013 TERMINE Seite 2 3 DOKUMENTE Seite 4 5 TRANSPORT Seite 5 6 VERPACKUNG Seite 6 7 MARKIERUNG Seite 8 ZOLLABWICKLUNG Seite 8 9 IMPORTLIZENZPFLICHTIGE WAREN Seite 10 GEFAHRGUT Seite 10 AUS- UND EINPACKEN DER EXPONATE Seite 10 RÜCKVERSAND Seite 10 VERSICHERUNG Seite 11 HAFTUNG Seite 11 VERTRAGSGRUNDLAGEN Seite 12 Ihr Ansprechpartner zur ANALITICA LATIN AMERICA 2013: Kai van Rahden Kai.vanRahden@btg.de

2 - 2 - TERMINE S E E F R A C H T Überblick des Sendungsvolumens: Zur Buchung des Laderaums geben Sie uns bitte einen ungefähren Überblick über die von Ihnen geplante Messesendung mit folgenden Angaben: Kollianzahl, Abmessungen, Gewichte, Zolltarifnummern, Warenbeschreibungen, Warenwerte, etc.. Hierfür können Sie gern unser Excel-Formular invoice verwenden. Bitte trennen Sie temporäre Waren (Ausstellungsgüter) von permanenten Waren (Verbrauchs- oder Werbematerial) Vorprüfung der Dokumente: Bitte lassen Sie uns folgende Dokumente zur Vorprüfung in Brasilien zukommen (idealerweise als Datei, damit unser Zollagent Änderungen und Ergänzungen direkt im Formular vornehmen kann Sie erhalten die unterschriftsreifen Versionen zurück): Rechnung Packliste Broschüren / technische Datenblätter Zollvollmacht/en Ausfuhrbegleitdokument Containergestellung in Ihrem Werk (Vorlauf per Bahnkombi) 01./ Containergestellung in Ihrem Werk (Vorlauf per LKW) Der angemeldete FCL-Container wird in Ihrem Werk zur Beladung bereitgestellt. Bitte lassen Sie uns folgende Dokumente als Datei oder Scankopie zukommen: Messe-Speditionsauftrag Versicherungsbestätigung Teilnahmebestätigung (booth contract oder participation letter) Nach der Freigabe schicken Sie uns bitte folgende Dokumente im Original per Kurier: Rechnung, 6fach Packliste, 6fach Zollvollmacht/en, 2fach Messe-Speditionsauftrag Bitte achten Sie darauf, dass alle Dokumente zu den genannten Terminen bei uns eintreffen. Falls Sie bei der Vorbereitung feststellen, dass Ihnen die Einhaltung der vorgenannten Termine nicht möglich ist, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

3 - 3 - TERMINE L U F T F R A C H T Vorprüfung von ANVISA-genehmigungspflichtigen Waren Zur rechtzeitigen Prüfung einer ANVISA-Genehmigungspflicht für Laborund medizinische Produkte lassen Sie uns bitte die Zolltarifnummern und Warenbeschreibungen Ihrer für den Versand vorgesehenen Produkte zukommen (Formular invoice ANVISA ). Bitte beachten Sie hierzu auch unser Informationsblatt für genehmigungspflichtige Waren Überblick des Sendungsvolumens: Zur Buchung des Laderaums geben Sie uns bitte einen ungefähren Überblick über die von Ihnen geplante Messesendung mit folgenden Angaben: Kollianzahl, Abmessungen, Gewichte, Zolltarifnummern, Warenbeschreibungen, Warenwerte, etc.. Hierfür können Sie gern unser Excel-Formular invoice verwenden. Bitte trennen Sie temporäre Waren (Ausstellungsgüter) von permanenten Waren (Verbrauchs- oder Werbematerial) Vorprüfung der Dokumente: Bitte lassen Sie uns folgende Dokumente zur Vorprüfung in Brasilien zukommen (idealerweise als Datei, damit unser Zollagent Änderungen und Ergänzungen direkt im Formular vornehmen kann Sie erhalten die unterschriftsreifen Versionen zurück): Rechnung Packliste Broschüren / technische Datenblätter Zollvollmacht/en Ausfuhrbegleitdokument 28./ Sendungsübernahme in Ihrem Werk Der angemeldeten Waren für den Luftfrachtversand werden in Ihrem Werk abgeholt. Bitte lassen Sie uns folgende Dokumente als Datei oder Scankopie zukommen: Messe-Speditionsauftrag Versicherungsbestätigung Teilnahmebestätigung (booth contract oder participation letter) Nach unserer Freigabe schicken Sie uns bitte folgende Dokumente im Original per Kurier: Rechnung, 6fach Packliste, 6fach Zollvollmacht/en, 2fach Messe-Speditionsauftrag Bitte achten Sie darauf, dass alle Dokumente zu den genannten Terminen bei uns eintreffen. Falls Sie bei der Vorbereitung feststellen, dass Ihnen die Einhaltung der vorgenannten Termine nicht möglich ist, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

4 - 4 - DOKUMENTE Die Erstellung der Transportdokumente wie B/L und AWB erfolgt durch uns. Von Ihnen benötigen wir folgende Unterlagen, sowohl bei Verladung per Luftfracht als auch per Seefracht. Diese speziellen Formulare erhalten Sie von uns per - Rechnung als EXCEL / WORD - Packliste als EXCEL / WORD - Zollvollmacht als WORD - BTG Messe-Speditionsauftrag als PDF Außerdem benötigen wir von Ihnen: - Ausfuhrbegleitdokument - Teilnahmebestätigung des Organisators (booth rental contract oder participation letter) - Versicherungsbestätigung Informationen zu den einzelnen Dokumenten erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten: Rechnung / Packliste Für die Abwicklung bei der ANALITICA LATIN AMERICA 2013 werden die Rechnung und Packliste als Grundlage für die Einfuhrabfertigung verwendet. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Formulare folgende Punkte: - Aus zolltechnischen Gründen benötigen wir separate Dokumente für temporäre Waren (Ausstellungsgüter), die nach der Messe zurücktransportiert werden, und für permanente Waren (Verbrauchs- oder Werbematerial), das in Brasilien verbleibt. - Folgende Informationen müssen für jede Position genannt sein: Zolltarifnummer, Stückzahl, Stück- und Gesamtwert, Stück- und Gesamtgewicht netto, Modell- und Seriennummern (sofern vorhanden / sichtbar). Waren ohne Wertangabe werden von den brasilianischen Zollbehörden nicht akzeptiert. - Die Nettogewichte in den Dokumenten können realistisch geschätzt werden, wenn ein Verwiegen nicht möglich ist. Die tatsächlichen Abmessungen und Bruttogewichte der Sendung müssen mit den Angaben in der Rechnung und Packliste übereinstimmen. In Brasilien wird jede Sendung bei Ankunft von der INFRAERO gewogen. Geringe Abweichungen führen zu erheblichen Verzögerungen bei der Zollabfertigung und zu Zollstrafen. - Die Angaben der Rechnung und Packliste müssen übereinstimmen. Es wird kein kombiniertes Formular aus Rechnung und Packliste akzeptiert. - Die Dokumente müssen auf Englisch (ggf. zusätzlich Portugiesisch) sein und eine ausführliche, vollständige und allgemein verständliche Warenbeschreibung enthalten. Bei Maschinen und technischen Geräten empfiehlt sich eine zusätzliche beschreibende Produktinformation (Broschüre oder Datenblatt). - Je Rechnung und Packliste werden 6 Originale benötigt. Bitte jede Ausfertigung auf einem Firmenbriefbogen ausdrucken (nicht kopieren), blau stempeln und unterschreiben. Zollvollmacht(en) Sie erhalten diese Formulare ( Declaration und Hold harmless letter ) von uns. Bitte entsprechend ergänzen und auf einem Firmenbriefbogen ausdrucken, stempeln und unterschreiben. Sie bevollmächtigen damit unseren Zollagenten Ihre Sendung bei den Zollbehörden anzumelden und abzufertigen.

5 DOKUMENTE BTG Messe-Speditionsauftrag Hierbei handelt es sich um ein eigens für den Messetransport entwickeltes Versandformular, das wir unseren Kunden zur Verfügung stellen. Bitte vermerken Sie im Messe-Speditionsauftrag immer die genaue Anzahl und Art Ihrer Packstücke. Falls Sie Kartons und weitere Packstücke gesammelt auf Paletten zum Versand bringen, dann geben Sie bitte immer die genaue Anzahl und Art der Packstücke je Palette an. Ausfuhrbegleitdokument Erforderlich für Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 1.000,-- bzw. einem Gewicht von über kg. Bitte verwenden Sie unbedingt die vorgeschriebenen Codeschlüssel: temporäre Ausfuhr: Art des Geschäfts 99 Verfahren 2300 definitive Ausfuhr / Verkauf: Art des Geschäfts 11 Verfahren 1000 Bitte berücksichtigen Sie bei der Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments, dass mit Stichtag nur noch die online angemeldete Ausfuhr gültig ist. Wir können Ihnen diese Leistung im Rahmen unserer Transportabwicklung anbieten. Dazu benötigen wir von Ihnen neben den genannten Versandunterlagen Ihre Zollnummer (EORI-Nummer). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Packliste / Rechnung die Zolltarifnummern der einzelnen Positionen ausweist. Bitte lassen Sie uns nach erfolgter Abfertigung den Ausfuhrnachweis als Kopie zukommen. Diesen benötigen wir bei der Wiedereinfuhr Ihrer Ware. Teilnahmebestätigung des Organisators Nachweis für die brasilianischen Zollbehörden, dass Ihre Firma als Aussteller gemeldet ist und Ihre Messesendung für diese Veranstaltung zollabgefertigt werden kann. Versicherungsbestätigung mit Angabe des lokalen Vertreters (siehe auch Seite 12). Die zusätzlich erforderlichen länderspezifischen Vordrucke für Dokumente erhalten Sie von uns bei Auftragserteilung per Post oder . TRANSPORT LUFTFRACHT Luftfrachtsendungen werden grundsätzlich direkt und mit IATA-Fluggesellschaften zum Bestimmungsort verladen. Ihre Sendung(en) übernehmen wir direkt in Ihrem Werk und sammeln sie in unserem Luftfrachtlager. Dort stellen wir die Luftfrachtsendungen zusammen, überprüfen die Abmessungen und Gewichte, markieren sie mit den erforderlichen AWB-Aufklebern und übergeben sie dann der jeweiligen Fluggesellschaft. Für empfindliche und hochwertige Güter empfehlen wir grundsätzlich den Versand per Luftfracht.

6 - 6 - TRANSPORT SEEFRACHT Den gesamten Seefrachtversand wickeln wir über unser Haus in Bremen ab. Falls eine Verladung über einen anderen Hafen als Hamburg zweckmäßiger ist oder erforderlich wird, werden wir dies entsprechend steuern. Soweit von Ihnen für die Verladung von FCL- / Vollcontainern keine eigenen Container benutzt werden, stellen wir Ihnen Reedereicontainer in Ihrem Werk zur Beladung. Die durchschnittlichen Innenabmessungen der Standard-Box-Container: 20`-Box 40`-Box Länge 5,88 m 12,00 m Breite 2,34 m 2,34 m Höhe 2,38 m 2,38 m lichte Türhöhe 2,27 m 2,27m lichte Türbreite 2,30 m 2,30 m max. Zuladung ca. 21,00 to ca. 24,00 to. Für den Fall, dass Ihre Exponate die obigen Abmessungen oder Gewichtsgrenzen überschreiten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Wir prüfen dann individuell, welche Containerarten (Open Top, High Cube, Flat) für Ihre Messegüter in Frage kommen oder ob konventionell verschifft werden muss. LCL- / Stückgutsendungen übernehmen wir direkt in Ihrem Werk, sammeln sie im Hafen und verladen sie im BTG-Sammelcontainer ab Hamburg. VERPACKUNG Unabhängig davon, ob Sie den Versand per Luftfracht oder per Seefracht wählen, bitten wir Sie, unbedingt sicherzustellen, dass Ihre Waren seemäßig, d.h. in stabilen Kisten verpackt werden, die auch für einen Weiter- bzw. Rücktransport benutzt werden können. Bitte verwenden Sie keine Kartonagen. Die Seefrachtsendungen werden in 20 - und 40 -Containern (Box oder High Cube) verladen, sofern dies die Kistenmaße zulassen. Die in Deutschland gestauten kompletten Containereinheiten werden erst wieder am Messelager unseres Agenten bzw. auf dem Messegelände ausgeladen. Die einzelnen Packstücke werden also nicht noch einmal separat umgeschlagen. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Zollbehörden jederzeit das Ausladen von Containern im Hafen oder im Zolllager anordnen können. Die brasilianischen Einfuhrbestimmungen schreiben zwingend vor, dass Ihre Messegüter getrennt nach: - temporär zu importierenden Waren - permanent zu importierenden Waren - Verbrauchsgut (z.b. Werbegeschenke und Druckschriften) - Gefahrgut (siehe Seite 11) zu verpacken sind. Bei Nichteinhaltung ist eine Einfuhrzollabfertigung nicht möglich. Bitte beachten Sie bei der Verpackung folgende Punkte: - Die zu öffnenden Seiten von Kisten / Verschlägen sollten zweckmäßigerweise geschraubt (Metallschrauben, Kreuz oder Schlitz) sein. Nägel oder Schrauben mit Spezialkopf beeinträchtigen die Wiederverwendbarkeit der Verpackung. Zusätzlich kann Bandeisen an allen Packstücken angebracht werden.

7 - 7 - VERPACKUNG Falls Kisten / Verschläge nicht mit Schlingen umfasst werden können oder dürfen, sollten spezielle Vorrichtungen zum Abladen per Kran angebracht werden bzw. auf Bohlen montiert werden, damit eine Staplerentladung möglich ist. - Bitte befestigen Sie jeweils an zwei Seiten der Kisten unsere BTG Messeaufkleber, die wir Ihnen gern zusenden. Dieses erleichtert die Identifizierung Ihrer Packstücke. - Bitte schützen Sie Ihre Exponate durch entsprechende Verpackung gegen Nässe und Beschädigung (z.b. mit Trockenmaterial und Verstrebungen). Die Verpackung sollte so konstruiert sein, dass sie nach der Messe für den Weiter- oder Rücktransport wieder verwendbar ist. - Falls Sie aus Sicherheitsgründen Schlösser an Ihren Kisten / Verschlägen anbringen möchten, empfiehlt sich die Verwendung von Zahlenschlössern. Bitte geben Sie uns den Zahlencode bekannt, so dass bei notwendigen Öffnungen eine Beschädigung der Verpackung vermieden wird. - Geben Sie bei Paletten bitte in den Versandpapieren immer die Anzahl der Packstücke je Palette an und markieren Sie die einzelnen Kolli auf der Palette auch mit der Empfangsadresse, so dass eine Identifizierung möglich bleibt. Falls ein Packstück länger als 3,00 m, breiter als 2,30 m, höher als 2,27 m und / oder schwerer als kg ist, informieren Sie uns bitte umgehend. ISPM-Standard 15 Anforderungen an Verpackungsmaterial aus Vollholz Aufgrund neuer Einfuhrvorschriften für Verpackungsmaterial aus Vollholz, die seitens der IPPC International Plant Protection Convention einer Unterorganisation der United Nations Food and Agriculture Organization (FAO) erlassen wurde, gilt der ISPM-Standard 15 in mehreren Ländern. Nicht darunter fallen Verpackungen, die aus Holzwerkstoffen hergestellt sind, wie: - weiterverarbeitetes Holz (z.b. Sperrholz, Pressholz, Holzfaserplatten, Furnier); Holzprodukte, die Mittels Leim, Hitze, Druck oder einer Kombination der Verfahren behandelt / verarbeitet worden sind; - Holzkerne (Achtung, nur Holzkerne, die als Restprodukte aus der Furnierherstellung stammen und einer entsprechenden Behandlung zur Entrindung unterzogen worden sind); - Sägemehl, Holzwolle, Späne und dünn geschnittenes Vollholz; dünner als 6 mm. Soll bereits gebrauchtes Holz erneut verschickt werden, ist eine neue Behandlung und Markierung dieses Holzes notwendig. Die wesentlichen Inhalte der ISPM 15 sind: - Das Holz muss mit einem anerkannten Verfahren gegen Schadorganismen im Holz behandelt sein. - Das Holz muss dem Behandlungsverfahren entsprechend gekennzeichnet sein. Anerkannte Behandlungsverfahren: - Hitzebehandlung (Kerntemperatur 56 C mind. 30 Minu ten), Kennzeichenkürzel HT - Künstliche Trocknung (Temperatur 56 C mind. 30 Min uten), Kennzeichenkürzel KD Außerdem muss das Holz frei von Rinde / Borke (Kennzeichenkürzel DB) sein. Nachdem diese Regelung zwar bei den Importen aus Drittländern greift, nicht aber bei den Exporten in diese Länder zwingend verlangt wird, ist bei der temporären Ausfuhr von Messegut in Vollholzverpackungen die Einhaltung der Standards zu empfehlen. Für den Fall, dass die Verpackung nicht dem ISPM 15 entspricht, kann es zu Verzögerungen beim Rücktransport in die EU kommen. Im Einzelfall kann die Sendungen ohne Nachweis eines entsprechenden Behandlungsverfahrens im Messeland von den Airlines und Reedereien zurückgewiesen werden.

8 - 8 - MARKIERUNG Ihre Packstücke markieren Sie bitte mit unseren BTG-Messegutaufklebern auf mindestens 2 Seiten. Wir senden Ihnen die benötigten Exemplare für den See- (blau) oder Luftfrachtversand (gelb) gern zu (je nach Packstückgröße 2 bis 4 Stück je Kollo). Empfehlenswerte Markierungen, die Sie zusätzlich anbringen sollten: - "OPEN HERE FOR CUSTOMS EXAMINATION" - "FRAGILE" - bei zerbrechlichen Gütern auf allen Seiten - "THIS SIDE UP" - auf Kisten, die nicht gelegt werden dürfen - "FRONT SIDE" - für das Positionieren auf dem Stand - Entladepunkte bei seiten- / kopflastigen Kisten - Entladepunkte für Kranentladung - Regenschirm-Symbol bei Nässeempfindlichkeit Bei Hinweisen auf vorsichtige Behandlungsweise sollte die Markierung zweckmäßigerweise auch in portugiesischer Sprache angebracht werden. ZOLLABWICKLUNG Zoll allgemein Alle in Brasilien anfallenden Formalitäten sowie mit der Einfuhr in Zusammenhang stehende Leistungen von Garantien und Zollauslagen übernehmen wir in Ihrem Auftrag. Bitte beachten Sie, dass auf der Rechnung und Packliste unbedingt alle Artikel vollständig, differenziert und in korrekter Anzahl deklariert werden. In Brasilien ist eine volle Zollbeschau aller See- und Luftfrachtsendungen üblich. Falsch oder nicht deklarierte Waren führen zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, hohen Mehraufwendungen und Zollstrafen. Hinweis: Schrauben, Nägel, etc. müssen nicht mit Stückzahl, aber unter Angabe der Anzahl der Verpackungseinheiten angegeben werden. Druckschriften, Kugelschreiber, andere Werbegeschenke, Zusammenstellungen von Büromaterial oder Werkzeuge müssen mit genauer Anzahl und Beschreibung fakturiert werden. Oberbegriffe wie Büromaterial, Werkzeuge oder Werbematerial sind zolltechnisch nicht abzufertigen. Temporäre Einfuhr Grundsätzlich sieht das brasilianische Gesetz für temporäre Einfuhren eine Frist von 30 / 60 / 90 Tagen vor, in der die Waren wieder ausgeführt werden müssen. Nach der Messe besteht die Möglichkeit, die Sendung vorübergehend in einem Zolllager einzulagern. Dieses muss vor Ablauf der temporären Einfuhr beantragt und begründet (z.b. weitere Messe in Brasilien) werden. Ob einer Verlängerung der temporären Einfuhr stattgegeben wird, obliegt allein den Zollbehörden. Bitte beachten Sie, dass sämtliche im Zusammenhang mit Behandlung und Lagerung der Ware, sowie der Verlängerung der temporären Einfuhr und Zolllagerung, anfallenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers / Ausstellers gehen.

9 - 9 - ZOLLABWICKLUNG Verkauf / Permanente Einfuhr Bitte sprechen sie uns an, falls Sie einen Verkauf / eine permanente Einfuhr Ihrer Ware planen. Wir beraten Sie gerne. In Brasilien sind Importe stark reglementiert. Ein Käufer muss eine sog. RADAR- Lizenz beantragt haben, um bestimmte Waren importieren zu dürfen. Falls der Importeur keinen eigenen Zollagenten (Despachante) hat, können wir die Importabwicklung mit einer entsprechenden Vollmacht durchführen. Wir empfehlen dringend, für die Messe zunächst eine temporäre Einfuhr durchzuführen, da die Dauer einer Nationalisierung zeitlich nicht berechenbar ist und evtl. eine rechtzeitige Messezustellung gefährden kann. Bitte beachten Sie, dass sämtliche im Zusammenhang mit der permanenten Einfuhr / Zolllagerung anfallenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers / Ausstellers gehen (sofern mit dem Importeur nicht anderes schriftlich vereinbart wurde). Lebensmittel / Getränke Vom Versand von Lebensmitteln, alkoholischen Getränken und Tabakwaren raten wir ab. In Brasilien ist ein Import dieser Waren mit einem enormen Aufwand sowohl für den Exporteur als auch für den Importeur verbunden. Der Versand dieser Güter unterliegt ganz speziellen Vorschriften, die genauestens eingehalten werden müssen. Mit Ausnahmen bzw. Sonderregelungen für Messezwecke kann nicht gerechnet werden. Falls Sie trotzdem erwägen, Lebensmittel mitzunehmen, dann geben Sie uns schnellstens alle Einzelheiten bekannt, damit wir für Sie klären können, welche Voraussetzungen für die Einfuhr erfüllt werden müssen. Werbegeschenke Bei Werbegeschenken ist unbedingt zu beachten, dass sie als solche zu erkennen sind und Ihr Firmenaufdruck deutlich sichtbar ist. Alle Verbrauchsgüter werden permanent verzollt und sind ohne Freimengen abgabenpflichtig. Der Wert von Werbegeschenken darf US$ 50,00 / Stück nicht überschreiten. Stimmen Sie sich vor der Zusammenstellung des Werbematerials bitte unbedingt mit uns ab, da Einfuhrbeschränkungen zu beachten sind und zum Teil sehr hohe Importabgaben anfallen. Feuerzeuge als Werbegeschenke Bitte berücksichtigen Sie, dass Feuerzeuge unter die Gefahrgutklasse 2 der Gefahrgutverordnung fallen. Für die enthaltenen entzündlichen Gase bestehen keine so genannten Mindermengen, so dass keine Ausnahmeregelungen der Gefahrgutverordnung gelten. Daher zählen Feuerzeuge in jeder Menge zu den gefährlichen Gütern, und die Gefahrgutvorschriften müssen zwingend eingehalten werden (d.h. Ausstellung einer verantwortlichen Erklärung sowie Mitgabe der entsprechenden Unfallmerkblätter etc.).

10 IMPORTLIZENZPFLICHTIGE WAREN Falls sich unter Ihren Exponaten für die ANALITICA LATIN AMERICA 2013 importlizenzpflichtige Waren befinden, bitten wir Sie uns dieses bis spätestens mitzuteilen. Zur Vorprüfung benötigen wir eine detaillierte Warenbeschreibung in Englisch, die Zolltarifnummer, sowie ggf. Broschüren und erläuterndes Informationsmaterial. Die Ausstellung dieser Geräte und Produkte wird nur erlaubt, wenn bei den zuständigen Behörden die Importlizenz beantragt und erteilt wurde. Das Versanddatum darf nicht vor dem Lizenzdatum sein. Bitte beachten Sie hierzu die Termine und unser separates Informationsschreiben zur ANVISA-Genehmigung für Labor- und medizinisches Equipment und Geräte anlässlich der ANALITICA LATIN AMERICA 2013! GEFAHRGUT Zu Gefahrgut zählen bereits: - Feuerzeuge - verschiedene Klebstoffe - verschiedene Maschinen- und Schneideöle - Maschinen- und Werkzeugzubehör mit Gas Beim Versand per Luftfracht müssen die DGR-Bestimmungen und beim Versand per Seefracht die IMDG-Bestimmungen in jedem Falle strikt eingehalten werden. Bei Nichtbeachten der Gefahrgutvorschriften können erhebliche Komplikationen auftreten, schlimmstenfalls kann die komplette Sendung gestoppt werden. Außerdem gelten folgende Regeln für den Versand: Gefahrgut muss nach Klassen getrennt, separat verpackt und mit separaten Rechnungen versehen werden und es muss gemäß den zurzeit gültigen Bestimmungen markiert und etikettiert werden. AUS- UND EINPACKEN DER EXPONATE Bitte beachten Sie, dass das Aus- und Einpacken der Exponate am Messestand nur mit besonderem Auftrag und unter Anleitung des Ausstellers bzw. einem Beauftragten Ihrer Firma geschieht. Diese Leistungen liegen im Risikobereich des Ausstellers. Die BTG Messe-Spedition GmbH haftet nicht für evtl. Beschädigungen. RÜCKVERSAND Der Rücktransport Ihrer Exponate kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Formalitäten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung abgeschlossen sind. Bitte beachten Sie, dass uns bis zum letzten Messetag Ihre verbindliche und eindeutige Verfügung für den Rückversand vorliegen muss. Sie können die Verfügung unseren Messedelegierten vor Ort erteilen. Im Interesse einer zügigen und reibungslosen Abwicklung bei der Wiederausfuhr sind die Aussteller gehalten, bis zum genannten Termin ihre eindeutige und verbindliche Disposition zu treffen. Bei Nichteinhaltung dieser "deadline" kann der Rücktransport auf Rechnung und Gefahr unseres Auftraggebers zum Übernahmeort veranlasst werden.

11 VERSICHERUNG Wir bitten Sie dringend, eine Transport- und Messeversicherung einzudecken, da das Handling auf dem Messegelände im Risikobereich des Ausstellers liegt. Diese sollte neben Hin- und Rücktransport auch unbedingt die Messedauer und alle anfallenden Arbeiten am Messeplatz in Brasilien beinhalten. Außerdem muss die Ware bei Einlagerung im Zolllager unbedingt durch Sie versichert werden, da in Brasilien keine Versicherung für die Lagerung eingedeckt wird. Die Versicherungsbestätigung ist uns bei Verladung mit allen Frachtdokumenten zu übergeben. Name und Adresse des brasilianischen Versicherungsvertreters / Havariekommissars müssen auf der Bestätigung erscheinen. Wir bieten Ihnen eine Messe-Transportversicherung an. Den dazu notwendigen Auftrag erteilen Sie uns bitte in Verbindung mit unserem Messe-Speditionsauftrag. Gemäß ADSp 2003 Ziffer 3 hat der Auftraggeber den Spediteur bei Auftragserteilung rechtzeitig vor Übernahme des Gutes schriftlich zu informieren, falls z.b. besonders wertvolle und diebstahlgefährdete Güter versandt werden. Dazu gehören u.a. Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte und -zubehör, Unterhaltungselektronik, Uhren, Schmuck sowie Güter mit einem tatsächlichen Wert von 50,-/kg und mehr. Bitte beachten Sie hierzu ADSp 2003 Ziffer 3.3, 3.4, 3.6. Bitte beachten Sie, dass eine nicht beanspruchungsgerechte Verpackung zum Verlust des Versicherungsschutzes Ihrer Transportversicherung führen kann. Die Verpackung kann mit versichert werden, sofern Sie in Ihrem Auftrag detailliert darauf hinweisen und den Wert der Verpackung separat angeben. Eine Einschränkung des Versicherungsschutzes droht ebenfalls bei unklaren Versand- und Packstückdaten in Ihrem Auftrag an den Spediteur, der nur bei zweifelsfreier und deutlicher Markierung seiner Verpflichtung zur ordentlichen Schnittstellenkontrolle gerecht werden kann. Bei Anlieferung am Messestand und Wiederanlieferung in Ihrem Werk beachten Sie bitte, dass eventuelle Schäden unbedingt detailliert auf der Empfangsquittung vermerkt und vom jeweiligen Fahrer gegengezeichnet werden müssen. Bei einer "reinen Quittung" lehnen die Versicherer eine Regulierung von Transportschäden grundsätzlich ab. Außerdem bitten wir Sie, im Schadensfall sofort bzw. spätestens drei Werktage nach der Zustellung, eine schriftliche Schadensmeldung bei uns einzureichen. HAFTUNG Bitte beachten Sie die Änderung der ADSp und der Haftungs- / Transport- / Lager- und Speditionsversicherung vom Die aktuelle Version senden wir Ihnen zusammen mit unseren Formularen und Messeaufklebern bei Auftragserteilung. Sie finden die ADSp 2003 auch auf unserer Website im Bereich Service zum Download.

12 VERTRAGSGRUNDLAGEN Die BTG Messe-Spedition GmbH arbeitet ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung. Als Messespediteur ist die BTG Messe-Spedition GmbH in allen Bereichen als Spediteur und nicht als Frachtführer tätig. Die Haftung endet bei Anlieferung der verpackten Exponate am Stand und beginnt erst wieder bei Übernahme der wiederverpackten Güter. Der dazwischenliegende Zeitraum fällt in den Risikobereich des Ausstellers. Temporär importierte Waren, welche in ihrer Eigenschaft als Zollgut dem Aussteller am Messestand übergeben wurden, dürfen nicht vom Messegelände entfernt werden. Vor der Übergabe an Dritte müssen alle mit der Ware in Zusammenhang stehenden Zollformalitäten für eine Freigabe abgeschlossen sein. Durch gegensätzliche Weisung des Ausstellers entstehende Zölle, Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für das Aus- und Einpacken, die Be- und Entladeüberwachung und die Ladungssicherung der Ausstellungsgüter im Werk sowie auf dem Messegelände ist der Aussteller selbst verantwortlich, da nur dieser die hierfür notwendigen technischen Kenntnisse besitzt. Die BTG Messe-Spedition GmbH wird hier nur als Erfüllungsgehilfe des Ausstellers tätig, bzw. stellt diesem lediglich Hilfspersonal zur Verfügung, welches auf Weisung des Ausstellers handelt. Eine Haftung für hierbei entstehende Schäden wird durch die BTG Messe-Spedition GmbH nicht übernommen. Die BTG Messe-Spedition GmbH haftet bei geplantem Verkauf oder Vorführungen Ihrer Exponate nach der Messe grundsätzlich nicht für Einlagerungen im Zolllager, dies fällt in den Risikobereich des Ausstellers. Bitte stellen Sie sicher, dass dieses Risiko in Ihrer Transportversicherung inkludiert ist oder erweitern Sie diese bei Bedarf speziell für diese Messe. Alle vorliegenden Abrechnungen für Hintransport und Einfuhrhandling sind unmittelbar nach Verladung, entsprechende Rechnungen für Ausfuhr und Rücktransport spätestens vor Auslieferung an den Empfänger zu begleichen. Außerdem fällt eine Kapitalbereitstellungsgebühr in Höhe von 3% auf den gesamten Rechnungsbetrag an. Diese Gebühr können Sie jedoch bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum in Abzug bringen.

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